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Reisepreisminderung - Beschwerden
richtig anbringen
Düsseldorf, 26.06.2012
Die Ferienzeit bringt manchmal nicht nur Urlaubsfreuden, sondern auch Frust
mit sich. In Zeiten in denen Billigflieger, Last-minute-Angebote und
                                                                                                       ARAG SE
"Superschnäppchen" Hochkonjunktur haben, sehen sich Urlauber häufig mit                                ARAG Platz 1
erheblichen Reisemängeln konfrontiert. Die wichtigsten Fragen zum Thema                                40472 Düsseldorf
"Beschwerden richtig anbringen" und "Reisepreisminderung" beantwortet                                  Brigitta Mehring
ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.                                                                Konzernkommunikation
                                                                                                       Fachpresse / Kunden PR
Was müssen Urlauber gerade noch hinnehmen und unter welchen Umständen lohnt sich ein Antrag auf
Reisepreisminderung?                                                                                   Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
                                                                                                       Fax: 02 11 / 9 63-20 25
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich wird zwischen "Unannehmlichkeit" und                                E-Mail:
tatsächlichem Mangel unterschiede! Der leichte Dieselgeruch auf einer                                  brigitta.mehring@ARAG.de
                                                                                                       Internet: http://www.ARAG.de
Kreuzfahrt wäre ersteres, Kakerlaken auf dem Büffet hingegen ein wirklicher
Grund zur Reisepreisminderung. Grundsätzlich gilt bei der Buchung einer
Reise, dass der Reiseveranstalter seinen Verpflichtungen, welche sich häufig
mit einem Blick in den Reiseprospekt feststellen lassen, nachkommen muss.
Doch auch hier ist Vorsicht geboten! Ein "Zimmer zur Meerseite" bedeutet
nicht gleich Anspruch auf Meerblick und auch die Definition "Strandlage" lässt
mehr Interpretationsraum zu, als vielen Urlaubern lieb ist.
Wie geht man vor, wenn man tatsächliche Mängel in der Leistung der gebuchten Reise festgestellt hat?

Tobias Klingelhöfer: Damit eine nachträgliche Reisepreisminderung Erfolg hat,
sollte man unbedingt einige Verhaltensregeln beachten. Zunächst muss direkt
vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen. Dazu informiert man den
Reiseveranstalter (nicht die Hotelrezeption oder das Reisebüro) von den
herrschenden Mängeln und räumt dem Veranstalter eine angemessene Frist
zur Mängelbeseitigung ein. Ist die Frist verstrichen aber die Mängel noch nicht
behoben, sollte man sich an die Beweissicherung begeben. Dazu eignen sich
Zeugenaussagen und Photos, aber vor allen Dingen sollten alle Mängel
schriftlich mit Zeit- und Datumsangabe festgehalten werden.
Wie fordert man nachträglich Ersatz für die Reisemängel?

Tobias Klingelhöfer: Nach dem Urlaub kann die schriftliche Reklamation
binnen eines Monats beim Reiseveranstalter eingereicht werden, allerdings
nur, wenn schon vor Ort eine Reklamation erfolgte. Das Schreiben sollte
zudem enthalten, ob die Urlauber einen Preisnachlass oder sogar
Schadensersatz fordern.
Man kann also auch Schadenersatz fordern, wenn die Reise nicht den Versprechungen des Veranstalters
entspricht?

Tobias Klingelhöfer: Solche Schadenersatzansprüche wegen entgangener
Urlaubfreuden sind eher selten - aber nicht unmöglich. Sind die Mängel der
Reise so erheblich, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert
wird, steht den Urlaubern unter Umständen auch Schadenersatz zu. Im einem
aktuellen Fall wurde auf dem Hotelgelände täglich mit dem Presslufthammer
gebaut. Dies konnten die genervten Urlauber mit Fotos belegen. Durch den
Baustellencharakter der Hotelanlage während des gesamten Urlaubs war die
Reise so mangelhaft, dass die Urlauber 60 Prozent des Reisepreises
zurückerhieltenlten, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 135/09). Da
die Mängel so erheblich waren, steht den Urlaubern außerdem Schadenersatz
wegen entgangener Urlaubsfreude zu.
Lohnt sich die Mühe und der Ärger wirklich? Wie hoch sind denn die Reisepreisminderungen?
                                                                                                       Aufsichtsratsvorsitzender:
Tobias Klingelhöfer: Die Höhe einer Reisepreisminderung wegen Reisemängel                              Gerd Peskes
                                                                                                       Vorstand:
wird von Urlaubern oft überschätzt. Einen ersten Überblick verschafft der                              Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                                                       Dr. Johannes Kathan,
ARAG Reisepreisminderungsrechner , der für fast alle möglichen                                         Dr. Matthias Maslaton,
Mängelkategorien die dazugehörigen Prozentsätze der Reisepreisminderung                                Werner Nicoll,
                                                                                                       Hanno Petersen,
errechnet. Die tendieren zwischen 5 Prozent für zum Beispiel einen eintönigen                          Dr. Joerg Schwarze
                                                                                                       Sitz und Registergericht:
Speiseplan und 50 Prozent für Ungezieferbefall.                                                        Düsseldorf, HRB 66846
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  • 1. Reisepreisminderung - Beschwerden richtig anbringen Düsseldorf, 26.06.2012 Die Ferienzeit bringt manchmal nicht nur Urlaubsfreuden, sondern auch Frust mit sich. In Zeiten in denen Billigflieger, Last-minute-Angebote und ARAG SE "Superschnäppchen" Hochkonjunktur haben, sehen sich Urlauber häufig mit ARAG Platz 1 erheblichen Reisemängeln konfrontiert. Die wichtigsten Fragen zum Thema 40472 Düsseldorf "Beschwerden richtig anbringen" und "Reisepreisminderung" beantwortet Brigitta Mehring ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Konzernkommunikation Fachpresse / Kunden PR Was müssen Urlauber gerade noch hinnehmen und unter welchen Umständen lohnt sich ein Antrag auf Reisepreisminderung? Telefon: 02 11 / 9 63-25 60 Fax: 02 11 / 9 63-20 25 Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich wird zwischen "Unannehmlichkeit" und E-Mail: tatsächlichem Mangel unterschiede! Der leichte Dieselgeruch auf einer brigitta.mehring@ARAG.de Internet: http://www.ARAG.de Kreuzfahrt wäre ersteres, Kakerlaken auf dem Büffet hingegen ein wirklicher Grund zur Reisepreisminderung. Grundsätzlich gilt bei der Buchung einer Reise, dass der Reiseveranstalter seinen Verpflichtungen, welche sich häufig mit einem Blick in den Reiseprospekt feststellen lassen, nachkommen muss. Doch auch hier ist Vorsicht geboten! Ein "Zimmer zur Meerseite" bedeutet nicht gleich Anspruch auf Meerblick und auch die Definition "Strandlage" lässt mehr Interpretationsraum zu, als vielen Urlaubern lieb ist. Wie geht man vor, wenn man tatsächliche Mängel in der Leistung der gebuchten Reise festgestellt hat? Tobias Klingelhöfer: Damit eine nachträgliche Reisepreisminderung Erfolg hat, sollte man unbedingt einige Verhaltensregeln beachten. Zunächst muss direkt vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen. Dazu informiert man den Reiseveranstalter (nicht die Hotelrezeption oder das Reisebüro) von den herrschenden Mängeln und räumt dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ein. Ist die Frist verstrichen aber die Mängel noch nicht behoben, sollte man sich an die Beweissicherung begeben. Dazu eignen sich Zeugenaussagen und Photos, aber vor allen Dingen sollten alle Mängel schriftlich mit Zeit- und Datumsangabe festgehalten werden. Wie fordert man nachträglich Ersatz für die Reisemängel? Tobias Klingelhöfer: Nach dem Urlaub kann die schriftliche Reklamation binnen eines Monats beim Reiseveranstalter eingereicht werden, allerdings nur, wenn schon vor Ort eine Reklamation erfolgte. Das Schreiben sollte zudem enthalten, ob die Urlauber einen Preisnachlass oder sogar Schadensersatz fordern. Man kann also auch Schadenersatz fordern, wenn die Reise nicht den Versprechungen des Veranstalters entspricht? Tobias Klingelhöfer: Solche Schadenersatzansprüche wegen entgangener Urlaubfreuden sind eher selten - aber nicht unmöglich. Sind die Mängel der Reise so erheblich, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert wird, steht den Urlaubern unter Umständen auch Schadenersatz zu. Im einem aktuellen Fall wurde auf dem Hotelgelände täglich mit dem Presslufthammer gebaut. Dies konnten die genervten Urlauber mit Fotos belegen. Durch den Baustellencharakter der Hotelanlage während des gesamten Urlaubs war die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber 60 Prozent des Reisepreises zurückerhieltenlten, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 135/09). Da die Mängel so erheblich waren, steht den Urlaubern außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Lohnt sich die Mühe und der Ärger wirklich? Wie hoch sind denn die Reisepreisminderungen? Aufsichtsratsvorsitzender: Tobias Klingelhöfer: Die Höhe einer Reisepreisminderung wegen Reisemängel Gerd Peskes Vorstand: wird von Urlaubern oft überschätzt. Einen ersten Überblick verschafft der Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Johannes Kathan, ARAG Reisepreisminderungsrechner , der für fast alle möglichen Dr. Matthias Maslaton, Mängelkategorien die dazugehörigen Prozentsätze der Reisepreisminderung Werner Nicoll, Hanno Petersen, errechnet. Die tendieren zwischen 5 Prozent für zum Beispiel einen eintönigen Dr. Joerg Schwarze Sitz und Registergericht: Speiseplan und 50 Prozent für Ungezieferbefall. Düsseldorf, HRB 66846 Rechtstipp herunterladen USt-ID-Nr.: DE 119 355 995 Dieser Rechtstipp als PDF – Jetzt herunterladen