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Media-Informationen 2010
Die Fachzeitschrift Für Fernsehen,
Film Und Elektronische Medien
Media-Daten
Kurzcharakteristik: FKT (mit Rundfunktechnischen Mitteilungen RTM) ist die Fachzeitschrift für professionelles Fernsehen, Film und
elektronische Medien in Europa. Das Themenspektrum der veröffentlichten Beiträge reicht von der Fernseh- und
Videotechnik über die Filmton- und Audiotechnik bis zu den neuen Medien. Praxisnahe, aktuelle und kompeten-
te Berichterstattung kennzeichnen diese hochkarätige Fachzeitschrift. FKT-Leser sind Entscheider aus der
Fernseh-, Film-, Ton- und Videobranche, Ingenieure und Techniker, Fachleute und Spezialisten. Sie tragen
Verantwortung, entscheiden über Investitionen und sind damit wichtige Meinungsbildner und Multiplikatoren.
Organ: FKT ist das offizielles Organ der Fernseh- und Kinotechnischen Gesellschaft (FKTG) in Verbindung mit dem
Fachbereich 3 der ITG, des Normenausschusses Bild und Film (NBF), Arbeitsausschuss NBF 6 „Laufbildtechnik –
Bild- und Tonbearbeitung“, des Verbandes Technischer Betriebe für Film und Fernsehen (VTFF), in Zusammen-
arbeit mit dem Verband Deutscher Tonmeister (VDT), vereinigt mit „fernseh + filmTECHNIKUM“
Herausgeber: Fachverlag Schiele & Schön GmbH
Jahrgang: 64. Jahrgang 2010
Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr
Bezugspreis: Jahresabonnement Deutschland € 143,00 (inkl. Versandkosten)
Ausland € 150,00 (inkl. Versandkosten) Einzelverkaufspreis € 14,00
Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe im Durchschnitt (3/09)
Druckauflage: 3.175 Tatsächlich verbreitete Auflage (TvA) 3.082
Abonnierte Exemplare 2.596
– davon Mitgliederstücke 1.985
Einzelverkauf Lieferung –
Verkaufte Auflage 2.596
Freistücke 468
Auflagenkontrolle:
3. Förderfirmen der FKTG
A. F. Marcotec GmbH (www.marcotec-germany.de) DFT Digital Film Technology GmbH (www.dft-film.com) ProSiebenSat.1 Produktion GmbH (www.prosiebensat1produktion.de)
Alpermann + Velte Electronic Engineering GmbH dicas digital image coding GmbH (www.dicas.de) PTV Professional TeleVision GmbH (www.ptv-gmbh.de)
(www.alpermann-velte.com)
Die Medien Experten GmbH (www.diemedienexperten.de) Quantel GmbH (www.quantel.com)
Anedis GmbH (www.anedis.de)
Dimetis GmbH (www.dimetis.de) Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG (www.rohde-schwarz.com)
Anga Cable/Anga Services GmbH (www.angacable.com)
DK Technologies Germany GmbH (www.dk-technologies.com) RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG (www.rtl2.de)
Annova Systems (www.annova.de)
DVC Digitalvideo Computing GmbH (www.digitalvideo.de) R+R Reuter + Rührgartner Planungsgesells. mbH (www.rr-planung.de)
APS Astra Platform Services GmbH (www.aps.de)
DVS Digital Video Systems AG (www.dvs.de) S4M — Solutions for Media GmbH (www.s4m.de)
ARD – Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten
Deutschlands (www.ard.de) EVS Broadcast Equipment (www.evs.tv) Salzburg Research ForschungsGes. mbH (www.salzburgresearch.at)
Arnold & Richter Cine Technik (www.arri.de) Flying Eye (www.flyingeye.de) Cisco Systems GmbH (www.cisco.com)
arvato digital services GmbH (www.arvato.de) Fraunhofer IIS (www.iis.fraunhofer.de) SeaChange International (www.seachange.tv)
AVC – Audio Video Communication Service GmbH (www.avc.de) Fuji-Kine Film VertriebsGmbH (www.fujikine.com) SelectFilm (www.selectfilm.de)
Avid Technology GmbH (www.avid.de) Grundy UFA TV Produktions GmbH (www.grundyufa.de) SHM-Broadcast GmbH (www.shmbroadcast.de)
Axon Digital Design BV. (www.axon.tv) Harman/Becker Automotive Systems GmbH – XSYS Division (www.xsys.de) Siemens AG, Siemens IT Solutions and Services (www.siemens.de/medien)
Band Pro Munich (www.bandpro.de) Harris Systems Limited (www.broadcast.harris.com) Signum Bildtechnik GmbH (www.signumbt.com)
Barco GmbH (www.barco.com) Hewlett Packard (www.hp.com/country/de/de) Silex Media GmbH (www.silexmedia.com)
Bavaria Production Services GmbH (www.bavaria-production-services.de) IBM Deutschland GmbH (www.ibm.com/services/de) Snell (www.snellgroup.com)
Berliner Union-Film GmbH & Co (www.BerlinerUnionFilm.de) Ikegami Electronics (Europe) GmbH (www.ikegami.de) Sony Deutschland GmbH, Broadcast & Professional Europe
(www.sonybiz.net)
BFE Studio und Medien Systeme GmbH (www.bfe.tv) Institut für Rundfunktechnik GmbH (www.irt.de)
Studio Hamburg MCI GmbH (www.mci-broadcast.com)
BIC4 Broadcast + IT Consulting GmbH (www.bic4.de) IQ – Innovative Computer Unterstüzung (www.iq-info.de)
Tektronix GmbH (www.tek.com)
Blue Order Solutions AG (www.blue-order.com) Jünger Audio Studiotechnik GmbH (www.junger-audio.com)
Teltec GmbH (www.teltec.de)
Broadcast-Solutions GmbH (www.broadcast-solutions.de) JVC Professional Europe Ltd. (www.jvcpro.de)
Teracue AG (www.teracue.com)
Büro für neues Fernsehen (www.neues-fernsehen.de) Kinoton GmbH (www.kinoton.com)
Thomson Systems Germany GmbH (www.ThomsonGrassValley.com)
CBC Cologne Broadcast Center (www.cbc.de) Lang AG (www.lang-ag.de) Geschäftsbereich DES (ex Canopus) (www.desktop.grassvalley.com)
Cinegy GmbH (www.cinegy.com) Loewe AG (www.loewe.de) TVN – Television Programm- und
Ludwig Kameraverleih GmbH (www.ludwigkameraverleih.de) Nachrichtengesellschaft mbH Co. KG (www.tvn.de)
cine plus Media Service GmbH & Co. KG (www.cine-plus.de)
Media Broadcast GmbH (www.media-broadcast.com) VCS Aktiengesellschaft (www.vcs.de)
CinePostproduction GmbH Niederlassung Atlantik Film
Hamburg (www.cinepostproduction.de) Media & Communication Systems (MCS) GmbH (www.mcs-thueringen.de) Videolab Fernsehtechnische Anlagen Vertriebs GmbH (www.video-lab.de)
Condat AG (www.condat.de) Media Logic Ges. für Mediensysteme mbH (www.new-media-logic.de) Videor E. Hartig GmbH (www.videor.com)
Confacts GmbH (www.confacts.de) MikroM Mikroelektronik für Multimedia GmbH (www.mikrom.de) VIDI Video Digital Studiotechnik Vertriebs GmbH (www.vidi.eu)
CreateCtrl AG (www.createctrl.de) MWA Nova GmbH (www.mwa-nova.com) Vision2see GmbH (www.vision2see.de)
creative tools Video-Handels GmbH (www.creativetools.de) Netorium GmbH (www.netorium.de) Vizrt Austria (www.vizrt.com)
Daktronics GmbH (www.daktronics.com) NorCom Information Technology AG (www.norcom.de) VTS Studiotechnik GmbH (www.vts-gmbh.com)
David Systems (www.davidsystems.com) Panasonic Deutschland GmbH (www.panasonic-broadcast.de) Wige Media AG (www.wige.de)
Detecon International (www.detecon.com/de) Penta Studiotechnik GmbH (www.penta-web.de) Zweites Deutsches Fernsehen (www.zdf.de)
Deutsche Thomson OHG (www.thomson.net) Profi Engineering Systems AG (www.profi-ag.de)
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Media-Informationen 2010
Die Fachzeitschrift Für Fernsehen,
Film Und Elektronische Medien
Erscheinungsplan Ausgaben Januar/Februar bis Dezember 2010
Erstver- Anzeigen- Druck-
Ausgabe Schwerpunktthema kaufstag schluss unterlagen
1-2/2010 Hard- und Software für Archivlösungen und Speichersysteme
sowie Automation und Arbeitsabläufe Vorstellung von 06.02.2010 08.01.2010 15.01.2010
Entwicklungen und abgeschlossenen Projekten.
3/2010 Facility- und Studiomanagementsysteme,
Planungswerkzeuge für Studios, Personal, 04.03.2010 09.02.2010 17.02.2010
Produktion und Gerätschaften
4/2010 Internetaktivitäten: Mediathek, VoD,
Streaming, Encoder, Server und IT-Gerätschaften 06.04.2010 09.03.2010 17.03.2010
NAB 2010 10. bis 15. April in Las Vegas/USA
5/2010 IPTV, Kabeldienste und -standards, Überwachung,
Satellitenverbreitung über DVB-S2 und terrestrisch 11.05.2010 06.04.2010 15.04.2010
über DVB-T2. Standards und aktuelle Situation
ANGACABLE Show 4. bis 6. Mai 2010 in Köln
24. Fachtagung der FKTG 17. bis 20. Mai 2010 in Hamburg
5. 6/2010 HDTV-Zustandsbericht: Sender, Studios
und Produktionsstätten 11.06.2010 11.05.2010 18.05.2010
Live-Sport-Produktion FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2010
11.06. bis 11.07.2010 in Südafrika
7/2010 E- und D-Cinema und 3D-Installation
Workflow in der Produktion im praktischen Einsatz 08.07.2010 09.06.2010 16.06.2010
sowie Stand der Technik.
8-9/2010 Messeausgabe
IBC 2010 9. bis 14. September 2010 in Amsterdam/NL 31.08.2010 10.08.2010 17.08.2010
Anwender- und Hersteller-Themen zur IBC 2010
IFA 2010 3. bis 8. September 2010 in Berlin
10/2010 Studioausstattung: Licht, Monitoring, Robotik,
Klimatisierung und Beschallung 05.10.2010 07.09.2010 14.09.2010
11/2010 Produktionstechnik: Schnitt- und Nachbearbeitung
Hard- und Software, mit Anwenderberichten 05.11.2010 05.10.2010 12.10.2010
26. Tonmeistertagung 25. bis 28. November 2010
in Leipzig
12/2010 Audiotechnik in der Produktion und im Studio sowie 03.12.2010 09.11.2010 16.11.2010
ENG und Übertragung
(Aus Aktualitätsgründen kann von den angegebenen Hauptthemen abgewichen werden, bitte informieren
Sie sich bei der Anzeigenabteilung.)
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Media-Informationen 2010
Die Fachzeitschrift Für Fernsehen,
Film Und Elektronische Medien
Anzeigenformate und Preise in €
Seitenteile Anzeigenpreisliste Nr. 41/Gültig ab 01.01.2010
Format in mm Skalen-Zusatzfarben
Breite Höhe Schwarz/w + 1 Farbe +2 Farben 4-farbig
1/1 Seite 178 257 1692,— 2165,— 2526,— 2835,—
im Anschnitt 210 297 1862,— 2335,— 2696,— 3005,—
2/3 Seite hoch 116 257
2/3 Seite quer 178 169 1114,— 1587,— 1948,— 2257,—
Anschnitt hoch 133 297
Anschnitt quer 210 182 1226,— 1699,— 2060,— 2369,—
Juniorpage:
126 178 958,— 1431,— 1792,— 2101,—
1. Satzspiegel
2. im Anschnitt 140 201 1054,— 1527,— 1888,— 2197,—
1/2 Seite hoch 86 257
1/2 Seite quer 178 126 844,— 1317,— 1678,— 1987,—
Anschnitt hoch 102 297
Anschnitt quer 210 142 928,— 1401,— 1762,— 2071,—
7. 1/3 Seite hoch 56 257
1/3 Seite quer 178 83 579,— 1052,— 1413,— 1722,—
Anschnitt hoch 70 297
Anschnitt quer 210 99 637,— 1110,— 1471,— 1780,—
1/4 Satzspiegel
A B A = einspaltig 41 257
B = zweispaltig 86 126
C = vierspaltig 178 62 421,— 894,— 1255,— 1564,—
C
Anschnitt hoch 54 297 463,— 936,— 1297,— 1606,—
1/8 Satzspiegel
A A = einspaltig 41 126
B = zweispaltig 86 62
C = vierspaltig 178 29 230,— 703,— 1064,— 1373,—
B
C
Stellenbörse Onlinestellenbörse in Kombination mit einer Print-Stellenanzeigen
in der FKT + 10 % von der Stellenanzeige (Mindestzuschlag € 50,–)
Beschnittzugabe bei allen angeschnittenen Anzeigen mindestens 3 mm.
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Media-Informationen 2010
Die Fachzeitschrift Für Fernsehen,
Film Und Elektronische Medien
Formate
Zeitschriftenformat: 210 mm Breite, 297 mm Höhe
Satzspiegel: 178 mm Breite, 257 mm Höhe
Spaltenzahl 4 Spalten zu je 41 mm Breite
3 Spalten zu je 57 mm Breite
Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen: siehe Seite 8
Termine: 10 Ausgaben pro Jahr (siehe Erscheinungsplan)
Erscheinungsweise
Erstverkaufstag & siehe Erscheinungsplan
Anzeigenschluss von erfolgten Dispositionen ist bis zum Anzeigenschlusstermin möglich.
Rücktritt Alle Angaben in dieser Anzeigenpreisliste sind Bruttopreise in EURO und
verstehen sich zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
Verlag: Fachverlag Schiele & Schön GmbH
Anschrift Markgrafenstraße 11
10969 Berlin
Telefon +49 (30) 253752-0
Telefax +49 (30) 253752-88
E-Mail service@schiele-schoen.de
Internet www.FKT.schiele-schoen.de
9. Onlinewerbeformen und Preise in €
Bannerwerbung mit Formaten und Preisen www.FKT.schiele-schoen.de ist der Brancheninformations-
bei einer Laufzeit von einem Monat: dienst für Entscheider aus der Fernseh-, Film-, Ton- und
Videobranche
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Newsletter
– Pro Monat im Durchschnitt:
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abrufbar über Google und Co.
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Media-Informationen 2010
Die Fachzeitschrift Für Fernsehen,
Film Und Elektronische Medien
Anzeigenformate und Preise in €
Einhefter: Papiergewicht: bis 120 g/m2 bis 170 g/m2 über 170 g/m2
2 Seiten € 1802,– € 1882,– € 1968,–
4 Seiten € 3060,– € 3201,– € 3341,–
Einhefteraufträge werden nicht rabattiert.
Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen
Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichtsangabe erforderlich.
Einhefter dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben.
Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht
mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Placierung von Einheftern
ist abhängig von den technischen Möglichkeiten.
Beschnittenes Format = Heftformat (210 mm Breite, 297 mm Höhe)
Formate:
Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrseitige Einhefter müssen gefalzt
angeliefert werden. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen.
Technische Angaben:
Einhefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine
zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche
Falz- und Klebearbeiten werden gesondert berechnet.
bis zu 25 g Gewicht € 1802,–
Beilagen: bis zu 50 g Gewicht € 2678,–
Es fallen zusätzliche Portokosten für beigelegte Gegenstände sowie beigelegte
Druckerzeugnisse an. Beilagenaufträge werden nicht rabattiert.
11. je weitere 25 g Gewicht € 875,–
Portokosten (25 g) pro 1000 Stück € 19,–
max.Papierformat 20,5 x 29 cm
Anlieferung: Muster bei Auftragserteilung, Auflage bis 10 Tage vor Erscheinen
Format: Mindestformat 105 x 148 mm (DIN A6), Höchstformat 205 x 290 mm
Beilagenhinweis: Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Heft aufgenommen.
Technische Angaben: Beilagen müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein,
dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt.
Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert
berechnet.
Aufgeklebte Postkarten: In Verbindung mit Anzeige oder Einhefter € 410,–
zuzüglich Klebekosten
für manuelle Verarbeitung € 803,–
Formate: Für aufgeklebte Postkarten gelten die Postvorschriften.
Auflage: Die für die jeweilige Ausgabe benötigte Auflage Ihrer Einhefter, Beilagen oder
aufgeklebter Postkarten teilen wir Ihnen gern mit.
Versandanschrift: Für die Anlieferung teilen wir Ihnen bei Auftragsbestätigung mit.
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Media-Informationen 2010
Die Fachzeitschrift Für Fernsehen,
Film Und Elektronische Medien
Anzeigenpreisliste Nr. 41 / Gültig ab 01.01. 2010
Druck- und Bindeverfahren,
Druckunterlagen: Druckverfahren Offset
Raster max. 60 Linien/cm
Bindung Klebebindung
Druckunterlagen Digitale Daten (PDF, EPS, QuarkXPress oder Freehand),
Offsetfarbsätze (Andruck auf Bilderdruckpapier gemäß
den FOGRA-Richtlinien). Bei Anlieferung von anderen
Druckunterlagen werden gegebenen falls Satz-/Layoutkosten
in Rechnung gestellt.
Beschnitt zuzüglich mindestens 3 mm je Außenkante
Vorzugsplätze: 2. Umschlagseite 10 % Aufschlag
4. Umschlagseite 10 % Aufschlag
Farbzuschläge: Euroskala (siehe Preisliste)
2-farbig 3-farbig 4-farbig
€ 473,– € 834,– € 1143,–
Sonderfarben (Aufbau ausschließlich nach Euro-Skala) auf Anfrage
Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens
begründet. Bei Farbsätzen ohne Farbskala kann für den Druckausfall keine
Garantie übernommen werden. – Der Farbzuschlag wird nicht rabattiert.
13. Angeschnittene Anzeigen: Für Anzeigen mit Anschnitt oder Satzspiegelüberschreitung wird ein Aufschlag
von 10 % auf den Grundpreis für Schwarz-weiß-Anzeigen berechnet.
Der Bunddurchdruck wird nicht berechnet.
Der Anschnittzuschlag wird nicht rabattiert.
Preise für Stellen- und
Gelegenheitsanzeigen: pro mm (1-spaltig, 41 mm breit) € 1,80
Rabatte: Wiederholungsstaffel Mengenstaffel
3 Anzeigen 5% 2 Seiten 5%
6 Anzeigen 10 % 3 Seiten 10 %
9 Anzeigen 15 % 5 Seiten 15 %
12 Anzeigen 20 % 8 Seiten 20 %
Kombinationsrabatt: Bei gemeinsamer Belegung der Publikationen FKT, videofilmen, zoom,
MUSIC & PC und schmalfilm werden die Staffeln für die belegten Objekte
gemeinsam wirksam. Gelegenheitsanzeigen, Beilagen, Beihefter und -kleber
sowie technische Zusatzkosten werden nicht rabattiert.
Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto
oder innerhalb von 14 Tagen netto.
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE 136628795
Steuer-Nr.: Finanzamt Berlin 29/32/10547
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Die Fachzeitschrift Für Fernsehen, Media-Informationen 2010
Film Und Elektronische Medien
Weitere Publikationen
videofilmen Das Magazin für aktive Videofilmer zoom DAS MAGAZIN DER FILMEMACHER
videofilmen inspiriert und begleitet den aktiven Filmer bei allen Fragen rund zoom wendet sich an anspruchsvolle Filmer: Filmemacher, Kameramänner,
um Videotechnik und Filmpraxis. Mit ausführlichen Testberichten und Pro- Regisseure, Cutter und Filmcrewmitglieder, die an der kreativen und techni-
duktvergleichen bietet videofilmen Orientierung über aktuelle Trends. Auf schen Umsetzung eines Films beteiligt sind. zoom berichtet aus der Filmszene:
dem Prüfstand stehen Kameras, Camcorder, Schnittgeräte, Software und Zu- Geschichten über Filmemacher, Kameramänner und Regisseure bieten Inspi-
behör. Für den Dreh vermitteln erfahrene Filmer die besten Tipps und Tricks, rationen für eigene Filmprojekte. Das Magazin der Filmemacher gibt wertvolle
leicht verständliche Workshops laden zum Nachmachen ein. Insider-Tipps dazu, welche Kameratypen, welches Ton-, Licht- und Filmzubehör
www.videofilmen.de am besten zum jeweilige Film- oder Video-Projekt passen. www.zoom-video.de
schmalfilm S8/16: Filmen und Sammeln music & PC
schmalfilm ist für Filmer und Sammler, die sich für klassische Filmtechnik MUSIC & PC porträtiert Musiker, Insider, Amateure und Profis. In der Music & PC
begeistern. Hier dreht sich alles um die Formate Super 8, 9,5 und 16 mm. Der kommen kreative Köpfe – Produzenten, Tontechniker und auch Homerecording-
schmalfilm gibt praktische Tipps zu Dreh, Schnitt und Vertonung. Liebhabern Produzierende – zu Wort. Die Music & PC stellt ambitionierte Projekte vor.
und Sammlern präsentiert das Magazin kostbare Kameras und Kuriositäten, In Workshops geben Profis wertvolle Tipps und sprechen über ihre Erfahrungen.
relevante Börsentermine, Kleinanzeigen und Berichte aus der Schmalfilm- Ratgeber zu ausgesuchten Themen vermitteln musikalische und technische
Szene. www.schmalfilm.de Grundlagen – so können die Leser ihr Wissen durch Music & PC erweitern.
www.music-und-pc.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(In Anlehnung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften des ZAW)
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der rufen. In diesem Fall wird der sich möglicherweise ergebende höhere Rabatt dem Auftraggeber gut-
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder gebracht.
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Ein solcher 5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Anzeigenauftrag liegt auch dann vor, wenn Beihefter, Beilagen oder Beikleber der Druckschrift bei- Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gegeben werden. gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, beruht.
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer-
3. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzu- Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrückli-
chen Vereinbarung bedarf.
15. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
8. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vier-
eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, zehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze Preisliste ersichtlichen, vom Ausstellungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im ein-
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar zelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vor-
sind. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgege- zeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
ben werden. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank sowie Einziehungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht ange- die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restli-
nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. chen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
Der Verlag behält sich bei Abweichung der Lithos oder Vorlagen in bezug auf Farben, Anschnitt oder zu machen.
Textumfang zur Auftragsbestätigung die Möglichkeit einer Auftragsänderung vor. Der Verlag gewähr- 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
leistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern gelie-
gegebenen Möglichkeiten. fert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständi- Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, 16. Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu ver-
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine tretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tra-
ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht ein- gen.
wandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des 17. Ein Rücktritt von einem vom Verlag bestätigten Anzeigen- oder Beilagenauftrag durch den
Auftrages. - Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder telefonisch erteilten Korrekturen sind Auftraggeber ist nur bis zu dem im Erscheinungsplan genannten Anzeigenschlußtermin möglich. Ein
Ansprüche gegen den Verlag wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen. Rücktritt von einer bestätigten Titelseitenbelegung ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehen-
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und den Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur
seines Erfüllungsgehilfen. Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht ver-
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe pflichtet.
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der Veröffentlichung, sofern nicht ausdrücklich
Anzeigenentgeltes beschränkt. eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts ande-
Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. res vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, daß der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, daß der
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mit- Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
geteilt werden.
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