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mitteilung
DATUM 27. November 2012
NUMMER 361
SPERRFRIST
Täuschungsschutz bei Lebensmitteln verbessern
Juristische Fachtagung zu Erfahrungen,
Herausforderungen und Lösungsansätzen
180 Fachleute diskutieren heute und morgen in Berlin, wie bei Lebensmittelverpackungen
der Schutz der Verbraucher vor Täuschung verbessert werden kann. Die Veranstaltung ist
ein weiterer Baustein der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und
Aufmachung von Lebensmitteln“ von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Auf der
juristischen Fachtagung tauschen sich Vertreter insbesondere aus der
Lebensmittelüberwachung, von Gerichten, Universitäten und Verbänden, aus
Verbraucherzentralen und aus Ministerien darüber aus, wie Klarheit und Wahrheit bei der
Kennzeichnung von Lebensmitteln gewährleistet werden kann.
„Wir wollen für mehr Transparenz sorgen und den Täuschungsschutz bei Lebensmitteln
weiter verbessern. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Wahrheit und Klarheit“, sagte
Ministerin Aigner am Dienstag zum Auftakt der Veranstaltung. „Von der Konferenz erwarte
ich neue Impulse und Lösungsansätze – besonders für jene Fälle, in denen sich die
Verbraucher getäuscht fühlen, obwohl sich der Hersteller an die gesetzlichen Vorgaben
gehalten hat.“ Die Lösungsansätze, die im Verlauf der Tagung diskutiert werden, sollen in die
Überlegungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur Verbesserung des Täuschungsschutzes einfließen.
Im deutschen und europäischen Recht gibt es Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor
Täuschung und Irreführung bei Lebensmitteln. Häufig fühlen sich Verbraucher dennoch
getäuscht. Aus diesem Grund hat Ministerin Aigner die Initiative „Klarheit und Wahrheit bei
der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ gestartet. Zentraler Bestandteil:
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das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Hier erhalten Verbraucher seit Juli 2011 umfangreiche Informationen zu den Regelungen der
Lebensmittelkennzeichnung und können selbst Produkte melden, von denen sie sich
getäuscht fühlen. Der Betreiber des Portals, die Verbraucherzentrale Hessen, prüft die
Beispiele, holt eine Stellungnahme des Herstellers ein und veröffentlicht anschließend ein
Ergebnis der Prüfung. Der Andrang auf das Portal war von Beginn an hoch, was den Bedarf
für eine öffentliche Diskussion des Themas unterstreicht. Begleitende Verbraucherforschung
bestätigte, dass Verbraucher nicht immer das verstehen, was vom Hersteller gemeint ist, und
zwar auch, wenn Hersteller dabei alle geltenden Kennzeichnungsregelungen
berücksichtigen. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Begleitforschung ermittelt, ob die
Verbraucherbeschwerden im Portal als repräsentativ betrachtet werden können oder
lediglich Einzelmeinungen darstellen.
Die Bilanz des Portals ist beachtlich: Mehr als 6500 Produkte wurden bisher von
Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet und 1500 Fachfragen von Nutzern
beantwortet. Zahlreiche Besucher des Portals nutzten das breite Informationsangebot der
Website, um sich über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und neue Werbetrends zu
informieren. Die Redaktion des Portals berichtet, dass 90 Prozent der Hersteller kurzfristig
auf die Anfragen zu den betreffenden Lebensmitteln reagieren. Bei rund einem Drittel der im
Portal genannten Produkte gingen sie auf die Kritik der Verbraucher ein und haben die
Verpackung bzw. Aufmachung entsprechend geändert. In vielen Fällen wurde auch die
Rezeptur verändert: So enthält Bananenschokolade künftig tatsächlich Banane – auch
Wasabi-Erdnüsse wurden verbessert und enthalten nun wirklich Wasabi.
"Das Portal ist ein großer Erfolg. Es verschafft den Wünschen der Verbraucherinnen und
Verbraucher Gehör – durch einen neuartigen Dialog mit der Wirtschaft", so Aigner. „Die
Wirtschaft hat gemerkt, dass es sich lohnt, genau hinzuhören und den Verbrauchern die
Transparenz zu bieten, die sie erwarten.“ Die positive Resonanz der Verbraucher zeige,
dass es eine richtige Entscheidung gewesen sei, das Portal zu fördern. „Wir erhalten aber
auch immer öfter positive Rückmeldungen aus der Wirtschaft – von Verbänden oder
Unternehmen, die das Portal mittlerweile als wertvollen Seismographen nutzen.“
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmelv.de/klarheit-und-wahrheit
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Hintergrund Täuschungsschutz bei Lebensmitteln
Im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung
von Lebensmitteln" setzt sich das Bundesverbraucherministerium neben dem Internetportal
auf verschiedensten Ebenen für die Verbesserung des Täuschungsschutzes bei
Lebensmitteln ein:
1. Neues Kennzeichnungsrecht auf EU-Ebene
Die neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), auf deren Erarbeitung die
Bundesregierung in Brüssel maßgeblich gedrungen hatte, vereinheitlicht nicht nur
Kennzeichnungsregelungen, sondern schafft eine Reihe von Verbesserungen für
Verbraucher. So werden ab Dezember 2014 unter anderem folgende Regelungen
verbindlich:
• Vorgaben zur besseren Lesbarkeit (u. a. Mindestschriftgröße),
• eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten,
• eine verbesserte Allergenkennzeichnung;
Ab Dezember 2016 folgt die verpflichtende Nährwertinformation auf verpackter Ware.
2. Gesundheitsbezogene Angaben nur nach Zulassung
Nach der so genannten EU-Health-Claims-Verordnung dürfen ab Dezember 2012 in Europa
nur noch gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden, die wissenschaftlich
abgesichert und zugelassen sind. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste
umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa
über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem.
Gerade für Lebensmittel, für die mit einem besonderen Zusatznutzen geworben wird und die
häufig teurer sind als andere Produkte, muss der Grundsatz gelten: "Was drauf steht, muss
auch stimmen." Ursprünglich sind aus den EU-Staaten mehr als 44 000 Anträge zur Prüfung
eingereicht worden. Die Bewertung von rund 2 000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie
zu etwa 200 anderen Stoffen steht noch aus, unter anderem zu verschiedenen
Mikroorganismen.
3. Regionalkennzeichnung
Bundesministerin Aigner setzt sich für eine glaubwürdige und verlässliche Kennzeichnung
regional erzeugter Produkte ein. Ein Regionalfenster auf der Verpackung soll den
Anwendern einen Rahmen bieten, um Informationen zur regionalen Herkunft des Produkts
und der verwendeten Rohstoffe darzustellen. Die Verwendung wird freiwillig sein. In
mehreren, über das Bundesgebiet verteilten Modellvorhaben wird das Konzept derzeit
erprobt.
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4. Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs
Die Mitglieder der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission und der Fachausschüsse
überprüfen sukzessive, ob die Leitsätze mit Blick auf mehr Verbraucherfreundlichkeit
geändert werden müssen, insbesondere was bildliche Darstellungen betrifft. Die
Fachausschüsse bereiten entsprechende Empfehlungen vor, über die die Kommission
beschließen wird. Die von den Verbraucherzentralen im Portal lebensmittelklarheit.de
gesammelten Erkenntnisse können als entsprechende Anträge zur Änderung der Leitsätze
an die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gestellt werden.
5. Verhaltenskodex der Wirtschaft
Indem sich die Lebensmittelbranche freiwillig Verhaltensregeln gibt, könnten bestimmte
Vermarktungspraktiken schnell und unbürokratisch eingeschränkt und damit für mehr
Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesorgt werden. Sobald belastbare
Ergebnisse aus dem Portal vorliegen, werden darüber Gespräche mit der Wirtschaft
aufgenommen.