35. Beschreibung des Geschäftsgegenstands / der Geschäftstätigkeit [Vorgabe PKD - Polska Klasyfikacja Działalnosci]
36. Angaben zum Sitz der zu gründenden Gesellschaft [genaue Adresse noch nicht erforderlich, aber Festlegung des Ortes]
37. Festlegung der Höhe des Stammkapitals [hier auch Angabe, ob ggf. Sacheinlage vorgesehen ist]
38. Aufteilung der Anteile des Stammkapitals auf die Gesellschafter Personalangaben zu den Gesellschaftern [Wohnadresse, Paß- oder Personalausweis-Nummer, Kopie Paß oder PA]
39. Benennung der Geschäftsführung der Gesellschaft [auch Festlegung, wer Vorsitzender der GF ist] 7
40.
41. persönliche Anwesenheit der Gesellschafter vorteilhaft [Vertretung in Vollmacht möglich]
43. deutscher GF im Namen einer deutschen Firma (=Gesellschafter) handelnd aktueller HR-Auszug im Original erforderlich [ggf. auch Anerkennung elektronische Form]
55. Ausländische Rechtspersonen, ausländische, nicht eingetragene Gesellschaften, ausländische natürliche Personen mit Geschäftsaktivitäten auf dem Gebiet der Republik Polen (persönlich oder durch einen Bevollmächtigten tätig)
60. Aufbewahrung Geschäftsbücher am Sitz der Gesellschaft14
61.
62. Sicherstellung der Verfügbarkeit der Geschäftsbücher zur Einsicht für externe Aufsichtsbehörden 15
63. Die Rechnung Pflichtangaben auf der Rechnung Rechnungs-Pflichtangaben ergeben sich aus: DVO vom 28.11.2008zum polnischem UStG Kapitel 3,§5 Abs 1-12 16
64. 17 Die Rechnung Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
65. Die Rechnung Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung “Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto 18
67. 20 Die Rechnung Die Bezeichnung „FAKTURA VAT“ Eine ausdrückliche Kennzeichnung als "Rechnung" ist in Deutschland nicht unbedingt erforderlich. Im Umsatzsteuergesetz heißt es: "Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird." anders in Polen...
70. Fehlende Bezeichnung “Faktura VAT“: └► ungültige AR└► Recht auf Vorsteuerabzug entfällt └► Gefahr Zahlungsverweigerung des Empfängers
71. 22 Die Rechnung Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
74. Korrekte Adresse (Straßenname, Hausnummer...)└► unvollständige / unkorrekte Angaben: zählt als ungültige ER für den Empfänger Recht auf Vorsteuerabzug für Empfänger entfällt Gefahr Zahlungsverweigerung des Empfängers
75. 24 Die Rechnung Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
76.
77. NIP-Nummer und Steuer-Nummer des Unternehmens sind in PL identisch
78.
79. 28 Die Rechnung Prüfung polnische NIP von deutscher Seite aus
80. 29 Die Rechnung Prüfung polnische NIP von deutscher Seite aus
81. 30 Die Rechnung Prüfung polnische NIP von deutscher Seite aus
82. 31 Die Rechnung Prüfung polnische NIP von deutscher Seite aus
83.
84. 33 Die Rechnung Prüfung deutsche NIP von polnischer Seite aus
86. 35 Die Rechnung Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
87.
88. bei mehreren Rechnungskreisen entsprechende Zusatz- Kennung vornehmen.
89.
90. 38 Die Rechnung Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
91.
92.
93.
94.
95. Datum Eingangs-Stempel ab dem 20. des Folgemonats ebenfalls maßgeblich für KÖSt.-Anerkennung Hinweis: ER mitDatum älter 2Monate– grundsätzlich Risiko der USt.- steuerlichen Nicht-Anerkennungdurch das FA Lösung: Ausfertigung „Duplikat“ mit aktuellem Datum 43
96.
97. für KÖSt. gilt: Datum des Eingangs der RG maßgeblich für steuerliche Behandlung Körperschaftssteuerliche Erfassung im Monat des Posteingangs- Stempels Problem: Rückwirkende Korrektur der MWSt.-Deklaration └► Problem vorallem bei ausländischen Intercompany-Korrekturen und Nachberechnungen!
169. Vereinfachte Darstellung der Anwendung:30.05. Erstellung AR mit VAT und Skonto-Konditionen 30T-2%/ 90T-netto 25.06. MWSt.-Deklaration für Mai 29.06. Kunde zahlt RG mit Skontoabzug 2% └► Erstellung Korrektur-RG (FV Kor) └► Übersendung der Korrektur-RG an den Kunden └► 1x Original Korrektur-RG unterschrieben zurück └► erst danach Erstellung Korrektur VAT-Deklaration
178. Nachweis der Echtheit mittels qualifizierter elektronische Signatur(Nachweis gemeinsam mit der Rechnung aufbewahren!) DVO zum polnischenUStG vom 14.07.2005, §4 Abs.1 und 2
179. Rechnungsempfänger muß vorher schriftlich einwiligenDVO zum polnischen UStG vom 14.07.2005, §3 Abs.1
188. ER 5 Jahre*(Rechnungslegungsgesetz Art. 74 Abs 2)
189. Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum lesbar sein. (Thermo-Rg. vorsichtshalber kopieren!)
190. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist* Unterschiedlicher Laufzeitbeginn für MWSt. und KÖSt.