1. Sie lieben Ihren Kaffee am Arbeitsplatz – Dann sollten Sie diese 5 Dinge
dazu wissen:
• Nicht jeder Arbeitsgeber erlaubt während der Arbeitszeit Getränke,
einschließlich dem Kaffee, am Arbeitsplatz. Erkundigen Sie sich bei Ihrem
Arbeitgeber, wie das in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird. In der Pause ist
der Kaffee in der Regel auch am Arbeitsplatz gestattet.
• Was passiert, wenn der Kaffee den PC oder Laptop lahmlegt? Dieser Fall zählt
rechtlich zu einem „leichten Fehlverhalten“ und führt dazu, dass der
Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht haften muss. Abhängig von der
Höhe des entstanden Schadens, kann der Arbeitnehmer aber zur Teilhaftung
herangezogen werden.
• Auch wenn in der Büroküche keine Kaffeemaschine vorhanden ist, sollte das
Mitbringen einer privaten Maschine mit dem Chef abgesprochen werden,
nicht nur bezüglich der zusätzlichen Stromaufwände für den Arbeitgeber.
• Bei Nutzung der privaten Kaffeemaschine sollte beachtet werden, dass die
gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt, wenn sich der Arbeitnehmer
z.B. an der Kaffeemaschine verbrennt.
• Kaffee ist gar nicht so ungesund: In der Ernährungsstudie des Deutschen
Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke heißt es, dass der
Genuss von bis zu vier Tassen Kaffee pro Tag der Gesundheit nicht schadet,
sondern er kann sogar in die Bilanz der Flüssigkeitszufuhr mit einbezogen
werden. Er führt nicht zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die
Erkrankung an Diabetes Typ II dritt weniger auf.
Ein genussvolles Kaffeeerlebnis wünscht Ihnen invent!www.invent.de