2. Gliederung
• Status und Aufgaben der Fraktionen
• Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
• Interessengruppierungen und Fraktionsflügel
• Fraktionsführung und Fraktionsvorstand
• Fraktionsversammlung
• Koordinationsgremien
3. Status der Fraktionen
Geschäftsordnung des Bundestags von 1969:
Fraktionen sind Vereinigungen von Parlamentariern
die keine Konkurrenten für einander bezüglich der
politischen Ziele sind und
deren Mindeststärke 5% der Bundestagsmitglieder
beträgt
4. Status der Fraktionen
Seit 1968: kurze Erwähnung im Art. 53a GG
Keine Festlegung des Rechtsstatus
Laut BVerfG: „Notwendige Einrichtungen des
Verfassungslebens.“
Laut Fraktionsgesetz 1995: „Rechtsfähige
Vereinigungen“ von Abgeordneten.
5. Rechte der Fraktionen:
Besetzung der Ausschüsse und der meisten
parlamentarischen Gremien
Jede Fraktion sollte daran beteiligt sein → Mindestens
ein Grundmandat für jede Fraktion
Entscheidend ist das Stärkeverhältnis der Fraktionen
7. Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
Hilfsorgane der Fraktionsvollversammlung
Fraktionsinterne Gremien (Sitzungen Mo. u. Di.):
Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
→ seit 1953 CDU/CSU, SPD; seit 1957 FDP
Informelle Koordinations- und
Beratungsgremien
→ Vorberatung zur Fraktionsversammlung, um die
abschließende Entscheidungen zu treffen
→ Vorberatung zu Sitzungen der Ausschüsse (Mi.) und
für das Plenum (Mi. bis Fr.)
8. Arbeitsgruppen der großen Fraktionen
Arbeitsgruppen bilden die arbeitsintensiven
„Basisorganisationen“
1980 Abschaffung der Arbeitsgruppen umfassenden
Arbeitskreise bei CDU/CSU → Schwergewicht bei
Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen zu den Enquete-Kommissionen und
Untersuchungsausschüssen
Arbeitsgruppen zu Unterausschüssen
Befristete Projektgruppen für bestimmte Vorhaben
9. Arbeitsgruppen der großen Fraktionen
Betreuer bestimmter Sachgebiete in Arbeitsgruppen
werden zu „geborenen Berichterstattern“ ihrer Fraktion
im Ausschuss
Von neuen Abgeordneten wird in der Fraktion die
Einarbeitung und Spezialisierung in ein bestimmtes
Arbeitsgebiet erwartet
Je nach dem politischen Gewicht der Vorhaben setzen
sich informelle Arbeits- und Gesprächskreise zusammen
Bei komplexeren Aufgaben werden
Ad-hoc-Arbeitsgruppen (Projektgruppen) gebildet
10. Arbeitsteilung in den kleineren Fraktionen
Im Unterschied zu den Arbeitsgruppen großer Fraktionen:
kein ähnlich ausdifferenziertes Berichterstattersystem
Nachteil: hohe Belastung für einzelne Abgeordneten
wegen umfangreicher Arbeitsgebiete
Vorteil: bessere öffentliche Profilierungsmöglichkeiten
11. Informationsbeschaffung und Willensbildung
Unterschiedlicher Ablauf bei den Regierungs- und
Oppositionsfraktionen
In den AG-Sitzungen der Regierungsfraktionen sind
der Minister und ein parlamentarischer
Staatssekretär anwesend
An den AG-Sitzungen der (großen) Fraktionen
nehmen mehrere Ministerialbeamte und Referenten
der Landesvertretungen teil
In den AG-Sitzungen (großer) Oppositionsfraktion
sind Ministerialbeamte der von der eigenen Partei
regierten Länder dabei, gelegentlich auch
Länderminister und Fachleute der Parteizentrale
12. Interessengruppierungen und Fraktionsflügel
Interessengruppen der Fraktionen CDU/CSU – „sonstige
Gruppen“:
Die Arbeitnehmergruppe
Der Parlamentskreis Mittelstand
Die Gruppe der Vertriebenen- und
Flüchtlingsabgeordneten
Die Frauen-Gruppe
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
13. Interessengruppen von CDU/CSU
Einfluss dieser Gruppen ist institutionell gesichert:
Sie wählen eigene Führungsgremien
Sie verfügen über Mitarbeiter
Sie verfügen über Finanzmittel aus dem Etat der
Fraktionen
Ihre Vorsitzende gehören dem Fraktionsvorstand an
14. Fraktionsflügel von SPD
Statt Interessengruppen – profilierte politische Flügel
Ab 50er: Fraktionsgruppierung der „Kanalarbeiter“
Ab 1982/83: „Seeheimer Kreis“, auch als konservativer
Flügel der SPD-Fraktion genannt
15. Landesgruppen
Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion
des Deutschen Bundestags, die aus demselben Land
kommen
Aber seit 2009: Landesgruppe
Niedersachsen/Bremen in der SPD-Fraktion
Besonderheit: CSU-Landesgruppe. Ihr Vorsitzende ist
automatisch stellvertretender Fraktionsvorsitzender
der Union im Bundestag
16. Fraktionsführung und Fraktionsvorstand
Fraktionsversammlungen als zentrale Wahl-
und Beschlussorgane
Geschäftsführender Vorstand und erweiterter
Vorstand
Politische Führung und Geschäftsführung der
Fraktion
17. Zusammensetzung und Wahl
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fraktionsvorstand
Geschäftsführender Vorstand (Wahl zunächst auf 1 Jahr, dann
Wahl auf restliche Legislaturperiode)
Fraktionsvorsitzender
Erster Stellvertretender Vorsitzender
7 (weitere) stellvertretende Vorsitzende
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
Parlamentarischer Geschäftsführer und Stellvertreter
des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers
3 (weitere) Parlamentarische Geschäftsführer
2 Justiziare
18. Organisationsstruktur der SPD-
Bundestagsfraktion
Fraktionsvorstand:
Geschäftsführender Vorstand (Wahl auf 2 Jahre)
Fraktionsvorsitzender
9 Stellv. Fraktionsvorsitzende
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
4 (weitere) Parl. Geschäftsführer
30 weitere Vorstandsmitglieder
Bundestagspräsident und Bundestagsvizepräsidentin
19. Organisationsstruktur der SPD-
Bundestagsfraktion
Arbeitsgruppen
23 Arbeitsgruppen (entspr. den ständigen
Ausschüssen des Bundestages)
Arbeitsgruppen zu Untersuchungsausschüssen und
Enquete-Kommissionen
20 sonstige Arbeitsgruppen
20. Fraktionsführung und Geschäftsführender
Vorstand
Engster Führungskreis der CDU/CSU-Fraktion:
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender (CSU)
Erste Parlamentarische Geschäftsführer
Stellvertreter des Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführers
21. Fraktionsversammlung
Einberufen von Fraktionsvorsitzenden (CDU/CSU und
Linke), Vorstand (SPD, FDP) bzw. Geschäftsführenden
Vorstand ( Bündnis 90/Die Grünen)
Vorbereitung:
Parlamentarischen Geschäftsführern und
Fraktionsvorsitzenden Geschäftsführenden
Vorstand Vorstand
i.d.R. nicht öffentlich (Ausnahme: Linke)
Zentrale Wahl- und Beschlussorgane der Fraktionen
22. Politischer Bericht und Diskussion
Werden durch Bericht des politischen Vorsitzenden
eröffnet
Bundeskanzlerin gibt in der Regierungsfraktion
eigenen politischen Bericht
Parteivorsitzender gibt auch Bericht (sofern nicht
ohnehin in Doppelfunktion )
23. Politischer Bericht und Diskussion
Inhalte der Berichte:
o Politische Erfolge und eigenen Anteil daran zu betonen
o Ergebnisse in günstigem Licht erscheinen lassen
o Abgeordnete ermuntern die eigenen Beschlüsse offensiv zu vertreten
o Angriffe auf den politischen Gegner (auch zur Ablenkung)
o Formulierung von Zielen den eigenen Partei
o Geschlossenheit der Fraktion sichern
o Kontroversen unterbinden
Diskussion im Anschluss an die Berichte schließt der Vorsitzende
mit einem Statement ab, in dem er die Ergebnisse
zusammengefasst und durch die Fraktion bestätigt lässt
24. Vorbereitung der Plenarsitzungen
Abgeordneten liegt eine Tagesordnung der
Plenarsitzungen vor
Parlamentarische Geschäftsführer (inbs. bei
CDU/CSU-Fraktion) hat hier eine ausgeprägte
Dominanz in der Vorbereitung der Plenardebatten
25. Entscheidungen über Vorlagen und Initiativen
Ausführliche und kontroverse Diskussion über Gesetzesvorhaben
und andere Vorlagen
In der Regierungsfraktion berichten die Minister meist selbst über
ihre Regierungsentwürfe, zuvor wurden diese in
Koalitionsgesprächen, im Vorstand sowie in AGs
In der Fraktionssitzung wird dann im kleinen Kreis über den
(Kompromiss-)Entwurf abgestimmt
Durch Vorbesprechung in der Fraktion soll die frühzeitige
Absicherung von Regierungsentscheidung gesichert werden
Ein „Mitregieren“ der Fraktionsversammlung ist nicht vorgesehen
26. Diskussion und Appelle zur „Geschlossenheit“
Konsensdruck ist in Regierungsfraktionen größer
als in Oppositionsfraktionen
Koordinationsgremien
Formen und Ebenen der Koordination und
Kooperation innerhalb, zwischen den Fraktionen
sowie der Regierung sind vielfältig und schwer
überschaubar
27. Koordinationsgremien der Fraktionen
(Obleutebesprechungen)
Gemeinsame Sitzungen von AGs, Berichterstatter-
Gesprächen, Ad-hoc-Gruppen,
Koordinationsgespräche der Obleute
Es finden regelmäßige Gespräche zwischen den
Obleuten der einzelnen Ausschüsse statt
28. Koalitionsgremien
Informelle Koalitionsgremien, in denen wichtige
(Vor-)Entscheidungen getroffen werden
Formal nur Empfehlungscharakter der Koalitionsgespräche
Kommt eine wichtige und oft entscheidende Rolle zu
Große Koalitionsrunde: Bundeskanzler, Chef des
Bundeskanzleramtes, Parteivorsitzende und Generalsekretäre
sowie Fraktionsvorsitzende und Ersten Parlamentarische
Geschäftsführer
Große Koalitionsrunde werden die wichtigen
Richtungsentscheidungen getroffen, insb. über Themen, bei
denen auf unterer Ebene keine Klärung herbeigeführt werden
konnte
29. Koalitionsgremien
Bei konkreten Vorlage ist allerdings immer noch die Zustimmung
des Kabinetts und der Fraktion erforderlich
Elefantenrunde: Partei- und Fraktionsvorsitzende (CDU, CSU und
FDP)
Koalitionsausschuss: Spitzengremium aus 8 Mitgliedern je
Koalitionspartner bestehend aus Vertretern der Partei-, Fraktions-
und Regierungsebene (SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
Fraktionsrunde (auch kleine Koalitionsrunde): Treffen zwischen
Fraktionsvorsitzenden und Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführer von CDU/CSU und FDP
Kleine Fraktionsrunde bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführer
sowie Leiter der SPD-Fraktionsverwaltung
30. Privilegierte Position der Spitzenpolitiker in
Regierung, Fraktion und Partei (häufig auch
Doppelfunktion) wird durch ihre Beteiligung an
Großer Koalitionsrunde, Elefantenrunde und
Fraktionsrunde weiter gestärkt und abgesichert