10-07-19-08 Nationaler Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige .pdf
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Berlin, 20. Juli 2010
Nr. 8
Nationaler Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige am 21. Juli 2010:
Dyckmans: Diamorphingestützte Behandlung voraussichtlich ab
Herbst 2010 Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Am 21. Juli ist der Nationale Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige. Auch
in diesem Jahr gedenken in über 40 Städten Eltern, Angehörige und Freunde der
Menschen, die an den Folgen ihrer Drogenabhängigkeit gestorben sind.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans:
"Der Gedenktag führt uns das Schicksal jedes einzelnen verstorbenen Drogenab-
hängigen vor Augen, das nicht in Vergessenheit geraten darf. Er mahnt uns
zugleich, dass noch zu viele Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums
sterben. Auch wenn wir nicht jeden Todesfall verhindern können, müssen wir alles
tun, um Drogenabhängige mit effektiven Hilfs- und Behandlungsangeboten zu
erreichen. Insbesondere Maßnahmen zur Überlebenshilfe und Schadensreduzie-
rung, wie Drogenkonsumräume, Kontaktläden und der Spritzentausch zur
Vermeidung von HIV- und Hepatitis-C-Infektionen leisten hier einen wichtigen
Beitrag und retten Menschenleben."
1.331 Menschen kamen im vergangenen Jahr durch den Konsum illegaler Drogen
ums Leben, dies waren 8 % weniger als im Vorjahr (1.449). Die meisten von ihnen
2. Seite 2 von 2 starben an Überdosen von Heroin und einem Mischkonsum mit anderen Drogen.
Gesundheitliche Langzeitschädigungen, insbesondere durch Infektionskrank-
heiten wie Hepatitis und AIDS, sind in zunehmendem Maße Mitursache vieler
Todesfälle. Da viele Drogenabhängige unter Depressionen, Ängsten oder
Psychosen leiden, ist die Suizidrate sehr hoch.
Ein wichtiges Behandlungsangebot für Schwerstopiatabhängige ist die Substituti-
onsbehandlung mit Diamorphin, deren Überführung in die Regelversorgung der
gesetzlichen Krankenversicherung kurz vor dem Abschluss steht.
Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat einen Beschluss zur
Aufnahme von Leistungen der diamorphingestützten Behandlung in den Einheitli-
chen Bewertungsmaßstab (EBM) gefasst. Bei bestehenden Einrichtungen, die
bereits zur Diamorphinabgabe berechtigt sind, empfiehlt der Bewertungsaus-
schuss den kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und den Landesverbän-
den der Krankenkassen bereits vor Inkrafttreten des Beschlusses eine Abrechen-
barkeit zu ermöglichen. Dieser Beschluss ist auf der Internetseite des Instituts des
Bewertungsausschusses abrufbar. Er tritt erst in Kraft, wenn das Bundesministe-
rium keine Einwände gegen den Beschluss erhebt.
Dazu erklärt Mechthild Dyckmans: "Sobald der Beschluss dem Bundesministe-
rium für Gesundheit vorgelegt wird, wird das Ministerium ihn zeitnah prüfen. Nach
Abschluss des Verfahrens wird die diamorphingestützte Behandlung bei der
gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar sein. Das wird voraussichtlich bis Herbst
2010 der Fall sein.
Die diamorphingestützte Behandlung ist ein wichtiger Baustein für die Behandlung
Schwerstopiatabhängiger, die mit anderen Behandlungsangeboten nicht erreicht
werden können. Sie kann nicht nur das Überleben dieser Menschen sichern,
sondern auch ihre gesundheitliche und soziale Situation langfristig stabilisieren.
Von der Umsetzung in der Praxis erwarte ich, dass die diamorphingestützte
Behandlung überall dort angeboten werden kann, wo ein Bedarf dafür besteht."
Weitere Informationen:
• Beschluss des Bewertungsausschusses: http://www.institut-des-
bewertungsausschusses.de/ba/babeschluesse/2010-07-01_ba228_3.pdf
• Die Durchführungsempfehlung finden sie unter: http://www.institut-des-
bewertungsausschusses.de/ba/babeschluesse/2010-07-01_ba228_2.pdf
• www.drogenbeauftragte.de