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Region Hannover
Team Jugendhilfeplanung und Jugendberufshilfe
Hildesheimer Str. 20 · 30169 Hannover
Tel.: 0511 61622129                             Fachbereich Jugend
Fax: 0511 6161123796
www.hannover-region.de                          Jugendhilfeplanung




                                                Hilfen zur Erziehung 2009
Hilfen zur Erziehung
      Berichtsjahr 2009




       Region Hannover
      Fachbereich Jugend
     Jugendhilfeplanung
    Hildesheimer Str. 18-20
       30169 Hannover




4
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




               Zuständigkeitsgebiet der Region Hannover
                      als öffentlicher Jugendhilfeträger




Die Region Hannover, Fachbereich Jugend, ist nach dem Regionsgesetz für 15 Städte und Ge-
meinden der zuständige Jugendhilfeträger. Die dezentrale Organisationsstruktur ermöglicht eine
ortsnahe Versorgung bzw. Leistungserbringung. Gewährleistet wird dies durch die in Barsing-
hausen, Burgwedel, Garbsen und Neustadt am Rbge. installierten Jugendhilfestationen und den
ergänzend eingerichteten Sprechstellen.

Als eigenständige Jugendhilfeträger nehmen Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Springe und
die Landeshauptstadt Hannover die entsprechenden Aufgaben selbständig wahr.




4                                                                                           4
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009



Inhaltsverzeichnis


      Einleitung

1     Geleistete Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige im Überblick ............9

    1.1      Entwicklung der Fallzahlen..................................................................................10

    1.2      Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulant und
             stationäre Hilfegruppen absolut .........................................................................12

2     Laufende Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Altersgruppen ..........................18

    2.1      Ambulante Hilfen................................................................................................18

    2.2      Stationäre Hilfen .................................................................................................19

3     Dauer der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung für Minderjährige ..............24

4     Hilfen zur Erziehung für Minderjährige mit Migrationshintergrund ..............................28

5     Verteilung der Ausgaben für geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährigen .........31

6     Tabellenverzeichnis .....................................................................................................35

7     Diagrammverzeichnis ..................................................................................................36




4                                                                                                                               5
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




Einleitung

Die Grundlage für den vorliegenden Bericht stellt das 2006 eingeführte Berichtssystem zur Jugend-
hilfe der Region Hannover dar. Ziel des Berichtssystems ist es, Daten sowohl für die fachliche wie
auch für die fiskalische Steuerung der Jugendhilfe zu liefern.

Das Berichtssystem ermöglicht eine differenzierte Datengenerierung auf Stadt- und Gemeinde-
ebene, auf Einzugsbereiche der Jugendhilfestationen sowie bezogen auf den Zuständigkeitsbereich
des Fachbereichs Jugend der Region Hannover als Ganzes. Alle Daten können auch nach Hilfearten
aufbereitet werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Berichtes sind einzelne
Hilfearten zu Hilfegruppen zusammengefasst. Auf die Darstellungsebene „Jugendhilfestationen“
wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Im vorliegenden Bericht werden nicht alle
zur Verfügung stehenden Daten und Tabellen präsentiert, sondern lediglich die nach fachlicher Auf-
fassung für die allgemeine Steuerung der Jugendhilfe relevanten Daten abgebildet. Den Team-
leitungen und der Fachbereichsleitung stehen selbstverständlich sämtliche Daten und Tabellen in
digitaler Form für die tägliche Arbeit zur Verfügung.

Alle Daten des Berichtssystems werden auf zwei Generierungsebenen zur Verfügung gestellt:
•    Zuständigkeit der Region als Jugendhilfeträger
•    Städte und Gemeinden


Ziele des Berichtssystems

•   Verbesserung der fachlichen Steuerung von Jugendhilfeleistungen durch differenzierte Dar-
    stellung der Verteilung von Leistungen nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund
•   Verbesserung der Grundlagen für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Hilfen zur Erziehung
    (z. B. auch durch Darstellung der Leistungsverteilung auf verschiedene Anbieter und der räum-
    lichen Verteilung der Leistungen nach Städten und Gemeinden)
•   Verbesserung der fiskalischen Steuerung durch Verknüpfung von Leistungen des Fachbereichs
    mit den anfallenden Kosten
•   Ausblick: Zusammenfassende Berichterstattung über alle Leistungen des Fachbereichs in einem
    Bericht (derzeit: Bereich Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige)


Das hier vorliegende Jugendhilfe - Berichtssystem unterscheidet sich in zwei Punkten vom landes-
weit entwickelten System „Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)“.

    IBN integriert Sozialstrukturdaten und Jugendhilfedaten (nicht nur Leistungen der Jugendhilfe)
    IBN generiert die Daten nur auf der Ebene des örtlichen Jugendhilfeträgers


Beide Berichtssysteme ergänzen sich. Während IBN einen Vergleich unterschiedlicher Jugendhilfe-
träger auf Landesebene ermöglicht, dient das örtliche differenziertere Berichtssystem der Region
der Feinsteuerung im Detail.

Darstellungs- und Generierungsebenen

Die in den Tabellen gewählte Generierungsebene in Promille der gleichaltrigen Wohnbevölkerung
bietet eine Vergleichsgrundlage im Hinblick auf bestehende Bedarfslagen und die Möglichkeit, die
Entwicklung einer sozialräumlichen Verteilung des Jugendhilfebedarfs auf Städte- und Gemeinde-
ebene zu verfolgen.



6                                                                                                    6
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




Der Anteil von Hilfen für junge Volljährige an den Gesamthilfen liegt im Berichtsjahr bei 5,51 % und
stellt somit aktuell keine steuerungsrelevante Größe dar. Daher wird, abgesehen von den Dia-
grammen 1-A (S.8) auf eine weitere Darstellung der Hilfen für diese Altersgruppe verzichtet.

Im Bericht nicht berücksichtigt wurden außerdem die Hilfen gem. §§ 19 (Mutter-Vater/Kind-
Einrichtungen), 20 (Hilfe in Notsituationen), und 42 (Inobhutnahmen) SGB VIII, da diese innerhalb
des SGB VIII eine eigene rechtliche Bedeutung haben und in Abgrenzung zu den anderen Hilfen zur
Erziehung nur über den Einzelfall zu steuern sind.

Kurzübersicht der Inhalte und Ergebnisse des Berichtes

Als wesentliche Ergebnisse des vorliegenden Berichts kann im Vorgriff auf die Darstellungen in den
einzelnen Kapiteln folgendes festgehalten werden:

        Bezogen auf die Gesamtentwicklung der Jugendhilfeleistungen der Region Hannover ist seit
        2006 eine kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. Bezogen auf die Be-
        richtsjahre 2008 und 2009 beträgt die prozentuale Steigerung im Bereich der insgesamt ge-
        leisteten Hilfen 4,36 %. Hintergrund für diese Entwicklung ist unter anderem, dass die An-
        forderungen an die Jugendhilfe sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben.
        Verbesserte Kooperation und Vernetzung z. B. mit Schulen, Kindertagesstätten und Polizei
        sowie eine durch die öffentliche Kinderschutzdiskussion entstandene Sensibilisierung der
        Bevölkerung zur Wahrnehmung der Bedürfnislagen von Kindern führen dazu, dass Hilfe-
        bedarfe vermehrt sichtbar werden und in Unterstützungsangebote der Jugendhilfe münden.
        Darüber hinaus scheint die Akzeptanz der Betroffenen Unterstützung im Rahmen der
        Jugendhilfe anzunehmen tendenziell gestiegen zu sein.
        Nach vorläufigen Beobachtungen ist auch für das Berichtsjahr 2010 mit einem Anstieg der
        Jugendhilfeleistungen zu rechnen.
        Insgesamt erhalten, wie bereits in den vergangenen Jahren, mehr Jungen als Mädchen Ju-
        gendhilfeleistungen. Dies zeigt sich insbesondere bei den ambulanten Hilfsangeboten. An-
        ders verhält es sich bei den Hilfen in Vollzeitpflege. In dieser Hilfeart überwiegt nach wie
        vor der Anteil der Mädchen.
        Seit 2006 kann beobachtet werden, dass Jugendhilfeleistungen zunehmend und in be-
        sonderem Maße von Kindern und Jugendlichen in der Altersgruppe der 6 bis 14 Jährigen in
        Anspruch genommen werden. Dies deutet darauf hin, dass erzieherische Bedarfe der
        Kinder und Jugendlichen verstärkt im Schulalter auffallen und an die Jugendhilfe vermittelt
        werden. Um diesem Anstieg im Schulalter mittel- bis langfristig entgegen zu wirken,
        werden seit 2007 gezielte Präventionsmaßnahmen im Vorschulalter, die sowohl die Kinder
        wie auch die Familien erreichen und unterstützen sollen, installiert.
        Die Daten über die Dauer der einzelnen Jugendhilfeleistungen zeigen, dass Jungen verstärkt
        ambulante Jugendhilfemaßnahmen über mittlere bis lange Laufzeiten (Kapitel 3) in An-
        spruch nehmen, während Mädchen tendenziell kürzer in diesen Maßnahmen verbleiben.
        Jugendhilfe wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in
        Anspruch genommen (Kapitel 4). Mittlerweile entfallen über ⅓ der stationären und eben-
        falls beinahe ⅓ der ambulanten Jugendhilfeleistungen auf Kinder und Jugendliche mit
        Migrationshintergrund. Auf der bestehenden Datenbasis ist es allerdings nicht möglich fest-
        zustellen, ob der Anteil an der Vergleichsgruppe der Wohnbevölkerung bei Minderjährigen
        mit Migrationshintergrund höher oder niedriger liegt als bei der Vergleichsgruppe der
        Minderjährigen ohne Migrationshintergrund.
        Ebenso wie die Fallzahlen haben sich auch die Ausgaben für Jugendhilfemaßnahmen in den
        vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Im Bereich der geleisteten Hilfen für Minder-
        jährige stiegen die Ausgaben 2009 im Vergleich zum Vorjahr sogar um 14,1 % an. Diese
        Steigerung der Ausgaben ist in besonderem Maße einer Verteuerung der Jugendhilfe-
        angebote zu schulden, die unter anderem aufgrund steigender Sachkosten und Tariflöhne
        entstanden sind und angepasst werden mussten.
4                                                                                                 7
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




    Bei der Verteilung der Ausgaben in der Jugendhilfe zeigt sich unverändert, dass ca. ⅓ der
    Gesamtausgaben auf die ambulanten Maßnahmen entfallen, welche ⅔ der Fallzahlen aus-
    machen. Entsprechend umgekehrt ist das Verhältnis bei den stationären Leistungen.
    Insgesamt zeigt sich sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den Ausgaben ein sehr diffe-
    renziertes Bild der sozialräumlichen Verteilung der Jugendhilfe. Für nähere Ausführungen
    notwendige Sozialstrukturdaten werden in der Region an anderer Stelle erfasst und können
    zur weiteren Interpretation der Jugendhilfedaten herangezogen werden.




8                                                                                          8
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1       Geleistete Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige im Überblick 1

Die Tabelle 1-A auf Seite 10 fasst Hilfen zur Erziehung (HzE) für Minderjährige und Hilfen für junge
Volljährige zusammen. Sie gibt einen Überblick zu begonnenen und beendeten Hilfen im Berichts-
jahr, zur Entwicklung der Fallzahlen insgesamt sowie zur Geschlechterverteilung.
Fluktuation, im Sinne von beendeten und neu begonnenen Hilfen, sowie die Veränderungen der
Hilfeart, ist ein wichtiges Steuerungsdatum da mit jedem begonnenen Fall Kosten in erheblichem
Umfang gebunden werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Hilfen kann die Fluktua-
tion ein Faktor für eine Prognose bzgl. der Höhe des Mittelbedarfs sein. Darüber hinaus haben diese
Bewegungen auch Einfluss auf die Personalbemessung da Einleitung, Beendigung oder Überleitung
einer Maßnahme erheblich mehr Personalkapazitäten des Sozialen Dienstes erfordern als die
pädagogische Begleitung und Kontrolle eines laufenden Falles.

Die Verteilung der geleisteten Hilfen auf die Städte und Gemeinden stellt sich in Anlehnung an den
Regionsdurchschnitt (34,6 pro 1000 der Wohnbevölkerung von 0 bis unter 21 Jahren) wie folgt dar 2 :

                                     Abweichung vom Regionsdurchschnitt (34,6) in Promillepunkten

              Barsinghausen                                                                                   14,5 ‰

                  Burgwedel            -8,4 ‰

                    Garbsen                                                                 7,3 ‰

                    Gehrden                                                        4,0 ‰

                Hemmingen -11,3 ‰

                 Isernhagen
                               -13,0 ‰
          Neustadt a. Rbge.                              -1,7 ‰

                  Pattensen                   -5,8 ‰

                Ronnenberg                -7,1 ‰

                      Seelze                                                                        10,6 ‰

                     Sehnde               -7,0 ‰

                       Uetze                                                         4,6 ‰

                  Wedemark             -8,4 ‰

                 Wennigsen                                 -0,7 ‰

                   Wunstorf                                 -0,5 ‰

                                                              Berichtsjahr



Diagramm 1-A: Übersicht Abweichung der geleisteten Hilfen vom Regionsdurchschnitt pro 1000 der Wohnbe-
völkerung von 0 bis unter 21 Jahren




1
    Die geleisteten Hilfen umfassen auch die Kostenerstattungsfälle
2
    Die Vergleichsgröße „Regionsdurchschnitt“ basiert ausschließlich auf den jeweiligen Daten der 15 Städte und Gemeinden im
    Zuständigkeitsbereich der Region Hannover. Dieser Wert stellt die Beziehung der betrachteten Größe zur Einwohnerzahl pro 1000
    her
4                                                                                                                              9
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




1.1    Entwicklung der Fallzahlen

                                     Entwicklung der Gesamtfallzahlen
       Fallzahlen

       3500
                                                                                 3017
                                                            2891
       3000                             2646
                    2573
       2500
                                                                                                  Geleistete Hilfen
       2000
                                                                                                  Begonnene Hilfen
       1500                                                        1197               1205 1133
                             1171            1097                         1156
                                                                                                  Beendete Hilfen
                       952                      1015
       1000
         500
            0
                      2006                  2007                  2008               2009
                                                   Berichtsjahr




Diagramm 1-B: Jahresvergleich geleistete, begonnene und beendete Hilfen



In den Berichtsjahren 2006 bis 2009 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen im Bereich der
geleisteten Jugendhilfemaßnahmen von insgesamt 17,26 % zu beobachten. Daraus ergibt sich
rechnerisch eine durchschnittliche Steigerungsrate von 5,49 % pro Jahr.

Eine bedeutende Beeinflussung oder Reduzierung des Jugendhilfebedarfs erscheint nur möglich,
wenn die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen nachhaltig durch eine Ausweitung und
Qualifizierung der sozialen Infrastruktur verbessert werden. Dabei kommt es insbesondere darauf
an, die kognitive, soziale, gesundheitliche und emotionale Entwicklung von Kindern in einem frü-
hen Alter umfassend und gezielt zu fördern sowie die Beratungs- und Qualifizierungsangebote für
junge Familien zu erweitern. Die seit 2007 neu initiierten familienunterstützenden Projekte greifen
diese Ansätze in besonderem Maße auf. Ebenfalls erforderlich ist jedoch auch eine qualitative Ver-
besserung und Sicherstellung von Kontinuität in der Tagesbetreuung von Kindern.

Die Verteilung der Fallzahlen nach Städten und Gemeinden in Tabelle 1-A zeigt, dass der Jugend-
hilfebedarf sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten hoch sein kann. Über dem
Regionsdurchschnitt von 34,6 Leistungsfällen auf 1000 der 0 bis unter 21 Jährigen liegen außer
Barsinghausen auch Seelze, Garbsen, Uetze und Gehrden.




10                                                                                                                    10
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


              Fallzahlen/Kennzahlen
                                                                              Gel. Hilfen im Berichtsjahr                                                  Fluktuation
                                      Geleistete Hilfen im Berichtsjahr (absolut u. inkl. § 41 SGB VIII)
                                       (absolut u. inklusive § 41 SGB VIII) pro 1.000 der 0- bis unter 21-
                                                                                                                   begonnene Hilfen                        beendete Hilfen
                                                                            Jährigen (Stand:31.12. Vorjahr)                                                                                  Differenz
                                                                                                              (absolut u. inkl. § 41 SGB VIII)      (absolut u. inkl. § 41 SGB VIII)
     Gemeinde/Stadt
                                      insgesamt        w          m         insges.       w         m         insges.        w             m     insges.        w               m      insges.   w        m
     Region (Zuständigkeitsb. FB)        3017        1306       1711         34,6       30,7      38,3        1205          543         662      1133          510             623         72      33     39
     Barsinghausen                        333         159        174         49,0       48,2      49,8         128           66          62       134          64              70           -6       2        -8
     Burgwedel                            117          42         75         26,1       19,0      33,1          56           21          35        34           8              26          22      13         9
     Garbsen                              528         251        277         41,8       41,2      42,4         198          108          90       203          102             101          -5       6    -11
     Gehrden                              118          61         57         38,6       41,8      35,6          51           28          23        47          24              23            4       4        0
     Hemmingen                            90           39         51         23,3       20,7      25,8          34           17          17        33          17              16            1       0        1
     Isernhagen                           96           38         58         21,5       17,6      25,2          32           12          20        34          14              20           -2       -2       0
     Neustadt a. Rbge.                    320         121        199         32,9       25,5      39,8         132           46          86       113          46              67          19        0    19

     Pattensen                            84           38         46         28,7       26,3      31,1          31           16          15        30          18              12            1       -2       3
     Ronnenberg                           133          48         85         27,5       19,9      34,9          53           19          34        50          16              34            3       3        0
     Seelze                               302         121        181         45,2       37,0      53,1         126           54          72       106          48              58          20        6    14
     Sehnde                               139          51         88         27,6       21,1      33,6          51           21          30        55          18              37           -4       3        -7
     Uetze                                181          93         88         39,2       40,4      38,0          74           33          41        66          37              29            8       -4   12
     Wedemark                             164          73         91         26,2       23,3      29,1          69           29          40        56          26              30          13        3    10
     Wennigsen                            104          44         60         33,9       29,6      37,8          35           15          20        43          19              24           -8       -4       -4
     Wunstorf                             302         125        177         34,1       29,0      38,9         132           57          75       125          53              72            7       4        3

     Tabelle 1-A: Geleistete Hilfen zur Erziehung/Hilfen für jg. Volljährige und verwandte Leistungen auf Gemeinde-/Stadtebene




11
                                                                                                                                                                                                          11
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009



1.2    Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulant und statio-
       näre Hilfegruppen absolut


Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten ambulanten und stationären Hilfen für Minderjährige in
den Berichtsjahren 2006 bis 2009 im Überblick. Im Betrachtungszeitraum ist ein Gesamtfallanstieg
von rund 15 % zu verzeichnen.

Geleistete Hilfen                Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Fallsteigerung in %
(0 bis unter 18 Jahre)               2006         2007         2008         2009       2006 bis 2009
Stationär §§ 33, 34, 35, 35a              767          765          854          873        13,82%
Ambulant §§ 27, 29-32, 35a               1575         1597         1727         1822        15,68%
Hilfen gesamt                            2342         2362         2581         2695        15,07%

Tabelle 1-B: Jahresvergleich geleistete ambulante und stationäre Hilfen für Minderjährige u. prozentuale Gesamt-
entwicklung



In den Tabellen 1-C wird ein Überblick über die HzE- Fälle für das Berichtsjahr, differenziert nach
ambulanten und stationären Hilfen für Minderjährige auf Stadt- bzw. Gemeindeebene gegeben. In
Tabelle 1-D werden die geleisteten Hilfen für Minderjährige im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit
zusätzlich in Promille der 0 bis unter 18 jährigen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz (BevHw) ab-
gebildet.
In beiden Tabellen ist der Anteil an Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfen besonders zu
berücksichtigen. Der innerhalb der Hilfen zur Erziehung relativ hohe Anteil an Hilfen gem. § 35 a
SGB VIII / Teilleistungsstörungen wird daher separat ausgewiesen. Zu dieser Hilfeart wird auf den
nachfolgenden Exkurs verwiesen.

Die Hilfen zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) werden ebenfalls gesondert benannt,
da es sich hierbei um eine besondere Betreuungsform der stationären Jugendhilfe handelt, die in
einem bestehenden familiären System umgesetzt wird.
Hervorzuheben ist, dass das Geschlechterverhältnis im Bereich der Hilfen zur Erziehung gem. § 33
SGB VIII im Vergleich zu den anderen Jugendhilfeleistungen tendenziell gegenläufig ist. Während im
Allgemeinen in der Jugendhilfe überwiegend Leistungen für Jungen vorgehalten werden, sind im
Bereich der Vollzeitpflege derzeit noch mehr Mädchen anzutreffen. Bei Betrachtung der absoluten
Zahlen im Jahresvergleich zeigt sich, dass der Jungenanteil in dieser Hilfeart sich anzugleichen
scheint. Berücksichtigt man jedoch die Geschlechterverteilung bezogen auf die Wohnbevölkerung
wird deutlich, dass Jungen in dieser Maßnahme nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind.

Die Jugendhilfe verfolgt das fachliche Ziel, Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in ihrer Her-
kunftsfamilie und in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu ermöglichen. Jugendhilfe ist „lebens-
welt- und familienorientiert“, d. h. es gilt der Grundsatz: Wo immer möglich, werden ambulante
und teilstationäre Hilfen vermittelt, um eine stationäre Maßnahme zu vermeiden. Diesem Ansatz
trägt die Jugendhilfe der Region Hannover durch ihre dezentralisierte und damit sozialräumlich
angelegte Organisationsstruktur (vier Jugendhilfestationen, Sprechstunden in allen Städten und
Gemeinden) Rechnung. Die Tabellen 1-C und 1-D geben Auskunft darüber, dass die Jugendhilfe-
leistungen mit 1822 Leistungsfällen zu ⅔ in ambulanter und teilstationärer Form und nur zu etwa
⅓ (873 Maßnahmen) in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien erfolgen. Es handelt sich
hierbei um ein positiv zu wertendes Ergebnis der Jugendhilfeentwicklung der letzten 17 Jahre, da zu
Beginn der 90er Jahre noch die überwiegende Zahl der Leistungsfälle in der Jugendhilfe aus Heim-
unterbringungen und Vollzeitpflegen bestand.

Innerhalb der Leistungsgruppen der ambulanten und stationären Hilfen ergibt sich aus Tabelle 1-D
bezogen auf die Städte und Gemeinden pro 1000 der gleichaltrigen Wohnbevölkerung der 0 bis
12                                                                                                                 12
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




unter 18 Jährigen in Anlehnung an den Regionsdurchschnitt ( stationär 11,9‰, ambulant 24,8‰)
folgende Verteilung:


                                   Abweichung vom Regionsdurchschnitt in Promillepunkten

     Barsinghausen                                                                                                       8,8 ‰
                                                                                                                     8,0 ‰
                                         -4,9 ‰
           Burgwedel                      -4,7 ‰
             Garbsen                                                                     2,5 ‰
                                                                                                             6,4 ‰
             Gehrden                                   -2,1 ‰
                                                                                                                     7,8 ‰
          Hemmingen                         -4,6 ‰
                                -6,7 ‰
          Isernhagen               -6,1 ‰
                       -8,1 ‰
  Neustadt a. Rbge.                                             -0,4 ‰
                                                                               0,7 ‰
           Pattensen            -6,7 ‰
                                                      -2,2 ‰
          Ronnenberg                        -4,5 ‰
                                                       -2,1 ‰
              Seelze                                                                                      5,6 ‰
                                                                                                  4,4 ‰
             Sehnde                                                           0,5 ‰
                        -7,8 ‰
               Uetze                                                         0,3 ‰
                                                                                                 3,9 ‰
           Wedemark -8,5 ‰                            -2,3 ‰

          Wennigsen                                            -0,8 ‰
                                                                 -0,3 ‰
            Wunstorf                                                            0,8 ‰
                                                         -1,7 ‰
                                               stationäre Hilfen Regionsdurchschnitt 11,9 ‰
                                               ambulante Hilfen Regionsdurchschnitt 24,8 ‰


Diagramm 1-C: Übersicht Abweichung ambulanter und stationärer Leistungen für Minderjährige vom Regionsdurch-
schnitt im Berichtsjahr



Exkurs:

Allgemeine Anmerkungen zu den Hilfen gem. § 35a SGB VIII / Teilleistungsstörungen

In den Fallzahlen der Tabelle 1-C sind die Leistungen gem. § 35a SGB VIII im Zusammenhang mit
Teilleistungsstörungen enthalten. Es handelt sich hierbei um eine Fallgruppe, die für die Hilfen zur
Erziehung eher untypisch ist, da hier ein therapeutisches Instrument zur Vermeidung / Linderung
einer seelischen Behinderung, Vermittlung schulischer Fertigkeiten und der Verbesserung schuli-
scher Leistungsfähigkeit in den Fächern Deutsch und Mathematik genutzt wird. Die Fallzahl macht,
wie in den Tabellen 1-C und 1-D ausgewiesen wird, mit 833 von insgesamt 3017 ca. 28% der ge-
samten Leistungsfälle aus.
In den vorliegenden Tabellen wird der Begriff Teilleistungsstörung sowohl für Lese- und Recht-
schreibstörungen als auch für die Rechenstörungen verwandt.
Im folgenden Text wird zwischen Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen diffe-
renziert.

In anerkannten Forschungsstudien variieren die Angaben über die Anzahl der von Lese- und Recht-
schreibstörungen bzw. Rechenstörungen betroffenen Kinder und Jugendlichen zwischen 3 - 10 %.
Das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen schwankt den Studien zufolge im Bereich der Lese-

                                                                                                                              4
                                                                                                                             13
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




und Rechtschreibstörungen zwischen 4:1 und 3:1. Bei den Rechenstörungen wird von einer Über-
repräsentation der Mädchen ausgegangen.

Faktoren wie die eigene Leistungsmotivation der Schüler und Schülerinnen, Fähigkeiten und
Möglichkeiten der Eltern ihre Kinder in schulischen Belangen zu unterstützen, die didaktische
Qualität des Unterrichtes und die Motivation der Schüler und Schülerinnen durch die Lehrkräfte
haben auf den Grad des Erfolges beim Erlernen des Lesens, Schreibens, und Rechnens erheblichen
Einfluss. Erkennbar ist ein unterschiedlicher Informationsstand der Eltern und Lehrkräfte hinsichtlich
der Fördermöglichkeit für Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII. Dies lässt unterschiedliche
Antragszahlen in den verschiedenen Kommunen vermuten.

Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen können aufgrund des Einschulungsalters in
der Bundesrepublik frühestens Ende des ersten Schuljahres / Anfang des zweiten Schuljahres fest-
gestellt werden, also in der Regel frühestens ab einem Alter von 7 Jahren. Hauptbezugsalters-
gruppe für Therapien bei Lese- Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen sind daher die 6 bis
unter 18 jährigen Kinder und Jugendlichen.

Seit dem 01.01.2008 wird mit allen potentiellen Antragstellern eines Erstantrages aus dem Zu-
ständigkeitsbereich der Region Hannover (ohne die Städte Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langen-
hagen, Lehrte und Springe) ein verpflichtendes Vorgespräch geführt. Im Jahr 2009 fanden 481 Vor-
gespräche statt. 2009 wurden im Regionsdurchschnitt 68,5 % der Anträge im Zusammenhang mit
Lese- und Rechtschreibstörungen, 25,8 % im Zusammenhang mit Rechenstörungen und 5,7 % im
Zusammenhang mit kombinierten Störungen (Lese- und Rechtschreibstörungen und Rechen-
störungen) gestellt.

Dabei handelte es sich bei 57,1 % (2008=56,3 %) der Anträge um Erstanträge, bei 42,9 %
(2008=43,7 %) der Anträge um sogenannte Folgeanträge. Bei 9,0 % (2008=8,2 %) der Anträge lag
ein Migrationshintergrund vor.
81,8 % (2008=79,4 %) der Anträge wurden bewilligt, 18,2 % (2008=20,6 %) der Anträge wurden
abgelehnt bzw. von den Antragstellern zurückgezogen.



                             Entwicklung der Antragsstellung 2006 bis 2009

             %
       80
                      72,2
       70                                                                      68,5
                                        66,6               65,5                             Lese und
       60
                                                                                            Rechtschreibstörung
       50
                                                                                            Rechenstörung
       40
                                      27,9                29,5
       30                                                                                   kombinierte Störung
                    21,6                                                       25,8
       20
       10
                     6,2                                                       5,7
         0                              5,5               5
                 2006              2007               2008                2009
                                       Berichtsjahre



Diagramm 1-D: Jahresvergleich Anträge für Lese- und Rechtschreibstörung, Rechensstörung und kombinierte Störung




14                                                                                                                14
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




Für die Behandlung der Kinder und Jugendlichen mit Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Re-
chenstörungen und einer seelischen Behinderung standen 2009 im Bereich der Region Hannover 73
gemäß Qualitätsstandard der Region Hannover geprüfte Einrichtungen und Praxen mit ca. 124 ge-
prüften Fachkräften zur Verfügung.

Die in den Tabellen 1-C und 1-D genannten Zahlen beziehen sich auf die geleisteten Hilfen, also die
bewilligten Anträge.




4                                                                                               15
Jugendhilfeplanung der Region Hannover    HzE Bericht 2009


                                           Fallzahlen/Kennzahlen




16
                                                                   Stationär geleistete Hilfen (§§                             Ambulant geleistete Hilfen (§§
                                                                                                    Anteil gel. Hilfen gem. §                                        Anteil gel. Hilfen gem.§ 35a
                                                                         33, 34, 35, 35a) für                                      27, 29 - 32 u. 35a) für
                                                                                                   33 SGB VIII für Minderj. im                                    Teilleistungsstörungen SGB VIII für
                                                                   Minderjährige im Berichtsjahr                               Minderjährige im Berichtsjahr
                                                                                                      Berichtsjahr absolut                                         Minderj. im Berichtsjahr absolut
                                                                               absolut                                                    absolut
                                                                                                          ( 0-unter 18 J.)                                                    (0-unter 18 J.)
                                                                           (0-unter 18 J.)                                             (0-unter 18 J.)
     Gemeinde/Stadt
                                                                   insgesamt         w         m      insges.         w         m         insges.   w      m     insges.       w              m
     Region (Zuständigkeitsb. FB)                                      873          442       431       342           187     155         1822      691   1131    833        321            512
     Barsinghausen                                                     115           54       61         39           22       17          183      87     96      64         30             34
     Burgwedel                                                          27           16       11         13            8        5           78      22     56      49         16             33
     Garbsen                                                           150           81       69         51           29       22          326      142   184     104         48             56
     Gehrden                                                            25           15       10         10            5        5           83      38     45      40         13             27
     Hemmingen                                                          24           11       13         12            5        7           60      24     36      41         15             26
     Isernhagen                                                         22           12       10          8            5        3           63      21     42      30         13             17
     Neustadt a. Rbge.                                                  94           47       47         44           26       18          209      63    146      86         20             66

     Pattensen                                                          13            8        5          7            5        2           57      20     37      37         10             27
     Ronnenberg                                                         30           14       16         16            9        7           92      29     63      58         23             35
     Seelze                                                             97           42       55         31           10       21          162      54    108      83         30             53
     Sehnde                                                             53           23       30         15            8        7           73      23     50      42         18             24
     Uetze                                                              48           25       23         27           14       13          113      55     58      58         30             28
     Wedemark                                                           52           27       25         22           10       12           88      34     54      48         27             21
     Wennigsen                                                          29           18       11         13            9        4           64      19     45      32         10             22
     Wunstorf                                                           94           49       45         34           22       12          171      60    111      61         18             43


     Tabelle 1-C: Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulante und stationäre Hilfegruppen absolut




                                                                                                                                                                                                    16
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


                                            Fallzahlen/Kennzahlen
                                                                    Stationär geleistete Hilfen (§§                               Ambulant geleistete Hilfen (§§
                                                                           33, 34, 35, 35a) für     Anteil gel. Hilfen gem. § 33      27, 29 - 32 u. 35a) für         Anteil gel. Hilfen gem.§ 35 a
                                                                    Minderjährige im Berichtsjahr     SGB VIII für Minderj. im    Minderjährige im Berichtsjahr     Teilleistungsstörungen SGB VIII für
                                                                                 absolut            Berichtsjahr absolut (0-unter            absolut               Minderj. im Berichtsjahr absolut ( 0-
                                                                    (0-unter 18 J.) pro 1.000 der 0- 18 J.) pro 1000 der 0- bis      (0-unter 18 J.) pro 1000      unter 18 J.) pro 1000 der 0- bis unter
                                                                        bis unter 18- jährigen           unter 18-jährigen         der 0 bis unter 18-jährigen                   18-jährigen
                                                                          (Stand:31.12. Vorjahr)                                       (Stand:31.12. Vorjahr)
     Gemeinde/Stadt
                                                                    insgesamt       w         m       insges.       w         m       insges.    w        m        insges.       w              m
     Region (Zuständigkeitsb. FB)                                      11,9        12,3      7,0        4,7        5,2       2,5       24,8     19,2    18,3        11,3        8,9            8,3
     Barsinghausen                                                     20,7        19,7     21,6        7,0        8,0       6,0       32,9     31,7    34,0        11,5        10,9           12,0
     Burgwedel                                                          7,0        8,2       5,7        3,3        4,1       2,6       20,1     11,3    29,0        12,6        8,2            17,1
     Garbsen                                                           14,4        16,2     12,7        4,9        5,8       4,0       31,3     28,4    33,9        10,0        9,6            10,3
     Gehrden                                                            9,8        12,2      7,6        3,9        4,1       3,8       32,6     31,0    34,2        15,7        10,6           20,5
     Hemmingen                                                          7,3        6,8       7,7        3,6        3,1       4,1       18,2     14,9    21,3        12,4        9,3            15,4
     Isernhagen                                                         5,8        6,5       5,2        2,1        2,7       1,6       16,7     11,4    21,9         8,0        7,0            8,8

     Neustadt a. Rbge.                                                 11,5        11,8     11,2        5,4        6,5       4,3       25,6     15,8    34,8        10,5        5,0            15,7

     Pattensen                                                          5,2        6,5       3,9        2,8        4,1       1,6       22,6     16,2    28,7        14,7        8,1            20,9

     Ronnenberg                                                         7,4        7,0       7,8        4,0        4,5       3,4       22,7     14,5    30,8        14,3        11,5           17,1
     Seelze                                                            17,5        15,5     19,4        5,6        3,7       7,4       29,2     19,9    38,0        14,9        11,1           18,7
     Sehnde                                                            12,4        11,2     13,5        3,5        3,9       3,1       17,0     11,2    22,5         9,8        8,7            10,8
     Uetze                                                             12,2        12,6     11,7        6,9        7,1       6,6       28,7     27,8    29,6        14,7        15,2           14,3
     Wedemark                                                           9,6        10,1      9,0        4,1        3,7       4,3       16,3     12,7    19,4        8,9         10,1           7,6
     Wennigsen                                                         11,1        14,4      8,1        5,0        7,2       2,9       24,5     15,2    33,1        12,2        8,0            16,2
     Wunstorf                                                          12,7        13,5     11,9        4,6        6,1       3,2       23,1     16,6    29,4         8,3        5,0            11,4




17
     Tabelle 1-D: Geleistete ambulante und stationäre Hilfegruppen in Promille der gleichaltrigen Wohnbevölkerung




                                                                                                                                                                                                       17
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




2     Laufende Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Altersgruppen

Die folgenden Tabellen bieten einen differenzierten Einblick in die Verteilung von Hilfen zur Er-
ziehung nach Altersklassen. Über periodische Betrachtungen ermöglicht diese Generierungsebene
u.a. die Entwicklung altersgerechter differenzierter Angebotsstrukturen von ambulanten, teil-
stationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen. Regionale und wohnortnahe Jugendhilfe-
angebote können daraus abgeleitet und familiengerecht angeboten werden.

Die für diese Tabellen gewählte Erhebungssystematik unterscheidet sich zwangsläufig von der Er-
hebung der geleisteten Hilfen zur Erziehung. Um eine altersbezogene Auswertung durchführen zu
können, ist wegen der Altersberechnung / Alterszuordnung eine Stichtagsabfrage (hier 31.12.2009)
notwendig.


2.1    Ambulante Hilfen
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der ambulanten Hilfen für 0 bis unter 6
jährige Kinder in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) geleistet wird. Statistisch wird
das jeweils jüngste Kind der Familie erfasst, während ebenfalls betreute, ältere Geschwisterkinder
zwar in den Akten dokumentiert, nicht aber im Datenprogramm erfasst werden. Daher ist der Aus-
sagewert zur Geschlechterverteilung und zur Alterstruktur der von dem Hilfsangebot Familienhilfe
tatsachlich partizipierenden Kinder und Jugendliche als relativ gering einzuschätzen.
Dennoch sollte im Bereich der SPFH in Anbetracht des deutlich höheren Anteils an Jungen, ins-
besondere in den Altersgruppen 6 bis unter 14 Jahren, das Augenmerk verstärkt auf geschlechts-
spezifische Ausrichtungen der Angebote gelegt werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist bei Kindern
und Jugendlichen dieser Altersgruppe, dass ein großer Anteil der ambulanten Hilfen auf Leistungen
gemäß § 35a SGB VIII im Zusammenhang mit Teilleistungsstörungen entfällt.

Zahlreiche Jugendhilfemaßnahmen setzen erst bei Kindern im Schulalter ein. Der Jugendhilfebedarf
in den Altersgruppen der 6 bis unter 10 Jährigen und der 10 bis unter 14 Jährigen ist in den ver-
gangenen Jahren tendenziell angestiegen. Ein Ziel der Jugendhilfe ist es auch weiterhin mit wir-
kungsvoller Prävention, die eine intensive und ganzheitliche Förderung umfasst, in einem Alter bis
unter 6 Jahren in dem sich die erzieherische Einflussnahme effektiver und effizienter gestalten
lässt, einen späteren Jugendhilfebedarf zu vermeiden.
In Tabelle 2-A wird sichtbar, dass bei der Altersgruppe der Klein- und Vorschulkinder im Jahresver-
gleich bereits eine sichtbare Zunahme der ambulanten Unterstützungsangebote zu verzeichnen ist.
Zu beobachten bleibt, ob sich dieser Trend fortsetzt und in wie weit diese Veränderungen bzw.
Verschiebungen Auswirkungen auf einen späteren Jugendhilfebedarf zur Folge haben könnten.


Altersgruppe                    Berichtsjahr     Berichtsjahr       Berichtsjahr       Berichtsjahr   Steigerung
                                    2006             2007               2008               2009       2006-2009
0 bis unter 3 Jahre                 5,2‰              6,1‰               9,5‰               8,8‰         69,2%
3 bis unter 6 Jahre                 2,2‰              4,0‰               6,3‰               8,4‰        281,8%
6 bis unter 10 Jahre               21,8‰             20,8‰               22,7‰              23,7‰        22,5%
10 bis unter 14 Jahre              16,6‰             21,0‰               19,9‰              23,2‰        39,8%

Tabelle 2-A: Jahresvergleich laufende ambulante Hilfen absolut pro 1000 der Bevölkerung der jeweiligen Alters-
gruppe und prozentuale Gesamtentwicklung




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Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


                                           Fallzahlen/Kennzahlen   Laufende stat ionär e Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige zum Stichtag 31.12.09 im Berichtsjahr
                                                                     (0-unter 18 J.) pro 1000 in der jeweiligen Altersgruppe auf Stadt-/Gemeindeebene (Stand. 31.12.
                                                                                                                    Vorjahr) *

                                                                     0 bis unter 3 Jahre          3 bis unter 6 Jahre          6 bis unter 10 J.        10 bis unter.14 J.       14 bis unter 18 J.
     Gemeinde/Stadt
                                                                    insges.      w        m     insges.      w        m      insges.     w      m     insges.    w      m     insges.    w       m
     Region (Zuständigkeitsb. FB)                                     6,5        6,4     6,6      4,4       4,0      4,8       7,3      6,9    7,8     9,7      8,6    10,8    11,9     13,7    10,1
     Barsinghausen                                                   11,7       15,4     8,4      6,4       2,5      10,7     16,7      16,2 17,1      18,4     16,9   20,0    14,0     12,0    16,0

     Burgwedel                                                        8,1       12,9     3,8      3,5       3,3      3,8       4,6      4,5    4,7     6,1      6,0    6,1     7,3      8,5     6,1

     Garbsen                                                          4,2        4,4     4,0      5,2       5,5      4,8       8,3      8,3    8,2     11,0     11,4   10,6    17,8     22,0    14,0

     Gehrden                                                          2,8        0,0     5,5      0,0       0,0      0,0       7,6      3,8    11,5    4,8      9,8    0,0     13,4     21,8    5,7

     Hemmingen                                                        5,0       10,6     0,0      2,0       0,0      4,0       6,7      2,6    10,9    2,4      0,0    4,6     3,7      5,2     2,4

     Isernhagen                                                       1,9        0,0     3,5      3,3       3,5      3,1       0,0      0,0    0,0     8,0      11,4   4,6     6,7      4,7     8,6

     Neustadt a. R bge.                                               7,7        7,8     7,6      2,5       5,0      0,0       7,8      10,2   5,5     11,8     6,1    17,1    9,0      10,9    7,3

     Pattensen                                                        3,0        6,3     0,0      0,0       0,0      0,0       0,0      0,0    0,0     7,7      6,2    9,3     6,6      10,9    3,0

     Ronnenberg                                                       0,0        0,0     0,0      3,6       7,3      0,0       5,8      4,6    7,0     7,1      6,2    8,0     6,5      3,8     9,2

     Seelze                                                           8,6        2,4    14,9      7,1       0,0      14,5     13,9      12,1 15,6      14,4     9,2    19,5    17,0     22,0    12,5

     Sehnde                                                           5,4        3,9     6,6      11,1      9,5      12,7      7,2      4,2    10,2    5,5      7,5    3,5     10,7     10,4    11,0

     Uetze                                                           12,1        8,5    15,4      9,3       7,5      11,2      7,7      12,8   2,3     7,9      1,9    14,3    11,1     18,6    4,0

     Wedemark                                                         4,6        3,1     5,9      1,3       2,6      0,0       4,9      3,4    6,3     7,8      8,7    7,0     12,6     14,2    10,8
     Wennigsen                                                        0,0        0,0     0,0      5,5       5,6      5,4       3,4      3,6    3,3     9,0      6,3    11,4    17,9     25,2    11,3

     Wunstorf                                                        13,2       14,4 12,0         2,9       4,0      1,9       5,9      4,9    6,7     10,9     11,3   10,5   11,9      9,6     14,3
     *Die grau hinterlegten Felder markieren Werte über dem Regionsdurchschnitt




23
     Tabelle 2-F: Stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 in Promille der jeweiligen Altersgruppe




                                                                                                                                                                                                      23
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




3    Dauer der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung für Minderjährige

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Laufzeit von Hilfen zur Erziehung bei Minderjährigen
von 0 bis unter 18 Jahren. Die Erfassungsgrundlage stellen die beendeten Hilfen zur Erziehung im
Berichtsjahr dar. Die Information über die durchschnittliche Laufzeit einer Hilfeart ist sowohl fachlich
als auch fiskalisch ein wichtiges Planungsdatum.
Über die Gesamtdauer der Gewährung von Hilfen zur Erziehung im Einzelfall geben die Tabellen
keine Auskunft. Des Weiteren sind keine Rückschlüsse darüber möglich, in wie weit auf eine be-
endete stationäre Maßnahme zur weiteren Begleitung ein ambulantes Angebot erfolgt.

Auf eine Abbildung der Daten in Promille der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe wird in diesem
Kapitel verzichtet, da die Fallzahlen nach Dauer auf kommunaler Ebene nur sehr niedrige Zahlen-
werte ergeben.

Die folgenden Tabellen zeigen die prozentuale Verteilung bezogen auf den Bereich der kürzesten
und längsten Laufzeiten bei ambulanten und stationären Hilfen im Jahresvergleich der letzten vier
Berichtsjahre.

Ambulante Hilfen                    Berichtsjahr           Berichtsjahr           Berichtsjahr     Berichtsjahr
                                          2006                   2007                   2008           2009
Laufzeit über 3 Jahre                     13,0%                  12,0%                     12,7%      12,5%
Laufzeit unter 3 Monaten                  12,0%                  20,3%                     13,1%      16,3%

Tabelle 3-A: Jahresvergleich beendete ambulante Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung




Stationäre Hilfen                   Berichtsjahr           Berichtsjahr           Berichtsjahr     Berichtsjahr
                                          2006                   2007                   2008           2009
Laufzeit über 3 Jahre                     20,0%                  13,7%                     15,2%      11,0%
Laufzeit unter 3 Monaten                  24,1%                  27,5%                     31,6%      31,3%

Tabelle 3-B: Jahresvergleich beendete stationäre Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung



Der Umfang ambulanter Maßnahmen mit einer Verlaufsdauer von über 3 Jahren ist im Be-
trachtungszeitraum 2006 bis 2009 als weitestgehend gleich bleibend anzusehen.
Deutliche Schwankungen bestehen bei den geleisteten ambulanten Hilfen mit einer Laufzeit unter
3 Monaten. Tendenziell deutet sich hier eine Zunahme im Bereich der kurzen Laufzeiten an, die
derzeit nicht eindeutig zuzuordnen ist und deshalb in den kommenden Berichtsjahren weiter zu
beobachten bleibt.

Der ansteigende und relativ hohe Anteil an beendeten stationären Hilfen mit einer Dauer von unter
3 Monaten wird im Abgleich mit den Erfahrungen aus der Praxis erklärbar. Alle im Zusammenhang
mit einer Krisenintervention / einem Clearing kurzfristig notwendigen stationären Hilfen finden sich
innerhalb dieses Zeitfensters wieder. Diese Erklärung ist gleichermaßen auf die in Tabelle 3-F ab-
gebildeten beendeten stationären Hilfen zu übertragen.
Der Anteil beendeter stationärer Hilfen mit einer Dauer von über 3 Jahren ist im Berichtsjahr 2009
im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich abgesunken und als niedrig zu bezeichnen. Dies
kann auf eine optimierte Fallsteuerung, z.B. durch geordnete Rückführung in die Herkunftsfamilie,
ggf. unter Inanspruchnahme ambulanter Leistungen zurückgeführt werden.


24                                                                                                                24
Jugendhilfeplanung der Region Hannover    HzE Bericht 2009




Bereits in den vergangenen Berichtsjahren konnte beobachtet werden, dass im Bereich der be-
endeten ambulanten Hilfen nach Dauer Jungen tendenziell länger in Jugendhilfemaßnahmen ver-
blieben sind als Mädchen. Aktuell kann weiter festgestellt werden, dass Jungen verstärkt in
ambulanten Angeboten die einen Zeitrahmen von 3 Monaten bis zu drei Jahren umfassen vertreten
sind, während Mädchen verstärkt Hilfen über einen Zeitraum von unter 3 Monaten bis zu 2 Jahren
in Anspruch genommen werden.

Während im Bereich der stationären Leistungen die Unterschiede in der Geschlechterverteilung im
vorherigen Berichtsjahr kaum von Relevanz waren, zeigt sich bei den aktuellen Zahlen, dass der
Jungenanteil im Zeitrahmen der Unterbringungen von über drei Monaten bis zu zwei Jahren ver-
stärkt vertreten sind und folglich tendenziell länger in stationären Maßnahmen verbleiben als Mäd-
chen. Diese sind vermehrt im Bereich von Unterbringungen mit relativ kurzen Laufzeiten von unter
3 Monate bis zu einem Jahr anzutreffen.

                 Beendete ambulante
          Hilfen nach Dauer und Geschle cht                              Jungen(n=407)       Mädchen(n=249)
unter 3 Monate                                                                13,0                21,7
3 Monate bis 1 Jahr                                                           21,9                28,5
1 Jahre bis 2 Jahre                                                           35,6                23,3
2 Jahre bis 3 Jahre                                                           17,9                12,4
über 3 Jahre                                                                  11,5                14,1


Tabelle 3-C: Ambulante Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent



                  Beendete stationäre
          Hilfen nach Dauer und Geschle cht                              Jungen(n=110)       Mädchen(n=136)
unter 3 Monate                                                                27,3                34,6
3 Monate bis 1 Jahr                                                           35,5                28,7
1 Jahre bis 2 Jahre                                                           20,9                16,9
2 Jahre bis 3 Jahre                                                            6,4                 8,1
über 3 Jahre                                                                  10,0                11,8


Tabelle 3-D: Beendete stationäre Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent




4                                                                                                             25
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


                     Fallzahlen/Kennzahlen     B eendete ambulante Hilfen (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für Minderjährige (0-unter 18 J.) nach Dauer im Berichtsjahr 2009,




26
                                                                                                      absolut

                                                                      3 Monate bis unter 1         1 Jahr bis unter             2 Jahre bis unter
                                                unter 3 Monate                                                                                             über 3 Jahre               gesamt
     Gemeinde/Stadt
                                                                             Jahr                      2 Jahre                       3 Jahre
                                              insges.    w       m    insges.     w       m      insges.      w       m     insges.    w       m    insges.     w         m    insges.   w     m
     Region (Zuständigkeitsb. FB)              107       54     53      160       71      89       203       58      145      104      31      73     82        35        47    656      249 407
     Barsinghausen                               8        4      4       23       13      10       20         7       13       11       4       7     9         4         5      71      32    39
     Burgwedel                                   6        2      4       3         0       3        3         0       3         5       0       5     3         1         2      20      3     17

     Garbsen                                    20       12      8       33       18      15       37         9       28       22      13       9     18        9         9     130      61    69

     Gehrden                                     7        4      3       7         5       2        9         4       5         8       2       6     2         1         1      33      16    17

     Hemmingen                                   3        2      1       1         0       1        6         5       1         3       0       3     5         1         4      18      8     10

     Isernhagen                                  5        1      4       8         2       6        5         3       2         0       0       0     3         1         2      21      7     14

     Neustadt a. Rbge.                          16        6     10       20        7      13       25         7       18       11       3       8     5         1         4      77      24    53

     Pattensen                                   2        1      1       4         3       1        5         2       3         3       1       2     2         1         1      16      8     8

     Ronnenberg                                  6        4      2       7         2       5       14         1       13        5       0       5     2         1         1      34      8     26

     Seelze                                      6        3      3       8         3       5       18         4       14       10       3       7     7         3         4      49      16    33

     Sehnde                                      1        0      1       5         0       5        7         1       6         7       2       5     4         2         2      24      5     19

     Uetze                                      10        6      4       12        8       4       11         3       8         3       1       2     5         4         1      41      22    19

     Wedemark                                    4        3      1       3         0       3       11         5       6         4       1       3     5         2         3      27      11    16
     Wennigsen                                   4        3      1       3         0       3       11         1       10        1       1       0     7         2         5      26      7     19

     Wunstorf                                    9        3      6       23       10      13       21         6       15       11       0      11     5         2         3      69      21    48


     Tabelle 3-E: Beendete ambulante Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im Berichtsjahr, absolut




                                                                                                                                                                                                26
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


                  Fallzahlen/Kennzahlen Beendete stationäre Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige (0-unter 18 J.) im Berichtsjahr nach Dauer im Berichtsjahr

                                                                                                                      2008, absolut

                                                                       3 Monate bis unter              1 Jahr bis unter            2 Jahre bis unter
                                              unter 3 Monate                                                                                                 über 3 Jahre               gesamt
     Gemeinde/Stadt
                                                                             1 Jahr                        2 Jahre                      3 Jahre
                                           insges.      w      m      insges.         w       m     insges.      w       m      insges.   w       m    insges.    w         m    insges.   w     m
     Region (Zuständigkeitsb. FB)             77       47     30         78          39      39        46       23       23       18      11       7     27       16        11    246      136 110
     Barsinghausen                            16        8      8         12           6       6         4        2        2        2       1       1     1         1        0      35      18    17
     Burgwedel                                 1        1      0         2            2       0         1        0        1        0       0       0     0         0        0      4       3     1

     Garbsen                                  13       10      3         13           7       6         9        4        5        3       1       2     4         1        3      42      23    19

     Gehrden                                   6        3      3         0            0       0         1        1        0        0       0       0     1         0        1      8       4     4

     Hemmingen                                 1        1      0         6            4       2         2        0        2        2       1       1     0         0        0      11      6     5

     Isernhagen                                3        3      0         1            0       1         1        0        1        0       0       0     1         1        0      6       4     2

     Neustadt a. Rbge.                         7        4      3         8            4       4         4        2        2        4       3       1     3         1        2      26      14    12

     Pattensen                                 0        0      0         1            0       1         1        1        0        1       1       0     0         0        0      3       2     1

     Ronnenberg                                3        2      1         3            1       2         0        0        0        3       2       1     0         0        0      9       5     4

     Seelze                                   10        5      5         11           6       5         2        1        1        0       0       0     2         2        0      25      14    11

     Sehnde                                    3        2      1         6            1       5         5        3        2        1       0       1     4         2        2      19      8     11

     Uetze                                     1        0      1         5            2       3         2        1        1        0       0       0     3         2        1      11      5     6

     Wedemark                                  6        3      3         3            1       2         2        0        2        1       1       0     2         2        0      14      7     7
     Wennigsen                                 1        1      0         1            1       0         0        0        0        1       1       0     4         3        1      7       6     1

     Wunstorf                                  6        4      2         6            4       2        12        8        4        0       0       0     2         1        1      26      17    9


     Tabelle 3-F: Beendete stationäre Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im Berichtsjahr, absolut




27
                                                                                                                                                                                                 27
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




4    Hilfen zur Erziehung für Minderjährige mit Migrationshintergrund

Die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ ist in der Fachliteratur nicht eindeutig und vari-
iert in verschiedenen Erhebungen. Die häufig verwendeten Indikatoren „Ausländer“ und „Deutsche
mit zweiter Staatsbürgerschaft“ sind ungenau. Zum einen erfassen diese Indikatoren die Population
der sogenannten „Aussiedler“ nicht, da diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zum
zweiten sind viele Familien ausländischer Herkunft zwar eingebürgert, der Integrationsprozess,
insbesondere der jungen Generationen, jedoch nicht abgeschlossen. Um die Bevölkerungsgruppe
„Minderjährige mit Migrationshintergrund“ möglichst einheitlich erfassen zu können wird hier fol-
gende Definition verwandt:
„Alle Kinder und Jugendlichen bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren ist.“

In diesem Kapitel muss auf eine Darstellung der geleisteten Hilfen für Minderjährige mit einem
Migrationshintergrund in Bezug zur Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund (Angaben in Pro-
mille) verzichtet werden, da die Wohnbevölkerungsstatistik lediglich die Ausländerinnen und Aus-
länder oder Deutsche mit zweiter Staatsangehörigkeit ausweist. Trotz dieser Differenz hat sich der
FB Jugend für die erweiterte Definition des Migrationshintergrundes entschieden, da dieser einen
sinnvollen Indikator für das Maß der sozialen Problematik in Bezug auf die Integration dieser Be-
völkerungsgruppe darstellt.

Der Migrationshintergrund ist für die zukünftige Ausrichtung von Angeboten in der Jugendhilfe ein
wichtiges Kriterium. Tradierte Sozialisationsbedingungen unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen
erfordern veränderte Konzepte in der Jugendhilfe.

Der Hilfeanteil von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergund an den gesamt geleisteten
Jugendhilfemaßnahmen ist im Verlauf der Jahre von 2006 bis 2009 im ambulanten Bereich um 29,4
% angestiegen, bei den stationären Hilfen ist ein Mehr von 37,7 % zu verzeichnen. Damit macht
der Anteil an stationären Hilfsangeboten für Minderjährige mit Migrationshintergrund nun über ⅓
aller Maßnahmen in diesem Bereich aus. Ambulante Hilfen werden mittlerweile ebenfalls zu bei-
nahe ⅓ des Gesamtanteils in Familien mit Migrationshintergrund geleistet.
Dennoch erschweren sprachliche Barrieren, geschlossene Familiensysteme und unterschiedlich
traditionell geprägte Erziehungsvorstellungen nicht selten die Kooperation zwischen Familien mit
Migrationshintergrund und der Jugendhilfe. Hilfsangebote in Form von Beratung oder ambulanten
Maßnahmen finden in den Familien nicht immer Akzeptanz. Vielfach wird erst bei massiven Prob-
lemlagen einem Unterstützungsangebot von Seiten der Familien zugestimmt. In diesen Fällen ist
eine stationäre Unterbringung des Kindes / Jugendlichen oft unvermeidbar. Gleichwohl ist eine
positive Entwicklung beim Anteil der ambulanten Hilfen seit 2006 zu verzeichnen. Es kann davon
ausgegangen werden, dass diese Zielgruppe auch weiterhin mit entsprechenden Förderangeboten
zu erreichen ist.




28                                                                                                 28
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




                                Hilfen für Minderjährige mit Migrationshintergrund



            %
       40
                                          36,0                                     37,7
       35
                                                              32,4                            Stationäre Hilfen
       30
                      29,0                                                        29,4        Ambulante Hilfen

       25                                26,0                 25,4

       20
                         18,4
       15
                  2006                2007                2008                2009

                                           Berichtsjahre



Diagramm 4-A: Jahresvergleich Anteil stationäre und ambulanter Hilfen für Minderjährige mit Migrationshintergrund
an den insgesamt geleisteten Hilfen




4                                                                                                                 29
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


                                               Fallzahlen/Kennzahlen




30
                                                                                                           Stationär geleistete Hilfen                                          A mbulant geleistete Hilfen (§§
                                                                       Stationär geleistete Hilfen (§§       (§§ 33, 34, 35, 35a) f ür     Ambula nt geleistete Hilfen (§§          27, 29 - 32 u. 35a) für
                                                                             33, 34, 35, 35a) für              Minderjährige mit                27, 29 - 32 u. 35a) für              Minderjährige mit
                                                                       Minderjährige im Berichtsjahr        Mirationshintergrund im        Minderjährige im Berichtsjahr          Migrationshintergrund im
                                                                        insgesamt        (0-unter 18 J.)      Berichtsjahr absolut         insgesamt          (0-unter 18 J.)        Berichtsjahr absolut
                                                                                                                  (0-unter 18 J.)                                                       (0-unter 18 J.)
     Gemeinde/Stadt
                                                                       insgesamt         w        m        in sges.     w             m     insges.        w          m         insges.       w         m
     Region (Zuständigkeitsb. FB)                                          873         442       431        329        162        167        1822         691       11 31         535       21 1       324
     Barsinghausen                                                         115          54        61         48         20            28      18 3         87         96           82        42         40
     Burgwedel                                                              27          16        11         12          9            3        78          22         56           20         6         14
     Garbsen                                                               150          81        69         44         19            25      32 6        142        184          103        41         62
     Gehrden                                                                25          15        10         12          7            5        83          38         45           29        18         11
     Hemm ingen                                                             24          11        13          8          7            1        60          24         36           8          5          3
     Isernhagen                                                             22          12        10          3          1            2        63          21         42           19         6         13
     Neustadt a. R bge.                                                     94          47        47         43         23            20      20 9         63        146           64        27         37

     Pattensen                                                              13           8         5          2          2            0        57          20         37           10         4          6
     Ronnenberg                                                             30          14        16         10          4            6        92          29         63           13         2         11
     Seelze                                                                 97          42        55         51         23            28      16 2         54        108           45        16         29
     Sehnde                                                                 53          23        30         26         10            16       73          23         50           15         4         11
     Uetze                                                                  48          25        23         20          9            11      11 3         55         58           37        14         23
     Wedemark                                                               52          27        25         14          6            8        88          34         54           19         2         17
     Wennigsen                                                              29          18        11          9          7            2        64          19         45           21         3         18
     Wunstorf                                                               94          49        45         27         15            12      17 1         60        111           50        21         29



     Tabelle 4-A: Geleistete stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung absolut für Minderjährige mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den insgesamt geleisteten Hilfen zur Erziehung im
     Berichtsjahr




                                                                                                                                                                                                             30
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




5    Verteilung der Ausgaben für geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährigen

Bei den Daten in diesem Kapitel handelt es sich um Ausgaben, nicht um Kosten (Ausgaben / Ein-
nahmen) der Jugendhilfe, da die Einnahmen einzelnen Hilfearten bisher nicht zugeordnet werden
können. Mit der bei der Region Hannover Anfang 2010 begonnenen schrittweise Einführung der
Kosten- Leistungsrechnung soll es in Zukunft möglich sein, Einnahmen und Ausgaben differenziert
auswerten und zuordnen zu können.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen EDV Umstellung des Finanzprogramms ist es zum aktuel-
len Zeitpunkt nicht möglich die exakte Einnahmequote für das Berichtsjahr 2009 zu ermitteln
(2008= 14% / 2007=12,9 % / 2006=11,0 %).

Die für 2009 hier dargestellten Ausgaben lassen sich lediglich mit den Ausgaben der Berichtsjahre
2007 und 2008 vergleichen, da im Jahr 2006 die Abfrage der Daten aus der Software Info51 noch
nicht in der erforderlichen Differenzierung erfolgen konnte.
Insgesamt sind die Ausgaben im Bereich der geleisteten Hilfen für Minderjährige im Zeitraum 2007
bis 2009 um 27,49 % angestiegen. Bei den ambulanten Maßnahmen erhöhten sich die Ausgaben
um rund 32,93 %, bei den stationären Hilfen ist eine Gesamtsteigerung von 25,01 % im Be-
trachtungszeitraum zu verzeichnen.

                           Ausgaben geleistete Hilfen für Minderjährige

    30.000.000 €
                                                                25.220.171 €
    25.000.000 €
                                         22.109.462 €
                   19.781.702 €
    20.000.000 €
                                                                           16.975.880 €
                                                                                          Ausgaben gesamt
                                                  14.968.477 €
    15.000.000 €          13.579.581 €                                                    Ausgaben stationär
                                                                                          Ausgaben ambulant
    10.000.000 €                                   7.140.985 €              8.244.291 €
                           6.202.120 €
     5.000.000 €

             0€
                          2007                   2008                      2009
                                             Berichtsjahr



Diagramm 5-A: Jahresvergleich 2007 bis 2009 Ausgaben gesamt, stationär und ambulant



In den nachfolgenden Tabellen ist der fiskalische Jugendhilfebedarf dargestellt. Bezogen auf je
1000 der minderjährigen Wohnbevölkerung (BevHw) zeigt sich in den Städten und Gemeinden ein
sehr unterschiedlicher Bedarf. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Steuerung im FB Jugend der
Region Hannover ist auch hier eine Schnittstelle zwischen zu erhebenden Falldaten und den heran-
zuziehenden Sozialstrukturdaten im Hinblick auf eine effektivere Steuerung auf kommunaler Ebene
zu sehen.

Orientiert am Regionsdurchschnitt (stationär 231.257 €, ambulant 112.309 €) stellt sich die Ab-
weichung der Ausgaben für stationäre und ambulante Maßnahmen für Minderjährige pro 1000 der
Bevölkerung für die Städte und Gemeinden wie folgt dar:

4                                                                                                              31
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




                                Abweichung der Ausgaben vom Regionsdurchschnitt in Euro

     Barsinghausen                                                                                           165.259 €
                                                                                                112.405 €
        Burgwedel                    -49.854 €
                                  -60.998 €
          Garbsen                                                                      76.122 €
                                                                                            95.893 €
          Gehrden                    -49.641 €
                                                                702 €
              -123.939 €
       Hemmingen            -82.844 €
        Isernhagen -109.051 €      -56.398 €
 Neustadt a. Rbge.                       -33.150 €
                                           -30.044 €
         Pattensen         -121.039 €
                                             -24.615 €
       Ronnenberg    -105.899 €
                                          -31.328 €
            Seelze                                                                               118.796 €
                                                                     20.962 €
           Sehnde                                                 7.930 €
                                             -22.177 €
             Uetze                     -41.795 €
                                               -14.925 €
        Wedemark                        -38.820 €
                                   -56.684 €
        Wennigsen                            -21.584 €
                                                                        21.689 €
         Wunstorf                                                       22.629 €
                                            -24.924 €

                           stationäre Hilfen (231.257 €)           ambulante Hilfen (112.309 €)


Diagramm 5-B: Übersicht Abweichung der Ausgaben für ambulante und stationäre Hilfen in den Städten und Ge-
meinden zum Regionsdurchschnitt



Im Vergleich der Verteilung der Fallzahlen zeigt sich, dass 67 % der Ausgaben auf stationäre Leis-
tungen entfallen, die aber lediglich ca. ⅓ der Fallzahlen ausmachen. 33 % der Kosten entfallen
hingegen auf ambulante Leistungen, diese machen 68 % der Leistungsfälle aus.

Ausgaben ge-         Fälle              Ausgaben              Fallzahlen            Ausgaben           Fallzahlen
samt                 gesamt             stationäre            stationäre            ambulante          ambulante
                                        Hilfen                Hilfen                Hilfen             Hilfen
25.220.171 €         2695               16.975.880 €          873                   8.244.291€         1822
(100 %)              (100%)             (67%)                 (32%)                 (33%)              (68 %)

Tabelle 5-A: Übersicht Verhältnis von Ausgaben und Fallzahlen nach stationären und ambulanten Hilfegruppen




32                                                                                                                  32
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


                                                           Fallzahlen/Kennzahlen

                                                                                                                     Ausgaben für stationär geleistete Hilfen Ausgaben für ambulant geleistete Hilfen
                                                                                        A usgaben gesamt              (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige im (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für Minderjährige
                                                                                                                        Berichtsjahr absolut (0-unter 18 J. )    im Berichtsjahr absolut (0- unter 18 J. )

     Gemeinde/Stadt
     Region (Zuständigkeitsb. FB)                                                              25.220.171 €                                 16.975.880 €                                 8.244.291 €
     Barsinghausen                                                                               3.459.635 €                                  2.208.198 €                                1.251.437 €
     Burgwedel                                                                                     903.162 €                                    704.024 €                                  199.138 €
     Garbsen                                                                                     5.376.999 €                                  3.205.656 €                                2.171.343 €
     Gehrden                                                                                       749.238 €                                    461.850 €                                  287.388 €
     Hemmingen                                                                                     451.932 €                                    354.577 €                                    97.355 €
     Isernhagen                                                                                    670.787 €                                    460.226 €                                  210.561 €

     Neustadt a. Rbge.                                                                           2.292.046 €                                  1.619.528 €                                  672.518 €

     Pattensen                                                                                     498.738 €                                    277.749 €                                  220.989 €

     Ronnenberg                                                                                    835.471 €                                    507.576 €                                  327.895 €
     Seelze                                                                                      2.683.901 €                                  1.943.844 €                                  740.057 €
     Sehnde                                                                                      1.410.804 €                                  1.024.675 €                                  386.129 €
     Uetze                                                                                       1.129.314 €                                    745.911 €                                  383.403 €
     Wedemark                                                                                    1.337.796 €                                  1.037.811 €                                  299.985 €
     Wennigsen                                                                                     898.701 €                                    548.295 €                                  350.406 €
     Wunstorf                                                                                    2.521.647 €                                  1.875.960 €                                  645.687 €




33
     Tabelle 5-B: Verteilung der Ausgaben auf geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in stationäre und ambulante Hilfegruppen im Berichtsjahr
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009


                                                                      Fallzahlen/Kennzahlen




34
                                                                                                 A usgaben gesamt für geleistete         Ausga ben für stationär geleistete     Ausga ben für ambula nt geleistete
                                                                                                     Hilfen für Minderjährige im            Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für       Hilfen (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für
                                                                                                 Berichtsjahr absolut (0-unter 18      Minderjährige im Berichtsjahr absolut      Minderjährige im Berichtsjahr
                                                                                                   J.) pro 1.000 der 0 - unter 18-      (0-unter 18 J.) pro 1.000 der 0 - unter  absolut         (0-unter 18 J.) pro
                                                                                                  jährigen BevHw (Stand: 31.12.          18- jährigen BevHw (Stand: 31.12.       1.000 der 0 - unter 18- jährigen
                                                                                                               Vorjahr)                                  Vorjahr)                BevH w (Stand: 31.12. Vorjahr)
     Gemeinde/Stadt
     Region (Zuständigkeitsb. FB)                                                                                       343.566 €                               231.257 €                            112.309 €
     Barsinghausen                                                                                                      621.231 €                               396.516 €                            224.715 €
     Burgwedel                                                                                                          232.714 €                               181.403 €                              51.311 €
     Garbsen                                                                                                            515.581 €                               307.379 €                            208.202 €
     Gehrden                                                                                                            294.628 €                               181.616 €                            113.011 €
     Hemmingen                                                                                                          136.783 €                               107.317 €                              29.466 €
     Isernhagen                                                                                                         178.117 €                               122.206 €                              55.911 €
     Neustadt a. Rbge.                                                                                                  280.373 €                               198.107 €                              82.265 €

     Pattensen                                                                                                          197.912 €                               110.218 €                              87.694 €
     Ronnenberg                                                                                                         206.340 €                               125.358 €                              80.982 €
     Seelze                                                                                                             483.325 €                               350.053 €                            133.272 €
     Sehnde                                                                                                             329.319 €                               239.187 €                              90.133 €
     Uetze                                                                                                              286.846 €                               189.462 €                              97.385 €
     Wedemark                                                                                                           248.062 €                               192.437 €                              55.625 €
     Wennigsen                                                                                                          343.672 €                               209.673 €                            133.998 €
     Wunstorf                                                                                                           341.270 €                               253.886 €                              87.385 €

     Tabelle 5-C: Verteilung der Ausgaben auf geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige in Promille der BevHw von 0 bis unter 18 Jahren unterteilt in stationäre und ambulante Hilfegruppen
     im Berichtsjahr




                                                                                                                                                                                                       34
Jugendhilfeplanung der Region Hannover   HzE Bericht 2009




6    Tabellenverzeichnis

Tabelle 1-A: Geleistete Hilfen zur Erziehung/Hilfen für jg. Volljährige und verwandte Leistungen
               auf Gemeinde-/Stadtebene ............................................................................11
Tabelle 1-B: Jahresvergleich geleistete ambulante und stationäre Hilfen für Minderjährige u.
               prozentuale Gesamtentwicklung .....................................................................12
Tabelle 1-C: Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulante und
               stationäre Hilfegruppen absolut.......................................................................16
Tabelle 1-D: Geleistete ambulante und stationäre Hilfegruppen in Promille der gleichaltrigen
               Wohnbevölkerung...........................................................................................17
Tabelle 2-A: Jahresvergleich laufende ambulante Hilfen absolut pro 1000 der Bevölkerung der
               jeweiligen Altersgruppe und prozentuale Gesamtentwicklung..........................18
Tabelle 2-B: Jahresvergleich laufende stationäre Hilfen absolut pro 1000 der
               Bevölkerungsgruppe der jeweiligen Altersgruppe und prozentuale
               Gesamtentwicklung ........................................................................................19
Tabelle 2-C: Laufende ambulante Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag
               31.12.2009 absolut .........................................................................................20
Tabelle 2-D: Laufende ambulante Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag
               31.12.2009 in Promille der jeweiligen Altersgruppe.........................................21
Tabelle 2-E: Laufende stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag
               31.12.2009 absolut .........................................................................................22
Tabelle 2-F: Stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 in
               Promille der jeweiligen Altersgruppe...............................................................23
Tabelle 3-A: Jahresvergleich beendete ambulante Hilfen nach Dauer und prozentuale
               Gesamtentwicklung ........................................................................................24
Tabelle 3-B: Jahresvergleich beendete stationäre Hilfen nach Dauer und prozentuale
               Gesamtentwicklung ........................................................................................24
Tabelle 3-C: Ambulante Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent ....................................25
Tabelle 3-D: Beendete stationäre Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent......................25
Tabelle 3-E: Beendete ambulante Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im
               Berichtsjahr, absolut .......................................................................................26
Tabelle 3-F: Beendete stationäre Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im
               Berichtsjahr, absolut .......................................................................................27
Tabelle 4-A: Geleistete stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung absolut für
               Minderjährige mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den insgesamt
               geleisteten Hilfen zur Erziehung im Berichtsjahr...............................................30
4                                                                                                             35
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  • 1. Region Hannover Team Jugendhilfeplanung und Jugendberufshilfe Hildesheimer Str. 20 · 30169 Hannover Tel.: 0511 61622129 Fachbereich Jugend Fax: 0511 6161123796 www.hannover-region.de Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung 2009
  • 2. Hilfen zur Erziehung Berichtsjahr 2009 Region Hannover Fachbereich Jugend Jugendhilfeplanung Hildesheimer Str. 18-20 30169 Hannover 4
  • 3. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Zuständigkeitsgebiet der Region Hannover als öffentlicher Jugendhilfeträger Die Region Hannover, Fachbereich Jugend, ist nach dem Regionsgesetz für 15 Städte und Ge- meinden der zuständige Jugendhilfeträger. Die dezentrale Organisationsstruktur ermöglicht eine ortsnahe Versorgung bzw. Leistungserbringung. Gewährleistet wird dies durch die in Barsing- hausen, Burgwedel, Garbsen und Neustadt am Rbge. installierten Jugendhilfestationen und den ergänzend eingerichteten Sprechstellen. Als eigenständige Jugendhilfeträger nehmen Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Springe und die Landeshauptstadt Hannover die entsprechenden Aufgaben selbständig wahr. 4 4
  • 4. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Geleistete Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige im Überblick ............9 1.1 Entwicklung der Fallzahlen..................................................................................10 1.2 Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulant und stationäre Hilfegruppen absolut .........................................................................12 2 Laufende Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Altersgruppen ..........................18 2.1 Ambulante Hilfen................................................................................................18 2.2 Stationäre Hilfen .................................................................................................19 3 Dauer der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung für Minderjährige ..............24 4 Hilfen zur Erziehung für Minderjährige mit Migrationshintergrund ..............................28 5 Verteilung der Ausgaben für geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährigen .........31 6 Tabellenverzeichnis .....................................................................................................35 7 Diagrammverzeichnis ..................................................................................................36 4 5
  • 5. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Einleitung Die Grundlage für den vorliegenden Bericht stellt das 2006 eingeführte Berichtssystem zur Jugend- hilfe der Region Hannover dar. Ziel des Berichtssystems ist es, Daten sowohl für die fachliche wie auch für die fiskalische Steuerung der Jugendhilfe zu liefern. Das Berichtssystem ermöglicht eine differenzierte Datengenerierung auf Stadt- und Gemeinde- ebene, auf Einzugsbereiche der Jugendhilfestationen sowie bezogen auf den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover als Ganzes. Alle Daten können auch nach Hilfearten aufbereitet werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Berichtes sind einzelne Hilfearten zu Hilfegruppen zusammengefasst. Auf die Darstellungsebene „Jugendhilfestationen“ wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Im vorliegenden Bericht werden nicht alle zur Verfügung stehenden Daten und Tabellen präsentiert, sondern lediglich die nach fachlicher Auf- fassung für die allgemeine Steuerung der Jugendhilfe relevanten Daten abgebildet. Den Team- leitungen und der Fachbereichsleitung stehen selbstverständlich sämtliche Daten und Tabellen in digitaler Form für die tägliche Arbeit zur Verfügung. Alle Daten des Berichtssystems werden auf zwei Generierungsebenen zur Verfügung gestellt: • Zuständigkeit der Region als Jugendhilfeträger • Städte und Gemeinden Ziele des Berichtssystems • Verbesserung der fachlichen Steuerung von Jugendhilfeleistungen durch differenzierte Dar- stellung der Verteilung von Leistungen nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund • Verbesserung der Grundlagen für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Hilfen zur Erziehung (z. B. auch durch Darstellung der Leistungsverteilung auf verschiedene Anbieter und der räum- lichen Verteilung der Leistungen nach Städten und Gemeinden) • Verbesserung der fiskalischen Steuerung durch Verknüpfung von Leistungen des Fachbereichs mit den anfallenden Kosten • Ausblick: Zusammenfassende Berichterstattung über alle Leistungen des Fachbereichs in einem Bericht (derzeit: Bereich Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige) Das hier vorliegende Jugendhilfe - Berichtssystem unterscheidet sich in zwei Punkten vom landes- weit entwickelten System „Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)“. IBN integriert Sozialstrukturdaten und Jugendhilfedaten (nicht nur Leistungen der Jugendhilfe) IBN generiert die Daten nur auf der Ebene des örtlichen Jugendhilfeträgers Beide Berichtssysteme ergänzen sich. Während IBN einen Vergleich unterschiedlicher Jugendhilfe- träger auf Landesebene ermöglicht, dient das örtliche differenziertere Berichtssystem der Region der Feinsteuerung im Detail. Darstellungs- und Generierungsebenen Die in den Tabellen gewählte Generierungsebene in Promille der gleichaltrigen Wohnbevölkerung bietet eine Vergleichsgrundlage im Hinblick auf bestehende Bedarfslagen und die Möglichkeit, die Entwicklung einer sozialräumlichen Verteilung des Jugendhilfebedarfs auf Städte- und Gemeinde- ebene zu verfolgen. 6 6
  • 6. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Der Anteil von Hilfen für junge Volljährige an den Gesamthilfen liegt im Berichtsjahr bei 5,51 % und stellt somit aktuell keine steuerungsrelevante Größe dar. Daher wird, abgesehen von den Dia- grammen 1-A (S.8) auf eine weitere Darstellung der Hilfen für diese Altersgruppe verzichtet. Im Bericht nicht berücksichtigt wurden außerdem die Hilfen gem. §§ 19 (Mutter-Vater/Kind- Einrichtungen), 20 (Hilfe in Notsituationen), und 42 (Inobhutnahmen) SGB VIII, da diese innerhalb des SGB VIII eine eigene rechtliche Bedeutung haben und in Abgrenzung zu den anderen Hilfen zur Erziehung nur über den Einzelfall zu steuern sind. Kurzübersicht der Inhalte und Ergebnisse des Berichtes Als wesentliche Ergebnisse des vorliegenden Berichts kann im Vorgriff auf die Darstellungen in den einzelnen Kapiteln folgendes festgehalten werden: Bezogen auf die Gesamtentwicklung der Jugendhilfeleistungen der Region Hannover ist seit 2006 eine kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. Bezogen auf die Be- richtsjahre 2008 und 2009 beträgt die prozentuale Steigerung im Bereich der insgesamt ge- leisteten Hilfen 4,36 %. Hintergrund für diese Entwicklung ist unter anderem, dass die An- forderungen an die Jugendhilfe sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben. Verbesserte Kooperation und Vernetzung z. B. mit Schulen, Kindertagesstätten und Polizei sowie eine durch die öffentliche Kinderschutzdiskussion entstandene Sensibilisierung der Bevölkerung zur Wahrnehmung der Bedürfnislagen von Kindern führen dazu, dass Hilfe- bedarfe vermehrt sichtbar werden und in Unterstützungsangebote der Jugendhilfe münden. Darüber hinaus scheint die Akzeptanz der Betroffenen Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe anzunehmen tendenziell gestiegen zu sein. Nach vorläufigen Beobachtungen ist auch für das Berichtsjahr 2010 mit einem Anstieg der Jugendhilfeleistungen zu rechnen. Insgesamt erhalten, wie bereits in den vergangenen Jahren, mehr Jungen als Mädchen Ju- gendhilfeleistungen. Dies zeigt sich insbesondere bei den ambulanten Hilfsangeboten. An- ders verhält es sich bei den Hilfen in Vollzeitpflege. In dieser Hilfeart überwiegt nach wie vor der Anteil der Mädchen. Seit 2006 kann beobachtet werden, dass Jugendhilfeleistungen zunehmend und in be- sonderem Maße von Kindern und Jugendlichen in der Altersgruppe der 6 bis 14 Jährigen in Anspruch genommen werden. Dies deutet darauf hin, dass erzieherische Bedarfe der Kinder und Jugendlichen verstärkt im Schulalter auffallen und an die Jugendhilfe vermittelt werden. Um diesem Anstieg im Schulalter mittel- bis langfristig entgegen zu wirken, werden seit 2007 gezielte Präventionsmaßnahmen im Vorschulalter, die sowohl die Kinder wie auch die Familien erreichen und unterstützen sollen, installiert. Die Daten über die Dauer der einzelnen Jugendhilfeleistungen zeigen, dass Jungen verstärkt ambulante Jugendhilfemaßnahmen über mittlere bis lange Laufzeiten (Kapitel 3) in An- spruch nehmen, während Mädchen tendenziell kürzer in diesen Maßnahmen verbleiben. Jugendhilfe wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Anspruch genommen (Kapitel 4). Mittlerweile entfallen über ⅓ der stationären und eben- falls beinahe ⅓ der ambulanten Jugendhilfeleistungen auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Auf der bestehenden Datenbasis ist es allerdings nicht möglich fest- zustellen, ob der Anteil an der Vergleichsgruppe der Wohnbevölkerung bei Minderjährigen mit Migrationshintergrund höher oder niedriger liegt als bei der Vergleichsgruppe der Minderjährigen ohne Migrationshintergrund. Ebenso wie die Fallzahlen haben sich auch die Ausgaben für Jugendhilfemaßnahmen in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Im Bereich der geleisteten Hilfen für Minder- jährige stiegen die Ausgaben 2009 im Vergleich zum Vorjahr sogar um 14,1 % an. Diese Steigerung der Ausgaben ist in besonderem Maße einer Verteuerung der Jugendhilfe- angebote zu schulden, die unter anderem aufgrund steigender Sachkosten und Tariflöhne entstanden sind und angepasst werden mussten. 4 7
  • 7. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Bei der Verteilung der Ausgaben in der Jugendhilfe zeigt sich unverändert, dass ca. ⅓ der Gesamtausgaben auf die ambulanten Maßnahmen entfallen, welche ⅔ der Fallzahlen aus- machen. Entsprechend umgekehrt ist das Verhältnis bei den stationären Leistungen. Insgesamt zeigt sich sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den Ausgaben ein sehr diffe- renziertes Bild der sozialräumlichen Verteilung der Jugendhilfe. Für nähere Ausführungen notwendige Sozialstrukturdaten werden in der Region an anderer Stelle erfasst und können zur weiteren Interpretation der Jugendhilfedaten herangezogen werden. 8 8
  • 8. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 1 Geleistete Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige im Überblick 1 Die Tabelle 1-A auf Seite 10 fasst Hilfen zur Erziehung (HzE) für Minderjährige und Hilfen für junge Volljährige zusammen. Sie gibt einen Überblick zu begonnenen und beendeten Hilfen im Berichts- jahr, zur Entwicklung der Fallzahlen insgesamt sowie zur Geschlechterverteilung. Fluktuation, im Sinne von beendeten und neu begonnenen Hilfen, sowie die Veränderungen der Hilfeart, ist ein wichtiges Steuerungsdatum da mit jedem begonnenen Fall Kosten in erheblichem Umfang gebunden werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Hilfen kann die Fluktua- tion ein Faktor für eine Prognose bzgl. der Höhe des Mittelbedarfs sein. Darüber hinaus haben diese Bewegungen auch Einfluss auf die Personalbemessung da Einleitung, Beendigung oder Überleitung einer Maßnahme erheblich mehr Personalkapazitäten des Sozialen Dienstes erfordern als die pädagogische Begleitung und Kontrolle eines laufenden Falles. Die Verteilung der geleisteten Hilfen auf die Städte und Gemeinden stellt sich in Anlehnung an den Regionsdurchschnitt (34,6 pro 1000 der Wohnbevölkerung von 0 bis unter 21 Jahren) wie folgt dar 2 : Abweichung vom Regionsdurchschnitt (34,6) in Promillepunkten Barsinghausen 14,5 ‰ Burgwedel -8,4 ‰ Garbsen 7,3 ‰ Gehrden 4,0 ‰ Hemmingen -11,3 ‰ Isernhagen -13,0 ‰ Neustadt a. Rbge. -1,7 ‰ Pattensen -5,8 ‰ Ronnenberg -7,1 ‰ Seelze 10,6 ‰ Sehnde -7,0 ‰ Uetze 4,6 ‰ Wedemark -8,4 ‰ Wennigsen -0,7 ‰ Wunstorf -0,5 ‰ Berichtsjahr Diagramm 1-A: Übersicht Abweichung der geleisteten Hilfen vom Regionsdurchschnitt pro 1000 der Wohnbe- völkerung von 0 bis unter 21 Jahren 1 Die geleisteten Hilfen umfassen auch die Kostenerstattungsfälle 2 Die Vergleichsgröße „Regionsdurchschnitt“ basiert ausschließlich auf den jeweiligen Daten der 15 Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover. Dieser Wert stellt die Beziehung der betrachteten Größe zur Einwohnerzahl pro 1000 her 4 9
  • 9. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 1.1 Entwicklung der Fallzahlen Entwicklung der Gesamtfallzahlen Fallzahlen 3500 3017 2891 3000 2646 2573 2500 Geleistete Hilfen 2000 Begonnene Hilfen 1500 1197 1205 1133 1171 1097 1156 Beendete Hilfen 952 1015 1000 500 0 2006 2007 2008 2009 Berichtsjahr Diagramm 1-B: Jahresvergleich geleistete, begonnene und beendete Hilfen In den Berichtsjahren 2006 bis 2009 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen im Bereich der geleisteten Jugendhilfemaßnahmen von insgesamt 17,26 % zu beobachten. Daraus ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche Steigerungsrate von 5,49 % pro Jahr. Eine bedeutende Beeinflussung oder Reduzierung des Jugendhilfebedarfs erscheint nur möglich, wenn die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen nachhaltig durch eine Ausweitung und Qualifizierung der sozialen Infrastruktur verbessert werden. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die kognitive, soziale, gesundheitliche und emotionale Entwicklung von Kindern in einem frü- hen Alter umfassend und gezielt zu fördern sowie die Beratungs- und Qualifizierungsangebote für junge Familien zu erweitern. Die seit 2007 neu initiierten familienunterstützenden Projekte greifen diese Ansätze in besonderem Maße auf. Ebenfalls erforderlich ist jedoch auch eine qualitative Ver- besserung und Sicherstellung von Kontinuität in der Tagesbetreuung von Kindern. Die Verteilung der Fallzahlen nach Städten und Gemeinden in Tabelle 1-A zeigt, dass der Jugend- hilfebedarf sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten hoch sein kann. Über dem Regionsdurchschnitt von 34,6 Leistungsfällen auf 1000 der 0 bis unter 21 Jährigen liegen außer Barsinghausen auch Seelze, Garbsen, Uetze und Gehrden. 10 10
  • 10. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen Gel. Hilfen im Berichtsjahr Fluktuation Geleistete Hilfen im Berichtsjahr (absolut u. inkl. § 41 SGB VIII) (absolut u. inklusive § 41 SGB VIII) pro 1.000 der 0- bis unter 21- begonnene Hilfen beendete Hilfen Jährigen (Stand:31.12. Vorjahr) Differenz (absolut u. inkl. § 41 SGB VIII) (absolut u. inkl. § 41 SGB VIII) Gemeinde/Stadt insgesamt w m insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m Region (Zuständigkeitsb. FB) 3017 1306 1711 34,6 30,7 38,3 1205 543 662 1133 510 623 72 33 39 Barsinghausen 333 159 174 49,0 48,2 49,8 128 66 62 134 64 70 -6 2 -8 Burgwedel 117 42 75 26,1 19,0 33,1 56 21 35 34 8 26 22 13 9 Garbsen 528 251 277 41,8 41,2 42,4 198 108 90 203 102 101 -5 6 -11 Gehrden 118 61 57 38,6 41,8 35,6 51 28 23 47 24 23 4 4 0 Hemmingen 90 39 51 23,3 20,7 25,8 34 17 17 33 17 16 1 0 1 Isernhagen 96 38 58 21,5 17,6 25,2 32 12 20 34 14 20 -2 -2 0 Neustadt a. Rbge. 320 121 199 32,9 25,5 39,8 132 46 86 113 46 67 19 0 19 Pattensen 84 38 46 28,7 26,3 31,1 31 16 15 30 18 12 1 -2 3 Ronnenberg 133 48 85 27,5 19,9 34,9 53 19 34 50 16 34 3 3 0 Seelze 302 121 181 45,2 37,0 53,1 126 54 72 106 48 58 20 6 14 Sehnde 139 51 88 27,6 21,1 33,6 51 21 30 55 18 37 -4 3 -7 Uetze 181 93 88 39,2 40,4 38,0 74 33 41 66 37 29 8 -4 12 Wedemark 164 73 91 26,2 23,3 29,1 69 29 40 56 26 30 13 3 10 Wennigsen 104 44 60 33,9 29,6 37,8 35 15 20 43 19 24 -8 -4 -4 Wunstorf 302 125 177 34,1 29,0 38,9 132 57 75 125 53 72 7 4 3 Tabelle 1-A: Geleistete Hilfen zur Erziehung/Hilfen für jg. Volljährige und verwandte Leistungen auf Gemeinde-/Stadtebene 11 11
  • 11. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 1.2 Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulant und statio- näre Hilfegruppen absolut Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten ambulanten und stationären Hilfen für Minderjährige in den Berichtsjahren 2006 bis 2009 im Überblick. Im Betrachtungszeitraum ist ein Gesamtfallanstieg von rund 15 % zu verzeichnen. Geleistete Hilfen Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Fallsteigerung in % (0 bis unter 18 Jahre) 2006 2007 2008 2009 2006 bis 2009 Stationär §§ 33, 34, 35, 35a 767 765 854 873 13,82% Ambulant §§ 27, 29-32, 35a 1575 1597 1727 1822 15,68% Hilfen gesamt 2342 2362 2581 2695 15,07% Tabelle 1-B: Jahresvergleich geleistete ambulante und stationäre Hilfen für Minderjährige u. prozentuale Gesamt- entwicklung In den Tabellen 1-C wird ein Überblick über die HzE- Fälle für das Berichtsjahr, differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen für Minderjährige auf Stadt- bzw. Gemeindeebene gegeben. In Tabelle 1-D werden die geleisteten Hilfen für Minderjährige im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit zusätzlich in Promille der 0 bis unter 18 jährigen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz (BevHw) ab- gebildet. In beiden Tabellen ist der Anteil an Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfen besonders zu berücksichtigen. Der innerhalb der Hilfen zur Erziehung relativ hohe Anteil an Hilfen gem. § 35 a SGB VIII / Teilleistungsstörungen wird daher separat ausgewiesen. Zu dieser Hilfeart wird auf den nachfolgenden Exkurs verwiesen. Die Hilfen zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) werden ebenfalls gesondert benannt, da es sich hierbei um eine besondere Betreuungsform der stationären Jugendhilfe handelt, die in einem bestehenden familiären System umgesetzt wird. Hervorzuheben ist, dass das Geschlechterverhältnis im Bereich der Hilfen zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII im Vergleich zu den anderen Jugendhilfeleistungen tendenziell gegenläufig ist. Während im Allgemeinen in der Jugendhilfe überwiegend Leistungen für Jungen vorgehalten werden, sind im Bereich der Vollzeitpflege derzeit noch mehr Mädchen anzutreffen. Bei Betrachtung der absoluten Zahlen im Jahresvergleich zeigt sich, dass der Jungenanteil in dieser Hilfeart sich anzugleichen scheint. Berücksichtigt man jedoch die Geschlechterverteilung bezogen auf die Wohnbevölkerung wird deutlich, dass Jungen in dieser Maßnahme nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind. Die Jugendhilfe verfolgt das fachliche Ziel, Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in ihrer Her- kunftsfamilie und in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu ermöglichen. Jugendhilfe ist „lebens- welt- und familienorientiert“, d. h. es gilt der Grundsatz: Wo immer möglich, werden ambulante und teilstationäre Hilfen vermittelt, um eine stationäre Maßnahme zu vermeiden. Diesem Ansatz trägt die Jugendhilfe der Region Hannover durch ihre dezentralisierte und damit sozialräumlich angelegte Organisationsstruktur (vier Jugendhilfestationen, Sprechstunden in allen Städten und Gemeinden) Rechnung. Die Tabellen 1-C und 1-D geben Auskunft darüber, dass die Jugendhilfe- leistungen mit 1822 Leistungsfällen zu ⅔ in ambulanter und teilstationärer Form und nur zu etwa ⅓ (873 Maßnahmen) in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien erfolgen. Es handelt sich hierbei um ein positiv zu wertendes Ergebnis der Jugendhilfeentwicklung der letzten 17 Jahre, da zu Beginn der 90er Jahre noch die überwiegende Zahl der Leistungsfälle in der Jugendhilfe aus Heim- unterbringungen und Vollzeitpflegen bestand. Innerhalb der Leistungsgruppen der ambulanten und stationären Hilfen ergibt sich aus Tabelle 1-D bezogen auf die Städte und Gemeinden pro 1000 der gleichaltrigen Wohnbevölkerung der 0 bis 12 12
  • 12. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 unter 18 Jährigen in Anlehnung an den Regionsdurchschnitt ( stationär 11,9‰, ambulant 24,8‰) folgende Verteilung: Abweichung vom Regionsdurchschnitt in Promillepunkten Barsinghausen 8,8 ‰ 8,0 ‰ -4,9 ‰ Burgwedel -4,7 ‰ Garbsen 2,5 ‰ 6,4 ‰ Gehrden -2,1 ‰ 7,8 ‰ Hemmingen -4,6 ‰ -6,7 ‰ Isernhagen -6,1 ‰ -8,1 ‰ Neustadt a. Rbge. -0,4 ‰ 0,7 ‰ Pattensen -6,7 ‰ -2,2 ‰ Ronnenberg -4,5 ‰ -2,1 ‰ Seelze 5,6 ‰ 4,4 ‰ Sehnde 0,5 ‰ -7,8 ‰ Uetze 0,3 ‰ 3,9 ‰ Wedemark -8,5 ‰ -2,3 ‰ Wennigsen -0,8 ‰ -0,3 ‰ Wunstorf 0,8 ‰ -1,7 ‰ stationäre Hilfen Regionsdurchschnitt 11,9 ‰ ambulante Hilfen Regionsdurchschnitt 24,8 ‰ Diagramm 1-C: Übersicht Abweichung ambulanter und stationärer Leistungen für Minderjährige vom Regionsdurch- schnitt im Berichtsjahr Exkurs: Allgemeine Anmerkungen zu den Hilfen gem. § 35a SGB VIII / Teilleistungsstörungen In den Fallzahlen der Tabelle 1-C sind die Leistungen gem. § 35a SGB VIII im Zusammenhang mit Teilleistungsstörungen enthalten. Es handelt sich hierbei um eine Fallgruppe, die für die Hilfen zur Erziehung eher untypisch ist, da hier ein therapeutisches Instrument zur Vermeidung / Linderung einer seelischen Behinderung, Vermittlung schulischer Fertigkeiten und der Verbesserung schuli- scher Leistungsfähigkeit in den Fächern Deutsch und Mathematik genutzt wird. Die Fallzahl macht, wie in den Tabellen 1-C und 1-D ausgewiesen wird, mit 833 von insgesamt 3017 ca. 28% der ge- samten Leistungsfälle aus. In den vorliegenden Tabellen wird der Begriff Teilleistungsstörung sowohl für Lese- und Recht- schreibstörungen als auch für die Rechenstörungen verwandt. Im folgenden Text wird zwischen Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen diffe- renziert. In anerkannten Forschungsstudien variieren die Angaben über die Anzahl der von Lese- und Recht- schreibstörungen bzw. Rechenstörungen betroffenen Kinder und Jugendlichen zwischen 3 - 10 %. Das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen schwankt den Studien zufolge im Bereich der Lese- 4 13
  • 13. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 und Rechtschreibstörungen zwischen 4:1 und 3:1. Bei den Rechenstörungen wird von einer Über- repräsentation der Mädchen ausgegangen. Faktoren wie die eigene Leistungsmotivation der Schüler und Schülerinnen, Fähigkeiten und Möglichkeiten der Eltern ihre Kinder in schulischen Belangen zu unterstützen, die didaktische Qualität des Unterrichtes und die Motivation der Schüler und Schülerinnen durch die Lehrkräfte haben auf den Grad des Erfolges beim Erlernen des Lesens, Schreibens, und Rechnens erheblichen Einfluss. Erkennbar ist ein unterschiedlicher Informationsstand der Eltern und Lehrkräfte hinsichtlich der Fördermöglichkeit für Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII. Dies lässt unterschiedliche Antragszahlen in den verschiedenen Kommunen vermuten. Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen können aufgrund des Einschulungsalters in der Bundesrepublik frühestens Ende des ersten Schuljahres / Anfang des zweiten Schuljahres fest- gestellt werden, also in der Regel frühestens ab einem Alter von 7 Jahren. Hauptbezugsalters- gruppe für Therapien bei Lese- Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen sind daher die 6 bis unter 18 jährigen Kinder und Jugendlichen. Seit dem 01.01.2008 wird mit allen potentiellen Antragstellern eines Erstantrages aus dem Zu- ständigkeitsbereich der Region Hannover (ohne die Städte Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langen- hagen, Lehrte und Springe) ein verpflichtendes Vorgespräch geführt. Im Jahr 2009 fanden 481 Vor- gespräche statt. 2009 wurden im Regionsdurchschnitt 68,5 % der Anträge im Zusammenhang mit Lese- und Rechtschreibstörungen, 25,8 % im Zusammenhang mit Rechenstörungen und 5,7 % im Zusammenhang mit kombinierten Störungen (Lese- und Rechtschreibstörungen und Rechen- störungen) gestellt. Dabei handelte es sich bei 57,1 % (2008=56,3 %) der Anträge um Erstanträge, bei 42,9 % (2008=43,7 %) der Anträge um sogenannte Folgeanträge. Bei 9,0 % (2008=8,2 %) der Anträge lag ein Migrationshintergrund vor. 81,8 % (2008=79,4 %) der Anträge wurden bewilligt, 18,2 % (2008=20,6 %) der Anträge wurden abgelehnt bzw. von den Antragstellern zurückgezogen. Entwicklung der Antragsstellung 2006 bis 2009 % 80 72,2 70 68,5 66,6 65,5 Lese und 60 Rechtschreibstörung 50 Rechenstörung 40 27,9 29,5 30 kombinierte Störung 21,6 25,8 20 10 6,2 5,7 0 5,5 5 2006 2007 2008 2009 Berichtsjahre Diagramm 1-D: Jahresvergleich Anträge für Lese- und Rechtschreibstörung, Rechensstörung und kombinierte Störung 14 14
  • 14. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Für die Behandlung der Kinder und Jugendlichen mit Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Re- chenstörungen und einer seelischen Behinderung standen 2009 im Bereich der Region Hannover 73 gemäß Qualitätsstandard der Region Hannover geprüfte Einrichtungen und Praxen mit ca. 124 ge- prüften Fachkräften zur Verfügung. Die in den Tabellen 1-C und 1-D genannten Zahlen beziehen sich auf die geleisteten Hilfen, also die bewilligten Anträge. 4 15
  • 15. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen 16 Stationär geleistete Hilfen (§§ Ambulant geleistete Hilfen (§§ Anteil gel. Hilfen gem. § Anteil gel. Hilfen gem.§ 35a 33, 34, 35, 35a) für 27, 29 - 32 u. 35a) für 33 SGB VIII für Minderj. im Teilleistungsstörungen SGB VIII für Minderjährige im Berichtsjahr Minderjährige im Berichtsjahr Berichtsjahr absolut Minderj. im Berichtsjahr absolut absolut absolut ( 0-unter 18 J.) (0-unter 18 J.) (0-unter 18 J.) (0-unter 18 J.) Gemeinde/Stadt insgesamt w m insges. w m insges. w m insges. w m Region (Zuständigkeitsb. FB) 873 442 431 342 187 155 1822 691 1131 833 321 512 Barsinghausen 115 54 61 39 22 17 183 87 96 64 30 34 Burgwedel 27 16 11 13 8 5 78 22 56 49 16 33 Garbsen 150 81 69 51 29 22 326 142 184 104 48 56 Gehrden 25 15 10 10 5 5 83 38 45 40 13 27 Hemmingen 24 11 13 12 5 7 60 24 36 41 15 26 Isernhagen 22 12 10 8 5 3 63 21 42 30 13 17 Neustadt a. Rbge. 94 47 47 44 26 18 209 63 146 86 20 66 Pattensen 13 8 5 7 5 2 57 20 37 37 10 27 Ronnenberg 30 14 16 16 9 7 92 29 63 58 23 35 Seelze 97 42 55 31 10 21 162 54 108 83 30 53 Sehnde 53 23 30 15 8 7 73 23 50 42 18 24 Uetze 48 25 23 27 14 13 113 55 58 58 30 28 Wedemark 52 27 25 22 10 12 88 34 54 48 27 21 Wennigsen 29 18 11 13 9 4 64 19 45 32 10 22 Wunstorf 94 49 45 34 22 12 171 60 111 61 18 43 Tabelle 1-C: Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulante und stationäre Hilfegruppen absolut 16
  • 16. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen Stationär geleistete Hilfen (§§ Ambulant geleistete Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Anteil gel. Hilfen gem. § 33 27, 29 - 32 u. 35a) für Anteil gel. Hilfen gem.§ 35 a Minderjährige im Berichtsjahr SGB VIII für Minderj. im Minderjährige im Berichtsjahr Teilleistungsstörungen SGB VIII für absolut Berichtsjahr absolut (0-unter absolut Minderj. im Berichtsjahr absolut ( 0- (0-unter 18 J.) pro 1.000 der 0- 18 J.) pro 1000 der 0- bis (0-unter 18 J.) pro 1000 unter 18 J.) pro 1000 der 0- bis unter bis unter 18- jährigen unter 18-jährigen der 0 bis unter 18-jährigen 18-jährigen (Stand:31.12. Vorjahr) (Stand:31.12. Vorjahr) Gemeinde/Stadt insgesamt w m insges. w m insges. w m insges. w m Region (Zuständigkeitsb. FB) 11,9 12,3 7,0 4,7 5,2 2,5 24,8 19,2 18,3 11,3 8,9 8,3 Barsinghausen 20,7 19,7 21,6 7,0 8,0 6,0 32,9 31,7 34,0 11,5 10,9 12,0 Burgwedel 7,0 8,2 5,7 3,3 4,1 2,6 20,1 11,3 29,0 12,6 8,2 17,1 Garbsen 14,4 16,2 12,7 4,9 5,8 4,0 31,3 28,4 33,9 10,0 9,6 10,3 Gehrden 9,8 12,2 7,6 3,9 4,1 3,8 32,6 31,0 34,2 15,7 10,6 20,5 Hemmingen 7,3 6,8 7,7 3,6 3,1 4,1 18,2 14,9 21,3 12,4 9,3 15,4 Isernhagen 5,8 6,5 5,2 2,1 2,7 1,6 16,7 11,4 21,9 8,0 7,0 8,8 Neustadt a. Rbge. 11,5 11,8 11,2 5,4 6,5 4,3 25,6 15,8 34,8 10,5 5,0 15,7 Pattensen 5,2 6,5 3,9 2,8 4,1 1,6 22,6 16,2 28,7 14,7 8,1 20,9 Ronnenberg 7,4 7,0 7,8 4,0 4,5 3,4 22,7 14,5 30,8 14,3 11,5 17,1 Seelze 17,5 15,5 19,4 5,6 3,7 7,4 29,2 19,9 38,0 14,9 11,1 18,7 Sehnde 12,4 11,2 13,5 3,5 3,9 3,1 17,0 11,2 22,5 9,8 8,7 10,8 Uetze 12,2 12,6 11,7 6,9 7,1 6,6 28,7 27,8 29,6 14,7 15,2 14,3 Wedemark 9,6 10,1 9,0 4,1 3,7 4,3 16,3 12,7 19,4 8,9 10,1 7,6 Wennigsen 11,1 14,4 8,1 5,0 7,2 2,9 24,5 15,2 33,1 12,2 8,0 16,2 Wunstorf 12,7 13,5 11,9 4,6 6,1 3,2 23,1 16,6 29,4 8,3 5,0 11,4 17 Tabelle 1-D: Geleistete ambulante und stationäre Hilfegruppen in Promille der gleichaltrigen Wohnbevölkerung 17
  • 17. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 2 Laufende Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Altersgruppen Die folgenden Tabellen bieten einen differenzierten Einblick in die Verteilung von Hilfen zur Er- ziehung nach Altersklassen. Über periodische Betrachtungen ermöglicht diese Generierungsebene u.a. die Entwicklung altersgerechter differenzierter Angebotsstrukturen von ambulanten, teil- stationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen. Regionale und wohnortnahe Jugendhilfe- angebote können daraus abgeleitet und familiengerecht angeboten werden. Die für diese Tabellen gewählte Erhebungssystematik unterscheidet sich zwangsläufig von der Er- hebung der geleisteten Hilfen zur Erziehung. Um eine altersbezogene Auswertung durchführen zu können, ist wegen der Altersberechnung / Alterszuordnung eine Stichtagsabfrage (hier 31.12.2009) notwendig. 2.1 Ambulante Hilfen Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der ambulanten Hilfen für 0 bis unter 6 jährige Kinder in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) geleistet wird. Statistisch wird das jeweils jüngste Kind der Familie erfasst, während ebenfalls betreute, ältere Geschwisterkinder zwar in den Akten dokumentiert, nicht aber im Datenprogramm erfasst werden. Daher ist der Aus- sagewert zur Geschlechterverteilung und zur Alterstruktur der von dem Hilfsangebot Familienhilfe tatsachlich partizipierenden Kinder und Jugendliche als relativ gering einzuschätzen. Dennoch sollte im Bereich der SPFH in Anbetracht des deutlich höheren Anteils an Jungen, ins- besondere in den Altersgruppen 6 bis unter 14 Jahren, das Augenmerk verstärkt auf geschlechts- spezifische Ausrichtungen der Angebote gelegt werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe, dass ein großer Anteil der ambulanten Hilfen auf Leistungen gemäß § 35a SGB VIII im Zusammenhang mit Teilleistungsstörungen entfällt. Zahlreiche Jugendhilfemaßnahmen setzen erst bei Kindern im Schulalter ein. Der Jugendhilfebedarf in den Altersgruppen der 6 bis unter 10 Jährigen und der 10 bis unter 14 Jährigen ist in den ver- gangenen Jahren tendenziell angestiegen. Ein Ziel der Jugendhilfe ist es auch weiterhin mit wir- kungsvoller Prävention, die eine intensive und ganzheitliche Förderung umfasst, in einem Alter bis unter 6 Jahren in dem sich die erzieherische Einflussnahme effektiver und effizienter gestalten lässt, einen späteren Jugendhilfebedarf zu vermeiden. In Tabelle 2-A wird sichtbar, dass bei der Altersgruppe der Klein- und Vorschulkinder im Jahresver- gleich bereits eine sichtbare Zunahme der ambulanten Unterstützungsangebote zu verzeichnen ist. Zu beobachten bleibt, ob sich dieser Trend fortsetzt und in wie weit diese Veränderungen bzw. Verschiebungen Auswirkungen auf einen späteren Jugendhilfebedarf zur Folge haben könnten. Altersgruppe Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Steigerung 2006 2007 2008 2009 2006-2009 0 bis unter 3 Jahre 5,2‰ 6,1‰ 9,5‰ 8,8‰ 69,2% 3 bis unter 6 Jahre 2,2‰ 4,0‰ 6,3‰ 8,4‰ 281,8% 6 bis unter 10 Jahre 21,8‰ 20,8‰ 22,7‰ 23,7‰ 22,5% 10 bis unter 14 Jahre 16,6‰ 21,0‰ 19,9‰ 23,2‰ 39,8% Tabelle 2-A: Jahresvergleich laufende ambulante Hilfen absolut pro 1000 der Bevölkerung der jeweiligen Alters- gruppe und prozentuale Gesamtentwicklung 18 18
  • 18. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen Laufende stat ionär e Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige zum Stichtag 31.12.09 im Berichtsjahr (0-unter 18 J.) pro 1000 in der jeweiligen Altersgruppe auf Stadt-/Gemeindeebene (Stand. 31.12. Vorjahr) * 0 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 J. 10 bis unter.14 J. 14 bis unter 18 J. Gemeinde/Stadt insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m Region (Zuständigkeitsb. FB) 6,5 6,4 6,6 4,4 4,0 4,8 7,3 6,9 7,8 9,7 8,6 10,8 11,9 13,7 10,1 Barsinghausen 11,7 15,4 8,4 6,4 2,5 10,7 16,7 16,2 17,1 18,4 16,9 20,0 14,0 12,0 16,0 Burgwedel 8,1 12,9 3,8 3,5 3,3 3,8 4,6 4,5 4,7 6,1 6,0 6,1 7,3 8,5 6,1 Garbsen 4,2 4,4 4,0 5,2 5,5 4,8 8,3 8,3 8,2 11,0 11,4 10,6 17,8 22,0 14,0 Gehrden 2,8 0,0 5,5 0,0 0,0 0,0 7,6 3,8 11,5 4,8 9,8 0,0 13,4 21,8 5,7 Hemmingen 5,0 10,6 0,0 2,0 0,0 4,0 6,7 2,6 10,9 2,4 0,0 4,6 3,7 5,2 2,4 Isernhagen 1,9 0,0 3,5 3,3 3,5 3,1 0,0 0,0 0,0 8,0 11,4 4,6 6,7 4,7 8,6 Neustadt a. R bge. 7,7 7,8 7,6 2,5 5,0 0,0 7,8 10,2 5,5 11,8 6,1 17,1 9,0 10,9 7,3 Pattensen 3,0 6,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,7 6,2 9,3 6,6 10,9 3,0 Ronnenberg 0,0 0,0 0,0 3,6 7,3 0,0 5,8 4,6 7,0 7,1 6,2 8,0 6,5 3,8 9,2 Seelze 8,6 2,4 14,9 7,1 0,0 14,5 13,9 12,1 15,6 14,4 9,2 19,5 17,0 22,0 12,5 Sehnde 5,4 3,9 6,6 11,1 9,5 12,7 7,2 4,2 10,2 5,5 7,5 3,5 10,7 10,4 11,0 Uetze 12,1 8,5 15,4 9,3 7,5 11,2 7,7 12,8 2,3 7,9 1,9 14,3 11,1 18,6 4,0 Wedemark 4,6 3,1 5,9 1,3 2,6 0,0 4,9 3,4 6,3 7,8 8,7 7,0 12,6 14,2 10,8 Wennigsen 0,0 0,0 0,0 5,5 5,6 5,4 3,4 3,6 3,3 9,0 6,3 11,4 17,9 25,2 11,3 Wunstorf 13,2 14,4 12,0 2,9 4,0 1,9 5,9 4,9 6,7 10,9 11,3 10,5 11,9 9,6 14,3 *Die grau hinterlegten Felder markieren Werte über dem Regionsdurchschnitt 23 Tabelle 2-F: Stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 in Promille der jeweiligen Altersgruppe 23
  • 19. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 3 Dauer der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung für Minderjährige Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Laufzeit von Hilfen zur Erziehung bei Minderjährigen von 0 bis unter 18 Jahren. Die Erfassungsgrundlage stellen die beendeten Hilfen zur Erziehung im Berichtsjahr dar. Die Information über die durchschnittliche Laufzeit einer Hilfeart ist sowohl fachlich als auch fiskalisch ein wichtiges Planungsdatum. Über die Gesamtdauer der Gewährung von Hilfen zur Erziehung im Einzelfall geben die Tabellen keine Auskunft. Des Weiteren sind keine Rückschlüsse darüber möglich, in wie weit auf eine be- endete stationäre Maßnahme zur weiteren Begleitung ein ambulantes Angebot erfolgt. Auf eine Abbildung der Daten in Promille der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe wird in diesem Kapitel verzichtet, da die Fallzahlen nach Dauer auf kommunaler Ebene nur sehr niedrige Zahlen- werte ergeben. Die folgenden Tabellen zeigen die prozentuale Verteilung bezogen auf den Bereich der kürzesten und längsten Laufzeiten bei ambulanten und stationären Hilfen im Jahresvergleich der letzten vier Berichtsjahre. Ambulante Hilfen Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr 2006 2007 2008 2009 Laufzeit über 3 Jahre 13,0% 12,0% 12,7% 12,5% Laufzeit unter 3 Monaten 12,0% 20,3% 13,1% 16,3% Tabelle 3-A: Jahresvergleich beendete ambulante Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung Stationäre Hilfen Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr 2006 2007 2008 2009 Laufzeit über 3 Jahre 20,0% 13,7% 15,2% 11,0% Laufzeit unter 3 Monaten 24,1% 27,5% 31,6% 31,3% Tabelle 3-B: Jahresvergleich beendete stationäre Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung Der Umfang ambulanter Maßnahmen mit einer Verlaufsdauer von über 3 Jahren ist im Be- trachtungszeitraum 2006 bis 2009 als weitestgehend gleich bleibend anzusehen. Deutliche Schwankungen bestehen bei den geleisteten ambulanten Hilfen mit einer Laufzeit unter 3 Monaten. Tendenziell deutet sich hier eine Zunahme im Bereich der kurzen Laufzeiten an, die derzeit nicht eindeutig zuzuordnen ist und deshalb in den kommenden Berichtsjahren weiter zu beobachten bleibt. Der ansteigende und relativ hohe Anteil an beendeten stationären Hilfen mit einer Dauer von unter 3 Monaten wird im Abgleich mit den Erfahrungen aus der Praxis erklärbar. Alle im Zusammenhang mit einer Krisenintervention / einem Clearing kurzfristig notwendigen stationären Hilfen finden sich innerhalb dieses Zeitfensters wieder. Diese Erklärung ist gleichermaßen auf die in Tabelle 3-F ab- gebildeten beendeten stationären Hilfen zu übertragen. Der Anteil beendeter stationärer Hilfen mit einer Dauer von über 3 Jahren ist im Berichtsjahr 2009 im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich abgesunken und als niedrig zu bezeichnen. Dies kann auf eine optimierte Fallsteuerung, z.B. durch geordnete Rückführung in die Herkunftsfamilie, ggf. unter Inanspruchnahme ambulanter Leistungen zurückgeführt werden. 24 24
  • 20. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Bereits in den vergangenen Berichtsjahren konnte beobachtet werden, dass im Bereich der be- endeten ambulanten Hilfen nach Dauer Jungen tendenziell länger in Jugendhilfemaßnahmen ver- blieben sind als Mädchen. Aktuell kann weiter festgestellt werden, dass Jungen verstärkt in ambulanten Angeboten die einen Zeitrahmen von 3 Monaten bis zu drei Jahren umfassen vertreten sind, während Mädchen verstärkt Hilfen über einen Zeitraum von unter 3 Monaten bis zu 2 Jahren in Anspruch genommen werden. Während im Bereich der stationären Leistungen die Unterschiede in der Geschlechterverteilung im vorherigen Berichtsjahr kaum von Relevanz waren, zeigt sich bei den aktuellen Zahlen, dass der Jungenanteil im Zeitrahmen der Unterbringungen von über drei Monaten bis zu zwei Jahren ver- stärkt vertreten sind und folglich tendenziell länger in stationären Maßnahmen verbleiben als Mäd- chen. Diese sind vermehrt im Bereich von Unterbringungen mit relativ kurzen Laufzeiten von unter 3 Monate bis zu einem Jahr anzutreffen. Beendete ambulante Hilfen nach Dauer und Geschle cht Jungen(n=407) Mädchen(n=249) unter 3 Monate 13,0 21,7 3 Monate bis 1 Jahr 21,9 28,5 1 Jahre bis 2 Jahre 35,6 23,3 2 Jahre bis 3 Jahre 17,9 12,4 über 3 Jahre 11,5 14,1 Tabelle 3-C: Ambulante Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent Beendete stationäre Hilfen nach Dauer und Geschle cht Jungen(n=110) Mädchen(n=136) unter 3 Monate 27,3 34,6 3 Monate bis 1 Jahr 35,5 28,7 1 Jahre bis 2 Jahre 20,9 16,9 2 Jahre bis 3 Jahre 6,4 8,1 über 3 Jahre 10,0 11,8 Tabelle 3-D: Beendete stationäre Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent 4 25
  • 21. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen B eendete ambulante Hilfen (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für Minderjährige (0-unter 18 J.) nach Dauer im Berichtsjahr 2009, 26 absolut 3 Monate bis unter 1 1 Jahr bis unter 2 Jahre bis unter unter 3 Monate über 3 Jahre gesamt Gemeinde/Stadt Jahr 2 Jahre 3 Jahre insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m Region (Zuständigkeitsb. FB) 107 54 53 160 71 89 203 58 145 104 31 73 82 35 47 656 249 407 Barsinghausen 8 4 4 23 13 10 20 7 13 11 4 7 9 4 5 71 32 39 Burgwedel 6 2 4 3 0 3 3 0 3 5 0 5 3 1 2 20 3 17 Garbsen 20 12 8 33 18 15 37 9 28 22 13 9 18 9 9 130 61 69 Gehrden 7 4 3 7 5 2 9 4 5 8 2 6 2 1 1 33 16 17 Hemmingen 3 2 1 1 0 1 6 5 1 3 0 3 5 1 4 18 8 10 Isernhagen 5 1 4 8 2 6 5 3 2 0 0 0 3 1 2 21 7 14 Neustadt a. Rbge. 16 6 10 20 7 13 25 7 18 11 3 8 5 1 4 77 24 53 Pattensen 2 1 1 4 3 1 5 2 3 3 1 2 2 1 1 16 8 8 Ronnenberg 6 4 2 7 2 5 14 1 13 5 0 5 2 1 1 34 8 26 Seelze 6 3 3 8 3 5 18 4 14 10 3 7 7 3 4 49 16 33 Sehnde 1 0 1 5 0 5 7 1 6 7 2 5 4 2 2 24 5 19 Uetze 10 6 4 12 8 4 11 3 8 3 1 2 5 4 1 41 22 19 Wedemark 4 3 1 3 0 3 11 5 6 4 1 3 5 2 3 27 11 16 Wennigsen 4 3 1 3 0 3 11 1 10 1 1 0 7 2 5 26 7 19 Wunstorf 9 3 6 23 10 13 21 6 15 11 0 11 5 2 3 69 21 48 Tabelle 3-E: Beendete ambulante Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im Berichtsjahr, absolut 26
  • 22. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen Beendete stationäre Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige (0-unter 18 J.) im Berichtsjahr nach Dauer im Berichtsjahr 2008, absolut 3 Monate bis unter 1 Jahr bis unter 2 Jahre bis unter unter 3 Monate über 3 Jahre gesamt Gemeinde/Stadt 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m Region (Zuständigkeitsb. FB) 77 47 30 78 39 39 46 23 23 18 11 7 27 16 11 246 136 110 Barsinghausen 16 8 8 12 6 6 4 2 2 2 1 1 1 1 0 35 18 17 Burgwedel 1 1 0 2 2 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 4 3 1 Garbsen 13 10 3 13 7 6 9 4 5 3 1 2 4 1 3 42 23 19 Gehrden 6 3 3 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 1 8 4 4 Hemmingen 1 1 0 6 4 2 2 0 2 2 1 1 0 0 0 11 6 5 Isernhagen 3 3 0 1 0 1 1 0 1 0 0 0 1 1 0 6 4 2 Neustadt a. Rbge. 7 4 3 8 4 4 4 2 2 4 3 1 3 1 2 26 14 12 Pattensen 0 0 0 1 0 1 1 1 0 1 1 0 0 0 0 3 2 1 Ronnenberg 3 2 1 3 1 2 0 0 0 3 2 1 0 0 0 9 5 4 Seelze 10 5 5 11 6 5 2 1 1 0 0 0 2 2 0 25 14 11 Sehnde 3 2 1 6 1 5 5 3 2 1 0 1 4 2 2 19 8 11 Uetze 1 0 1 5 2 3 2 1 1 0 0 0 3 2 1 11 5 6 Wedemark 6 3 3 3 1 2 2 0 2 1 1 0 2 2 0 14 7 7 Wennigsen 1 1 0 1 1 0 0 0 0 1 1 0 4 3 1 7 6 1 Wunstorf 6 4 2 6 4 2 12 8 4 0 0 0 2 1 1 26 17 9 Tabelle 3-F: Beendete stationäre Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im Berichtsjahr, absolut 27 27
  • 23. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 4 Hilfen zur Erziehung für Minderjährige mit Migrationshintergrund Die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ ist in der Fachliteratur nicht eindeutig und vari- iert in verschiedenen Erhebungen. Die häufig verwendeten Indikatoren „Ausländer“ und „Deutsche mit zweiter Staatsbürgerschaft“ sind ungenau. Zum einen erfassen diese Indikatoren die Population der sogenannten „Aussiedler“ nicht, da diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zum zweiten sind viele Familien ausländischer Herkunft zwar eingebürgert, der Integrationsprozess, insbesondere der jungen Generationen, jedoch nicht abgeschlossen. Um die Bevölkerungsgruppe „Minderjährige mit Migrationshintergrund“ möglichst einheitlich erfassen zu können wird hier fol- gende Definition verwandt: „Alle Kinder und Jugendlichen bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren ist.“ In diesem Kapitel muss auf eine Darstellung der geleisteten Hilfen für Minderjährige mit einem Migrationshintergrund in Bezug zur Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund (Angaben in Pro- mille) verzichtet werden, da die Wohnbevölkerungsstatistik lediglich die Ausländerinnen und Aus- länder oder Deutsche mit zweiter Staatsangehörigkeit ausweist. Trotz dieser Differenz hat sich der FB Jugend für die erweiterte Definition des Migrationshintergrundes entschieden, da dieser einen sinnvollen Indikator für das Maß der sozialen Problematik in Bezug auf die Integration dieser Be- völkerungsgruppe darstellt. Der Migrationshintergrund ist für die zukünftige Ausrichtung von Angeboten in der Jugendhilfe ein wichtiges Kriterium. Tradierte Sozialisationsbedingungen unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen erfordern veränderte Konzepte in der Jugendhilfe. Der Hilfeanteil von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergund an den gesamt geleisteten Jugendhilfemaßnahmen ist im Verlauf der Jahre von 2006 bis 2009 im ambulanten Bereich um 29,4 % angestiegen, bei den stationären Hilfen ist ein Mehr von 37,7 % zu verzeichnen. Damit macht der Anteil an stationären Hilfsangeboten für Minderjährige mit Migrationshintergrund nun über ⅓ aller Maßnahmen in diesem Bereich aus. Ambulante Hilfen werden mittlerweile ebenfalls zu bei- nahe ⅓ des Gesamtanteils in Familien mit Migrationshintergrund geleistet. Dennoch erschweren sprachliche Barrieren, geschlossene Familiensysteme und unterschiedlich traditionell geprägte Erziehungsvorstellungen nicht selten die Kooperation zwischen Familien mit Migrationshintergrund und der Jugendhilfe. Hilfsangebote in Form von Beratung oder ambulanten Maßnahmen finden in den Familien nicht immer Akzeptanz. Vielfach wird erst bei massiven Prob- lemlagen einem Unterstützungsangebot von Seiten der Familien zugestimmt. In diesen Fällen ist eine stationäre Unterbringung des Kindes / Jugendlichen oft unvermeidbar. Gleichwohl ist eine positive Entwicklung beim Anteil der ambulanten Hilfen seit 2006 zu verzeichnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zielgruppe auch weiterhin mit entsprechenden Förderangeboten zu erreichen ist. 28 28
  • 24. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Hilfen für Minderjährige mit Migrationshintergrund % 40 36,0 37,7 35 32,4 Stationäre Hilfen 30 29,0 29,4 Ambulante Hilfen 25 26,0 25,4 20 18,4 15 2006 2007 2008 2009 Berichtsjahre Diagramm 4-A: Jahresvergleich Anteil stationäre und ambulanter Hilfen für Minderjährige mit Migrationshintergrund an den insgesamt geleisteten Hilfen 4 29
  • 25. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen 30 Stationär geleistete Hilfen A mbulant geleistete Hilfen (§§ Stationär geleistete Hilfen (§§ (§§ 33, 34, 35, 35a) f ür Ambula nt geleistete Hilfen (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige mit 27, 29 - 32 u. 35a) für Minderjährige mit Minderjährige im Berichtsjahr Mirationshintergrund im Minderjährige im Berichtsjahr Migrationshintergrund im insgesamt (0-unter 18 J.) Berichtsjahr absolut insgesamt (0-unter 18 J.) Berichtsjahr absolut (0-unter 18 J.) (0-unter 18 J.) Gemeinde/Stadt insgesamt w m in sges. w m insges. w m insges. w m Region (Zuständigkeitsb. FB) 873 442 431 329 162 167 1822 691 11 31 535 21 1 324 Barsinghausen 115 54 61 48 20 28 18 3 87 96 82 42 40 Burgwedel 27 16 11 12 9 3 78 22 56 20 6 14 Garbsen 150 81 69 44 19 25 32 6 142 184 103 41 62 Gehrden 25 15 10 12 7 5 83 38 45 29 18 11 Hemm ingen 24 11 13 8 7 1 60 24 36 8 5 3 Isernhagen 22 12 10 3 1 2 63 21 42 19 6 13 Neustadt a. R bge. 94 47 47 43 23 20 20 9 63 146 64 27 37 Pattensen 13 8 5 2 2 0 57 20 37 10 4 6 Ronnenberg 30 14 16 10 4 6 92 29 63 13 2 11 Seelze 97 42 55 51 23 28 16 2 54 108 45 16 29 Sehnde 53 23 30 26 10 16 73 23 50 15 4 11 Uetze 48 25 23 20 9 11 11 3 55 58 37 14 23 Wedemark 52 27 25 14 6 8 88 34 54 19 2 17 Wennigsen 29 18 11 9 7 2 64 19 45 21 3 18 Wunstorf 94 49 45 27 15 12 17 1 60 111 50 21 29 Tabelle 4-A: Geleistete stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung absolut für Minderjährige mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den insgesamt geleisteten Hilfen zur Erziehung im Berichtsjahr 30
  • 26. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 5 Verteilung der Ausgaben für geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährigen Bei den Daten in diesem Kapitel handelt es sich um Ausgaben, nicht um Kosten (Ausgaben / Ein- nahmen) der Jugendhilfe, da die Einnahmen einzelnen Hilfearten bisher nicht zugeordnet werden können. Mit der bei der Region Hannover Anfang 2010 begonnenen schrittweise Einführung der Kosten- Leistungsrechnung soll es in Zukunft möglich sein, Einnahmen und Ausgaben differenziert auswerten und zuordnen zu können. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen EDV Umstellung des Finanzprogramms ist es zum aktuel- len Zeitpunkt nicht möglich die exakte Einnahmequote für das Berichtsjahr 2009 zu ermitteln (2008= 14% / 2007=12,9 % / 2006=11,0 %). Die für 2009 hier dargestellten Ausgaben lassen sich lediglich mit den Ausgaben der Berichtsjahre 2007 und 2008 vergleichen, da im Jahr 2006 die Abfrage der Daten aus der Software Info51 noch nicht in der erforderlichen Differenzierung erfolgen konnte. Insgesamt sind die Ausgaben im Bereich der geleisteten Hilfen für Minderjährige im Zeitraum 2007 bis 2009 um 27,49 % angestiegen. Bei den ambulanten Maßnahmen erhöhten sich die Ausgaben um rund 32,93 %, bei den stationären Hilfen ist eine Gesamtsteigerung von 25,01 % im Be- trachtungszeitraum zu verzeichnen. Ausgaben geleistete Hilfen für Minderjährige 30.000.000 € 25.220.171 € 25.000.000 € 22.109.462 € 19.781.702 € 20.000.000 € 16.975.880 € Ausgaben gesamt 14.968.477 € 15.000.000 € 13.579.581 € Ausgaben stationär Ausgaben ambulant 10.000.000 € 7.140.985 € 8.244.291 € 6.202.120 € 5.000.000 € 0€ 2007 2008 2009 Berichtsjahr Diagramm 5-A: Jahresvergleich 2007 bis 2009 Ausgaben gesamt, stationär und ambulant In den nachfolgenden Tabellen ist der fiskalische Jugendhilfebedarf dargestellt. Bezogen auf je 1000 der minderjährigen Wohnbevölkerung (BevHw) zeigt sich in den Städten und Gemeinden ein sehr unterschiedlicher Bedarf. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Steuerung im FB Jugend der Region Hannover ist auch hier eine Schnittstelle zwischen zu erhebenden Falldaten und den heran- zuziehenden Sozialstrukturdaten im Hinblick auf eine effektivere Steuerung auf kommunaler Ebene zu sehen. Orientiert am Regionsdurchschnitt (stationär 231.257 €, ambulant 112.309 €) stellt sich die Ab- weichung der Ausgaben für stationäre und ambulante Maßnahmen für Minderjährige pro 1000 der Bevölkerung für die Städte und Gemeinden wie folgt dar: 4 31
  • 27. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Abweichung der Ausgaben vom Regionsdurchschnitt in Euro Barsinghausen 165.259 € 112.405 € Burgwedel -49.854 € -60.998 € Garbsen 76.122 € 95.893 € Gehrden -49.641 € 702 € -123.939 € Hemmingen -82.844 € Isernhagen -109.051 € -56.398 € Neustadt a. Rbge. -33.150 € -30.044 € Pattensen -121.039 € -24.615 € Ronnenberg -105.899 € -31.328 € Seelze 118.796 € 20.962 € Sehnde 7.930 € -22.177 € Uetze -41.795 € -14.925 € Wedemark -38.820 € -56.684 € Wennigsen -21.584 € 21.689 € Wunstorf 22.629 € -24.924 € stationäre Hilfen (231.257 €) ambulante Hilfen (112.309 €) Diagramm 5-B: Übersicht Abweichung der Ausgaben für ambulante und stationäre Hilfen in den Städten und Ge- meinden zum Regionsdurchschnitt Im Vergleich der Verteilung der Fallzahlen zeigt sich, dass 67 % der Ausgaben auf stationäre Leis- tungen entfallen, die aber lediglich ca. ⅓ der Fallzahlen ausmachen. 33 % der Kosten entfallen hingegen auf ambulante Leistungen, diese machen 68 % der Leistungsfälle aus. Ausgaben ge- Fälle Ausgaben Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen samt gesamt stationäre stationäre ambulante ambulante Hilfen Hilfen Hilfen Hilfen 25.220.171 € 2695 16.975.880 € 873 8.244.291€ 1822 (100 %) (100%) (67%) (32%) (33%) (68 %) Tabelle 5-A: Übersicht Verhältnis von Ausgaben und Fallzahlen nach stationären und ambulanten Hilfegruppen 32 32
  • 28. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen Ausgaben für stationär geleistete Hilfen Ausgaben für ambulant geleistete Hilfen A usgaben gesamt (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige im (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für Minderjährige Berichtsjahr absolut (0-unter 18 J. ) im Berichtsjahr absolut (0- unter 18 J. ) Gemeinde/Stadt Region (Zuständigkeitsb. FB) 25.220.171 € 16.975.880 € 8.244.291 € Barsinghausen 3.459.635 € 2.208.198 € 1.251.437 € Burgwedel 903.162 € 704.024 € 199.138 € Garbsen 5.376.999 € 3.205.656 € 2.171.343 € Gehrden 749.238 € 461.850 € 287.388 € Hemmingen 451.932 € 354.577 € 97.355 € Isernhagen 670.787 € 460.226 € 210.561 € Neustadt a. Rbge. 2.292.046 € 1.619.528 € 672.518 € Pattensen 498.738 € 277.749 € 220.989 € Ronnenberg 835.471 € 507.576 € 327.895 € Seelze 2.683.901 € 1.943.844 € 740.057 € Sehnde 1.410.804 € 1.024.675 € 386.129 € Uetze 1.129.314 € 745.911 € 383.403 € Wedemark 1.337.796 € 1.037.811 € 299.985 € Wennigsen 898.701 € 548.295 € 350.406 € Wunstorf 2.521.647 € 1.875.960 € 645.687 € 33 Tabelle 5-B: Verteilung der Ausgaben auf geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in stationäre und ambulante Hilfegruppen im Berichtsjahr
  • 29. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 Fallzahlen/Kennzahlen 34 A usgaben gesamt für geleistete Ausga ben für stationär geleistete Ausga ben für ambula nt geleistete Hilfen für Minderjährige im Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Hilfen (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für Berichtsjahr absolut (0-unter 18 Minderjährige im Berichtsjahr absolut Minderjährige im Berichtsjahr J.) pro 1.000 der 0 - unter 18- (0-unter 18 J.) pro 1.000 der 0 - unter absolut (0-unter 18 J.) pro jährigen BevHw (Stand: 31.12. 18- jährigen BevHw (Stand: 31.12. 1.000 der 0 - unter 18- jährigen Vorjahr) Vorjahr) BevH w (Stand: 31.12. Vorjahr) Gemeinde/Stadt Region (Zuständigkeitsb. FB) 343.566 € 231.257 € 112.309 € Barsinghausen 621.231 € 396.516 € 224.715 € Burgwedel 232.714 € 181.403 € 51.311 € Garbsen 515.581 € 307.379 € 208.202 € Gehrden 294.628 € 181.616 € 113.011 € Hemmingen 136.783 € 107.317 € 29.466 € Isernhagen 178.117 € 122.206 € 55.911 € Neustadt a. Rbge. 280.373 € 198.107 € 82.265 € Pattensen 197.912 € 110.218 € 87.694 € Ronnenberg 206.340 € 125.358 € 80.982 € Seelze 483.325 € 350.053 € 133.272 € Sehnde 329.319 € 239.187 € 90.133 € Uetze 286.846 € 189.462 € 97.385 € Wedemark 248.062 € 192.437 € 55.625 € Wennigsen 343.672 € 209.673 € 133.998 € Wunstorf 341.270 € 253.886 € 87.385 € Tabelle 5-C: Verteilung der Ausgaben auf geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige in Promille der BevHw von 0 bis unter 18 Jahren unterteilt in stationäre und ambulante Hilfegruppen im Berichtsjahr 34
  • 30. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009 6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1-A: Geleistete Hilfen zur Erziehung/Hilfen für jg. Volljährige und verwandte Leistungen auf Gemeinde-/Stadtebene ............................................................................11 Tabelle 1-B: Jahresvergleich geleistete ambulante und stationäre Hilfen für Minderjährige u. prozentuale Gesamtentwicklung .....................................................................12 Tabelle 1-C: Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulante und stationäre Hilfegruppen absolut.......................................................................16 Tabelle 1-D: Geleistete ambulante und stationäre Hilfegruppen in Promille der gleichaltrigen Wohnbevölkerung...........................................................................................17 Tabelle 2-A: Jahresvergleich laufende ambulante Hilfen absolut pro 1000 der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe und prozentuale Gesamtentwicklung..........................18 Tabelle 2-B: Jahresvergleich laufende stationäre Hilfen absolut pro 1000 der Bevölkerungsgruppe der jeweiligen Altersgruppe und prozentuale Gesamtentwicklung ........................................................................................19 Tabelle 2-C: Laufende ambulante Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 absolut .........................................................................................20 Tabelle 2-D: Laufende ambulante Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 in Promille der jeweiligen Altersgruppe.........................................21 Tabelle 2-E: Laufende stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 absolut .........................................................................................22 Tabelle 2-F: Stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 in Promille der jeweiligen Altersgruppe...............................................................23 Tabelle 3-A: Jahresvergleich beendete ambulante Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung ........................................................................................24 Tabelle 3-B: Jahresvergleich beendete stationäre Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung ........................................................................................24 Tabelle 3-C: Ambulante Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent ....................................25 Tabelle 3-D: Beendete stationäre Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent......................25 Tabelle 3-E: Beendete ambulante Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im Berichtsjahr, absolut .......................................................................................26 Tabelle 3-F: Beendete stationäre Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im Berichtsjahr, absolut .......................................................................................27 Tabelle 4-A: Geleistete stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung absolut für Minderjährige mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den insgesamt geleisteten Hilfen zur Erziehung im Berichtsjahr...............................................30 4 35