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BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


                                                          BUNDESÄRZTEKAMMER

                                                             Bekanntmachungen


                        Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
                               laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
A         Grundlegende Anforderungen an die                           Dokument
          Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer               Die Information und ihr Trägermedium. Dies sind z. B. Aufzeich-
          Untersuchungen                                              nungen, Anweisungen einschließlich der Qualitätsregelungen,
                                                                      Verfahrensbeschreibungen, Spezifikationen, Kalibriertabellen,
1        Geltungsbereich                                              Referenzbereiche, Zeichnungen, Berichte, Befunde, rechtliche
Diese Richtlinie regelt die Qualitätssicherung laboratoriumsme-       Bestimmungen oder Normen.
dizinischer Untersuchungen in der Heilkunde.
   Dabei gelten die in diesem Teil A der Richtlinie beschriebenen     Einflussgrößen
grundlegenden Anforderungen für alle laboratoriumsmedizini-           Einflussgrößen beziehen sich auf den zu untersuchenden Patien-
schen Untersuchungen und spezifische Anforderungen, soweit            ten. Es handelt sich dabei um Änderungen der Zusammenset-
für letztere ein spezieller Teil B formuliert ist.                    zung von Körperflüssigkeiten durch Krankheiten oder Defekte
                                                                      (diagnostisch relevant) oder andere biologische Phänomene
2        Ziel                                                         (diagnostisch nicht relevant). Sie reflektieren die Verhältnisse
Das in dieser Richtlinie beschriebene System hat das Ziel, die        im Patienten.
Qualität laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen zu sichern.
Es soll insbesondere gewährleisten:                                   Fehlergrenzen
b Die Minimierung von Einflussgrößen und Störfaktoren in der          Beträge der durch diese Richtlinie vorgegebenen Grenzwerte für
  Präanalytik                                                         Messabweichungen. Werden diese Beträge überschritten, sind die
b die fachgerechte Durchführung der laboratoriumsmedi-                Abweichungen Fehler und erfordern Korrekturmaßnahmen.
  zinischen Untersuchungen einschließlich der Erkennung und
  Minimierung von Störeinflüssen auf die Untersuchungen               Fremdlaboratorium
  und                                                                 Ein einem anderen Rechtsträger/Betreiber unterstehendes medi-
b die korrekte Zuordnung und Dokumentation der Untersuchungs-         zinisches Laboratorium, dem Untersuchungs- oder Probenmate-
  ergebnisse einschließlich der Erstellung eines Berichts.            rial zur Untersuchung überwiesen wird

3       Begriffsbestimmungen                                          Gerät
Die folgenden Begriffsbestimmungen erläutern wichtige Begrif-         Technischer Gegenstand oder technische Vorrichtung, mit dessen
fe, wie sie in dieser Richtlinie Anwendung finden.                    oder deren Hilfe etwas bearbeitet, bewirkt oder hergestellt wird
   Die Begriffsbestimmungen berücksichtigen nationale und in-
ternationale Normen sowie die Terminologie der Metrologie. Sie        Kontrollzyklus
zielen allerdings auf den Sinnzusammenhang in dieser Richtlinie       Ein Kontrollzyklus umfasst in der Regel den Zeitraum eines
ab, weshalb Abweichungen von vorgenannten Terminologien               Kalendermonats. Wenn weniger als 15 Ergebnisse von Kon-
möglich sind.                                                         trollprobeneinzelmessungen je Kontrollprobe eines Mess-
                                                                      verfahrens, die zur Freigabe zur Messung geführt haben, je
Analyt                                                                Kontrollzyklus vorliegen, verlängert sich der Zeitraum um
Die bei der Analyse zu bestimmende Komponente                         jeweils einen Monat, bis mindestens 15 derartige Ergebnisse
                                                                      vorliegen. Der Gesamtzeitraum darf jedoch drei Monate nicht
Audit                                                                 überschreiten.
Systematischer, dokumentierter Prozess, um zu ermitteln, inwie-
weit festgelegte Auditkriterien erfüllt sind                          Laboratorium, medizinisches
                                                                      Ein medizinisches Laboratorium im Sinn dieser Richtlinie bedeu-
Ausrüstung                                                            tet abhängig vom Zusammenhang
Die Ausrüstung umfasst u. a. Geräte, Reagenzien, Kontrollproben,      b einen Raum, einen Anteil daran oder mehrere Räume, in dem/
Referenzmaterialien, Verbrauchsgüter und Analysensysteme.               denen medizinische Laboratoriumsuntersuchungen durchge-
                                                                        führt werden (räumliche Definition)
Befund                                                                b eine Person, in deren Verantwortung laboratoriumsmedizini-
Befunde sind ärztlich bewertete Untersuchungsergebnisse.                sche Untersuchungen durchgeführt werden (personale Definiti-
                                                                        on) oder
Bericht                                                               b eine Funktions- oder Organisationseinheit (organisatorische
Zusammenfassende Darstellung von Untersuchungsergebnissen               Definition).                                               ¡

                                   
Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008                                                                         A 341
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


Leistungsfähigkeit                                                    Die relative systematische Messabweichung ergibt sich durch
Die Leistungsfähigkeit eines Messverfahrens wird durch die Kri-       Division von durch den Zielwert 0.
terien analytische Empfindlichkeit, analytische Spezifität, Mess-
genauigkeit, Richtigkeit ausgedrückt als systematische Messab-        Messabweichung, zufällige (Unpräzision)
weichung, Vergleichspräzision ausgedrückt als zufällige Messab-       Die Differenz eines Messergebnisses zum Mittelwert, der sich aus
weichung, Wiederholpräzision, Messbereich, theoretische und           einer unbegrenzten Anzahl von Wiederholungsmessungen dersel-
praktische Nachweisgrenze sowie Linearität beschrieben.               ben Messgröße ergeben würde. Die zufällige Messabweichung
                                                                      wird geschätzt durch Bildung der Differenz des Wertes der Ein-
Messabweichung                                                        zelmessung zum arithmetischen Mittelwert der Messwerte.
Die Differenz eines Messergebnisses zum wahren Wert der Mess-
größe. Zur Schätzung der Messabweichung wird im Rahmen der            Messgenauigkeit
Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen          Ausmaß der Übereinstimmung zwischen dem Messergebnis und
die Differenz eines Messergebnisses einer Kontrollprobe zum           einem wahren Wert der Messgröße.
Zielwert dieser Kontrollprobe verwendet.                                 Die Messgenauigkeit kann in Bezug auf eine Messgröße nicht
   Die relative Messabweichung ergibt sich durch Division der         als nummerischer Wert angegeben werden, sondern nur in der
Messabweichung durch den Zielwert.                                    Form von Beschreibungen wie z. B. „ausreichend“ oder „nicht
                                                                      ausreichend“.
Messabweichung, quadratischer Mittelwert der
Der quadratische Mittelwert der Messabweichung ist ein Maß für        Messgröße
die Streuung der Messwerte um den (konventionellen) wahren            Spezielle Größe, die Gegenstand einer Messung ist.
Wert der Messgröße (hier: Zielwert der Kontrollprobe). Er be-
rechnet sich aus                                                      Messmethode
                                                                      Allgemeine Beschreibung der logischen Abfolge von Handlun-
                                                                      gen zur Durchführung von Messungen

                                                                      Messung
                                                                      Gesamtheit der Tätigkeiten zur Ermittlung eines Größenwertes
wobei
        quadratischer Mittelwert der Messabweichung                   Messverfahren
    0
        wahrer Wert der Messgröße, hier: Zielwert der Kontrollprobe   Gesamtheit der genau beschriebenen Tätigkeiten, wie sie bei der
    i
        Wert der Einzelmessung                                        Ausführung spezieller Messungen entsprechend einer vorgegebe-
n       Anzahl der zur Berechnung herangezogenen Einzelergeb-         nen Messmethode angewandt werden
        nisse
ist.                                                                  Organisationseinheit
                                                                      Eine Organisationseinheit ist ein abgegrenzter Bereich (Funkti-
Zwischen dem quadratischen Mittelwert der Messabweichung,             onseinheit) einer medizinischen Einrichtung (z. B. eines Kran-
der systematischen Messabweichung und der empirischen Stan-           kenhauses), der durch folgende Kriterien gekennzeichnet ist:
dardabweichung einer Stichprobe besteht rechnerisch folgender         b ein festgelegter Bereich von Anwendern (Ärzte, Pflegepersonal)
Zusammenhang                                                          b ein nur diesem Bereich zugeordneter Pool von Messplätzen/
                                                                        Messgeräten und
                                                                      b Betreiben der Messplätze nur durch den festgelegten Anwen-
                                                                        derkreis.

                                                                      Präanalytik
mit                                                                   Unter Präanalytik werden alle Arbeitsschritte verstanden, die bis
s       empirische Standardabweichung der Stichprobe                  zur eigentlichen Messung durchlaufen werden:
        systematische Messabweichung                                  b Gewinnung des Untersuchungsmaterials
Der relative quadratische Mittelwert der Messabweichung ergibt        b Transport und Verwahrung des Untersuchungs- oder Proben-
sich durch Division von durch den Zielwert 0.                           materials
                                                                      b Beurteilung des Untersuchungs- oder Probenmaterials
Messabweichung, systematische (Unrichtigkeit)                         b Probenvorbereitung (z. B. Abtrennung korpuskulärer Bestand-
Mittelwert, der sich aus einer unbegrenzten Anzahl von Wieder-          teile durch Zentrifugation).
holungsmessungen derselben Messgröße ergeben würde, minus
einen wahren Wert der Messgröße. Die systematische Messab-            Präzision
weichung eines Messverfahrens wird geschätzt durch Bildung            Im Zusammenhang dieser Richtlinie handelt es sich um die Ver-
der Differenz des arithmetischen Mittelwertes aus einer ange-         gleichspräzision. Es ist dann die Bezeichnung für das Ausmaß der
messenen Anzahl von Wiederholungsmessungen zum Zielwert               gegenseitigen Annäherung von Messergebnissen aufeinanderfol-
 0
  , d. h.                                                             gender Messungen derselben Messgröße, gewonnen unter verän-
                                                                      derten Messbedingungen (z. B. untersuchende Person, Zeit, Rea-
d= –     0
                                                                      genzalterung). Das Ausmaß der Präzision wird üblicherweise

A 342                                                                                                                           
                                                                                             Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


durch die statistischen Maße der Unpräzision von Messungen          Richtigkeit
„Standardabweichung“ und „relative Standardabweichung (Va-          Ausmaß der Übereinstimmung zwischen dem in einem Kon-
riationskoeffizient)“ quantifiziert, die in umgekehrter Beziehung   trollzyklus aus den Messergebnissen erhaltenen Mittelwert und
zur Präzision stehen.                                               dem Zielwert.
                                                                       Sie wird üblicherweise nummerisch durch die systematische
Probenmaterial                                                      Messabweichung quantifiziert, die in umgekehrter Beziehung zur
Das bei der laboratoriumsmedizinischen Untersuchung mit oder        Richtigkeit steht.
ohne vorhergehende Probenvorbereitung verwendete Untersu-
chungsmaterial                                                      Sofortdiagnostik, patientennahe
                                                                    Bei der patientennahen Sofortdiagnostik handelt es sich um labo-
Probenvorbereitung                                                  ratoriumsmedizinische Untersuchungen, die ohne Probenvorbe-
Probenvorbereitung ist jegliche durch denjenigen, der das Un-       reitung unmittelbar als Einzelprobenmessungen durchgeführt
tersuchungsmaterial entnimmt, oder den Untersucher herbeige-        werden.
führte Veränderung des Untersuchungsmaterials, die vor Ein-            Ein wesentliches Kriterium der patientennahen Sofortdiagnos-
bringen in das Messgerät oder den Analysengang erfolgt. Eine        tik ist die unmittelbare Ableitung therapeutischer Konsequenzen
Pipettierung/Volumendosierung ist keine Probenvorbereitung          aus der durchgeführten Laboratoriumsuntersuchung.
im Sinne dieser Richtlinie. Ebenso ist es keine Probenvorberei-
tung, wenn das Entnahmesystem vom Hersteller eingebrachte           Sollwert
Zusätze enthält.                                                    Ohne Anwendung eines Referenzmessverfahrens ermittelter
                                                                    Zielwert
Qualitätspolitik
Umfassende Absichten und Zielsetzungen eines medizinischen          Standardabweichung, empirische
Laboratoriums zur Qualität, wie sie durch die Leitung formell       Die empirische Standardabweichung einer Stichprobe ist ein Maß
ausgedrückt werden                                                  für die Streuung der Messwerte um ihren Mittelwert. Sie berech-
                                                                    net sich als der quadratische Mittelwert der (geschätzten) zufälli-
Qualitative Untersuchung                                            gen Messabweichungen, d. h.
Mit einer qualitativen laboratoriumsmedizinischen Untersuchung
wird ein qualitatives Merkmal bestimmt.
   Ein Merkmal ist dann qualitativ, wenn dessen Werte einer
Skala zugeordnet sind, auf der keine Abstände definiert sind (to-
pologische Skala).
   Nominalmerkmale sind qualitative Merkmale, für deren Werte       Der Variationskoeffizient (VK) ergibt sich aus Division von s
keine Ordnungsbeziehung besteht (Nominalskala): z. B. nach-         durch den Mittelwert .
weisbar, nicht nachweisbar.
   Ordinalmerkmale sind qualitative Merkmale, für deren Werte       Störeinflüsse
eine Ordnungsbeziehung besteht (Ordinalskala): z. B. Titerstufe,    Störeinflüsse wirken auf die laboratoriumsmedizinische Untersu-
+ bis +++, Angabe eines Wertebereichs, pH-Wert auf Teststreifen.    chung ein. Sie stören das Untersuchungsverfahren und führen so
   Entscheidend für die Zuordnung einer laboratoriumsmedizini-      zu Veränderungen des Untersuchungsergebnisses. Sie reflektie-
schen Untersuchung zum Teil B1 oder B2 ist, wie das Ergebnis im     ren nicht die Verhältnisse im Patienten.
Bericht angegeben wird (Skalenniveau).
                                                                    Unit-use-Reagenzien
Quantitative Untersuchung                                           Unit-use-Reagenzien sind solche Reagenzien, die für Einzelbestim-
Mit einer quantitativen laboratoriumsmedizinischen Untersu-         mungen portioniert und mit einer Untersuchung verbraucht sind.
chung wird ein quantitatives Merkmal bestimmt.
  Ein Merkmal ist dann quantitativ, wenn dessen Werte einer         Untersuchungsmaterial
Skala zugeordnet sind, auf der Abstände definiert sind (metrische   Für Untersuchungszwecke einem zu Untersuchenden entnomme-
oder Kardinalskala).                                                nes oder von ihm ausgeschiedenes Körpermaterial (z. B. venöses
  Entscheidend für die Zuordnung einer laboratoriumsmedizini-       Blut, Liquor cerebrospinalis, Punktatflüssigkeit, Gewebe, Urin,
schen Untersuchung zum Teil B1 oder B2 ist, wie das Ergebnis im     Stuhl) einschließlich eventueller Zusätze in einem geeigneten
Bericht angegeben wird (Skalenniveau).                              Behältnis

Referenzmessverfahren                                               Validierung
Sorgfältig untersuchtes Messverfahren, dessen Ergebnisse eine       Objektiver Nachweis, dass die Anforderungen an das Messver-
Messunsicherheit besitzen, die ihrer vorgesehenen Verwendung        fahren erfüllt werden
entspricht, z. B. der Bewertung der Richtigkeit anderer Messver-       Objektive Nachweise können durch Beobachtung, Messung,
fahren für dieselbe Messgröße oder der Charakterisierung von        Test oder mit anderen Mitteln erbracht werden.
Referenzmaterialien.
                                                                    Verantwortung des Zentrallabors
Referenzmethodenwert                                                Verantwortung bedeutet in diesem Zusammenhang Anleitung und
Mit einem Referenzmessverfahren ermittelter Wert                    Aufsicht. Bezogen auf die patientennahe Sofortdiagnostik bedeu-

                                   
Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008                                                                          A 343
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


tet „in Verantwortung des Zentrallabors“, dass das Zentrallabor     medizinischen Untersuchungen, der Gesundheit und der Si-
die richtlinienkonforme Durchführung der internen Qualitätssi-      cherheit der Mitarbeiter sowie der Patienten durchgeführt
cherung in den einzelnen Organisationseinheiten der Einrichtung     werden können.
überwacht.                                                          5.3.2 Für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen müssen
   Verantwortung bedeutet nicht, dass die Kontrollprobenmes-        diejenigen Umgebungsbedingungen festgelegt, überwacht, gere-
sungen und ihre Bewertung von Mitarbeitern des Zentrallabors        gelt und dokumentiert werden, welche die Qualität der Untersu-
durchgeführt werden.                                                chungsergebnisse beeinflussen können.
                                                                    5.3.3 Der Zugang zu Räumen und Bereichen, deren Zustand
Zentrallabor                                                        sich auf die Qualität der laboratoriumsmedizinischen Untersu-
Zentrallabor bedeutet, dass die laboratoriumsmedizinischen Un-      chungen auswirken kann, und deren Nutzung müssen festgelegt
tersuchungen in der Regel von einer einzigen Organisationsein-      und kontrolliert werden.
heit „medizinisches Laboratorium“ für die gesamte Einrichtung       5.3.4 Zur Sicherstellung der Unversehrtheit insbesondere
(z. B. Krankenhaus) von entsprechend qualifiziertem Fachperso-      von Untersuchungsmaterial, aufbewahrten Mikroorganismen,
nal durchgeführt werden. Das Zentrallabor kann auch ein externes    Zellen, Geräten, Reagenzien, Labormaterialien, Aufzeich-
Labor sein, das einem anderen Rechtsträger/Betreiber untersteht.    nungen, Berichten und anderen Dokumenten muss ausrei-
                                                                    chend Raum für die Lagerung zur Verfügung stehen und
Zielwert                                                            müssen geeignete Raumbedingungen gewährleistet sein. Es
Der vom Hersteller deklarierte oder von einer Referenzinstitution   sind Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff zu
festgelegte Wert in einer Kontrollprobe                             treffen.
                                                                    5.3.5 Es müssen Regelungen getroffen sein, welche die zeitna-
4       Struktur                                                    he Verfügbarkeit der Daten sicherstellen. Dabei muss die Inte-
                                                                    grität der Daten gewahrt und sie müssen vor unbefugtem Zugriff
4.1     Identifikation                                              geschützt sein.
Einrichtungen, in denen laboratoriumsmedizinische Untersuchun-
gen durchgeführt werden, müssen rechtlich identifizierbar sein.     5.4      Ausrüstung
                                                                    5.4.1 Das medizinische Laboratorium muss über die
4.2     Organisation                                                Ausrüstung verfügen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben
Die Verantwortung und die Zuständigkeit für die Durchführung la-    erforderlich ist. Die Anforderungen dieser Richtlinien gelten
boratoriumsmedizinischer Untersuchungen und die Aufgaben müs-       auch für Ausrüstungen, die vom medizinischen Laboratorium
sen eindeutig festgelegt und nachvollziehbar dokumentiert sein.     benutzt werden und nicht seiner Verantwortung unterliegen.
                                                                    5.4.2 Das medizinische Laboratorium muss über ein Verfahren
5       Ressourcen                                                  für die regelmäßige Überwachung der Funktion der Geräte, der
                                                                    Reagenzien und der Analysensysteme verfügen und dieses umset-
5.1     Leitung                                                     zen. Die Instandhaltung ist nach einem schriftlich festgelegten
Das medizinische Laboratorium muss unter fachlich qualifizierter    Plan vorzunehmen.
Leitung stehen.                                                     5.4.3 Für jedes Analysensystem und Gerät, das für die Durch-
   In die Verantwortlichkeit der Leitung gehören fachliche, orga-   führung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen benötigt
nisatorische, Verwaltungs-, Schulungs- und Fortbildungsaufga-       wird und das Einfluss auf die Qualität der laboratoriumsmedizini-
ben sowie die Beratung.                                             schen Untersuchungen haben kann, sind Aufzeichnungen zu
                                                                    führen. Diese enthalten mindestens:
5.2     Personal                                                       (1) die Bezeichnung
Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen dürfen nur von                (2) den Namen des Herstellers, die Typbezeichnung und Seri-
hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften qualifizierten Perso-           ennummer oder eine sonstige Identifizierung
nen durchgeführt werden.                                               (3) das Datum der Inbetriebnahme
   Zur Erfüllung der Aufgaben müssen Mitarbeiter in erforderli-        (4) die Gebrauchsanweisungen, Betriebsanleitungen und ande-
cher Anzahl vorhanden sein.                                                re Informationen des Herstellers oder eine Begründung,
   Für alle Mitarbeiter muss eine regelmäßige Schulung und Fort-           falls sie nicht vorliegen
bildung sichergestellt werden. Erfolgte Schulungen und Fortbil-        (5) die Funktionsprüfung
dungen sind zu dokumentieren.                                          (6) Fristen für Instandhaltungen sowie das Ergebnis mit Da-
   Es ist zu regeln und zu dokumentieren, durch wen und wie die            tum, Uhrzeit und Art der durchgeführten Kontrollen und
Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und die Einarbeitung der               anderen Instandhaltungen
Mitarbeiter in neue Analysensysteme und laboratoriumsmedizini-         (7) die Ausfälle, Funktionsstörungen, baulichen Veränderun-
sche Untersuchungsverfahren zu erfolgen hat.                               gen und die Reparaturen jeweils mit Datum und Uhrzeit.
   Die Durchführung vorgeschriebener Einweisungen und Schu-            Diese Aufzeichnungen sind zwei Jahre über die Nutzungs-
lungen ist zu dokumentieren.                                        dauer hinaus aufzubewahren und müssen zeitnah zugänglich sein.
                                                                    5.4.4 Die Geräte und Analysensysteme dürfen nur durch hierzu
5.3    Räume und Umgebungsbedingungen                               befugte und eingewiesene Mitarbeiter bedient werden. Die An-
5.3.1 Für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen müs-             weisungen über die Bedienung und die Instandhaltung müssen
sen Räume vorhanden sein, in denen die vorgesehenen                 auf dem aktuellen Stand gehalten werden und den Mitarbeitern
Arbeiten ohne Beeinträchtigung der Qualität der laboratoriums-      am Arbeitsplatz zugänglich sein.

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                                                                                           Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


6         Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen                      (3) an Patienten zu übergebende Informationen und Anwei-
                                                                              sungen hinsichtlich der Vorbereitung zur Gewinnung des
6.1      Präanalytik                                                          Untersuchungsmaterials und gegebenenfalls Formblätter
6.1.1 Dem Einsender von laboratoriumsmedizinischem Unter-                     für die Einverständniserklärung des Patienten zur Gewin-
suchungsmaterial müssen ein für seine Belange relevantes Ver-                 nung des Untersuchungsmaterials und für die laboratori-
zeichnis der vom medizinischen Laboratorium angebotenen labo-                 umsmedizinischen Untersuchungen
ratoriumsmedizinischen Untersuchungen und das Dokument für              (4) Information des Patienten für die Selbstgewinnung eige-
die Gewinnung des Untersuchungsmaterials zur Verfügung ge-                    nen Untersuchungsmaterials sowie für die Lagerung und
stellt werden.                                                                den Transport des selbst gewonnenen Untersuchungsma-
6.1.2 Eine fachlich kompetente Beratung hinsichtlich der Nut-                 terials.
zung des Leistungsangebotes, vor allem hinsichtlich der Auswahl      6.1.6 Für die Ablehnung von laboratoriumsmedizinischen Un-
der laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen, gegebenen-            tersuchungen sind Kriterien schriftlich festzulegen.
falls des zu wählenden Untersuchungsverfahrens, der Art des Un-      6.1.7 Das eingesandte Untersuchungsmaterial und Teilmengen
tersuchungsmaterials und der Bewertung der Untersuchungser-          davon müssen eindeutig einem Patienten zuzuordnen sein. Ist dies
gebnisse, muss gewährleistet sein.                                   nicht möglich, darf dieses durch das medizinische Laboratorium
6.1.3 Aus der Untersuchungsanforderung des Einsenders muss           nicht bearbeitet werden. Der Einsender ist davon zu informieren.
insbesondere Folgendes hervorgehen:                                  Ein solcher Vorgang ist zu dokumentieren.
   (1) die Identifizierung des Patienten – bei alters- und ge-          Wenn das Untersuchungsmaterial einem Patienten nicht zwei-
       schlechtsspezifischen Messgrößen zusätzlich mit Angabe        felsfrei zuzuordnen ist, aber das Untersuchungsmaterial in glei-
       von Geschlecht und Geburtsdatum                               cher Qualität nicht wieder gewonnen werden kann oder bei
   (2) die Identifizierung des Einsenders und des Empfängers für     kritischem Zustand des Patienten gewonnen wurde, wird nach
       die Übersendung des Berichts, wenn er sich vom Einsender      Rücksprache mit dem Einsender im medizinischen Laboratorium
       unterscheidet                                                 entschieden, ob die angeforderten laboratoriumsmedizinischen
   (3) die Art des Untersuchungsmaterials und – falls erforderlich   Untersuchungen dennoch durchgeführt werden. Das Ergebnis der
       – der anatomische Entnahmeort am Patienten und der Ent-       Absprache ist zu dokumentieren.
       nahmezeitpunkt                                                6.1.8 Das medizinische Laboratorium muss bei Eingang des
   (4) die angeforderten Untersuchungen und                          Untersuchungsmaterials prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorlie-
   (5) die für die angeforderten laboratoriumsmedizinischen Un-      gen,
       tersuchungen relevanten klinischen Angaben.                      dass für die angeforderten laboratoriumsmedizinischen Unter-
6.1.4 Es müssen schriftliche Anweisungen für die fachge-             suchungen eine zeitgerechte Zustellung nicht erfolgt ist oder
rechte Entnahme und Behandlung von Untersuchungsmaterial                dass die im Dokument für die Gewinnung des Untersuchungs-
den Personen zur Verfügung gestellt werden, die hierfür verant-      materials festgelegten Bedingungen für die Gewinnung, Behand-
wortlich sind. Diese Anweisungen müssen in einem Dokument            lung, die Lagerung und den Transport des Untersuchungsmateri-
für die Gewinnung des Untersuchungsmaterials zusammenge-             als nicht eingehalten wurden.
fasst sein.                                                             Liegen solche Anhaltspunkte vor, muss das medizinische La-
6.1.5 Das Dokument für die Gewinnung des Untersuchungsma-            boratorium entscheiden, ob die Untersuchung dennoch durchge-
terials muss insbesondere Folgendes enthalten:                       führt oder neues Untersuchungsmaterial angefordert wird. Der
   (1) die Liste der angebotenen laboratoriumsmedizinischen          Vorgang ist zu dokumentieren.
         Untersuchungen oder Verweise darauf                         6.1.9 Sofern erforderlich, muss das medizinische Laboratorium
   (2) Anweisungen für                                               über ein dokumentiertes Verfahren für die Annahme, Kennzeich-
         a) die Vorbereitung des Patienten                           nung, Bearbeitung von Untersuchungsmaterial und die Bericht-
         b) das Ausfüllen des Untersuchungsantrags oder der elek-    übermittlung von laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen,
            tronischen Anforderungsmaske                             die als zeitkritisch anzusehen sind, verfügen.
         c) die erforderlichen Informationen zum Patienten
         d) die Art und Menge des zu entnehmenden Untersu-           6.2     Verfahren für die Durchführung von laboratoriums-
            chungsmaterials                                                  medizinischen Untersuchungen
         e) besondere zeitliche Bedingungen für die Entnahme,        6.2.1 Das medizinische Laboratorium hat nur Untersuchungs-
            die Lagerung und den Transport des Untersuchungs-        verfahren anzuwenden, die den medizinischen Erfordernissen
            materials, falls dies erforderlich ist                   entsprechen.
         f) die Entnahme von Untersuchungsmaterial mit Be-           6.2.2 Das medizinische Laboratorium darf nur validierte Unter-
            schreibung der Behältnisse für das Untersuchungsma-      suchungsverfahren einsetzen. Es muss das für die Validierung
            terial und aller erforderlichen Zusätze                  verwendete Verfahren und die erhaltenen Ergebnisse dokumen-
         g) die unverwechselbare Kennzeichnung des Untersu-          tieren.
            chungsmaterials                                          6.2.3 Alle laboratoriumsmedizinischen Untersuchungsverfah-
         h) alle zu treffenden Maßnahmen zwischen dem Zeit-          ren müssen in Verfahrensanweisungen dokumentiert sein. Diese
            punkt der Gewinnung und dem Eingang des Untersu-         Anweisungen müssen so verfasst sein, dass sie für die Mitarbeiter
            chungsmaterials im medizinischen Laboratorium und        des medizinischen Laboratoriums verständlich sind. Sie müssen
         i) die Zeitspanne, innerhalb der noch weitere laboratori-   an den Arbeitsplätzen ständig zur Verfügung stehen.
            umsmedizinische Untersuchungen angefordert werden           Die Gebrauchsanweisungen des Herstellers und gegebenen-
            können                                                   falls zusätzliche Hinweise sind Teil der Verfahrensanweisungen.

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Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008                                                                         A 345
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


   Eine Verfahrensanweisung muss – soweit zutreffend – Folgen-                re für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse von
des enthalten:                                                                Bedeutung sind
   (1) die Identifizierung des Dokuments                                 (9) die Untersuchungsergebnisse und – falls zutreffend – die
   (2) das Prinzip des für die Untersuchung angewandten Ver-                  dazugehörigen Einheiten
        fahrens (Methode)                                                (10) die Referenzbereiche oder andere Hinweise zur Interpre-
   (3) die Schritte im Arbeitsablauf                                          tation der Untersuchungsergebnisse und
   (4) das Kalibrationsverfahren, sofern möglich oder verfüg-            (11) die Identifikation des für die Freigabe des Berichts Ver-
        bar                                                                   antwortlichen.
   (5) das Verfahren zur Ergebnisberechnung, sofern möglich           6.3.3 Wenn der Zustand des Untersuchungsmaterials die Unter-
        oder verfügbar                                                suchungsergebnisse beeinflusst haben kann, ist dies im Bericht
   (6) das benötigte Untersuchungsmaterial (einschließlich der        anzugeben. Es ist gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass das
        Behältnisse und der erforderlichen Zusätze)                   Ergebnis nur mit Einschränkungen zu verwenden ist.
   (7) die benötigten Geräte, Reagenzien, Anzuchtmedien, Un-          6.3.4 Das medizinische Laboratorium muss für die nachträgliche
        tersuchungssysteme                                            Änderung von Berichten über schriftlich festgelegte Regeln verfü-
   (8) die Spezifikation der Leistungsfähigkeit des Untersu-          gen. Die Änderungen müssen mit Datum, Uhrzeit und Namen der
        chungsverfahrens                                              für die Veränderung verantwortlichen Person versehen sein. Die
   (9) die Informationen über die möglichen Interferenzen und         ursprünglichen Ergebnisse müssen weiterhin verfügbar bleiben.
        Kreuzreaktionen                                               6.3.5 Das medizinische Laboratorium muss die Vorgehenswei-
   (10) die Referenzbereiche gesunder Probanden                       se für die sofortige Benachrichtigung eines Arztes (oder des son-
   (11) das Ziel der laboratoriumsmedizinischen Untersuchung          stigen für die Patientenversorgung verantwortlichen klinischen
        (Indikation)                                                  Personals) festlegen, wenn Untersuchungsergebnisse „Alarm-“
   (12) die möglichen Ursachen von Ergebnisabweichungen               oder „kritische“ Grenzen überschreiten. Dies schließt Berichte
   (13) die Vorgehensweise bei auffälligen Ergebnissen                von Fremdlaboratorien mit ein.
   (14) die Sicherheitsmaßnahmen und                                  6.3.6 Untersuchungs- und Probenmaterialien müssen unter sol-
   (15) die Literaturangaben.                                         chen Bedingungen aufbewahrt werden, die über einen vom medi-
6.2.4 Wenn das medizinische Laboratorium ein bei sich einge-          zinischen Laboratorium festgelegten Zeitraum eine Wiederho-
führtes Untersuchungsverfahren so modifiziert, dass sich die Er-      lung oder zusätzliche laboratoriumsmedizinische Untersuchun-
gebnisse und damit die Interpretation klinisch signifikant ändern,    gen ermöglichen.
muss dies den Einsendern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wer-
den.                                                                  7      Qualitätsmanagementsystem

6.3      Postanalytik                                                 7.1     Qualitätsmanagementhandbuch
6.3.1 Die Ergebnisse müssen technisch und unter Berücksichti-         7.1.1 Das Qualitätsmanagementsystem und die im medizini-
gung der verfügbaren klinischen Angaben medizinisch validiert         schen Laboratorium verwendeten Dokumente müssen in einem
werden.                                                               Qualitätsmanagementhandbuch zusammengestellt sein. Das Qua-
   Im medizinischen Laboratorium müssen Verfahrensanweisun-           litätsmanagementhandbuch muss alle Prozesse oder Verweise auf
gen für die Freigabe von Untersuchungsergebnissen vorhanden           diese enthalten. Alle Mitarbeiter müssen in der Benutzung des
sein, einschließlich der Einzelheiten darüber, wer Berichte freige-   Qualitätsmanagementhandbuches und aller Dokumente, auf die
ben darf und an wen diese abgegeben werden dürfen. Die Verfah-        in ihm verwiesen wird, und in den Erfordernissen für ihre Um-
ren müssen auch Vorgaben für die direkte Weitergabe von Berich-       setzung unterwiesen werden. Das Qualitätsmanagementhand-
ten an Patienten enthalten.                                           buch muss stets aktuell sein.
6.3.2 Die Berichte müssen gut lesbar sein. Sie müssen mindes-             Das Qualitätsmanagementhandbuch muss – soweit zutreffend –
tens folgende Angaben enthalten:                                      folgende Inhalte haben:
   (1) das Datum und – soweit erforderlich – die Uhrzeit der Be-          (1) Einleitung:
         richtsausgabe                                                        Beschreibung des medizinischen Laboratoriums, seines
   (2) die Identifizierung des Patienten                                      Rechtsstatus und seiner Hauptaufgaben
   (3) den Namen oder eine andere Identifizierung des Einsen-             (2) Ziele und Strategie:
         ders und – falls erforderlich – dessen Anschrift; gegebe-            Beschreibung der Qualitätspolitik
         nenfalls die vom Einsender abweichende Empfängeran-              (3) Leitung:
         schrift für den Bericht                                              Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Qualifikationen
   (4) die Bezeichnung des medizinischen Laboratoriums                    (4) Mitarbeiter:
   (5) das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Untersu-                    a) Qualifikation, Einweisung, Schulung und Fortbildung
         chungsmaterials im medizinischen Laboratorium                        b) Gesundheitsschutz und Sicherheit
   (6) das Datum und die Uhrzeit der Gewinnung des Untersu-               (5) Ressourcen und Partnerschaften:
         chungsmaterials, wenn diese Angaben zur Verfügung ste-               a) Räume
         hen und für die Interpretation des Untersuchungsergeb-               b) Ausstattung
         nisses von Bedeutung sind                                            c) Umgebungsbedingungen
   (7) die Art des Untersuchungsmaterials                                     d) Partnerschaften (Fremdlaboratorien, externe Dienstleis-
   (8) die Bezeichnung der laboratoriumsmedizinischen Unter-                     ter und Lieferanten)
         suchungen und die angewandten Methoden, wenn letzte-                 e) Umweltgesichtspunkte

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                                                                                              Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


   (6) Prozesse:                                                       7.4.3 Bei Beauftragung von Fremdlaboratorien außerhalb des
        Verfahren entsprechend dem Dokument für die Gewin-             Geltungsbereiches dieser Richtlinie muss sich das beauftragende
        nung des Untersuchungsmaterials                                medizinische Laboratorium vergewissern, dass die erforderliche
        a) Untersuchungsverfahren, Umgang mit Geräten, Rea-            Kompetenz vorhanden ist und ein vergleichbares Qualitätsma-
            genzien und relevanten anderen Verbrauchsmateriali-        nagementsystem eingeführt ist.
            en, Validierung der Untersuchungsverfahren
        b) Sicherstellung der analytischen Qualität der Untersu-       7.5     Fehlerhafte Untersuchungsergebnisse
            chungsverfahren (interne und externe Qualitätssiche-       Das medizinische Laboratorium muss ein Verfahren für die Kor-
            rung)                                                      rekturmaßnahmen im Fall fehlerhafter Untersuchungsergebnisse
        c) postanalytische Verfahren und Erstellung der Berichte       festlegen und anwenden.
            sowie deren Übermittlung                                   Die Leitung muss insbesondere sicherstellen, dass
        d) technische Validierung und medizinische Validierung            (1) Mitarbeiter als verantwortlich für Problemlösungen be-
            der Untersuchungsergebnisse                                        nannt sind
        e) Lenkung der Dokumente                                          (2) die medizinische Bedeutung der fehlerhaften Untersu-
        f) Führung von Aufzeichnungen, deren Aufbewahrung                      chungen berücksichtigt und gegebenenfalls dem Einsen-
            und Archivierung                                                   der mitgeteilt wird
        g) Klärung von Beschwerden                                        (3) erforderlichenfalls Untersuchungen unterbrochen und
        h) Feststellung von Fehlern und Maßnahmen zu deren                     Berichte zurückgehalten werden
            Korrektur                                                     (4) sofort Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden
        i) vorbeugende Maßnahmen                                          (5) erforderlichenfalls bereits übermittelte fehlerhafte Ergeb-
        j) Kommunikation und andere Wechselbeziehungen ins-                    nisse widerrufen werden oder in geeigneter Weise auf den
            besondere mit Patienten, medizinischem Personal,                   Fehler hingewiesen wird
            Fremdlaboratorien                                             (6) die Verantwortung für den Widerruf von Untersuchungs-
        k) interne Audits.                                                     ergebnissen festgelegt ist
7.1.2 Ist das medizinische Laboratorium Teil einer Einrichtung,           (7) die Ursachen und die zu ihrer Beseitigung getroffenen
die insgesamt ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet hat,                  Maßnahmen dokumentiert werden
kann auf ein gesondertes Qualitätsmanagementhandbuch für das              (8) der Erfolg aller durchgeführten Korrekturmaßnahmen ge-
medizinische Laboratorium dann verzichtet werden, wenn der ent-                prüft wird, um sicherzustellen, dass die aufgetretenen
sprechende Abschnitt im Qualitätsmanagementhandbuch der Ein-                   Fehler ursächlich behoben wurden.
richtung mit den Anforderungen dieser Richtlinie vergleichbar ist.     Die Aufzeichnungen über festgestellte Fehler und die zu ihrer Be-
Dies gilt sinngemäß auch für die folgenden Abschnitte 7.2 und 7.3.     seitigung getroffenen Maßnahmen sind zwei Jahre aufzubewahren.

7.2     Dokumentenlenkung                                              8      Interne und externe Qualitätssicherung
Das medizinische Laboratorium muss ein Verfahren zur Lenkung           8.1    Die interne Qualitätssicherung im medizinischen Labora-
aller zu seiner Qualitätssicherung gehörenden Schriftstücke und        torium erfolgt mit einem Kontrollprobensystem nach dem Stand
Informationen (interne und externe) festlegen, dokumentieren           von Wissenschaft und Technik und den in den Teilen B 1 und fol-
und pflegen. Ein Exemplar jeder Version dieser Dokumente muss          gende dieser Richtlinie vorgeschriebenen Verfahren.
für eine spätere Bezugnahme archiviert werden. Die Leitung             8.2    Die externe Qualitätssicherung im medizinischen Labora-
muss den Zeitraum der Aufbewahrung unter Beachtung rechtlich           torium erfolgt durch regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen
vorgeschriebener Regelungen festlegen.                                 gemäß den in den Teilen B 1 und folgende dieser Richtlinie vor-
   Es muss ein Verfahren eingeführt sein, das sicherstellt, dass nur   geschriebenen Verfahren.
die aktuellen Versionen der Dokumente an den jeweiligen Orten
zur Benutzung zugänglich sind.
                                                                       B            Spezielle Teile
7.3     Klärung von Beschwerden
Das medizinische Laboratorium muss ein Verfahren zur Doku-             B1           Quantitative laboratoriumsmedizinische
mentation und Klärung von Beschwerden festlegen und umset-                          Untersuchungen1
zen. Es sind Aufzeichnungen über die Beschwerden und die vom
medizinischen Laboratorium durchgeführten Aufklärungs-, Vor-           1         Grundsätze der Qualitätssicherung
beuge- und Korrekturmaßnahmen zu führen und aufzubewahren.                   (1) In Teil B 1 sind Mindestanforderungen an die Sicherung
                                                                                 der Qualität der Messergebnisse quantitativer laborato-
7.4     Untersuchungen in Fremdlaboratorien                                      riumsmedizinischer Untersuchungen festgelegt. Diese
7.4.1 Das medizinische Laboratorium muss ein Verzeichnis über                    Mindestanforderungen umfassen die interne und die ex-
alle von ihm beauftragten Fremdlaboratorien führen. Alle laborato-               terne Qualitätssicherung.
riumsmedizinischen Untersuchungen, die an ein Fremdlaboratori-               (2) Alle vom medizinischen Laboratorium durchgeführten
um weitergegeben worden sind, müssen dokumentiert werden.                        quantitativen laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen
7.4.2 Das beauftragende medizinische Laboratorium ist dafür
verantwortlich, dass die Untersuchungsergebnisse und die Befun-        1   Weitere laboratoriumsmedizinische Untersuchungen werden in gesonderten Teilen B 2 bis
de des Fremdlaboratoriums an den ursprünglichen Einsender mit-             B x geregelt. Hierzu gehören qualitative Untersuchungen, Untersuchungen von Krankheits-
geteilt werden.                                                            erregern und spermatologische Untersuchungen.


                                   
Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008                                                                                                    A 347
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


        unterliegen der internen Qualitätssicherung. Wird eine                  se, sofern möglich, beseitigt werden. Unter Beachtung der
        Messgröße an mehreren Geräten analysiert, so ist die in-                medizinischen Relevanz hat die verantwortliche Person
        terne Qualitätssicherung an jedem dieser Geräte durchzu-                zu entscheiden, ob das Untersuchungsverfahren zur Mes-
        führen.                                                                 sung wieder freigegeben werden kann und ob noch wei-
    (3) Zusätzlich unterliegen alle in der Tabelle B 1 a bis c dieses           tergehende Maßnahmen getroffen werden müssen, z. B.
        Teils aufgeführten Messgrößen der externen Qualitätssi-                 ob die gesamten der Kontrollprobe vorhergehenden Un-
        cherung.                                                                tersuchungen einschließlich der Kontrollmessung zu wie-
    (4) Die Messgrößen in der Tabelle B 1 a bis c sind getrennt                 derholen sind oder ob die Einsender hinsichtlich bereits
        nach Art des Untersuchungsmaterials aufgeführt. Kriteri-                übermittelter Ergebnisse informiert werden müssen. Der
        en für die Aufnahme einer Messgröße in die Tabelle B 1 a                gesamte Vorgang ist zu dokumentieren.
        bis c sind insbesondere die Häufigkeit der Untersuchung         2.1.3   Errechnen und Bewerten des quadratischen Mittel-
        und deren medizinische Bedeutung nach dem Stand der                     werts der Messabweichung nach Beendigung eines
        Wissenschaft. Die Festlegung der Grenzen für die Mess-                  Kontrollzyklus
        abweichung in der Tabelle B 1 a bis c richtet sich nach den       (1)   Aus den Ergebnissen aller Kontrollprobeneinzelmessun-
        medizinischen Erfordernissen und dem Stand der Analy-                   gen, die zur Freigabe des Messverfahrens oder der Patien-
        sentechnik. Die Tabelle B 1 a bis c wird fortgeschrieben.               tenergebnisse geführt haben, ist nach Beendigung eines
    (5) Dieser Richtlinienteil findet keine Anwendung auf die                   Kontrollzyklus unverzüglich der relative quadratische
        Kammerzählung von korpuskulären Bestandteilen in Kör-                   Mittelwert der Messabweichung zu errechnen.
        perflüssigkeiten, die Bestimmung der Blutkörperchen-              (2)   Überschreitet der relative quadratische Mittelwert der
        senkungsgeschwindigkeit und die pH-Teststreifenunter-                   Messabweichung für eine Kontrollprobe den in Tabelle B
        suchung.                                                                1 a bis c, Spalte 3, angegebenen Wert, ist das Untersu-
                                                                                chungsverfahren für Messungen von Patientenprobenma-
2        Durchführung der Qualitätssicherung                                    terial zu sperren. Das Messverfahren darf erst dann zur
                                                                                Messung wieder freigegeben werden, wenn die Funkti-
2.1    Interne Qualitätssicherung                                               onsfähigkeit des Verfahrens durch geeignete Maßnahmen
2.1.1 Durchführung der Kontrollprobeneinzelmessung                              festgestellt wurde. Der gesamte Vorgang ist zu dokumen-
   (1) Mit dem Start des Messverfahrens ist eine Kontrollpro-                   tieren.
       beneinzelmessung durchzuführen.                                    (3)   Wird der in Tabelle B 1 a bis c, Spalte 3, angegebene Wert
   (2) An den Tagen, an denen mit einem Messverfahren Patien-                   im folgenden Kontrollzyklus für dieselbe Kontrollprobe
       tenproben untersucht werden, ist mindestens zweimal in-                  erneut überschritten und wurden Ursachen, die der An-
       nerhalb von 24 Stunden und spätestens nach 16 Stunden                    wender zu vertreten hat, ausgeschlossen, ist neben den zu
       eine Kontrollprobeneinzelmessung durchzuführen.                          treffenden Maßnahmen nach Absatz 2 die zuständige
   (3) Außerdem ist eine Kontrollprobeneinzelmessung nach je-                   Behörde des Bundes zu informieren, wenn der Begriff des
       dem Eingriff in das Messsystem durchzuführen.                            Vorkommnis nach MPSV § 2 erfüllt ist.
       Eingriffe ins Messsystem sind:                                     (4)   Für Analyte, die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufgeführt
       a) Neustart nach vollständiger Abschaltung des Geräts                    sind, gilt Absatz (2) analog. Anstelle der maximal zulässi-
       b) Kalibration durch den Anwender                                        gen Abweichung in Tabelle B 1 a bis c, Spalte 3, gilt der
       c) Durchführung von Reparatur oder Wartung                               gemäß 2.1.4 selbst ermittelte quadratische Mittelwert der
       d) Reagenzchargenwechsel.                                                Messabweichung. Das Messverfahren darf erst dann zur
   (4) Die Kontrollproben müssen den zu untersuchenden Pa-                      Messung wieder freigegeben werden, wenn die Funkti-
       tientenproben so ähnlich wie möglich sein. Im selben                     onsfähigkeit des Verfahrens durch geeignete Maßnahmen
       Messverfahren dürfen Kontroll- und Kalibriermaterial                     festgestellt wurde. Der gesamte Vorgang ist zu dokumen-
       nicht identisch sein.                                                    tieren.
   (5) Es sind Kontrollproben mit bekannten Zielwerten zu ver-          2.1.4   Ermittlung der laboratoriumsinternen Fehlergrenzen
       wenden, welche in den für ärztliche Entscheidungen rele-                 für Messgrößen, die nicht in Tabelle B 1 aufgeführt sind
       vanten Messbereichen liegen.                                       (1)   Zur Ermittlung der laboratoriumsinternen Fehlergrenzen
   (6) Es sind Kontrollproben mit Zielwerten in mindestens                      für die Kontrollprobeneinzelmessung von Messgrößen,
       zwei unterschiedlichen Konzentrationsbereichen im                        die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufgeführt sind, wird für
       Wechsel einzusetzen, soweit verfügbar.                                   jede eingesetzte Kontrollprobe ein Kontrollprobenmess-
2.1.2 Bewertung der Ergebnisse der Kontrollprobeneinzel-                        wert pro Tag von mindestens 15 Tagen und längstens ei-
       messungen                                                                nem Kontrollzyklus ausgewählt, und zwar nach dem je-
   (1) Die Bewertung der Ergebnisse von Kontrollprobeneinzel-                   weils selben Schema der jeweils erste, x-te oder letzte.
       messungen erfolgt anhand der Fehlergrenzen in Tabelle B                  Die Auswahl nach statistischen Zufallsprinzipien ist
       1 a bis c, Spalte 3, ansonsten anhand laboratoriumsinter-                ebenfalls zulässig.
       ner Fehlergrenzen oder an den Bereichen der Hersteller                     Die Fehlergrenzen errechnen sich anschließend aus dem
       der Kontrollproben.                                                      Zielwert 0 zuzüglich sowie abzüglich max . Die Berech-
   (2) Überschreitet ein Kontrollprobeneinzelmesswert die Feh-                  nung von max erfolgt nach folgender Formel:
       lergrenze, ist das Messverfahren zunächst für weitere
       Messungen von Patientenprobenmaterial gesperrt. Es
       muss nach der Ursache der Abweichung gesucht und die-

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                                                                                                Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


          wobei                                                                  tens zwei Kontrollproben mit Zielwerten in unterschiedli-
          k = 3, Erweiterungfaktor für die Berechnung der laborato-              chen Konzentrationsbereichen zu analysieren, soweit ver-
          riumsinternen Fehlergrenze                                             fügbar.
          sep, empirische Standardabweichung der zur Berechnung           (2)    Die Bewertung der Kontrollprobeneinzelmessungen und
          herangezogenen Kontrollprobenmessungen in der Ermitt-                  die daraus zu ziehenden Konsequenzen gemäß 2.1.2 Ab-
          lungsperiode (ep)                                                      satz 2 erfolgen für alle Kontrollproben.
            ep, systematische Messabweichung der zur Berechnung                    Für Messgrößen, die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufge-
          herangezogenen Kontrollprobenmessungen in der Ermitt-                  führt sind, gilt Satz 1 entsprechend. Als Fehlergrenzen
          lungsperiode (ep)                                                      gelten die vom Hersteller der Kontrollproben angegebe-
          Zur Vereinfachung wird auf die Korrektur der Varianz mit               nen Bereiche.
          (n-1)/n verzichtet.                                             (3)    Errechnen und Bewerten des quadratischen Mittelwertes
          Zur Berechnung relativer laboratoriumsinterner Fehler-                 der Messabweichung gemäß 2.1.3 entfällt, ebenso die gra-
          grenzen ist durch den Zielwert zu dividieren.                          phische Darstellung nach 2.1.7 Absatz 3.
   (2)    Für den Zeitraum der Ermittlung der laboratoriumsinter-       2.1.7    Dokumentation
          nen Fehlergrenzen gelten die vom Hersteller der Kontroll-        (1)   Alle Ergebnisse der internen Qualitätssicherung sind nach
          proben angegebenen Bereiche.                                           Analyten und Art des Probenmaterials unter Berücksichti-
   (3)    Die laboratoriumsinternen Fehlergrenzen müssen inner-                  gung des Messverfahrens und des Messplatzes geordnet
          halb des vom Hersteller der Kontrollprobe angegebenen                  zu dokumentieren. Auf Anforderung der mit der Prüfung
          Bereichs liegen.                                                       der Einhaltung dieser Richtlinie beauftragten zuständigen
   (4)    Für Kontrollproben mit einer Chargenlaufzeit von weni-                 Stelle ist die Dokumentation vorzulegen.
          ger als zwölf Wochen entfällt die Ermittlung von labora-        (2)    Die Dokumentation muss enthalten
          toriumsinternen Fehlergrenzen. Es gelten die vom Her-                  a) Bezeichnung des medizinischen Laboratoriums
          steller der Kontrollproben angegebenen Bereiche.                       b) Bezeichnung des Messplatzes
2.1.5     Patientennahe Sofortdiagnostik                                         c) Datum und Uhrzeit der Messung
          mit Unit-use-Reagenzien                                                d) Analyt, Probenmaterial, Einheit
   (1)    Werden Unit-use-Reagenzien und die entsprechenden                      e) Messmethode
          Messsysteme in der patientennahen Sofortdiagnostik an-                 f) Kontrollprobenmesswert
          gewendet, sind sie nach den Herstelleranweisungen zur                  g) Zielwert der Kontrollprobe
          Qualitätskontrolle zu prüfen. Das Ergebnis ist zu doku-                h) die relative oder die absolute Abweichung vom Ziel-
          mentieren.                                                                wert und die Bewertung gemäß Tabelle B 1 a bis c Spal-
   (2)    Die Regelungen nach 2.1.1 Absätze 1, 2 und 3 Buchsta-                     te 3 bzw. an den laboratoriumsintern ermittelten Feh-
          be a) sind nicht zu beachten, wenn benutzungstäglich                      lergrenzen oder an den vom Hersteller der Kontrollpro-
          elektronische/physikalische Standards angewandt wer-                      ben angegebenen Bereichen
          den und so oder durch eine andere integrierte Prüfung                  i) Freigabe- oder Sperrvermerk
          der Gerätefunktion verhindert wird, dass fehlerhafte                   j) Ergriffene Korrekturmaßnahmen
          Messergebnisse ausgegeben werden können. In diesen                     k) Hersteller, Bezeichnung und Chargennummer der
          Fällen ist mindestens einmal wöchentlich eine Kontroll-                   Kontrollprobe
          probeneinzelmessung durchzuführen, sofern in dieser                    l) Name/Namenszeichen oder Unterschrift des Untersu-
          Kalenderwoche mit diesem Verfahren Patientenproben                        chers
          untersucht werden.                                              (3)    Zusätzlich sollen die Kontrollprobenmesswerte grafisch
             Bei Geräten, die keine elektronischen/physikalischen                dargestellt werden.
          Standards verwenden und so oder durch eine andere inte-         (4)    Alle Messergebnisse der Qualitätssicherung sind fünf
          grierte Prüfung der Gerätefunktion nicht verhindern, dass              Jahre aufzubewahren zusammen mit den entsprechen-
          fehlerhafte Messergebnisse ausgegeben werden, entfallen                den Berechnungen nach den Kontrollzyklen und den Be-
          lediglich die Regelungen nach 2.1.1 Absätze 1 und 3                    wertungen sowie den Protokollen der Maßnahmen beim
          Buchstabe a).                                                          Überschreiten von Fehlergrenzen für die Messabwei-
   (3)    Die Bewertung der Kontrollprobeneinzelmessungen und                    chung, sofern aufgrund anderer Vorschriften keine da-
          die daraus zu ziehenden Konsequenzen erfolgen gemäß                    von abweichenden längeren Aufbewahrungsfristen vor-
          2.1.2 Absatz 2.                                                        geschrieben sind.
             Für Analyte, die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufgeführt
          sind, gilt Satz 1 entsprechend. Als Fehlergrenzen gelten      2.2    Externe Qualitätssicherung (Ringversuche)
          die vom Hersteller der Kontrollproben angegebenen Be-            (1) Die Teilnahme an einem Ringversuch pro Quartal für jede
          reiche.                                                              in Tabelle B 1 a bis c genannte Messgröße ist Pflicht, so-
   (4)    Errechnen und Bewerten des quadratischen Mittelwertes                fern das medizinische Laboratorium diese Untersuchung
          der Messabweichung gemäß 2.1.3 entfallen, ebenso die                 bereithält.
          grafische Darstellung nach 2.1.7 Absatz 3.                       (2) Der Ringversuchsteilnehmer führt die Analysen der Ring-
2.1.6     Messgrößen mit geringen Analysenfrequenzen                           versuchsproben unter Routinebedingungen durch und
   (1)    Bei Messgrößen, die voraussichtlich an weniger als 15                übermittelt die Messergebnisse und die von der Referenz-
          Tagen in drei Monaten bestimmt werden, sind an jedem                 institution benötigten Informationen. Mit der Übermitt-
          Tag, an dem Patientenproben untersucht werden, mindes-               lung der Ergebnisse bestätigt der Teilnehmer, dass die

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Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008                                                                             A 349
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


      Analysen gemäß dieser Richtlinie in seinen Räumen und                   Tabelle B 1
      unter seiner Verantwortung durchgeführt worden sind.                    Erläuterungen zur nachfolgenden Tabelle B 1 a bis c
  (3) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Untersu-                 Die Spalten 2 bis 4 beinhalten die Vorgaben für den Anwender im
      chungen mit Unit-use-Reagenzien im Rahmen der patien-                   medizinischen Laboratorium, die Spalten 2 sowie 4 bis 6 diejenigen
      tennahen Sofortdiagnostik                                               für die Bewertung der Ergebnisse durch die Referenzinstitutionen.
      a) in Praxen niedergelassener Ärzte sowie bei medizini-                    Gültigkeitsbereich ist derjenige Bereich der Wertlage der Zielwer-
         schen Diensten ohne Zentrallabor                                     te von Kontrollproben, für den die Vorgaben in Spalte 3 und 5 gelten.
      b) in Krankenhäusern, wenn das Zentrallabor die Verant-                    Liegt der Zielwert der Kontrollprobe außerhalb des angegebe-
         wortung für die Durchführung der internen Qualitätssi-               nen Bereichs gelten die Vorschriften für Nichttabelle-B-1-Mess-
         cherung trägt und die Messgröße auch selbst bestimmt.                größen. Werden insbesondere Kontrollproben mit niedrigeren
  (4) Erhält ein Teilnehmer für eine Messgröße kein Zertifikat,               Zielwerten als im Gültigkeitsbereich vorgesehen eingesetzt, kön-
      weil eines seiner Messergebnisse die zulässige Abwei-                   nen ersatzweise auch die für den Gültigkeitsbereich festgelegten
      chung nach Tabelle B 1 a bis c, Spalte 5, überschritten hat,            Fehlergrenzen zur Bewertung der Kontrollprobenmessungen her-
      so ist er verpflichtet, die Ursachen zu klären und – soweit             angezogen werden.
      in seiner Verantwortung möglich – zu beseitigen. Der ge-                   RMW = Referenzmethodenwert
      samte Vorgang ist zu dokumentieren.                                        SW = messmethodenspezifischer Sollwert


  TABELLE B 1 a

  Analyte in Plasma/Serum /Vollblut

   1      2                                         3                                  4                             5                6
   lfd.   Analyt                                    Zulässige relative Abweichung      Gültigkeitsbereich            Zulässige rela-  Zielwertart beim
                                                    des Einzelwertes bzw. des rela-    der Spalten 3 und 5           tive Abweichung Ringversuch
                                                    tiven quadratischen Mittelwertes                                 beim Ringversuch
                                                                                       von     bis     Einheit
   1      Aktivierte partielle Thromboplastinzeit   10,5 %                             20      120     s             18,0 %                 SW
          (aPTT)
   2      Alanin-Aminotransferase (ALT bzw. GPT)    11,5 %                             20      300     U/l           21,0 %                 RMW
          EC 2.6.1.2                                                                   0,33    5,0     µkat/l
   3      Albumin                                   12,5 %                             20      70      g/l           20,0 %                 SW
   4      Alkalische Phosphatase (AP) EC 3.1.3.1    13,0 %                             20      600     U/l           21,0 %                 SW
                                                                                       0,33    10      µkat/l
   5      alpha-Fetoprotein (AFP)                   17,0 %                             5       250     U/l           24,0 %                 SW
   6      Aspartat-Aminotransferase                 11,5 %                             20      400     U/l           21,0 %                 RMW
          (AST bzw. GOT) EC 2.6.1.1                                                    0,33    6,67    µkat/l
   7      Bilirubin (gesamt)                        13,0 %                             >2      30      mg/dl         22,0 %                 SW
                                                                                       > 34    513     µmol/l
                                                    22,0 %                             0,1     (2      mg/dl
                                                                                       1,7     ( 34    µmol/l
   8      Ca 19-9                                   14,0 %                             5       300     KU/l          27,0 %                 SW
   9      Calcium (gesamt)                           6,0 %                             1       6       mmol/l        10,0 %                 RMW
   10     Calcium (ionisiert)                        7,5 %                             >1      2,5     mmol/l        15,0 %                 SW
                                                    14,5 %                             0,2     (1      mmol/l        18,0 %
   11     Carbamazepin                              12,0 %                             2       20      mg/l          20,0 %                 SW
   12     Carcinoembryonales Antigen (CEA)          14,0 %                             1       200     µg/l          24,0 %                 SW
   13     Chlorid                                    4,5 %                             70      150     mmol/l          8,0 %                RMW
   14     Cholesterin (gesamt)                       7,0 %                             50      350     mg/dl         13,0 %                 RMW
                                                                                       1,3     9,1     mmol/l
   15     Cortisol                                  16,0 %                             > 60    500     µg/l          30,0 %                 RMW
                                                                                       > 166   1380    nmol/l
                                                    18,5 %                             20      ( 60 µg/l
                                                                                       55      ( 166 nmol/l
   16     Creatinkinase (CK) EC 2.7.3.2             11,0 %                             50      1000 U/l              20,0 %                 RMW
                                                                                       0,83    16,7+ µkat/l
   17     C-reaktives Protein (CRP)                 13,5 %                             1       120     mg/l          20,0 %                 SW
   18     Digitoxin                                 15,5 %                             5       80      µg/l          30,0 %                 RMW
   19     Digoxin                                   14,0 %                             >1      5       µg/l          30,0 %                 RMW
                                                    17,5 %                             0,5     (1      µg/l



A 350                                                                                                                                           
                                                                                                             Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


   TABELLE B 1 a (Fortsetzung)

   Analyte in Plasma/Serum/Vollblut

     1       2                                            3                                  4                         5                6
     lfd.    Analyt                                       Zulässige relative Abweichung      Gültigkeitsbereich        Zulässige rela-  Zielwertart beim
                                                          des Einzelwertes bzw. des rela-    der Spalten 3 und 5       tive Abweichung Ringversuch
                                                          tiven quadratischen Mittelwertes                             beim Ringversuch
                                                                                             von     bis     Einheit

     20      Erythrozyten                                  4,0 %                             1,5     7       1012/l     8,0 %           RMW
     21      Estradiol, 17-beta                           22,0 %                             10      500     ng/l      35,0 %           RMW
                                                                                             37      1835    pmol/l
     22      Ethanol (klinisch toxikologisch)              9,0 %                             > 0,6   5       g/l       12,0 %           SW
                                                          15,0 %                             0,2     ( 0,6 g/l         21,0 %
     23      Ferritin                                     13,5 %                             10      600     µg/l      25,0 %           SW
     24      Gamma-Glutamyl-Transferase                   11,5 %                             20      300     U/l       21,0 %           RMW
             ( -GT) EC 2.3.2.2                                                               0,33    5       µkat/l
     25      Glucose                                      11,0 %                             40      400     mg/dl     15,0 %           RMW
                                                                                             2,2     22      mmol/l
     26      Hämatokrit                                    5,0 %                             10      60      %          9,0 %           SW
                                                                                             0,1     0,6     l/l
     27      Hämoglobin                                    4,0 %                             2       20      g/dl       6,0 %           RMW
                                                                                             1,2     12,4    mmol/l
     28      Hämoglobin A 1c (HbA1c) Haemoglobin          10,0 %                             30      140     mmol/mol 18,0 %            RMW
             beta chain (Blood)-N-(1-deoxyfructos-                                                           Hb
             1-yl ) haemoglobin beta chain
     29      Harnsäure                                     7,0 %                             2       13      mg/dl     13,0 %           RMW
                                                                                             119     773     µmol/l
     30      Harnstoff                                    10,5 %                             15      200     mg/dl     20,0 %           RMW
                                                                                             2,5     33      mmol/l
     31      Humanes Choriongonadotropin (hCG)            14,0 %                             > 100   1500    IU/l      30,0 %           SW
                                                          17,0 %                             2       ( 100 IU/l
     32      Immunglobulin A                              12,0 %                             0,5     6       g/l       20,0 %           SW
     33      Immunglobulin G                              10,0 %                             4       30      g/l       18,0 %           SW
     34      Immunglobulin M                              13,0 %                             0,4     5       g/l       26,0 %           SW
     35      Kalium                                        4,5 %                             2       8       mmol/l     8,0 %           RMW
     36      Kreatinin                                    11,5 %                             0,5     10      mg/dl     20,0 %           RMW
                                                                                             44      884     µmol/l
     37      Lactat                                       11,0 %                             9       90      mg/dl     18,0 %           SW
                                                                                             1       10      mmol/l
     38      Lactat-Dehydrogenase (LDH) EC 1.1.1.27        9,0 %                             100     700     U/l       18,0 %           RMW
                                                                                             1,67    11,7    µkat/l
     39      Leukozyten                                    6,5 %                             2       30      109/l     18,0 %           RMW
     40      Lipase EC 3.1.1.3                            12,0 %                             10      350     U/l       25,0 %           SW
                                                                                             0,17    5,83    µkat/l
     41      Lithium                                       6,0 %                             0,3     3,5     mmol/l    12,0 %           RMW
     42      Magnesium                                     7,5 %                             0,3     3,5     mmol/l    15,0 %           RMW
     43      Natrium                                       3,0 %                             110     180     mmol/l     5,0 %           RMW
     44      pCO2                                          6,5 %                             15      110     mmHg      12,0 %           SW
     45      pH                                            0,4%                              6,75    7,80               0,80 %          RMW
     46      Phenobarbital                                10,0 %                             8       80      mg/l      20,0 %           SW
     47      Phenytoin                                    11,0 %                             3       35      mg/l      20,0 %           SW
     48      Phosphat (anorganisch)                        9,0 %                             1       10      mg/dl     16,0 %           RMW
                                                                                             0,3     3,2     mmol/l
     49      pO2                                           5,5 %                             > 125   350     mmHg      12,0 %           SW
                                                           7,0 %                             > 80    ( 125 mmHg        18,0 %
                                                          11,0 %                             40      ( 80    mmHg      18,0 %



                                   
Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008                                                                                              A 351
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


  TABELLE B 1 a (Fortsetzung)

  Analyte in Plasma/Serum/Vollblut

   1      2                                    3                                  4                             5                6
   lfd.   Analyt                               Zulässige relative Abweichung      Gültigkeitsbereich            Zulässige rela-  Zielwertart beim
                                               des Einzelwertes bzw. des rela-    der Spalten 3 und 5           tive Abweichung Ringversuch
                                               tiven quadratischen Mittelwertes                                 beim Ringversuch
                                                                                  von     bis     Einheit

   50     Progesteron                          17,0 %                             > 5,0   35      µg/l          35,0 %                 RMW
                                                                                  > 16    111     nmol/l
                                               22,0 %                             0,2     ( 5,0 µg/l
                                                                                  0,6     ( 16 nmol/l
   51     Prostataspezifisches Antigen (PSA)   15,5 %                             0,2     50      µg/l          25,0 %                 SW
   52     Protein (Gesamt-)                     6,0 %                             35      110     g/l           10,0 %                 RMW
   53     Testosteron                          20,5 %                             0,2     20      µg/l          35,0 %                 RMW
                                                                                  0,7     69      nmol/l
   54     Theophyllin                          13,0 %                             3       40      mg/l          24,0 %                 RMW
   55     Thromboplastinzeit (Quick)           11,5 %                             10      120     %             23,0 %                 SW
   56     Thrombozyten                          7,5 %                             > 300   700     109/l         13,0 %                 SW
                                                8,5 %                             > 150   ( 300 109/l           15,0 %
                                               13,5 %                             40      ( 150 109/l           18,0 %
   57     Thyreotropes Hormon (TSH)            13,5 %                             0,1     40      mU/l          24,0 %                 SW
   58     Thyroxin, gesamt (T4)                12,5 %                             0,5     22      µg/l          24,0 %                 RMW
                                                                                  6,4     283     nmol/l
   59     Thyroxin, freies (fT4)               14,0 %                             > 20    85      ng/l          24,0 %                 SW
                                                                                  > 26    109     pmol/l
                                               15,0 %                             2       ( 20    ng/l
                                                                                  2,6     ( 26    pmol/l
   60     Transferrin                           9,5 %                             0,5     6       g/l           15,0 %                 SW
   61     Triglyceride                          9,0 %                             60      400     mg/dl         16,0 %                 RMW
                                                                                  0,68    4,6     mmol/l
   62     Trijodthyronin, gesamt (T3)          15,0 %                             > 1,2   10      µg/l          24,0 %                 SW
                                                                                  > 1,8   15      nmol/l
                                               16,0 %                             0,2     ( 1,2 µg/l
                                                                                  0,3     ( 1,8 nmol/l
   63     Trijodthyronin, freies (fT3)         14,5 %                             1       25      ng/l          24,0 %                 SW
                                                                                  1,5     39      pmol/l
   64     Troponin I                           20,0 %                             0,1     35      µg/l          33,0 %                 SW
   65     Troponin T                           16,0 %                             >1      8       µg/l          33,0 %                 SW
                                               21,0 %                             0,08    (1      µg/l
   66     Valproinsäure                        11,5 %                             20      150     mg/l          20,0 %                 SW
   67     Vancomycin                           13,0 %                             > 15    100     mg/l          21,0 %                 SW
                                               15,5 %                             4       ( 15    mg/l




  TABELLE B 1 b

  Analyte im Urin

   1      2                                    3                                  4                             5                6
   lfd.   Analyt                               Zulässige relative Abweichung      Gültigkeitsbereich            Zulässige rela-  Zielwertart beim
                                               des Einzelwertes bzw. des rela-    der Spalten 3 und 5           tive Abweichung Ringversuch
                                               tiven quadratischen Mittelwertes                                 beim Ringversuch
                                                                                  von     bis     Einheit
   1      Albumin                              15,0 %                             1       500     mg/l          26,0 %                 SW
   2      Calcium                               8,5 %                             0,5     6       mmol/l        17,0 %                 SW
   3      Glucose                              11,0 %                             100     4000    mg/l          22,0 %                 RWM
                                                                                  0,6     22      mmol/l



A 352                                                                                                                                      
                                                                                                        Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


    TABELLE B 1 b (Fortsetzung)

    Analyte im Urin

     1        2                                           3                                  4                         5                6
     lfd.     Analyt                                      Zulässige relative Abweichung      Gültigkeitsbereich        Zulässige rela-  Zielwertart beim
                                                          des Einzelwertes bzw. des rela-    der Spalten 3 und 5       tive Abweichung Ringversuch
                                                          tiven quadratischen Mittelwertes                             beim Ringversuch
                                                                                             von     bis     Einheit

     4        Harnsäure                                   13,5 %                             5       300     mg/l      23,0 %           RWM
                                                                                             30      1784    µmol/l
     5        Harnstoff                                   13,5 %                             0,1     20      g/l       21,0 %           RWM
                                                                                             1,7     333     mmol/l
     6        Kalium                                       8,5 %                             2       140     mmol/l    15,0 %           RMW
     7        Kreatinin                                   12,0 %                             0,01    3       g/l       21,0 %           RMW
                                                                                             0,1     27      mmol/l
     8        Natrium                                      6,5 %                             50      200     mmol/l    12,0 %           RMW
     9        Phosphat (anorganisch)                      11,5 %                             30      900     mg/l      20,0 %           SW
                                                                                             1       29      mmol/l
     10       Protein (Gesamt-)                           11,5 %                             5       10000 mg/l        24,0 %           SW




    TABELLE B 1 c

    Analyte im Liquor cerebrospinalis

     1        2                                           3                                  4                         5                6
     lfd.     Analyt                                      Zulässige relative Abweichung      Gültigkeitsbereich        Zulässige rela-  Zielwertart beim
                                                          des Einzelwertes bzw. des rela-    der Spalten 3 und 5       tive Abweichung Ringversuch
                                                          tiven quadratischen Mittelwertes                             beim Ringversuch
                                                                                             von     bis     Einheit
     1        Albumin                                     13,5 %                             20      1000    mg/l      23,0 %           SW
     2        Glucose                                      9,5 %                             20      300     mg/dl     18,0 %           RMW
                                                                                             1,1     17      mmol/l
     3        Immunglobulin A                             15,5 %                             2       40      mg/l      27,0 %           SW
     4        Immunglobulin G                             12,0 %                             15      500     mg/l      20,0 %           SW
     5        Immunglobulin M                             15,5 %                             1       30      mg/l      33,0 %           SW
     6        Lactat                                      11,5 %                             10      99      mg/dl     20,0 %
                                                                                             1,1     11      mmol/l
     7        Protein (Gesamt-)                           13,5 %                             10      2000    mg/l      23,0 %           SW




C           Beirat                                                                  (3) Der Beirat kann Sachverständige zuziehen.
(1) Bei der Bundesärztekammer wird ein Beirat „Qualitätssiche-                      (4) Dem Beirat gehören Vertreter folgender Institutionen an:
rung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ gebildet, der                           a) drei Vertreter der fachlich zuständigen Wissenschaftli-
vorrangig folgende Aufgaben wahrnimmt:                                                      chen Medizinischen Fachgesellschaften
    a) Beratung der Bundesärztekammer in allen Fragen zu die-                           b) die Vorsitzenden der Fachgruppen der Teile B
        ser Richtlinie                                                                  c) ein Vertreter der Bundesärztekammer
    b) Bearbeitung von Fragen in der Anwendung dieser Richt-                            d) ein Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
        linie und                                                                       e) ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft
    c) Sammlung, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen                              f) ein Vertreter des Deutschen Verbandes Technischer Assis-
        zur Fortschreibung dieser Richtlinie.                                               tentinnen und Assistenten in der Medizin
(2) Die Mitglieder des Beirates werden durch die unter (4) ge-                          g) ein Vertreter des zuständigen Industrieverbandes
nannten Institutionen vorgeschlagen und vom Vorstand der Bun-                           h) drei Vertreter der Länder
desärztekammer für die Dauer von vier Jahren berufen. Nachbe-                           i) ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit
rufungen in der laufenden Amtsperiode gelten bis zu deren Ende.                         j) ein Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Wiederberufungen sind zulässig. Der Beirat wählt aus seiner Mit-                            Medizinprodukte und
te den Vorsitzenden. Die Mitglieder des Beirats können sich mit                         k) ein Vertreter der Physikalisch-Technischen Bundes-
Zustimmung des Vorsitzenden vertreten lassen.                                               anstalt.                                             ¡

                                   
Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008                                                                                              A 353
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER


(5) Die Geschäfte für diesen Beirat werden von der Bundes-                  b) Die Referenzinstitution muss über Referenzlaboratorien
ärztekammer geführt. Die Bundesärztekammer trägt die Durch-                    oder Sollwertlaboratorien in ausreichender Anzahl verfü-
führungskosten für die Beiratssitzungen. Die Aufwendungen                      gen, die für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert sind.
für die Teilnahme der Mitglieder tragen die entsendenden Insti-             c) Die Referenzinstitution oder deren Träger muss nachweisen,
tutionen.                                                                      dass sie bereit und in der Lage ist, Schäden zu ersetzen, die auf-
                                                                               grund der Tätigkeit gemäß dieser Richtlinie entstehen können.
                                                                            d) Die Referenzinstitution muss unabhängig von Verantwortli-
D       Fachgruppen                                                            chen für das erstmalige In-Verkehr-Bringen von Medizin-
(1)     Für jeden Teil B wird eine Fachgruppe eingesetzt.                      produkten nach § 5 MPG sein.
(2)     Die Zusammensetzung der Fachgruppen und ihre Aufga-              Die Bestellung ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs zu überprü-
        ben werden in den speziellen Teilen D geregelt.                  fen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vollständig vorliegen.
(3)     Die Geschäfte für die Fachgruppen werden von der Bun-            (2) Die Referenzinstitutionen sind insbesondere zuständig für
        desärztekammer geführt. Die Bundesärztekammer trägt                 a) die Ankündigung, die Organisation und die sachgemäße
        die Durchführungskosten für die Fachgruppensitzungen.                  Durchführung der Ringversuche entsprechend dieser Richt-
        Die Aufwendungen für die Teilnahme der Mitglieder tra-                 linie sowie für deren zeitgerechte Auswertung und Veröf-
        gen die entsendenden Institutionen.                                    fentlichung dieser Ergebnisse
                                                                            b) die Benennung von Ringversuchsleitern
D1      Fachgruppe „Qualitätssicherung quantitativer                        c) die Auswahl und Prüfung der Eignung des Ringversuchs-
        laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“                             materials
(1) Bei der Bundesärztekammer wird eine Fachgruppe „Quali-                  d) die Ermittlung der Zielwerte für die Kontrollproben der exter-
tätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersu-                nen Qualitätssicherung, wobei die Referenzinstitutionen dabei
chungen“ gebildet, die folgende Aufgaben wahrnimmt:                            mit Referenz- oder Sollwertlaboratorien zusammenarbeiten
   a) Beratung der Bundesärztekammer in allen Fragen zu Teil B 1            e) weiterführende Maßnahmen im Fall von Problemen mit
      und E 1                                                                  Ringversuchsproben gegebenenfalls unter Einbeziehung
   b) Bearbeitung von Fragen in der Anwendung des Teils B 1 und E 1            des betroffenen Herstellers.
   c) Sammlung, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen                (3) Die speziellen Anforderungen an Ringversuchsorganisationen und
      zur Fortschreibung des Teils B 1 und E 1.                          Ringversuche sind in den speziellen Teilen E 1 und folgende geregelt.
(2) Die Mitglieder der Fachgruppe werden durch die unter Absatz
3 genannten Institutionen vorgeschlagen und vom Vorstand der
Bundesärztekammer für die Dauer von vier Jahren berufen. Nach-           E1      Spezielle Anforderungen an Ringversuche
berufungen in der laufenden Amtsperiode gelten bis zu deren                      bei quantitativen laboratoriumsmedizinischen
Ende. Wiederberufungen sind zulässig. Die Fachgruppe wählt aus                   Untersuchungen
ihrer Mitte den Vorsitzenden. Die Mitglieder der Fachgruppe kön-
nen sich mit Zustimmung des Vorsitzenden vertreten lassen.               1        Pflichten der Referenzinstitutionen
Die Fachgruppe kann Sachverständige zuziehen.                            (1) Die Referenzinstitutionen bieten für alle in der Tabelle B 1 a
(3) Der Fachgruppe gehören an:                                           bis c genannten Messgrößen Ringversuche in so ausreichender
   a) drei Vertreter der fachlich zuständigen Wissenschaftlichen         Zahl an, dass jedes medizinische Laboratorium an mindestens ei-
      Medizinischen Fachgesellschaften                                   nem Ringversuch pro Quartal teilnehmen kann. Hiervon darf nur
   b) ein Vertreter der Bundesärztekammer                                abgewichen werden, wenn nachweislich keine geeigneten Ring-
   c) ein Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung               versuchsproben in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
   d) ein Vertreter des Deutschen Verbandes Technischer Assisten-        (2) Die Referenzinstitutionen kündigen jeweils im Voraus für ein
      tinnen und Assistenten in der Medizin                              Jahr die von ihnen geplanten Ringversuche für die Messgrößen
   e) ein Vertreter des zuständigen Industrieverbandes                   gemäß Absatz 1 an. In diesen Ankündigungen nennen sie
   f) zwei Vertreter der Länder                                             a) die Anmeldetermine für die Teilnahme an den Ringversuchen
   g) ein Vertreter der Physikalisch Technischen Bundesanstalt.             b) den jeweiligen Termin für den Probenversand und den letz-
                                                                               ten Absendetag der Ergebnisse
                                                                            c) die in den Ringversuch eingeschlossenen Messgrößen, er-
E       Allgemeine Anforderungen an Referenzinstitu-                           forderlichenfalls mit Angabe des Messverfahrens
        tionen, welche die Ringversuche durchführen                         d) Art des Probenmaterials, das Probenvolumen der flüssigen
(1) Ringversuche werden von Referenzinstitutionen durchgeführt.                oder rekonstituierten Ringversuchsproben.
Die Referenzinstitutionen werden von der Bundesärztekammer für           (3) Die Referenzinstitutionen wählen die Ringversuchsproben
die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Bestellung erfolgt, sofern die   aus und prüfen deren Eignung. Die Eignung der ausgewählten
folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:                                  Ringversuchsproben für diejenigen Messgrößen, deren Bewer-
   a) Die Referenzinstitution hat nachgewiesen, dass sie ein Qua-        tung auf der Basis von Referenzmethodenwerten erfolgt, muss
      litätsmanagementsystem unterhält, Zuverlässigkeit und Sach-        vor dem Einsatz in Ringversuchen unter Routinebedingungen mit
      kenntnis aufweist und in der Lage ist, das für den Betrieb der     Routinemessverfahren geprüft werden.
      Referenzinstitution erforderliche sachkundige Personal be-         (4) Die Referenzinstitutionen beauftragen geeignete Referenzla-
      reitzustellen und die erforderlichen Mittel für die notwendi-      boratorien mit der Bestimmung der Referenzmethodenwerte von
      gen Räume, die technischen Einrichtungen und den laufen-           Ringversuchsproben für die externe Qualitätssicherung, sofern
      den Betrieb aufzubringen.                                          dieses in Tabelle B 1 a bis c des Richtlinienteils B 1 gefordert ist.

A 354                                                                                                                                 
                                                                                                   Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
Especificacion de calidad. Legislación. Alemania 2008

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Especificacion de calidad. Legislación. Alemania 2008

  • 1. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER BUNDESÄRZTEKAMMER Bekanntmachungen Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen A Grundlegende Anforderungen an die Dokument Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Die Information und ihr Trägermedium. Dies sind z. B. Aufzeich- Untersuchungen nungen, Anweisungen einschließlich der Qualitätsregelungen, Verfahrensbeschreibungen, Spezifikationen, Kalibriertabellen, 1 Geltungsbereich Referenzbereiche, Zeichnungen, Berichte, Befunde, rechtliche Diese Richtlinie regelt die Qualitätssicherung laboratoriumsme- Bestimmungen oder Normen. dizinischer Untersuchungen in der Heilkunde. Dabei gelten die in diesem Teil A der Richtlinie beschriebenen Einflussgrößen grundlegenden Anforderungen für alle laboratoriumsmedizini- Einflussgrößen beziehen sich auf den zu untersuchenden Patien- schen Untersuchungen und spezifische Anforderungen, soweit ten. Es handelt sich dabei um Änderungen der Zusammenset- für letztere ein spezieller Teil B formuliert ist. zung von Körperflüssigkeiten durch Krankheiten oder Defekte (diagnostisch relevant) oder andere biologische Phänomene 2 Ziel (diagnostisch nicht relevant). Sie reflektieren die Verhältnisse Das in dieser Richtlinie beschriebene System hat das Ziel, die im Patienten. Qualität laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen zu sichern. Es soll insbesondere gewährleisten: Fehlergrenzen b Die Minimierung von Einflussgrößen und Störfaktoren in der Beträge der durch diese Richtlinie vorgegebenen Grenzwerte für Präanalytik Messabweichungen. Werden diese Beträge überschritten, sind die b die fachgerechte Durchführung der laboratoriumsmedi- Abweichungen Fehler und erfordern Korrekturmaßnahmen. zinischen Untersuchungen einschließlich der Erkennung und Minimierung von Störeinflüssen auf die Untersuchungen Fremdlaboratorium und Ein einem anderen Rechtsträger/Betreiber unterstehendes medi- b die korrekte Zuordnung und Dokumentation der Untersuchungs- zinisches Laboratorium, dem Untersuchungs- oder Probenmate- ergebnisse einschließlich der Erstellung eines Berichts. rial zur Untersuchung überwiesen wird 3 Begriffsbestimmungen Gerät Die folgenden Begriffsbestimmungen erläutern wichtige Begrif- Technischer Gegenstand oder technische Vorrichtung, mit dessen fe, wie sie in dieser Richtlinie Anwendung finden. oder deren Hilfe etwas bearbeitet, bewirkt oder hergestellt wird Die Begriffsbestimmungen berücksichtigen nationale und in- ternationale Normen sowie die Terminologie der Metrologie. Sie Kontrollzyklus zielen allerdings auf den Sinnzusammenhang in dieser Richtlinie Ein Kontrollzyklus umfasst in der Regel den Zeitraum eines ab, weshalb Abweichungen von vorgenannten Terminologien Kalendermonats. Wenn weniger als 15 Ergebnisse von Kon- möglich sind. trollprobeneinzelmessungen je Kontrollprobe eines Mess- verfahrens, die zur Freigabe zur Messung geführt haben, je Analyt Kontrollzyklus vorliegen, verlängert sich der Zeitraum um Die bei der Analyse zu bestimmende Komponente jeweils einen Monat, bis mindestens 15 derartige Ergebnisse vorliegen. Der Gesamtzeitraum darf jedoch drei Monate nicht Audit überschreiten. Systematischer, dokumentierter Prozess, um zu ermitteln, inwie- weit festgelegte Auditkriterien erfüllt sind Laboratorium, medizinisches Ein medizinisches Laboratorium im Sinn dieser Richtlinie bedeu- Ausrüstung tet abhängig vom Zusammenhang Die Ausrüstung umfasst u. a. Geräte, Reagenzien, Kontrollproben, b einen Raum, einen Anteil daran oder mehrere Räume, in dem/ Referenzmaterialien, Verbrauchsgüter und Analysensysteme. denen medizinische Laboratoriumsuntersuchungen durchge- führt werden (räumliche Definition) Befund b eine Person, in deren Verantwortung laboratoriumsmedizini- Befunde sind ärztlich bewertete Untersuchungsergebnisse. sche Untersuchungen durchgeführt werden (personale Definiti- on) oder Bericht b eine Funktions- oder Organisationseinheit (organisatorische Zusammenfassende Darstellung von Untersuchungsergebnissen Definition). ¡    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008 A 341
  • 2. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Leistungsfähigkeit Die relative systematische Messabweichung ergibt sich durch Die Leistungsfähigkeit eines Messverfahrens wird durch die Kri- Division von durch den Zielwert 0. terien analytische Empfindlichkeit, analytische Spezifität, Mess- genauigkeit, Richtigkeit ausgedrückt als systematische Messab- Messabweichung, zufällige (Unpräzision) weichung, Vergleichspräzision ausgedrückt als zufällige Messab- Die Differenz eines Messergebnisses zum Mittelwert, der sich aus weichung, Wiederholpräzision, Messbereich, theoretische und einer unbegrenzten Anzahl von Wiederholungsmessungen dersel- praktische Nachweisgrenze sowie Linearität beschrieben. ben Messgröße ergeben würde. Die zufällige Messabweichung wird geschätzt durch Bildung der Differenz des Wertes der Ein- Messabweichung zelmessung zum arithmetischen Mittelwert der Messwerte. Die Differenz eines Messergebnisses zum wahren Wert der Mess- größe. Zur Schätzung der Messabweichung wird im Rahmen der Messgenauigkeit Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen Ausmaß der Übereinstimmung zwischen dem Messergebnis und die Differenz eines Messergebnisses einer Kontrollprobe zum einem wahren Wert der Messgröße. Zielwert dieser Kontrollprobe verwendet. Die Messgenauigkeit kann in Bezug auf eine Messgröße nicht Die relative Messabweichung ergibt sich durch Division der als nummerischer Wert angegeben werden, sondern nur in der Messabweichung durch den Zielwert. Form von Beschreibungen wie z. B. „ausreichend“ oder „nicht ausreichend“. Messabweichung, quadratischer Mittelwert der Der quadratische Mittelwert der Messabweichung ist ein Maß für Messgröße die Streuung der Messwerte um den (konventionellen) wahren Spezielle Größe, die Gegenstand einer Messung ist. Wert der Messgröße (hier: Zielwert der Kontrollprobe). Er be- rechnet sich aus Messmethode Allgemeine Beschreibung der logischen Abfolge von Handlun- gen zur Durchführung von Messungen Messung Gesamtheit der Tätigkeiten zur Ermittlung eines Größenwertes wobei quadratischer Mittelwert der Messabweichung Messverfahren 0 wahrer Wert der Messgröße, hier: Zielwert der Kontrollprobe Gesamtheit der genau beschriebenen Tätigkeiten, wie sie bei der i Wert der Einzelmessung Ausführung spezieller Messungen entsprechend einer vorgegebe- n Anzahl der zur Berechnung herangezogenen Einzelergeb- nen Messmethode angewandt werden nisse ist. Organisationseinheit Eine Organisationseinheit ist ein abgegrenzter Bereich (Funkti- Zwischen dem quadratischen Mittelwert der Messabweichung, onseinheit) einer medizinischen Einrichtung (z. B. eines Kran- der systematischen Messabweichung und der empirischen Stan- kenhauses), der durch folgende Kriterien gekennzeichnet ist: dardabweichung einer Stichprobe besteht rechnerisch folgender b ein festgelegter Bereich von Anwendern (Ärzte, Pflegepersonal) Zusammenhang b ein nur diesem Bereich zugeordneter Pool von Messplätzen/ Messgeräten und b Betreiben der Messplätze nur durch den festgelegten Anwen- derkreis. Präanalytik mit Unter Präanalytik werden alle Arbeitsschritte verstanden, die bis s empirische Standardabweichung der Stichprobe zur eigentlichen Messung durchlaufen werden: systematische Messabweichung b Gewinnung des Untersuchungsmaterials Der relative quadratische Mittelwert der Messabweichung ergibt b Transport und Verwahrung des Untersuchungs- oder Proben- sich durch Division von durch den Zielwert 0. materials b Beurteilung des Untersuchungs- oder Probenmaterials Messabweichung, systematische (Unrichtigkeit) b Probenvorbereitung (z. B. Abtrennung korpuskulärer Bestand- Mittelwert, der sich aus einer unbegrenzten Anzahl von Wieder- teile durch Zentrifugation). holungsmessungen derselben Messgröße ergeben würde, minus einen wahren Wert der Messgröße. Die systematische Messab- Präzision weichung eines Messverfahrens wird geschätzt durch Bildung Im Zusammenhang dieser Richtlinie handelt es sich um die Ver- der Differenz des arithmetischen Mittelwertes aus einer ange- gleichspräzision. Es ist dann die Bezeichnung für das Ausmaß der messenen Anzahl von Wiederholungsmessungen zum Zielwert gegenseitigen Annäherung von Messergebnissen aufeinanderfol- 0 , d. h. gender Messungen derselben Messgröße, gewonnen unter verän- derten Messbedingungen (z. B. untersuchende Person, Zeit, Rea- d= – 0 genzalterung). Das Ausmaß der Präzision wird üblicherweise A 342    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
  • 3. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER durch die statistischen Maße der Unpräzision von Messungen Richtigkeit „Standardabweichung“ und „relative Standardabweichung (Va- Ausmaß der Übereinstimmung zwischen dem in einem Kon- riationskoeffizient)“ quantifiziert, die in umgekehrter Beziehung trollzyklus aus den Messergebnissen erhaltenen Mittelwert und zur Präzision stehen. dem Zielwert. Sie wird üblicherweise nummerisch durch die systematische Probenmaterial Messabweichung quantifiziert, die in umgekehrter Beziehung zur Das bei der laboratoriumsmedizinischen Untersuchung mit oder Richtigkeit steht. ohne vorhergehende Probenvorbereitung verwendete Untersu- chungsmaterial Sofortdiagnostik, patientennahe Bei der patientennahen Sofortdiagnostik handelt es sich um labo- Probenvorbereitung ratoriumsmedizinische Untersuchungen, die ohne Probenvorbe- Probenvorbereitung ist jegliche durch denjenigen, der das Un- reitung unmittelbar als Einzelprobenmessungen durchgeführt tersuchungsmaterial entnimmt, oder den Untersucher herbeige- werden. führte Veränderung des Untersuchungsmaterials, die vor Ein- Ein wesentliches Kriterium der patientennahen Sofortdiagnos- bringen in das Messgerät oder den Analysengang erfolgt. Eine tik ist die unmittelbare Ableitung therapeutischer Konsequenzen Pipettierung/Volumendosierung ist keine Probenvorbereitung aus der durchgeführten Laboratoriumsuntersuchung. im Sinne dieser Richtlinie. Ebenso ist es keine Probenvorberei- tung, wenn das Entnahmesystem vom Hersteller eingebrachte Sollwert Zusätze enthält. Ohne Anwendung eines Referenzmessverfahrens ermittelter Zielwert Qualitätspolitik Umfassende Absichten und Zielsetzungen eines medizinischen Standardabweichung, empirische Laboratoriums zur Qualität, wie sie durch die Leitung formell Die empirische Standardabweichung einer Stichprobe ist ein Maß ausgedrückt werden für die Streuung der Messwerte um ihren Mittelwert. Sie berech- net sich als der quadratische Mittelwert der (geschätzten) zufälli- Qualitative Untersuchung gen Messabweichungen, d. h. Mit einer qualitativen laboratoriumsmedizinischen Untersuchung wird ein qualitatives Merkmal bestimmt. Ein Merkmal ist dann qualitativ, wenn dessen Werte einer Skala zugeordnet sind, auf der keine Abstände definiert sind (to- pologische Skala). Nominalmerkmale sind qualitative Merkmale, für deren Werte Der Variationskoeffizient (VK) ergibt sich aus Division von s keine Ordnungsbeziehung besteht (Nominalskala): z. B. nach- durch den Mittelwert . weisbar, nicht nachweisbar. Ordinalmerkmale sind qualitative Merkmale, für deren Werte Störeinflüsse eine Ordnungsbeziehung besteht (Ordinalskala): z. B. Titerstufe, Störeinflüsse wirken auf die laboratoriumsmedizinische Untersu- + bis +++, Angabe eines Wertebereichs, pH-Wert auf Teststreifen. chung ein. Sie stören das Untersuchungsverfahren und führen so Entscheidend für die Zuordnung einer laboratoriumsmedizini- zu Veränderungen des Untersuchungsergebnisses. Sie reflektie- schen Untersuchung zum Teil B1 oder B2 ist, wie das Ergebnis im ren nicht die Verhältnisse im Patienten. Bericht angegeben wird (Skalenniveau). Unit-use-Reagenzien Quantitative Untersuchung Unit-use-Reagenzien sind solche Reagenzien, die für Einzelbestim- Mit einer quantitativen laboratoriumsmedizinischen Untersu- mungen portioniert und mit einer Untersuchung verbraucht sind. chung wird ein quantitatives Merkmal bestimmt. Ein Merkmal ist dann quantitativ, wenn dessen Werte einer Untersuchungsmaterial Skala zugeordnet sind, auf der Abstände definiert sind (metrische Für Untersuchungszwecke einem zu Untersuchenden entnomme- oder Kardinalskala). nes oder von ihm ausgeschiedenes Körpermaterial (z. B. venöses Entscheidend für die Zuordnung einer laboratoriumsmedizini- Blut, Liquor cerebrospinalis, Punktatflüssigkeit, Gewebe, Urin, schen Untersuchung zum Teil B1 oder B2 ist, wie das Ergebnis im Stuhl) einschließlich eventueller Zusätze in einem geeigneten Bericht angegeben wird (Skalenniveau). Behältnis Referenzmessverfahren Validierung Sorgfältig untersuchtes Messverfahren, dessen Ergebnisse eine Objektiver Nachweis, dass die Anforderungen an das Messver- Messunsicherheit besitzen, die ihrer vorgesehenen Verwendung fahren erfüllt werden entspricht, z. B. der Bewertung der Richtigkeit anderer Messver- Objektive Nachweise können durch Beobachtung, Messung, fahren für dieselbe Messgröße oder der Charakterisierung von Test oder mit anderen Mitteln erbracht werden. Referenzmaterialien. Verantwortung des Zentrallabors Referenzmethodenwert Verantwortung bedeutet in diesem Zusammenhang Anleitung und Mit einem Referenzmessverfahren ermittelter Wert Aufsicht. Bezogen auf die patientennahe Sofortdiagnostik bedeu-    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008 A 343
  • 4. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER tet „in Verantwortung des Zentrallabors“, dass das Zentrallabor medizinischen Untersuchungen, der Gesundheit und der Si- die richtlinienkonforme Durchführung der internen Qualitätssi- cherheit der Mitarbeiter sowie der Patienten durchgeführt cherung in den einzelnen Organisationseinheiten der Einrichtung werden können. überwacht. 5.3.2 Für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen müssen Verantwortung bedeutet nicht, dass die Kontrollprobenmes- diejenigen Umgebungsbedingungen festgelegt, überwacht, gere- sungen und ihre Bewertung von Mitarbeitern des Zentrallabors gelt und dokumentiert werden, welche die Qualität der Untersu- durchgeführt werden. chungsergebnisse beeinflussen können. 5.3.3 Der Zugang zu Räumen und Bereichen, deren Zustand Zentrallabor sich auf die Qualität der laboratoriumsmedizinischen Untersu- Zentrallabor bedeutet, dass die laboratoriumsmedizinischen Un- chungen auswirken kann, und deren Nutzung müssen festgelegt tersuchungen in der Regel von einer einzigen Organisationsein- und kontrolliert werden. heit „medizinisches Laboratorium“ für die gesamte Einrichtung 5.3.4 Zur Sicherstellung der Unversehrtheit insbesondere (z. B. Krankenhaus) von entsprechend qualifiziertem Fachperso- von Untersuchungsmaterial, aufbewahrten Mikroorganismen, nal durchgeführt werden. Das Zentrallabor kann auch ein externes Zellen, Geräten, Reagenzien, Labormaterialien, Aufzeich- Labor sein, das einem anderen Rechtsträger/Betreiber untersteht. nungen, Berichten und anderen Dokumenten muss ausrei- chend Raum für die Lagerung zur Verfügung stehen und Zielwert müssen geeignete Raumbedingungen gewährleistet sein. Es Der vom Hersteller deklarierte oder von einer Referenzinstitution sind Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff zu festgelegte Wert in einer Kontrollprobe treffen. 5.3.5 Es müssen Regelungen getroffen sein, welche die zeitna- 4 Struktur he Verfügbarkeit der Daten sicherstellen. Dabei muss die Inte- grität der Daten gewahrt und sie müssen vor unbefugtem Zugriff 4.1 Identifikation geschützt sein. Einrichtungen, in denen laboratoriumsmedizinische Untersuchun- gen durchgeführt werden, müssen rechtlich identifizierbar sein. 5.4 Ausrüstung 5.4.1 Das medizinische Laboratorium muss über die 4.2 Organisation Ausrüstung verfügen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben Die Verantwortung und die Zuständigkeit für die Durchführung la- erforderlich ist. Die Anforderungen dieser Richtlinien gelten boratoriumsmedizinischer Untersuchungen und die Aufgaben müs- auch für Ausrüstungen, die vom medizinischen Laboratorium sen eindeutig festgelegt und nachvollziehbar dokumentiert sein. benutzt werden und nicht seiner Verantwortung unterliegen. 5.4.2 Das medizinische Laboratorium muss über ein Verfahren 5 Ressourcen für die regelmäßige Überwachung der Funktion der Geräte, der Reagenzien und der Analysensysteme verfügen und dieses umset- 5.1 Leitung zen. Die Instandhaltung ist nach einem schriftlich festgelegten Das medizinische Laboratorium muss unter fachlich qualifizierter Plan vorzunehmen. Leitung stehen. 5.4.3 Für jedes Analysensystem und Gerät, das für die Durch- In die Verantwortlichkeit der Leitung gehören fachliche, orga- führung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen benötigt nisatorische, Verwaltungs-, Schulungs- und Fortbildungsaufga- wird und das Einfluss auf die Qualität der laboratoriumsmedizini- ben sowie die Beratung. schen Untersuchungen haben kann, sind Aufzeichnungen zu führen. Diese enthalten mindestens: 5.2 Personal (1) die Bezeichnung Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen dürfen nur von (2) den Namen des Herstellers, die Typbezeichnung und Seri- hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften qualifizierten Perso- ennummer oder eine sonstige Identifizierung nen durchgeführt werden. (3) das Datum der Inbetriebnahme Zur Erfüllung der Aufgaben müssen Mitarbeiter in erforderli- (4) die Gebrauchsanweisungen, Betriebsanleitungen und ande- cher Anzahl vorhanden sein. re Informationen des Herstellers oder eine Begründung, Für alle Mitarbeiter muss eine regelmäßige Schulung und Fort- falls sie nicht vorliegen bildung sichergestellt werden. Erfolgte Schulungen und Fortbil- (5) die Funktionsprüfung dungen sind zu dokumentieren. (6) Fristen für Instandhaltungen sowie das Ergebnis mit Da- Es ist zu regeln und zu dokumentieren, durch wen und wie die tum, Uhrzeit und Art der durchgeführten Kontrollen und Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und die Einarbeitung der anderen Instandhaltungen Mitarbeiter in neue Analysensysteme und laboratoriumsmedizini- (7) die Ausfälle, Funktionsstörungen, baulichen Veränderun- sche Untersuchungsverfahren zu erfolgen hat. gen und die Reparaturen jeweils mit Datum und Uhrzeit. Die Durchführung vorgeschriebener Einweisungen und Schu- Diese Aufzeichnungen sind zwei Jahre über die Nutzungs- lungen ist zu dokumentieren. dauer hinaus aufzubewahren und müssen zeitnah zugänglich sein. 5.4.4 Die Geräte und Analysensysteme dürfen nur durch hierzu 5.3 Räume und Umgebungsbedingungen befugte und eingewiesene Mitarbeiter bedient werden. Die An- 5.3.1 Für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen müs- weisungen über die Bedienung und die Instandhaltung müssen sen Räume vorhanden sein, in denen die vorgesehenen auf dem aktuellen Stand gehalten werden und den Mitarbeitern Arbeiten ohne Beeinträchtigung der Qualität der laboratoriums- am Arbeitsplatz zugänglich sein. A 344    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
  • 5. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 6 Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen (3) an Patienten zu übergebende Informationen und Anwei- sungen hinsichtlich der Vorbereitung zur Gewinnung des 6.1 Präanalytik Untersuchungsmaterials und gegebenenfalls Formblätter 6.1.1 Dem Einsender von laboratoriumsmedizinischem Unter- für die Einverständniserklärung des Patienten zur Gewin- suchungsmaterial müssen ein für seine Belange relevantes Ver- nung des Untersuchungsmaterials und für die laboratori- zeichnis der vom medizinischen Laboratorium angebotenen labo- umsmedizinischen Untersuchungen ratoriumsmedizinischen Untersuchungen und das Dokument für (4) Information des Patienten für die Selbstgewinnung eige- die Gewinnung des Untersuchungsmaterials zur Verfügung ge- nen Untersuchungsmaterials sowie für die Lagerung und stellt werden. den Transport des selbst gewonnenen Untersuchungsma- 6.1.2 Eine fachlich kompetente Beratung hinsichtlich der Nut- terials. zung des Leistungsangebotes, vor allem hinsichtlich der Auswahl 6.1.6 Für die Ablehnung von laboratoriumsmedizinischen Un- der laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen, gegebenen- tersuchungen sind Kriterien schriftlich festzulegen. falls des zu wählenden Untersuchungsverfahrens, der Art des Un- 6.1.7 Das eingesandte Untersuchungsmaterial und Teilmengen tersuchungsmaterials und der Bewertung der Untersuchungser- davon müssen eindeutig einem Patienten zuzuordnen sein. Ist dies gebnisse, muss gewährleistet sein. nicht möglich, darf dieses durch das medizinische Laboratorium 6.1.3 Aus der Untersuchungsanforderung des Einsenders muss nicht bearbeitet werden. Der Einsender ist davon zu informieren. insbesondere Folgendes hervorgehen: Ein solcher Vorgang ist zu dokumentieren. (1) die Identifizierung des Patienten – bei alters- und ge- Wenn das Untersuchungsmaterial einem Patienten nicht zwei- schlechtsspezifischen Messgrößen zusätzlich mit Angabe felsfrei zuzuordnen ist, aber das Untersuchungsmaterial in glei- von Geschlecht und Geburtsdatum cher Qualität nicht wieder gewonnen werden kann oder bei (2) die Identifizierung des Einsenders und des Empfängers für kritischem Zustand des Patienten gewonnen wurde, wird nach die Übersendung des Berichts, wenn er sich vom Einsender Rücksprache mit dem Einsender im medizinischen Laboratorium unterscheidet entschieden, ob die angeforderten laboratoriumsmedizinischen (3) die Art des Untersuchungsmaterials und – falls erforderlich Untersuchungen dennoch durchgeführt werden. Das Ergebnis der – der anatomische Entnahmeort am Patienten und der Ent- Absprache ist zu dokumentieren. nahmezeitpunkt 6.1.8 Das medizinische Laboratorium muss bei Eingang des (4) die angeforderten Untersuchungen und Untersuchungsmaterials prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorlie- (5) die für die angeforderten laboratoriumsmedizinischen Un- gen, tersuchungen relevanten klinischen Angaben. dass für die angeforderten laboratoriumsmedizinischen Unter- 6.1.4 Es müssen schriftliche Anweisungen für die fachge- suchungen eine zeitgerechte Zustellung nicht erfolgt ist oder rechte Entnahme und Behandlung von Untersuchungsmaterial dass die im Dokument für die Gewinnung des Untersuchungs- den Personen zur Verfügung gestellt werden, die hierfür verant- materials festgelegten Bedingungen für die Gewinnung, Behand- wortlich sind. Diese Anweisungen müssen in einem Dokument lung, die Lagerung und den Transport des Untersuchungsmateri- für die Gewinnung des Untersuchungsmaterials zusammenge- als nicht eingehalten wurden. fasst sein. Liegen solche Anhaltspunkte vor, muss das medizinische La- 6.1.5 Das Dokument für die Gewinnung des Untersuchungsma- boratorium entscheiden, ob die Untersuchung dennoch durchge- terials muss insbesondere Folgendes enthalten: führt oder neues Untersuchungsmaterial angefordert wird. Der (1) die Liste der angebotenen laboratoriumsmedizinischen Vorgang ist zu dokumentieren. Untersuchungen oder Verweise darauf 6.1.9 Sofern erforderlich, muss das medizinische Laboratorium (2) Anweisungen für über ein dokumentiertes Verfahren für die Annahme, Kennzeich- a) die Vorbereitung des Patienten nung, Bearbeitung von Untersuchungsmaterial und die Bericht- b) das Ausfüllen des Untersuchungsantrags oder der elek- übermittlung von laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen, tronischen Anforderungsmaske die als zeitkritisch anzusehen sind, verfügen. c) die erforderlichen Informationen zum Patienten d) die Art und Menge des zu entnehmenden Untersu- 6.2 Verfahren für die Durchführung von laboratoriums- chungsmaterials medizinischen Untersuchungen e) besondere zeitliche Bedingungen für die Entnahme, 6.2.1 Das medizinische Laboratorium hat nur Untersuchungs- die Lagerung und den Transport des Untersuchungs- verfahren anzuwenden, die den medizinischen Erfordernissen materials, falls dies erforderlich ist entsprechen. f) die Entnahme von Untersuchungsmaterial mit Be- 6.2.2 Das medizinische Laboratorium darf nur validierte Unter- schreibung der Behältnisse für das Untersuchungsma- suchungsverfahren einsetzen. Es muss das für die Validierung terial und aller erforderlichen Zusätze verwendete Verfahren und die erhaltenen Ergebnisse dokumen- g) die unverwechselbare Kennzeichnung des Untersu- tieren. chungsmaterials 6.2.3 Alle laboratoriumsmedizinischen Untersuchungsverfah- h) alle zu treffenden Maßnahmen zwischen dem Zeit- ren müssen in Verfahrensanweisungen dokumentiert sein. Diese punkt der Gewinnung und dem Eingang des Untersu- Anweisungen müssen so verfasst sein, dass sie für die Mitarbeiter chungsmaterials im medizinischen Laboratorium und des medizinischen Laboratoriums verständlich sind. Sie müssen i) die Zeitspanne, innerhalb der noch weitere laboratori- an den Arbeitsplätzen ständig zur Verfügung stehen. umsmedizinische Untersuchungen angefordert werden Die Gebrauchsanweisungen des Herstellers und gegebenen- können falls zusätzliche Hinweise sind Teil der Verfahrensanweisungen.    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008 A 345
  • 6. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Eine Verfahrensanweisung muss – soweit zutreffend – Folgen- re für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse von des enthalten: Bedeutung sind (1) die Identifizierung des Dokuments (9) die Untersuchungsergebnisse und – falls zutreffend – die (2) das Prinzip des für die Untersuchung angewandten Ver- dazugehörigen Einheiten fahrens (Methode) (10) die Referenzbereiche oder andere Hinweise zur Interpre- (3) die Schritte im Arbeitsablauf tation der Untersuchungsergebnisse und (4) das Kalibrationsverfahren, sofern möglich oder verfüg- (11) die Identifikation des für die Freigabe des Berichts Ver- bar antwortlichen. (5) das Verfahren zur Ergebnisberechnung, sofern möglich 6.3.3 Wenn der Zustand des Untersuchungsmaterials die Unter- oder verfügbar suchungsergebnisse beeinflusst haben kann, ist dies im Bericht (6) das benötigte Untersuchungsmaterial (einschließlich der anzugeben. Es ist gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass das Behältnisse und der erforderlichen Zusätze) Ergebnis nur mit Einschränkungen zu verwenden ist. (7) die benötigten Geräte, Reagenzien, Anzuchtmedien, Un- 6.3.4 Das medizinische Laboratorium muss für die nachträgliche tersuchungssysteme Änderung von Berichten über schriftlich festgelegte Regeln verfü- (8) die Spezifikation der Leistungsfähigkeit des Untersu- gen. Die Änderungen müssen mit Datum, Uhrzeit und Namen der chungsverfahrens für die Veränderung verantwortlichen Person versehen sein. Die (9) die Informationen über die möglichen Interferenzen und ursprünglichen Ergebnisse müssen weiterhin verfügbar bleiben. Kreuzreaktionen 6.3.5 Das medizinische Laboratorium muss die Vorgehenswei- (10) die Referenzbereiche gesunder Probanden se für die sofortige Benachrichtigung eines Arztes (oder des son- (11) das Ziel der laboratoriumsmedizinischen Untersuchung stigen für die Patientenversorgung verantwortlichen klinischen (Indikation) Personals) festlegen, wenn Untersuchungsergebnisse „Alarm-“ (12) die möglichen Ursachen von Ergebnisabweichungen oder „kritische“ Grenzen überschreiten. Dies schließt Berichte (13) die Vorgehensweise bei auffälligen Ergebnissen von Fremdlaboratorien mit ein. (14) die Sicherheitsmaßnahmen und 6.3.6 Untersuchungs- und Probenmaterialien müssen unter sol- (15) die Literaturangaben. chen Bedingungen aufbewahrt werden, die über einen vom medi- 6.2.4 Wenn das medizinische Laboratorium ein bei sich einge- zinischen Laboratorium festgelegten Zeitraum eine Wiederho- führtes Untersuchungsverfahren so modifiziert, dass sich die Er- lung oder zusätzliche laboratoriumsmedizinische Untersuchun- gebnisse und damit die Interpretation klinisch signifikant ändern, gen ermöglichen. muss dies den Einsendern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wer- den. 7 Qualitätsmanagementsystem 6.3 Postanalytik 7.1 Qualitätsmanagementhandbuch 6.3.1 Die Ergebnisse müssen technisch und unter Berücksichti- 7.1.1 Das Qualitätsmanagementsystem und die im medizini- gung der verfügbaren klinischen Angaben medizinisch validiert schen Laboratorium verwendeten Dokumente müssen in einem werden. Qualitätsmanagementhandbuch zusammengestellt sein. Das Qua- Im medizinischen Laboratorium müssen Verfahrensanweisun- litätsmanagementhandbuch muss alle Prozesse oder Verweise auf gen für die Freigabe von Untersuchungsergebnissen vorhanden diese enthalten. Alle Mitarbeiter müssen in der Benutzung des sein, einschließlich der Einzelheiten darüber, wer Berichte freige- Qualitätsmanagementhandbuches und aller Dokumente, auf die ben darf und an wen diese abgegeben werden dürfen. Die Verfah- in ihm verwiesen wird, und in den Erfordernissen für ihre Um- ren müssen auch Vorgaben für die direkte Weitergabe von Berich- setzung unterwiesen werden. Das Qualitätsmanagementhand- ten an Patienten enthalten. buch muss stets aktuell sein. 6.3.2 Die Berichte müssen gut lesbar sein. Sie müssen mindes- Das Qualitätsmanagementhandbuch muss – soweit zutreffend – tens folgende Angaben enthalten: folgende Inhalte haben: (1) das Datum und – soweit erforderlich – die Uhrzeit der Be- (1) Einleitung: richtsausgabe Beschreibung des medizinischen Laboratoriums, seines (2) die Identifizierung des Patienten Rechtsstatus und seiner Hauptaufgaben (3) den Namen oder eine andere Identifizierung des Einsen- (2) Ziele und Strategie: ders und – falls erforderlich – dessen Anschrift; gegebe- Beschreibung der Qualitätspolitik nenfalls die vom Einsender abweichende Empfängeran- (3) Leitung: schrift für den Bericht Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Qualifikationen (4) die Bezeichnung des medizinischen Laboratoriums (4) Mitarbeiter: (5) das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Untersu- a) Qualifikation, Einweisung, Schulung und Fortbildung chungsmaterials im medizinischen Laboratorium b) Gesundheitsschutz und Sicherheit (6) das Datum und die Uhrzeit der Gewinnung des Untersu- (5) Ressourcen und Partnerschaften: chungsmaterials, wenn diese Angaben zur Verfügung ste- a) Räume hen und für die Interpretation des Untersuchungsergeb- b) Ausstattung nisses von Bedeutung sind c) Umgebungsbedingungen (7) die Art des Untersuchungsmaterials d) Partnerschaften (Fremdlaboratorien, externe Dienstleis- (8) die Bezeichnung der laboratoriumsmedizinischen Unter- ter und Lieferanten) suchungen und die angewandten Methoden, wenn letzte- e) Umweltgesichtspunkte A 346    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
  • 7. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER (6) Prozesse: 7.4.3 Bei Beauftragung von Fremdlaboratorien außerhalb des Verfahren entsprechend dem Dokument für die Gewin- Geltungsbereiches dieser Richtlinie muss sich das beauftragende nung des Untersuchungsmaterials medizinische Laboratorium vergewissern, dass die erforderliche a) Untersuchungsverfahren, Umgang mit Geräten, Rea- Kompetenz vorhanden ist und ein vergleichbares Qualitätsma- genzien und relevanten anderen Verbrauchsmateriali- nagementsystem eingeführt ist. en, Validierung der Untersuchungsverfahren b) Sicherstellung der analytischen Qualität der Untersu- 7.5 Fehlerhafte Untersuchungsergebnisse chungsverfahren (interne und externe Qualitätssiche- Das medizinische Laboratorium muss ein Verfahren für die Kor- rung) rekturmaßnahmen im Fall fehlerhafter Untersuchungsergebnisse c) postanalytische Verfahren und Erstellung der Berichte festlegen und anwenden. sowie deren Übermittlung Die Leitung muss insbesondere sicherstellen, dass d) technische Validierung und medizinische Validierung (1) Mitarbeiter als verantwortlich für Problemlösungen be- der Untersuchungsergebnisse nannt sind e) Lenkung der Dokumente (2) die medizinische Bedeutung der fehlerhaften Untersu- f) Führung von Aufzeichnungen, deren Aufbewahrung chungen berücksichtigt und gegebenenfalls dem Einsen- und Archivierung der mitgeteilt wird g) Klärung von Beschwerden (3) erforderlichenfalls Untersuchungen unterbrochen und h) Feststellung von Fehlern und Maßnahmen zu deren Berichte zurückgehalten werden Korrektur (4) sofort Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden i) vorbeugende Maßnahmen (5) erforderlichenfalls bereits übermittelte fehlerhafte Ergeb- j) Kommunikation und andere Wechselbeziehungen ins- nisse widerrufen werden oder in geeigneter Weise auf den besondere mit Patienten, medizinischem Personal, Fehler hingewiesen wird Fremdlaboratorien (6) die Verantwortung für den Widerruf von Untersuchungs- k) interne Audits. ergebnissen festgelegt ist 7.1.2 Ist das medizinische Laboratorium Teil einer Einrichtung, (7) die Ursachen und die zu ihrer Beseitigung getroffenen die insgesamt ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet hat, Maßnahmen dokumentiert werden kann auf ein gesondertes Qualitätsmanagementhandbuch für das (8) der Erfolg aller durchgeführten Korrekturmaßnahmen ge- medizinische Laboratorium dann verzichtet werden, wenn der ent- prüft wird, um sicherzustellen, dass die aufgetretenen sprechende Abschnitt im Qualitätsmanagementhandbuch der Ein- Fehler ursächlich behoben wurden. richtung mit den Anforderungen dieser Richtlinie vergleichbar ist. Die Aufzeichnungen über festgestellte Fehler und die zu ihrer Be- Dies gilt sinngemäß auch für die folgenden Abschnitte 7.2 und 7.3. seitigung getroffenen Maßnahmen sind zwei Jahre aufzubewahren. 7.2 Dokumentenlenkung 8 Interne und externe Qualitätssicherung Das medizinische Laboratorium muss ein Verfahren zur Lenkung 8.1 Die interne Qualitätssicherung im medizinischen Labora- aller zu seiner Qualitätssicherung gehörenden Schriftstücke und torium erfolgt mit einem Kontrollprobensystem nach dem Stand Informationen (interne und externe) festlegen, dokumentieren von Wissenschaft und Technik und den in den Teilen B 1 und fol- und pflegen. Ein Exemplar jeder Version dieser Dokumente muss gende dieser Richtlinie vorgeschriebenen Verfahren. für eine spätere Bezugnahme archiviert werden. Die Leitung 8.2 Die externe Qualitätssicherung im medizinischen Labora- muss den Zeitraum der Aufbewahrung unter Beachtung rechtlich torium erfolgt durch regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen vorgeschriebener Regelungen festlegen. gemäß den in den Teilen B 1 und folgende dieser Richtlinie vor- Es muss ein Verfahren eingeführt sein, das sicherstellt, dass nur geschriebenen Verfahren. die aktuellen Versionen der Dokumente an den jeweiligen Orten zur Benutzung zugänglich sind. B Spezielle Teile 7.3 Klärung von Beschwerden Das medizinische Laboratorium muss ein Verfahren zur Doku- B1 Quantitative laboratoriumsmedizinische mentation und Klärung von Beschwerden festlegen und umset- Untersuchungen1 zen. Es sind Aufzeichnungen über die Beschwerden und die vom medizinischen Laboratorium durchgeführten Aufklärungs-, Vor- 1 Grundsätze der Qualitätssicherung beuge- und Korrekturmaßnahmen zu führen und aufzubewahren. (1) In Teil B 1 sind Mindestanforderungen an die Sicherung der Qualität der Messergebnisse quantitativer laborato- 7.4 Untersuchungen in Fremdlaboratorien riumsmedizinischer Untersuchungen festgelegt. Diese 7.4.1 Das medizinische Laboratorium muss ein Verzeichnis über Mindestanforderungen umfassen die interne und die ex- alle von ihm beauftragten Fremdlaboratorien führen. Alle laborato- terne Qualitätssicherung. riumsmedizinischen Untersuchungen, die an ein Fremdlaboratori- (2) Alle vom medizinischen Laboratorium durchgeführten um weitergegeben worden sind, müssen dokumentiert werden. quantitativen laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen 7.4.2 Das beauftragende medizinische Laboratorium ist dafür verantwortlich, dass die Untersuchungsergebnisse und die Befun- 1 Weitere laboratoriumsmedizinische Untersuchungen werden in gesonderten Teilen B 2 bis de des Fremdlaboratoriums an den ursprünglichen Einsender mit- B x geregelt. Hierzu gehören qualitative Untersuchungen, Untersuchungen von Krankheits- geteilt werden. erregern und spermatologische Untersuchungen.    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008 A 347
  • 8. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER unterliegen der internen Qualitätssicherung. Wird eine se, sofern möglich, beseitigt werden. Unter Beachtung der Messgröße an mehreren Geräten analysiert, so ist die in- medizinischen Relevanz hat die verantwortliche Person terne Qualitätssicherung an jedem dieser Geräte durchzu- zu entscheiden, ob das Untersuchungsverfahren zur Mes- führen. sung wieder freigegeben werden kann und ob noch wei- (3) Zusätzlich unterliegen alle in der Tabelle B 1 a bis c dieses tergehende Maßnahmen getroffen werden müssen, z. B. Teils aufgeführten Messgrößen der externen Qualitätssi- ob die gesamten der Kontrollprobe vorhergehenden Un- cherung. tersuchungen einschließlich der Kontrollmessung zu wie- (4) Die Messgrößen in der Tabelle B 1 a bis c sind getrennt derholen sind oder ob die Einsender hinsichtlich bereits nach Art des Untersuchungsmaterials aufgeführt. Kriteri- übermittelter Ergebnisse informiert werden müssen. Der en für die Aufnahme einer Messgröße in die Tabelle B 1 a gesamte Vorgang ist zu dokumentieren. bis c sind insbesondere die Häufigkeit der Untersuchung 2.1.3 Errechnen und Bewerten des quadratischen Mittel- und deren medizinische Bedeutung nach dem Stand der werts der Messabweichung nach Beendigung eines Wissenschaft. Die Festlegung der Grenzen für die Mess- Kontrollzyklus abweichung in der Tabelle B 1 a bis c richtet sich nach den (1) Aus den Ergebnissen aller Kontrollprobeneinzelmessun- medizinischen Erfordernissen und dem Stand der Analy- gen, die zur Freigabe des Messverfahrens oder der Patien- sentechnik. Die Tabelle B 1 a bis c wird fortgeschrieben. tenergebnisse geführt haben, ist nach Beendigung eines (5) Dieser Richtlinienteil findet keine Anwendung auf die Kontrollzyklus unverzüglich der relative quadratische Kammerzählung von korpuskulären Bestandteilen in Kör- Mittelwert der Messabweichung zu errechnen. perflüssigkeiten, die Bestimmung der Blutkörperchen- (2) Überschreitet der relative quadratische Mittelwert der senkungsgeschwindigkeit und die pH-Teststreifenunter- Messabweichung für eine Kontrollprobe den in Tabelle B suchung. 1 a bis c, Spalte 3, angegebenen Wert, ist das Untersu- chungsverfahren für Messungen von Patientenprobenma- 2 Durchführung der Qualitätssicherung terial zu sperren. Das Messverfahren darf erst dann zur Messung wieder freigegeben werden, wenn die Funkti- 2.1 Interne Qualitätssicherung onsfähigkeit des Verfahrens durch geeignete Maßnahmen 2.1.1 Durchführung der Kontrollprobeneinzelmessung festgestellt wurde. Der gesamte Vorgang ist zu dokumen- (1) Mit dem Start des Messverfahrens ist eine Kontrollpro- tieren. beneinzelmessung durchzuführen. (3) Wird der in Tabelle B 1 a bis c, Spalte 3, angegebene Wert (2) An den Tagen, an denen mit einem Messverfahren Patien- im folgenden Kontrollzyklus für dieselbe Kontrollprobe tenproben untersucht werden, ist mindestens zweimal in- erneut überschritten und wurden Ursachen, die der An- nerhalb von 24 Stunden und spätestens nach 16 Stunden wender zu vertreten hat, ausgeschlossen, ist neben den zu eine Kontrollprobeneinzelmessung durchzuführen. treffenden Maßnahmen nach Absatz 2 die zuständige (3) Außerdem ist eine Kontrollprobeneinzelmessung nach je- Behörde des Bundes zu informieren, wenn der Begriff des dem Eingriff in das Messsystem durchzuführen. Vorkommnis nach MPSV § 2 erfüllt ist. Eingriffe ins Messsystem sind: (4) Für Analyte, die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufgeführt a) Neustart nach vollständiger Abschaltung des Geräts sind, gilt Absatz (2) analog. Anstelle der maximal zulässi- b) Kalibration durch den Anwender gen Abweichung in Tabelle B 1 a bis c, Spalte 3, gilt der c) Durchführung von Reparatur oder Wartung gemäß 2.1.4 selbst ermittelte quadratische Mittelwert der d) Reagenzchargenwechsel. Messabweichung. Das Messverfahren darf erst dann zur (4) Die Kontrollproben müssen den zu untersuchenden Pa- Messung wieder freigegeben werden, wenn die Funkti- tientenproben so ähnlich wie möglich sein. Im selben onsfähigkeit des Verfahrens durch geeignete Maßnahmen Messverfahren dürfen Kontroll- und Kalibriermaterial festgestellt wurde. Der gesamte Vorgang ist zu dokumen- nicht identisch sein. tieren. (5) Es sind Kontrollproben mit bekannten Zielwerten zu ver- 2.1.4 Ermittlung der laboratoriumsinternen Fehlergrenzen wenden, welche in den für ärztliche Entscheidungen rele- für Messgrößen, die nicht in Tabelle B 1 aufgeführt sind vanten Messbereichen liegen. (1) Zur Ermittlung der laboratoriumsinternen Fehlergrenzen (6) Es sind Kontrollproben mit Zielwerten in mindestens für die Kontrollprobeneinzelmessung von Messgrößen, zwei unterschiedlichen Konzentrationsbereichen im die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufgeführt sind, wird für Wechsel einzusetzen, soweit verfügbar. jede eingesetzte Kontrollprobe ein Kontrollprobenmess- 2.1.2 Bewertung der Ergebnisse der Kontrollprobeneinzel- wert pro Tag von mindestens 15 Tagen und längstens ei- messungen nem Kontrollzyklus ausgewählt, und zwar nach dem je- (1) Die Bewertung der Ergebnisse von Kontrollprobeneinzel- weils selben Schema der jeweils erste, x-te oder letzte. messungen erfolgt anhand der Fehlergrenzen in Tabelle B Die Auswahl nach statistischen Zufallsprinzipien ist 1 a bis c, Spalte 3, ansonsten anhand laboratoriumsinter- ebenfalls zulässig. ner Fehlergrenzen oder an den Bereichen der Hersteller Die Fehlergrenzen errechnen sich anschließend aus dem der Kontrollproben. Zielwert 0 zuzüglich sowie abzüglich max . Die Berech- (2) Überschreitet ein Kontrollprobeneinzelmesswert die Feh- nung von max erfolgt nach folgender Formel: lergrenze, ist das Messverfahren zunächst für weitere Messungen von Patientenprobenmaterial gesperrt. Es muss nach der Ursache der Abweichung gesucht und die- A 348    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
  • 9. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER wobei tens zwei Kontrollproben mit Zielwerten in unterschiedli- k = 3, Erweiterungfaktor für die Berechnung der laborato- chen Konzentrationsbereichen zu analysieren, soweit ver- riumsinternen Fehlergrenze fügbar. sep, empirische Standardabweichung der zur Berechnung (2) Die Bewertung der Kontrollprobeneinzelmessungen und herangezogenen Kontrollprobenmessungen in der Ermitt- die daraus zu ziehenden Konsequenzen gemäß 2.1.2 Ab- lungsperiode (ep) satz 2 erfolgen für alle Kontrollproben. ep, systematische Messabweichung der zur Berechnung Für Messgrößen, die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufge- herangezogenen Kontrollprobenmessungen in der Ermitt- führt sind, gilt Satz 1 entsprechend. Als Fehlergrenzen lungsperiode (ep) gelten die vom Hersteller der Kontrollproben angegebe- Zur Vereinfachung wird auf die Korrektur der Varianz mit nen Bereiche. (n-1)/n verzichtet. (3) Errechnen und Bewerten des quadratischen Mittelwertes Zur Berechnung relativer laboratoriumsinterner Fehler- der Messabweichung gemäß 2.1.3 entfällt, ebenso die gra- grenzen ist durch den Zielwert zu dividieren. phische Darstellung nach 2.1.7 Absatz 3. (2) Für den Zeitraum der Ermittlung der laboratoriumsinter- 2.1.7 Dokumentation nen Fehlergrenzen gelten die vom Hersteller der Kontroll- (1) Alle Ergebnisse der internen Qualitätssicherung sind nach proben angegebenen Bereiche. Analyten und Art des Probenmaterials unter Berücksichti- (3) Die laboratoriumsinternen Fehlergrenzen müssen inner- gung des Messverfahrens und des Messplatzes geordnet halb des vom Hersteller der Kontrollprobe angegebenen zu dokumentieren. Auf Anforderung der mit der Prüfung Bereichs liegen. der Einhaltung dieser Richtlinie beauftragten zuständigen (4) Für Kontrollproben mit einer Chargenlaufzeit von weni- Stelle ist die Dokumentation vorzulegen. ger als zwölf Wochen entfällt die Ermittlung von labora- (2) Die Dokumentation muss enthalten toriumsinternen Fehlergrenzen. Es gelten die vom Her- a) Bezeichnung des medizinischen Laboratoriums steller der Kontrollproben angegebenen Bereiche. b) Bezeichnung des Messplatzes 2.1.5 Patientennahe Sofortdiagnostik c) Datum und Uhrzeit der Messung mit Unit-use-Reagenzien d) Analyt, Probenmaterial, Einheit (1) Werden Unit-use-Reagenzien und die entsprechenden e) Messmethode Messsysteme in der patientennahen Sofortdiagnostik an- f) Kontrollprobenmesswert gewendet, sind sie nach den Herstelleranweisungen zur g) Zielwert der Kontrollprobe Qualitätskontrolle zu prüfen. Das Ergebnis ist zu doku- h) die relative oder die absolute Abweichung vom Ziel- mentieren. wert und die Bewertung gemäß Tabelle B 1 a bis c Spal- (2) Die Regelungen nach 2.1.1 Absätze 1, 2 und 3 Buchsta- te 3 bzw. an den laboratoriumsintern ermittelten Feh- be a) sind nicht zu beachten, wenn benutzungstäglich lergrenzen oder an den vom Hersteller der Kontrollpro- elektronische/physikalische Standards angewandt wer- ben angegebenen Bereichen den und so oder durch eine andere integrierte Prüfung i) Freigabe- oder Sperrvermerk der Gerätefunktion verhindert wird, dass fehlerhafte j) Ergriffene Korrekturmaßnahmen Messergebnisse ausgegeben werden können. In diesen k) Hersteller, Bezeichnung und Chargennummer der Fällen ist mindestens einmal wöchentlich eine Kontroll- Kontrollprobe probeneinzelmessung durchzuführen, sofern in dieser l) Name/Namenszeichen oder Unterschrift des Untersu- Kalenderwoche mit diesem Verfahren Patientenproben chers untersucht werden. (3) Zusätzlich sollen die Kontrollprobenmesswerte grafisch Bei Geräten, die keine elektronischen/physikalischen dargestellt werden. Standards verwenden und so oder durch eine andere inte- (4) Alle Messergebnisse der Qualitätssicherung sind fünf grierte Prüfung der Gerätefunktion nicht verhindern, dass Jahre aufzubewahren zusammen mit den entsprechen- fehlerhafte Messergebnisse ausgegeben werden, entfallen den Berechnungen nach den Kontrollzyklen und den Be- lediglich die Regelungen nach 2.1.1 Absätze 1 und 3 wertungen sowie den Protokollen der Maßnahmen beim Buchstabe a). Überschreiten von Fehlergrenzen für die Messabwei- (3) Die Bewertung der Kontrollprobeneinzelmessungen und chung, sofern aufgrund anderer Vorschriften keine da- die daraus zu ziehenden Konsequenzen erfolgen gemäß von abweichenden längeren Aufbewahrungsfristen vor- 2.1.2 Absatz 2. geschrieben sind. Für Analyte, die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufgeführt sind, gilt Satz 1 entsprechend. Als Fehlergrenzen gelten 2.2 Externe Qualitätssicherung (Ringversuche) die vom Hersteller der Kontrollproben angegebenen Be- (1) Die Teilnahme an einem Ringversuch pro Quartal für jede reiche. in Tabelle B 1 a bis c genannte Messgröße ist Pflicht, so- (4) Errechnen und Bewerten des quadratischen Mittelwertes fern das medizinische Laboratorium diese Untersuchung der Messabweichung gemäß 2.1.3 entfallen, ebenso die bereithält. grafische Darstellung nach 2.1.7 Absatz 3. (2) Der Ringversuchsteilnehmer führt die Analysen der Ring- 2.1.6 Messgrößen mit geringen Analysenfrequenzen versuchsproben unter Routinebedingungen durch und (1) Bei Messgrößen, die voraussichtlich an weniger als 15 übermittelt die Messergebnisse und die von der Referenz- Tagen in drei Monaten bestimmt werden, sind an jedem institution benötigten Informationen. Mit der Übermitt- Tag, an dem Patientenproben untersucht werden, mindes- lung der Ergebnisse bestätigt der Teilnehmer, dass die    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008 A 349
  • 10. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Analysen gemäß dieser Richtlinie in seinen Räumen und Tabelle B 1 unter seiner Verantwortung durchgeführt worden sind. Erläuterungen zur nachfolgenden Tabelle B 1 a bis c (3) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Untersu- Die Spalten 2 bis 4 beinhalten die Vorgaben für den Anwender im chungen mit Unit-use-Reagenzien im Rahmen der patien- medizinischen Laboratorium, die Spalten 2 sowie 4 bis 6 diejenigen tennahen Sofortdiagnostik für die Bewertung der Ergebnisse durch die Referenzinstitutionen. a) in Praxen niedergelassener Ärzte sowie bei medizini- Gültigkeitsbereich ist derjenige Bereich der Wertlage der Zielwer- schen Diensten ohne Zentrallabor te von Kontrollproben, für den die Vorgaben in Spalte 3 und 5 gelten. b) in Krankenhäusern, wenn das Zentrallabor die Verant- Liegt der Zielwert der Kontrollprobe außerhalb des angegebe- wortung für die Durchführung der internen Qualitätssi- nen Bereichs gelten die Vorschriften für Nichttabelle-B-1-Mess- cherung trägt und die Messgröße auch selbst bestimmt. größen. Werden insbesondere Kontrollproben mit niedrigeren (4) Erhält ein Teilnehmer für eine Messgröße kein Zertifikat, Zielwerten als im Gültigkeitsbereich vorgesehen eingesetzt, kön- weil eines seiner Messergebnisse die zulässige Abwei- nen ersatzweise auch die für den Gültigkeitsbereich festgelegten chung nach Tabelle B 1 a bis c, Spalte 5, überschritten hat, Fehlergrenzen zur Bewertung der Kontrollprobenmessungen her- so ist er verpflichtet, die Ursachen zu klären und – soweit angezogen werden. in seiner Verantwortung möglich – zu beseitigen. Der ge- RMW = Referenzmethodenwert samte Vorgang ist zu dokumentieren. SW = messmethodenspezifischer Sollwert TABELLE B 1 a Analyte in Plasma/Serum /Vollblut 1 2 3 4 5 6 lfd. Analyt Zulässige relative Abweichung Gültigkeitsbereich Zulässige rela- Zielwertart beim des Einzelwertes bzw. des rela- der Spalten 3 und 5 tive Abweichung Ringversuch tiven quadratischen Mittelwertes beim Ringversuch von bis Einheit 1 Aktivierte partielle Thromboplastinzeit 10,5 % 20 120 s 18,0 % SW (aPTT) 2 Alanin-Aminotransferase (ALT bzw. GPT) 11,5 % 20 300 U/l 21,0 % RMW EC 2.6.1.2 0,33 5,0 µkat/l 3 Albumin 12,5 % 20 70 g/l 20,0 % SW 4 Alkalische Phosphatase (AP) EC 3.1.3.1 13,0 % 20 600 U/l 21,0 % SW 0,33 10 µkat/l 5 alpha-Fetoprotein (AFP) 17,0 % 5 250 U/l 24,0 % SW 6 Aspartat-Aminotransferase 11,5 % 20 400 U/l 21,0 % RMW (AST bzw. GOT) EC 2.6.1.1 0,33 6,67 µkat/l 7 Bilirubin (gesamt) 13,0 % >2 30 mg/dl 22,0 % SW > 34 513 µmol/l 22,0 % 0,1 (2 mg/dl 1,7 ( 34 µmol/l 8 Ca 19-9 14,0 % 5 300 KU/l 27,0 % SW 9 Calcium (gesamt) 6,0 % 1 6 mmol/l 10,0 % RMW 10 Calcium (ionisiert) 7,5 % >1 2,5 mmol/l 15,0 % SW 14,5 % 0,2 (1 mmol/l 18,0 % 11 Carbamazepin 12,0 % 2 20 mg/l 20,0 % SW 12 Carcinoembryonales Antigen (CEA) 14,0 % 1 200 µg/l 24,0 % SW 13 Chlorid 4,5 % 70 150 mmol/l 8,0 % RMW 14 Cholesterin (gesamt) 7,0 % 50 350 mg/dl 13,0 % RMW 1,3 9,1 mmol/l 15 Cortisol 16,0 % > 60 500 µg/l 30,0 % RMW > 166 1380 nmol/l 18,5 % 20 ( 60 µg/l 55 ( 166 nmol/l 16 Creatinkinase (CK) EC 2.7.3.2 11,0 % 50 1000 U/l 20,0 % RMW 0,83 16,7+ µkat/l 17 C-reaktives Protein (CRP) 13,5 % 1 120 mg/l 20,0 % SW 18 Digitoxin 15,5 % 5 80 µg/l 30,0 % RMW 19 Digoxin 14,0 % >1 5 µg/l 30,0 % RMW 17,5 % 0,5 (1 µg/l A 350    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
  • 11. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER TABELLE B 1 a (Fortsetzung) Analyte in Plasma/Serum/Vollblut 1 2 3 4 5 6 lfd. Analyt Zulässige relative Abweichung Gültigkeitsbereich Zulässige rela- Zielwertart beim des Einzelwertes bzw. des rela- der Spalten 3 und 5 tive Abweichung Ringversuch tiven quadratischen Mittelwertes beim Ringversuch von bis Einheit 20 Erythrozyten 4,0 % 1,5 7 1012/l 8,0 % RMW 21 Estradiol, 17-beta 22,0 % 10 500 ng/l 35,0 % RMW 37 1835 pmol/l 22 Ethanol (klinisch toxikologisch) 9,0 % > 0,6 5 g/l 12,0 % SW 15,0 % 0,2 ( 0,6 g/l 21,0 % 23 Ferritin 13,5 % 10 600 µg/l 25,0 % SW 24 Gamma-Glutamyl-Transferase 11,5 % 20 300 U/l 21,0 % RMW ( -GT) EC 2.3.2.2 0,33 5 µkat/l 25 Glucose 11,0 % 40 400 mg/dl 15,0 % RMW 2,2 22 mmol/l 26 Hämatokrit 5,0 % 10 60 % 9,0 % SW 0,1 0,6 l/l 27 Hämoglobin 4,0 % 2 20 g/dl 6,0 % RMW 1,2 12,4 mmol/l 28 Hämoglobin A 1c (HbA1c) Haemoglobin 10,0 % 30 140 mmol/mol 18,0 % RMW beta chain (Blood)-N-(1-deoxyfructos- Hb 1-yl ) haemoglobin beta chain 29 Harnsäure 7,0 % 2 13 mg/dl 13,0 % RMW 119 773 µmol/l 30 Harnstoff 10,5 % 15 200 mg/dl 20,0 % RMW 2,5 33 mmol/l 31 Humanes Choriongonadotropin (hCG) 14,0 % > 100 1500 IU/l 30,0 % SW 17,0 % 2 ( 100 IU/l 32 Immunglobulin A 12,0 % 0,5 6 g/l 20,0 % SW 33 Immunglobulin G 10,0 % 4 30 g/l 18,0 % SW 34 Immunglobulin M 13,0 % 0,4 5 g/l 26,0 % SW 35 Kalium 4,5 % 2 8 mmol/l 8,0 % RMW 36 Kreatinin 11,5 % 0,5 10 mg/dl 20,0 % RMW 44 884 µmol/l 37 Lactat 11,0 % 9 90 mg/dl 18,0 % SW 1 10 mmol/l 38 Lactat-Dehydrogenase (LDH) EC 1.1.1.27 9,0 % 100 700 U/l 18,0 % RMW 1,67 11,7 µkat/l 39 Leukozyten 6,5 % 2 30 109/l 18,0 % RMW 40 Lipase EC 3.1.1.3 12,0 % 10 350 U/l 25,0 % SW 0,17 5,83 µkat/l 41 Lithium 6,0 % 0,3 3,5 mmol/l 12,0 % RMW 42 Magnesium 7,5 % 0,3 3,5 mmol/l 15,0 % RMW 43 Natrium 3,0 % 110 180 mmol/l 5,0 % RMW 44 pCO2 6,5 % 15 110 mmHg 12,0 % SW 45 pH 0,4% 6,75 7,80 0,80 % RMW 46 Phenobarbital 10,0 % 8 80 mg/l 20,0 % SW 47 Phenytoin 11,0 % 3 35 mg/l 20,0 % SW 48 Phosphat (anorganisch) 9,0 % 1 10 mg/dl 16,0 % RMW 0,3 3,2 mmol/l 49 pO2 5,5 % > 125 350 mmHg 12,0 % SW 7,0 % > 80 ( 125 mmHg 18,0 % 11,0 % 40 ( 80 mmHg 18,0 %    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008 A 351
  • 12. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER TABELLE B 1 a (Fortsetzung) Analyte in Plasma/Serum/Vollblut 1 2 3 4 5 6 lfd. Analyt Zulässige relative Abweichung Gültigkeitsbereich Zulässige rela- Zielwertart beim des Einzelwertes bzw. des rela- der Spalten 3 und 5 tive Abweichung Ringversuch tiven quadratischen Mittelwertes beim Ringversuch von bis Einheit 50 Progesteron 17,0 % > 5,0 35 µg/l 35,0 % RMW > 16 111 nmol/l 22,0 % 0,2 ( 5,0 µg/l 0,6 ( 16 nmol/l 51 Prostataspezifisches Antigen (PSA) 15,5 % 0,2 50 µg/l 25,0 % SW 52 Protein (Gesamt-) 6,0 % 35 110 g/l 10,0 % RMW 53 Testosteron 20,5 % 0,2 20 µg/l 35,0 % RMW 0,7 69 nmol/l 54 Theophyllin 13,0 % 3 40 mg/l 24,0 % RMW 55 Thromboplastinzeit (Quick) 11,5 % 10 120 % 23,0 % SW 56 Thrombozyten 7,5 % > 300 700 109/l 13,0 % SW 8,5 % > 150 ( 300 109/l 15,0 % 13,5 % 40 ( 150 109/l 18,0 % 57 Thyreotropes Hormon (TSH) 13,5 % 0,1 40 mU/l 24,0 % SW 58 Thyroxin, gesamt (T4) 12,5 % 0,5 22 µg/l 24,0 % RMW 6,4 283 nmol/l 59 Thyroxin, freies (fT4) 14,0 % > 20 85 ng/l 24,0 % SW > 26 109 pmol/l 15,0 % 2 ( 20 ng/l 2,6 ( 26 pmol/l 60 Transferrin 9,5 % 0,5 6 g/l 15,0 % SW 61 Triglyceride 9,0 % 60 400 mg/dl 16,0 % RMW 0,68 4,6 mmol/l 62 Trijodthyronin, gesamt (T3) 15,0 % > 1,2 10 µg/l 24,0 % SW > 1,8 15 nmol/l 16,0 % 0,2 ( 1,2 µg/l 0,3 ( 1,8 nmol/l 63 Trijodthyronin, freies (fT3) 14,5 % 1 25 ng/l 24,0 % SW 1,5 39 pmol/l 64 Troponin I 20,0 % 0,1 35 µg/l 33,0 % SW 65 Troponin T 16,0 % >1 8 µg/l 33,0 % SW 21,0 % 0,08 (1 µg/l 66 Valproinsäure 11,5 % 20 150 mg/l 20,0 % SW 67 Vancomycin 13,0 % > 15 100 mg/l 21,0 % SW 15,5 % 4 ( 15 mg/l TABELLE B 1 b Analyte im Urin 1 2 3 4 5 6 lfd. Analyt Zulässige relative Abweichung Gültigkeitsbereich Zulässige rela- Zielwertart beim des Einzelwertes bzw. des rela- der Spalten 3 und 5 tive Abweichung Ringversuch tiven quadratischen Mittelwertes beim Ringversuch von bis Einheit 1 Albumin 15,0 % 1 500 mg/l 26,0 % SW 2 Calcium 8,5 % 0,5 6 mmol/l 17,0 % SW 3 Glucose 11,0 % 100 4000 mg/l 22,0 % RWM 0,6 22 mmol/l A 352    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008
  • 13. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER TABELLE B 1 b (Fortsetzung) Analyte im Urin 1 2 3 4 5 6 lfd. Analyt Zulässige relative Abweichung Gültigkeitsbereich Zulässige rela- Zielwertart beim des Einzelwertes bzw. des rela- der Spalten 3 und 5 tive Abweichung Ringversuch tiven quadratischen Mittelwertes beim Ringversuch von bis Einheit 4 Harnsäure 13,5 % 5 300 mg/l 23,0 % RWM 30 1784 µmol/l 5 Harnstoff 13,5 % 0,1 20 g/l 21,0 % RWM 1,7 333 mmol/l 6 Kalium 8,5 % 2 140 mmol/l 15,0 % RMW 7 Kreatinin 12,0 % 0,01 3 g/l 21,0 % RMW 0,1 27 mmol/l 8 Natrium 6,5 % 50 200 mmol/l 12,0 % RMW 9 Phosphat (anorganisch) 11,5 % 30 900 mg/l 20,0 % SW 1 29 mmol/l 10 Protein (Gesamt-) 11,5 % 5 10000 mg/l 24,0 % SW TABELLE B 1 c Analyte im Liquor cerebrospinalis 1 2 3 4 5 6 lfd. Analyt Zulässige relative Abweichung Gültigkeitsbereich Zulässige rela- Zielwertart beim des Einzelwertes bzw. des rela- der Spalten 3 und 5 tive Abweichung Ringversuch tiven quadratischen Mittelwertes beim Ringversuch von bis Einheit 1 Albumin 13,5 % 20 1000 mg/l 23,0 % SW 2 Glucose 9,5 % 20 300 mg/dl 18,0 % RMW 1,1 17 mmol/l 3 Immunglobulin A 15,5 % 2 40 mg/l 27,0 % SW 4 Immunglobulin G 12,0 % 15 500 mg/l 20,0 % SW 5 Immunglobulin M 15,5 % 1 30 mg/l 33,0 % SW 6 Lactat 11,5 % 10 99 mg/dl 20,0 % 1,1 11 mmol/l 7 Protein (Gesamt-) 13,5 % 10 2000 mg/l 23,0 % SW C Beirat (3) Der Beirat kann Sachverständige zuziehen. (1) Bei der Bundesärztekammer wird ein Beirat „Qualitätssiche- (4) Dem Beirat gehören Vertreter folgender Institutionen an: rung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ gebildet, der a) drei Vertreter der fachlich zuständigen Wissenschaftli- vorrangig folgende Aufgaben wahrnimmt: chen Medizinischen Fachgesellschaften a) Beratung der Bundesärztekammer in allen Fragen zu die- b) die Vorsitzenden der Fachgruppen der Teile B ser Richtlinie c) ein Vertreter der Bundesärztekammer b) Bearbeitung von Fragen in der Anwendung dieser Richt- d) ein Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung linie und e) ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft c) Sammlung, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen f) ein Vertreter des Deutschen Verbandes Technischer Assis- zur Fortschreibung dieser Richtlinie. tentinnen und Assistenten in der Medizin (2) Die Mitglieder des Beirates werden durch die unter (4) ge- g) ein Vertreter des zuständigen Industrieverbandes nannten Institutionen vorgeschlagen und vom Vorstand der Bun- h) drei Vertreter der Länder desärztekammer für die Dauer von vier Jahren berufen. Nachbe- i) ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit rufungen in der laufenden Amtsperiode gelten bis zu deren Ende. j) ein Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Wiederberufungen sind zulässig. Der Beirat wählt aus seiner Mit- Medizinprodukte und te den Vorsitzenden. Die Mitglieder des Beirats können sich mit k) ein Vertreter der Physikalisch-Technischen Bundes- Zustimmung des Vorsitzenden vertreten lassen. anstalt. ¡    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008 A 353
  • 14. BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER (5) Die Geschäfte für diesen Beirat werden von der Bundes- b) Die Referenzinstitution muss über Referenzlaboratorien ärztekammer geführt. Die Bundesärztekammer trägt die Durch- oder Sollwertlaboratorien in ausreichender Anzahl verfü- führungskosten für die Beiratssitzungen. Die Aufwendungen gen, die für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert sind. für die Teilnahme der Mitglieder tragen die entsendenden Insti- c) Die Referenzinstitution oder deren Träger muss nachweisen, tutionen. dass sie bereit und in der Lage ist, Schäden zu ersetzen, die auf- grund der Tätigkeit gemäß dieser Richtlinie entstehen können. d) Die Referenzinstitution muss unabhängig von Verantwortli- D Fachgruppen chen für das erstmalige In-Verkehr-Bringen von Medizin- (1) Für jeden Teil B wird eine Fachgruppe eingesetzt. produkten nach § 5 MPG sein. (2) Die Zusammensetzung der Fachgruppen und ihre Aufga- Die Bestellung ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs zu überprü- ben werden in den speziellen Teilen D geregelt. fen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vollständig vorliegen. (3) Die Geschäfte für die Fachgruppen werden von der Bun- (2) Die Referenzinstitutionen sind insbesondere zuständig für desärztekammer geführt. Die Bundesärztekammer trägt a) die Ankündigung, die Organisation und die sachgemäße die Durchführungskosten für die Fachgruppensitzungen. Durchführung der Ringversuche entsprechend dieser Richt- Die Aufwendungen für die Teilnahme der Mitglieder tra- linie sowie für deren zeitgerechte Auswertung und Veröf- gen die entsendenden Institutionen. fentlichung dieser Ergebnisse b) die Benennung von Ringversuchsleitern D1 Fachgruppe „Qualitätssicherung quantitativer c) die Auswahl und Prüfung der Eignung des Ringversuchs- laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ materials (1) Bei der Bundesärztekammer wird eine Fachgruppe „Quali- d) die Ermittlung der Zielwerte für die Kontrollproben der exter- tätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersu- nen Qualitätssicherung, wobei die Referenzinstitutionen dabei chungen“ gebildet, die folgende Aufgaben wahrnimmt: mit Referenz- oder Sollwertlaboratorien zusammenarbeiten a) Beratung der Bundesärztekammer in allen Fragen zu Teil B 1 e) weiterführende Maßnahmen im Fall von Problemen mit und E 1 Ringversuchsproben gegebenenfalls unter Einbeziehung b) Bearbeitung von Fragen in der Anwendung des Teils B 1 und E 1 des betroffenen Herstellers. c) Sammlung, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen (3) Die speziellen Anforderungen an Ringversuchsorganisationen und zur Fortschreibung des Teils B 1 und E 1. Ringversuche sind in den speziellen Teilen E 1 und folgende geregelt. (2) Die Mitglieder der Fachgruppe werden durch die unter Absatz 3 genannten Institutionen vorgeschlagen und vom Vorstand der Bundesärztekammer für die Dauer von vier Jahren berufen. Nach- E1 Spezielle Anforderungen an Ringversuche berufungen in der laufenden Amtsperiode gelten bis zu deren bei quantitativen laboratoriumsmedizinischen Ende. Wiederberufungen sind zulässig. Die Fachgruppe wählt aus Untersuchungen ihrer Mitte den Vorsitzenden. Die Mitglieder der Fachgruppe kön- nen sich mit Zustimmung des Vorsitzenden vertreten lassen. 1 Pflichten der Referenzinstitutionen Die Fachgruppe kann Sachverständige zuziehen. (1) Die Referenzinstitutionen bieten für alle in der Tabelle B 1 a (3) Der Fachgruppe gehören an: bis c genannten Messgrößen Ringversuche in so ausreichender a) drei Vertreter der fachlich zuständigen Wissenschaftlichen Zahl an, dass jedes medizinische Laboratorium an mindestens ei- Medizinischen Fachgesellschaften nem Ringversuch pro Quartal teilnehmen kann. Hiervon darf nur b) ein Vertreter der Bundesärztekammer abgewichen werden, wenn nachweislich keine geeigneten Ring- c) ein Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung versuchsproben in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. d) ein Vertreter des Deutschen Verbandes Technischer Assisten- (2) Die Referenzinstitutionen kündigen jeweils im Voraus für ein tinnen und Assistenten in der Medizin Jahr die von ihnen geplanten Ringversuche für die Messgrößen e) ein Vertreter des zuständigen Industrieverbandes gemäß Absatz 1 an. In diesen Ankündigungen nennen sie f) zwei Vertreter der Länder a) die Anmeldetermine für die Teilnahme an den Ringversuchen g) ein Vertreter der Physikalisch Technischen Bundesanstalt. b) den jeweiligen Termin für den Probenversand und den letz- ten Absendetag der Ergebnisse c) die in den Ringversuch eingeschlossenen Messgrößen, er- E Allgemeine Anforderungen an Referenzinstitu- forderlichenfalls mit Angabe des Messverfahrens tionen, welche die Ringversuche durchführen d) Art des Probenmaterials, das Probenvolumen der flüssigen (1) Ringversuche werden von Referenzinstitutionen durchgeführt. oder rekonstituierten Ringversuchsproben. Die Referenzinstitutionen werden von der Bundesärztekammer für (3) Die Referenzinstitutionen wählen die Ringversuchsproben die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Bestellung erfolgt, sofern die aus und prüfen deren Eignung. Die Eignung der ausgewählten folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Ringversuchsproben für diejenigen Messgrößen, deren Bewer- a) Die Referenzinstitution hat nachgewiesen, dass sie ein Qua- tung auf der Basis von Referenzmethodenwerten erfolgt, muss litätsmanagementsystem unterhält, Zuverlässigkeit und Sach- vor dem Einsatz in Ringversuchen unter Routinebedingungen mit kenntnis aufweist und in der Lage ist, das für den Betrieb der Routinemessverfahren geprüft werden. Referenzinstitution erforderliche sachkundige Personal be- (4) Die Referenzinstitutionen beauftragen geeignete Referenzla- reitzustellen und die erforderlichen Mittel für die notwendi- boratorien mit der Bestimmung der Referenzmethodenwerte von gen Räume, die technischen Einrichtungen und den laufen- Ringversuchsproben für die externe Qualitätssicherung, sofern den Betrieb aufzubringen. dieses in Tabelle B 1 a bis c des Richtlinienteils B 1 gefordert ist. A 354    Deutsches Ärzteblatt Jg. 105 Heft 7 15. Februar 2008