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wr wissenschaftsrat
geschäftsstelle
Drs. 3649-14
Köln 24 01 2014
Empfehlungen zur
Weiterentwicklung des
Hochschulsystems des
Saarlandes
inhalt
Vorbemerkung 5 
Kurzfassung 9 
Abkürzungsverzeichnis 17 
Tabellen und Abbildungen 19 
A.  Struktur und Rahmenbedingungen des Hochschulsystems 21 
A.I  Hochschul- und Wissenschaftssystem des Saarlandes 21 
I.1  Institutionengefüge 21 
I.2  Entwicklungen seit 1990 25 
I.3  Studium und Lehre 29 
I.4  Forschung und Schwerpunktförderung des Landes 35 
A.II  Hochschulsteuerung und -finanzierung 38 
II.1  Grundsätze der Hochschulsteuerung 38 
II.2  Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen 40 
II.3  Hochschulfinanzierung, Finanzmittelausstattung und
Mittelverteilung 41 
A.III  Finanzielle, wirtschaftliche und demografische
Rahmenbedingungen 56 
III.1  Entwicklung der öffentlichen Finanzen 56 
III.2  Wirtschaftsentwicklung 57 
III.3  Demografische Entwicklung 62 
B.  Übergreifende Analysen und Empfehlungen 67 
B.I  Überlegungen zum Hochschulsystem des Saarlandes 67 
B.II  Zur Leistungsfähigkeit und Profilierung des Hochschulsystems 71 
II.1  Allgemeine Aspekte 71 
II.2  Profilbildung 73 
II.3  Zentrale Maßnahmen 75 
B.III  Steuerung und Finanzierung des Hochschulsystems 92 
III.1  Steuerung der Hochschulen durch das Land 92 
III.2  Finanzierung 93 
B.IV  Wissenschaftspolitische Stellungnahme zur Universitätsmedizin 94 
IV.1  Kenngrößen 94 
IV.2  Entwicklung, Struktur, Personal 96 
IV.3  Forschung 98 
IV.4  Lehre 105 
4 IV.5  Krankenversorgung 108 
IV.6  Ausbau 110 
IV.7  Finanzierung 111 
IV.8  Kooperationen in der Großregion 113 
C.  Zu den Hochschulen 117 
C.I  Universität des Saarlandes 117 
I.1  Leitbild, Profil und Organisationsstruktur 118 
I.2  Hochschulsteuerung und Qualitätssicherung 121 
I.3  Studium, Lehre und Weiterbildung 126 
I.4  Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 134 
I.5  Ausstattung 142 
I.6  Kooperationen und Wissenstransfer 143 
C.II  Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 145 
II.1  Leitbild, Profil und Organisationsstruktur 145 
II.2  Hochschulsteuerung und Qualitätssicherung 151 
II.3  Studium, Lehre und Weiterbildung 154 
II.4  Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 160 
II.5  Ausstattung 162 
II.6  Kooperationen und Wissenstransfer 166 
5
Vorbemerkung
Das Saarland hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 7. Dezember 2012
gebeten, eine Gesamtbetrachtung seines Hochschulsystems vorzunehmen und
Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung bis 2020 und darüber hinaus zu
geben. Dieser Auftrag wurde mit einem Schreiben vom 29. Januar 2013 auf die
Universitätsmedizin erweitert und zudem am 11. März 2013 weiter konkreti-
siert. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie der finanziellen
und wirtschaftlichen Situation des Saarlandes sollten sowohl die Universität des
Saarlandes (UdS) einschließlich der Universitätsmedizin als auch die Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) begutachtet werden. Dabei
sollten neben dem Kooperationspotenzial der saarländischen Hochschulen un-
tereinander und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. der
Wirtschaft auch die Abstimmungsmöglichkeiten mit benachbarten Regionen in
den Blick genommen werden – unter besonderer Berücksichtigung der europäi-
schen Großregion Luxemburg, Lothringen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Wallo-
nien, |1
die im Folgenden verkürzt „Großregion“ genannt wird. Als weiterer Ge-
genstand der Betrachtung sollten zudem die Wirksamkeit und Angemessenheit
der Steuerungsinstrumente des Landes einbezogen werden. Die finanziellen
Rahmenbedingungen der Hochschulen bis 2020, die im Juni 2013 zwischen dem
Saarland und den Hochschulen ausgehandelt wurden, sollten berücksichtigt
werden. Das Land hat dabei mit Universität (10. Juni 2013) und Fachhochschule
(5. Juni 2013) nominell um etwa 6 bzw. 7 % verringerte Zuweisungen in den
kommenden Jahren vereinbart. |2
Der Wissenschaftsrat hat im Januar 2013 die Begutachtung des Hochschulsys-
tems des Saarlandes in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. In diesem Zu-
|1 Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens sowie die Französische Gemeinschaft Belgiens sind
Teil der Großregion.
|2 Dagegen hat der Wissenschaftsrat in seinen 2013 verabschiedeten „Perspektiven des deutschen Wis-
senschaftssystems“ einen Aufwuchs von einem Prozentpunkt oberhalb der erwartbaren Kostensteigerun-
gen empfohlen. Vgl. Wissenschaftsrat: Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems (Drs. 3228-13),
Braunschweig Juli 2013, S. 57 f.
6 sammenhang weist er darauf hin, dass sich sowohl aus seinem generellen Bera-
tungsmandat als auch aus dem spezifischen Auftrag des Saarlandes einige per-
spektivische Beschränkungen ergeben. So kann der Wissenschaftsrat in den vor-
liegenden Empfehlungen auf einige Aspekte nicht eingehen, wenngleich sie
relevante oder sogar determinierende Faktoren für die weitere Entwicklung des
Hochschul- bzw. Wissenschaftssystems im Saarland darstellen. Dies gilt für fol-
gende Themen:
_ Föderale Zuständigkeits- und Finanzverteilung: Zwar wurden im Verfahren
auch Vertreterinnen und Vertreter aus (wissenschaftlichen) Einrichtungen
anderer Bundesländer sowie des Auslandes angehört bzw. schriftlich befragt,
es steht allerdings außer Frage, dass sich das Beratungsmandat des Wissen-
schaftsrates im vorliegenden Fall zunächst ausschließlich auf das Saarland als
Auftraggeber bezieht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Wissenschaftsrat
relevante Aspekte des „Gesamtsystems Wissenschaft“ in Deutschland unter
Einschluss seiner föderalen Strukturen außer Acht lassen kann.
_ Auch die konkreten Wirkungen und Effekte sowohl der gemeinschaftlich von
Bund und Ländern finanzierten Förderprogramme wie etwa dem Hochschul-
pakt als auch des Länderfinanzausgleichs, die durch Zuwanderungen von
Studierenden ins Saarland in der Finanzierungsstruktur der betroffenen
Hochschulen ausgelöst werden, lassen sich im Einzelnen nicht analysieren.
_ Die Finanzverfassung und die Finanzpolitik des Saarlandes waren als gegeben
vorauszusetzen. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden daher un-
ter der Voraussetzung entwickelt, dass es nach Maßgabe der Landesregierung
mittel- und längerfristig keine Zuwächse im Wissenschaftshaushalt des Saar-
landes geben wird und dass es stattdessen zu den oben genannten Absenkun-
gen kommen wird.
Es wurden zwei Arbeitsgruppen vom Wissenschaftsrat eingesetzt. Die Arbeits-
gruppe „Begutachtung des Hochschulsystems des Saarlandes“ hat im Juni 2013
ihre Arbeit aufgenommen und die Universität des Saarlandes und die Hoch-
schule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes besucht sowie die Leitungen
der Kunst- und der Musikhochschule angehört. Die Arbeitsgruppe zur „Weiter-
entwicklung der Medizinischen Einrichtungen an der Universität des Saarlandes
in Homburg/Saar“ des Ausschusses Medizin hat das Universitätsklinikum des
Saarlandes und die Medizinische Fakultät der Universität begutachtet. Auf der
Grundlage schriftlicher Selbstberichte des Landes, der Hochschulen und der
Universitätsmedizin, jeweils zweitägiger Ortsbesuche der Arbeitsgruppen in
7Saarbrücken |3
bzw. in Homburg |4
sowie zahlreicher Anhörungen von Wissen-
schaftseinrichtungen und anderen wichtigen Akteuren des Landes und der
Großregion haben die Arbeitsgruppen einen gemeinsamen Empfehlungsent-
wurf vorbereitet. |5
Die im Rahmen der Gesamtbetrachtung des saarländischen Hochschulsystems
durchgeführte Evaluation der Universitätsmedizin im Saarland erfolgte in ei-
nem parallelen Verfahren auf Basis des vom Wissenschaftsrat 2012 verabschie-
deten Leitfadens der Evaluation universitätsmedizinischer Einrichtungen. |6
Hiernach werden Evaluationen universitätsmedizinischer Standorte in einem
zweistufigen Verfahren durchgeführt. Dabei wird zunächst eine fachliche Be-
gutachtung der Einrichtung durch eine vom Ausschuss Medizin eingesetzte Be-
wertungsgruppe vorgenommen. Die Begutachtung der Universitätsmedizin
weist daher einen höheren Detaillierungsgrad auf, als dies für die Gesamtbe-
trachtung des Hochschulsystems möglich ist. Das Ergebnis der Begutachtung
der Universitätsmedizin wird in einem Bewertungsbericht niedergelegt, der im
weiteren Verfahren nicht mehr veränderbar ist. Auf Grundlage des Bewer-
tungsberichts und unter Berücksichtigung übergeordneter wissenschaftspoliti-
scher Gesichtspunkte entwirft der Ausschuss Medizin eine Wissenschaftspoliti-
sche Stellungnahme, die vom Wissenschaftsrat beraten und verabschiedet wird.
Die Ausgangslage und der abgeschlossene Bewertungsbericht zur Weiterent-
wicklung der Universitätsmedizin im Saarland finden sich in der Anlage zu den
Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes, in
der auch die Ausgangslagen der beiden betrachteten Hochschulen zusammen-
gestellt sind. |7
Die Wissenschaftspolitische Stellungnahme zur Universitätsme-
dizin ist als Kapitel B.IV in den Empfehlungstext integriert.
|3 Universität des Saarlandes am 24./25. Juni 2013, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlan-
des am 1./2. Juli 2013.
|4 Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät am 16./17. Juli 2013.
|5 Die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe zur „Weiterentwicklung der Medizinischen Einrichtungen an der
Universität des Saarlandes in Homburg/Saar“ fand am 1. Oktober 2013 statt. Die Arbeitsgruppe „Begut-
achtung des Hochschulsystems des Saarlandes“ kam am 7. Juni 2013 zu einer Auftaktsitzung zusammen
und tagte nach den Ortsbesuchen am 16./17. September 2013, am 9./10. Oktober 2013, am 6. Novem-
ber 2013 und am 6. Dezember 2013.
|6 Vgl. Wissenschaftsrat: Leitfaden der Evaluation universitätsmedizinischer Einrichtungen (Drs. 2390-12),
Berlin Juli 2012.
|7 Vgl. Wissenschaftsrat: Anlage zu den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des
Saarlandes. Ausgangslagen der Hochschulen und Bewertungsbericht zur Universitätsmedizin (Drs. 3650-
14), Berlin Januar 2014.
8 In dem Begutachtungsverfahren wirkten auch zahlreiche Sachverständige mit,
die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat
zu besonderem Dank verpflichtet.
Der Wissenschaftsrat hat die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hoch-
schulsystems des Saarlandes unter Einbeziehung der Universitätsmedizin am
24. Januar 2014 in Berlin verabschiedet.
9
Kurzfassung
Die vorliegenden Empfehlungen wurden vom Wissenschaftsrat auf Bitten des
Saarlandes erarbeitet. In die Betrachtung der öffentlichen Hochschulen im Saar-
land wurden die Universität des Saarlandes (UdS), die Hochschule für Technik
und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) und die Universitätsmedizin einbezo-
gen. |8
Des Weiteren wurden Kooperationspotenziale besonders innerhalb der
Großregion, der Fachkräftebedarf und die demografische Entwicklung des Saar-
landes sowie der bestehende Finanzrahmen für die Hochschulen berücksichtigt.
Der Wissenschaftsrat spricht Empfehlungen aus, die der notwendigen Konsoli-
dierung und Verbesserung der Hochschulen und des Wissenschaftssystems die-
nen. Empfehlungen, die eine Reorganisation bis hin zur Aufgabe von Fachberei-
chen oder Fakultäten zum Gegenstand haben, richten sich an das Land und die
Hochschulen, deren Aufgabe es ist, die finanzpolitischen Konsequenzen und
personalwirtschaftlichen Maßnahmen sorgfältig zu durchdenken und zu be-
rechnen.
Insgesamt bildet das saarländische Hochschulsystem, das neben den beiden be-
gutachteten Hochschulen inklusive der Universitätsmedizin zusätzlich aus der
Hochschule für Musik Saar, der Hochschule der Bildenden Künste, einer Fach-
hochschule für Verwaltung, privaten Hochschulen bzw. Berufsakademien sowie
zahlreichen außeruniversitären Einrichtungen besteht, bisher das „klassische
Spektrum“ eines Landeshochschulsystems ab. Es stellt ein breites Portfolio an
Ausbildungsmöglichkeiten bereit und wird insgesamt als leistungsfähig beur-
teilt.
Die UdS und die HTW haben jeweils markante, zum Teil auch international
sichtbare Schwerpunkte herausgebildet: Dies ist insbesondere in der Informatik
gelungen, in geringerer Ausprägung auch in den Materialwissenschaften und
dem BioMed-Bereich. Innerhalb der Universitätsmedizin konnte ebenfalls der
|8 Auf Wunsch des Landes wurden weder die beiden künstlerischen Hochschulen des Saarlandes noch die
Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes in die Begutachtung einbezogen.
10 international renommierte Schwerpunkt „Molekulares Signaling“ aufgebaut
werden.
Der Wissenschaftsrat erachtet das Konzept „Universität der Großregion“
(UniGR) im Sinne eines überregionalen und grenzüberschreitenden Universitäts-
bzw. Hochschulverbundes für verfolgenswert. Allerdings fehlt es den Koopera-
tionen in der Großregion im Allgemeinen und dem im Aufbau befindlichen Pro-
jekt der Universität der Großregion im Speziellen noch an Verbindlichkeit und
Systematik. Diese müssten sich in einer klaren, Forschung und Lehre einbezie-
henden Strategie niederschlagen, um Synergien in hohem Maße nutzbar zu
machen.
Der Wissenschaftsrat erkennt im Saarland folgende Spannungs- und Hand-
lungsfelder:
_ Fokussierung und Profilbildung innerhalb und zwischen den Hochschulen:
Die UdS und die HTW müssen ihr Profil in Forschung und Lehre konsequent
weiter entwickeln. Der als Profilbereich eingeschätzte Bereich NanoBioMed
der Universität und der Universitätsmedizin bedarf der Fokussierung. Um
„Europa“ – das von der UdS als ein Schwerpunkt verstanden wird – tragfähig
weiterzuentwickeln, müssten die Beteiligten selbst sowie die Universitätslei-
tung ein thematisches Konzept entwerfen und konsequent verfolgen. Die zwei
forschungsstarken Bereiche der HTW, Mechatronik/Automatisierung und Ge-
sundheit, sollten im Rahmen von Kooperationsplattformen gestärkt werden
(s. nächster Abschnitt).
Da aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen im Saarland zukünftig
keine umfassende „akademische Grundversorgung“ mehr vorgehalten wer-
den kann, sind auch Studiengänge einzustellen bzw. grundlegend neu zu or-
ganisieren. Aus Sicht des Wissenschaftsrates ist dies aus unterschiedlichen
Gründen besonders für die Rechtswissenschaft im Rahmen des Staatsexa-
mensstudiengangs, das Studienangebot der Philosophischen Fakultäten und
hier besonders für Teile der Lehramtsstudiengänge an der UdS, den Master-
studiengang Architektur an der HTW, den Studiengang der Zahnmedizin in-
nerhalb der Universitätsmedizin sowie die Wirtschaftswissenschaften beider
Hochschulen relevant.
_ Neubestimmung von wechselseitigem Verhältnis und Arbeitsbeziehungen
der Hochschulen untereinander:
Auch eine Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen
den Hochschulen ist erforderlich. Neue Formen der Kooperation sind zu ent-
wickeln und zu systematisieren. Dazu soll insbesondere das Instrument der
Kooperationsplattformen genutzt und außeruniversitäre Einrichtungen sowie
die lokale Wirtschaft integriert werden.
11Im Saarland erscheinen zwei themenbezogene Kooperationsplattformen kurz-
fristig umsetzbar. Dies sind eine Kooperationsplattform Mechatronik und Au-
tomatisierung, die auf das Zentrum für Mechatronik und Automatisierung
gGmbH (ZeMA) als Nukleus zurückgreifen kann, sowie eine Kooperations-
plattform Gesundheit, die besonders von der Universitätsmedizin und der
HTW getragen werden sollte.
Zur Reorganisation der Wirtschaftswissenschaften wird dem Saarland die
Einrichtung einer von beiden Hochschulen getragenen „Business School Saar-
land“ nahe gelegt. Ziel der Restrukturierung sollte sein, Lehre und Forschung
in den Wirtschaftswissenschaften von UdS und HTW zusammenzuführen, de-
ren Effizienz zu steigern und Ressourcen einzusparen.
_ Steigerung von Komplementarität und Effizienz des Studienangebots:
Das Studienangebot sollte überprüft, z. B. wenig ausgelastete und/oder zu
stark spezialisierte Studienangebote an Universität und Fachhochschule abge-
baut und die Nutzung von Angeboten an Hochschulen der Großregion verbes-
sert werden. Der Wissenschaftsrat unterstützt das Saarland nachdrücklich in
seiner Absicht, für die Studierenden eine größtmögliche Durchlässigkeit im
Hochschulsystem zu gewährleisten.
_ Entwicklung integrativer Konzepte für duales Studium und Weiterbildung:
Die Hochschulen im Saarland benötigen klare Strategien und Konzepte so-
wohl für das duale Studienangebot als auch für die akademische Weiterbil-
dung. Zudem müssen sie auf die nachhaltige Finanzierung der Angebote ach-
ten und sich sowohl miteinander als auch mit anderen Akteuren in der
Region abstimmen.
_ Nutzung von Synergieeffekten in Service, Infrastruktur und Transfer:
Der Wissenschaftsrat erachtet eine Verwaltungsevaluation aller vier staatli-
chen Hochschulen für notwendig. Dabei sollten Synergiemöglichkeiten in
Verwaltung und Infrastruktur gesucht und Best-Practice-Beispiele anderer
Hochschulen als Orientierung herangezogen werden.
Hinsichtlich des Wissenstransfers empfiehlt der Wissenschaftsrat, das vielfäl-
tige Angebot an Instrumenten und Institutionen mit dem Ziel zu überprüfen,
es zu verschlanken, die Aktivitäten zu bündeln und auf eine gleichberechtigte
Beteiligung der Hochschulen zu achten. Die Industrie bzw. Wirtschaft sollte
sich noch stärker einbringen und engagieren und auch aktiver von den Hoch-
schulen eingebunden werden, um die Verwertung der wissenschaftlichen Er-
gebnisse im Saarland zu stärken. Die insbesondere an der UdS bereits hohe
Zahl der Aus- und Existenzgründungen sowie die Zahl der Patente sollte er-
höht werden.
12 _ Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen, insbesondere in der
Großregion:
Auch wenn die Förderung regionaler Kooperationen unter besonderer Be-
rücksichtigung der Großregion schon seit langem auf der (hochschul-)po-
litischen Agenda steht, wird der Abstimmungs- und Kooperationsbedarf in
Zukunft eher noch deutlich wachsen. Das Saarland und seine Hochschulen
sehen sich vor die doppelte Aufgabe gestellt, zahlreiche Veränderungen und
Umstrukturierungen auf Landesebene voranzutreiben und darauf aufbauend
ebenso eine Strategie für ihre regionalen Kooperationsbeziehungen zu entwi-
ckeln.
Für die UdS und – in schwächerer Ausprägung – für die HTW bedeutet dies,
dass die Großregion eine perspektivische Option für ihre Weiterentwicklung
darstellen, aber derzeit nicht maßgeblich zur Bewältigung der bestehenden
Probleme beitragen kann. Es gilt deshalb, sich auf die eigenen Stärken zu be-
sinnen und diese gezielt auszubauen. Als zum Teil neue und konkrete Mög-
lichkeiten der Zusammenarbeit hat der Wissenschaftsrat das Lehramt und die
Rechtswissenschaft identifiziert.
_ Justierung externer Steuerungsinstrumente:
Der Wissenschaftsrat bestärkt das Saarland in seinen Plänen, das Universitäts-
und das Fachhochschulgesetz in einem Hochschulgesetz zusammenzuführen,
um eine einheitliche und zeitgemäße Steuerung durch das Land zu gewähr-
leisten. Darüber hinaus wird dem Saarland nahe gelegt, die Musik- und die
Kunsthochschule in ein einheitliches Hochschulgesetz einzubeziehen. In die-
sem Zusammenhang empfiehlt der Wissenschaftsrat, die künstlerischen
Hochschulen ebenfalls beim Wissenschaftsbereich anzusiedeln.
Das Land sollte gezielt Anreize für eine verstärkte Kooperation der Hochschu-
len miteinander und mit der Wirtschaft setzen, beispielsweise über die Förde-
rung der Kooperationsplattformen. Auch die Möglichkeit der Erhöhung der
leistungsorientierten Landesmittel am Gesamthaushalt der Hochschulen soll-
te in Betracht gezogen werden. Der in den Blick genommene Verzicht auf
leistungsorientierte Mittel ist eine ungeeignete Maßnahme, um die Hochschu-
len in den anstehenden Jahren der verringerten Mittelzufuhr adäquat zu
steuern.
Für eine nachhaltige strukturelle Umgestaltung der Hochschulen müssen die-
sen während einer Umbauphase ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt
werden. Diese müssen dann über verzögert einsetzende, dafür aber stärkere
strukturelle Einsparungen kompensiert werden.
13Zur Universität des Saarlandes
Die bisherigen erfolgreichen Schritte zur Profilbildung der Universität werden
vom Wissenschaftsrat ausdrücklich positiv gewürdigt. Insbesondere die Ausge-
staltung des Schwerpunkts Informatik, bei der der universitäre Fachbereich mit
den außeruniversitären Forschungseinrichtungen eng verbunden ist, kann als
hervorragend gelungen gelten.
Von einer überwiegend gleichmäßigen Verteilung der Sparlast auf alle Fakultä-
ten rät der Wissenschaftsrat ausdrücklich ab. Stattdessen empfiehlt er als zent-
rale Maßnahmen, die zum Teil mit Einspareffekten einhergehen:
_ Das Studiengangsportfolio im Bereich der Geisteswissenschaften sollte über-
prüft werden. Als Kriterien sollten dafür herangezogen werden: studentische
Nachfrage, Angemessenheit der Stellenausstattung, Qualität in Forschung
Lehre sowie Profilierung.
_ In Bezug auf die Lehramtsstudiengänge stellt sich dem Saarland die Aufgabe,
das Angebot im Rahmen politischer Verhandlungsprozesse mit benachbarten
Ländern abzustimmen und beispielsweise bereits existierende Kooperationen
mit Rheinland-Pfalz weiterzuentwickeln.
_ Der im Wintersemester 2013/14 neu eingeführte Masterstudiengang Maschi-
nenbau an der UdS sollte wieder eingestellt werden.
_ Bezüglich der Juristenausbildung im Rahmen des Staatsexamensstudiengan-
ges wird empfohlen, entweder ein kooperatives Angebot mit einer Universität
der Großregion aufzubauen oder sie im Saarland gänzlich aufzugeben. Aller-
dings hält der Wissenschaftsrat die Rechtsinformatik und das Europarecht für
profilrelevant, erfolgreich und daher im Grundsatz für erhaltenswert.
_ Im Zuge der Restrukturierung sollten die Wirtschaftswissenschaften an eine
Business School Saarland verlagert werden, für die UdS und HTW gemeinsam
Verantwortung übernehmen. Kern sollten die Masterstudiengänge beider
Hochschulen sein. Die Bachelorstudiengänge der UdS sollten entweder einge-
stellt oder alternativ in das gemeinsame Portfolio der Business School Saarland
integriert werden.
_ Insgesamt wird der Nachwuchsförderung an der Universität nicht ausrei-
chend Augenmerk geschenkt. Klare Konzepte und Strategien, die auch unter
sich verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen tragfähig sein
könnten, sollten – auch zur Steigerung der Standortattraktivität – zügig erar-
beitet werden.
14 Zur Universitätsmedizin
Der saarländischen Universitätsmedizin ist es besonders mit ihrem Forschungs-
schwerpunkt „Molekulares Signaling“ gelungen, ein international sichtbares
Profil auszubilden. Sie zeichnet sich durch eine enge Anbindung in Forschung
und Lehre an die Universität sowie Kooperationsaktivitäten mit Einrichtungen
in der Großregion aus. Trotz dieser positiven Bilanz sieht der Wissenschaftsrat
die Notwendigkeit, das Forschungsprofil zu schärfen sowie Verbesserungen in
der Lehre herbeizuführen.
_ Die drei von der Universität definierten Forschungsschwerpunkte erfüllen
nur zum Teil die Kriterien des Wissenschaftsrates für einen Forschungs-
schwerpunkt und sollten auf zwei fokussiert werden. Dabei sollten einzelne
zukunftsträchtige Forschungsinitiativen im Bereich „Molekulare Thera-
piestrategien“ dem Forschungsschwerpunkt „Molekulares Signaling“ und dem
Profilbereich „Biomedizinische Modellierung“ zugeordnet werden.
_ Insbesondere muss die Einbindung der klinischen Forschung in die Grundla-
genforschung vorangetrieben werden.
_ Die Universitätsmedizin muss sich verstärkt um die Anwerbung und Bindung
exzellenter Nachwuchskräfte bemühen, um ihre wissenschaftliche Leistungs-
fähigkeit auch in Zukunft aufrechterhalten zu können. Daher dürfen die be-
stehenden Angebote keinesfalls aufgrund von Sparauflagen reduziert werden.
_ Dringlich sind Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre, auch um den unter-
durchschnittlichen Prüfungsergebnissen und der relativ hohen Schwundquo-
te zu begegnen. Die geplanten Baumaßnahmen zur Behebung von Missstän-
den in der Lehrinfrastruktur müssen zwingend erfolgen.
_ Der Wissenschaftsrat empfiehlt, den Studiengang Zahnmedizin zu schließen,
da dieser nicht über die vom Wissenschaftsrat empfohlene Mindestgröße von
40 Studienanfängerinnen bzw. -anfängern verfügt und ein Ausbau aufgrund
der finanziellen Rahmenbedingungen im Saarland aus Sicht des Wissen-
schaftsrats nicht realisierbar ist.
_ Die relativ hohe Belastung des klinischen Personals sollte durch geeignete
Freistellungsoptionen für Forschung sowie eine entsprechende Organisations-
struktur reduziert werden, um den Standort auch für wissenschaftlich inte-
ressierte Arztinnen und Ärzte attraktiv zu machen.
_ Aus Sicht des Wissenschaftsrats sollte eine engere Zusammenarbeit des saar-
ländischen Universitätsklinikums mit umliegenden Krankenhäusern in der
Transplantationsmedizin angestrebt sowie die Aufgabe nur schwach nachge-
fragter Organtransplantationen erwogen werden.
15_ Die Konzentration der bislang noch räumlich zergliederten Kliniken auf we-
nige Gebäude muss mit Hilfe der bereits begonnenen und für die Zukunft ge-
planten Baumaßnahmen weiterverfolgt werden, um die notwendige Effi-
zienzsteigerung in der Krankenversorgung zu erreichen und damit zur
Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beizutragen.
_ Vor dem Hintergrund der im Bundesvergleich niedrigen finanziellen Ausstat-
tung der saarländischen Universitätsmedizin ist der Wissenschaftsrat der An-
sicht, dass eine Absenkung des Landeszuführungsbetrags bei vollem Erhalt
des derzeitigen Leistungsspektrums in Homburg nicht ohne Auswirkungen
auf die Qualität von Forschung und Lehre sowie die regionale Krankenversor-
gung bleiben würde. Langfristig könnte dies auch zu einer Gefährdung des
universitären Status führen.
_ Auf Basis der bereits bestehenden Verbindung der Universitätsmedizin mit
Einrichtungen in der Großregion in Forschung, Lehre und Krankenversorgung
sollten Kooperationsaktivitäten in Zukunft verstärkt strategisch ausgerichtet
und – die notwendigen politischen Absprachen vorausgesetzt – eine struktu-
relle Verankerung der Allianz, u. a. zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb
von Forschungsinfrastrukturen und zur gezielten Nutzung der Netzwerke
zum Anschub von Drittmittelanträgen, erwirkt werden.
Zur Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Die HTW erfüllt ihren Auftrag als Fachhochschule sehr gut und wird als grund-
sätzlich forschungsstark eingeschätzt. Zentrale Empfehlungen für ihre Weiter-
entwicklung sind:
_ Zur Ausbildung eines Forschungsprofils der HTW und zur besseren Vernet-
zung der beiden Hochschulen sollen im Saarland zwei Kooperationsplattfor-
men zu den Themen Mechatronik/Automatisierung und Gesundheit etabliert
werden.
_ Der Wissenschaftsrat empfiehlt dringend, von Plänen für einen weiteren
Aufwuchs der Studierendenzahlen Abstand zu nehmen.
_ Das Studiengangsportfolio der HTW sollte insgesamt einer Überprüfung ins-
besondere im Hinblick auf zu erzielende Synergieeffekte unterzogen werden.
_ Im Zuge der Restrukturierung sollten die Wirtschaftswissenschaften an eine
Business School Saarland verlagert werden, für die UdS und HTW gemeinsam
Verantwortung übernehmen. Kern sollten die Masterstudiengänge beider
Hochschulen sein. Die Bachelorstudiengänge der Wirtschaftswissenschaften
der HTW sollten entweder an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst
oder alternativ in abgestimmter Form in das gemeinsame Portfolio der Busi-
ness School Saarland integriert werden.
16 _ Die nicht mehr zeitgemäße Ausgestaltung der Verwaltungsleitung sollte –
nach Reform des Hochschulgesetzes – in eine in die Hochschulleitung inte-
grierte Verwaltungsleitung in Gestalt einer Kanzlerin oder eines Kanzlers
umgewandelt werden.
_ Die HTW sollte keinen eigenen Masterstudiengang Architektur mehr vorhal-
ten.
Das Saarland wird gebeten, den Wissenschaftsrat nach Ablauf von drei Jahren
über den Stand der Umsetzung der empfohlenen Strukturmaßnahmen zu un-
terrichten.
17
Abkürzungsverzeichnis
ASW Akademie der Saarwirtschaft
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
CEUS Collegium Europaeum Universitatis Saraviensis
CIPMM Center for Integrative Physiology and Molecular Medicine
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft
DFH Deutsch-Französische Hochschule
DFKI Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH
DHfPG Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanage-
ment
EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
FhG Fachhochschulgesetz
FITT Institut für Technologietransfer an der HTW gGmbH
FuE Forschung und Entwicklung
GK Graduiertenkolleg
GradUS Graduiertenprogramm der UdS
HBK Hochschule der Bildenden Künste Saar
HfM Hochschule für Musik Saar
HIPS Helmholtz-Institut für pharmazeutische Forschung im Saarland
HSP Hochschulpakt
HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
IBMT Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik
IGFT Institut für Gesundheitsforschung und -technologie
18 IMPP Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen
INM Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH
IRTG International Research Training Group
IT Informationstechnisch/Informationstechnologie
IZFP Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren
KWT Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer
LOM Leistungsorientierte Mittelvergabe
MD/PhD Doctor of Medicine/Doctor of Philosophy
MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
MPI-I Max-Planck-Institut für Informatik
MPI-SWS Max-Planck-Institut für Software-Systeme
MWW Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
PVA Patentverwertungsagentur
SFB Sonderforschungsbereich
SPP Schwerpunktprogramm
TR Transregio
TU Technische Universität
UdS Universität des Saarlandes
UG Universitätsgesetz
UKS Universitätsklinikum des Saarlandes
UniGR Universität der Großregion
VZÄ Vollzeitäquivalent
WR Wissenschaftsrat
ZBI Zentrum für Bioinformatik
ZeMA Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik gGmbH
ZHEUS Zentrum für historische Europastudien im Saarland
ZHMB Zentrums für Human- und Molekularbiologie
ZPT Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V.
19
Tabellen und Abbildun-
gen
Tabelle 1:   Landeshochschulen im Überblick (ohne Fachhochschule für
Verwaltung) 23 
Tabelle 2:  Zahl der Studierenden, Studienanfängerinnen und -anfänger sowie
Hochschulabsolventinnen und -absolventen 30 
Tabelle 3:  Ausgaben des Wissenschaftsbereichs 2010–2015 (in Mio. Euro)
(ohne künstlerische Hochschulen und ohne Landesanteil für
überregionale Gremien) 42 
Tabelle 4:  Landeszuschuss für die Hochschulmedizin Homburg 2012 43 
Tabelle 5:  Bauhaushalt für UdS, Universitätsklinikum und HTW 2007–2011 (in
Mio. Euro) 44 
Tabelle 6:  Globalbeitrag und Sondermittel an die Universität des Saarlandes
2011–2020 (in Mio. Euro) 46 
Tabelle 7:   Globalbeitrag und Sondermittel an die Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes 2011–2020 (in Mio. Euro) 47 
Tabelle 8:   Mittelzuführung im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 an die
saarländischen Hochschulen (in Mio. Euro) 48 
Tabelle 9:  Mittelzuführung des Bundes im Rahmen des Qualitätspakts Lehre
an die saarländischen Hochschulen bis 2016 (in Mio. Euro) 48 
Tabelle 10:  Laufende Grundmittel für Lehre und Forschung je Studierender bzw.
Studierendem (in Tsd. Euro) 49 
Tabelle 11:  Drittmitteleinnahmen je Professorin bzw. Professor nach
Hochschultyp (in Tsd. Euro) 53 
Tabelle 12:  Drittmittel zu laufenden Grundmitteln nach Hochschultyp 55 
20 Tabelle 13:   Einwohner in der Großregion (Bevölkerungsbewegung 2001-2011,
Ist 2012 und Projektion 2050) 65 
Abbildung 1:   Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. Hochschulsemester an
allen Hochschulen im Saarland nach dem Land des Erwerbs der
Hochschulzugangsberechtigung 31 
Abbildung 2:  Drittmitteleinnahmen je Professorin bzw. Professor einschließlich
medizinischer Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 51 
Abbildung 3:  Drittmitteleinnahmen je Professorin bzw. Professor ohne
medizinische Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 52 
Abbildung 4:  Drittmittel zu laufenden Grundmitteln einschließlich medizinischer
Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 54 
Abbildung 5:  Drittmittel zu laufenden Grundmitteln ohne medizinische
Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 55 
21
A. Struktur und Rah-
menbedingungen des
Hochschulsystems
A.I HOCHSCHUL- UND WISSENSCHAFTSSYSTEM DES SAARLANDES
I.1 Institutionengefüge
Das Hochschul- und Wissenschaftssystem des Saarlandes setzt sich derzeit
(Stand: August 2013) aus einer Universität, einer Fachhochschule, zwei künstle-
rischen Hochschulen, einer privaten Hochschule, zwei Berufsakademien sowie
zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen. Die bei-
den Bereiche Wissenschaft und Hochschulen sowie Technologie sind in der
Staatskanzlei im Zuständigkeitsbereich der Ministerpräsidentin angesiedelt,
während die künstlerischen Hochschulen beim Ministerium für Bildung und
Kultur ressortieren (vgl. auch Kap. A.I.2).
Aus Sicht des Landes soll das Hochschul- und Wissenschaftssystem fünf großen
Leitlinien folgen:
_ Leistungsfähigkeit in Lehre, Forschung und Technologietransfer,
_ Konkurrenzfähigkeit im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit,
_ Konzentration im Sinne einer Profilschärfung, die darauf abzielt, Forschungs-
linien festzulegen, durch Zuordnung von Ressourcen und Teildisziplinen zu
stärken und ggf. zu diversifizieren,
_ Komplementarität im Sinne von Arbeitsteilung zwischen den Hochschulen
der Region,
_ Kooperation zwischen Schwerpunkten verschiedener Hochschulen mit wech-
selseitigen Synergieeffekten, zwischen verschiedenen Hochschultypen, mit
anderen Institutionen sowie mit dem Land und anderen Akteuren.
22 Aus Sicht des Landes bietet die räumliche Nähe aller beteiligten Einrichtungen
Chancen für enge, vertrauensvolle und logistisch leicht zu organisierende Ko-
operationsbeziehungen, mit deren Hilfe Synergieeffekte erreicht werden könn-
ten. Die Hochschulen sind untereinander z. B. über einige wenige gemeinsam
getragene Studiengänge, Projekte oder Einrichtungen wie das Hochschul-IT-
Zentrum vernetzt. Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt es
über die Leitungspersonen Verknüpfungen, da diese zumeist auch Lehrstuhlin-
haberinnen bzw. -inhaber an einer der Hochschulen sind. Des Weiteren existie-
ren nach Angaben des Landes vielfältige Kooperationsbeziehungen und Netz-
werke zwischen den Akteuren des Wissenschaftsstandortes mit
Wirtschaftsunternehmen in der Region mit dem Ziel, Innovationsprozesse zu
stimulieren, die technologieaffinen Unternehmen zu stärken und neue Wachs-
tumsperspektiven zu eröffnen.
I.1.a Landeshochschulen
Die Universität des Saarlandes (UdS) versteht sich als forschungsstarke Univer-
sität mit Medizinischer Fakultät, die ein breites disziplinäres Spektrum an acht
Fakultäten und zwei überfakultären Zentren anbietet. Sie weist drei Schwer-
punktbereiche aus: „Informatik“, „NanoBioMed – Leben und Materie“ und „Eu-
ropastudien sowie Europäische Kooperation in Forschung und Lehre“. Der
Hauptcampus befindet sich in Saarbrücken. Im Wintersemester 2012/13 waren
an der Universität des Saarlandes insgesamt 18.592 Studierende eingeschrie-
ben. |9
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist ebenso wie die Medizinische
Fakultät der UdS in Homburg angesiedelt. Die Fakultät ist an beiden überfakul-
tären Zentren mit korrespondierenden Studiengängen und am Schwerpunkt
NanoBioMed beteiligt. Im Wintersemester 2012/13 studierten 1.991 Studierende
Human- bzw. Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät. |10
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) befindet
sich nach einer Phase starken Wachstums aktuell in einem Strategieentwick-
lungsprozess. Neben ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengän-
gen bietet sie seit einigen Jahren auch sozialwissenschaftliche Studiengänge an.
Die vier Fakultäten sind derzeit auf den Hauptcampus in Saarbrücken sowie auf
vier weitere Standorte verteilt. Die Zahl der Studierenden betrug im Winterse-
mester 2012/13 5.209 Studierende an der Hochschule selbst und 408 Studieren-
|9 Inklusive Promovierender, Beurlaubter und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer von Studienkollegs.
|10 Diese Angabe basiert auf dem Selbstbericht der UdS mit dem Stichtag 30.11.2012. Von der Medizini-
schen Fakultät werden für das Wintersemester 2012/13 mit Stichtag 31.12.2012 2.089 Studierende ge-
nannt.
23de am gemeinsam mit der Universität Lothringen getragenen Deutsch-
Französischen Hochschulinstitut.
Die Hochschule für Musik Saar (HfM) in Saarbrücken gliedert sich in die zwei
Fachbereiche „Bühne und Konzert“ sowie „Reflexion und Vermittlung“. Im
Wintersemester 2012/13 waren 445 Studierende an der Musikhochschule einge-
schrieben.
An der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) in Saarbrücken studier-
ten im Wintersemester 2012/13 394 Studierende in Studiengängen mit Kunst-
oder Designschwerpunkt. Sie verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz.
Gemeinsam mit der Universität des Saarlandes werden von den beiden künstle-
rischen Hochschulen u. a. die Lehramtsstudiengänge Musik bzw. Kunsterzie-
hung angeboten.
Einen Überblick über die Landeshochschulen gibt Tabelle 1.
Tabelle 1: Landeshochschulen im Überblick (ohne Fachhochschule für
Verwaltung)
Hoch-
schulen
WS 2012/13 Mio. Euro 2012 Drittmittel-
ausgaben
Ø 2008–2012
Mio. Euro p.a.
Studiengänge Studierende Professuren Budget
Bachelor Master Sons-
tige |1
Insgesamt VZÄ Global-
zuschuss
Sonder-
mittel
UdS |2 43 46 32 18.592 279 140,9 48,9 58,0
HTW |3 31 22 -- 5.617 130 20,4 7,0 5,3
HfM 14 12 8 445 38 4,8 . .
HBK 4 9 4 394 16,5 |4 3,3 . .
Insgesamt 92 89 44 25.059 408 169 56 63,3
|1
Inklusive der Staatsexamensstudiengänge
|2
Inklusive der Universitätsmedizin
|3
Inklusive des DFHI.
|4
Sommersemester 2013, Angaben laut Stellenplan.
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben der Hochschulen und des Landes.
I.1.b Sonstige Hochschulen bzw. Berufsakademien
Die Fachhochschule für Verwaltung in Göttelborn bildet für den Verwaltungs-
und den Polizeidienst aus. Im Wintersemester 2012/13 studierten an ihr 456
Studierende.
Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement
(DHfPG) ist eine private, institutionell akkreditierte und staatlich anerkannte
Hochschule, die in unmittelbarer Nähe des Campus der Universität des Saarlan-
24 des angesiedelt ist. Das Bachelorstudium ist dual angelegt, die Masterstudien-
gänge nicht notwendigerweise. An der Hochschule, die ausschließlich Fernstu-
diengänge anbietet, waren im Wintersemester 2012/13 3.589 Studierende ein-
geschrieben.
Die private ASW – Berufsakademie Saarland e. V. der saarländischen Wirt-
schaft mit Sitz in Sankt Ingbert bietet technische und betriebswirtschaftliche
duale Studiengänge |11
an, die durchweg akkreditiert sind und zu hochschul-
rechtlich gleichgestellten Bachelorabschlüssen führen. Im Wintersemester
2011/12 waren 466 Studierende eingeschrieben.
Des Weiteren bietet die private Berufsakademie für das Gesundheits- und So-
zialwesen Saarland (BAGSS) in Trägerschaft der Saarland-Heilstätten GmbH, des
Kreiskrankenhauses Sankt Ingbert und der Organisation Pro Seniore ab dem
Wintersemester 2013/14 insgesamt vier Bachelorstudiengänge an.
Der Verwaltungssitz der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH), die 1997
durch ein Regierungsabkommen gegründet wurde, ist Saarbrücken. Im April
2013 wurden 150 deutsch-französische Studienprogramme an 180 Partnerhoch-
schulen angeboten, in die rd. 5.000 Studierende eingeschrieben waren.
I.1.c Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Im Saarland sind die folgenden außeruniversitären Einrichtungen angesiedelt:
_ Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik (IBMT); Sankt Ingbert, Sulz-
bach (Saarland) und Potsdam-Golm
_ Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren (IZFP); Saarbrücken
und Dresden
_ Helmholtz-Institut für pharmazeutische Forschung im Saarland (HIPS); Saar-
brücken (Außenstelle des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung
GmbH in Braunschweig)
_ Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH (INM); Saarbrücken
_ Leibniz-Zentrum für Informatik GmbH – Schloss Dagstuhl; Wadern und Saar-
brücken
_ Max-Planck-Institut für Informatik (MPI-I); Saarbrücken
|11 Im Saarländischen Berufsakademiengesetz werden die Begriffe Ausbildungsgang und Studiengang sy-
nonym verwendet.
25_ Max-Planck-Institut für Software-Systeme (MPI-SWS); Saarbrücken und Kai-
serslautern
_ Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH (DFKI); Saar-
brücken, Kaiserlautern und Bremen
_ Institut der Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Informationsfor-
schung e. V. an der Universität des Saarlandes (IAI); Saarbrücken
_ Institut für ZukunftsEnergieSysteme gGmbH (IZES); Saarbrücken (An-Institut
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes)
_ Korea Institute of Science and Technology in Europe Forschungsgesellschaft mbH
(KIST); Saarbrücken
_ PharmBioTec GmbH; Saarbrücken
_ Steinbeis-Forschungszentrum Material Engineering Center Saarland (MECS);
Saarbrücken
_ Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik gGmbH (ZeMA);
Saarbrücken
I.2 Entwicklungen seit 1990
Seit 1992 ging im Saarland insgesamt – analog zum damaligen Bundestrend –
die Zahl der Studierenden zurück. Sie sank bis zum Jahr 2000 um rd. 20 %. So-
wohl Fächerschließungen an der Universität des Saarlandes als auch wachsende
Konkurrenz durch die in der benachbarten Westpfalz aufgebauten Fachhoch-
schulen (Standort Pirmasens seit 1989, Standorte Zweibrücken und Birkenfeld
seit 1994) verstärkten aus Sicht des Landes diese Entwicklung.
Die Sachverständigenkommission Saarland-Trier-Westpfalz stieß im Jahr 1998
mit ihrer Stellungnahme zur Hochschulentwicklungsplanung wesentliche Ent-
wicklungslinien im Saarland an und empfahl eine stärkere Profilierung der
Universität des Saarlandes. |12
Zudem wurden im Juni 1999 neue Hochschulge-
setze für die Universität und für die Fachhochschule im saarländischen Landtag
verabschiedet, die auf eine Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen,
auf die Schaffung und Optimierung von Organisations- und Entscheidungspro-
zessen sowie auf strukturelle Maßnahmen der Studienzeitverkürzung abzielten.
Die Nutzung dieser rechtlichen Regelungen zur Weiterentwicklung des saar-
ländischen Hochschulsystems mündete im Juni 2003 in die Einführung eines
|12 Vgl. Sachverständigenkommission Hochschulentwicklung Saarland-Trier-Westpfalz: Empfehlungen der
Sachverständigenkommission Hochschulentwicklung Saarland-Trier-Westpfalz, Köln, März 1998.
26 Globalhaushaltes und den Abschluss der ersten Ziel- und Leistungsvereinbarung
zwischen dem Saarland und der Universität für den Zeitraum 2004–2006. Diese
Maßnahme wurde durch ein neues, im Juni 2004 verabschiedetes Universitäts-
gesetz begleitet, das der Universität hinsichtlich ihrer inneren Verfassung und
Organisation größere Freiräume zugestand. Hierfür wurde neben der Stärkung
der Stellung der Universitätspräsidentin bzw. des Universitätspräsidenten ein
aus externen Mitgliedern bestehender Universitätsrat mit strategisch entschei-
dender Funktion etabliert. Bereits in der ersten Ziel- und Leistungsvereinbarung
wurde eine Schwerpunktbildung in den Bereichen Informatik, Europa-
Orientierung und Nano-/Biowissenschaften vereinbart, die auch in den nachfol-
genden Vereinbarungen fortgeschrieben wurde. Konzeptionelle Grundlage war
dabei neben dem Universitätsentwicklungsplan 2004 insbesondere die 2001 ver-
abschiedete erste Innovationsstrategie des Landes. |13
Mit der Entwicklung der drei Initialcluster „it.saarland“, „biokom.saarland“
und „wissen.saarland“ wurden anschließend erste Erfahrungen zum Aufbau
von regionalen Clusterstrukturen gesammelt und die dahinter liegenden For-
schungskerne gestärkt. In die Weiterentwicklung der Innovationsstrategie
brachten sich über 100 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Schulen,
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbänden und der Landes-
regierung ein. Die Bandbreite der Branchen wurde dabei erweitert auf Automoti-
ve (Automobiltechnik), Mechatronik, Informationstechnologie, Nanobiotechno-
logie, Health Care, Logistik und Energie. Diese zweite Innovationsstrategie aus
dem Jahr 2007 verfolgt mit Bezug auf Hochschulen und Forschungseinrichtun-
gen u. a. die Ziele, die Spitzenforschung insbesondere mit Bezug zu den Clus-
tern auszubauen, die Profilbildung in der Lehre weiter zu verstärken sowie die
gemeinsamen Forschungsprojekte mit der regionalen Wirtschaft auszuwei-
ten. |14
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat ihre Studieren-
denzahlen im Zeitraum von 2001 bis 2012 verdoppelt, wozu auch die zwischen-
zeitlich erfolgte Integration der ehemaligen katholischen (Fach-)Hochschule für
|13 Unter der Federführung der Staatskanzlei des Saarlandes wurde zwischen 1999 und 2001 eine Strate-
gie erarbeitet, welche die Innovationspolitik des Saarlandes als Kettenwirkung zwischen Bildung, Forschung
und Wirtschaft zur Bewältigung des Strukturwandels beschreibt. Staatskanzlei des Saarlandes: Innovati-
onsstrategie für das Saarland, 2001, abrufbar unter
http://www.saarland.de/dokumente/ressort_wirtschaft_und_arbeit/Innovationsstrategie_f_r_das_Saarla
nd_-_Langfassung.pdf (abgerufen am 14.10.2013).
|14 Landesregierung des Saarlandes: Für alle, die Zukunft gestalten möchten: das Saarland. Innovations-
strategie bis 2015, Saarbrücken, November 2007, abrufbar unter
http://www.saarland.de/dokumente/thema_innovation/Innovationsstrategie_2015_deutsch.pdf (abgeru-
fen am 14.10.2013).
27Soziale Arbeit, vormals in der Trägerschaft des Bistums Trier, beigetragen hat.
Dadurch wurden neue Studienangebote in der Kindheitspädagogik sowie in den
Pflegewissenschaften etabliert. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der HTW
wurden bereits 2002 von einer Sachverständigenkommission erarbeitet. |15
Kernpunkte waren die Angebotserweiterung beispielsweise in den Bereichen
Tourismuswirtschaft und Medizintechnik, die Effizienzsteigerung über das An-
gebot von dualen Studiengängen, die Internationalisierung der Hochschule über
das Deutsch-Französische Hochschulinstitut und die Umstellung der Studien-
gänge auf die Bachelor-/Masterstruktur. Diese Empfehlungen schlagen sich in
den mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft vereinbarten Ziel- und
Leistungsvereinbarungen nieder, die ab 2008 zusammen mit einem Global-
haushalt eingeführt wurden.
Auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über den Hochschulpakt
2020 wurden die beiden Hochschulen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen
dazu verpflichtet, zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern
die Chance zur Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen. Seit 2008 stieg die
Zahl der Studierenden deutlich an. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 wuchs die
Studierendenzahl im Saarland insgesamt um 44,5 % auf 28.318 Studierende,
wobei die Universität einen Zuwachs von 21,2 % und die Fachhochschule von
46,9 % zu verzeichnen hatte.
Mit dem Ziel der weiteren Attraktivitätssteigerung des Hochschulstandortes
Saarland gründete das Land 2009 die StudienStiftungSaar mit einem Stiftungs-
vermögen von 6 Mio. Euro. Diese Stiftung fördert Lehre und Studium, insbeson-
dere durch die Vergabe von Stipendien und die Verleihung von Preisen. Im
Rahmen des Deutschlandstipendiums erreichte das Saarland mithilfe der Stu-
dienStiftungSaar 2011 und 2012 die höchste Ausschöpfungsquote aller Län-
der. |16
Um auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Großregion (Saar-
land, Rheinland-Pfalz, Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, Wallonien) wei-
ter zu intensivieren, wurde das Projekt „Universität der Großregion“ unter der
Federführung der Universität des Saarlandes von der EU im Rahmen des IN-
TERREG-IVa-Programms (2007–2013) gefördert. Die European University Association
|15 Vgl. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes (Hrsg.), Stellungnahme und Emp-
fehlungen der Sachverständigenkommission zur weiteren Entwicklung der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken 2002.
|16 Vgl. http://www.laendercheck-wissenschaft.de/deutschlandstipendium/erfolgsquote/index.html (ab-
gerufen am 19.08.2013).
28 hat Anfang 2012 die Universität der Großregion evaluiert. |17
Die Partneruni-
versitäten streben auf dem Weg zu einem verstetigten Universitätsverbund die
Schaffung einer grenzüberschreitenden Rechtsform bis zum Jahresende 2014
mit Sitz der Geschäftsstelle in Saarbrücken an.
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nehmen aus Sicht des Landes
im Umfeld der Hochschulen eine wichtige Rolle ein. Sie hätten nicht nur eine
wichtige Funktion als Träger des Technologietransfers zwischen Wissenschaft
und Wirtschaft, sondern seien auch ein Inkubator für junge technologieorien-
tierte Unternehmen, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung in marktreife
Produkte und Dienstleistungen umsetzten. Alle Forschungsinstitute beteiligten
sich an Netzwerken und Clustern in der Region. Durch Kooperationsprojekte
trügen die Institute dazu bei, dass die in Relation zum Bundesdurchschnitt ge-
ringere FuE-Intensität des Saarlandes im privatwirtschaftlichen Sektor gestei-
gert werde.
Aufgrund der Ansiedlung neuer Forschungsinstitute haben die außeruniversitä-
ren Forschungseinrichtungen seit 2000 an Bedeutung gewonnen. Als in dieser
Zeit entstandene Einrichtungen sind das Max-Planck-Institut für Softwaresys-
teme (MPI-SWS), das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saar-
land (HIPS) und das Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik
gGmbH (ZeMA) zu nennen. Das ZeMA ist unter Einbeziehung der regionalen
Wirtschaft als anwendungsorientiertes Institut der beiden Hochschulen im
Rahmen der seit 2007 umgesetzten Innovationsstrategie des Saarlandes ent-
standen. Die bereits vorhandenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen
konnten währenddessen ihre Forschungsschwerpunkte weiter ausbauen und
wurden nach Angaben des Landes bei Leitprojekten finanziell unterstützt.
Mit der Regierungsneubildung im Mai 2012 wurde vor dem Hintergrund der
Haushaltskonsolidierung beschlossen, die Zahl der Ministerien zu verringern.
Dies machte es erforderlich, dass auch die Staatskanzlei einen Ressortbereich
verantwortet. Nach Aussage des Landes sprachen folgende wesentliche Gründe
dafür, die bis dahin im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft angesie-
delten beiden Abteilungen für Wissenschaft und Hochschulen |18
sowie diejeni-
ge für Technologie in die Staatskanzlei zu überführen und sie damit unmittel-
|17 Der vollständige Evaluation Report kann abgerufen werden unter http://www.uni-
gr.eu/fileadmin/Ueber_uns/Evaluierung/UniGR_Report_Final.pdf (abgerufen am 16.10.2013).
|18 Dies schließt die Universität des Saarlandes, die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlan-
des, die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement sowie die ASW – Berufsaka-
demie des Saarlandes e. V. und die Berufsakademie für das Gesundheits- und Sozialwesen Saarland ein.
Die künstlerischen Hochschulen ressortieren beim Ministerium für Bildung und Kultur und waren bereits bis
2012 beim Ministerium für Inneres, Kultur und Europa angesiedelt.
29bar der Ministerpräsidentin zuzuordnen: (1) Den Hochschulen und außeruniver-
sitären Forschungseinrichtungen wird ebenso wie der Förderung technologi-
scher Entwicklung und des Technologietransfers für den Strukturwandel und
die Zukunftsfähigkeit des Landes insgesamt eine übergreifende strategische Be-
deutung zugemessen. (2) Trotz dieser strategischen Bedeutung wird die Einhal-
tung der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes auch für den Bereich
Hochschulen, Wissenschaft und Technologie als unumgänglich angesehen
ebenso wie (3) eine strategisch nach vorne gerichtete Steuerung unter Rück-
kopplung mit mehreren Ressorts. In der Staatskanzlei wurde die Funktion der
Beauftragten der Ministerpräsidentin für Hochschulen, Wissenschaft und
Technologie neu eingerichtet, die direkt dem Chef der Staatskanzlei zugeordnet
ist.
I.3 Studium und Lehre
I.3.a Angebot von und Nachfrage nach Studienplätzen
Das Saarland macht den Hochschulen aktuell keine Vorgaben zu Studienplatz-
zielzahlen (vgl. auch Kap. A.II.1).
Die Zahl der an den Landeshochschulen |19
eingeschriebenen Studierenden stieg
vom Wintersemester 2004/05 bis zum Wintersemester 2010/11 um 21,6 % von
18.658 auf 22.679 Studierende. Im gleichen Zeitraum wuchs die Zahl der Studi-
enanfängerinnen bzw. -anfänger an diesen Hochschulen im 1. Hochschul-
semester sogar um 42,0 % von 3.052 auf 4.335 Studierende an (vgl. Tabelle 2).
|19 Ohne die Fachhochschule für Verwaltung. Eine Berücksichtigung der privaten Hochschulen ist bei die-
ser Betrachtung nicht sinnvoll, da in diesem Zeitraum die Katholische Hochschule für Soziale Arbeit ge-
schlossen und die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement neu gegründet wur-
de.
30 Tabelle 2: Zahl der Studierenden, Studienanfängerinnen und -anfänger sowie
Hochschulabsolventinnen und -absolventen
Amtliche Hochschulstatistik 2004/05 2006/07 2008/09 2010/11 „+/–
2004/05–
2010/11“
Studierende |1
Landeshochschulen |2 18.658 19.336 19.550 22.679 +21,6 %
Sonstige Hochschulen |3 677 459 2.068 2.664 +293,5 %
Insgesamt 19.335 19.795 21.618 25.343 +31,1 %
Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) |4
Landeshochschulen |2 3.052 3.237 3.608 4.335 +42,0 %
Sonstige Hochschulen |3 177 102 566 882 +398,3 %
Insgesamt 3.229 3.339 4.174 5.217 +61,6 %
Erstsemester im 1. Fachsemester
Landeshochschulen |2 4.071 4.221 4.854 6.071 +49,1 %
Sonstige Hochschulen |3 172 102 566 930 +440,7 %
Insgesamt 4.243 4.323 5.420 7.001 +65,0 %
Hochschulabsolventinnen und -absolventen |5
Landeshochschulen |2 2.416 2.144 2.569 2.439 +1,0 %
Sonstige Hochschulen |3 192 206 164 553 +188,0 %
Insgesamt 2.608 2.350 2.733 2.992 +14,7 %
|1
Haupt- und Nebenhörerinnen und -hörer, ohne Beurlaubte, Gasthörerinnen und -hörer, Studierende im
Studienkolleg, Deutschkurs für Ausländerinnen und Ausländer.
|2
Ohne Fachhochschule für Verwaltung, also: Universität des Saarlandes, Hochschule für Technik und
Wirtschaft, Hochschule für Musik, Hochschule der Bildenden Künste Saar.
|3 Fachhochschule für Verwaltung, Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (Akkreditie-
rung und staatliche Anerkennung im Jahr 2008); Katholische Hochschule für Soziale Arbeit (Schließung zum
31.12.2008).
|4
Im ersten Hochschulsemester im Bundesgebiet.
|5
In den Prüfungsjahren 2004, 2006, 2008 und 2010 (jeweils Wintersemester und anschließendes Som-
mersemester).
Quelle: Statistisches Amt Saarland: Statistische Berichte. B III 1-j 2010. Studierende an den Hochschulen
des Saarlandes im Wintersemester 2010/11, Saarbrücken 2011, S. 6 f. und Statistisches Amt Saarland:
Statistische Berichte. B III 3-j 2004/06/08/10. Abschlussprüfungen an den Hochschulen des Saarlandes
im Prüfungsjahr 2004/06/08/10, Saarbrücken 2005/08/10/11, jeweils S. 5.
Bezogen auf die Landeshochschulen |20
entfielen im Wintersemester 2012/13 rd.
74 % der Studierenden auf die Universität des Saarlandes, rd. 22 % auf die HTW
und rd. 3 % auf die beiden künstlerischen Hochschulen (vgl. Tabelle 1).
|20 Ohne die Fachhochschule für Verwaltung.
31Im selben Semester hatten rd. 47 % aller Studienanfängerinnen bzw.
-anfänger im 1. Hochschulsemester im Saarland ihre Hochschulzugangsberech-
tigung auch im Saarland erworben, während es im Wintersemester 2004/05
noch 56 % waren. Der Anteil der Studienanfängerinnen bzw. -anfänger aus
Rheinland-Pfalz blieb im selben Zeitraum mit etwa 9 % konstant sowie sich
auch der Anteil mit Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland nur
leicht von 22 % auf 18 % senkte. Dahingegen stieg der Anteil der Studienanfän-
gerinnen bzw. -anfänger aus dem restlichen Bundesgebiet (ohne Saarland und
Rheinland-Pfalz) von 14 % im Wintersemester 2004/05 auf 25 % im Winterse-
mester 2012/13 an (vgl. Abbildung 1). Die Hauptursache dafür wird in der
Gründung der privaten Deutschen Hochschule für Prävention und Gesund-
heitsmanagement im Jahr 2008 gesehen, die ausschließlich Fernstudiengänge
anbietet.
Abbildung 1: Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. Hochschulsemester an
allen Hochschulen im Saarland nach dem Land des Erwerbs der
Hochschulzugangsberechtigung
Land des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung im Saarland = Landeskinder.
|1
Deutschland ohne Saarland und Rheinland-Pfalz.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.1: Studierende an Hochschulen,
Wintersemester 2004/2005 – Wintersemester 2012/2013, Wiesbaden 2005 – 2013.
WS
2004/05
WS
2006/07
WS
2008/09
WS
2010/11
WS
2012/13
Rheinland-Pfalz 284 298 350 406 458
Deutschland I1 443 536 1.051 1.292 1.228
Ausland 706 707 736 858 910
Saarland 1.796 1.798 2.037 2.661 2.343
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Anteil
32 I.3.b Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen
Die Vorausberechnung der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger der
Kultusministerkonferenz (KMK) bis 2025 geht davon aus, dass die Zahl der Stu-
dienfängerinnen und -anfänger in Deutschland im Jahr 2011 bereits ihren Hö-
hepunkt erreicht hat. |21
Bundesweit nahmen in diesem Jahr 515.833 Menschen
ein Studium auf. Noch bis 2019 werden die Studienanfängerzahlen voraussicht-
lich deutlich über 450.000 pro Jahr liegen. Auch zum Ende des Prognosezeit-
raums 2025 rechnet die KMK mit einem 18 % über dem Basisjahr des Hoch-
schulpaktes (2005) liegenden Niveau von insgesamt 421.900 Studienfängerinnen
und -anfängern.
Das Saarland will sich bezüglich der Bereitstellung eines nachfrageorientierten
Studienangebots grundsätzlich an der KMK-Vorausberechnung vom Juli 2012
orientieren. |22
Für das Saarland wird darin bis 2013 noch mit einem leichten
Anstieg der Studienanfängerzahlen auf 5.638 gerechnet, bevor ein stetes Absin-
ken auf 4.742 Studienanfängerinnen und -anfänger bis zum Jahr 2025 folgt.
Dieses verteilt sich voraussichtlich gleichmäßig auf Fachhochschule und Uni-
versität bzw. künstlerische Hochschulen.
I.3.c Hochschulpakt 2020
Das Saarland unterzeichnete sowohl 2007 als auch 2009 die Verwaltungsverein-
barung zwischen Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020. Trotz einer ähn-
lichen demografischen Entwicklung wie in den neuen Ländern (vgl. Kap.
A.III.3.a) hat das Saarland somit – wie die anderen westdeutschen Flächenländer
– die Verantwortung eines „Ausbaulandes“ übernommen und sich verpflichtet,
mehr Studienanfängerinnen und -anfänger aufzunehmen. Um dem wachsenden
Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden, setzte das Saarland die Hochschul-
paktmittel vor allem mit den Zielstellungen ein, in grundständigen Studiengän-
gen nachfrageorientierte Aufnahmekapazitäten zu schaffen, zu sichern oder bei
begrenzten Studienkapazitäten das Studienangebot zu erweitern. |23
Dabei
wurde in der ersten Phase des Hochschulpaktes ein quantitativer Schwerpunkt
im Fachhochschulbereich gesetzt (vgl. Kap. A.II.3.b). Die kumulative Gesamt-
zahl von zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern im Zeitraum der
|21 Kultusministerkonferenz: Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012–2025. Fortschreibung,
Berlin, Januar 2012.
|22 Kultusministerkonferenz: Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012–2025. Erläuterung der
Datenbasis und des Berechnungsverfahrens (Dokumentation Nr. 197), Berlin, Juli 2012.
|23 Um den zusätzlich Beschäftigten auch langfristig eine Perspektive bieten zu können, sind ein Teil der im
Rahmen des Hochschulpaktes geschaffenen zusätzlichen Personalstellen seit 2008 in den Stellenplänen
der Hochschulen verankert.
33ersten Förderphase bis 2010 beträgt für das Saarland 3.044 zusätzliche Studien-
anfängerinnen und -anfänger bei einer Basiszahl von 3.740 Studienanfängerin-
nen und -anfängern im Jahr 2005. |24
Damit wurde das im Hochschulpakt ver-
ankerte Ausbauziel von 1.510 zusätzlichen Studienanfängerinnen und
-anfängern mehr als erfüllt.
Gemäß den Verwendungsberichten der Hochschulen wurden die Mittel aus dem
Hochschulpakt an den saarländischen Hochschulen vorrangig für Personal-
maßnahmen (Universität und künstlerische Hochschulen zu 90 %, Fachhoch-
schule zu 97 %) eingesetzt. Die mit den Mitteln aus dem Hochschulpakt einge-
leiteten Maßnahmen erwiesen sich aus Sicht des Landes als außerordentlich er-
erfolgreich. Beispielsweise konnte der für das Saarland volkswirtschaftlich
wichtige Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger in den MINT-Fächern
um mehr als ein Drittel gegenüber 2005 gesteigert werden.
In Phase III (2016–2020) des Hochschulpaktes wird das Saarland nach eigenen
Angaben wegen des Haushaltskonsolidierungsprozesses und der verstärkt nega-
tiven eigenen demografischen Entwicklung voraussichtlich nicht wie bisher
über das vereinbarte Ziel hinaus die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerin-
nen und -anfänger fördern können. |25
I.3.d Studienangebote und Qualitätssicherung
Insgesamt wurden im Saarland im Wintersemester 2012/13 an den vier Landes-
hochschulen 226 Studiengänge angeboten (vgl. Tabelle 1). Darunter sind 90
Master-, 92 Bachelor- und 44 sonstige Studiengänge.
Sowohl an der HTW als auch an der UdS sind alle Studiengänge (mit Ausnahme
der Staatsexamensstudiengänge Zahn- und Humanmedizin, Pharmazie, Lehr-
amt und Rechtswissenschaft) auf die Bachelor-/Masterstruktur umgestellt. Die
Universität hat im Oktober 2012 als eine der ersten Universitäten bundesweit
erfolgreich die Systemakkreditierung abgeschlossen, so dass sämtliche Studien-
gänge, die das universitäre Qualitätsmanagementsystem durchlaufen haben o-
der in Zukunft durchlaufen werden, akkreditiert sind. An der Fachhochschule
sind zurzeit 27 von insgesamt 32 Studiengängen akkreditiert. Bei drei Studien-
gängen wurde das Akkreditierungsverfahren eingeleitet. Die beiden künstleri-
schen Hochschulen sind derzeit vom Land von der Akkreditierungspflicht aus-
genommen.
|24 Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.3.1: Nichtmonetäre hochschulsta-
tistische Kennzahlen, 1980–2011, Wiesbaden 2012, S. 125.
|25 Die Verhandlungen über Phase III des Hochschulpaktes sollen 2014 stattfinden.
34 Die Leistungsfähigkeit und Qualität der Hochschullehre soll auch durch adä-
quate Rahmenbedingungen gesichert werden, u. a. durch:
_ landesinterne hochschulrechtliche Regelungen zu Lehre und Studium,
_ Vereinbarung von qualitätssichernden Maßnahmen in den Ziel- und Leis-
tungsvereinbarungen mit den Hochschulen,
_ Begutachtung der saarländischen Hochschullandschaft durch den Wissen-
schaftsrat,
_ Beauftragung des Wissenschaftsrates zur Reakkreditierung der Deutschen
Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement, |26
_ Unterstützung der Hochschulen im Bolognaprozess und bei der Einrichtung
von Qualitätsmanagementprozessen sowie
_ die Setzung besonderer Anreize wie z. B. Hervorhebung und Auszeichnung
methodisch und didaktisch besonders herausragender Lehrleistung sowie
neuer Lehrkonzepte mit dem jährlich vergebenen Landespreis Hochschulleh-
re, der mit 50 Tsd. Euro dotiert ist.
Weiterhin unterstützt und fordert das Land im Rahmen der Ziel- und Leistungs-
vereinbarungen die Teilnahme an den Bund-Länder-Hochschulsonderprogram-
men wie „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschule“ oder „Qualitätspakt Leh-
re“, um mit zusätzlichen Finanzmitteln die lehrbezogene Qualität der Hoch-
schulen sichern zu können (vgl. Kap. A.II.3.b). Darüber hinaus stellt das Land
Kompensationsmittel für den Wegfall der Studiengebühren in Höhe von derzeit
jährlich 12,9 Mio. Euro für die vier Hochschulen bereit. Die laufenden Ziel- und
Leistungsvereinbarungen enthalten zudem einen parametergestützten leis-
tungsbezogenen Zuführungsbetrag (an der Universität in Höhe von
10 Mio. Euro, an der Fachhochschule in Höhe von 1,8 Mio. Euro), der finanzielle
Anreize zur Qualitätssicherung der Hochschulausbildung liefert (vgl. Kap.
A.II.3.b).
Die Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen (Deutsche und Auslän-
derinnen bzw. Ausländer, nur Erststudium) betrug im Saarland im Jahr 2005
1.866, was einer Absolventenquote von 16,0 % der altersspezifischen Bevölke-
rung |27
entspricht. Dieser Wert wurde auf 2.565 oder 19,1 % im Jahr 2011 ge-
|26 Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Reakkreditierung der Deutschen Hochschule für Prävention und
Gesundheitsmanagement (DHfPG), Saarbrücken (Drs. 2663-12), Hamburg November 2012.
|27 „Anteil der Absolventen an der Bevölkerung des entsprechenden Alters. Es werden Quoten für einzelne
Geburtsjahrgänge berechnet und anschließend aufsummiert (sog. „Quotensummenverfahren“).“ Statisti-
sches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.3.1: Nichtmonetäre hochschulstatistische
Kennzahlen, 1980–2011, Wiesbaden 2012.
35steigert. Deutschlandweit betrug die Absolventenquote 2005 21,1 % (207.936
Absolventinnen und Absolventen) und belief sich 2011 auf 30,9 % (307.271 Ab-
solventinnen und Absolventen). |28
Auch die Erfolgsquoten |29
von Studierenden für das Jahr 2010 lagen im Saar-
land unter dem Bundesdurchschnitt. Sie betrugen für Studierende mit Studien-
beginn 1999 66,9 % (Bundesdurchschnitt: 74,3 %), bei Studienbeginn 2000
70,6 % (Bundesdurchschnitt: 75,1 %), bei Ersteinschreibung 2001 70,4 % (Bun-
desdurchschnitt: 74,9 %) und bei Studienbeginn 2002 69,5 % (Bundesdurch-
schnitt: 74,9 %). |30
Der statistische Indikator der Erfolgsquote ist jedoch auf-
grund der in Deutschland fehlenden Studienverlaufsstatistik nicht belastbar.
Für die zukünftige Entwicklung wünscht das Land, dass die Angebote der Uni-
versität und der Fachhochschule noch besser aufeinander abgestimmt und die
Kooperation innerhalb von Studiengängen verstärkt werden. Darüber hinaus
sollten auch weitere gemeinsame Studiengänge entwickelt werden.
I.4 Forschung und Schwerpunktförderung des Landes
Im Rahmen der bereits erwähnten Innovationsstrategie (vgl. A.I.2) wurden
Themenfelder mit dem Ziel definiert, die Spitzenforschung auszubauen, die
Profilschärfung voranzutreiben und die Bündelung durch entsprechende Netz-
werke weiterzuentwickeln. Forschungsschwerpunkte ergeben sich aus Sicht des
Landes aufgrund begrenzter Ressourcen in erster Linie aus der gemeinsamen
Kompetenz der vorhandenen Einrichtungen, d. h. der Hochschulen einschließ-
lich des Universitätsklinikums und der außeruniversitären Forschungseinrich-
tungen. Dabei spiele auch die Kleinheit des Landes („Land der kurzen Wege“),
die Singularität der involvierten Einrichtungen sowie deren gute Vernetzung,
auch mit der Wirtschaft, eine wichtige Rolle.
Das Saarland verfügt über ein eigenes Forschungsförderungsprogramm von
1,3 Mio. Euro p. a., mit dem die Spitzenforschung unterstützt (üblicherweise
nach gutachterlicher Einschätzung) oder mittels begrenzter Anschubfinanzie-
rung Forschungsaktivitäten dergestalt gefördert werden sollen, dass sie im An-
|28 Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.3.1: Nichtmonetäre hochschulsta-
tistische Kennzahlen, 1980–2011, Wiesbaden 2012.
|29 Erfolgsquote werden berechnet als: Erfolgsquote = Absolventen mit Studienbeginn im Jahr X / Studien-
anfänger mit Studienbeginn im Jahr X, vgl. Statistisches Bundesamt: Bildung und Kultur. Erfolgsquoten
2010. Berechnung für die Studienanfängerjahrgänge 1999 bis 2002, Wiesbaden 2012, S. 3.
|30 Ebd., S. 10. Die Berechnung der Erfolgsquoten erfolgt für Studierende im Erststudium ohne angestreb-
ten Abschluss Master, Lehramt-Master und Sonstiger Abschluss und ohne Erwerb der Hochschulzugangs-
berechtigung im Ausland. Zugrunde gelegt wird der Studienort.
36 schluss bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder anderen Forschungs-
förderungsorganisationen antrags- und wettbewerbsfähig sind.
Für die Weiterentwicklung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen
und ihrer Forschungsschwerpunkte werden in der Regel die Evaluationsergeb-
nisse der Institute durch die Wissenschaftsorganisationen genutzt. Da Land und
Universität de facto bei allen außeruniversitären Forschungseinrichtungen Ver-
treterinnen bzw. Vertreter in den Institutsgremien wie Aufsichtsrat, Kuratori-
um etc. stellen, ist grundsätzlich eine enge Verzahnung und Transparenz bei
der Entwicklung der Forschungsschwerpunkte gegeben. Die Förderung der Ein-
richtungen durch das Land erfolgt – neben der meist anteiligen institutionellen
Finanzierung – je nach Anliegen und Ziel durch politische Unterstützung, die
Schaffung von Synergien über Förderung von Netzwerken bis hin zur Förde-
rung konkreter Projekte. Für die Zeit bis 2020 ist aus Sicht des Landes vor allem
eine Konsolidierung nach der derzeitigen Aufbau- bzw. Wachstumsphase ange-
zeigt.
Im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder warb die UdS in
beiden Ausschreibungsrunden ein Exzellenzcluster und eine Graduiertenschule
jeweils im Bereich der Informatik ein. Im Exzellenzcluster „Multimodal Compu-
ting and Interaction“ soll die Vorstellung, dass intelligente Computersysteme die
Sprache, Mimik und Gestik des Menschen exakt verstehen und interaktiv rea-
gieren, Wirklichkeit werden. Die Saarbrücker Graduiertenschule der Informatik
umfasst die gesamte Doktorandenqualifizierung in der Informatik in Saarbrü-
cken mit derzeit rd. 340 Doktorandinnen und Doktoranden. Ziel ist eine wis-
senschaftliche Qualifizierung von solcher Qualität und Attraktivität, dass die
Graduiertenschule regelmäßig zu den zehn weltbesten wissenschaftlichen Aus-
bildungsstätten in der Informatik gezählt werden soll.
Im Jahr 2009 wurde das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung
Saarland (HIPS) als Außenstelle des Helmholtz-Zentrums für Infektionsfor-
schung GmbH, Braunschweig, mit Mitteln des Konjunkturprogramms des Bun-
des etabliert. |31
Damit ist nach Darstellung des Landes den Forschungsleistun-
gen der Pharmazie an der UdS Rechnung getragen worden. Das HIPS habe sich
schnell positiv entwickelt. Derzeit wird mit Förderung des Landes am Rande des
Campus der UdS in Saarbrücken ein neues Gebäude zur Unterbringung des
durch Drittmitteleinwerbungen mittlerweile personell stark angewachsenen
Instituts gebaut.
|31 Durch das Konjunkturprogramm des Bundes gab es für die drei Bundesländer ohne Helmholtz-Standort
die Möglichkeit, erstmals Helmholtz-Institute zu gründen.
37Die verschiedenen strategischen Aktivitäten im Bereich von Nano-, Bio- und Na-
nobiotechnologie, die in den letzten Jahren in Wirtschaft, Bildung oder For-
schung initiiert wurden, wurden nach Angaben des Landes innerhalb des ent-
standenen Clusters nicht unabhängig oder losgelöst voneinander durchgeführt,
sondern im Sinne einer multiperspektivischen Innovationspolitik vernetzt und
aufeinander abgestimmt implementiert. Im Rahmen von Projekten seien strate-
gische Allianzen im Hinblick auf eine verbesserte Integration z. B. von saarlän-
dischen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in europäische For-
schungsprojekte aufgebaut worden. Das Saarland sieht sich damit nun als
Kompetenzträger im Europäischen Forschungsraum z. B. für die Nanobiotech-
nologie verankert.
Saarländische Akteure unterschiedlicher Fächergruppen beteiligten sich erfolg-
reich am auslaufenden europäischen 7. Forschungsrahmenprogramm. Im Zeit-
raum 2008–2012 wurden über 120 Projekte mit saarländischer Beteiligung be-
willigt. Rund 60 Mio. Euro EU-Forschungsgelder fließen aus diesem Programm
an die Universität des Saarlandes, saarländische Forschungseinrichtungen und
Unternehmen. Besonders erfreulich ist aus Sicht des Landes die deutlich gestie-
gene Beteiligung saarländischer kleiner und mittelständischer Unternehmen an
EU-Forschungsprojekten, die nun bei 45 % liegt. Diese Quote wird mit Blick auf
das neue Forschungsprogramm „Horizont 2020“ mit einer stärkeren Anwen-
dungsorientierung als hervorragende Ausgangsbasis betrachtet.
Seit Mai 2013 verfolgt die Universität gemeinsam mit der Eurice GmbH einen
neuen Projektansatz mit dem Ziel, die Inanspruchnahme europäischer Förder-
mittel aus dem neuen EU-Rahmenprogramm „Horizont 2020“ weiter zu profes-
sionalisieren. Das vom Land mit Mitteln der EU-Strukturfondsförderung unter-
stützte Projekt „Route 2020“ soll u. a. die Verbreitung und Verwertung der Er-
gebnisse aus EU-Projekten mit saarländischer Beteiligung verbessern.
Die Stärke des exzellenten und mehrfach ausgezeichneten wissenschaftlichen
Schwerpunkts Informatik an der UdS und den außeruniversitären Forschungs-
einrichtungen verdeckt nach Einschätzung des Landes eine Schwäche: Während
ein Cluster aus Sicht des Landes eine Innovationskette von den Hochschulen
und Forschungseinrichtungen bis hin zu den Unternehmen darstellt, ist der
Schwerpunkt in diesem Technologiefeld eindeutig im Bereich der – internatio-
nal anerkannten – Forschung zu sehen. Die Vernetzung mit der regionalen
Wirtschaft finde dagegen nur punktuell statt und solle weiter ausgebaut wer-
den, um letztlich auch die gut ausgebildeten Fachkräfte in der Region zu bin-
den. Dies könne entweder durch gezielte Ansiedlung von IT-
Forschungseinrichtungen international agierender Unternehmen, durch die
verstärkte Ausgründung von Spin-offs oder durch Kooperationsprojekte mit den
lokalen Unternehmen erfolgen (vgl. Kap. A.III.2.a).
38 Der vom Land ebenfalls priorisierte Bereich der Materialwissenschaften bzw.
Nanotechnologie steht dem Informatik-Schwerpunkt nach Einschätzung des
Landes hinsichtlich der Abstimmung der Beteiligten untereinander und daraus
bedingt auch der eingeworbenen Drittmittel noch deutlich nach.
A.II HOCHSCHULSTEUERUNG UND -FINANZIERUNG
II.1 Grundsätze der Hochschulsteuerung
Das Universitäts- und das Fachhochschulgesetz des Saarlandes gewähren den
Hochschulen aus Sicht des Landes seit ihrer Reform im Jahr 1999 ein hohes
Maß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Zahlreiche bis dahin vom
Wissenschaftsministerium wahrgenommene Aufgaben wurden auf die Hoch-
schulen übertragen bzw. Befugnisse der Fachaufsicht auf die neu geschaffenen
Organe des Universitätsrates bzw. des Wissenschaftlichen Beirates delegiert. Die
Zuweisung der Globalhaushalte, die jeweils für drei Jahre gültigen Ziel- und
Leistungsvereinbarungen und die damit einhergehende Zurücknahme der staat-
lichen Detailsteuerung sollen die Flexibilität und Handlungsspielräume der
Hochschulen erweitern (vgl. auch Kap. A.I.2). Während an der Universität des
Saarlandes eine hauptamtliche Vizepräsidentin bzw. ein hauptamtlicher Vize-
präsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung als Verwaltungsleitung in
das Präsidium integriert ist, führt an der Hochschule für Technik und Wirt-
schaft des Saarlandes eine Verwaltungsdirektorin bzw. ein Verwaltungsdirektor
die Verwaltung.
Die beiden künstlerischen Hochschulen des Saarlandes ressortieren weiterhin
im Ministerium für Bildung und Kultur. In dem Musik- bzw. dem Kunsthoch-
schulgesetz des Saarlandes sind Aufgaben und Organisation der beiden Hoch-
schulen sowie die staatlichen Mitwirkungsrechte geregelt.
Seit 2004 entscheidet die Universität in eigener Verantwortung über die Freiga-
be von Hochschullehrerstellen und über die Berufung von Professoren (vgl. § 36
UG). Die Verhandlungsführerschaft über die persönlichen Bezüge (W-Besol-
dung) sowie die Personal- und Sachausstattung liegt bei der UdS.
Für die HTW gilt nach wie vor die gesetzliche Grundlage von 1999. In Beru-
fungsverfahren entscheidet das Land auf Grundlage der Überprüfung durch die
Hochschule, ob eine Professur zur vorgeschlagenen Besetzung freigegeben wird
(vgl. § 32 FhG). Für die Berufung von Professorinnen und Professoren legt die
HTW dem Land einen Vorschlag vor, der drei Namen enthalten soll. Die Rufer-
teilung erfolgt durch das Land. Ein Abweichen des Landes von der Reihenfolge
des Vorschlags der HTW ist ebenso möglich wie – nach Anhörung der Hoch-
schule – die Berufung einer nicht vorgeschlagenen Person. Die Verhandlungs-
führerschaft bei den persönlichen Bezügen (W-Besoldung) liegt beim Land, für
39die Gewährung von Zulagen sowie für die Personal- und Sachausstattung bei der
HTW.
Für beide Hochschulen gilt gleichermaßen, dass die Verhandlungen über die
Zielvereinbarungen gemäß der „Saarländischen Verordnung über Leistungsbe-
züge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Professorinnen und Professoren“
von der jeweiligen Hochschulleitung geführt werden. Für die Professorinnen
und Professoren als Landesbeamtinnen bzw. -beamte liegt die Ernennungszu-
ständigkeit beim Land. Bei gemeinsamen Berufungsverfahren mit außeruniver-
sitären Forschungseinrichtungen übernimmt das Land eine Funktion vergleich-
bar mit der in den Standardberufungsverfahren und stellt je nach Träger-
organisation ein Mitglied der Berufungskommission.
Erklärtes Ziel der aktuellen Landesregierung ist es, „das Saarland auch künftig
als attraktiven und profilierten Hochschul- und Wissenschaftsstandort (zu) er-
halten“. |32
Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen
sollen auch künftig eine wichtige Rolle als Motoren des Strukturwandels und
der wirtschaftlichen Prosperität des Landes wahrnehmen. Besondere Relevanz
haben dabei aus Sicht des Landes Wissenschaftsfelder an den Schnittstellen der
Disziplinen: Informatik als Querschnittsdisziplin für alle Industriezweige, Me-
chatronik und Automobiltechnologie, außerdem Materialwissenschaften mit
einem Schwerpunkt auf Nano-Technologien sowie die Lebenswissenschaften
mit biomedizinisch-pharmazeutischer Ausrichtung. |33
Das Saarland schreibt der Universität und der Fachhochschule eine große regi-
onale Verantwortung mit Blick auf den Strukturwandel des Landes und damit
den Technologietransfer sowie die Deckung des Fachkräftebedarfes zu. Zu die-
sem Zweck soll die UdS auch künftig ihre wissenschaftliche Profilierung und
Schwerpunktbildung weiterentwickeln sowie noch stärker regionale Verant-
wortung übernehmen. Die HTW soll nach dem Willen des Landes mehr Studi-
eninteressenten von außerhalb des Landes gewinnen und ihr anwendungsorien-
tiertes Profil erhalten. Von beiden Hochschulen wird erwartet, dass sie bei
Studienangeboten und im Rahmen von Forschungsnetzwerken verstärkt koope-
rieren und ihre Drittmitteleinnahmen steigern.
|32 Vgl. Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes (2012–2017) zwi-
schen der Christlich Demokratischen Union, Landesverband Saar und der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands, Landesverband Saar, S. 31.
|33 Das Land weist darauf hin, dass es auch die Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften sowohl
für die Weiterentwicklung des Landes als auch als einen Grundpfeiler der Gesellschafts- und Sozialstruktur
in Deutschland insgesamt nicht verkenne. Gleiches gelte für die Bedeutung der Lehrerbildung.
40 Dem Land ist nach eigener Aussage bewusst, dass dies vor dem Hintergrund der
Haushaltskonsolidierungsbemühungen nur durch Nutzung weiterer Synergien
insbesondere im Bereich der Hochschulverwaltungen, der Bibliotheken und
Serviceeinrichtungen, weiterer Verbundprojekte und -strukturen – auch mit
den Hochschulen im angrenzenden Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Lothrin-
gen –, einer noch besseren Verzahnung mit den außerhochschulischen For-
schungseinrichtungen im Lande und der gemeinsamen Nutzung wissenschaftli-
cher Infrastruktur möglich ist. Gleichzeitig bedürfe dies der Setzung von
Prioritäten und Posterioritäten bzw. der Entscheidung ob und ggf. welche An-
gebote zur Disposition gestellt werden müssten, damit andere Bereiche konkur-
renzfähig weiterentwickelt werden könnten. Für das Land sind neben einer bes-
seren Verzahnung auch die Schaffung gemeinsamer Angebote (z. B. in den
Ingenieurwissenschaften) oder Verbundprojekte mit anderen Hochschulen bis
hin zu einer gemeinsamen Promotionsplattform für ausgewählte Bereiche vor-
stellbar. Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zwischen der UdS und der
HTW für Absolventinnen und -absolventen mit Bachelorabschluss in beide
Richtungen erhöht werden.
In der letzten Legislaturperiode existierten lediglich ministeriumsinterne „Leit-
linien für die Entwicklung der Hochschulen“. In der ersten Hälfte 2014 soll auf
der Grundlage des Strukturgutachtens des Wissenschaftsrates ein Landeshoch-
schulentwicklungsplan erarbeitet werden, der bis 2020 reicht. Dieser soll auch
den Hochschulen langfristigere Planungssicherheit ermöglichen.
Ebenso ist beabsichtigt, die Hochschulgesetze an die geänderten Anforderungen
anzupassen. Während bereits 2013 kurzfristige Anpassungserfordernisse umge-
setzt werden sollen, ist mittelfristig eine grundlegende Novellierung vorgese-
hen. Dabei ist es Ziel, insbesondere das Fachhochschulgesetz in seinen Grund-
zügen an das Universitätsgesetz anzupassen.
II.2 Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen
In den jeweiligen Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind die Schwerpunkte
und die zu erreichenden Ziele für den Vereinbarungszeitraum von drei Jahren
festgelegt. Es werden Ziele vereinbart für die Bereiche
_ Profil,
_ Forschung,
_ Lehre und Studium,
_ Wissenschaftliche Weiterbildung,
_ Steuerung und Infrastruktur,
_ Familienfreundlichkeit, Diversity Management, Gleichstellung und
_ regionale Verantwortung.
41Zusätzlich zum Globalbeitrag erhalten die Hochschulen vom Land die Zuwei-
sungen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020, Kompensationsmittel für die
entfallenen Studiengebühren, Mittel für Personal- und Energiekostensteigerun-
gen als Pauschalbeträge |34
sowie im Rahmen der aktuellen Ziel- und Leistungs-
vereinbarung Mittel aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW
Hochschulfonds“, die jährlich leistungsbezogen zugewiesen werden. |35
Weitere
Details zu den Zuweisungen durch das Land finden sich in Kap. A.II.3.b.
Die Hochschulen erstellen jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres einen Rechen-
schaftsbericht, der insbesondere qualitative und quantitative Kennziffern zu
den Leistungsbereichen enthält. Beide Hochschulen legen dem Land zudem ei-
nen geprüften Jahresabschluss mit Lagebericht vor.
II.3 Hochschulfinanzierung, Finanzmittelausstattung und Mittelverteilung
II.3.a Wissenschafts- und Hochschulbudget des Landes
Vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen des Saarlandes (vgl.
Kap. A.III.1) wird auch von den Hochschulen erwartet, dass sie zur Konsolidie-
rung des Landeshaushalts beitragen. Nach Ansicht des Landes existiert nur ein
marginaler Spielraum, um in die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft
zu investieren. Die Ausgaben des Wissenschaftsbereichs für die Jahre 2010 bis
2015 sind in Tabelle 3 dargestellt, während der Landeszuschuss für die Hoch-
schulmedizin 2012 in Tabelle 4 detaillierter aufgeführt wird.
|34 Diese Pauschalbeträge werden im Folgejahr per Nachweis der tatsächlich entstandenen Kostensteige-
rungen durch die Hochschulen genau abgerechnet.
|35 Dazu wurden sogenannte Leistungsindikatoren formuliert, für die keine starren Grenzen definiert wur-
den, sondern die über den Zielerreichungsgrad die Höhe der Mittel bestimmen.
42 Tabelle 3: Ausgaben des Wissenschaftsbereichs 2010–2015 (in Mio. Euro)
(ohne künstlerische Hochschulen und ohne Landesanteil für
überregionale Gremien)
2010 2011 2012 2013
(Anschlag)
2014
(Entwurf)
2015
(Entwurf)
Hochschulen und Forschungsinstitute
_ Landeszuschuss an die UdS und
HTW gesamt (mit Med. Fakultät)
205,3 217,2 217,2 217,2 211,2 205,2
davon Landeszuführungsbe-
trag für die Medizinische Fa-
kultät |1
55,0 55,0 55,7 55,0 55,0 55,0
_ Zuschuss für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
(institutionelle Förderung)
27,4 28,3 29,9 30,8 31,9 33,3
_ Zuschuss für Einrichtungen des
Technologietransfers
(institutionelle Förderung
und Messen)
0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4
_ sonstige Forschungs- und
Hochschulförderung |2 2,4 2,4 2,4 2,4 2,3 1,3
_ Hochschulpakt |3 5,2 7,5 28,6 37,5 25,0 20,0
davon an die UdS 4,5 6,3 23,4 26,9 k. A. |4
k. A. |4
davon an die HTW 0,7 1,2 5,1 10,6 k. A. |4
k. A. |4
Bereich Hochschulbau |5 26,8 19,7 23,8 29,4 30,3 36,3
Studentenwerk (inkl. institutio-
neller Förderung BAFöG) |5 3,3 3,4 3,4 2,7 2,4 2,4
Graduiertenförderung, Studien-
kolleg, Landeslehrpreis |5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
Deutsch-Französische Hoch-
schule
0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Insgesamt |6 271,5 279,6 306,4 321,1 304,3 |7
299,8 |7
Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen.
|1
Die Mittel werden den jährlich wechselnden Bedürfnissen der Medizinischen Fakultät (z. B. laufende
Berufungsverfahren) und den haushalterischen Möglichkeiten der UdS (z. B. verfügbare HSP-Mittel etc.)
angepasst. Sie unterliegen daher geringfügigen, jahresbezogenen Schwankungen in der Größenordnung
von unter 5 %. Eine detaillierte, jahresbezogene Einzelaufstellung über die Zeitreihe würde einen überpro-
portionalen Aufwand auf Seiten der UdS und Medizinischen Fakultät erfordern.
|2
EFRE-gefördertes UdS-Projekt AME-Lab, insgesamt 5,39 Mio. Euro, in der Tabelle oben enthalten als
gerundeter Jahresdurchschnittsbetrag.
|3 Zuweisungen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 an die Universität des Saarlandes und die Hoch-
schule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (ohne die künstlerischen Hochschulen), vgl. auch Tabel-
le 8. Die große Differenz zwischen den Jahren 2011 und 2012 kommt durch die Überschneidung der beiden
Phasen des Hochschulpaktes und nachträglich ausgeschüttete Mittel zustande.
Gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 13. Juni 2013 betra-
gen die Mittel zur Gesamtfinanzierung des Hochschulpaktes für das Saarland im Jahr 2010 6,4 Mio. Euro,
2011 9,8 Mio. Euro, 2012 32,6 Mio. Euro, 2013 39,8 Mio. Euro, 2014 37,4 Mio. Euro und 2015
34,8 Mio. Euro (Quelle: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz).
|4 K. A. bedeutet „nicht genau bezifferbar“.
43Fortsetzung Tabelle 3:
|5
Ausgaben für die Bereiche Hochschulbau der Universität (ohne Klinikum) und der HTW, Studentenwerk
(inkl. institutioneller Förderung BAFöG), Graduiertenförderung, Studienkolleg, Landeslehrpreis sind inkl. der
künstlerischen Hochschulen.
|6
Das Land fördert zudem Projekte der außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit EFRE-Mitteln, die
sich in der Förderphase 2007–2013 derzeit auf ein Gesamtvolumen von rd. 76,8 Mio. Euro belaufen. Davon
entfallen rd. 63,3 Mio. Euro auf Bauten/Ausbauten. Diese EFRE-Mittel können nicht in Jahresscheiben auf-
geteilt werden.
Für Projekte im Bereich Technologietransfer wendet das Land im Berichtszeitraum insgesamt rd.
10,1 Mio. Euro auf. Hiervon entfallen rd. 3,3 Mio. Euro auf EFRE-Projekte an den Hochschulen. Diese kön-
nen nicht in Jahresscheiben aufgeteilt werden. Rund 6,6 Mio. Euro werden für das Projekt „Labor der Zu-
kunft“ beim Fraunhofer IBMT aufgewendet.
|7
Soweit bereits bezifferbar.
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
Tabelle 4: Landeszuschuss für die Hochschulmedizin Homburg 2012
Titel Betrag in Mio. Euro
1) Fixe Beträge (durchlaufende Posten im Haushalt der UdS) 29,16
_ für Aufwendungen des UKS im Rahmen seiner dienenden Funktion in Forschung
und Lehre gem. § 5 Abs. 1 und Abs. 2 UKSG (Kap. 0214, Titel 682 03) |1 11,93
_ enthalten im Globalhaushalt der UdS in Höhe von 141 Mio. Euro aufgrund der
jährlichen Rechnungsstellung durch das UKS an UdS |1 10,48
_ Investitionstitel (Kap. 0214, Titel 894 02) 4,00
_ Großgerätetitel (Kap. 0214, Titel 894 04) 2,75
2) Variable Beträge lt. Angabe Controlling UdS (Anteil der Medizinischen Fakultät am
Gobalhaushalt) |2 26,56
_ Personal- und Sachkosten der Med. Fak. (Dekanat, Professuren inkl. Ausstat-
tung)
25,76
_ für zusätzliche Lehrförderung (Kompensations- und HSP-Mittel) 0,80
Insgesamt 55,72
|1
Diese Mittel werden vom Universitätsklinikum im Auftrag der Medizinischen Fakultät verwaltet.
|2
Diese Mittel müssen jährlich wechselnden Bedürfnissen der Medizinischen Fakultät (z. B. laufende Beru-
fungsverhandlungen) als auch den haushalterischen Möglichkeiten der UdS (z. B. verfügbare HSP-Mittel)
angepasst werden.
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
Die Investitionen für den Hochschulbau sind in einem gesonderten Haushalts-
kapitel „Hochbaumaßnahmen des Landes“ enthalten. Diese werden von dem
beim Finanzministerium angesiedelten Landesamt für Bau und Liegenschaften
(LZD-ABL) bewirtschaftet, während die Bewirtschaftungskompetenz für Zu-
schuss- und Erstausstattungstitel bei der Staatskanzlei liegt. Die stark schwan-
kenden Ist-Ausgaben der Bauhaushalte für den Bereich Wissenschaft, Hoch-
schulen (ohne künstlerische Hochschulen) können Tabelle 5 entnommen
werden, wobei das Land nach eigenen Angaben die sogenannten „Kompensati-
onsmittel“ des Bundes für den allgemeinen Hochschulbau einschließlich Hoch-
schulmedizin gemäß Art. 143c GG in Höhe von 10,3 Mio. Euro jährlich in min-
44 destens gleicher Höhe gegenfinanziert hat. Weitere Zuführungen für Investiti-
onen werden im folgenden Kapitel nach Hochschulen gesondert aufgeführt.
Tabelle 5: Bauhaushalt für UdS, Universitätsklinikum und HTW 2007–2011
(in Mio. Euro)
2007 2008 2009 2010 2011
Ist-Ausgaben 41,0 47,4 55,2 64,7 38,3
Davon Bund 10,3 10,3 10,3 10,3 10,3
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
Mit Mitteln für die überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich
gemäß Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG (Programm Forschungsbauten und Groß-
geräte) wird gegenwärtig eine Maßnahme hälftig von Bund und Land finanziert.
Der Forschungsbau für die Fachrichtungen Physiologie und Biophysik der Medi-
zinischen Fakultät der Universität des Saarlandes wird derzeit am Campus
Homburg errichtet. |36
Im Rahmen des Forschungsgroßgeräteprogramms nach Art. 91b GG hat die DFG
im Zeitraum von 2007 bis 2011 aus Anträgen des Saarlandes auf 38 Großgeräte
im Umfang von rd. 16,5 Mio. Euro insgesamt 32 Großgeräte im Umfang von rd.
12,8 Mio. Euro bewilligt. Davon sind 11 Forschungsgroßgeräte im Umfang von
rd. 4,6 Mio. Euro der Medizin zuzurechnen. Damit steht die Universität des
Saarlandes an zwölfter Stelle im Vergleich der Hochschulen mit Bewilligungen
nach Art. 91b GG. Mit 19 Anträgen im Umfang von 6,5 Mio. Euro auf Großgerä-
te mit Begutachtung durch die DFG aus reiner Landesfinanzierung (LAGG) weist
das Saarland im Ländervergleich nach Bremen die zweitniedrigste Antragszahl
auf. Allerdings wurden alle beantragten Geräte von der DFG zur Beschaffung
empfohlen. In der Medizin wurden 7 Großgeräte aus Landesfinanzierung im
Umfang von rd. 4 Mio. Euro zur Beschaffung empfohlen. |37
Das Land sieht in den Bereichen Bau und Großgeräte teilweise dringenden
Handlungsbedarf. Aufgrund der vorgegebenen Volumina werden sämtliche
Maßnahmen unter Berücksichtigung einer Prioritätenliste abgearbeitet. Bedingt
durch die Mittelknappheit müssen gleichwohl bisweilen auch als dringend
notwendig angesehene Maßnahmen zum Teil auf Jahre verschoben werden.
|36 Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 30,6 Mio. Euro (zuzüglich 5,83 Mio. Euro Erstaus-
stattung). Die Beteiligung des Bundes beträgt 12,88 Mio. Euro für den Bau (zuzüglich 2,92 Mio. Euro Erst-
ausstattung).
|37 Vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Fünf Jahre neue Geräteprogramme 2007–2011. Rückblick und
Ausblick, Bonn 2012, S. 15 und 29 ff.
45II.3.b Mittelverteilung an die Hochschulen
Universität und Fachhochschule erhalten ihre Grundmittel für laufende Zwecke
in einem Globalhaushalt vom Land zugewiesen. Zu diesen Grundmitteln gehö-
ren Personal- sowie Sachmittel für die laufenden Ausgaben im jeweiligen Haus-
haltsjahr. Zusätzlich erhalten die Hochschulen Zuschüsse für Personalkosten-
steigerungen (zu 50 %) sowie Energiekostensteigerungen (zu 90 %) bezogen auf
das jeweilige Vorjahresniveau. Die HTW erhält darüber hinaus Zuführungen für
Mieten und Bewirtschaftungskosten ihrer dezentralen Standorte. Die UdS erhält
zusätzlich Zuführungen für Forschung und Lehre im Bereich der Medizinischen
Fakultät, die die UdS an das Universitätsklinikum (UKS) weiterreicht (vgl. Tabel-
le 4). Beide Hochschulen erhalten pauschal Zuführungen für Investitionen (Ge-
räte, Sachmittel etc.); auch hier reicht die UdS die Investitionsmittel für die
Hochschulmedizin direkt an das UKS weiter.
Für die Periode der laufenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden beiden
Hochschulen Mittel aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW
Hochschulfonds“ nach Leistungsindikatoren zugewiesen. Die UdS erhält so bis
zu 10 Mio. Euro p. a. und die HTW bis zu 1,8 Mio. Euro p. a. |38
Die Globalhaushalte und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der aktuellen
Periode wurden auf 2014 erweitert, um die Strukturempfehlungen des Wissen-
schaftsrates anschließend bereits für die neue Vereinbarungsperiode nutzen zu
können. Die jährlichen Zuweisungen der Jahre 2011 bis 2013 an die Hochschu-
len und die getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Finanzszenarien für
2014 sowie den Zeitraum von 2015 bis 2020 sind für die UdS in Tabelle 6 und
für die HTW in Tabelle 7 dargestellt.
|38 Für Details der leistungsorientierten Zuweisung an die UdS, vgl. Anlage, Kap. A.III.1.
46 Tabelle 6: Globalbeitrag und Sondermittel an die Universität des Saarlandes
2011–2020 (in Mio. Euro)
Titel Jährliche Zuwei-
sung 2011–2013
Zuweisung
2014
Jährliche Zuwei-
sung 2015–2020
Globalbeitrag (Grundbetrag) 140,9 140,9 140,9
Abfederung definierter zusätzlicher Maßnahmen I1 - 4,7 -
Erhöhung Globalbeitrag - - 9,5
Tarif- (50 %) und Energiekostensteigerung (90 %) 4,7 4,7 -
Investitionen UdS, CIP/WAP/GG I2 5,6 5,6 5,6
Zuführung für Forschung und Lehre Medizinische
Fakultät, Investitionen UKS und Zuführung für
medizinische Großgeräte
18,7 18,7 18,7
Kompensationsmittel für Studiengebühren 10,0 10,0
Abnehmend
von 5,25 auf 4,0
Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW
Hochschulfonds“ I3 10,0 - -
Gesamtbudget |4 189,8 184,5
Abnehmend von
179,9 auf 178,6
Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen.
|1
Definierte zusätzliche Maßnahmen sind Maßnahmen infolge von Entscheidungen der letzten Legislatur-
periode wie z. B. die Folgefinanzierung des HIPS, die Sicherung des SFB 1027, die Folgefinanzierung von
Stiftungsprofessuren im Rahmen des ZeMA oder der Aufbau neuer Studiengänge.
|2
Computerinvestitionsprogramm/Arbeitsrechner für Wissenschaftler/Großgeräte
|3
Gänzliche Zuweisung nach Leistungsindikatoren
|4
Ohne Berücksichtigung der Mittel aus dem Hochschulpakt
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
47Tabelle 7: Globalbeitrag und Sondermittel an die Hochschule für Technik
und Wirtschaft des Saarlandes 2011–2020 (in Mio. Euro)
Titel Jährliche Zuwei-
sung 2011–2013
Zuweisung
2014
Jährliche Zuwei-
sung 2015–2020
Globalbeitrag (Grundbetrag) 20,4 20,2 20,2
Abfederung definierter zusätzlicher Maßnahmen - 1,3 -
Erhöhung Globalbeitrag - - 2,4 (1,1) I1
Tarif- (50 %) und Energiekostensteigerung (90 %) 1,1 1,1 -
Bewirtschaftungskosten Rastpfuhl, Göttelborn
sowie KiTa und Investitionen HTW
1,6 1,6 1,6
Kompensationsmittel für Studiengebühren 2,5 2,5 1,3 (2,5) I1
Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW
Hochschulfonds“ I2 1,8 - -
Gesamtbudget |3 27,4 26,7 25,4
Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen.
|1 Alternativmöglichkeiten
|2
Gänzliche Zuweisung nach Leistungsindikatoren
|3
Ohne Berücksichtigung der Mittel aus dem Hochschulpakt
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
Die Hochschule für Musik (HfM) Saar und die Hochschule der Bildenden Künste
Saar (HBK) verfügen nicht über einen Globalhaushalt und sind, wie bereits er-
wähnt, beim Ministerium für Bildung und Kultur angesiedelt. Im Haushaltsplan
2012 des Saarlandes waren für die HfM 4,77 Mio. Euro Gesamtausgaben veran-
schlagt und für die HBK 3,30 Mio. Euro. Im Zeitraum 2011–2013 erhielten die
künstlerischen Hochschulen jährlich durchschnittlich jeweils etwa
200 Tsd. Euro Kompensationsmittel für Studiengebühren.
Im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 spiegelte das Saarland die ankommen-
den Bundesmittel in gleicher Höhe. An die Hochschulen flossen die in Tabelle 8
dargestellten Mittel.
48 Tabelle 8: Mittelzuführung im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 an die
saarländischen Hochschulen (in Mio. Euro)
Hochschule Phase I Phase II |1 Gesamt
(2007–2010) (2011–2013) Summe Anteil
UdS 7,94 58,50 66,43 68,7 %
HTW 5,43 17,49 22,92 23,7 %
HBK 0,60 5,62 6,22 6,4 %
HfM 0,52 0,61 1,13 1,2 %
Insgesamt 14,49 82,22 96,71 100 %
Davon Bundesmittel 7,25 41,11 48,35 50 %
|1 Phase II des Hochschulpaktes läuft insgesamt über die Jahre 2011 bis 2015 (Stand August 2013).
Rundungsdifferenzen
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre wurden für die Jahre bis 2016 insgesamt
16,2 Mio. Euro Bundesmittel eingeworben. Die Verteilung lässt sich Tabelle 9
entnehmen.
Tabelle 9: Mittelzuführung des Bundes im Rahmen des Qualitätspakts Lehre
an die saarländischen Hochschulen bis 2016 (in Mio. Euro)
Hochschule Erste Bewilligungsrunde
(ab WS 2011/12)
Zweite Bewilligungsrunde
(ab SS 2012)
Gesamt
UdS 0,19 9,56 9,74
HTW 0 6,20 6,20
HfM 0 0,27 0,27
Insgesamt 0,19 16,03 16,22
Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen.
Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
Während der laufenden fünfjährigen Periode der zweiten Runde der Exzellenz-
initiative fließen zusätzlich rd. 41 Mio. Euro an die Universität. Das Land trägt
hierbei gemäß den Bestimmungen der Exzellenzinitiative 25 % der Kosten.
Im Ländervergleich wendete das Saarland 2010 weit weniger Grundmittel bezo-
gen auf einen Studienplatz auf als die übrigen Bundesländer. Für die Hochschu-
len einschließlich medizinischer Einrichtungen betrugen die laufenden Ausga-
ben rd. 5.500 Euro je Studierender bzw. Studierendem, während der
Bundesmittelwert sich auf etwa 7.200 Euro belief. Für die medizinischen Ein-
richtungen allein bzw. Hochschulen ohne medizinische Einrichtungen wurden
im Saarland 7.880 bzw. 5.030 Euro verausgabt, die Bundesmittelwerte betrugen
23.840 bzw. 6.220 Euro (vgl. Tabelle 10). Das Land weist darauf hin, dass der
Landeswert den in Relation betrachtet hohen Anteil der Studierenden der Ge-
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Gutachten

  • 1. wr wissenschaftsrat geschäftsstelle Drs. 3649-14 Köln 24 01 2014 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes
  • 2.
  • 3. inhalt Vorbemerkung 5  Kurzfassung 9  Abkürzungsverzeichnis 17  Tabellen und Abbildungen 19  A.  Struktur und Rahmenbedingungen des Hochschulsystems 21  A.I  Hochschul- und Wissenschaftssystem des Saarlandes 21  I.1  Institutionengefüge 21  I.2  Entwicklungen seit 1990 25  I.3  Studium und Lehre 29  I.4  Forschung und Schwerpunktförderung des Landes 35  A.II  Hochschulsteuerung und -finanzierung 38  II.1  Grundsätze der Hochschulsteuerung 38  II.2  Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen 40  II.3  Hochschulfinanzierung, Finanzmittelausstattung und Mittelverteilung 41  A.III  Finanzielle, wirtschaftliche und demografische Rahmenbedingungen 56  III.1  Entwicklung der öffentlichen Finanzen 56  III.2  Wirtschaftsentwicklung 57  III.3  Demografische Entwicklung 62  B.  Übergreifende Analysen und Empfehlungen 67  B.I  Überlegungen zum Hochschulsystem des Saarlandes 67  B.II  Zur Leistungsfähigkeit und Profilierung des Hochschulsystems 71  II.1  Allgemeine Aspekte 71  II.2  Profilbildung 73  II.3  Zentrale Maßnahmen 75  B.III  Steuerung und Finanzierung des Hochschulsystems 92  III.1  Steuerung der Hochschulen durch das Land 92  III.2  Finanzierung 93  B.IV  Wissenschaftspolitische Stellungnahme zur Universitätsmedizin 94  IV.1  Kenngrößen 94  IV.2  Entwicklung, Struktur, Personal 96  IV.3  Forschung 98  IV.4  Lehre 105 
  • 4. 4 IV.5  Krankenversorgung 108  IV.6  Ausbau 110  IV.7  Finanzierung 111  IV.8  Kooperationen in der Großregion 113  C.  Zu den Hochschulen 117  C.I  Universität des Saarlandes 117  I.1  Leitbild, Profil und Organisationsstruktur 118  I.2  Hochschulsteuerung und Qualitätssicherung 121  I.3  Studium, Lehre und Weiterbildung 126  I.4  Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 134  I.5  Ausstattung 142  I.6  Kooperationen und Wissenstransfer 143  C.II  Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 145  II.1  Leitbild, Profil und Organisationsstruktur 145  II.2  Hochschulsteuerung und Qualitätssicherung 151  II.3  Studium, Lehre und Weiterbildung 154  II.4  Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 160  II.5  Ausstattung 162  II.6  Kooperationen und Wissenstransfer 166 
  • 5. 5 Vorbemerkung Das Saarland hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 7. Dezember 2012 gebeten, eine Gesamtbetrachtung seines Hochschulsystems vorzunehmen und Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung bis 2020 und darüber hinaus zu geben. Dieser Auftrag wurde mit einem Schreiben vom 29. Januar 2013 auf die Universitätsmedizin erweitert und zudem am 11. März 2013 weiter konkreti- siert. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie der finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Saarlandes sollten sowohl die Universität des Saarlandes (UdS) einschließlich der Universitätsmedizin als auch die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) begutachtet werden. Dabei sollten neben dem Kooperationspotenzial der saarländischen Hochschulen un- tereinander und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. der Wirtschaft auch die Abstimmungsmöglichkeiten mit benachbarten Regionen in den Blick genommen werden – unter besonderer Berücksichtigung der europäi- schen Großregion Luxemburg, Lothringen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Wallo- nien, |1 die im Folgenden verkürzt „Großregion“ genannt wird. Als weiterer Ge- genstand der Betrachtung sollten zudem die Wirksamkeit und Angemessenheit der Steuerungsinstrumente des Landes einbezogen werden. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Hochschulen bis 2020, die im Juni 2013 zwischen dem Saarland und den Hochschulen ausgehandelt wurden, sollten berücksichtigt werden. Das Land hat dabei mit Universität (10. Juni 2013) und Fachhochschule (5. Juni 2013) nominell um etwa 6 bzw. 7 % verringerte Zuweisungen in den kommenden Jahren vereinbart. |2 Der Wissenschaftsrat hat im Januar 2013 die Begutachtung des Hochschulsys- tems des Saarlandes in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. In diesem Zu- |1 Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens sowie die Französische Gemeinschaft Belgiens sind Teil der Großregion. |2 Dagegen hat der Wissenschaftsrat in seinen 2013 verabschiedeten „Perspektiven des deutschen Wis- senschaftssystems“ einen Aufwuchs von einem Prozentpunkt oberhalb der erwartbaren Kostensteigerun- gen empfohlen. Vgl. Wissenschaftsrat: Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems (Drs. 3228-13), Braunschweig Juli 2013, S. 57 f.
  • 6. 6 sammenhang weist er darauf hin, dass sich sowohl aus seinem generellen Bera- tungsmandat als auch aus dem spezifischen Auftrag des Saarlandes einige per- spektivische Beschränkungen ergeben. So kann der Wissenschaftsrat in den vor- liegenden Empfehlungen auf einige Aspekte nicht eingehen, wenngleich sie relevante oder sogar determinierende Faktoren für die weitere Entwicklung des Hochschul- bzw. Wissenschaftssystems im Saarland darstellen. Dies gilt für fol- gende Themen: _ Föderale Zuständigkeits- und Finanzverteilung: Zwar wurden im Verfahren auch Vertreterinnen und Vertreter aus (wissenschaftlichen) Einrichtungen anderer Bundesländer sowie des Auslandes angehört bzw. schriftlich befragt, es steht allerdings außer Frage, dass sich das Beratungsmandat des Wissen- schaftsrates im vorliegenden Fall zunächst ausschließlich auf das Saarland als Auftraggeber bezieht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Wissenschaftsrat relevante Aspekte des „Gesamtsystems Wissenschaft“ in Deutschland unter Einschluss seiner föderalen Strukturen außer Acht lassen kann. _ Auch die konkreten Wirkungen und Effekte sowohl der gemeinschaftlich von Bund und Ländern finanzierten Förderprogramme wie etwa dem Hochschul- pakt als auch des Länderfinanzausgleichs, die durch Zuwanderungen von Studierenden ins Saarland in der Finanzierungsstruktur der betroffenen Hochschulen ausgelöst werden, lassen sich im Einzelnen nicht analysieren. _ Die Finanzverfassung und die Finanzpolitik des Saarlandes waren als gegeben vorauszusetzen. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden daher un- ter der Voraussetzung entwickelt, dass es nach Maßgabe der Landesregierung mittel- und längerfristig keine Zuwächse im Wissenschaftshaushalt des Saar- landes geben wird und dass es stattdessen zu den oben genannten Absenkun- gen kommen wird. Es wurden zwei Arbeitsgruppen vom Wissenschaftsrat eingesetzt. Die Arbeits- gruppe „Begutachtung des Hochschulsystems des Saarlandes“ hat im Juni 2013 ihre Arbeit aufgenommen und die Universität des Saarlandes und die Hoch- schule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes besucht sowie die Leitungen der Kunst- und der Musikhochschule angehört. Die Arbeitsgruppe zur „Weiter- entwicklung der Medizinischen Einrichtungen an der Universität des Saarlandes in Homburg/Saar“ des Ausschusses Medizin hat das Universitätsklinikum des Saarlandes und die Medizinische Fakultät der Universität begutachtet. Auf der Grundlage schriftlicher Selbstberichte des Landes, der Hochschulen und der Universitätsmedizin, jeweils zweitägiger Ortsbesuche der Arbeitsgruppen in
  • 7. 7Saarbrücken |3 bzw. in Homburg |4 sowie zahlreicher Anhörungen von Wissen- schaftseinrichtungen und anderen wichtigen Akteuren des Landes und der Großregion haben die Arbeitsgruppen einen gemeinsamen Empfehlungsent- wurf vorbereitet. |5 Die im Rahmen der Gesamtbetrachtung des saarländischen Hochschulsystems durchgeführte Evaluation der Universitätsmedizin im Saarland erfolgte in ei- nem parallelen Verfahren auf Basis des vom Wissenschaftsrat 2012 verabschie- deten Leitfadens der Evaluation universitätsmedizinischer Einrichtungen. |6 Hiernach werden Evaluationen universitätsmedizinischer Standorte in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. Dabei wird zunächst eine fachliche Be- gutachtung der Einrichtung durch eine vom Ausschuss Medizin eingesetzte Be- wertungsgruppe vorgenommen. Die Begutachtung der Universitätsmedizin weist daher einen höheren Detaillierungsgrad auf, als dies für die Gesamtbe- trachtung des Hochschulsystems möglich ist. Das Ergebnis der Begutachtung der Universitätsmedizin wird in einem Bewertungsbericht niedergelegt, der im weiteren Verfahren nicht mehr veränderbar ist. Auf Grundlage des Bewer- tungsberichts und unter Berücksichtigung übergeordneter wissenschaftspoliti- scher Gesichtspunkte entwirft der Ausschuss Medizin eine Wissenschaftspoliti- sche Stellungnahme, die vom Wissenschaftsrat beraten und verabschiedet wird. Die Ausgangslage und der abgeschlossene Bewertungsbericht zur Weiterent- wicklung der Universitätsmedizin im Saarland finden sich in der Anlage zu den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes, in der auch die Ausgangslagen der beiden betrachteten Hochschulen zusammen- gestellt sind. |7 Die Wissenschaftspolitische Stellungnahme zur Universitätsme- dizin ist als Kapitel B.IV in den Empfehlungstext integriert. |3 Universität des Saarlandes am 24./25. Juni 2013, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlan- des am 1./2. Juli 2013. |4 Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät am 16./17. Juli 2013. |5 Die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe zur „Weiterentwicklung der Medizinischen Einrichtungen an der Universität des Saarlandes in Homburg/Saar“ fand am 1. Oktober 2013 statt. Die Arbeitsgruppe „Begut- achtung des Hochschulsystems des Saarlandes“ kam am 7. Juni 2013 zu einer Auftaktsitzung zusammen und tagte nach den Ortsbesuchen am 16./17. September 2013, am 9./10. Oktober 2013, am 6. Novem- ber 2013 und am 6. Dezember 2013. |6 Vgl. Wissenschaftsrat: Leitfaden der Evaluation universitätsmedizinischer Einrichtungen (Drs. 2390-12), Berlin Juli 2012. |7 Vgl. Wissenschaftsrat: Anlage zu den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes. Ausgangslagen der Hochschulen und Bewertungsbericht zur Universitätsmedizin (Drs. 3650- 14), Berlin Januar 2014.
  • 8. 8 In dem Begutachtungsverfahren wirkten auch zahlreiche Sachverständige mit, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet. Der Wissenschaftsrat hat die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hoch- schulsystems des Saarlandes unter Einbeziehung der Universitätsmedizin am 24. Januar 2014 in Berlin verabschiedet.
  • 9. 9 Kurzfassung Die vorliegenden Empfehlungen wurden vom Wissenschaftsrat auf Bitten des Saarlandes erarbeitet. In die Betrachtung der öffentlichen Hochschulen im Saar- land wurden die Universität des Saarlandes (UdS), die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) und die Universitätsmedizin einbezo- gen. |8 Des Weiteren wurden Kooperationspotenziale besonders innerhalb der Großregion, der Fachkräftebedarf und die demografische Entwicklung des Saar- landes sowie der bestehende Finanzrahmen für die Hochschulen berücksichtigt. Der Wissenschaftsrat spricht Empfehlungen aus, die der notwendigen Konsoli- dierung und Verbesserung der Hochschulen und des Wissenschaftssystems die- nen. Empfehlungen, die eine Reorganisation bis hin zur Aufgabe von Fachberei- chen oder Fakultäten zum Gegenstand haben, richten sich an das Land und die Hochschulen, deren Aufgabe es ist, die finanzpolitischen Konsequenzen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen sorgfältig zu durchdenken und zu be- rechnen. Insgesamt bildet das saarländische Hochschulsystem, das neben den beiden be- gutachteten Hochschulen inklusive der Universitätsmedizin zusätzlich aus der Hochschule für Musik Saar, der Hochschule der Bildenden Künste, einer Fach- hochschule für Verwaltung, privaten Hochschulen bzw. Berufsakademien sowie zahlreichen außeruniversitären Einrichtungen besteht, bisher das „klassische Spektrum“ eines Landeshochschulsystems ab. Es stellt ein breites Portfolio an Ausbildungsmöglichkeiten bereit und wird insgesamt als leistungsfähig beur- teilt. Die UdS und die HTW haben jeweils markante, zum Teil auch international sichtbare Schwerpunkte herausgebildet: Dies ist insbesondere in der Informatik gelungen, in geringerer Ausprägung auch in den Materialwissenschaften und dem BioMed-Bereich. Innerhalb der Universitätsmedizin konnte ebenfalls der |8 Auf Wunsch des Landes wurden weder die beiden künstlerischen Hochschulen des Saarlandes noch die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes in die Begutachtung einbezogen.
  • 10. 10 international renommierte Schwerpunkt „Molekulares Signaling“ aufgebaut werden. Der Wissenschaftsrat erachtet das Konzept „Universität der Großregion“ (UniGR) im Sinne eines überregionalen und grenzüberschreitenden Universitäts- bzw. Hochschulverbundes für verfolgenswert. Allerdings fehlt es den Koopera- tionen in der Großregion im Allgemeinen und dem im Aufbau befindlichen Pro- jekt der Universität der Großregion im Speziellen noch an Verbindlichkeit und Systematik. Diese müssten sich in einer klaren, Forschung und Lehre einbezie- henden Strategie niederschlagen, um Synergien in hohem Maße nutzbar zu machen. Der Wissenschaftsrat erkennt im Saarland folgende Spannungs- und Hand- lungsfelder: _ Fokussierung und Profilbildung innerhalb und zwischen den Hochschulen: Die UdS und die HTW müssen ihr Profil in Forschung und Lehre konsequent weiter entwickeln. Der als Profilbereich eingeschätzte Bereich NanoBioMed der Universität und der Universitätsmedizin bedarf der Fokussierung. Um „Europa“ – das von der UdS als ein Schwerpunkt verstanden wird – tragfähig weiterzuentwickeln, müssten die Beteiligten selbst sowie die Universitätslei- tung ein thematisches Konzept entwerfen und konsequent verfolgen. Die zwei forschungsstarken Bereiche der HTW, Mechatronik/Automatisierung und Ge- sundheit, sollten im Rahmen von Kooperationsplattformen gestärkt werden (s. nächster Abschnitt). Da aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen im Saarland zukünftig keine umfassende „akademische Grundversorgung“ mehr vorgehalten wer- den kann, sind auch Studiengänge einzustellen bzw. grundlegend neu zu or- ganisieren. Aus Sicht des Wissenschaftsrates ist dies aus unterschiedlichen Gründen besonders für die Rechtswissenschaft im Rahmen des Staatsexa- mensstudiengangs, das Studienangebot der Philosophischen Fakultäten und hier besonders für Teile der Lehramtsstudiengänge an der UdS, den Master- studiengang Architektur an der HTW, den Studiengang der Zahnmedizin in- nerhalb der Universitätsmedizin sowie die Wirtschaftswissenschaften beider Hochschulen relevant. _ Neubestimmung von wechselseitigem Verhältnis und Arbeitsbeziehungen der Hochschulen untereinander: Auch eine Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen ist erforderlich. Neue Formen der Kooperation sind zu ent- wickeln und zu systematisieren. Dazu soll insbesondere das Instrument der Kooperationsplattformen genutzt und außeruniversitäre Einrichtungen sowie die lokale Wirtschaft integriert werden.
  • 11. 11Im Saarland erscheinen zwei themenbezogene Kooperationsplattformen kurz- fristig umsetzbar. Dies sind eine Kooperationsplattform Mechatronik und Au- tomatisierung, die auf das Zentrum für Mechatronik und Automatisierung gGmbH (ZeMA) als Nukleus zurückgreifen kann, sowie eine Kooperations- plattform Gesundheit, die besonders von der Universitätsmedizin und der HTW getragen werden sollte. Zur Reorganisation der Wirtschaftswissenschaften wird dem Saarland die Einrichtung einer von beiden Hochschulen getragenen „Business School Saar- land“ nahe gelegt. Ziel der Restrukturierung sollte sein, Lehre und Forschung in den Wirtschaftswissenschaften von UdS und HTW zusammenzuführen, de- ren Effizienz zu steigern und Ressourcen einzusparen. _ Steigerung von Komplementarität und Effizienz des Studienangebots: Das Studienangebot sollte überprüft, z. B. wenig ausgelastete und/oder zu stark spezialisierte Studienangebote an Universität und Fachhochschule abge- baut und die Nutzung von Angeboten an Hochschulen der Großregion verbes- sert werden. Der Wissenschaftsrat unterstützt das Saarland nachdrücklich in seiner Absicht, für die Studierenden eine größtmögliche Durchlässigkeit im Hochschulsystem zu gewährleisten. _ Entwicklung integrativer Konzepte für duales Studium und Weiterbildung: Die Hochschulen im Saarland benötigen klare Strategien und Konzepte so- wohl für das duale Studienangebot als auch für die akademische Weiterbil- dung. Zudem müssen sie auf die nachhaltige Finanzierung der Angebote ach- ten und sich sowohl miteinander als auch mit anderen Akteuren in der Region abstimmen. _ Nutzung von Synergieeffekten in Service, Infrastruktur und Transfer: Der Wissenschaftsrat erachtet eine Verwaltungsevaluation aller vier staatli- chen Hochschulen für notwendig. Dabei sollten Synergiemöglichkeiten in Verwaltung und Infrastruktur gesucht und Best-Practice-Beispiele anderer Hochschulen als Orientierung herangezogen werden. Hinsichtlich des Wissenstransfers empfiehlt der Wissenschaftsrat, das vielfäl- tige Angebot an Instrumenten und Institutionen mit dem Ziel zu überprüfen, es zu verschlanken, die Aktivitäten zu bündeln und auf eine gleichberechtigte Beteiligung der Hochschulen zu achten. Die Industrie bzw. Wirtschaft sollte sich noch stärker einbringen und engagieren und auch aktiver von den Hoch- schulen eingebunden werden, um die Verwertung der wissenschaftlichen Er- gebnisse im Saarland zu stärken. Die insbesondere an der UdS bereits hohe Zahl der Aus- und Existenzgründungen sowie die Zahl der Patente sollte er- höht werden.
  • 12. 12 _ Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen, insbesondere in der Großregion: Auch wenn die Förderung regionaler Kooperationen unter besonderer Be- rücksichtigung der Großregion schon seit langem auf der (hochschul-)po- litischen Agenda steht, wird der Abstimmungs- und Kooperationsbedarf in Zukunft eher noch deutlich wachsen. Das Saarland und seine Hochschulen sehen sich vor die doppelte Aufgabe gestellt, zahlreiche Veränderungen und Umstrukturierungen auf Landesebene voranzutreiben und darauf aufbauend ebenso eine Strategie für ihre regionalen Kooperationsbeziehungen zu entwi- ckeln. Für die UdS und – in schwächerer Ausprägung – für die HTW bedeutet dies, dass die Großregion eine perspektivische Option für ihre Weiterentwicklung darstellen, aber derzeit nicht maßgeblich zur Bewältigung der bestehenden Probleme beitragen kann. Es gilt deshalb, sich auf die eigenen Stärken zu be- sinnen und diese gezielt auszubauen. Als zum Teil neue und konkrete Mög- lichkeiten der Zusammenarbeit hat der Wissenschaftsrat das Lehramt und die Rechtswissenschaft identifiziert. _ Justierung externer Steuerungsinstrumente: Der Wissenschaftsrat bestärkt das Saarland in seinen Plänen, das Universitäts- und das Fachhochschulgesetz in einem Hochschulgesetz zusammenzuführen, um eine einheitliche und zeitgemäße Steuerung durch das Land zu gewähr- leisten. Darüber hinaus wird dem Saarland nahe gelegt, die Musik- und die Kunsthochschule in ein einheitliches Hochschulgesetz einzubeziehen. In die- sem Zusammenhang empfiehlt der Wissenschaftsrat, die künstlerischen Hochschulen ebenfalls beim Wissenschaftsbereich anzusiedeln. Das Land sollte gezielt Anreize für eine verstärkte Kooperation der Hochschu- len miteinander und mit der Wirtschaft setzen, beispielsweise über die Förde- rung der Kooperationsplattformen. Auch die Möglichkeit der Erhöhung der leistungsorientierten Landesmittel am Gesamthaushalt der Hochschulen soll- te in Betracht gezogen werden. Der in den Blick genommene Verzicht auf leistungsorientierte Mittel ist eine ungeeignete Maßnahme, um die Hochschu- len in den anstehenden Jahren der verringerten Mittelzufuhr adäquat zu steuern. Für eine nachhaltige strukturelle Umgestaltung der Hochschulen müssen die- sen während einer Umbauphase ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen dann über verzögert einsetzende, dafür aber stärkere strukturelle Einsparungen kompensiert werden.
  • 13. 13Zur Universität des Saarlandes Die bisherigen erfolgreichen Schritte zur Profilbildung der Universität werden vom Wissenschaftsrat ausdrücklich positiv gewürdigt. Insbesondere die Ausge- staltung des Schwerpunkts Informatik, bei der der universitäre Fachbereich mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen eng verbunden ist, kann als hervorragend gelungen gelten. Von einer überwiegend gleichmäßigen Verteilung der Sparlast auf alle Fakultä- ten rät der Wissenschaftsrat ausdrücklich ab. Stattdessen empfiehlt er als zent- rale Maßnahmen, die zum Teil mit Einspareffekten einhergehen: _ Das Studiengangsportfolio im Bereich der Geisteswissenschaften sollte über- prüft werden. Als Kriterien sollten dafür herangezogen werden: studentische Nachfrage, Angemessenheit der Stellenausstattung, Qualität in Forschung Lehre sowie Profilierung. _ In Bezug auf die Lehramtsstudiengänge stellt sich dem Saarland die Aufgabe, das Angebot im Rahmen politischer Verhandlungsprozesse mit benachbarten Ländern abzustimmen und beispielsweise bereits existierende Kooperationen mit Rheinland-Pfalz weiterzuentwickeln. _ Der im Wintersemester 2013/14 neu eingeführte Masterstudiengang Maschi- nenbau an der UdS sollte wieder eingestellt werden. _ Bezüglich der Juristenausbildung im Rahmen des Staatsexamensstudiengan- ges wird empfohlen, entweder ein kooperatives Angebot mit einer Universität der Großregion aufzubauen oder sie im Saarland gänzlich aufzugeben. Aller- dings hält der Wissenschaftsrat die Rechtsinformatik und das Europarecht für profilrelevant, erfolgreich und daher im Grundsatz für erhaltenswert. _ Im Zuge der Restrukturierung sollten die Wirtschaftswissenschaften an eine Business School Saarland verlagert werden, für die UdS und HTW gemeinsam Verantwortung übernehmen. Kern sollten die Masterstudiengänge beider Hochschulen sein. Die Bachelorstudiengänge der UdS sollten entweder einge- stellt oder alternativ in das gemeinsame Portfolio der Business School Saarland integriert werden. _ Insgesamt wird der Nachwuchsförderung an der Universität nicht ausrei- chend Augenmerk geschenkt. Klare Konzepte und Strategien, die auch unter sich verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen tragfähig sein könnten, sollten – auch zur Steigerung der Standortattraktivität – zügig erar- beitet werden.
  • 14. 14 Zur Universitätsmedizin Der saarländischen Universitätsmedizin ist es besonders mit ihrem Forschungs- schwerpunkt „Molekulares Signaling“ gelungen, ein international sichtbares Profil auszubilden. Sie zeichnet sich durch eine enge Anbindung in Forschung und Lehre an die Universität sowie Kooperationsaktivitäten mit Einrichtungen in der Großregion aus. Trotz dieser positiven Bilanz sieht der Wissenschaftsrat die Notwendigkeit, das Forschungsprofil zu schärfen sowie Verbesserungen in der Lehre herbeizuführen. _ Die drei von der Universität definierten Forschungsschwerpunkte erfüllen nur zum Teil die Kriterien des Wissenschaftsrates für einen Forschungs- schwerpunkt und sollten auf zwei fokussiert werden. Dabei sollten einzelne zukunftsträchtige Forschungsinitiativen im Bereich „Molekulare Thera- piestrategien“ dem Forschungsschwerpunkt „Molekulares Signaling“ und dem Profilbereich „Biomedizinische Modellierung“ zugeordnet werden. _ Insbesondere muss die Einbindung der klinischen Forschung in die Grundla- genforschung vorangetrieben werden. _ Die Universitätsmedizin muss sich verstärkt um die Anwerbung und Bindung exzellenter Nachwuchskräfte bemühen, um ihre wissenschaftliche Leistungs- fähigkeit auch in Zukunft aufrechterhalten zu können. Daher dürfen die be- stehenden Angebote keinesfalls aufgrund von Sparauflagen reduziert werden. _ Dringlich sind Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre, auch um den unter- durchschnittlichen Prüfungsergebnissen und der relativ hohen Schwundquo- te zu begegnen. Die geplanten Baumaßnahmen zur Behebung von Missstän- den in der Lehrinfrastruktur müssen zwingend erfolgen. _ Der Wissenschaftsrat empfiehlt, den Studiengang Zahnmedizin zu schließen, da dieser nicht über die vom Wissenschaftsrat empfohlene Mindestgröße von 40 Studienanfängerinnen bzw. -anfängern verfügt und ein Ausbau aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen im Saarland aus Sicht des Wissen- schaftsrats nicht realisierbar ist. _ Die relativ hohe Belastung des klinischen Personals sollte durch geeignete Freistellungsoptionen für Forschung sowie eine entsprechende Organisations- struktur reduziert werden, um den Standort auch für wissenschaftlich inte- ressierte Arztinnen und Ärzte attraktiv zu machen. _ Aus Sicht des Wissenschaftsrats sollte eine engere Zusammenarbeit des saar- ländischen Universitätsklinikums mit umliegenden Krankenhäusern in der Transplantationsmedizin angestrebt sowie die Aufgabe nur schwach nachge- fragter Organtransplantationen erwogen werden.
  • 15. 15_ Die Konzentration der bislang noch räumlich zergliederten Kliniken auf we- nige Gebäude muss mit Hilfe der bereits begonnenen und für die Zukunft ge- planten Baumaßnahmen weiterverfolgt werden, um die notwendige Effi- zienzsteigerung in der Krankenversorgung zu erreichen und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beizutragen. _ Vor dem Hintergrund der im Bundesvergleich niedrigen finanziellen Ausstat- tung der saarländischen Universitätsmedizin ist der Wissenschaftsrat der An- sicht, dass eine Absenkung des Landeszuführungsbetrags bei vollem Erhalt des derzeitigen Leistungsspektrums in Homburg nicht ohne Auswirkungen auf die Qualität von Forschung und Lehre sowie die regionale Krankenversor- gung bleiben würde. Langfristig könnte dies auch zu einer Gefährdung des universitären Status führen. _ Auf Basis der bereits bestehenden Verbindung der Universitätsmedizin mit Einrichtungen in der Großregion in Forschung, Lehre und Krankenversorgung sollten Kooperationsaktivitäten in Zukunft verstärkt strategisch ausgerichtet und – die notwendigen politischen Absprachen vorausgesetzt – eine struktu- relle Verankerung der Allianz, u. a. zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb von Forschungsinfrastrukturen und zur gezielten Nutzung der Netzwerke zum Anschub von Drittmittelanträgen, erwirkt werden. Zur Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Die HTW erfüllt ihren Auftrag als Fachhochschule sehr gut und wird als grund- sätzlich forschungsstark eingeschätzt. Zentrale Empfehlungen für ihre Weiter- entwicklung sind: _ Zur Ausbildung eines Forschungsprofils der HTW und zur besseren Vernet- zung der beiden Hochschulen sollen im Saarland zwei Kooperationsplattfor- men zu den Themen Mechatronik/Automatisierung und Gesundheit etabliert werden. _ Der Wissenschaftsrat empfiehlt dringend, von Plänen für einen weiteren Aufwuchs der Studierendenzahlen Abstand zu nehmen. _ Das Studiengangsportfolio der HTW sollte insgesamt einer Überprüfung ins- besondere im Hinblick auf zu erzielende Synergieeffekte unterzogen werden. _ Im Zuge der Restrukturierung sollten die Wirtschaftswissenschaften an eine Business School Saarland verlagert werden, für die UdS und HTW gemeinsam Verantwortung übernehmen. Kern sollten die Masterstudiengänge beider Hochschulen sein. Die Bachelorstudiengänge der Wirtschaftswissenschaften der HTW sollten entweder an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst oder alternativ in abgestimmter Form in das gemeinsame Portfolio der Busi- ness School Saarland integriert werden.
  • 16. 16 _ Die nicht mehr zeitgemäße Ausgestaltung der Verwaltungsleitung sollte – nach Reform des Hochschulgesetzes – in eine in die Hochschulleitung inte- grierte Verwaltungsleitung in Gestalt einer Kanzlerin oder eines Kanzlers umgewandelt werden. _ Die HTW sollte keinen eigenen Masterstudiengang Architektur mehr vorhal- ten. Das Saarland wird gebeten, den Wissenschaftsrat nach Ablauf von drei Jahren über den Stand der Umsetzung der empfohlenen Strukturmaßnahmen zu un- terrichten.
  • 17. 17 Abkürzungsverzeichnis ASW Akademie der Saarwirtschaft BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung CEUS Collegium Europaeum Universitatis Saraviensis CIPMM Center for Integrative Physiology and Molecular Medicine DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft DFH Deutsch-Französische Hochschule DFKI Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH DHfPG Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanage- ment EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung FhG Fachhochschulgesetz FITT Institut für Technologietransfer an der HTW gGmbH FuE Forschung und Entwicklung GK Graduiertenkolleg GradUS Graduiertenprogramm der UdS HBK Hochschule der Bildenden Künste Saar HfM Hochschule für Musik Saar HIPS Helmholtz-Institut für pharmazeutische Forschung im Saarland HSP Hochschulpakt HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes IBMT Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik IGFT Institut für Gesundheitsforschung und -technologie
  • 18. 18 IMPP Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen INM Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH IRTG International Research Training Group IT Informationstechnisch/Informationstechnologie IZFP Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren KWT Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer LOM Leistungsorientierte Mittelvergabe MD/PhD Doctor of Medicine/Doctor of Philosophy MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik MPI-I Max-Planck-Institut für Informatik MPI-SWS Max-Planck-Institut für Software-Systeme MWW Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft PVA Patentverwertungsagentur SFB Sonderforschungsbereich SPP Schwerpunktprogramm TR Transregio TU Technische Universität UdS Universität des Saarlandes UG Universitätsgesetz UKS Universitätsklinikum des Saarlandes UniGR Universität der Großregion VZÄ Vollzeitäquivalent WR Wissenschaftsrat ZBI Zentrum für Bioinformatik ZeMA Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik gGmbH ZHEUS Zentrum für historische Europastudien im Saarland ZHMB Zentrums für Human- und Molekularbiologie ZPT Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V.
  • 19. 19 Tabellen und Abbildun- gen Tabelle 1:   Landeshochschulen im Überblick (ohne Fachhochschule für Verwaltung) 23  Tabelle 2:  Zahl der Studierenden, Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen 30  Tabelle 3:  Ausgaben des Wissenschaftsbereichs 2010–2015 (in Mio. Euro) (ohne künstlerische Hochschulen und ohne Landesanteil für überregionale Gremien) 42  Tabelle 4:  Landeszuschuss für die Hochschulmedizin Homburg 2012 43  Tabelle 5:  Bauhaushalt für UdS, Universitätsklinikum und HTW 2007–2011 (in Mio. Euro) 44  Tabelle 6:  Globalbeitrag und Sondermittel an die Universität des Saarlandes 2011–2020 (in Mio. Euro) 46  Tabelle 7:   Globalbeitrag und Sondermittel an die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 2011–2020 (in Mio. Euro) 47  Tabelle 8:   Mittelzuführung im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 an die saarländischen Hochschulen (in Mio. Euro) 48  Tabelle 9:  Mittelzuführung des Bundes im Rahmen des Qualitätspakts Lehre an die saarländischen Hochschulen bis 2016 (in Mio. Euro) 48  Tabelle 10:  Laufende Grundmittel für Lehre und Forschung je Studierender bzw. Studierendem (in Tsd. Euro) 49  Tabelle 11:  Drittmitteleinnahmen je Professorin bzw. Professor nach Hochschultyp (in Tsd. Euro) 53  Tabelle 12:  Drittmittel zu laufenden Grundmitteln nach Hochschultyp 55 
  • 20. 20 Tabelle 13:   Einwohner in der Großregion (Bevölkerungsbewegung 2001-2011, Ist 2012 und Projektion 2050) 65  Abbildung 1:   Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. Hochschulsemester an allen Hochschulen im Saarland nach dem Land des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung 31  Abbildung 2:  Drittmitteleinnahmen je Professorin bzw. Professor einschließlich medizinischer Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 51  Abbildung 3:  Drittmitteleinnahmen je Professorin bzw. Professor ohne medizinische Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 52  Abbildung 4:  Drittmittel zu laufenden Grundmitteln einschließlich medizinischer Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 54  Abbildung 5:  Drittmittel zu laufenden Grundmitteln ohne medizinische Einrichtungen bzw. Gesundheitswissenschaften 55 
  • 21. 21 A. Struktur und Rah- menbedingungen des Hochschulsystems A.I HOCHSCHUL- UND WISSENSCHAFTSSYSTEM DES SAARLANDES I.1 Institutionengefüge Das Hochschul- und Wissenschaftssystem des Saarlandes setzt sich derzeit (Stand: August 2013) aus einer Universität, einer Fachhochschule, zwei künstle- rischen Hochschulen, einer privaten Hochschule, zwei Berufsakademien sowie zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen. Die bei- den Bereiche Wissenschaft und Hochschulen sowie Technologie sind in der Staatskanzlei im Zuständigkeitsbereich der Ministerpräsidentin angesiedelt, während die künstlerischen Hochschulen beim Ministerium für Bildung und Kultur ressortieren (vgl. auch Kap. A.I.2). Aus Sicht des Landes soll das Hochschul- und Wissenschaftssystem fünf großen Leitlinien folgen: _ Leistungsfähigkeit in Lehre, Forschung und Technologietransfer, _ Konkurrenzfähigkeit im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit, _ Konzentration im Sinne einer Profilschärfung, die darauf abzielt, Forschungs- linien festzulegen, durch Zuordnung von Ressourcen und Teildisziplinen zu stärken und ggf. zu diversifizieren, _ Komplementarität im Sinne von Arbeitsteilung zwischen den Hochschulen der Region, _ Kooperation zwischen Schwerpunkten verschiedener Hochschulen mit wech- selseitigen Synergieeffekten, zwischen verschiedenen Hochschultypen, mit anderen Institutionen sowie mit dem Land und anderen Akteuren.
  • 22. 22 Aus Sicht des Landes bietet die räumliche Nähe aller beteiligten Einrichtungen Chancen für enge, vertrauensvolle und logistisch leicht zu organisierende Ko- operationsbeziehungen, mit deren Hilfe Synergieeffekte erreicht werden könn- ten. Die Hochschulen sind untereinander z. B. über einige wenige gemeinsam getragene Studiengänge, Projekte oder Einrichtungen wie das Hochschul-IT- Zentrum vernetzt. Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt es über die Leitungspersonen Verknüpfungen, da diese zumeist auch Lehrstuhlin- haberinnen bzw. -inhaber an einer der Hochschulen sind. Des Weiteren existie- ren nach Angaben des Landes vielfältige Kooperationsbeziehungen und Netz- werke zwischen den Akteuren des Wissenschaftsstandortes mit Wirtschaftsunternehmen in der Region mit dem Ziel, Innovationsprozesse zu stimulieren, die technologieaffinen Unternehmen zu stärken und neue Wachs- tumsperspektiven zu eröffnen. I.1.a Landeshochschulen Die Universität des Saarlandes (UdS) versteht sich als forschungsstarke Univer- sität mit Medizinischer Fakultät, die ein breites disziplinäres Spektrum an acht Fakultäten und zwei überfakultären Zentren anbietet. Sie weist drei Schwer- punktbereiche aus: „Informatik“, „NanoBioMed – Leben und Materie“ und „Eu- ropastudien sowie Europäische Kooperation in Forschung und Lehre“. Der Hauptcampus befindet sich in Saarbrücken. Im Wintersemester 2012/13 waren an der Universität des Saarlandes insgesamt 18.592 Studierende eingeschrie- ben. |9 Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist ebenso wie die Medizinische Fakultät der UdS in Homburg angesiedelt. Die Fakultät ist an beiden überfakul- tären Zentren mit korrespondierenden Studiengängen und am Schwerpunkt NanoBioMed beteiligt. Im Wintersemester 2012/13 studierten 1.991 Studierende Human- bzw. Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät. |10 Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) befindet sich nach einer Phase starken Wachstums aktuell in einem Strategieentwick- lungsprozess. Neben ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengän- gen bietet sie seit einigen Jahren auch sozialwissenschaftliche Studiengänge an. Die vier Fakultäten sind derzeit auf den Hauptcampus in Saarbrücken sowie auf vier weitere Standorte verteilt. Die Zahl der Studierenden betrug im Winterse- mester 2012/13 5.209 Studierende an der Hochschule selbst und 408 Studieren- |9 Inklusive Promovierender, Beurlaubter und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer von Studienkollegs. |10 Diese Angabe basiert auf dem Selbstbericht der UdS mit dem Stichtag 30.11.2012. Von der Medizini- schen Fakultät werden für das Wintersemester 2012/13 mit Stichtag 31.12.2012 2.089 Studierende ge- nannt.
  • 23. 23de am gemeinsam mit der Universität Lothringen getragenen Deutsch- Französischen Hochschulinstitut. Die Hochschule für Musik Saar (HfM) in Saarbrücken gliedert sich in die zwei Fachbereiche „Bühne und Konzert“ sowie „Reflexion und Vermittlung“. Im Wintersemester 2012/13 waren 445 Studierende an der Musikhochschule einge- schrieben. An der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) in Saarbrücken studier- ten im Wintersemester 2012/13 394 Studierende in Studiengängen mit Kunst- oder Designschwerpunkt. Sie verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz. Gemeinsam mit der Universität des Saarlandes werden von den beiden künstle- rischen Hochschulen u. a. die Lehramtsstudiengänge Musik bzw. Kunsterzie- hung angeboten. Einen Überblick über die Landeshochschulen gibt Tabelle 1. Tabelle 1: Landeshochschulen im Überblick (ohne Fachhochschule für Verwaltung) Hoch- schulen WS 2012/13 Mio. Euro 2012 Drittmittel- ausgaben Ø 2008–2012 Mio. Euro p.a. Studiengänge Studierende Professuren Budget Bachelor Master Sons- tige |1 Insgesamt VZÄ Global- zuschuss Sonder- mittel UdS |2 43 46 32 18.592 279 140,9 48,9 58,0 HTW |3 31 22 -- 5.617 130 20,4 7,0 5,3 HfM 14 12 8 445 38 4,8 . . HBK 4 9 4 394 16,5 |4 3,3 . . Insgesamt 92 89 44 25.059 408 169 56 63,3 |1 Inklusive der Staatsexamensstudiengänge |2 Inklusive der Universitätsmedizin |3 Inklusive des DFHI. |4 Sommersemester 2013, Angaben laut Stellenplan. Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben der Hochschulen und des Landes. I.1.b Sonstige Hochschulen bzw. Berufsakademien Die Fachhochschule für Verwaltung in Göttelborn bildet für den Verwaltungs- und den Polizeidienst aus. Im Wintersemester 2012/13 studierten an ihr 456 Studierende. Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) ist eine private, institutionell akkreditierte und staatlich anerkannte Hochschule, die in unmittelbarer Nähe des Campus der Universität des Saarlan-
  • 24. 24 des angesiedelt ist. Das Bachelorstudium ist dual angelegt, die Masterstudien- gänge nicht notwendigerweise. An der Hochschule, die ausschließlich Fernstu- diengänge anbietet, waren im Wintersemester 2012/13 3.589 Studierende ein- geschrieben. Die private ASW – Berufsakademie Saarland e. V. der saarländischen Wirt- schaft mit Sitz in Sankt Ingbert bietet technische und betriebswirtschaftliche duale Studiengänge |11 an, die durchweg akkreditiert sind und zu hochschul- rechtlich gleichgestellten Bachelorabschlüssen führen. Im Wintersemester 2011/12 waren 466 Studierende eingeschrieben. Des Weiteren bietet die private Berufsakademie für das Gesundheits- und So- zialwesen Saarland (BAGSS) in Trägerschaft der Saarland-Heilstätten GmbH, des Kreiskrankenhauses Sankt Ingbert und der Organisation Pro Seniore ab dem Wintersemester 2013/14 insgesamt vier Bachelorstudiengänge an. Der Verwaltungssitz der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH), die 1997 durch ein Regierungsabkommen gegründet wurde, ist Saarbrücken. Im April 2013 wurden 150 deutsch-französische Studienprogramme an 180 Partnerhoch- schulen angeboten, in die rd. 5.000 Studierende eingeschrieben waren. I.1.c Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Im Saarland sind die folgenden außeruniversitären Einrichtungen angesiedelt: _ Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik (IBMT); Sankt Ingbert, Sulz- bach (Saarland) und Potsdam-Golm _ Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren (IZFP); Saarbrücken und Dresden _ Helmholtz-Institut für pharmazeutische Forschung im Saarland (HIPS); Saar- brücken (Außenstelle des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung GmbH in Braunschweig) _ Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH (INM); Saarbrücken _ Leibniz-Zentrum für Informatik GmbH – Schloss Dagstuhl; Wadern und Saar- brücken _ Max-Planck-Institut für Informatik (MPI-I); Saarbrücken |11 Im Saarländischen Berufsakademiengesetz werden die Begriffe Ausbildungsgang und Studiengang sy- nonym verwendet.
  • 25. 25_ Max-Planck-Institut für Software-Systeme (MPI-SWS); Saarbrücken und Kai- serslautern _ Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH (DFKI); Saar- brücken, Kaiserlautern und Bremen _ Institut der Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Informationsfor- schung e. V. an der Universität des Saarlandes (IAI); Saarbrücken _ Institut für ZukunftsEnergieSysteme gGmbH (IZES); Saarbrücken (An-Institut der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes) _ Korea Institute of Science and Technology in Europe Forschungsgesellschaft mbH (KIST); Saarbrücken _ PharmBioTec GmbH; Saarbrücken _ Steinbeis-Forschungszentrum Material Engineering Center Saarland (MECS); Saarbrücken _ Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik gGmbH (ZeMA); Saarbrücken I.2 Entwicklungen seit 1990 Seit 1992 ging im Saarland insgesamt – analog zum damaligen Bundestrend – die Zahl der Studierenden zurück. Sie sank bis zum Jahr 2000 um rd. 20 %. So- wohl Fächerschließungen an der Universität des Saarlandes als auch wachsende Konkurrenz durch die in der benachbarten Westpfalz aufgebauten Fachhoch- schulen (Standort Pirmasens seit 1989, Standorte Zweibrücken und Birkenfeld seit 1994) verstärkten aus Sicht des Landes diese Entwicklung. Die Sachverständigenkommission Saarland-Trier-Westpfalz stieß im Jahr 1998 mit ihrer Stellungnahme zur Hochschulentwicklungsplanung wesentliche Ent- wicklungslinien im Saarland an und empfahl eine stärkere Profilierung der Universität des Saarlandes. |12 Zudem wurden im Juni 1999 neue Hochschulge- setze für die Universität und für die Fachhochschule im saarländischen Landtag verabschiedet, die auf eine Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen, auf die Schaffung und Optimierung von Organisations- und Entscheidungspro- zessen sowie auf strukturelle Maßnahmen der Studienzeitverkürzung abzielten. Die Nutzung dieser rechtlichen Regelungen zur Weiterentwicklung des saar- ländischen Hochschulsystems mündete im Juni 2003 in die Einführung eines |12 Vgl. Sachverständigenkommission Hochschulentwicklung Saarland-Trier-Westpfalz: Empfehlungen der Sachverständigenkommission Hochschulentwicklung Saarland-Trier-Westpfalz, Köln, März 1998.
  • 26. 26 Globalhaushaltes und den Abschluss der ersten Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Saarland und der Universität für den Zeitraum 2004–2006. Diese Maßnahme wurde durch ein neues, im Juni 2004 verabschiedetes Universitäts- gesetz begleitet, das der Universität hinsichtlich ihrer inneren Verfassung und Organisation größere Freiräume zugestand. Hierfür wurde neben der Stärkung der Stellung der Universitätspräsidentin bzw. des Universitätspräsidenten ein aus externen Mitgliedern bestehender Universitätsrat mit strategisch entschei- dender Funktion etabliert. Bereits in der ersten Ziel- und Leistungsvereinbarung wurde eine Schwerpunktbildung in den Bereichen Informatik, Europa- Orientierung und Nano-/Biowissenschaften vereinbart, die auch in den nachfol- genden Vereinbarungen fortgeschrieben wurde. Konzeptionelle Grundlage war dabei neben dem Universitätsentwicklungsplan 2004 insbesondere die 2001 ver- abschiedete erste Innovationsstrategie des Landes. |13 Mit der Entwicklung der drei Initialcluster „it.saarland“, „biokom.saarland“ und „wissen.saarland“ wurden anschließend erste Erfahrungen zum Aufbau von regionalen Clusterstrukturen gesammelt und die dahinter liegenden For- schungskerne gestärkt. In die Weiterentwicklung der Innovationsstrategie brachten sich über 100 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbänden und der Landes- regierung ein. Die Bandbreite der Branchen wurde dabei erweitert auf Automoti- ve (Automobiltechnik), Mechatronik, Informationstechnologie, Nanobiotechno- logie, Health Care, Logistik und Energie. Diese zweite Innovationsstrategie aus dem Jahr 2007 verfolgt mit Bezug auf Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen u. a. die Ziele, die Spitzenforschung insbesondere mit Bezug zu den Clus- tern auszubauen, die Profilbildung in der Lehre weiter zu verstärken sowie die gemeinsamen Forschungsprojekte mit der regionalen Wirtschaft auszuwei- ten. |14 Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat ihre Studieren- denzahlen im Zeitraum von 2001 bis 2012 verdoppelt, wozu auch die zwischen- zeitlich erfolgte Integration der ehemaligen katholischen (Fach-)Hochschule für |13 Unter der Federführung der Staatskanzlei des Saarlandes wurde zwischen 1999 und 2001 eine Strate- gie erarbeitet, welche die Innovationspolitik des Saarlandes als Kettenwirkung zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft zur Bewältigung des Strukturwandels beschreibt. Staatskanzlei des Saarlandes: Innovati- onsstrategie für das Saarland, 2001, abrufbar unter http://www.saarland.de/dokumente/ressort_wirtschaft_und_arbeit/Innovationsstrategie_f_r_das_Saarla nd_-_Langfassung.pdf (abgerufen am 14.10.2013). |14 Landesregierung des Saarlandes: Für alle, die Zukunft gestalten möchten: das Saarland. Innovations- strategie bis 2015, Saarbrücken, November 2007, abrufbar unter http://www.saarland.de/dokumente/thema_innovation/Innovationsstrategie_2015_deutsch.pdf (abgeru- fen am 14.10.2013).
  • 27. 27Soziale Arbeit, vormals in der Trägerschaft des Bistums Trier, beigetragen hat. Dadurch wurden neue Studienangebote in der Kindheitspädagogik sowie in den Pflegewissenschaften etabliert. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der HTW wurden bereits 2002 von einer Sachverständigenkommission erarbeitet. |15 Kernpunkte waren die Angebotserweiterung beispielsweise in den Bereichen Tourismuswirtschaft und Medizintechnik, die Effizienzsteigerung über das An- gebot von dualen Studiengängen, die Internationalisierung der Hochschule über das Deutsch-Französische Hochschulinstitut und die Umstellung der Studien- gänge auf die Bachelor-/Masterstruktur. Diese Empfehlungen schlagen sich in den mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft vereinbarten Ziel- und Leistungsvereinbarungen nieder, die ab 2008 zusammen mit einem Global- haushalt eingeführt wurden. Auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 wurden die beiden Hochschulen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen dazu verpflichtet, zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern die Chance zur Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen. Seit 2008 stieg die Zahl der Studierenden deutlich an. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 wuchs die Studierendenzahl im Saarland insgesamt um 44,5 % auf 28.318 Studierende, wobei die Universität einen Zuwachs von 21,2 % und die Fachhochschule von 46,9 % zu verzeichnen hatte. Mit dem Ziel der weiteren Attraktivitätssteigerung des Hochschulstandortes Saarland gründete das Land 2009 die StudienStiftungSaar mit einem Stiftungs- vermögen von 6 Mio. Euro. Diese Stiftung fördert Lehre und Studium, insbeson- dere durch die Vergabe von Stipendien und die Verleihung von Preisen. Im Rahmen des Deutschlandstipendiums erreichte das Saarland mithilfe der Stu- dienStiftungSaar 2011 und 2012 die höchste Ausschöpfungsquote aller Län- der. |16 Um auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Großregion (Saar- land, Rheinland-Pfalz, Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, Wallonien) wei- ter zu intensivieren, wurde das Projekt „Universität der Großregion“ unter der Federführung der Universität des Saarlandes von der EU im Rahmen des IN- TERREG-IVa-Programms (2007–2013) gefördert. Die European University Association |15 Vgl. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes (Hrsg.), Stellungnahme und Emp- fehlungen der Sachverständigenkommission zur weiteren Entwicklung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken 2002. |16 Vgl. http://www.laendercheck-wissenschaft.de/deutschlandstipendium/erfolgsquote/index.html (ab- gerufen am 19.08.2013).
  • 28. 28 hat Anfang 2012 die Universität der Großregion evaluiert. |17 Die Partneruni- versitäten streben auf dem Weg zu einem verstetigten Universitätsverbund die Schaffung einer grenzüberschreitenden Rechtsform bis zum Jahresende 2014 mit Sitz der Geschäftsstelle in Saarbrücken an. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nehmen aus Sicht des Landes im Umfeld der Hochschulen eine wichtige Rolle ein. Sie hätten nicht nur eine wichtige Funktion als Träger des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, sondern seien auch ein Inkubator für junge technologieorien- tierte Unternehmen, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung in marktreife Produkte und Dienstleistungen umsetzten. Alle Forschungsinstitute beteiligten sich an Netzwerken und Clustern in der Region. Durch Kooperationsprojekte trügen die Institute dazu bei, dass die in Relation zum Bundesdurchschnitt ge- ringere FuE-Intensität des Saarlandes im privatwirtschaftlichen Sektor gestei- gert werde. Aufgrund der Ansiedlung neuer Forschungsinstitute haben die außeruniversitä- ren Forschungseinrichtungen seit 2000 an Bedeutung gewonnen. Als in dieser Zeit entstandene Einrichtungen sind das Max-Planck-Institut für Softwaresys- teme (MPI-SWS), das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saar- land (HIPS) und das Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik gGmbH (ZeMA) zu nennen. Das ZeMA ist unter Einbeziehung der regionalen Wirtschaft als anwendungsorientiertes Institut der beiden Hochschulen im Rahmen der seit 2007 umgesetzten Innovationsstrategie des Saarlandes ent- standen. Die bereits vorhandenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen konnten währenddessen ihre Forschungsschwerpunkte weiter ausbauen und wurden nach Angaben des Landes bei Leitprojekten finanziell unterstützt. Mit der Regierungsneubildung im Mai 2012 wurde vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung beschlossen, die Zahl der Ministerien zu verringern. Dies machte es erforderlich, dass auch die Staatskanzlei einen Ressortbereich verantwortet. Nach Aussage des Landes sprachen folgende wesentliche Gründe dafür, die bis dahin im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft angesie- delten beiden Abteilungen für Wissenschaft und Hochschulen |18 sowie diejeni- ge für Technologie in die Staatskanzlei zu überführen und sie damit unmittel- |17 Der vollständige Evaluation Report kann abgerufen werden unter http://www.uni- gr.eu/fileadmin/Ueber_uns/Evaluierung/UniGR_Report_Final.pdf (abgerufen am 16.10.2013). |18 Dies schließt die Universität des Saarlandes, die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlan- des, die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement sowie die ASW – Berufsaka- demie des Saarlandes e. V. und die Berufsakademie für das Gesundheits- und Sozialwesen Saarland ein. Die künstlerischen Hochschulen ressortieren beim Ministerium für Bildung und Kultur und waren bereits bis 2012 beim Ministerium für Inneres, Kultur und Europa angesiedelt.
  • 29. 29bar der Ministerpräsidentin zuzuordnen: (1) Den Hochschulen und außeruniver- sitären Forschungseinrichtungen wird ebenso wie der Förderung technologi- scher Entwicklung und des Technologietransfers für den Strukturwandel und die Zukunftsfähigkeit des Landes insgesamt eine übergreifende strategische Be- deutung zugemessen. (2) Trotz dieser strategischen Bedeutung wird die Einhal- tung der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes auch für den Bereich Hochschulen, Wissenschaft und Technologie als unumgänglich angesehen ebenso wie (3) eine strategisch nach vorne gerichtete Steuerung unter Rück- kopplung mit mehreren Ressorts. In der Staatskanzlei wurde die Funktion der Beauftragten der Ministerpräsidentin für Hochschulen, Wissenschaft und Technologie neu eingerichtet, die direkt dem Chef der Staatskanzlei zugeordnet ist. I.3 Studium und Lehre I.3.a Angebot von und Nachfrage nach Studienplätzen Das Saarland macht den Hochschulen aktuell keine Vorgaben zu Studienplatz- zielzahlen (vgl. auch Kap. A.II.1). Die Zahl der an den Landeshochschulen |19 eingeschriebenen Studierenden stieg vom Wintersemester 2004/05 bis zum Wintersemester 2010/11 um 21,6 % von 18.658 auf 22.679 Studierende. Im gleichen Zeitraum wuchs die Zahl der Studi- enanfängerinnen bzw. -anfänger an diesen Hochschulen im 1. Hochschul- semester sogar um 42,0 % von 3.052 auf 4.335 Studierende an (vgl. Tabelle 2). |19 Ohne die Fachhochschule für Verwaltung. Eine Berücksichtigung der privaten Hochschulen ist bei die- ser Betrachtung nicht sinnvoll, da in diesem Zeitraum die Katholische Hochschule für Soziale Arbeit ge- schlossen und die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement neu gegründet wur- de.
  • 30. 30 Tabelle 2: Zahl der Studierenden, Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen Amtliche Hochschulstatistik 2004/05 2006/07 2008/09 2010/11 „+/– 2004/05– 2010/11“ Studierende |1 Landeshochschulen |2 18.658 19.336 19.550 22.679 +21,6 % Sonstige Hochschulen |3 677 459 2.068 2.664 +293,5 % Insgesamt 19.335 19.795 21.618 25.343 +31,1 % Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) |4 Landeshochschulen |2 3.052 3.237 3.608 4.335 +42,0 % Sonstige Hochschulen |3 177 102 566 882 +398,3 % Insgesamt 3.229 3.339 4.174 5.217 +61,6 % Erstsemester im 1. Fachsemester Landeshochschulen |2 4.071 4.221 4.854 6.071 +49,1 % Sonstige Hochschulen |3 172 102 566 930 +440,7 % Insgesamt 4.243 4.323 5.420 7.001 +65,0 % Hochschulabsolventinnen und -absolventen |5 Landeshochschulen |2 2.416 2.144 2.569 2.439 +1,0 % Sonstige Hochschulen |3 192 206 164 553 +188,0 % Insgesamt 2.608 2.350 2.733 2.992 +14,7 % |1 Haupt- und Nebenhörerinnen und -hörer, ohne Beurlaubte, Gasthörerinnen und -hörer, Studierende im Studienkolleg, Deutschkurs für Ausländerinnen und Ausländer. |2 Ohne Fachhochschule für Verwaltung, also: Universität des Saarlandes, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Hochschule für Musik, Hochschule der Bildenden Künste Saar. |3 Fachhochschule für Verwaltung, Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (Akkreditie- rung und staatliche Anerkennung im Jahr 2008); Katholische Hochschule für Soziale Arbeit (Schließung zum 31.12.2008). |4 Im ersten Hochschulsemester im Bundesgebiet. |5 In den Prüfungsjahren 2004, 2006, 2008 und 2010 (jeweils Wintersemester und anschließendes Som- mersemester). Quelle: Statistisches Amt Saarland: Statistische Berichte. B III 1-j 2010. Studierende an den Hochschulen des Saarlandes im Wintersemester 2010/11, Saarbrücken 2011, S. 6 f. und Statistisches Amt Saarland: Statistische Berichte. B III 3-j 2004/06/08/10. Abschlussprüfungen an den Hochschulen des Saarlandes im Prüfungsjahr 2004/06/08/10, Saarbrücken 2005/08/10/11, jeweils S. 5. Bezogen auf die Landeshochschulen |20 entfielen im Wintersemester 2012/13 rd. 74 % der Studierenden auf die Universität des Saarlandes, rd. 22 % auf die HTW und rd. 3 % auf die beiden künstlerischen Hochschulen (vgl. Tabelle 1). |20 Ohne die Fachhochschule für Verwaltung.
  • 31. 31Im selben Semester hatten rd. 47 % aller Studienanfängerinnen bzw. -anfänger im 1. Hochschulsemester im Saarland ihre Hochschulzugangsberech- tigung auch im Saarland erworben, während es im Wintersemester 2004/05 noch 56 % waren. Der Anteil der Studienanfängerinnen bzw. -anfänger aus Rheinland-Pfalz blieb im selben Zeitraum mit etwa 9 % konstant sowie sich auch der Anteil mit Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland nur leicht von 22 % auf 18 % senkte. Dahingegen stieg der Anteil der Studienanfän- gerinnen bzw. -anfänger aus dem restlichen Bundesgebiet (ohne Saarland und Rheinland-Pfalz) von 14 % im Wintersemester 2004/05 auf 25 % im Winterse- mester 2012/13 an (vgl. Abbildung 1). Die Hauptursache dafür wird in der Gründung der privaten Deutschen Hochschule für Prävention und Gesund- heitsmanagement im Jahr 2008 gesehen, die ausschließlich Fernstudiengänge anbietet. Abbildung 1: Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. Hochschulsemester an allen Hochschulen im Saarland nach dem Land des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung Land des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung im Saarland = Landeskinder. |1 Deutschland ohne Saarland und Rheinland-Pfalz. Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.1: Studierende an Hochschulen, Wintersemester 2004/2005 – Wintersemester 2012/2013, Wiesbaden 2005 – 2013. WS 2004/05 WS 2006/07 WS 2008/09 WS 2010/11 WS 2012/13 Rheinland-Pfalz 284 298 350 406 458 Deutschland I1 443 536 1.051 1.292 1.228 Ausland 706 707 736 858 910 Saarland 1.796 1.798 2.037 2.661 2.343 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Anteil
  • 32. 32 I.3.b Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen Die Vorausberechnung der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger der Kultusministerkonferenz (KMK) bis 2025 geht davon aus, dass die Zahl der Stu- dienfängerinnen und -anfänger in Deutschland im Jahr 2011 bereits ihren Hö- hepunkt erreicht hat. |21 Bundesweit nahmen in diesem Jahr 515.833 Menschen ein Studium auf. Noch bis 2019 werden die Studienanfängerzahlen voraussicht- lich deutlich über 450.000 pro Jahr liegen. Auch zum Ende des Prognosezeit- raums 2025 rechnet die KMK mit einem 18 % über dem Basisjahr des Hoch- schulpaktes (2005) liegenden Niveau von insgesamt 421.900 Studienfängerinnen und -anfängern. Das Saarland will sich bezüglich der Bereitstellung eines nachfrageorientierten Studienangebots grundsätzlich an der KMK-Vorausberechnung vom Juli 2012 orientieren. |22 Für das Saarland wird darin bis 2013 noch mit einem leichten Anstieg der Studienanfängerzahlen auf 5.638 gerechnet, bevor ein stetes Absin- ken auf 4.742 Studienanfängerinnen und -anfänger bis zum Jahr 2025 folgt. Dieses verteilt sich voraussichtlich gleichmäßig auf Fachhochschule und Uni- versität bzw. künstlerische Hochschulen. I.3.c Hochschulpakt 2020 Das Saarland unterzeichnete sowohl 2007 als auch 2009 die Verwaltungsverein- barung zwischen Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020. Trotz einer ähn- lichen demografischen Entwicklung wie in den neuen Ländern (vgl. Kap. A.III.3.a) hat das Saarland somit – wie die anderen westdeutschen Flächenländer – die Verantwortung eines „Ausbaulandes“ übernommen und sich verpflichtet, mehr Studienanfängerinnen und -anfänger aufzunehmen. Um dem wachsenden Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden, setzte das Saarland die Hochschul- paktmittel vor allem mit den Zielstellungen ein, in grundständigen Studiengän- gen nachfrageorientierte Aufnahmekapazitäten zu schaffen, zu sichern oder bei begrenzten Studienkapazitäten das Studienangebot zu erweitern. |23 Dabei wurde in der ersten Phase des Hochschulpaktes ein quantitativer Schwerpunkt im Fachhochschulbereich gesetzt (vgl. Kap. A.II.3.b). Die kumulative Gesamt- zahl von zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern im Zeitraum der |21 Kultusministerkonferenz: Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012–2025. Fortschreibung, Berlin, Januar 2012. |22 Kultusministerkonferenz: Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012–2025. Erläuterung der Datenbasis und des Berechnungsverfahrens (Dokumentation Nr. 197), Berlin, Juli 2012. |23 Um den zusätzlich Beschäftigten auch langfristig eine Perspektive bieten zu können, sind ein Teil der im Rahmen des Hochschulpaktes geschaffenen zusätzlichen Personalstellen seit 2008 in den Stellenplänen der Hochschulen verankert.
  • 33. 33ersten Förderphase bis 2010 beträgt für das Saarland 3.044 zusätzliche Studien- anfängerinnen und -anfänger bei einer Basiszahl von 3.740 Studienanfängerin- nen und -anfängern im Jahr 2005. |24 Damit wurde das im Hochschulpakt ver- ankerte Ausbauziel von 1.510 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern mehr als erfüllt. Gemäß den Verwendungsberichten der Hochschulen wurden die Mittel aus dem Hochschulpakt an den saarländischen Hochschulen vorrangig für Personal- maßnahmen (Universität und künstlerische Hochschulen zu 90 %, Fachhoch- schule zu 97 %) eingesetzt. Die mit den Mitteln aus dem Hochschulpakt einge- leiteten Maßnahmen erwiesen sich aus Sicht des Landes als außerordentlich er- erfolgreich. Beispielsweise konnte der für das Saarland volkswirtschaftlich wichtige Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger in den MINT-Fächern um mehr als ein Drittel gegenüber 2005 gesteigert werden. In Phase III (2016–2020) des Hochschulpaktes wird das Saarland nach eigenen Angaben wegen des Haushaltskonsolidierungsprozesses und der verstärkt nega- tiven eigenen demografischen Entwicklung voraussichtlich nicht wie bisher über das vereinbarte Ziel hinaus die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerin- nen und -anfänger fördern können. |25 I.3.d Studienangebote und Qualitätssicherung Insgesamt wurden im Saarland im Wintersemester 2012/13 an den vier Landes- hochschulen 226 Studiengänge angeboten (vgl. Tabelle 1). Darunter sind 90 Master-, 92 Bachelor- und 44 sonstige Studiengänge. Sowohl an der HTW als auch an der UdS sind alle Studiengänge (mit Ausnahme der Staatsexamensstudiengänge Zahn- und Humanmedizin, Pharmazie, Lehr- amt und Rechtswissenschaft) auf die Bachelor-/Masterstruktur umgestellt. Die Universität hat im Oktober 2012 als eine der ersten Universitäten bundesweit erfolgreich die Systemakkreditierung abgeschlossen, so dass sämtliche Studien- gänge, die das universitäre Qualitätsmanagementsystem durchlaufen haben o- der in Zukunft durchlaufen werden, akkreditiert sind. An der Fachhochschule sind zurzeit 27 von insgesamt 32 Studiengängen akkreditiert. Bei drei Studien- gängen wurde das Akkreditierungsverfahren eingeleitet. Die beiden künstleri- schen Hochschulen sind derzeit vom Land von der Akkreditierungspflicht aus- genommen. |24 Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.3.1: Nichtmonetäre hochschulsta- tistische Kennzahlen, 1980–2011, Wiesbaden 2012, S. 125. |25 Die Verhandlungen über Phase III des Hochschulpaktes sollen 2014 stattfinden.
  • 34. 34 Die Leistungsfähigkeit und Qualität der Hochschullehre soll auch durch adä- quate Rahmenbedingungen gesichert werden, u. a. durch: _ landesinterne hochschulrechtliche Regelungen zu Lehre und Studium, _ Vereinbarung von qualitätssichernden Maßnahmen in den Ziel- und Leis- tungsvereinbarungen mit den Hochschulen, _ Begutachtung der saarländischen Hochschullandschaft durch den Wissen- schaftsrat, _ Beauftragung des Wissenschaftsrates zur Reakkreditierung der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement, |26 _ Unterstützung der Hochschulen im Bolognaprozess und bei der Einrichtung von Qualitätsmanagementprozessen sowie _ die Setzung besonderer Anreize wie z. B. Hervorhebung und Auszeichnung methodisch und didaktisch besonders herausragender Lehrleistung sowie neuer Lehrkonzepte mit dem jährlich vergebenen Landespreis Hochschulleh- re, der mit 50 Tsd. Euro dotiert ist. Weiterhin unterstützt und fordert das Land im Rahmen der Ziel- und Leistungs- vereinbarungen die Teilnahme an den Bund-Länder-Hochschulsonderprogram- men wie „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschule“ oder „Qualitätspakt Leh- re“, um mit zusätzlichen Finanzmitteln die lehrbezogene Qualität der Hoch- schulen sichern zu können (vgl. Kap. A.II.3.b). Darüber hinaus stellt das Land Kompensationsmittel für den Wegfall der Studiengebühren in Höhe von derzeit jährlich 12,9 Mio. Euro für die vier Hochschulen bereit. Die laufenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen enthalten zudem einen parametergestützten leis- tungsbezogenen Zuführungsbetrag (an der Universität in Höhe von 10 Mio. Euro, an der Fachhochschule in Höhe von 1,8 Mio. Euro), der finanzielle Anreize zur Qualitätssicherung der Hochschulausbildung liefert (vgl. Kap. A.II.3.b). Die Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen (Deutsche und Auslän- derinnen bzw. Ausländer, nur Erststudium) betrug im Saarland im Jahr 2005 1.866, was einer Absolventenquote von 16,0 % der altersspezifischen Bevölke- rung |27 entspricht. Dieser Wert wurde auf 2.565 oder 19,1 % im Jahr 2011 ge- |26 Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Reakkreditierung der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), Saarbrücken (Drs. 2663-12), Hamburg November 2012. |27 „Anteil der Absolventen an der Bevölkerung des entsprechenden Alters. Es werden Quoten für einzelne Geburtsjahrgänge berechnet und anschließend aufsummiert (sog. „Quotensummenverfahren“).“ Statisti- sches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.3.1: Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen, 1980–2011, Wiesbaden 2012.
  • 35. 35steigert. Deutschlandweit betrug die Absolventenquote 2005 21,1 % (207.936 Absolventinnen und Absolventen) und belief sich 2011 auf 30,9 % (307.271 Ab- solventinnen und Absolventen). |28 Auch die Erfolgsquoten |29 von Studierenden für das Jahr 2010 lagen im Saar- land unter dem Bundesdurchschnitt. Sie betrugen für Studierende mit Studien- beginn 1999 66,9 % (Bundesdurchschnitt: 74,3 %), bei Studienbeginn 2000 70,6 % (Bundesdurchschnitt: 75,1 %), bei Ersteinschreibung 2001 70,4 % (Bun- desdurchschnitt: 74,9 %) und bei Studienbeginn 2002 69,5 % (Bundesdurch- schnitt: 74,9 %). |30 Der statistische Indikator der Erfolgsquote ist jedoch auf- grund der in Deutschland fehlenden Studienverlaufsstatistik nicht belastbar. Für die zukünftige Entwicklung wünscht das Land, dass die Angebote der Uni- versität und der Fachhochschule noch besser aufeinander abgestimmt und die Kooperation innerhalb von Studiengängen verstärkt werden. Darüber hinaus sollten auch weitere gemeinsame Studiengänge entwickelt werden. I.4 Forschung und Schwerpunktförderung des Landes Im Rahmen der bereits erwähnten Innovationsstrategie (vgl. A.I.2) wurden Themenfelder mit dem Ziel definiert, die Spitzenforschung auszubauen, die Profilschärfung voranzutreiben und die Bündelung durch entsprechende Netz- werke weiterzuentwickeln. Forschungsschwerpunkte ergeben sich aus Sicht des Landes aufgrund begrenzter Ressourcen in erster Linie aus der gemeinsamen Kompetenz der vorhandenen Einrichtungen, d. h. der Hochschulen einschließ- lich des Universitätsklinikums und der außeruniversitären Forschungseinrich- tungen. Dabei spiele auch die Kleinheit des Landes („Land der kurzen Wege“), die Singularität der involvierten Einrichtungen sowie deren gute Vernetzung, auch mit der Wirtschaft, eine wichtige Rolle. Das Saarland verfügt über ein eigenes Forschungsförderungsprogramm von 1,3 Mio. Euro p. a., mit dem die Spitzenforschung unterstützt (üblicherweise nach gutachterlicher Einschätzung) oder mittels begrenzter Anschubfinanzie- rung Forschungsaktivitäten dergestalt gefördert werden sollen, dass sie im An- |28 Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Bildung und Kultur, Reihe 4.3.1: Nichtmonetäre hochschulsta- tistische Kennzahlen, 1980–2011, Wiesbaden 2012. |29 Erfolgsquote werden berechnet als: Erfolgsquote = Absolventen mit Studienbeginn im Jahr X / Studien- anfänger mit Studienbeginn im Jahr X, vgl. Statistisches Bundesamt: Bildung und Kultur. Erfolgsquoten 2010. Berechnung für die Studienanfängerjahrgänge 1999 bis 2002, Wiesbaden 2012, S. 3. |30 Ebd., S. 10. Die Berechnung der Erfolgsquoten erfolgt für Studierende im Erststudium ohne angestreb- ten Abschluss Master, Lehramt-Master und Sonstiger Abschluss und ohne Erwerb der Hochschulzugangs- berechtigung im Ausland. Zugrunde gelegt wird der Studienort.
  • 36. 36 schluss bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder anderen Forschungs- förderungsorganisationen antrags- und wettbewerbsfähig sind. Für die Weiterentwicklung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und ihrer Forschungsschwerpunkte werden in der Regel die Evaluationsergeb- nisse der Institute durch die Wissenschaftsorganisationen genutzt. Da Land und Universität de facto bei allen außeruniversitären Forschungseinrichtungen Ver- treterinnen bzw. Vertreter in den Institutsgremien wie Aufsichtsrat, Kuratori- um etc. stellen, ist grundsätzlich eine enge Verzahnung und Transparenz bei der Entwicklung der Forschungsschwerpunkte gegeben. Die Förderung der Ein- richtungen durch das Land erfolgt – neben der meist anteiligen institutionellen Finanzierung – je nach Anliegen und Ziel durch politische Unterstützung, die Schaffung von Synergien über Förderung von Netzwerken bis hin zur Förde- rung konkreter Projekte. Für die Zeit bis 2020 ist aus Sicht des Landes vor allem eine Konsolidierung nach der derzeitigen Aufbau- bzw. Wachstumsphase ange- zeigt. Im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder warb die UdS in beiden Ausschreibungsrunden ein Exzellenzcluster und eine Graduiertenschule jeweils im Bereich der Informatik ein. Im Exzellenzcluster „Multimodal Compu- ting and Interaction“ soll die Vorstellung, dass intelligente Computersysteme die Sprache, Mimik und Gestik des Menschen exakt verstehen und interaktiv rea- gieren, Wirklichkeit werden. Die Saarbrücker Graduiertenschule der Informatik umfasst die gesamte Doktorandenqualifizierung in der Informatik in Saarbrü- cken mit derzeit rd. 340 Doktorandinnen und Doktoranden. Ziel ist eine wis- senschaftliche Qualifizierung von solcher Qualität und Attraktivität, dass die Graduiertenschule regelmäßig zu den zehn weltbesten wissenschaftlichen Aus- bildungsstätten in der Informatik gezählt werden soll. Im Jahr 2009 wurde das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) als Außenstelle des Helmholtz-Zentrums für Infektionsfor- schung GmbH, Braunschweig, mit Mitteln des Konjunkturprogramms des Bun- des etabliert. |31 Damit ist nach Darstellung des Landes den Forschungsleistun- gen der Pharmazie an der UdS Rechnung getragen worden. Das HIPS habe sich schnell positiv entwickelt. Derzeit wird mit Förderung des Landes am Rande des Campus der UdS in Saarbrücken ein neues Gebäude zur Unterbringung des durch Drittmitteleinwerbungen mittlerweile personell stark angewachsenen Instituts gebaut. |31 Durch das Konjunkturprogramm des Bundes gab es für die drei Bundesländer ohne Helmholtz-Standort die Möglichkeit, erstmals Helmholtz-Institute zu gründen.
  • 37. 37Die verschiedenen strategischen Aktivitäten im Bereich von Nano-, Bio- und Na- nobiotechnologie, die in den letzten Jahren in Wirtschaft, Bildung oder For- schung initiiert wurden, wurden nach Angaben des Landes innerhalb des ent- standenen Clusters nicht unabhängig oder losgelöst voneinander durchgeführt, sondern im Sinne einer multiperspektivischen Innovationspolitik vernetzt und aufeinander abgestimmt implementiert. Im Rahmen von Projekten seien strate- gische Allianzen im Hinblick auf eine verbesserte Integration z. B. von saarlän- dischen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in europäische For- schungsprojekte aufgebaut worden. Das Saarland sieht sich damit nun als Kompetenzträger im Europäischen Forschungsraum z. B. für die Nanobiotech- nologie verankert. Saarländische Akteure unterschiedlicher Fächergruppen beteiligten sich erfolg- reich am auslaufenden europäischen 7. Forschungsrahmenprogramm. Im Zeit- raum 2008–2012 wurden über 120 Projekte mit saarländischer Beteiligung be- willigt. Rund 60 Mio. Euro EU-Forschungsgelder fließen aus diesem Programm an die Universität des Saarlandes, saarländische Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Besonders erfreulich ist aus Sicht des Landes die deutlich gestie- gene Beteiligung saarländischer kleiner und mittelständischer Unternehmen an EU-Forschungsprojekten, die nun bei 45 % liegt. Diese Quote wird mit Blick auf das neue Forschungsprogramm „Horizont 2020“ mit einer stärkeren Anwen- dungsorientierung als hervorragende Ausgangsbasis betrachtet. Seit Mai 2013 verfolgt die Universität gemeinsam mit der Eurice GmbH einen neuen Projektansatz mit dem Ziel, die Inanspruchnahme europäischer Förder- mittel aus dem neuen EU-Rahmenprogramm „Horizont 2020“ weiter zu profes- sionalisieren. Das vom Land mit Mitteln der EU-Strukturfondsförderung unter- stützte Projekt „Route 2020“ soll u. a. die Verbreitung und Verwertung der Er- gebnisse aus EU-Projekten mit saarländischer Beteiligung verbessern. Die Stärke des exzellenten und mehrfach ausgezeichneten wissenschaftlichen Schwerpunkts Informatik an der UdS und den außeruniversitären Forschungs- einrichtungen verdeckt nach Einschätzung des Landes eine Schwäche: Während ein Cluster aus Sicht des Landes eine Innovationskette von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis hin zu den Unternehmen darstellt, ist der Schwerpunkt in diesem Technologiefeld eindeutig im Bereich der – internatio- nal anerkannten – Forschung zu sehen. Die Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft finde dagegen nur punktuell statt und solle weiter ausgebaut wer- den, um letztlich auch die gut ausgebildeten Fachkräfte in der Region zu bin- den. Dies könne entweder durch gezielte Ansiedlung von IT- Forschungseinrichtungen international agierender Unternehmen, durch die verstärkte Ausgründung von Spin-offs oder durch Kooperationsprojekte mit den lokalen Unternehmen erfolgen (vgl. Kap. A.III.2.a).
  • 38. 38 Der vom Land ebenfalls priorisierte Bereich der Materialwissenschaften bzw. Nanotechnologie steht dem Informatik-Schwerpunkt nach Einschätzung des Landes hinsichtlich der Abstimmung der Beteiligten untereinander und daraus bedingt auch der eingeworbenen Drittmittel noch deutlich nach. A.II HOCHSCHULSTEUERUNG UND -FINANZIERUNG II.1 Grundsätze der Hochschulsteuerung Das Universitäts- und das Fachhochschulgesetz des Saarlandes gewähren den Hochschulen aus Sicht des Landes seit ihrer Reform im Jahr 1999 ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Zahlreiche bis dahin vom Wissenschaftsministerium wahrgenommene Aufgaben wurden auf die Hoch- schulen übertragen bzw. Befugnisse der Fachaufsicht auf die neu geschaffenen Organe des Universitätsrates bzw. des Wissenschaftlichen Beirates delegiert. Die Zuweisung der Globalhaushalte, die jeweils für drei Jahre gültigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen und die damit einhergehende Zurücknahme der staat- lichen Detailsteuerung sollen die Flexibilität und Handlungsspielräume der Hochschulen erweitern (vgl. auch Kap. A.I.2). Während an der Universität des Saarlandes eine hauptamtliche Vizepräsidentin bzw. ein hauptamtlicher Vize- präsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung als Verwaltungsleitung in das Präsidium integriert ist, führt an der Hochschule für Technik und Wirt- schaft des Saarlandes eine Verwaltungsdirektorin bzw. ein Verwaltungsdirektor die Verwaltung. Die beiden künstlerischen Hochschulen des Saarlandes ressortieren weiterhin im Ministerium für Bildung und Kultur. In dem Musik- bzw. dem Kunsthoch- schulgesetz des Saarlandes sind Aufgaben und Organisation der beiden Hoch- schulen sowie die staatlichen Mitwirkungsrechte geregelt. Seit 2004 entscheidet die Universität in eigener Verantwortung über die Freiga- be von Hochschullehrerstellen und über die Berufung von Professoren (vgl. § 36 UG). Die Verhandlungsführerschaft über die persönlichen Bezüge (W-Besol- dung) sowie die Personal- und Sachausstattung liegt bei der UdS. Für die HTW gilt nach wie vor die gesetzliche Grundlage von 1999. In Beru- fungsverfahren entscheidet das Land auf Grundlage der Überprüfung durch die Hochschule, ob eine Professur zur vorgeschlagenen Besetzung freigegeben wird (vgl. § 32 FhG). Für die Berufung von Professorinnen und Professoren legt die HTW dem Land einen Vorschlag vor, der drei Namen enthalten soll. Die Rufer- teilung erfolgt durch das Land. Ein Abweichen des Landes von der Reihenfolge des Vorschlags der HTW ist ebenso möglich wie – nach Anhörung der Hoch- schule – die Berufung einer nicht vorgeschlagenen Person. Die Verhandlungs- führerschaft bei den persönlichen Bezügen (W-Besoldung) liegt beim Land, für
  • 39. 39die Gewährung von Zulagen sowie für die Personal- und Sachausstattung bei der HTW. Für beide Hochschulen gilt gleichermaßen, dass die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen gemäß der „Saarländischen Verordnung über Leistungsbe- züge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Professorinnen und Professoren“ von der jeweiligen Hochschulleitung geführt werden. Für die Professorinnen und Professoren als Landesbeamtinnen bzw. -beamte liegt die Ernennungszu- ständigkeit beim Land. Bei gemeinsamen Berufungsverfahren mit außeruniver- sitären Forschungseinrichtungen übernimmt das Land eine Funktion vergleich- bar mit der in den Standardberufungsverfahren und stellt je nach Träger- organisation ein Mitglied der Berufungskommission. Erklärtes Ziel der aktuellen Landesregierung ist es, „das Saarland auch künftig als attraktiven und profilierten Hochschul- und Wissenschaftsstandort (zu) er- halten“. |32 Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen sollen auch künftig eine wichtige Rolle als Motoren des Strukturwandels und der wirtschaftlichen Prosperität des Landes wahrnehmen. Besondere Relevanz haben dabei aus Sicht des Landes Wissenschaftsfelder an den Schnittstellen der Disziplinen: Informatik als Querschnittsdisziplin für alle Industriezweige, Me- chatronik und Automobiltechnologie, außerdem Materialwissenschaften mit einem Schwerpunkt auf Nano-Technologien sowie die Lebenswissenschaften mit biomedizinisch-pharmazeutischer Ausrichtung. |33 Das Saarland schreibt der Universität und der Fachhochschule eine große regi- onale Verantwortung mit Blick auf den Strukturwandel des Landes und damit den Technologietransfer sowie die Deckung des Fachkräftebedarfes zu. Zu die- sem Zweck soll die UdS auch künftig ihre wissenschaftliche Profilierung und Schwerpunktbildung weiterentwickeln sowie noch stärker regionale Verant- wortung übernehmen. Die HTW soll nach dem Willen des Landes mehr Studi- eninteressenten von außerhalb des Landes gewinnen und ihr anwendungsorien- tiertes Profil erhalten. Von beiden Hochschulen wird erwartet, dass sie bei Studienangeboten und im Rahmen von Forschungsnetzwerken verstärkt koope- rieren und ihre Drittmitteleinnahmen steigern. |32 Vgl. Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes (2012–2017) zwi- schen der Christlich Demokratischen Union, Landesverband Saar und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Landesverband Saar, S. 31. |33 Das Land weist darauf hin, dass es auch die Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften sowohl für die Weiterentwicklung des Landes als auch als einen Grundpfeiler der Gesellschafts- und Sozialstruktur in Deutschland insgesamt nicht verkenne. Gleiches gelte für die Bedeutung der Lehrerbildung.
  • 40. 40 Dem Land ist nach eigener Aussage bewusst, dass dies vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungsbemühungen nur durch Nutzung weiterer Synergien insbesondere im Bereich der Hochschulverwaltungen, der Bibliotheken und Serviceeinrichtungen, weiterer Verbundprojekte und -strukturen – auch mit den Hochschulen im angrenzenden Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Lothrin- gen –, einer noch besseren Verzahnung mit den außerhochschulischen For- schungseinrichtungen im Lande und der gemeinsamen Nutzung wissenschaftli- cher Infrastruktur möglich ist. Gleichzeitig bedürfe dies der Setzung von Prioritäten und Posterioritäten bzw. der Entscheidung ob und ggf. welche An- gebote zur Disposition gestellt werden müssten, damit andere Bereiche konkur- renzfähig weiterentwickelt werden könnten. Für das Land sind neben einer bes- seren Verzahnung auch die Schaffung gemeinsamer Angebote (z. B. in den Ingenieurwissenschaften) oder Verbundprojekte mit anderen Hochschulen bis hin zu einer gemeinsamen Promotionsplattform für ausgewählte Bereiche vor- stellbar. Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zwischen der UdS und der HTW für Absolventinnen und -absolventen mit Bachelorabschluss in beide Richtungen erhöht werden. In der letzten Legislaturperiode existierten lediglich ministeriumsinterne „Leit- linien für die Entwicklung der Hochschulen“. In der ersten Hälfte 2014 soll auf der Grundlage des Strukturgutachtens des Wissenschaftsrates ein Landeshoch- schulentwicklungsplan erarbeitet werden, der bis 2020 reicht. Dieser soll auch den Hochschulen langfristigere Planungssicherheit ermöglichen. Ebenso ist beabsichtigt, die Hochschulgesetze an die geänderten Anforderungen anzupassen. Während bereits 2013 kurzfristige Anpassungserfordernisse umge- setzt werden sollen, ist mittelfristig eine grundlegende Novellierung vorgese- hen. Dabei ist es Ziel, insbesondere das Fachhochschulgesetz in seinen Grund- zügen an das Universitätsgesetz anzupassen. II.2 Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen In den jeweiligen Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind die Schwerpunkte und die zu erreichenden Ziele für den Vereinbarungszeitraum von drei Jahren festgelegt. Es werden Ziele vereinbart für die Bereiche _ Profil, _ Forschung, _ Lehre und Studium, _ Wissenschaftliche Weiterbildung, _ Steuerung und Infrastruktur, _ Familienfreundlichkeit, Diversity Management, Gleichstellung und _ regionale Verantwortung.
  • 41. 41Zusätzlich zum Globalbeitrag erhalten die Hochschulen vom Land die Zuwei- sungen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020, Kompensationsmittel für die entfallenen Studiengebühren, Mittel für Personal- und Energiekostensteigerun- gen als Pauschalbeträge |34 sowie im Rahmen der aktuellen Ziel- und Leistungs- vereinbarung Mittel aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW Hochschulfonds“, die jährlich leistungsbezogen zugewiesen werden. |35 Weitere Details zu den Zuweisungen durch das Land finden sich in Kap. A.II.3.b. Die Hochschulen erstellen jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres einen Rechen- schaftsbericht, der insbesondere qualitative und quantitative Kennziffern zu den Leistungsbereichen enthält. Beide Hochschulen legen dem Land zudem ei- nen geprüften Jahresabschluss mit Lagebericht vor. II.3 Hochschulfinanzierung, Finanzmittelausstattung und Mittelverteilung II.3.a Wissenschafts- und Hochschulbudget des Landes Vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen des Saarlandes (vgl. Kap. A.III.1) wird auch von den Hochschulen erwartet, dass sie zur Konsolidie- rung des Landeshaushalts beitragen. Nach Ansicht des Landes existiert nur ein marginaler Spielraum, um in die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft zu investieren. Die Ausgaben des Wissenschaftsbereichs für die Jahre 2010 bis 2015 sind in Tabelle 3 dargestellt, während der Landeszuschuss für die Hoch- schulmedizin 2012 in Tabelle 4 detaillierter aufgeführt wird. |34 Diese Pauschalbeträge werden im Folgejahr per Nachweis der tatsächlich entstandenen Kostensteige- rungen durch die Hochschulen genau abgerechnet. |35 Dazu wurden sogenannte Leistungsindikatoren formuliert, für die keine starren Grenzen definiert wur- den, sondern die über den Zielerreichungsgrad die Höhe der Mittel bestimmen.
  • 42. 42 Tabelle 3: Ausgaben des Wissenschaftsbereichs 2010–2015 (in Mio. Euro) (ohne künstlerische Hochschulen und ohne Landesanteil für überregionale Gremien) 2010 2011 2012 2013 (Anschlag) 2014 (Entwurf) 2015 (Entwurf) Hochschulen und Forschungsinstitute _ Landeszuschuss an die UdS und HTW gesamt (mit Med. Fakultät) 205,3 217,2 217,2 217,2 211,2 205,2 davon Landeszuführungsbe- trag für die Medizinische Fa- kultät |1 55,0 55,0 55,7 55,0 55,0 55,0 _ Zuschuss für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (institutionelle Förderung) 27,4 28,3 29,9 30,8 31,9 33,3 _ Zuschuss für Einrichtungen des Technologietransfers (institutionelle Förderung und Messen) 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 _ sonstige Forschungs- und Hochschulförderung |2 2,4 2,4 2,4 2,4 2,3 1,3 _ Hochschulpakt |3 5,2 7,5 28,6 37,5 25,0 20,0 davon an die UdS 4,5 6,3 23,4 26,9 k. A. |4 k. A. |4 davon an die HTW 0,7 1,2 5,1 10,6 k. A. |4 k. A. |4 Bereich Hochschulbau |5 26,8 19,7 23,8 29,4 30,3 36,3 Studentenwerk (inkl. institutio- neller Förderung BAFöG) |5 3,3 3,4 3,4 2,7 2,4 2,4 Graduiertenförderung, Studien- kolleg, Landeslehrpreis |5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Deutsch-Französische Hoch- schule 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Insgesamt |6 271,5 279,6 306,4 321,1 304,3 |7 299,8 |7 Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen. |1 Die Mittel werden den jährlich wechselnden Bedürfnissen der Medizinischen Fakultät (z. B. laufende Berufungsverfahren) und den haushalterischen Möglichkeiten der UdS (z. B. verfügbare HSP-Mittel etc.) angepasst. Sie unterliegen daher geringfügigen, jahresbezogenen Schwankungen in der Größenordnung von unter 5 %. Eine detaillierte, jahresbezogene Einzelaufstellung über die Zeitreihe würde einen überpro- portionalen Aufwand auf Seiten der UdS und Medizinischen Fakultät erfordern. |2 EFRE-gefördertes UdS-Projekt AME-Lab, insgesamt 5,39 Mio. Euro, in der Tabelle oben enthalten als gerundeter Jahresdurchschnittsbetrag. |3 Zuweisungen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 an die Universität des Saarlandes und die Hoch- schule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (ohne die künstlerischen Hochschulen), vgl. auch Tabel- le 8. Die große Differenz zwischen den Jahren 2011 und 2012 kommt durch die Überschneidung der beiden Phasen des Hochschulpaktes und nachträglich ausgeschüttete Mittel zustande. Gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 13. Juni 2013 betra- gen die Mittel zur Gesamtfinanzierung des Hochschulpaktes für das Saarland im Jahr 2010 6,4 Mio. Euro, 2011 9,8 Mio. Euro, 2012 32,6 Mio. Euro, 2013 39,8 Mio. Euro, 2014 37,4 Mio. Euro und 2015 34,8 Mio. Euro (Quelle: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz). |4 K. A. bedeutet „nicht genau bezifferbar“.
  • 43. 43Fortsetzung Tabelle 3: |5 Ausgaben für die Bereiche Hochschulbau der Universität (ohne Klinikum) und der HTW, Studentenwerk (inkl. institutioneller Förderung BAFöG), Graduiertenförderung, Studienkolleg, Landeslehrpreis sind inkl. der künstlerischen Hochschulen. |6 Das Land fördert zudem Projekte der außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit EFRE-Mitteln, die sich in der Förderphase 2007–2013 derzeit auf ein Gesamtvolumen von rd. 76,8 Mio. Euro belaufen. Davon entfallen rd. 63,3 Mio. Euro auf Bauten/Ausbauten. Diese EFRE-Mittel können nicht in Jahresscheiben auf- geteilt werden. Für Projekte im Bereich Technologietransfer wendet das Land im Berichtszeitraum insgesamt rd. 10,1 Mio. Euro auf. Hiervon entfallen rd. 3,3 Mio. Euro auf EFRE-Projekte an den Hochschulen. Diese kön- nen nicht in Jahresscheiben aufgeteilt werden. Rund 6,6 Mio. Euro werden für das Projekt „Labor der Zu- kunft“ beim Fraunhofer IBMT aufgewendet. |7 Soweit bereits bezifferbar. Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes. Tabelle 4: Landeszuschuss für die Hochschulmedizin Homburg 2012 Titel Betrag in Mio. Euro 1) Fixe Beträge (durchlaufende Posten im Haushalt der UdS) 29,16 _ für Aufwendungen des UKS im Rahmen seiner dienenden Funktion in Forschung und Lehre gem. § 5 Abs. 1 und Abs. 2 UKSG (Kap. 0214, Titel 682 03) |1 11,93 _ enthalten im Globalhaushalt der UdS in Höhe von 141 Mio. Euro aufgrund der jährlichen Rechnungsstellung durch das UKS an UdS |1 10,48 _ Investitionstitel (Kap. 0214, Titel 894 02) 4,00 _ Großgerätetitel (Kap. 0214, Titel 894 04) 2,75 2) Variable Beträge lt. Angabe Controlling UdS (Anteil der Medizinischen Fakultät am Gobalhaushalt) |2 26,56 _ Personal- und Sachkosten der Med. Fak. (Dekanat, Professuren inkl. Ausstat- tung) 25,76 _ für zusätzliche Lehrförderung (Kompensations- und HSP-Mittel) 0,80 Insgesamt 55,72 |1 Diese Mittel werden vom Universitätsklinikum im Auftrag der Medizinischen Fakultät verwaltet. |2 Diese Mittel müssen jährlich wechselnden Bedürfnissen der Medizinischen Fakultät (z. B. laufende Beru- fungsverhandlungen) als auch den haushalterischen Möglichkeiten der UdS (z. B. verfügbare HSP-Mittel) angepasst werden. Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes. Die Investitionen für den Hochschulbau sind in einem gesonderten Haushalts- kapitel „Hochbaumaßnahmen des Landes“ enthalten. Diese werden von dem beim Finanzministerium angesiedelten Landesamt für Bau und Liegenschaften (LZD-ABL) bewirtschaftet, während die Bewirtschaftungskompetenz für Zu- schuss- und Erstausstattungstitel bei der Staatskanzlei liegt. Die stark schwan- kenden Ist-Ausgaben der Bauhaushalte für den Bereich Wissenschaft, Hoch- schulen (ohne künstlerische Hochschulen) können Tabelle 5 entnommen werden, wobei das Land nach eigenen Angaben die sogenannten „Kompensati- onsmittel“ des Bundes für den allgemeinen Hochschulbau einschließlich Hoch- schulmedizin gemäß Art. 143c GG in Höhe von 10,3 Mio. Euro jährlich in min-
  • 44. 44 destens gleicher Höhe gegenfinanziert hat. Weitere Zuführungen für Investiti- onen werden im folgenden Kapitel nach Hochschulen gesondert aufgeführt. Tabelle 5: Bauhaushalt für UdS, Universitätsklinikum und HTW 2007–2011 (in Mio. Euro) 2007 2008 2009 2010 2011 Ist-Ausgaben 41,0 47,4 55,2 64,7 38,3 Davon Bund 10,3 10,3 10,3 10,3 10,3 Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes. Mit Mitteln für die überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich gemäß Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG (Programm Forschungsbauten und Groß- geräte) wird gegenwärtig eine Maßnahme hälftig von Bund und Land finanziert. Der Forschungsbau für die Fachrichtungen Physiologie und Biophysik der Medi- zinischen Fakultät der Universität des Saarlandes wird derzeit am Campus Homburg errichtet. |36 Im Rahmen des Forschungsgroßgeräteprogramms nach Art. 91b GG hat die DFG im Zeitraum von 2007 bis 2011 aus Anträgen des Saarlandes auf 38 Großgeräte im Umfang von rd. 16,5 Mio. Euro insgesamt 32 Großgeräte im Umfang von rd. 12,8 Mio. Euro bewilligt. Davon sind 11 Forschungsgroßgeräte im Umfang von rd. 4,6 Mio. Euro der Medizin zuzurechnen. Damit steht die Universität des Saarlandes an zwölfter Stelle im Vergleich der Hochschulen mit Bewilligungen nach Art. 91b GG. Mit 19 Anträgen im Umfang von 6,5 Mio. Euro auf Großgerä- te mit Begutachtung durch die DFG aus reiner Landesfinanzierung (LAGG) weist das Saarland im Ländervergleich nach Bremen die zweitniedrigste Antragszahl auf. Allerdings wurden alle beantragten Geräte von der DFG zur Beschaffung empfohlen. In der Medizin wurden 7 Großgeräte aus Landesfinanzierung im Umfang von rd. 4 Mio. Euro zur Beschaffung empfohlen. |37 Das Land sieht in den Bereichen Bau und Großgeräte teilweise dringenden Handlungsbedarf. Aufgrund der vorgegebenen Volumina werden sämtliche Maßnahmen unter Berücksichtigung einer Prioritätenliste abgearbeitet. Bedingt durch die Mittelknappheit müssen gleichwohl bisweilen auch als dringend notwendig angesehene Maßnahmen zum Teil auf Jahre verschoben werden. |36 Das Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 30,6 Mio. Euro (zuzüglich 5,83 Mio. Euro Erstaus- stattung). Die Beteiligung des Bundes beträgt 12,88 Mio. Euro für den Bau (zuzüglich 2,92 Mio. Euro Erst- ausstattung). |37 Vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Fünf Jahre neue Geräteprogramme 2007–2011. Rückblick und Ausblick, Bonn 2012, S. 15 und 29 ff.
  • 45. 45II.3.b Mittelverteilung an die Hochschulen Universität und Fachhochschule erhalten ihre Grundmittel für laufende Zwecke in einem Globalhaushalt vom Land zugewiesen. Zu diesen Grundmitteln gehö- ren Personal- sowie Sachmittel für die laufenden Ausgaben im jeweiligen Haus- haltsjahr. Zusätzlich erhalten die Hochschulen Zuschüsse für Personalkosten- steigerungen (zu 50 %) sowie Energiekostensteigerungen (zu 90 %) bezogen auf das jeweilige Vorjahresniveau. Die HTW erhält darüber hinaus Zuführungen für Mieten und Bewirtschaftungskosten ihrer dezentralen Standorte. Die UdS erhält zusätzlich Zuführungen für Forschung und Lehre im Bereich der Medizinischen Fakultät, die die UdS an das Universitätsklinikum (UKS) weiterreicht (vgl. Tabel- le 4). Beide Hochschulen erhalten pauschal Zuführungen für Investitionen (Ge- räte, Sachmittel etc.); auch hier reicht die UdS die Investitionsmittel für die Hochschulmedizin direkt an das UKS weiter. Für die Periode der laufenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden beiden Hochschulen Mittel aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW Hochschulfonds“ nach Leistungsindikatoren zugewiesen. Die UdS erhält so bis zu 10 Mio. Euro p. a. und die HTW bis zu 1,8 Mio. Euro p. a. |38 Die Globalhaushalte und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der aktuellen Periode wurden auf 2014 erweitert, um die Strukturempfehlungen des Wissen- schaftsrates anschließend bereits für die neue Vereinbarungsperiode nutzen zu können. Die jährlichen Zuweisungen der Jahre 2011 bis 2013 an die Hochschu- len und die getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Finanzszenarien für 2014 sowie den Zeitraum von 2015 bis 2020 sind für die UdS in Tabelle 6 und für die HTW in Tabelle 7 dargestellt. |38 Für Details der leistungsorientierten Zuweisung an die UdS, vgl. Anlage, Kap. A.III.1.
  • 46. 46 Tabelle 6: Globalbeitrag und Sondermittel an die Universität des Saarlandes 2011–2020 (in Mio. Euro) Titel Jährliche Zuwei- sung 2011–2013 Zuweisung 2014 Jährliche Zuwei- sung 2015–2020 Globalbeitrag (Grundbetrag) 140,9 140,9 140,9 Abfederung definierter zusätzlicher Maßnahmen I1 - 4,7 - Erhöhung Globalbeitrag - - 9,5 Tarif- (50 %) und Energiekostensteigerung (90 %) 4,7 4,7 - Investitionen UdS, CIP/WAP/GG I2 5,6 5,6 5,6 Zuführung für Forschung und Lehre Medizinische Fakultät, Investitionen UKS und Zuführung für medizinische Großgeräte 18,7 18,7 18,7 Kompensationsmittel für Studiengebühren 10,0 10,0 Abnehmend von 5,25 auf 4,0 Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW Hochschulfonds“ I3 10,0 - - Gesamtbudget |4 189,8 184,5 Abnehmend von 179,9 auf 178,6 Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen. |1 Definierte zusätzliche Maßnahmen sind Maßnahmen infolge von Entscheidungen der letzten Legislatur- periode wie z. B. die Folgefinanzierung des HIPS, die Sicherung des SFB 1027, die Folgefinanzierung von Stiftungsprofessuren im Rahmen des ZeMA oder der Aufbau neuer Studiengänge. |2 Computerinvestitionsprogramm/Arbeitsrechner für Wissenschaftler/Großgeräte |3 Gänzliche Zuweisung nach Leistungsindikatoren |4 Ohne Berücksichtigung der Mittel aus dem Hochschulpakt Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes.
  • 47. 47Tabelle 7: Globalbeitrag und Sondermittel an die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes 2011–2020 (in Mio. Euro) Titel Jährliche Zuwei- sung 2011–2013 Zuweisung 2014 Jährliche Zuwei- sung 2015–2020 Globalbeitrag (Grundbetrag) 20,4 20,2 20,2 Abfederung definierter zusätzlicher Maßnahmen - 1,3 - Erhöhung Globalbeitrag - - 2,4 (1,1) I1 Tarif- (50 %) und Energiekostensteigerung (90 %) 1,1 1,1 - Bewirtschaftungskosten Rastpfuhl, Göttelborn sowie KiTa und Investitionen HTW 1,6 1,6 1,6 Kompensationsmittel für Studiengebühren 2,5 2,5 1,3 (2,5) I1 Sondervermögen „Zukunftsinitiative III MWW Hochschulfonds“ I2 1,8 - - Gesamtbudget |3 27,4 26,7 25,4 Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen. |1 Alternativmöglichkeiten |2 Gänzliche Zuweisung nach Leistungsindikatoren |3 Ohne Berücksichtigung der Mittel aus dem Hochschulpakt Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes. Die Hochschule für Musik (HfM) Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) verfügen nicht über einen Globalhaushalt und sind, wie bereits er- wähnt, beim Ministerium für Bildung und Kultur angesiedelt. Im Haushaltsplan 2012 des Saarlandes waren für die HfM 4,77 Mio. Euro Gesamtausgaben veran- schlagt und für die HBK 3,30 Mio. Euro. Im Zeitraum 2011–2013 erhielten die künstlerischen Hochschulen jährlich durchschnittlich jeweils etwa 200 Tsd. Euro Kompensationsmittel für Studiengebühren. Im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 spiegelte das Saarland die ankommen- den Bundesmittel in gleicher Höhe. An die Hochschulen flossen die in Tabelle 8 dargestellten Mittel.
  • 48. 48 Tabelle 8: Mittelzuführung im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 an die saarländischen Hochschulen (in Mio. Euro) Hochschule Phase I Phase II |1 Gesamt (2007–2010) (2011–2013) Summe Anteil UdS 7,94 58,50 66,43 68,7 % HTW 5,43 17,49 22,92 23,7 % HBK 0,60 5,62 6,22 6,4 % HfM 0,52 0,61 1,13 1,2 % Insgesamt 14,49 82,22 96,71 100 % Davon Bundesmittel 7,25 41,11 48,35 50 % |1 Phase II des Hochschulpaktes läuft insgesamt über die Jahre 2011 bis 2015 (Stand August 2013). Rundungsdifferenzen Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes. Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre wurden für die Jahre bis 2016 insgesamt 16,2 Mio. Euro Bundesmittel eingeworben. Die Verteilung lässt sich Tabelle 9 entnehmen. Tabelle 9: Mittelzuführung des Bundes im Rahmen des Qualitätspakts Lehre an die saarländischen Hochschulen bis 2016 (in Mio. Euro) Hochschule Erste Bewilligungsrunde (ab WS 2011/12) Zweite Bewilligungsrunde (ab SS 2012) Gesamt UdS 0,19 9,56 9,74 HTW 0 6,20 6,20 HfM 0 0,27 0,27 Insgesamt 0,19 16,03 16,22 Mögliche Abweichungen beruhen auf Rundungsdifferenzen. Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben des Landes. Während der laufenden fünfjährigen Periode der zweiten Runde der Exzellenz- initiative fließen zusätzlich rd. 41 Mio. Euro an die Universität. Das Land trägt hierbei gemäß den Bestimmungen der Exzellenzinitiative 25 % der Kosten. Im Ländervergleich wendete das Saarland 2010 weit weniger Grundmittel bezo- gen auf einen Studienplatz auf als die übrigen Bundesländer. Für die Hochschu- len einschließlich medizinischer Einrichtungen betrugen die laufenden Ausga- ben rd. 5.500 Euro je Studierender bzw. Studierendem, während der Bundesmittelwert sich auf etwa 7.200 Euro belief. Für die medizinischen Ein- richtungen allein bzw. Hochschulen ohne medizinische Einrichtungen wurden im Saarland 7.880 bzw. 5.030 Euro verausgabt, die Bundesmittelwerte betrugen 23.840 bzw. 6.220 Euro (vgl. Tabelle 10). Das Land weist darauf hin, dass der Landeswert den in Relation betrachtet hohen Anteil der Studierenden der Ge-