1. Grafiken zur Pressemeldung
„Kinderlärm: Besserverdiener und kinderlose Haushalte fühlen
sich besonders gestört“
Ergebnisse aus einer repräsentativen Studie, Juli 2010
Herausgegeben von: In Zusammenarbeit mit:
3. Viel Verständnis beweisen die Deutschen beim Thema
Kinderlärm: 86 Prozent halten es für gerechtfertigt,
dass laute Kinder keinen Anspruch auf Mietminderung
begründen können.
Kinderlärm im Mietshaus berechtigt nicht zur Mietminderung – finden Sie das
gerechtfertigt?
Ja, auf jeden Fall,
schließlich müssen 22%
Kinder sich austoben
Ja, gerechtfertigt: 86%
Ja, auch wenn es hin
und wieder stören 64%
kann
Nein, das
benachteiligt die
anderen Parteien im
10%
Haus
Nein, nicht
gerechtfertigt: 14%
Nein, überhaupt
nicht, denn das ist
ein Freifahrtschein
4%
für faule Eltern
0% 25% 50% 75%
4. Weniger Entgegenkommen zeigen Gutverdiener,
kinderlose Haushalte und Rentner: Hier ist die Gruppe
derjenigen größer, die den Ausschluss einer
Mietminderung bei Kinderlärm nicht gutheißen.
Kinderlärm im Mietshaus berechtigt nicht zur Mietminderung – finden Sie das
gerechtfertigt?
Nein, nicht gerechtfertigt.
Gutverdiener* 19%
keine Kinder im
18%
Haushalt
Rentner /
17%
Pensionäre
*: Haushaltsnettoeinkommen über 4.000 Euro pro Monat