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Sicherheit und Transparenz

    Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette


                          - Kurzfassung -




1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe

Hersteller   von   Futterfetten   müssen    zukünftig    eine   Zulassung
beantragen, die an strenge Auflagen geknüpft ist. Die Betriebe müssen
mit Analysen, mit Berichten an die Behörden und mit Rückstellproben
nachweisen, dass die Grenzwerte für kritische Stoffe eingehalten
werden. Futterfette dürfen nur noch in Anlagen produziert werden, die
ausschließlich für Lebensmittel oder Futtermittel vorgesehen sind. Die
Betriebsleitung muss fachlich qualifiziert sein. Die zuständigen
Überwachungsbehörden der Länder müssen                  regelmäßige   und
umfassende Inspektionen vor Ort durchführen.


2. Trennung der Produktionsströme

Wir werden durch neue Vorschriften festlegen, dass Futterfette und
Futterfettsäuren nicht in Anlagen hergestellt werden dürfen, die gleich-
zeitig Stoffe für die technische Industrie produzieren. Darüber hinaus
streben wir eine EU-weite Regelung an.


3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle

Die Pflicht der Futtermittelunternehmer zur Kontrolle ihrer Produkte wird
verschärft. Wir werden rechtlich festlegen, dass Betriebe ihre
Futtermittel-Komponenten auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe
untersuchen und sämtliche Ergebnisse dieser Untersuchungen an die
Behörden melden müssen.
4. Meldepflicht für private Laboratorien

Private Labore, die Lebensmittel oder Futtermittel untersuchen und
dabei bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen feststellen,
müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden.

5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste

Wir setzen uns für eine rechtlich verbindliche Positivliste ein. Dies kann
verpflichtend nur auf EU-Ebene geregelt werden. Ziel dieser Positivliste
muss es sein, die Sicherheit und Transparenz im Futtermittelmarkt zu
verbessern. Sie muss deshalb transparent, abschließend und
verbindlich sein.


6. Absicherung des Haftungsrisikos

Wir werden Futtermittelunternehmer in Deutschland dazu verpflichten,
eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen oder
eine gleichwertige Absicherung des Haftungsrisikos nachzuweisen.
Unabhängig von einer nationalen Regelung werden wir eine solche
Regelung auch auf EU-Ebene einfordern.


7. Überprüfung des Strafrahmens

Wir stellen das Strafmaß bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch auf den Prüfstand. Sowohl die Einordnung als
Straftat oder Ordnungswidrigkeit als auch der Umfang der
Strafandrohung werden gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium
überprüft.


8. Ausbau des Dioxin-Monitorings/Aufbau eines Frühwarnsystems

Alle Daten zu Dioxinen in Lebensmitteln, Futtermitteln und in der
Umwelt werden zukünftig in einem gemeinsamen Datenpool
zusammengeführt und ausgewertet werden. Dabei müssen auch die
Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft einbezogen werden.
Auf dieser Basis werden wir ein Frühwarnsystem einrichten, um
Probleme früher zu erkennen und Gegenmaßnahmen schneller einleiten
zu können.




                                  2
9. Verbesserung     der   Qualität       der   Lebensmittel-     und
   Futtermittelüberwachung

Die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der
Länderbehörden muss deutlich verbessert werden. Ziel ist es, die
Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrollen transparent zu
gestalten und einer unabhängigen Bewertung zu unterziehen. Wir
brauchen einen Wettbewerb um die beste Kontrolle.


10. Transparenz für die Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren,
welche Lebensmittel mit unzulässigen Schadstoffen belastet sind. Die
zuständigen Behörden werden daher verpflichtet, die Ergebnisse der
amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch
Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Dies wird bei
der anstehenden Novellierung des Verbraucher-Informationsgesetzes
(VIG) ein zentraler Baustein sein.




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  • 1. Sicherheit und Transparenz Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette - Kurzfassung - 1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe Hersteller von Futterfetten müssen zukünftig eine Zulassung beantragen, die an strenge Auflagen geknüpft ist. Die Betriebe müssen mit Analysen, mit Berichten an die Behörden und mit Rückstellproben nachweisen, dass die Grenzwerte für kritische Stoffe eingehalten werden. Futterfette dürfen nur noch in Anlagen produziert werden, die ausschließlich für Lebensmittel oder Futtermittel vorgesehen sind. Die Betriebsleitung muss fachlich qualifiziert sein. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder müssen regelmäßige und umfassende Inspektionen vor Ort durchführen. 2. Trennung der Produktionsströme Wir werden durch neue Vorschriften festlegen, dass Futterfette und Futterfettsäuren nicht in Anlagen hergestellt werden dürfen, die gleich- zeitig Stoffe für die technische Industrie produzieren. Darüber hinaus streben wir eine EU-weite Regelung an. 3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle Die Pflicht der Futtermittelunternehmer zur Kontrolle ihrer Produkte wird verschärft. Wir werden rechtlich festlegen, dass Betriebe ihre Futtermittel-Komponenten auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe untersuchen und sämtliche Ergebnisse dieser Untersuchungen an die Behörden melden müssen.
  • 2. 4. Meldepflicht für private Laboratorien Private Labore, die Lebensmittel oder Futtermittel untersuchen und dabei bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden. 5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste Wir setzen uns für eine rechtlich verbindliche Positivliste ein. Dies kann verpflichtend nur auf EU-Ebene geregelt werden. Ziel dieser Positivliste muss es sein, die Sicherheit und Transparenz im Futtermittelmarkt zu verbessern. Sie muss deshalb transparent, abschließend und verbindlich sein. 6. Absicherung des Haftungsrisikos Wir werden Futtermittelunternehmer in Deutschland dazu verpflichten, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen oder eine gleichwertige Absicherung des Haftungsrisikos nachzuweisen. Unabhängig von einer nationalen Regelung werden wir eine solche Regelung auch auf EU-Ebene einfordern. 7. Überprüfung des Strafrahmens Wir stellen das Strafmaß bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch auf den Prüfstand. Sowohl die Einordnung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit als auch der Umfang der Strafandrohung werden gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium überprüft. 8. Ausbau des Dioxin-Monitorings/Aufbau eines Frühwarnsystems Alle Daten zu Dioxinen in Lebensmitteln, Futtermitteln und in der Umwelt werden zukünftig in einem gemeinsamen Datenpool zusammengeführt und ausgewertet werden. Dabei müssen auch die Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft einbezogen werden. Auf dieser Basis werden wir ein Frühwarnsystem einrichten, um Probleme früher zu erkennen und Gegenmaßnahmen schneller einleiten zu können. 2
  • 3. 9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länderbehörden muss deutlich verbessert werden. Ziel ist es, die Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrollen transparent zu gestalten und einer unabhängigen Bewertung zu unterziehen. Wir brauchen einen Wettbewerb um die beste Kontrolle. 10. Transparenz für die Verbraucher Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Lebensmittel mit unzulässigen Schadstoffen belastet sind. Die zuständigen Behörden werden daher verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Dies wird bei der anstehenden Novellierung des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG) ein zentraler Baustein sein. 3