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                                                      STADT GÜTERSLOH

    Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer
                               Standorte durch ein Werkstattverfahren



                                     im Auftrag des

                                     Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
                                     Bauen, Wohnen und Verkehr
                                     des Landes Nordrhein-Westfalen
 
                     KONVERSION NRW 2011
                          STADT GÜTERSLOH


    Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer
                Standorte durch ein Werkstattverfahren


                                   Im Auftrag des



                       Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
                       Bauen, Wohnen und Verkehr
                       des Landes Nordrhein-Westfalen




                                  Bearbeitet von:




                               NRW.URBAN GmbH & Co. KG
                               Karl-Harr-Straße 5
                               44263 Dortmund
                               Tel.   0231 4341-0
                               Fax. 0231 4341-325


                               Franz Meiers
                               Meinolf Bertelt-Glöß
                               Dr. Martina Eichenauer
                               Peter Hecker
                               Peter Schmid




                                                               Dortmund, 31. Januar 2012
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   1




                                              INHALTSVERZEICHNIS
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                          militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                                                                                 2

INHALT

1.     Kurzfassung der Ergebnisse ........................................................................................................ 4 
2.     Ausgangslage ................................................................................................................................ 8 
       2.1  Die Herausforderung................................................................................................................. 8 

       2.2  Die militärischen Flächen in Gütersloh ..................................................................................... 9 

       2.2.1      Flugplatz Gütersloh „Princes Royal Barracks“ .................................................................... 9 

       2.2.2      Die sog. „Nachrichtenkaserne“ (Mansergh-Barracks) ....................................................... 14 

       2.3   Die Entwicklungsplanung der Stadt Gütersloh ....................................................................... 18 

       2.4  Ergebnisse der Expertengespräche ....................................................................................... 19 

       2.4.1      Flugplatz ............................................................................................................................ 19 

       2.4.2      Nachrichtenkaserne ........................................................................................................... 20 

       2.5  Ergebnisse der Fachgespräche Stadtämter ........................................................................... 21 

       2.5.1      Flugplatz ............................................................................................................................ 21 

       2.5.2      Nachrichtenkaserne ........................................................................................................... 23 

3.     Auftrag der NRW.URBAN GmbH & Co. KG ............................................................................... 25 
4.     Durchführung einer mehrteiligen Perspektivenwerkstatt in Gütersloh ................................. 28 
       4.1  Die kommunale Werkstatt – Flugplatz und Nachrichtenkaserne aus kommunaler Sicht ....... 29 

       4.1.1      Zusammenfassende Ergebnisse der kommunalen Werkstatt........................................... 30 

       4.2  Regionalwerkstatt am 16.11.2011 – Die Standorte „Flugplatz“ und„ Nachrichtenkaserne“
             aus der Sicht regionaler und überregionaler Akteure sowie des Eigentümers BIMA ............. 34 

5.     Zusammenfassung der Ergebnisse und nächste Arbeitsschritte .......................................... 39 
       5.1   Die kooperative Entwicklungsstrategie ................................................................................... 40 

       5.2  Nächste Schritte ...................................................................................................................... 41 

6.     Quellenverzeichnis ...................................................................................................................... 44 
7.     Anlagen......................................................................................................................................... 46 
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   3




                          KURZFASSUNG DER ERGEBNISSE
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                         militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                           4

1.       KURZFASSUNG DER ERGEBNISSE

Der im Herbst 2010 von der britischen Regierung bekanntgegebene komplette Abzug aller britischen
Truppen aus Deutschland bedeutet für die Stadt Gütersloh, dass zwei Flächen mit einer Größe von
insgesamt rd. 380 ha sowie über 1.000 Wohnungen freigezogen werden. Diese Standorte werden von
den britischen Streitkräften militärisch genutzt: die Princess Royal Barracks (im Folgenden auch
Flugplatz genannt) sowie die Mansergh Barracks (im Folgenden auch Nachrichtenkaserne genannt).
Der Flugplatz Gütersloh liegt im westlichen Stadtgebiet südlich der Marienfelder Straße und reicht
unmittelbar an die Grenze zu den Nachbarkommunen Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel. Im
Südwesten reicht das ca. 340 ha große Gelände bis zur Ems. Es wurde 1937 für militärische Zwecke
der Deutschen Luftwaffe eingerichtet und ging - nahezu unzerstört - nach dem 2. Weltkrieg zunächst
in amerikanische, später in britische Nutzung über.

Die „Nachrichtenkaserne“ liegt im südöstlichen Stadtgebiet an der Verler Straße. Im Norden grenzt die
rd. 37 ha große Fläche an das Flusstal der Dalke. 1935 als Nachrichtenkaserne der Luftwaffe erbaut,
ist das Areal inzwischen von den innerstädtischen Strukturen Güterslohs umbaut.

NRW.URBAN hat vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalens den Auftrag zur „Bestimmung der Ziele und Prozesse für eine Nachnutzung der
militärischen Standorte in Gütersloh durch eine Perspektivenwerkstatt“ erhalten. Das Vorgehen der
Arbeit stützte sich auf drei Bausteine:

            die Analyse vorhandener Unterlagen und Begehung der Örtlichkeiten,
            Expertengespräche mit Fachstellen der Gütersloher Stadtverwaltung sowie externen
             Experten und
            einer Perspektivenwerkstatt in zwei Arbeitsschritten.

Im ersten Schritt der Perspektivenwerkstatt erarbeiteten Vertreter der Gütersloher Stadtverwaltung
und des Rates der Stadt - aufbauend auf ihren Kenntnissen zum Ort - die lokalen und regionalen
Chancen und Probleme ziviler Nachnutzungen für die beiden Standorte, ergänzt durch Ergebnisse der
Expertengespräche. Im zweiten Schritt wurde die lokale Sichtweise von den regionalen Akteuren und
dem Eigentümer kritisch reflektiert. In der Werkstattarbeit wurden die strategische Richtung der
Konversion und die Prozesswege der verschiedenen Zuständigkeitsebenen formuliert.
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Entwicklungsziele

Die Nachrichtenkaserne wird von allen Mitwirkenden des Werkstattverfahrens als innenstadtnahe
Potentialfläche bewertet, deren Entwicklung nicht mit der Gütersloher Stadtentwicklungsplanung
konkurriert. Vielmehr stellt das Areal eine Ergänzung städtischer Strukturen dar, für die, auch bei einer
erst 2020 stattfindenden Konversion, tragfähige Nachnutzungen umgesetzt werden können. Im
Einzelnen wurden als Ziele der Umnutzung genannt:

           Erhaltung der markanten Raum- und Freiraumstruktur bei der zivilen Nachnutzung.
           Der Standort ist aufgrund der Lage ein guter Wohnstandort, vorzugsweise für
            verschiedene innovative Wohnformen, für neue Formen des Zusammenlebens und für
            studentisches Wohnen.
           Das Areal soll ein neues Hochschulquartier werden mit Einrichtungen der
            Fachhochschule, Instituten und nicht störenden gewerblichen Ansiedlungen, die den
            Charakter eines Quartiers für Bildung, Forschung und Entwicklung unterstreichen.

Nicht nur für das denkmalgeschützte Kasino sondern auch für andere bestandsgeschützte Gebäude
soll die Möglichkeit des Umbaus geprüft werden. Grundsätzlich soll jedoch der Rückbau der Gebäude
erfolgen. Die Überlegungen zur Stadtplanung sollen sich an den historischen Strukturen orientieren,
nicht vorrangig an der vorgefundenen Gebäudesubstanz. Auf dem Gelände soll ein lebendiges
Hochschulviertel entstehen mit kulturellen und gastronomischen Angeboten.

           Teilflächen der Kaserne sollen zur Renaturierung der Dalke genutzt werden.
           Bei der Konversion der Kaserne soll die Chance zur Grünvernetzung insbesondere zur
            Anbindung an das Emssystem und zur Innenstadt genutzt werden.

Die vorhandenen Sportanlagen der Kaserne sollen weiter genutzt werden; Ergänzungen durch ein
Sporthotel oder eine neue Eissporthalle sind wünschenswert.

Der Flugplatz, seit längerer Zeit Gegenstand einer öffentlichen Diskussion über die Weiterführung
einer fliegerischen Nutzung, wurde in den Fachgesprächen mit externen Experten und den Fachleuten
der Stadtverwaltung hinsichtlich der Entwicklungskorridore teilweise kontrovers behandelt, speziell
unter dem Gesichtspunkt der vom Eigentümer BImA hervorgehobenen Bedeutung rein wirtschaftlicher
Verwertungsaspekte.

Dennoch bildeten sich in der Perspektivenwerkstatt deutliche Übereinstimmungen heraus:

           Eine dauerhafte Wohnnutzung wird ausgeschlossen; temporäres Wohnen (Tourismus,
            Bildungszentrum) soll möglich sein.
           Das Areal soll für gewerbliche Nutzungen – auch als interkommunales Gewerbegebiet -
            zur Verfügung stehen. Dabei ist es von der Stadt Gütersloh formuliertes Interesse,
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           Teile des militärischen Geländes, insbesondere im südöstlichen Bereich, vorab für die
            Ausweisung als GE-Gebiet zu nutzen sofern es durch die Briten zur Verfügung gestellt
            werden könnte.
           Eine gewerbliche Entwicklung darf nicht zu Störungen für Wohngebiete führen.
           Der vorhandene Bahnanschluss ist zu aktivieren; kontrovers bleibt die Frage der
            Notwendigkeit eines neuen Autobahnzubringers an die A 2 und die A 33.
           Das Flugplatzareal soll Standort für Ressourcen schonende Energiegewinnung werden,
            ergänzt durch Einrichtungen zur Forschung und Entwicklung regenerativer Energien.
           Naturschutzwerte Flächen müssen gesichert werden; die Entwicklung großräumiger
            Naturschutzareale ist dabei anzustreben.
           Das Flugplatzareal ist potentielle Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft in
            Gütersloh und die umliegende Region.
           Einzelhandel wird ausgeschlossen.
           Naturverträgliche Sondernutzungen wie Freizeitpark, Tierzucht, Landwirtschaft soll
            möglich sein.

Der Grundtenor der Aussagen: Die Fläche ist groß genug, um eine Entwicklung, die aus mehreren,
sich nicht störenden Nutzungsbausteinen wie Gewerbe, Grünraumentwicklung, Energiegewinnung
und Freizeit besteht, zu ermöglichen.

Die Vertreter der Stadtverwaltung und der Lokalpolitik gehen nicht von einer Weiternutzung als
Flugplatz aus. Die Reaktivierung der fliegerischen Nutzung bzw. die langfristige Offenhaltung der
Flugplatzoption wird nur von einer Minderheit der Beteiligten vertreten.

Bezüglich des anstehenden Handlungsbedarfs bestand Übereinstimmung, dass eine städtebauliche
Planung zur Grobstruktur - möglichst in Szenarien - eine räumliche Konkretisierung der Vorstellungen
herbei führen soll. Eine erste räumliche Konkretisierung bedarf weiterer Ergänzungen der
Kenntnislage, z.B. über Gebäudenutzungen und –zustand sowie Biotopstrukturen. Auf dieser
Grundlage sind weitere Abstimmungen mit Fachbehörden und Stellen der Fachplanungen in
Kommune, Bezirksregierung und Land durchzuführen.

Darüber hinaus plant die Stadt Gütersloh für das Jahr 2012 eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
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                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   7




                                                       AUSGANGSLAGE
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2.       AUSGANGSLAGE

Die Stadt Gütersloh gehört mit rd. 95.000 Einwohnern zu den großen kreisangehörigen Städten (Kreis
Gütersloh). Sie gehört zum Wirtschaftsraum Ostwestfalen-Lippe und gilt als eine der
wirtschaftsstarken Standorte Nordrhein-Westfalens. Pro Einwohner werden im Durchschnitt 805,50 €
gemeindliche Steuern eingenommen, ein Wert der - bezogen auf die Bundesrepublik - im oberen
Drittel liegt. Die Arbeitslosenquote betrug im Oktober 2011 4,2 % und lag damit deutlich unter dem
nordrhein-westfälischen Landesdurchschnitt von 7,6 %.

Gütersloh ist eine Pendlerstadt mit einem deutlichen Einpendler-Überschuss. Dieser stützt sich auf die
großen bekannten Konzerne Miele und Bertelsmann, aber auch auf zahlreiche mittelständische
Betriebe im verarbeitenden und Dienstleistungsgewerbe. Die Bevölkerungsentwicklung des Kreises
Gütersloh und der Stadt Gütersloh wird nach den vorliegenden Prognosen (z.B. Bertelsmannstiftung)
positiver verlaufen als im restlichen Nordrhein-Westfalen: bis 2025 ist mit einem
Bevölkerungswachstum um 0,1 bis 0,4 % zu rechnen. Der demografische Alterungsprozess geht
jedoch auch an Gütersloh nicht vorbei: Das geringe Wachstum wird lediglich von Zuzügen begründet.



2.1      DIE HERAUSFORDERUNG

Eine Konversionsmaßnahme dieser Größenordnung stellt die Stadt Gütersloh vor verschiedenste
planerische und ordnungspolitische Herausforderungen. Sie erfordert strategisches Handeln auf der
Basis eines Zielkonzeptes, das nicht nur die potentiellen Entwicklungstendenzen der Stadt
berücksichtigt und die Ziele der vom Rat beschlossenen Stadtentwicklungskonzepte einhält, sondern
auch den regionalen Konsens in die Strategiefindung und Prozessabwicklung integriert. Ein
Standortabbau der in Gütersloh vorliegenden Dimension kann nicht von der Stadt alleine geschultert
werden; er hat auch angesichts der Größenordnung der Flächen regionale Auswirkungen. Die Zahl
des militärischen Personals, des Verwaltungspersonals und ihrer Angehörigen beträgt rd. 6.000
Personen. Rd. 360 Zivilangestellte werden freigesetzt, was zusammengenommen einen geschätzten
Kaufkraftschwund von rd. 120 Mio. Euro jährlich mit sich bringt. Rund 1.000 Wohnungen werden bis
2020 auf den kommunalen Wohnungsmarkt gelangen, davon rd. 350 im Eigentum der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben - BImA -, die auch Eigentümerin der Kasernenflächen ist.
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2.2     DIE MILITÄRISCHEN FLÄCHEN IN GÜTERSLOH




               Princess Royal Barracks
               Flugplatz




                                                                     Mansergh Barracks
                                                                     Nachrichtenkaserne




2.2.1 FLUGPLATZ GÜTERSLOH „PRINCES ROYAL BARRACKS“

Der Flugplatz Gütersloh liegt im westlichen Stadtgebiet an der Grenze zu den Nachbarkommunen
Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel. Er wird über die nördlich des Geländes verlaufende
Marienfelder Straße (B 513) erschlossen und verfügt in Nord-östlicher Richtung mit einem
Schienenstrang der TWE-Strecke über einen Gleisanschluss, der allerdings nicht mehr genutzt wird.
Im Südwesten reicht das Gelände bis zur Ems.

Der Flugplatz wurde 1937 für die deutsche Luftwaffe eingerichtet und ging - nahezu unzerstört - nach
dem 2. Weltkrieg zuerst in amerikanische und dann in britischer Nutzung über. Der Status als
Flugplatz ist nach wie vor erhalten, obwohl seit Aufgabe des Flugbetriebs durch die Royal Air Force
1993 keine militärische Flugnutzung mit Starrflüglern mehr stattfindet; nur noch Hubschrauber der
britischen Armee sind in Gütersloh stationiert. Von 1996 bis 2003 wurde durch die Flugplatz Gütersloh
GmbH, deren Gesellschafter u.a. die Stadt Gütersloh und die regionale Wirtschaft ist, privater
Geschäftsreiseverkehr durchgeführt. Diese zivile Nutzung wurde jedoch wieder eingestellt, weil die
organisatorische und technische Infrastruktur für den Flugbetrieb von den Briten eingestellt wurde.
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Das Flugplatzgelände hat verschiedene Nutzungsbereiche: entlang der Marienfelder Straße sind noch
zahlreiche Wohn-, Verwaltungs-, Lagerungs- und Hangar- Gebäude aus den Anfangstagen des
Flugplatzes erhalten. Ein Denkmalschutz besteht jedoch nicht. Der große Hangar mit den
angrenzenden Aufstellflächen, der für die Hubschrauber genutzt wird, liegt im Nordwesten,
anschließend an die halbkreisförmig angeordneten Rollflächen, an deren Eckpunkten noch die alten
Shelteranlagen vorzufinden sind. Die Start- und Landesbahn, die sich mittlerweile in einem schlechten
baulichen Zustand befindet, erstreckt sich über eine Länge von 2.250 m in Ost-West-Ausrichtung. Sie
reicht im Westen bis an das Ufer der Ems und begrenzt nach Norden hin die halbkreisförmige
Freifläche. Südlich der Landebahn befinden sich Bunkeranlagen und Freizeitzeitnutzungen, u.a. ein
Golfplatz.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche neue Gebäude errichtet; bemerkenswert sind dabei neue
Mannschaftsunterkünfte in Form von 17 Wohnhäusern mit insgesamt mehr als 600 Apartments, von
denen die letzten erst 2010 bezogen wurden. Zu dem Komplex des Flugplatzes gehören zahlreiche
Sportanlagen, Einkaufsmöglichkeiten, Sozialeinrichtungen der britischen Armee bzw. für deren
Angehörige. Auf der gegenüberliegenden Seite der Marienfelder Straße befindet sich ein Ein-
Familienhausgebiet für Offiziere (Parseval-/ Zeppelinstraße) mit 20 Ein-Familienhäusern.




Entwässerung:

       Über eine Pumpanlage wird das Schmutzwasser in das kommunale Entwässerrungs-System
        (seit 2010) geleitet.

    •   Regenwasser wird in die Ems geleitet (Einleitungsgenehmigung).
Wasserversorgung

Eigengewinnung des Frischwassers mittels Grundwasserbrunnen auf dem Gelände
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Altlasten

Kenntnisse über Altlasten liegen bisher nicht vor. Mögliche Altlasten im Sinne von Boden- und
Grundwasserverunreinigungen sind erfahrungsgemäß bei derartigen Standorten zu erwarten. Der
Standort zeigt die für viele Kasernenstandorte typischen klaren Nutzungsstrukturen auf – mit
Bereichen für Unterkünfte, Verwaltung, Küchen- und Speisegebäude, Sport-, Freizeit- und kulturelle
Einrichtungen sowie die technischen Bereiche mit Werkstätten, Fahrzeughallen, Tankstellen,
Betriebsstofflager, Entwässerungsanlagen und Energieversorgung -, die sich im Laufe der
Nutzungsdauer auch kaum verändern. Besonders in den technischen Bereichen können durch
Handhabungs- und Demontageverluste, Leckagen, Zurückbleiben von Produktresten, Lagerung und
Ablagerung von Abfallstoffen, Unfälle, Emissionen und Abwasserentsorgung Boden- und
Grundwasserkontaminationen entstehen. Art und Umfang von Kontaminationen können erst durch
detaillierte Untersuchungen festgestellt werden. Parallel zu diesem Auftrag hat die Stadt Gütersloh mit
Förderung des MKULNV NRW erste Untersuchungen im Rahmen einer historischen Recherche in
Auftrag gegeben.

Die Kampfmittelräumung erfolgte teilweise, jeweils im Rahmen von Baumaßnahmen.

Landesplanung

Im „Landesentwicklungsplan (LEP) Schutz vor Fluglärm“ wird der Militärflugplatz als „Sleeping Air
Base“ der NATO bezeichnet und damit die Reaktivierung des Flugplatzes nicht ausgeschlossen.
Daher sind weiterhin Lärmschutzzonen für den Flugplatz festgesetzt, in denen
Planungsbeschränkungen für die Siedlungsentwicklung erforderlich sind. Die Lärmschutzzone A liegt
größtenteils auf dem Flugplatzgelände selbst, die Lärmschutzzonen B und C gehen darüber hinaus.
Diese Lärmschutzzonen sind bei der Regional- und Bauleitplanung zu beachten und demgemäß im
Regionalplan und im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Gütersloh dargestellt.

Regionalplanung

Der Regionalplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) weist die Princess-Royal Barracks als
Flughafen/-platz für den zivilen Luftverkehr und als Militärflughafen aus. Das südwestlich
anschließende Gewässersystem der Ems ist als Überschwemmungsbereich gekennzeichnet, der
teilweise deckungsgleich ist mit einem Bereich zum Schutz der Natur, der ebenfalls dem Flusslauf der
Ems folgt. Die Emsniederung ist ein herausragendes Hauptelement des Biotopsystems im
Planungsraum des Regionalplans. In einer Erläuterungskarte wird die Obere Ems-Aue mit ihren
Nebenbächen als Biotopverbundbereich von landesweiter und regionaler Bedeutung klassifiziert.
Darüber hinaus befinden sich in der Umgebung insbesondere „Allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche“.

In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern verschiedener Dienststellen der Bezirksregierung
Detmold wurde von dieser Seite darauf hingewiesen, dass konkrete Bedarfszahlen, die über das
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bestehende Zahlenwerk zum aktuellen Regionalplan hinausgehen, nicht bestehen. Grundsätzlich sei
aber die Bezirksregierung, insbesondere in den Fachthemen Natur und Regionalplanung, daran
interessiert, dass eine zivile Nachnutzung für das Flugplatzgelände im Sinne einer regionalen
Bedarfsdeckung UND einer Eignung des Areals entwickelt werden. Hervorgehoben wurde dabei die
Bedeutung einer frühzeitigen Abstimmung zwischen der Stadt und den regionalen Akteuren.

FNP - Vorgaben für die Siedlungsentwicklung:

Im FNP 2020 ist der Flugplatz als Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Kaserne und
Flugplatz in einer Flächengröße von 344 ha dargestellt. Die nördlich der Marienfelder Straße liegende
Siedlung Parseval-/Zeppelinstraße ist in die Sonderbaufläche einbezogen worden. Entlang der Ems ist
das Überschwemmungsgebiet dargestellt. Die übrigen Grenzen des Kasernengeländes auf
Gütersloher Stadtgebiet stoßen an Flächen für die Landwirtschaft – an der Ems und den anderen
Bachläufen in der Umgebung mit der Darstellung für Bachniederung überlagert. Südöstlich des
Flugplatzgeländes befindet sich ein Dünenhügel, der als Naturdenkmal nachrichtlich dargestellt ist.
Außerdem sind die Bauschutzbereiche auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes nachrichtlich
übernommen, in denen es bestimmte Höhenbegrenzungen für Bauwerke gibt.

In den Nachbarstädten Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel grenzen ebenfalls Flächen für die
Landwirtschaft, bzw. in Herzebrock-Clarholz auch eine Fläche für die Ver- und Entsorgung
(Ablagerung) direkt an das Flugplatzgelände an.
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Im Falle der Aufgabe des Status „Flugplatz“ würden sich nicht nur Auswirkungen auf die Folgenutzung
der Fläche selbst ergeben, sondern auch auf die Ausweisung der Bauschutzbereiche und
Lärmschutzzonen in den drei betroffenen Kommunen. Die Handlungsspielräume für die
Stadtentwicklung würden sich in allen drei Städten vergrößern, wenn die Bereiche und Zonen ganz
entfallen oder – bei einer zivilen Nachfolgenutzung als Flugplatz – verkleinert werden könnten.




Wohnbauflächenentwicklung

Der Standort des Flugplatzes ist nicht in der Prioritätenliste „strategische Wohnbauflächenentwicklung
Gütersloh“ enthalten. Auch in der Nachbarschaft befinden sich keine Prioritätenflächen.

Gewerbeflächenentwicklung

Erst im September 2010 hat der Rat der Stadt Gütersloh ein Gewerbeflächenkonzept beschlossen,
das – bei einer Nutzung des Flugplatzgeländes als Kasernenstandort – die Realisierung eines
Gewerbegebietes mit einer Flächengröße von ca. 30 ha direkt im östlichen Anschluss an die
Flugplatzgrenze vorsieht.
Im Regionalplan wurden nur 50 ha Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) statt des
bilanzierten neuen Bedarfs von 100 ha zeichnerisch dargestellt. Die restlichen 50 ha sollen während
der Geltungsdauer des Regionalplans über ein Änderungsverfahren noch verortet werden. Diese
Vorgehensweise stellt eine Ausnahme im Regionalplanverfahren dar und ist darauf zurückzuführen,
dass keine Einigung über die Lage entsprechender GIB während der Planaufstellung erzielt werden
konnte.
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                        Gewerbliche Entwicklungsflächen
                        südöstlich des Flugplatzes




Auch bei der Neuaufstellung des FNP 2020 konnte keine weitere Ausweisung von Gewerbeflächen
vorgenommen werden. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept sollte die weitere Verortung
voranbringen, zumal aufgrund eines Wegfalls von GIB-Flächen am Rande der Innenstadt – für die
Realisierung einer Flächen für großflächigen Einzelhandel – weitere 20 ha kompensiert werden
müssen. Ein Teil der restlichen Flächendifferenz wird durch ein interkommunales Gewerbegebiet im
Stadtgebiet Halle gedeckt.

Machbarkeitsstudie 2010 für einen zivilen Flugbetrieb

Im Jahr 2010 hat die Stadt Gütersloh eine Machbarkeitsstudie für eine Wiederaufnahme der zivilen
Flughafennutzung beauftragt. Ergebnis dieser Studie war, dass für einen zivilen Flugbetrieb mit
Geschäftsreiseverkehr eine 1.800 m lange Start- und Landebahn ausreichend wäre. Die Investitions-
und Planungskosten würden sich auf ca. 14,8 Mio. Euro belaufen, die jährlichen Unterhaltungskosten
auf ca. 1,8 Mio. Euro. Die jährlichen Einnahmen wurden nur auf 0,4 Mio. Euro geschätzt.


2.2.2 DIE SOG. „NACHRICHTENKASERNE“ (MANSERGH-BARRACKS)

Die Kaserne liegt im südöstlichen Stadtgebiet an der Verler Straße (L 757), die eine direkte Anbindung
der Innenstadt an die Autobahnanschlussstelle Gütersloh der A 2 darstellt. Im Norden grenzt das
Areal an die Dalke, einem Zufluss der Ems. Im Osten schließen ausgedehnte landwirtschaftliche
Flächen an, die mit Fuß- und Radwegen auch der Freizeitnutzung dienen. An der südlichen
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                             15

Kasernengrenze liegt ein Wohngebiet, in dem noch Baulandreserven vorhanden sind. Westlich
jenseits der Verler Straße liegt in geringer Entfernung der große Stadtpark, der sich bis in
Innenstadtrandlage nach Norden ausdehnt. Die Entfernung des Kasernenstandortes zur Innenstadt
beträgt rd. 1,5 km, zur Autobahn A 2 sind es rd. 3,5 km.

Die Kaserne wurde im Jahr 1935 gleichzeitig mit dem Flugplatzgelände als Nachrichtenkaserne der
deutschen Luftwaffe erbaut und nach dem 2. Weltkrieg in britische Nutzung überführt.

Das Kasernengelände hat mehrere Teilbereiche: Den größten Anteil haben die blockartigen
Kasernenbauten, in denen sich Wohngebäude, Lager und Werkstätten befinden. Im östlichen
Kasernenblock sind mit Kindergarten, Grundschule, weiterführender Schule und Internat diverse
schulische Einrichtungen untergebracht, die zum Teil einen größeren Einzugsbereich als nur
Gütersloh haben. Im Norden zwischen Kasernenbebauung und Dalke befinden sich ebenso wie auch
in den östlichen Teilflächen unterschiedliche Sportanlagen.

Es ist geplant, das Offizierskasino - mit seiner Einrichtung noch an die Vierziger-Jahre des letzten
Jahrhunderts erinnernd - unter Denkmalschutz zu stellen. Das orthogonale Erschließungssystem mit
dem noch ursprünglichen Kopfsteinpflasterbelag und die von den Gebäuden gebildeten Innenhöfe
markieren ein signifikantes städtebauliches Bild, das von der über 70 Jahre alten Baumstruktur noch
unterstrichen wird.

Entwässerung

    •      Das Trennsystem wurde bis 2002 umfassend saniert.
    •      Schmutzwasser wird in das städtische System eingeleitet.
    •      Oberflächenwasser wird über eine erst kürzlich in Betrieb genommene Pumpstation direkt in
           die Dalke geleitet.
Altlasten

Kenntnisse über Altlasten liegen bisher nicht vor. Prinzipiell gilt hier das Gleiche, das für das
Flughafengelände ausgesagt wurde: Art und Umfang von Kontaminationen können erst durch
detaillierte Untersuchungen festgestellt werden. Die Tankstelle wurde allerdings bereits umfassend
saniert.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                              16




Regionalplanung

Im Regionalplan ist der Standort als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene
Nutzungen – hier für Militärische Einrichtungen – festgesetzt. Der nördliche und nordöstliche Bereich
des Kasernengeländes liegt im ausgewiesenen Überschwemmungsbereich der Dalke. Die
nordöstliche Kasernengrenze bildet gleichzeitig die Grenze zum größtenteils mit dem
Überschwemmungsbereich deckungsgleichen Bereich zum Schutz der Natur. Im Süden schließt ein
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und im Südosten ein Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit
der Funktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ an.

In der Erläuterungskarte ist der Bach Dalke – ebenso wie die Ems - im Rahmen des Biotopverbunds
als Bereich von landesweiter und regionaler Bedeutung gekennzeichnet.




FNP – Vorgaben für die Siedlungsentwicklung

Im FNP 2020 ist das Kasernengelände als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kaserne in
einer Flächengröße von 37 ha dargestellt. Nördlich der Dalke liegt ein Gebiet mit unterschiedlichen
Grünflächennutzungen (Parkanlage, Spielplatz, Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sowie Flächen für den Gemeinbedarf (Schule,
Sportanlage, Bad, Tennisanlage).Für den Verlauf der Dalke ist ein Überschwemmungsgebiet
festgesetzt. Im Nordosten, Osten und Südosten grenzen Flächen für die Landwirtschaft mit
unterschiedlichen Überlagerungen (Bachniederung etc.) an. Im Süden befindet sich ein Wohngebiet
einschließlich geplanter Erweiterungsfläche.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   17




                       Nachrichtenkaserne im
                                FNP
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                            18


Wohnbauflächenentwicklung

Trotz der Ausweisung im FNP 2020 ist die weitere Bauflächenentwicklung südlich der Kaserne nicht in
der vom Planungsausschuss in 2009 und 2010 beschlossenen Prioritätenliste, die die zeitliche
Reihenfolge der Umsetzung festlegt, enthalten.


Eine detaillierte Beschreibung der beiden Konversionsflächen „Princess Royal Barracks“ und
Mansergh Barracks“ mit zahlreichen Luftbildern, der Flugplatznutzung, der Aussagen der Landes-,
Regional- und Bauleitplanung und der geplanten Gewerbeflächenentwicklung findet sich in dem vom
Stadtplanungsamt der Stadt Gütersloh erstellten 1. Konversionsbericht der Stadt Gütersloh –
Bewältigung der Folgen des Abzuges der britischen Streitkräfte – aus 2011, S. 11-28.



2.3       DIE ENTWICKLUNGSPLANUNG DER STADT GÜTERSLOH

Gewerbeflächenentwicklung

      •   Der Mangel an verfügbaren großflächigen GI-und GE-Standorten ist offensichtlich.
      •   Der im Regionalplan ermittelte Bedarf beträgt 100 ha; 50 ha sollen davon während der
          Geltungsdauer über Änderungsverfahren dargestellt werden.
      •   Als freie Reserven mit B-Plan werden 21,5 ha bezeichnet, ohne B-Plan 16,8 ha.
      •   Die größten ungenutzten bzw. untergenutzten Flächen liegen auf dem Flugplatzgelände!
          Bereits Untersuchung im Rahmen FNP 2020 machte deutlich, dass Realisierung eines
          größeren GE-Gebietes im Stadtgebiet ausschließlich am bzw. auf dem Flugplatzgelände
          möglich ist.
      •   Interkommunales GE-Gebiet Halle/GT/Werther ca. 48 ha, davon 15 ha GT und 5 ha Werther.
      •   Interkommunales GE GT-Verl mit langfristiger Perspektive, da neue BAB-AS erforderlich.



Biotopverbund

      •   Die neben den beiden Standorten Mansergh-Barracks und Princess-Royal-Barracks
          fließenden Gewässer, Dalke und Ems, sind Bestandteil des Biotopverbundsystems der Stadt
          Gütersloh.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                                 19

2.4       ERGEBNISSE DER EXPERTENGESPRÄCHE

Die Protokolle zu den einzelnen Expertengesprächen sind im Anhang zu finden.

2.4.1 FLUGPLATZ

Eigentümer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA

      •   Die Appartements haben – zumindest in kleineren Stückzahlen – durchaus einen Marktwert.
          Dies gilt auch für die kleine Ein-Familienhaus-Siedlung nördlich der Marienfelder Straße.
      •   Für die flugplatztypischen Gebäude werden kaum Vermarktungsmöglichkeiten gesehen.
      •   Der Flugplatz ist eine der wenigen großen zusammenhängenden Flächen in der Region.
      •   Mögliche Unterschutzstellungen für Natur- und Landschaftsschutzbereiche sind evtl. im Süden
          des Areals, im Uferbereich der Ems, möglich.
      •   Ein Problem für die Entwicklung stellt die unzureichende Verkehrserschließung des
          Flugplatzgeländes dar.
      •   Die Gesamtfläche ist nicht als Ganzes vermarktbar, sondern ein kleinteiliger Nutzungsmix ist
          realistisch.
      •   Mit Altlasten muss gerechnet werde; Art und Umfang sind derzeit nicht bekannt.

Natur- und Landschaftsschutz, Freizeit (Fachbereich Umweltschutz der Stadt GT, NABU)

      •   Bezüge zur historischen Nutzung sollen auch nach dem Abzug erkennbar bleiben (Gebäude,
          Park)
      •   Auf dem Flugplatz wäre eine gewerbliche Nachfolgenutzung in Teilen auch mit Belangen des
          Naturschutzes kompatibel.
      •   Die Eignung von Türmen, Bunkern etc. als Refugium für spezialisierte Tierarten sind zu prüfen.
      •   Auf einem Teil des Flugplatzgeländes sollten ggf. ökologische Ausgleichsmaßnahmen
          umgesetzt werden.
      •   Bezüge zum städtischen Freiraumsystem können durch eine Renaturierung hergestellt
          werden; dabei könnten weitere Flächen für die Naherholung erschlossen werden.
      •   Mit dem Vorhandensein schutzwürdiger Biotopstrukturen ist auf jeden Fall zu rechnen. Der
          Erhalt schutzwürdiger Teilbereiche ist anzustreben.
      •   Die geplante Ausweisung von GE-Flächen östlich des Areals sowie nördlich der Marienfelder
          Straße wird kritisch gesehen.


Wirtschaft, Handel, Marketing (IHK, Wirtschaftsförderung Stadt und Kreis, Stadtmarketing
Gesellschaft, Flughafen GmbH)

      •   Die Nachbargemeinden Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz sollen in die Planungsphase
          von Beginn an einbezogen werden.
      •   Der Flugplatz ist kein Standort für eine Campus-Bildungseinrichtung.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                            20

   •   Eine Entscheidung „Pro oder Contra“ Flugplatznutzung wird erst getroffen, wenn die
       militärische Nutzung aufgegeben wird bzw. der Status Flugplatz soll nicht aufgegeben werden,
       auch wenn gewerbliche Nutzung vorher erfolgt.
   •   Für die zukünftige Nutzung als Flugplatz gibt es derzeit kein tragfähiges Geschäftsmodell.
       Evtl. ist für die Zukunft ein Geschäftsflugplatz denkbar. Ein Flugplatz ist ein zwar ein
       Imagefaktor, für Gütersloh ist aber ICE-Haltehäufigkeit wichtiger.
   •   GE-Nutzung (auch außerhalb des Flugplatzes südlich der Marienfelder Straße) nur mit neuer
       Anbindung an A 2 / A 33 denkbar.
   •   Auf keinen Fall sollen alle GE-Bedarfe der Region auf dem Flugplatzgelände gebündelt
       werden.
   •   Wenn keine kommerzielle Nutzung möglich ist, ist das Areal im Rahmen eines
       Ausgleichsflächenpools – auch interkommunal – zu entwickeln.
   •   Eine Vision ist die Einrichtung eines Oldtimer – Eventzentrums wie das „Meilenwerk“ in
       Düsseldorf oder das kürzlich eröffnete „Lenkwerk“ in Bielefeld.


2.4.2 NACHRICHTENKASERNE

BImA

   •   Die Präferenz bei der Vermarktung des Geländes liegt auf der Wohnnutzung.
   •   Eine gute Marktposition wird auch in Zukunft für Büro- und Verwaltungsnutzungen erwartet.
   •   Das Offizierskasino steht unter Denkmalschutz bzw. ist dafür vorgesehen.
   •   Eine Umnutzung von Bestandsgebäuden für Büros oder Praxen ist denkbar.


Natur- und Landschaftsschutz, Freizeit (Fachbereich Umwelt Stadt GT, NABU)

   •   Der parkartige Charakter der Fläche hat einen besonderen Reiz und sollte erhalten werden.
   •   Denkbar wäre eine Mischnutzung mit Bildungs-/Campuseinrichtungen und Wohnen, ggf. auch
       kleinteiliges Gewerbe.
   •   Umnutzungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude sollten geprüft werden.
   •   Mit den Randbereichen zur Dalke und zur umgebenden Landschaft sollte sorgfältig
       umgegangen werden, da dieses Areal eine besondere Bedeutung für innerstädtische
       Naherholung hat. Bauliche Erweiterungen nach Osten sollten nicht geduldet werden.
   •   Teilflächen können für bereits laufende Renaturierungsmaßnahmen der Dalke-Aue zur
       Verfügung gestellt werden.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                             21

Wirtschaft, Handel, Marketing (IHK, Wirtschaftsförderung Stadt und Kreis, Marketing
Gesellschaft)

      •   Die nahe der Innenstadt liegende Kaserne soll durch eine Mischung aus Wohnen, Bildung,
          Dienstleistungen – auch in Richtung IT - und nichtstörendes Gewerbe genutzt werden.
      •   Zuvor sollte für diesen Standort bei ARVATO, ggf. auch bei Miele, das entsprechende
          Interesse abgefragt werden.
      •   Diese Kaserne ist – eher als das Flugplatzgelände - für Naherholungsnutzungen geeignet, im
          Sinne eines Erlebnisparks mit Konzept wie z.B. des Maximilian Parks in Hamm.
      •   Die Aufwertung und Weiterentwicklung des Natur- und Erholungsraums an der Dalke sollte
          bei allen Umnutzungslösungen beachtet werden.

2.5       ERGEBNISSE DER FACHGESPRÄCHE STADTÄMTER

Teilnehmer waren Vertreter der Verwaltungsspitze mit Bürgermeisterin, Beigeordneten für
Kultur/Sport, Finanzen/Umwelt/Recht, Bau/Verkehr, Bildung/Jugend/Familie/Soziales sowie der
Bürovorsteher der Bürgermeisterin und des Rates ebenso wie Mitarbeiter folgender Fachbereiche:
Stadtplanung, Bauordnung/Denkmalpflege, Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung,
Umweltschutz, Familie/Soziales und Geodaten.

(Vgl. Teilnehmerliste und Protokoll im Anhang)

2.5.1 FLUGPLATZ

Wohnen/ Wohninfrastruktur

      •   Der Standort ist für eine dauerhafte Wohnnutzung und einen neuen Stadtteil nicht geeignet.
      •   Eine Etablierung als Hotel oder Ferienwohnungskomplex (im Kontext mit Freizeitanlagen und
          Sporteinrichtungen) ist denkbar – insbesondere vor dem Hintergrund der neugebauten
          Appartements in den Mannschaftsunterkünften.

Gewerbe/Dienstleistungen/Flugbetrieb

      •   Ausgangsposition: Flugbetrieb endgültig einstellen
      •   Entwicklung eines GE-Gebietes mit breitem Themenprofil
      •   Interkommunales GE-Gebiet mit internationaler Bedeutung
      •   Herausarbeiten eines Alleinstellungsmerkmals (z.B. neue Werkstoffe, Gesundheit)
      •   Thema „Erneuerbare Energien“: Energie affines Gewerbe, F+E Energie, Campus New
          Energy, Energie von unten – GT energiemäßig autark!
      •   Hohe städtebauliche, architektonische, ökologische Qualität der Ansiedlungen
      •   Beachtung der bauhistorischen Substanz
      •   FH-(Ableger)Standort
      •   kein FOC-Einzelhandelsstandort.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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Zur Verkehrsanbindung wurde festgehalten:

   •   Nutzung des vorhandenen Bahnanschlusses
   •   Keine Verschlechterung der Verkehrssituation
   •   Ggf. Verbesserung der überregionalen IV-Anbindung je nach Nutzungsintensität des
       zukünftigen GE-Standortes.



Natur/ Umwelt/ Freizeit/ Erholung

   •   Erhaltung der „natürlichen“ Potentiale und Entwicklung eines Naturschutzgebietes
   •   Neue bauliche Nutzungen nur auf bereits bebauten Flächen
   •   Entsiegelungsmaßnahmen (bspw. auf den bisherigen Start- und Landebahn sowie den
       Rollbahnen) anrechnen für Ausgleichsflächenpool
   •   Fläche soll kein Bestandteil eines Nationalparks werden
   •   Ansiedlung kleinteiliger intensiver Freizeiteinrichtungen (z.B. BMX), auch kommerzieller Art
   •   Vision: Herstellung eines Sees mit entsprechenden Freizeiteinrichtungen (Phoenix-See in
       Dortmund).
   •   Weitere Nutzung der vorhandenen Sportanlagen
   •   Einrichtung einer Internationalen Sporthochschule oder eines Sport-Leistungszentrums.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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2.5.2 NACHRICHTENKASERNE

Wohnen/ Wohninfrastruktur

   •   Guter Wohnstandort für unterschiedliche Wohnformen – auch Mehrgenerationswohnen
   •   Keine Monostruktur „Wohnen“, sondern Mischnutzung – auch mit KiTa etc.

Gewerbe/ Dienstleistungen

   •   Campus-Standort (FH, Internationale Schule, Sporthochschule) – aufgrund Nähe zur
       Innenstadt und zur Autobahn besser als das Flugplatzgelände?
   •   Nicht störendes Gewerbe
   •   Umnutzung vorhandener Denkmäler
   •   Stadt- und/oder Kreisarchiv
   •   Nutzung der guten Verkehrsanbindung

Natur/ Umwelt/ Freizeit/ Erholung

   •   Weiterentwicklung der Uferbereiche der Dalke als Naherholungsraum
   •   Weitere Nutzung der vorhandenen Sportanlagen
   •   Sport-Campus
   •   Musik-Übungsräume oder Galerien (Kreativräume für Künstler) in Teilen der vorhandenen
       Gebäude
   •   Freizeit- und Kulturangebot (wie Berlin Tempelhof)
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   24




          AUFTRAG DER NRW.URBAN GMBH &CO.KG
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3.       AUFTRAG DER NRW.URBAN GMBH & CO. KG

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich dazu entschlossen, den vom Abzug
der Militärs betroffenen Kommunen planerische und prozesssteuernde Hilfestellung zukommen zu
lassen. Auf der Basis eines entsprechenden Angebotes erteilte das Ministerium der NRW.URBAN
Mitte Juni 2011 einen Auftrag zur Durchführung einer mehrteiligen Perspektivenwerkstatt in enger
Kooperation mit der Stadt Gütersloh.




Das beauftragte moderierte Werkstattverfahren ist eine frühzeitige, integrative Verfahrensweise zur
Findung von Perspektiven und möglichen Folgenutzungen der britischen Standorte in Gütersloh. Das
Verfahren der Perspektivenwerkstatt strebt die Beteiligung lokaler und regionaler Akteure mit dem Ziel
einer möglichst weitgehenden Verständigung an. Dabei sollen im Zuge eines Werkstattverfahrens in
zwei Schritten das Entwicklungspotential der Flächen eingeschätzt werden und ein möglichst enger
Korridor potenzieller und realistischer Nutzungsziele identifiziert sowie die notwendigen
Prozessstrukturen für den weiteren Konversionsprozess bestimmt werden.

Als erster Schritt - vor Durchführung der Werkstätten - erfolgte die Auswertung von
Informationsmaterialien zu städtischen und regionalen Planungen, Fachplanungen und Analysen, z.B.
zu den Themenfeldern Gewerbeflächenentwicklung und Landschaftsentwicklung.

Im Rahmen der Expertengespräche wurden Ziele und Absichten von Nachbarkommunen, Akteuren
des Prozesses sowie Behörden, Verbänden, Interessensträgern sowie dem Eigentümer sondiert. Die
Ansprechpartner wurden vorab im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen der Stadt Gütersloh
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                           26

Gewerbeimmobilienmarkt Gütersloh, naturräumliche Verflechtungen und Entwicklung sowie
regionalwirtschaftliche Entwicklungsaussichten.

Jeder Werkstatttermin wurde in enger Kooperation mit dem von der Stadt Gütersloh als
Konversionsbeauftragten ernannten Planungsamtsleiter Michael Zirbel geplant und organisiert. Ziel
war es, in einem offenen Arbeitsprozess bei den jeweiligen Werkstattteilnehmern fachliches und
lokales Know-how sowie ihre Ersteinschätzungen abzufragen. Dieses Wissen und die ersten
Wertungen trugen dazu bei, die Grundlagen für die Entwicklung ziviler Nutzungsperspektiven für die
beiden Gütersloher Militärstandorte aus Sicht der Stadt Gütersloh zu schaffen. Die Werkstätten
erforderten ein hohes Maß an einem offenen und vertraulichen Austausch sowie eine Diskussion ohne
Vorfestlegungen und der Möglichkeit, unvoreingenommen Stellung zu beziehen.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   27




            DURCHFÜHRUNG EINER MEHRTEILIGEN
         PERSPEKTIVENWERKSTATT IN GÜTERSLOH
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                         militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                          28

4.       DURCHFÜHRUNG EINER MEHRTEILIGEN PERSPEKTIVENWERKSTATT
         IN GÜTERSLOH

Gemäß Angebot von NRW.URBAN an das MWEBWV NRW und im Zuge der weiteren konkreten
Abstimmung mit der Stadt Gütersloh über die Durchführung der vorgesehenen zweiteiligen
Perspektivenwerkstatt zur Bestimmung von Zielen und Prozessen für die Nachnutzung der
Militärstandorte in Gütersloh wurde ein schrittweises Vorgehen vereinbart. Die erste
Perspektivenwerkstatt unter Beteiligung von Vertretern der Fachverwaltung sowie Vertretern des
Rates der Stadt Gütersloh fand am 13.10.2011 statt. Im Vorfeld waren in Expertengesprächen mit
Fachleuten aus Gütersloh und der Region sowie dem Eigentümer BImA die unterschiedlichen
Fachmeinungen aus den Bereichen Wirtschaftsentwicklung, Wohnungsmarkt, Landschaft und
Freiraum sowie technische Infrastruktur zusammengetragen worden. Die Expertengespräche mit allen
fachlichen Dienststellen der Stadt Gütersloh wurden aus Gründen der Vereinfachung am 29.09.2011
in Form eines gemeinsamen Fachgespräches im Rathaus der Stadt Gütersloh durchgeführt; mit der
Wirtschaftsförderung und dem Fachbereich Umweltschutz hatten vorher jedoch schon vertiefende
Einzelgespräche stattgefunden. Die Ergebnisse dieser ausgewerteten Fachgespräche wurden als
Input in die kommunale Werkstatt am 13.10.2011 eingebracht.

Das Ergebnis aus der kommunalen Werkstatt wurde danach im Rahmen einer Regionalwerkstatt am
16.11.2011 den Vertretern regionaler Körperschaften und Verbänden zur Reflektion und Verdichtung
zur Diskussion gestellt. Mit der Absicht einer weitgehenden Konsensfindung wurden
Zielformulierungen gesucht, aus denen sich umsetzungsorientierte, gleichwohl aber auch regional und
kommunal strategisch relevante Handlungskonzepte ableiten lassen gemäß dem Motto: Aus
Strategien konkrete Handlungsaufgaben formulieren.

Unabhängig von den einzelnen Leitbildern für die Nutzungen stehen insbesondere die spätestens
2020 auf den Markt kommenden Flächen des Flugplatzes in lokaler und regionaler Konkurrenz. Dies
unterstreicht die Bedeutung gemeinsamer, regional vernetzter Perspektiven– und
Strategieentwicklung. Der Werkstattprozess gab in der kritischen Auseinandersetzung mit den
Potenzialen, Risiken und Erwartungen eine strategische Richtung für das vor, was in Zukunft auf
beiden Konversionsarealen in Gütersloh möglich sein kann, welche Wege dort hin führen können und
was auf jeden Fall zu verhindern ist. In den Terminen haben die Teilnehmer engagiert ihre Auffassung
vertreten und eine offene Auseinandersetzung geführt.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                         29

4.1    DIE KOMMUNALE WERKSTATT – FLUGPLATZ UND
       NACHRICHTENKASERNE AUS KOMMUNALER SICHT

Der Ablauf der Werkstatt am 13.10.2011 (vgl. auch die Auszüge aus der Präsentation im Anhang):

16:00 Uhr      Begrüßung durch Bürgermeisterin Maria Unger
               und Geschäftsführer Franz Meiers, NRW.URBAN


16:10 Uhr      Einführung und Darstellung der Standorte durch NRW.URBAN

16:30 Uhr      Moderierte Arbeitsrunde zu möglichen Entwicklungszielen und Perspektiven

               Flugplatz

               Nachrichtenkaserne

17:45 Uhr      Pause

18:00 Uhr      Input: Bericht über die Ergebnisse der Expertengespräche
               (externe Institutionen und Verwaltung durch NRW.URBAN)


18:30 Uhr      Moderierte Arbeitsrunde zur Überprüfung der eigenen Position und zur
               Gewichtung möglicher Entwicklungsperspektiven

19:30 Uhr      Fazit, Ausblick

20:00 Uhr      Ende

Aus dem Rat der Stadt Gütersloh nahmen 3 Vertreter der SPD, 3 Vertreter der CDU, 2 Vertreter der
Grünen, 2 Vertreter der BfGT, ein Vertreter der FDP und ein Vertreter der UWG teil.

Teilnehmer waren auf der Arbeitsebene Vertreter folgender Fachbereiche der Stadtverwaltung
Gütersloh:

Stadtplanung

Bauordnung/Denkmalschutz

Immobilienmanagement/Wirtschaftsförderung

Der Beigeordnete des Dezernats 4 (Bau und Verkehr) sowie die Bürgermeisterin und der
Bürovorsteher für die Bürgermeisterin und den Rat.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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Zum Ablauf:

Nach einer Einführung wurde die Arbeitsweise der Werkstatt vorgestellt. Anschließend wurden die
wesentlichen Ergebnisse der Grundlagenerhebung mit den Ergebnissen der Experteninterviews
dargestellt. Danach folgte eine Arbeitsrunde zu den Entwicklungsperspektiven und -zielen. Mittels
Metaplantechnik erarbeiteten die Teilnehmer in dieser ersten Runde Vorstellungen zu den Leitbildern
der Nutzung Wohnen, Gewerbe/Dienstleistungen, Natur/Umwelt/Freizeit und Sonstiges. Hierbei wurde
nach vorstellbaren und ungewünschten Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven unterschieden
sowie eine Kategorie „noch ohne Festlegung“. In der zweiten Arbeitsrunde erfolgte nach Vorstellung
und Diskussion der erarbeiteten Zielvorstellungen durch die Teilnehmer eine Bewertung der Ziele mit
Hilfe von Punktevergaben. Dabei hatte jeder Teilnehmer die Möglichkeit, acht Punkte zur besonderen
Gewichtung einer oder mehrerer Zielvorstellungen zu vergeben und damit die auf den Kärtchen
festgehaltenen Zielvorstellungen individuell zu gewichten.



4.1.1 ZUSAMMENFASSENDE ERGEBNISSE DER KOMMUNALEN WERKSTATT

        (vergl. Stellwandcharts und Fotos im Anhang)

A       Flugplatz

    1. Die Entwicklung der Fläche bedarf eines Alleinstellungsmerkmals, das die
        Konversionsmaßnahme mit regionaler Ausstrahlung profiliert.

    2. Eine dauerhafte Wohnnutzung wird ausgeschlossen.

    3. Ebenfalls auszuschließen ist eine große, einheitliche Nutzung über die gesamte Fläche.

    4. Eine gewerbliche Nutzung, zumindest in Teilbereichen des Flugplatzgeländes, wird
        befürwortet.

    5. Eine fliegerische Nachnutzung als Vorfestlegung findet nicht statt.

Im Einzelnen wurden im Rahmen dieser Werkstatt die 4 Leitbilder der Nutzung intensiv diskutiert:

    1. Die klassische, dauerhafte Wohnnutzung ist als zivile Folgenutzung auszuschließen.
        Das Gelände verfügt über keinerlei Wohnfolgeeinrichtungen, weder an öffentlicher noch an
        privater Versorgungsinfrastruktur. Die Gütersloher Stadtentwicklungsplanung setzt gezielt auf
        die Förderung der Innenentwicklung, so dass eine Entwicklung eines isolierten
        Außenstandortes wie des Flugplatzgeländes kontraproduktiv wäre. Die Entwicklung eines
        Wohnstandortes wäre mit erheblichen Folgekosten für die Stadt Gütersloh verbunden und
        würde zugleich die in Entwicklung befindliche, bzw. mit Priorität vorgesehenen Wohnstandorte
        in ihrer Existenz bedrohen. In diesem Zusammenhang wird auf die rd. 1.000 Wohneinheiten
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                              31

    hingewiesen, die im Verlauf des Konversionsprozesses bis spätestens 2020 zusätzlich auf
    den Gütersloher Wohnungsmarkt gebracht werden.
    Nicht ausgeschlossen wird jedoch temporäres Wohnen, das als Wohnen in Ferienanlagen,
    Bildungshäusern oder Internaten möglich sein kann.
2. Gewerbliche Nutzungen sind auf dem Flugplatzgelände vorstellbar und durchaus
    gewünscht. Hervorgehoben werden dabei die Ansiedlungsmöglichkeiten für kleinteilige
    Gewerbeansiedlungen. Grundsätzlich könnte aber auch die Ansiedlung eines 10 ha-Betriebes
    möglich gemacht werden. Vor dem Hintergrund der bereits in der Entwicklungsplanung
    vorgesehenen Gewerbeflächenausweisung im südöstlichen Anschluss des Flugplatzgeländes
    wird für einen Flächentausch optiert, um die Freiräume außerhalb des Flugplatzes zu
    schonen.
    Eine gewerbliche Nutzung erfordert eine leistungsfähige Verkehrserschließung: Der
    Bahnanschluss, der das Flugplatzareal mit dem überörtlichen Schienennetz verbindet, soll
    wieder in Betrieb genommen werden. Als Schlüsselthema wird eine direkte Anbindung an die
    beiden Autobahnen A 2 (nach Süden) und A 33 (nach Norden) betrachtet. Eine
    leistungsfähige Erschließung über den Stadtring von Gütersloh ist nicht gegeben. In diesem
    Zusammenhang wird formuliert, dass eine optimierte Verkehrsanbindung nicht zu Störungen
    für Wohnbedingungen und Naturlandschaften führen darf.
    Eine Festlegung auf den Weiterbetrieb der Flugplatznutzung wird abgelehnt. Von mehreren
    Seiten wird jedoch angemerkt, dass ein potenzieller Standortvorteil durch die gültige
    Flugerlaubnis nicht vorzeitig aufgegeben werden soll, solange andere zivile Nachnutzungen
    dem nicht entgegenstehen.


3. Der Abzug der britischen Truppen wird als große Chance für die Entwicklung von
    Natur, Umwelt und Freizeit auf dem Flugplatzgelände betrachtet. Naturschutzwerte
    Flächen müssen gesichert werden, wobei eine Entwicklung großräumiger Naturschutzareale
    anzustreben ist. Konkret angesprochen werden insbesondere die zur Ems angrenzenden
    Teilflächen, die für die weitere Entwicklung des Auenprofils sowie der Flusslandschaft der
    Ems insgesamt benötigt werden.
    Vor dem Hintergrund der großflächigen Versiegelungsanteile des Flugplatzgeländes wird eine
    Nutzung als örtliche bzw. regionale Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft
    befürwortet und auf mögliche Ertragsaussichten hingewiesen.
    Neben der Nutzung für Natur- und Landschaftsschutz werden weitere naturverträgliche
    Sondernutzungen angesprochen: Konkret benannt werden ein naturverträglicher Freizeitpark
    im Sinne einer naturerlebnisorientierten Ferienfreizeit, eine wissenschaftliche Tierzucht (z.B.
    für bedrohte Arten) und die extensive landwirtschaftliche Nutzung unter biodynamischen
    Prinzipien.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                        militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                             32

    4. Bezüglich der sonstigen Nutzung herrscht eine breite Übereinstimmung über die
        Eignung des Flugplatzareals für die ressourcenschonende Energiegewinnung. Durch
        die Größe des Areals – so die allgemeine Übereinstimmung – wird auch die Platzierung von
        großflächigen Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen möglich. Die Eignung des Standortes zur
        Nutzung von Erdwärme soll geologisch untersucht werden. Als geeignete Flächenbereiche
        werden insbesondere die für andere Nutzungen schlecht verwertbaren Standorte der Shelter-
        Anlagen angesprochen, die auf Grund hoher Abbruchkosten kaum wirtschaftlich zu beseitigen
        sind, sowie die ausgedehnten Flächen der Roll-, Start- und Landebahnen für Photovoltaik-
        Anlagen. Konflikte mit einer Nutzung für den Naturschutz sind dabei auszuschließen.
        In den heute bebauten Bereichen werden in diesem Zusammenhang gute
        Standortbedingungen für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Themenfeld
        regenerativer Energien herstellbar sein.

        Prozess und allgemeine Strategie:

        In der ersten Werkstattrunde gingen die Teilnehmer in der Einschätzung gemeinsam davon
        aus, dass ein Rückbau der bestehenden Gebäude grundsätzlich sinnvoll ist. Für die Gebäude
        mit jüngerem Entstehungsdatum, wie z.B. den Appartementblocks oder einzelne Hangars, soll
        im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes die wirtschaftliche und funktionale Eignung
        überprüft werden.

        Der Entwicklungsprozess wird sehr lange Zeit in Anspruch und muss in Teilschritten erfolgen.

        Möglichst frühzeitig ist Klarheit über die Altlastenverhältnisse auf dem Gelände zu erlangen.




B       Nachrichtenkaserne

Zu diesem Standort zeichnete sich ein breiter Konsens aller Werkstattteilnehmer über das Ziel ab, die
Chance zur Entwicklung eines eigenen Quartiers, dessen heutige städtebauliche Struktur wegen
seiner Qualität auch zukünftig erhalten bleiben soll, zu entwickeln. Die Lage zur Innenstadt sowie zur
Autobahn und das Strukturgefüge von Freiraum, sozialem Umfeld und Lage im Stadtraum, machen
das Quartier zu einem idealen Standort für innovatives Wohnen und hochschulbegleitender
Forschungs- und Bildungstätigkeit.

Übereinstimmung herrscht auch darüber, dass mit der Entwicklung der Nachrichtenkaserne keine
Konkurrenzen zu anderen Entwicklungsbereichen der Stadt Gütersloh aufgebaut werden. Vielmehr
bestünden auch bei der Entwicklungsperspektive ab 2020 gute Aussichten, dass dieser Standort
seinen Stellenwert im Marktgeschehen Gütersloh finden wird.

Für die im Rahmen des Workshops diskutierten vier Leitbilder der Nutzung entwarfen die
Werkstattteilnehmer die folgenden Perspektiven:
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                          33

1. Der Standort ist prädestiniert für innovative Wohnformen, deren Konkretisierungen sich
    bis 2020 selbständig entwickeln werden. Das zukünftige Quartier hat gute Marktchancen,
    als modellhafter Standort für verschiedene, innovative Formen des Zusammenlebens
    entwickelt zu werden. Als potenzieller Standort für Hochschul- und Bildungseinrichtungen
    kann dabei die Chance genutzt werden, studentisches Wohnen und temporäres Wohnen (z.B.
    für Forschungsaufenthalte) zu realisieren. Für eine weitergehende Konkretisierung des
    möglichen Wohnungsbedarfes ist der Zeitpunkt zu früh; eine weitere Verdichtung der
    Zielgruppenorientierung bleibt den Jahren bis zur tatsächlichen Schließung der
    Nachrichtenkaserne vorbehalten.


2. Der Standort Nachrichtenkaserne bietet ideale Voraussetzungen, um neben dem
    Wohnen als Standort für (Hochschul-)Bildung, Forschung, Entwicklung und Büros
    definiert zu werden. Denkbar sind dabei Einrichtungen der Fachhochschule sowie
    Möglichkeiten zur Ansiedlung von Universitätsausgründungen oder privaten Instituten.
    Die Größe des Standortes macht es möglich, zusätzlich Standorte für nicht störendes
    Gewerbe, Dienstleistungen und Service auf der Fläche zu entwickeln. In der Folge soll
    untersucht werden, inwieweit der Umbau von Bestandsgebäuden für diese Nutzungen
    möglich ist.
    Begleitend soll „akademisches Leben“ auf dem Areal der Nachrichtenkaserne entstehen:
    Neben dem Wohnen für Studenten und Hochschulangehörige, Restaurants, Kneipen, Läden.


3. Die Grün- und Freiflächenstrukturen der Nachrichtenkaserne tragen wesentlich zur
    heute schon bestehenden positiven Ausstrahlung des Standortes bei und sollen
    deshalb bei der Neuentwicklung erhalten bleiben.
    Eine Weiterentwicklung ist insbesondere an den Uferbereichen der Dalke möglich, wo eine
    Ergänzung der Uferbiotope anzustreben ist; bei einer Konversion zusätzlich entstehende
    Uferbereiche sind dazu zu nutzen, die Grünvernetzungsstrukturen zu ergänzen und das
    Gesamtkonzept für die Ems und ihre Zuflüsse weiter auszubauen.
    Genutzt werden soll die Konversion ebenfalls dazu, Fuß- und Radwegeverbindungen von und
    zur Innenstadt über das Konversionsareal zu verbessern.


4. Als sonstige Nutzungen sind die auf dem Gelände bestehenden Sportanlagen in einem
    hervorragenden Zustand und können einen örtlichen Bedarf der ansässigen Vereine
    abdecken.
    Aus der Werkstatt wurden dazu Wünsche formuliert, die Sportnutzungen durch den Bau einer
    Eissporthalle oder eines Sportzentrums mit einem Sporthotel weiter auszubauen.

    Als weitere sonstige Einrichtungen wurden in der Werkstatt Einzelnutzungen benannt, deren
    Verträglichkeit mit dem Gesamtziel „Hochschulquartier“ in den folgenden Arbeitsschritten zu
    prüfen ist:
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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               Jugendeinrichtungen, insbesondere Disco,
               Bauhof,
               Stadtarchiv.

Die Teilnehmer der kommunalen Werkstatt wiesen einmütig auf die Notwendigkeit hin, den
Qualitätsstandard der räumlichen und architektonischen Entwicklung sehr hoch anzusetzen.
Vorhandene bauliche Strukturen sind auf ihre Verwendbarkeit zu überprüfen, wobei grundsätzlich von
einer Abräumung des Kasernenareals ausgegangen wird. Eine Weiterführung von schulischen
Nutzungen wird kategorisch ausgeschlossen.

4.2       REGIONALWERKSTATT AM 16.11.2011 – DIE STANDORTE „FLUGPLATZ“
          UND„ NACHRICHTENKASERNE“ AUS DER SICHT REGIONALER UND
          ÜBERREGIONALER AKTEURE SOWIE DES EIGENTÜMERS BIMA

Ablauf der Regionalwerkstatt am 16.11.2011 (vgl. auch die Auszüge aus der Präsentation im Anhang)

Teil 1:

14:00 Uhr       Begrüßung durch Frau Bürgermeisterin Maria Unger

14:10 Uhr       Einführung in das Programm durch Franz Meiers, Geschäftsführer der NRW.URBAN,
                mit anschließender kurzer Vorstellungsrunde

14:30 Uhr       Ergebnisse Grundlagenermittlung durch NRW.URBAN

15:00 Uhr       „Der Blick von außen“ Kathrin Osbelt, Agentur KO2B (vgl. Präsentation im Anhang)

15:30 Uhr       Einführung in die Gruppenphase, NRW.URBAN

15:40 Uhr       Ergebnisse der kommunalen Werkstatt, NRW.URBAN

16:00 Uhr       Pause

Teil 2:

16:15 Uhr       Arbeit in der Arbeitsgruppe

17:15 Uhr       Vorstellung der Ergebnisse im Plenum

17:30 Uhr       Weiterer Verfahrensprozess und Zusammenarbeit

17:45 Uhr       Fazit und Ausblick

18:00 Uhr       Ende der Werkstatt
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                        militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                             35

Teilnehmer waren seitens der Stadt Gütersloh die Bürgermeisterin, der Bürovorsteher der
Bürgermeisterin und des Rates, der Beigeordnete des Dezernates 4 (Bau und Verkehr), Vertreter der
verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung sowie eine Vertreterin der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.

Weitere Teilnehmer waren Vertreter der zukünftigen Eigentümerin BImA, der Bezirksregierung
Detmold, des Kreises Gütersloh, der Industrie- und Handelskammer, der Flughafengesellschaft, des
Bauvereins Gütersloh sowie des B.U.N.D. (vgl. Teilnehmerliste im Anhang).

Zum Ablauf

Nach Begrüßung durch Frau Bürgermeisterin Maria Unger und Einführung in das Programm sowie die
bisher geleisteten Arbeitsschritte durch NRW.URBAN erfolgte ein Input-Vortrag von Frau Kathrin
Osbelt, Geschäftsführerin der Dortmunder Agentur KO2B, mit dem Titel „Der Blick von außen“. Frau
Osbelt hatte sich die beiden Kasernenstandorte sowie die Wohnquartiere der britischen Streitkräfte mit
dem unvoreingenommenen Blick der planungsfachlich nicht vorgeprägten „Erstbesucherin“
angeschaut und gab in der Werkstatt die Eindrücke ihrer Visiten sowie von Einzelgesprächen mit
Passanten und Bewohnern wieder. Ihr Fazit: Alles wirkt aufgeräumt, sauber und geordnet –und passt
damit zu dem Bild, das sie von Gütersloh gewonnen hat: Gediegen, spießig und ein wenig langweilig.
Ihre Empfehlung: Standorte schaffen, in denen sich städtisches Leben auch mit
Überraschungseffekten entwickeln kann.

Vor Beginn der Arbeitsrunde zu den möglichen Entwicklungszielen für die beiden Kasernenstandorte
wurden die im Rahmen der kommunalen Werkstatt erarbeiteten Aussagen zu vorstellbaren,
indifferenten und ungewünschten Perspektiven vorgestellt. Da die Teilnehmerzahl nicht über 30
hinaus ging, wurde nur in einer Gruppe gearbeitet, so dass die Vorstellung der Arbeitsergebnisse im
Plenum entfiel.

Zusammengefasste Ergebnisse der Regionalwerkstatt

(vergl. Stellwandcharts und Fotos im Anhang)


Die Vertreter von Rat und Verwaltung der Stadt Gütersloh unterstrichen als strategisches Oberziel
eine Entwicklung auf den beiden Standorten gemäß den Zielen der Gütersloher
Stadtentwicklungsplanung. Erwartungsgemäß formulierten die Vertreter der BImA ihre Position, dass
eine wirtschaftliche Verwertung der Flächen für sie im Vordergrund stehe, ohne sich der Diskussion
um eine zukunftsfähige Nachnutzung verschließen zu wollen.


A       Flugplatz

Das Flugplatzgelände soll in der weiteren Bearbeitung auf eine Eignung für gewerbliche
Ansiedlungen, die auch größer dimensioniert oder emittierend sein können, geprüft werden. Auf
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                      militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                               36

Grund der Lage und vor allen Dingen Größe der zu erwartenden Potenzialflächen soll die Chance
genutzt werden, interkommunale Lösungen weiter zu verfolgen, was nicht zuletzt aus Sicht der
Regionalplanung eine Realisierung deutlich erleichtern würde.

Ein wichtiges Kriterium für die Realisierbarkeit eines Gewerbestandortes ist die Prüfung von möglichst
störungsfreien Erschließungstrassen, insbesondere für den KFZ-Verkehr. Die Dimensionierung des
gewerblichen Ansiedlungsbereiches soll – so die konsensfähige Ansicht der Teilnehmer – von den
Möglichkeiten der Erschließung abhängig gemacht werden.

Festgestellt wurde in Übereinstimmung, dass ein großer Gewerbeflächenbedarf vorhanden ist, wobei
der Bedarf an Standorten für Handwerksbetriebe hervorgehoben wurde.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage der Weiterführung einer Flugplatznutzung. Hier stehen sich
Positionen „Flugplatznutzung sofort aufgeben“ Ansichten gegenüber, die die bestehenden Flugrechte
als Potenzial ansehen, das erst aufgegeben werden soll, wenn in der Region eine definitive
Übereinkunft über den nicht bestehenden Bedarf hergestellt worden ist.

Zum Thema einer Wohnnutzung auf dem Flugplatzgelände standen sich die Positionen der
zukünftigen Eigentümerin BImA und der anderen Werkstattteilnehmer gegenüber: Der kategorische
Ausschluss jeder dauerhaften Wohnnutzung deckt sich nicht mit den Erwartungen der künftigen
Eigentümerin, dass vor allem die relativ neuen Wohngebäude auf dem Flugplatzgelände auch für
dauerhafte Wohneinrichtungen genutzt werden sollen.

Den Konsens aller Teilnehmer fand die Feststellung, dass eine Wohnnutzung die gewerbliche
Entwicklung nicht stören darf. Eine temporäre Wohnnutzung (z.B. in touristischer Form oder im
Rahmen von Bildungseinrichtungen) deckte sich mit den Zielvorstellungen aller Teilnehmer.

Zum Themenbereich „Natur, Umwelt, Freizeit“ erhielten die in der kommunalen Werkstatt
erarbeiteten Zielvorstellungen weitgehende Zustimmung aus den Reihen der regionalen Werkstatt. Es
wurde darauf hingewiesen, dass eine enge Zusammenarbeit mit der biologischen Station Bielefeld zu
einer konstruktiven Weiterentwicklung der Aspekte Schützen – Bilden – Freizeit beitragen kann.

Strategie und Prozess:

Alle Teilnehmer der regionalen Werkstatt stimmten in ihrer Einschätzung darin überein, dass als
nächster Baustein zur Entwicklung eines Folgenutzungskonzeptes an einer Entwicklung eines
Grobnutzungskonzeptes mit räumlicher Darstellung gearbeitet werden muss. Hierzu sei es – so die
Ergebnisse aus der Regionalwerkstatt – notwendig, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Gütersloh,
Regionalplanung, Fachbehörden und Eigentümer die vorhandenen Kenntnisse und fachlichen
Einschätzungen auszuwerten, zusammenzuführen und räumlich abzubilden. Auf der Basis eines
solchen Grobnutzungskonzeptes können weitere Abstimmungen erfolgen sowie schrittweise die
Bausteine von Kostenermittlungen, Fachabstimmung und regionaler Abstimmung angegangen und
vertieft werden.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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B       Nachrichtenkaserne:

Die Teilnehmer der Regionalwerkstatt folgten der in der Kommunalwerkstatt erarbeiteten Vision eines
Hochschulquartiers, das die Nutzungen Wohnen, Bildung, Forschung und Freiraum beinhaltet. Zur
Vertiefung des Konzeptansatzes wird empfohlen, ein integriertes Handlungskonzept Wohnen zu
erarbeiten, das die wirtschaftlichen und funktionalen Rahmenbedingungen für eine konkrete Planung
der verschiedenen Nutzungselemente ermöglicht.

Die Umnutzung von Bestandsgebäuden soll von den Ergebnissen vertiefender
Gebäudeuntersuchungen abhängig gemacht werden, bei der die Faktoren der Gebäudequalitäten
sowie Kostenrelationen von Umnutzung zu Abriss/Neubau ermittelt werden.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   38




       ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND
                  NÄCHSTE ARBEITSSCHRITTE
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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5.       ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND NÄCHSTE
         ARBEITSSCHRITTE

Die vorliegenden Hinweise zu den genaueren Abzugsdaten der britischen Streitkräfte aus
Deutschland weisen darauf hin, dass Gütersloh einer derjenigen Standorte ist, der bis zum Jahr 2020
eine wichtige Rolle im Prozess des Abzuges einnimmt und daher eine vorzeitige Räumung beider
Standorte in Gütersloher nicht zu erwarten ist. Die Stadt Gütersloh benötigt diese Zeit, so eines der
wichtigen Ergebnisse aus diesem Werkstattverfahren, um die anstehenden Arbeitsschritte zur
Entwicklung von Strategien und Maßnahmen für den Konversionsprozess bewältigen zu können, so
unterschiedlich die beiden Standorte auch in Größe, Struktur und Funktion für die
Stadtentwicklungsplanung sind.

Für die Nachrichtenkaserne wurde im Rahmen des Werkstattprozesses ein Profil von den
Teilnehmern entwickelt. Die Vision eines Hochschulquartiers mit Wohnungen hohen Standards, auch
experimentellen Charakters, und einer hochwertigen städtebaulichen Gestaltung wurde
übereinstimmend und deutlich gezeichnet. Die bereits heute vorhandenen hohen Freiraumqualitäten
sollen weiter entwickelt werden und das Gütersloher Grünflächennetz ergänzen. Die der Stadt bis zur
Übergabe durch die britische Armee zur Verfügung stehenden Jahre können sinnvollerweise dazu
genutzt werden, durch ein integriertes Handlungskonzept Wohnen die Bedarfslage schärfer zu
konturieren und gemeinsam mit dem künftigen Eigentümer BImA ein entsprechendes
Nutzungskonzept zu entwickeln. Für die angestrebte Bildungs- und Forschungslandschaft mit
entsprechender Dienstleistungsergänzung kann auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und
ansässigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen ein Gesamtpaket für diesen räumlich und
strukturell attraktiven Bereich geschaffen werden. Die Stadt Gütersloh, Vertreter von Fachverbänden,
Regionalplanung und des Eigentümers stimmen darin überein, dass die Entwicklung der
Nachrichtenkaserne keine Konkurrenzentwicklung zu bestehenden Standorten ist, sondern dass
dieses Areal eine bisher nicht vorhandene Qualität darstellt, die Stadt und Region bereichern kann.

Das nahezu zehnmal so große Flughafengelände hat naturgemäß einen anderen Stellenwert sowohl
in der regionalplanerischen Bewertung als auch als Wertschöpfungsfaktor für den künftigen
Eigentümer BImA. Einigkeit konnte in den Perspektivenwerkstätten darüber hergestellt werden, dass
die Entwicklung von Nachfolgenutzungen keine auf der Hand liegenden Lösungen bereit hält, dass die
Fläche aber auch genügend Potenzial hat, um verschiedene, miteinander verträgliche Nutzungen,
aufzunehmen. Die in den Werkstätten entwickelten Visionen für diesen Standort weisen eindeutig in
zwei Hauptrichtungen:

     1. Weite Teile des heutigen Flugplatzgeländes werden zum Schutz von Biotopen und Landschaft
        grün bleiben; möglicherweise werden auch heute noch versiegelte Teilbereiche als
        Ausgleichsflächen dem Naturschutz zugeführt.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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   2. Ebenfalls Konsens besteht über die Chancen, die dieses Gelände für eine gewerbliche
         Nutzung bietet, wobei das Spektrum von der Ansiedlung kleinteiliger Betriebsstrukturen
         (Handwerksbetriebe) bis zur Darstellung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien
         und zur Erforschung ressourcenschonender Energiegewinnung reichen. Die gewerblichen
         Nutzungsbereiche werden voraussichtlich entlang der Marienfelder Straße anzusiedeln sein;
         eine Weiternutzung von Gebäuden ist im Verlauf nachfolgender Untersuchungsprogramme zu
         klären.


      3. Eine dauerhafte Wohnnutzung wird für das Flugplatzgelände ausgeschlossen. Der in der
         Gütersloher Stadtentwicklungspolitik klar formulierte Anspruch „Vorrang der Innenentwicklung“
         kann – so die weitgehende Übereinstimmung – nicht durch heute vorhandene wertige
         Wohnraumangebote auf dem Gelände ausgehebelt werden. Temporäre Wohnnutzungen z.B.
         zu touristischen oder Bildungszwecken können dabei durchaus denkbar sein, sofern andere
         Nutzungsarten des Geländes dadurch nicht beeinträchtigt werden.


   4. Das Thema Flugplatznutzung bleibt strittig: Während einerseits die Einschätzung vertreten
         wird, dass eine Flugplatznutzung die zivile Nachnutzung in zukunftsfähigen Funktionen
         erheblich behindert, wird von anderer Seite davor gewarnt, diese auch für die Region wichtige
         Option frühzeitig aufzugeben, solange nicht die Bedarfsfrage eindeutig geklärt ist.



5.1      DIE KOOPERATIVE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE

Die zurückliegende mehrteilige Perspektivenwerkstatt ist ein wichtiger Schritt in die Richtung, die
Grundsatzentscheidungen zur zivilen Nachnutzung kooperativ zu treffen und die zu Entscheidungen
führenden Prozesse transparent zu gestalten.

Unbestritten ist dabei die Rolle der Stadt Gütersloh als Trägerin der kommunalen Planungshoheit;
Stellenwert und Größe der Fläche machen das Areal jedoch auch zu einem Ankerpunkt für den zurzeit
in Arbeit befindlichen neuen Regionalplan und erfordern eine Perspektivenbestimmung, die im
Konsens von Landesplanung, Regionalplanung und der Abwägung der Interessen aller betroffenen
Nachbarkommunen verläuft.

Die künftige Eigentümerin BImA sieht in einem kooperativen Prozess der Strategie und
Maßnahmenentwicklung nach eigenem Bekunden ebenfalls eine Möglichkeit, den
Umwandlungsprozess ohne kontraproduktive Spannungsprozesse abzuwickeln, auch wenn die
Verwertungsinteressen durchaus konträr zu den Interessen von Stadt- und Regionalentwicklung
stehen können.

Die Stadt Gütersloh plant, zu Beginn des Jahres 2012 den zweiten Konversionsbericht zu
veröffentlichen. Die Ergebnisse der Perspektivenwerkstatt werden darin einen wichtigen Stellenwert
einnehmen und die inhaltlichen Eckpunkte aus Sicht der Stadtentwicklungsplanung weiter vertiefen.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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Die Stadt hat im Verlauf der Werkstatt ihren festen Willen erklärt, den anstehenden Prozess in enger
Abstimmung und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Partnern des Prozesses kooperativ in
Angriff zu nehmen. Ebenfalls im Jahr 2012 plant die Stadt Gütersloh die im Stadtgebiet befindlichen
militärisch genutzten Wohnungen hinsichtlich ihres Zustandes und ihrer möglichen Bedeutung für den
künftigen Wohnungsmarkt untersuchen zu lassen.



5.2    NÄCHSTE SCHRITTE

Der mit dem Abschluss des Werkstattverfahrens geschaffene Arbeitsstand bietet eine Grundlage, die
in den Fokus gestellten Nutzungsszenarien in einem räumlichen Grobkonzept darzustellen. Um
diesem Grobkonzept eine tragfähige Basis zu geben, müssen weitere Informationen über die
Strukturen und Beschaffenheit des Geländes, ihrer Gebäude und ihrer freiräumlichen Qualitäten
zusammengetragen werden. Zur potenziellen Marktplatzierung speziell in den Themenbereichen der
regenerativen Energiegewinnung und der Bereitstellung von gewerblichen Ansiedlungsflächen
müssen die regionalen Teilmärkte näher untersucht und die regionalplanerischen Bedingungen und
Abhängigkeiten in Zusammenarbeit der entsprechenden Fachstellen hinterfragt werden. Ein
konkretisierter Arbeitsplan, der ab dem Jahr 2012 von der Stadt Gütersloh in Zusammenarbeit mit
dem Land Nordrhein-Westfalen, der Regionalplanung und dem Eigentümer zu erarbeiten ist, könnte
die folgenden Arbeitsbausteine enthalten:

           Bestandsaufnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz, Einbindung der Fläche in
            überörtliche und regionale Schutzräume (Emssystem).
           Vertiefung der Fragestellung zu regenerativen Energien, insbesondere Windenergie und
            Photovoltaik.
           Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Frage der Schaffung eines
            Ausgleichsflächenpools.
           Marktabschätzung und Eingrenzung von Positionsschwerpunkten für gewerbliche
            Nutzungen auf der Fläche.
           Marktabschätzung von Freizeitnutzungen unter dem Begriff des sanften Tourismus.
           Weitere Altlastenuntersuchungen.
           Untersuchungen der aufstehenden und unterirdischen Bauwerke sowohl zur Frage
            potenzieller und wirtschaftlicher Weiternutzung wie auch zur Kostendimension im Falle
            der Abräumung.
           Erste räumliche Fixierung von Nutzungszonen auf dem Flugplatzgelände.

Außerhalb der beiden Kasernenstandorte verbleiben zahlreiche militärisch genutzte Wohnquartiere,
für die noch keine Erkenntnisse über energetisches Profil, Erneuerungszustand und Einordnung in
städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Zusammenhänge bestehen. Eine Erstuntersuchung nach
dem Modell der von NRW durchgeführten Erstbewertungen in Mönchengladbach und Herford könnten
sich in 2012 anschließen.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
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Darüber hinaus plant die Stadt Gütersloh im Rahmen des Konversionsprozesses für 2012 eine
Beteiligung der Öffentlichkeit. Über die Durchführung der Perspektivenwerkstätten wurde in der
örtlichen Presse berichtet, so dass die Bürger über den Fortgang dieser ersten Gespräche informiert
waren. Einzelne Gruppen haben daraufhin eingefordert, ebenfalls an dem Diskussionsprozess im
Rahmen der Konversion einbezogen zu werden. Dieses war für den Zeitraum nach Durchführung der
Perspektivenwerkstätten, in denen sich die lokale Politik und die Stadtverwaltung zunächst selbst
einen Überblick über die zu bearbeitende Thematik verschaffen wollten, bereits vorgesehen.
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   43




                                             QUELLENVERZEICHNIS
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                     militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                          44

6. QUELLENVERZEICHNIS

     Bezirksregierung Detmold: Regionalplan, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld
     BImA: Datenblatt Flughafen Gütersloh (Princess Royal Barracks), Bielefeld, 15.06.2011
     BImA: Datenblatt Mansergh Barracks, Bielefeld, 15.06.2011
     Junker und Kruse, Stadtforschung und Planung, Dortmund: Einzelhandels- und
      Zentrenkonzept für die Stadt Gütersloh, November 2008
     Stadt Bielefeld, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-
      Lübbecke, Kreis Paderborn: Wohnen in Ostwestfalen-Lippe, 1. Regionaler
      Wohnungsmarktbericht (Stichtag 31.12.2009)
     Stadt Gütersloh, Demografiebericht 2008
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Stadtentwicklung Gütersloh 2010,
      Abschlussbericht Juli 2002
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Gütersloh,
      25.02.2007, Stand: 12.01.2011
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Strategische Wohnbaulandentwicklung für die
      Stadt Gütersloh – Prioritätenliste der Wohnbauflächen, 24.02.2009
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Strategische Wohnbaulandentwicklung für die
      Stadt Gütersloh – Prioritätenliste der Wohnbauflächen - , Beschlüsse des
      Planungsausschusses vom 14.05.2009 und vom 18.02.2010
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: 1. Änderung des Einzelhandels- und
      Zentrenkonzeptes für die Stadt Gütersloh, Änderung der Sortimentsliste für die Sortimente
      Bettwaren/Matratzen, Leuchten, Teppiche (Einzelware) und Erweiterung des
      Nahversorgungszentrums Avenwedde-Mitte, 24.09.2010
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Strategische Gewerbeflächenentwicklung für die
      Stadt Gütersloh – Gewerbeflächenkonzept - , 24.09.2010
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: 1. Konversionsbericht für die Stadt Gütersloh –
      Bewältigung der Folgen des Abzugs der britischen Streitkräfte, 01.03.2011
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Umweltschutz: Biotopverbundplanung Stadt Gütersloh,
      Kurzfassung, Mai 2000
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Umwelt: Auszug aus dem Umweltportal, Biotopverbundsystem,
      Stand 01.12.2008
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Umwelt: Auszug aus dem Umweltportal, Grünspangen- und
      Stadtteilparkkonzept, Stand 01.12.2008
     Stadt Gütersloh, Fachbereich Umwelt: Auszug aus dem Umweltportal:
      Überschwemmungsgebiete, Stand 02.12.2008
     www.tim-online.nrw (Topographisches Informationssystem NRW): Lagepläne und Luftbilder
      zum Flughafengelände und Mansergh Barracks, Landschaftsschutzgebiete,
      Naturschutzgebiete, Biotopkataster
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                    militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren   45




                                                                   ANLAGEN
STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung
                     militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren                     46

7. ANLAGEN

     Protokoll Expertengespräch Wirtschaftsförderung Stadt Gütersloh vom 05.09.2011
     Protokoll Expertengespräch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, Münster vom
      07.09.2011
     Protokoll Expertengespräch Gütersloh Marketing GmbH vom 16.09.2011
     Protokoll Expertengespräch Naturschutzbund NABU vom 16.09.2011
     Protokoll Expertengespräch Fachbereich Umweltschutz Stadt Gütersloh vom 21.09.2011
     Protokoll Expertengespräch IHK Bielefeld vom 21.09.2011
     Protokoll Expertengespräch Wirtschaftsförderung Kreis Gütersloh vom 22.09.2011
     Protokoll Expertengespräch Gütersloh Flughafengesellschaft vom 27.09.2011
     Protokoll Fachgespräch Stadtverwaltung vom 29.09.2011
     Teilnehmerliste der Lokalen Werkstatt – Rat und Verwaltung – vom 13.10.2011
     Präsentation (Auszug) zur Lokalen Werkstatt – Rat und Verwaltung – vom 13.10.2011
     Stellwandcharts mit den Ergebnissen des Arbeitsprozesses der Lokalen Werkstatt vom
      13.10.2011
     Fotos Lokale Werkstatt vom 13.10.2011
     Teilnehmerliste der Regionalen Werkstatt vom 16.11.2011
     Präsentation (Auszug) zur Regionalen Werkstatt vom 16.11.2011
     Präsentation „Blick von außen – ein Besuch in Gütersloh“ von KO2B, Katrin Osbelt, als
      Bestandteil der Regionalen Werkstatt
     Stellwandcharts mit den Ergebnissen des Arbeitsprozesses der Regionalen Werkstatt vom
      16.11.2011
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Abschlussbericht werkstattverfahrennrw urban_2011

  • 1.   STADT GÜTERSLOH Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  • 2.   KONVERSION NRW 2011 STADT GÜTERSLOH Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Bearbeitet von: NRW.URBAN GmbH & Co. KG Karl-Harr-Straße 5 44263 Dortmund Tel. 0231 4341-0 Fax. 0231 4341-325 Franz Meiers Meinolf Bertelt-Glöß Dr. Martina Eichenauer Peter Hecker Peter Schmid Dortmund, 31. Januar 2012
  • 3. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 1 INHALTSVERZEICHNIS
  • 4. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 2 INHALT 1.  Kurzfassung der Ergebnisse ........................................................................................................ 4  2.  Ausgangslage ................................................................................................................................ 8  2.1  Die Herausforderung................................................................................................................. 8  2.2  Die militärischen Flächen in Gütersloh ..................................................................................... 9  2.2.1  Flugplatz Gütersloh „Princes Royal Barracks“ .................................................................... 9  2.2.2  Die sog. „Nachrichtenkaserne“ (Mansergh-Barracks) ....................................................... 14  2.3   Die Entwicklungsplanung der Stadt Gütersloh ....................................................................... 18  2.4  Ergebnisse der Expertengespräche ....................................................................................... 19  2.4.1  Flugplatz ............................................................................................................................ 19  2.4.2  Nachrichtenkaserne ........................................................................................................... 20  2.5  Ergebnisse der Fachgespräche Stadtämter ........................................................................... 21  2.5.1  Flugplatz ............................................................................................................................ 21  2.5.2  Nachrichtenkaserne ........................................................................................................... 23  3.  Auftrag der NRW.URBAN GmbH & Co. KG ............................................................................... 25  4.  Durchführung einer mehrteiligen Perspektivenwerkstatt in Gütersloh ................................. 28  4.1  Die kommunale Werkstatt – Flugplatz und Nachrichtenkaserne aus kommunaler Sicht ....... 29  4.1.1  Zusammenfassende Ergebnisse der kommunalen Werkstatt........................................... 30  4.2  Regionalwerkstatt am 16.11.2011 – Die Standorte „Flugplatz“ und„ Nachrichtenkaserne“ aus der Sicht regionaler und überregionaler Akteure sowie des Eigentümers BIMA ............. 34  5.  Zusammenfassung der Ergebnisse und nächste Arbeitsschritte .......................................... 39  5.1   Die kooperative Entwicklungsstrategie ................................................................................... 40  5.2  Nächste Schritte ...................................................................................................................... 41  6.  Quellenverzeichnis ...................................................................................................................... 44  7.  Anlagen......................................................................................................................................... 46 
  • 5. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 3 KURZFASSUNG DER ERGEBNISSE
  • 6. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 4 1. KURZFASSUNG DER ERGEBNISSE Der im Herbst 2010 von der britischen Regierung bekanntgegebene komplette Abzug aller britischen Truppen aus Deutschland bedeutet für die Stadt Gütersloh, dass zwei Flächen mit einer Größe von insgesamt rd. 380 ha sowie über 1.000 Wohnungen freigezogen werden. Diese Standorte werden von den britischen Streitkräften militärisch genutzt: die Princess Royal Barracks (im Folgenden auch Flugplatz genannt) sowie die Mansergh Barracks (im Folgenden auch Nachrichtenkaserne genannt). Der Flugplatz Gütersloh liegt im westlichen Stadtgebiet südlich der Marienfelder Straße und reicht unmittelbar an die Grenze zu den Nachbarkommunen Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel. Im Südwesten reicht das ca. 340 ha große Gelände bis zur Ems. Es wurde 1937 für militärische Zwecke der Deutschen Luftwaffe eingerichtet und ging - nahezu unzerstört - nach dem 2. Weltkrieg zunächst in amerikanische, später in britische Nutzung über. Die „Nachrichtenkaserne“ liegt im südöstlichen Stadtgebiet an der Verler Straße. Im Norden grenzt die rd. 37 ha große Fläche an das Flusstal der Dalke. 1935 als Nachrichtenkaserne der Luftwaffe erbaut, ist das Areal inzwischen von den innerstädtischen Strukturen Güterslohs umbaut. NRW.URBAN hat vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens den Auftrag zur „Bestimmung der Ziele und Prozesse für eine Nachnutzung der militärischen Standorte in Gütersloh durch eine Perspektivenwerkstatt“ erhalten. Das Vorgehen der Arbeit stützte sich auf drei Bausteine:  die Analyse vorhandener Unterlagen und Begehung der Örtlichkeiten,  Expertengespräche mit Fachstellen der Gütersloher Stadtverwaltung sowie externen Experten und  einer Perspektivenwerkstatt in zwei Arbeitsschritten. Im ersten Schritt der Perspektivenwerkstatt erarbeiteten Vertreter der Gütersloher Stadtverwaltung und des Rates der Stadt - aufbauend auf ihren Kenntnissen zum Ort - die lokalen und regionalen Chancen und Probleme ziviler Nachnutzungen für die beiden Standorte, ergänzt durch Ergebnisse der Expertengespräche. Im zweiten Schritt wurde die lokale Sichtweise von den regionalen Akteuren und dem Eigentümer kritisch reflektiert. In der Werkstattarbeit wurden die strategische Richtung der Konversion und die Prozesswege der verschiedenen Zuständigkeitsebenen formuliert.
  • 7. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 5 Entwicklungsziele Die Nachrichtenkaserne wird von allen Mitwirkenden des Werkstattverfahrens als innenstadtnahe Potentialfläche bewertet, deren Entwicklung nicht mit der Gütersloher Stadtentwicklungsplanung konkurriert. Vielmehr stellt das Areal eine Ergänzung städtischer Strukturen dar, für die, auch bei einer erst 2020 stattfindenden Konversion, tragfähige Nachnutzungen umgesetzt werden können. Im Einzelnen wurden als Ziele der Umnutzung genannt:  Erhaltung der markanten Raum- und Freiraumstruktur bei der zivilen Nachnutzung.  Der Standort ist aufgrund der Lage ein guter Wohnstandort, vorzugsweise für verschiedene innovative Wohnformen, für neue Formen des Zusammenlebens und für studentisches Wohnen.  Das Areal soll ein neues Hochschulquartier werden mit Einrichtungen der Fachhochschule, Instituten und nicht störenden gewerblichen Ansiedlungen, die den Charakter eines Quartiers für Bildung, Forschung und Entwicklung unterstreichen. Nicht nur für das denkmalgeschützte Kasino sondern auch für andere bestandsgeschützte Gebäude soll die Möglichkeit des Umbaus geprüft werden. Grundsätzlich soll jedoch der Rückbau der Gebäude erfolgen. Die Überlegungen zur Stadtplanung sollen sich an den historischen Strukturen orientieren, nicht vorrangig an der vorgefundenen Gebäudesubstanz. Auf dem Gelände soll ein lebendiges Hochschulviertel entstehen mit kulturellen und gastronomischen Angeboten.  Teilflächen der Kaserne sollen zur Renaturierung der Dalke genutzt werden.  Bei der Konversion der Kaserne soll die Chance zur Grünvernetzung insbesondere zur Anbindung an das Emssystem und zur Innenstadt genutzt werden. Die vorhandenen Sportanlagen der Kaserne sollen weiter genutzt werden; Ergänzungen durch ein Sporthotel oder eine neue Eissporthalle sind wünschenswert. Der Flugplatz, seit längerer Zeit Gegenstand einer öffentlichen Diskussion über die Weiterführung einer fliegerischen Nutzung, wurde in den Fachgesprächen mit externen Experten und den Fachleuten der Stadtverwaltung hinsichtlich der Entwicklungskorridore teilweise kontrovers behandelt, speziell unter dem Gesichtspunkt der vom Eigentümer BImA hervorgehobenen Bedeutung rein wirtschaftlicher Verwertungsaspekte. Dennoch bildeten sich in der Perspektivenwerkstatt deutliche Übereinstimmungen heraus:  Eine dauerhafte Wohnnutzung wird ausgeschlossen; temporäres Wohnen (Tourismus, Bildungszentrum) soll möglich sein.  Das Areal soll für gewerbliche Nutzungen – auch als interkommunales Gewerbegebiet - zur Verfügung stehen. Dabei ist es von der Stadt Gütersloh formuliertes Interesse,
  • 8. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 6  Teile des militärischen Geländes, insbesondere im südöstlichen Bereich, vorab für die Ausweisung als GE-Gebiet zu nutzen sofern es durch die Briten zur Verfügung gestellt werden könnte.  Eine gewerbliche Entwicklung darf nicht zu Störungen für Wohngebiete führen.  Der vorhandene Bahnanschluss ist zu aktivieren; kontrovers bleibt die Frage der Notwendigkeit eines neuen Autobahnzubringers an die A 2 und die A 33.  Das Flugplatzareal soll Standort für Ressourcen schonende Energiegewinnung werden, ergänzt durch Einrichtungen zur Forschung und Entwicklung regenerativer Energien.  Naturschutzwerte Flächen müssen gesichert werden; die Entwicklung großräumiger Naturschutzareale ist dabei anzustreben.  Das Flugplatzareal ist potentielle Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft in Gütersloh und die umliegende Region.  Einzelhandel wird ausgeschlossen.  Naturverträgliche Sondernutzungen wie Freizeitpark, Tierzucht, Landwirtschaft soll möglich sein. Der Grundtenor der Aussagen: Die Fläche ist groß genug, um eine Entwicklung, die aus mehreren, sich nicht störenden Nutzungsbausteinen wie Gewerbe, Grünraumentwicklung, Energiegewinnung und Freizeit besteht, zu ermöglichen. Die Vertreter der Stadtverwaltung und der Lokalpolitik gehen nicht von einer Weiternutzung als Flugplatz aus. Die Reaktivierung der fliegerischen Nutzung bzw. die langfristige Offenhaltung der Flugplatzoption wird nur von einer Minderheit der Beteiligten vertreten. Bezüglich des anstehenden Handlungsbedarfs bestand Übereinstimmung, dass eine städtebauliche Planung zur Grobstruktur - möglichst in Szenarien - eine räumliche Konkretisierung der Vorstellungen herbei führen soll. Eine erste räumliche Konkretisierung bedarf weiterer Ergänzungen der Kenntnislage, z.B. über Gebäudenutzungen und –zustand sowie Biotopstrukturen. Auf dieser Grundlage sind weitere Abstimmungen mit Fachbehörden und Stellen der Fachplanungen in Kommune, Bezirksregierung und Land durchzuführen. Darüber hinaus plant die Stadt Gütersloh für das Jahr 2012 eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • 9. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 7 AUSGANGSLAGE
  • 10. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 8 2. AUSGANGSLAGE Die Stadt Gütersloh gehört mit rd. 95.000 Einwohnern zu den großen kreisangehörigen Städten (Kreis Gütersloh). Sie gehört zum Wirtschaftsraum Ostwestfalen-Lippe und gilt als eine der wirtschaftsstarken Standorte Nordrhein-Westfalens. Pro Einwohner werden im Durchschnitt 805,50 € gemeindliche Steuern eingenommen, ein Wert der - bezogen auf die Bundesrepublik - im oberen Drittel liegt. Die Arbeitslosenquote betrug im Oktober 2011 4,2 % und lag damit deutlich unter dem nordrhein-westfälischen Landesdurchschnitt von 7,6 %. Gütersloh ist eine Pendlerstadt mit einem deutlichen Einpendler-Überschuss. Dieser stützt sich auf die großen bekannten Konzerne Miele und Bertelsmann, aber auch auf zahlreiche mittelständische Betriebe im verarbeitenden und Dienstleistungsgewerbe. Die Bevölkerungsentwicklung des Kreises Gütersloh und der Stadt Gütersloh wird nach den vorliegenden Prognosen (z.B. Bertelsmannstiftung) positiver verlaufen als im restlichen Nordrhein-Westfalen: bis 2025 ist mit einem Bevölkerungswachstum um 0,1 bis 0,4 % zu rechnen. Der demografische Alterungsprozess geht jedoch auch an Gütersloh nicht vorbei: Das geringe Wachstum wird lediglich von Zuzügen begründet. 2.1 DIE HERAUSFORDERUNG Eine Konversionsmaßnahme dieser Größenordnung stellt die Stadt Gütersloh vor verschiedenste planerische und ordnungspolitische Herausforderungen. Sie erfordert strategisches Handeln auf der Basis eines Zielkonzeptes, das nicht nur die potentiellen Entwicklungstendenzen der Stadt berücksichtigt und die Ziele der vom Rat beschlossenen Stadtentwicklungskonzepte einhält, sondern auch den regionalen Konsens in die Strategiefindung und Prozessabwicklung integriert. Ein Standortabbau der in Gütersloh vorliegenden Dimension kann nicht von der Stadt alleine geschultert werden; er hat auch angesichts der Größenordnung der Flächen regionale Auswirkungen. Die Zahl des militärischen Personals, des Verwaltungspersonals und ihrer Angehörigen beträgt rd. 6.000 Personen. Rd. 360 Zivilangestellte werden freigesetzt, was zusammengenommen einen geschätzten Kaufkraftschwund von rd. 120 Mio. Euro jährlich mit sich bringt. Rund 1.000 Wohnungen werden bis 2020 auf den kommunalen Wohnungsmarkt gelangen, davon rd. 350 im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA -, die auch Eigentümerin der Kasernenflächen ist.
  • 11. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 9 2.2 DIE MILITÄRISCHEN FLÄCHEN IN GÜTERSLOH Princess Royal Barracks Flugplatz Mansergh Barracks Nachrichtenkaserne 2.2.1 FLUGPLATZ GÜTERSLOH „PRINCES ROYAL BARRACKS“ Der Flugplatz Gütersloh liegt im westlichen Stadtgebiet an der Grenze zu den Nachbarkommunen Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel. Er wird über die nördlich des Geländes verlaufende Marienfelder Straße (B 513) erschlossen und verfügt in Nord-östlicher Richtung mit einem Schienenstrang der TWE-Strecke über einen Gleisanschluss, der allerdings nicht mehr genutzt wird. Im Südwesten reicht das Gelände bis zur Ems. Der Flugplatz wurde 1937 für die deutsche Luftwaffe eingerichtet und ging - nahezu unzerstört - nach dem 2. Weltkrieg zuerst in amerikanische und dann in britischer Nutzung über. Der Status als Flugplatz ist nach wie vor erhalten, obwohl seit Aufgabe des Flugbetriebs durch die Royal Air Force 1993 keine militärische Flugnutzung mit Starrflüglern mehr stattfindet; nur noch Hubschrauber der britischen Armee sind in Gütersloh stationiert. Von 1996 bis 2003 wurde durch die Flugplatz Gütersloh GmbH, deren Gesellschafter u.a. die Stadt Gütersloh und die regionale Wirtschaft ist, privater Geschäftsreiseverkehr durchgeführt. Diese zivile Nutzung wurde jedoch wieder eingestellt, weil die organisatorische und technische Infrastruktur für den Flugbetrieb von den Briten eingestellt wurde.
  • 12. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 10 Das Flugplatzgelände hat verschiedene Nutzungsbereiche: entlang der Marienfelder Straße sind noch zahlreiche Wohn-, Verwaltungs-, Lagerungs- und Hangar- Gebäude aus den Anfangstagen des Flugplatzes erhalten. Ein Denkmalschutz besteht jedoch nicht. Der große Hangar mit den angrenzenden Aufstellflächen, der für die Hubschrauber genutzt wird, liegt im Nordwesten, anschließend an die halbkreisförmig angeordneten Rollflächen, an deren Eckpunkten noch die alten Shelteranlagen vorzufinden sind. Die Start- und Landesbahn, die sich mittlerweile in einem schlechten baulichen Zustand befindet, erstreckt sich über eine Länge von 2.250 m in Ost-West-Ausrichtung. Sie reicht im Westen bis an das Ufer der Ems und begrenzt nach Norden hin die halbkreisförmige Freifläche. Südlich der Landebahn befinden sich Bunkeranlagen und Freizeitzeitnutzungen, u.a. ein Golfplatz. In den letzten Jahren wurden zahlreiche neue Gebäude errichtet; bemerkenswert sind dabei neue Mannschaftsunterkünfte in Form von 17 Wohnhäusern mit insgesamt mehr als 600 Apartments, von denen die letzten erst 2010 bezogen wurden. Zu dem Komplex des Flugplatzes gehören zahlreiche Sportanlagen, Einkaufsmöglichkeiten, Sozialeinrichtungen der britischen Armee bzw. für deren Angehörige. Auf der gegenüberliegenden Seite der Marienfelder Straße befindet sich ein Ein- Familienhausgebiet für Offiziere (Parseval-/ Zeppelinstraße) mit 20 Ein-Familienhäusern. Entwässerung:  Über eine Pumpanlage wird das Schmutzwasser in das kommunale Entwässerrungs-System (seit 2010) geleitet. • Regenwasser wird in die Ems geleitet (Einleitungsgenehmigung). Wasserversorgung Eigengewinnung des Frischwassers mittels Grundwasserbrunnen auf dem Gelände
  • 13. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 11 Altlasten Kenntnisse über Altlasten liegen bisher nicht vor. Mögliche Altlasten im Sinne von Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind erfahrungsgemäß bei derartigen Standorten zu erwarten. Der Standort zeigt die für viele Kasernenstandorte typischen klaren Nutzungsstrukturen auf – mit Bereichen für Unterkünfte, Verwaltung, Küchen- und Speisegebäude, Sport-, Freizeit- und kulturelle Einrichtungen sowie die technischen Bereiche mit Werkstätten, Fahrzeughallen, Tankstellen, Betriebsstofflager, Entwässerungsanlagen und Energieversorgung -, die sich im Laufe der Nutzungsdauer auch kaum verändern. Besonders in den technischen Bereichen können durch Handhabungs- und Demontageverluste, Leckagen, Zurückbleiben von Produktresten, Lagerung und Ablagerung von Abfallstoffen, Unfälle, Emissionen und Abwasserentsorgung Boden- und Grundwasserkontaminationen entstehen. Art und Umfang von Kontaminationen können erst durch detaillierte Untersuchungen festgestellt werden. Parallel zu diesem Auftrag hat die Stadt Gütersloh mit Förderung des MKULNV NRW erste Untersuchungen im Rahmen einer historischen Recherche in Auftrag gegeben. Die Kampfmittelräumung erfolgte teilweise, jeweils im Rahmen von Baumaßnahmen. Landesplanung Im „Landesentwicklungsplan (LEP) Schutz vor Fluglärm“ wird der Militärflugplatz als „Sleeping Air Base“ der NATO bezeichnet und damit die Reaktivierung des Flugplatzes nicht ausgeschlossen. Daher sind weiterhin Lärmschutzzonen für den Flugplatz festgesetzt, in denen Planungsbeschränkungen für die Siedlungsentwicklung erforderlich sind. Die Lärmschutzzone A liegt größtenteils auf dem Flugplatzgelände selbst, die Lärmschutzzonen B und C gehen darüber hinaus. Diese Lärmschutzzonen sind bei der Regional- und Bauleitplanung zu beachten und demgemäß im Regionalplan und im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Gütersloh dargestellt. Regionalplanung Der Regionalplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) weist die Princess-Royal Barracks als Flughafen/-platz für den zivilen Luftverkehr und als Militärflughafen aus. Das südwestlich anschließende Gewässersystem der Ems ist als Überschwemmungsbereich gekennzeichnet, der teilweise deckungsgleich ist mit einem Bereich zum Schutz der Natur, der ebenfalls dem Flusslauf der Ems folgt. Die Emsniederung ist ein herausragendes Hauptelement des Biotopsystems im Planungsraum des Regionalplans. In einer Erläuterungskarte wird die Obere Ems-Aue mit ihren Nebenbächen als Biotopverbundbereich von landesweiter und regionaler Bedeutung klassifiziert. Darüber hinaus befinden sich in der Umgebung insbesondere „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“. In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern verschiedener Dienststellen der Bezirksregierung Detmold wurde von dieser Seite darauf hingewiesen, dass konkrete Bedarfszahlen, die über das
  • 14. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 12 bestehende Zahlenwerk zum aktuellen Regionalplan hinausgehen, nicht bestehen. Grundsätzlich sei aber die Bezirksregierung, insbesondere in den Fachthemen Natur und Regionalplanung, daran interessiert, dass eine zivile Nachnutzung für das Flugplatzgelände im Sinne einer regionalen Bedarfsdeckung UND einer Eignung des Areals entwickelt werden. Hervorgehoben wurde dabei die Bedeutung einer frühzeitigen Abstimmung zwischen der Stadt und den regionalen Akteuren. FNP - Vorgaben für die Siedlungsentwicklung: Im FNP 2020 ist der Flugplatz als Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Kaserne und Flugplatz in einer Flächengröße von 344 ha dargestellt. Die nördlich der Marienfelder Straße liegende Siedlung Parseval-/Zeppelinstraße ist in die Sonderbaufläche einbezogen worden. Entlang der Ems ist das Überschwemmungsgebiet dargestellt. Die übrigen Grenzen des Kasernengeländes auf Gütersloher Stadtgebiet stoßen an Flächen für die Landwirtschaft – an der Ems und den anderen Bachläufen in der Umgebung mit der Darstellung für Bachniederung überlagert. Südöstlich des Flugplatzgeländes befindet sich ein Dünenhügel, der als Naturdenkmal nachrichtlich dargestellt ist. Außerdem sind die Bauschutzbereiche auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes nachrichtlich übernommen, in denen es bestimmte Höhenbegrenzungen für Bauwerke gibt. In den Nachbarstädten Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel grenzen ebenfalls Flächen für die Landwirtschaft, bzw. in Herzebrock-Clarholz auch eine Fläche für die Ver- und Entsorgung (Ablagerung) direkt an das Flugplatzgelände an.
  • 15. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 13 Im Falle der Aufgabe des Status „Flugplatz“ würden sich nicht nur Auswirkungen auf die Folgenutzung der Fläche selbst ergeben, sondern auch auf die Ausweisung der Bauschutzbereiche und Lärmschutzzonen in den drei betroffenen Kommunen. Die Handlungsspielräume für die Stadtentwicklung würden sich in allen drei Städten vergrößern, wenn die Bereiche und Zonen ganz entfallen oder – bei einer zivilen Nachfolgenutzung als Flugplatz – verkleinert werden könnten. Wohnbauflächenentwicklung Der Standort des Flugplatzes ist nicht in der Prioritätenliste „strategische Wohnbauflächenentwicklung Gütersloh“ enthalten. Auch in der Nachbarschaft befinden sich keine Prioritätenflächen. Gewerbeflächenentwicklung Erst im September 2010 hat der Rat der Stadt Gütersloh ein Gewerbeflächenkonzept beschlossen, das – bei einer Nutzung des Flugplatzgeländes als Kasernenstandort – die Realisierung eines Gewerbegebietes mit einer Flächengröße von ca. 30 ha direkt im östlichen Anschluss an die Flugplatzgrenze vorsieht. Im Regionalplan wurden nur 50 ha Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) statt des bilanzierten neuen Bedarfs von 100 ha zeichnerisch dargestellt. Die restlichen 50 ha sollen während der Geltungsdauer des Regionalplans über ein Änderungsverfahren noch verortet werden. Diese Vorgehensweise stellt eine Ausnahme im Regionalplanverfahren dar und ist darauf zurückzuführen, dass keine Einigung über die Lage entsprechender GIB während der Planaufstellung erzielt werden konnte.
  • 16. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 14 Gewerbliche Entwicklungsflächen südöstlich des Flugplatzes Auch bei der Neuaufstellung des FNP 2020 konnte keine weitere Ausweisung von Gewerbeflächen vorgenommen werden. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept sollte die weitere Verortung voranbringen, zumal aufgrund eines Wegfalls von GIB-Flächen am Rande der Innenstadt – für die Realisierung einer Flächen für großflächigen Einzelhandel – weitere 20 ha kompensiert werden müssen. Ein Teil der restlichen Flächendifferenz wird durch ein interkommunales Gewerbegebiet im Stadtgebiet Halle gedeckt. Machbarkeitsstudie 2010 für einen zivilen Flugbetrieb Im Jahr 2010 hat die Stadt Gütersloh eine Machbarkeitsstudie für eine Wiederaufnahme der zivilen Flughafennutzung beauftragt. Ergebnis dieser Studie war, dass für einen zivilen Flugbetrieb mit Geschäftsreiseverkehr eine 1.800 m lange Start- und Landebahn ausreichend wäre. Die Investitions- und Planungskosten würden sich auf ca. 14,8 Mio. Euro belaufen, die jährlichen Unterhaltungskosten auf ca. 1,8 Mio. Euro. Die jährlichen Einnahmen wurden nur auf 0,4 Mio. Euro geschätzt. 2.2.2 DIE SOG. „NACHRICHTENKASERNE“ (MANSERGH-BARRACKS) Die Kaserne liegt im südöstlichen Stadtgebiet an der Verler Straße (L 757), die eine direkte Anbindung der Innenstadt an die Autobahnanschlussstelle Gütersloh der A 2 darstellt. Im Norden grenzt das Areal an die Dalke, einem Zufluss der Ems. Im Osten schließen ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen an, die mit Fuß- und Radwegen auch der Freizeitnutzung dienen. An der südlichen
  • 17. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 15 Kasernengrenze liegt ein Wohngebiet, in dem noch Baulandreserven vorhanden sind. Westlich jenseits der Verler Straße liegt in geringer Entfernung der große Stadtpark, der sich bis in Innenstadtrandlage nach Norden ausdehnt. Die Entfernung des Kasernenstandortes zur Innenstadt beträgt rd. 1,5 km, zur Autobahn A 2 sind es rd. 3,5 km. Die Kaserne wurde im Jahr 1935 gleichzeitig mit dem Flugplatzgelände als Nachrichtenkaserne der deutschen Luftwaffe erbaut und nach dem 2. Weltkrieg in britische Nutzung überführt. Das Kasernengelände hat mehrere Teilbereiche: Den größten Anteil haben die blockartigen Kasernenbauten, in denen sich Wohngebäude, Lager und Werkstätten befinden. Im östlichen Kasernenblock sind mit Kindergarten, Grundschule, weiterführender Schule und Internat diverse schulische Einrichtungen untergebracht, die zum Teil einen größeren Einzugsbereich als nur Gütersloh haben. Im Norden zwischen Kasernenbebauung und Dalke befinden sich ebenso wie auch in den östlichen Teilflächen unterschiedliche Sportanlagen. Es ist geplant, das Offizierskasino - mit seiner Einrichtung noch an die Vierziger-Jahre des letzten Jahrhunderts erinnernd - unter Denkmalschutz zu stellen. Das orthogonale Erschließungssystem mit dem noch ursprünglichen Kopfsteinpflasterbelag und die von den Gebäuden gebildeten Innenhöfe markieren ein signifikantes städtebauliches Bild, das von der über 70 Jahre alten Baumstruktur noch unterstrichen wird. Entwässerung • Das Trennsystem wurde bis 2002 umfassend saniert. • Schmutzwasser wird in das städtische System eingeleitet. • Oberflächenwasser wird über eine erst kürzlich in Betrieb genommene Pumpstation direkt in die Dalke geleitet. Altlasten Kenntnisse über Altlasten liegen bisher nicht vor. Prinzipiell gilt hier das Gleiche, das für das Flughafengelände ausgesagt wurde: Art und Umfang von Kontaminationen können erst durch detaillierte Untersuchungen festgestellt werden. Die Tankstelle wurde allerdings bereits umfassend saniert.
  • 18. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 16 Regionalplanung Im Regionalplan ist der Standort als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzungen – hier für Militärische Einrichtungen – festgesetzt. Der nördliche und nordöstliche Bereich des Kasernengeländes liegt im ausgewiesenen Überschwemmungsbereich der Dalke. Die nordöstliche Kasernengrenze bildet gleichzeitig die Grenze zum größtenteils mit dem Überschwemmungsbereich deckungsgleichen Bereich zum Schutz der Natur. Im Süden schließt ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und im Südosten ein Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit der Funktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ an. In der Erläuterungskarte ist der Bach Dalke – ebenso wie die Ems - im Rahmen des Biotopverbunds als Bereich von landesweiter und regionaler Bedeutung gekennzeichnet. FNP – Vorgaben für die Siedlungsentwicklung Im FNP 2020 ist das Kasernengelände als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kaserne in einer Flächengröße von 37 ha dargestellt. Nördlich der Dalke liegt ein Gebiet mit unterschiedlichen Grünflächennutzungen (Parkanlage, Spielplatz, Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sowie Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sportanlage, Bad, Tennisanlage).Für den Verlauf der Dalke ist ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Im Nordosten, Osten und Südosten grenzen Flächen für die Landwirtschaft mit unterschiedlichen Überlagerungen (Bachniederung etc.) an. Im Süden befindet sich ein Wohngebiet einschließlich geplanter Erweiterungsfläche.
  • 19. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 17 Nachrichtenkaserne im FNP
  • 20. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 18 Wohnbauflächenentwicklung Trotz der Ausweisung im FNP 2020 ist die weitere Bauflächenentwicklung südlich der Kaserne nicht in der vom Planungsausschuss in 2009 und 2010 beschlossenen Prioritätenliste, die die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung festlegt, enthalten. Eine detaillierte Beschreibung der beiden Konversionsflächen „Princess Royal Barracks“ und Mansergh Barracks“ mit zahlreichen Luftbildern, der Flugplatznutzung, der Aussagen der Landes-, Regional- und Bauleitplanung und der geplanten Gewerbeflächenentwicklung findet sich in dem vom Stadtplanungsamt der Stadt Gütersloh erstellten 1. Konversionsbericht der Stadt Gütersloh – Bewältigung der Folgen des Abzuges der britischen Streitkräfte – aus 2011, S. 11-28. 2.3 DIE ENTWICKLUNGSPLANUNG DER STADT GÜTERSLOH Gewerbeflächenentwicklung • Der Mangel an verfügbaren großflächigen GI-und GE-Standorten ist offensichtlich. • Der im Regionalplan ermittelte Bedarf beträgt 100 ha; 50 ha sollen davon während der Geltungsdauer über Änderungsverfahren dargestellt werden. • Als freie Reserven mit B-Plan werden 21,5 ha bezeichnet, ohne B-Plan 16,8 ha. • Die größten ungenutzten bzw. untergenutzten Flächen liegen auf dem Flugplatzgelände! Bereits Untersuchung im Rahmen FNP 2020 machte deutlich, dass Realisierung eines größeren GE-Gebietes im Stadtgebiet ausschließlich am bzw. auf dem Flugplatzgelände möglich ist. • Interkommunales GE-Gebiet Halle/GT/Werther ca. 48 ha, davon 15 ha GT und 5 ha Werther. • Interkommunales GE GT-Verl mit langfristiger Perspektive, da neue BAB-AS erforderlich. Biotopverbund • Die neben den beiden Standorten Mansergh-Barracks und Princess-Royal-Barracks fließenden Gewässer, Dalke und Ems, sind Bestandteil des Biotopverbundsystems der Stadt Gütersloh.
  • 21. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 19 2.4 ERGEBNISSE DER EXPERTENGESPRÄCHE Die Protokolle zu den einzelnen Expertengesprächen sind im Anhang zu finden. 2.4.1 FLUGPLATZ Eigentümer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA • Die Appartements haben – zumindest in kleineren Stückzahlen – durchaus einen Marktwert. Dies gilt auch für die kleine Ein-Familienhaus-Siedlung nördlich der Marienfelder Straße. • Für die flugplatztypischen Gebäude werden kaum Vermarktungsmöglichkeiten gesehen. • Der Flugplatz ist eine der wenigen großen zusammenhängenden Flächen in der Region. • Mögliche Unterschutzstellungen für Natur- und Landschaftsschutzbereiche sind evtl. im Süden des Areals, im Uferbereich der Ems, möglich. • Ein Problem für die Entwicklung stellt die unzureichende Verkehrserschließung des Flugplatzgeländes dar. • Die Gesamtfläche ist nicht als Ganzes vermarktbar, sondern ein kleinteiliger Nutzungsmix ist realistisch. • Mit Altlasten muss gerechnet werde; Art und Umfang sind derzeit nicht bekannt. Natur- und Landschaftsschutz, Freizeit (Fachbereich Umweltschutz der Stadt GT, NABU) • Bezüge zur historischen Nutzung sollen auch nach dem Abzug erkennbar bleiben (Gebäude, Park) • Auf dem Flugplatz wäre eine gewerbliche Nachfolgenutzung in Teilen auch mit Belangen des Naturschutzes kompatibel. • Die Eignung von Türmen, Bunkern etc. als Refugium für spezialisierte Tierarten sind zu prüfen. • Auf einem Teil des Flugplatzgeländes sollten ggf. ökologische Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. • Bezüge zum städtischen Freiraumsystem können durch eine Renaturierung hergestellt werden; dabei könnten weitere Flächen für die Naherholung erschlossen werden. • Mit dem Vorhandensein schutzwürdiger Biotopstrukturen ist auf jeden Fall zu rechnen. Der Erhalt schutzwürdiger Teilbereiche ist anzustreben. • Die geplante Ausweisung von GE-Flächen östlich des Areals sowie nördlich der Marienfelder Straße wird kritisch gesehen. Wirtschaft, Handel, Marketing (IHK, Wirtschaftsförderung Stadt und Kreis, Stadtmarketing Gesellschaft, Flughafen GmbH) • Die Nachbargemeinden Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz sollen in die Planungsphase von Beginn an einbezogen werden. • Der Flugplatz ist kein Standort für eine Campus-Bildungseinrichtung.
  • 22. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 20 • Eine Entscheidung „Pro oder Contra“ Flugplatznutzung wird erst getroffen, wenn die militärische Nutzung aufgegeben wird bzw. der Status Flugplatz soll nicht aufgegeben werden, auch wenn gewerbliche Nutzung vorher erfolgt. • Für die zukünftige Nutzung als Flugplatz gibt es derzeit kein tragfähiges Geschäftsmodell. Evtl. ist für die Zukunft ein Geschäftsflugplatz denkbar. Ein Flugplatz ist ein zwar ein Imagefaktor, für Gütersloh ist aber ICE-Haltehäufigkeit wichtiger. • GE-Nutzung (auch außerhalb des Flugplatzes südlich der Marienfelder Straße) nur mit neuer Anbindung an A 2 / A 33 denkbar. • Auf keinen Fall sollen alle GE-Bedarfe der Region auf dem Flugplatzgelände gebündelt werden. • Wenn keine kommerzielle Nutzung möglich ist, ist das Areal im Rahmen eines Ausgleichsflächenpools – auch interkommunal – zu entwickeln. • Eine Vision ist die Einrichtung eines Oldtimer – Eventzentrums wie das „Meilenwerk“ in Düsseldorf oder das kürzlich eröffnete „Lenkwerk“ in Bielefeld. 2.4.2 NACHRICHTENKASERNE BImA • Die Präferenz bei der Vermarktung des Geländes liegt auf der Wohnnutzung. • Eine gute Marktposition wird auch in Zukunft für Büro- und Verwaltungsnutzungen erwartet. • Das Offizierskasino steht unter Denkmalschutz bzw. ist dafür vorgesehen. • Eine Umnutzung von Bestandsgebäuden für Büros oder Praxen ist denkbar. Natur- und Landschaftsschutz, Freizeit (Fachbereich Umwelt Stadt GT, NABU) • Der parkartige Charakter der Fläche hat einen besonderen Reiz und sollte erhalten werden. • Denkbar wäre eine Mischnutzung mit Bildungs-/Campuseinrichtungen und Wohnen, ggf. auch kleinteiliges Gewerbe. • Umnutzungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude sollten geprüft werden. • Mit den Randbereichen zur Dalke und zur umgebenden Landschaft sollte sorgfältig umgegangen werden, da dieses Areal eine besondere Bedeutung für innerstädtische Naherholung hat. Bauliche Erweiterungen nach Osten sollten nicht geduldet werden. • Teilflächen können für bereits laufende Renaturierungsmaßnahmen der Dalke-Aue zur Verfügung gestellt werden.
  • 23. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 21 Wirtschaft, Handel, Marketing (IHK, Wirtschaftsförderung Stadt und Kreis, Marketing Gesellschaft) • Die nahe der Innenstadt liegende Kaserne soll durch eine Mischung aus Wohnen, Bildung, Dienstleistungen – auch in Richtung IT - und nichtstörendes Gewerbe genutzt werden. • Zuvor sollte für diesen Standort bei ARVATO, ggf. auch bei Miele, das entsprechende Interesse abgefragt werden. • Diese Kaserne ist – eher als das Flugplatzgelände - für Naherholungsnutzungen geeignet, im Sinne eines Erlebnisparks mit Konzept wie z.B. des Maximilian Parks in Hamm. • Die Aufwertung und Weiterentwicklung des Natur- und Erholungsraums an der Dalke sollte bei allen Umnutzungslösungen beachtet werden. 2.5 ERGEBNISSE DER FACHGESPRÄCHE STADTÄMTER Teilnehmer waren Vertreter der Verwaltungsspitze mit Bürgermeisterin, Beigeordneten für Kultur/Sport, Finanzen/Umwelt/Recht, Bau/Verkehr, Bildung/Jugend/Familie/Soziales sowie der Bürovorsteher der Bürgermeisterin und des Rates ebenso wie Mitarbeiter folgender Fachbereiche: Stadtplanung, Bauordnung/Denkmalpflege, Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung, Umweltschutz, Familie/Soziales und Geodaten. (Vgl. Teilnehmerliste und Protokoll im Anhang) 2.5.1 FLUGPLATZ Wohnen/ Wohninfrastruktur • Der Standort ist für eine dauerhafte Wohnnutzung und einen neuen Stadtteil nicht geeignet. • Eine Etablierung als Hotel oder Ferienwohnungskomplex (im Kontext mit Freizeitanlagen und Sporteinrichtungen) ist denkbar – insbesondere vor dem Hintergrund der neugebauten Appartements in den Mannschaftsunterkünften. Gewerbe/Dienstleistungen/Flugbetrieb • Ausgangsposition: Flugbetrieb endgültig einstellen • Entwicklung eines GE-Gebietes mit breitem Themenprofil • Interkommunales GE-Gebiet mit internationaler Bedeutung • Herausarbeiten eines Alleinstellungsmerkmals (z.B. neue Werkstoffe, Gesundheit) • Thema „Erneuerbare Energien“: Energie affines Gewerbe, F+E Energie, Campus New Energy, Energie von unten – GT energiemäßig autark! • Hohe städtebauliche, architektonische, ökologische Qualität der Ansiedlungen • Beachtung der bauhistorischen Substanz • FH-(Ableger)Standort • kein FOC-Einzelhandelsstandort.
  • 24. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 22 Zur Verkehrsanbindung wurde festgehalten: • Nutzung des vorhandenen Bahnanschlusses • Keine Verschlechterung der Verkehrssituation • Ggf. Verbesserung der überregionalen IV-Anbindung je nach Nutzungsintensität des zukünftigen GE-Standortes. Natur/ Umwelt/ Freizeit/ Erholung • Erhaltung der „natürlichen“ Potentiale und Entwicklung eines Naturschutzgebietes • Neue bauliche Nutzungen nur auf bereits bebauten Flächen • Entsiegelungsmaßnahmen (bspw. auf den bisherigen Start- und Landebahn sowie den Rollbahnen) anrechnen für Ausgleichsflächenpool • Fläche soll kein Bestandteil eines Nationalparks werden • Ansiedlung kleinteiliger intensiver Freizeiteinrichtungen (z.B. BMX), auch kommerzieller Art • Vision: Herstellung eines Sees mit entsprechenden Freizeiteinrichtungen (Phoenix-See in Dortmund). • Weitere Nutzung der vorhandenen Sportanlagen • Einrichtung einer Internationalen Sporthochschule oder eines Sport-Leistungszentrums.
  • 25. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 23 2.5.2 NACHRICHTENKASERNE Wohnen/ Wohninfrastruktur • Guter Wohnstandort für unterschiedliche Wohnformen – auch Mehrgenerationswohnen • Keine Monostruktur „Wohnen“, sondern Mischnutzung – auch mit KiTa etc. Gewerbe/ Dienstleistungen • Campus-Standort (FH, Internationale Schule, Sporthochschule) – aufgrund Nähe zur Innenstadt und zur Autobahn besser als das Flugplatzgelände? • Nicht störendes Gewerbe • Umnutzung vorhandener Denkmäler • Stadt- und/oder Kreisarchiv • Nutzung der guten Verkehrsanbindung Natur/ Umwelt/ Freizeit/ Erholung • Weiterentwicklung der Uferbereiche der Dalke als Naherholungsraum • Weitere Nutzung der vorhandenen Sportanlagen • Sport-Campus • Musik-Übungsräume oder Galerien (Kreativräume für Künstler) in Teilen der vorhandenen Gebäude • Freizeit- und Kulturangebot (wie Berlin Tempelhof)
  • 26. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 24 AUFTRAG DER NRW.URBAN GMBH &CO.KG
  • 27. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 25 3. AUFTRAG DER NRW.URBAN GMBH & CO. KG Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich dazu entschlossen, den vom Abzug der Militärs betroffenen Kommunen planerische und prozesssteuernde Hilfestellung zukommen zu lassen. Auf der Basis eines entsprechenden Angebotes erteilte das Ministerium der NRW.URBAN Mitte Juni 2011 einen Auftrag zur Durchführung einer mehrteiligen Perspektivenwerkstatt in enger Kooperation mit der Stadt Gütersloh. Das beauftragte moderierte Werkstattverfahren ist eine frühzeitige, integrative Verfahrensweise zur Findung von Perspektiven und möglichen Folgenutzungen der britischen Standorte in Gütersloh. Das Verfahren der Perspektivenwerkstatt strebt die Beteiligung lokaler und regionaler Akteure mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Verständigung an. Dabei sollen im Zuge eines Werkstattverfahrens in zwei Schritten das Entwicklungspotential der Flächen eingeschätzt werden und ein möglichst enger Korridor potenzieller und realistischer Nutzungsziele identifiziert sowie die notwendigen Prozessstrukturen für den weiteren Konversionsprozess bestimmt werden. Als erster Schritt - vor Durchführung der Werkstätten - erfolgte die Auswertung von Informationsmaterialien zu städtischen und regionalen Planungen, Fachplanungen und Analysen, z.B. zu den Themenfeldern Gewerbeflächenentwicklung und Landschaftsentwicklung. Im Rahmen der Expertengespräche wurden Ziele und Absichten von Nachbarkommunen, Akteuren des Prozesses sowie Behörden, Verbänden, Interessensträgern sowie dem Eigentümer sondiert. Die Ansprechpartner wurden vorab im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen der Stadt Gütersloh
  • 28. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 26 Gewerbeimmobilienmarkt Gütersloh, naturräumliche Verflechtungen und Entwicklung sowie regionalwirtschaftliche Entwicklungsaussichten. Jeder Werkstatttermin wurde in enger Kooperation mit dem von der Stadt Gütersloh als Konversionsbeauftragten ernannten Planungsamtsleiter Michael Zirbel geplant und organisiert. Ziel war es, in einem offenen Arbeitsprozess bei den jeweiligen Werkstattteilnehmern fachliches und lokales Know-how sowie ihre Ersteinschätzungen abzufragen. Dieses Wissen und die ersten Wertungen trugen dazu bei, die Grundlagen für die Entwicklung ziviler Nutzungsperspektiven für die beiden Gütersloher Militärstandorte aus Sicht der Stadt Gütersloh zu schaffen. Die Werkstätten erforderten ein hohes Maß an einem offenen und vertraulichen Austausch sowie eine Diskussion ohne Vorfestlegungen und der Möglichkeit, unvoreingenommen Stellung zu beziehen.
  • 29. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 27 DURCHFÜHRUNG EINER MEHRTEILIGEN PERSPEKTIVENWERKSTATT IN GÜTERSLOH
  • 30. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 28 4. DURCHFÜHRUNG EINER MEHRTEILIGEN PERSPEKTIVENWERKSTATT IN GÜTERSLOH Gemäß Angebot von NRW.URBAN an das MWEBWV NRW und im Zuge der weiteren konkreten Abstimmung mit der Stadt Gütersloh über die Durchführung der vorgesehenen zweiteiligen Perspektivenwerkstatt zur Bestimmung von Zielen und Prozessen für die Nachnutzung der Militärstandorte in Gütersloh wurde ein schrittweises Vorgehen vereinbart. Die erste Perspektivenwerkstatt unter Beteiligung von Vertretern der Fachverwaltung sowie Vertretern des Rates der Stadt Gütersloh fand am 13.10.2011 statt. Im Vorfeld waren in Expertengesprächen mit Fachleuten aus Gütersloh und der Region sowie dem Eigentümer BImA die unterschiedlichen Fachmeinungen aus den Bereichen Wirtschaftsentwicklung, Wohnungsmarkt, Landschaft und Freiraum sowie technische Infrastruktur zusammengetragen worden. Die Expertengespräche mit allen fachlichen Dienststellen der Stadt Gütersloh wurden aus Gründen der Vereinfachung am 29.09.2011 in Form eines gemeinsamen Fachgespräches im Rathaus der Stadt Gütersloh durchgeführt; mit der Wirtschaftsförderung und dem Fachbereich Umweltschutz hatten vorher jedoch schon vertiefende Einzelgespräche stattgefunden. Die Ergebnisse dieser ausgewerteten Fachgespräche wurden als Input in die kommunale Werkstatt am 13.10.2011 eingebracht. Das Ergebnis aus der kommunalen Werkstatt wurde danach im Rahmen einer Regionalwerkstatt am 16.11.2011 den Vertretern regionaler Körperschaften und Verbänden zur Reflektion und Verdichtung zur Diskussion gestellt. Mit der Absicht einer weitgehenden Konsensfindung wurden Zielformulierungen gesucht, aus denen sich umsetzungsorientierte, gleichwohl aber auch regional und kommunal strategisch relevante Handlungskonzepte ableiten lassen gemäß dem Motto: Aus Strategien konkrete Handlungsaufgaben formulieren. Unabhängig von den einzelnen Leitbildern für die Nutzungen stehen insbesondere die spätestens 2020 auf den Markt kommenden Flächen des Flugplatzes in lokaler und regionaler Konkurrenz. Dies unterstreicht die Bedeutung gemeinsamer, regional vernetzter Perspektiven– und Strategieentwicklung. Der Werkstattprozess gab in der kritischen Auseinandersetzung mit den Potenzialen, Risiken und Erwartungen eine strategische Richtung für das vor, was in Zukunft auf beiden Konversionsarealen in Gütersloh möglich sein kann, welche Wege dort hin führen können und was auf jeden Fall zu verhindern ist. In den Terminen haben die Teilnehmer engagiert ihre Auffassung vertreten und eine offene Auseinandersetzung geführt.
  • 31. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 29 4.1 DIE KOMMUNALE WERKSTATT – FLUGPLATZ UND NACHRICHTENKASERNE AUS KOMMUNALER SICHT Der Ablauf der Werkstatt am 13.10.2011 (vgl. auch die Auszüge aus der Präsentation im Anhang): 16:00 Uhr Begrüßung durch Bürgermeisterin Maria Unger und Geschäftsführer Franz Meiers, NRW.URBAN 16:10 Uhr Einführung und Darstellung der Standorte durch NRW.URBAN 16:30 Uhr Moderierte Arbeitsrunde zu möglichen Entwicklungszielen und Perspektiven Flugplatz Nachrichtenkaserne 17:45 Uhr Pause 18:00 Uhr Input: Bericht über die Ergebnisse der Expertengespräche (externe Institutionen und Verwaltung durch NRW.URBAN) 18:30 Uhr Moderierte Arbeitsrunde zur Überprüfung der eigenen Position und zur Gewichtung möglicher Entwicklungsperspektiven 19:30 Uhr Fazit, Ausblick 20:00 Uhr Ende Aus dem Rat der Stadt Gütersloh nahmen 3 Vertreter der SPD, 3 Vertreter der CDU, 2 Vertreter der Grünen, 2 Vertreter der BfGT, ein Vertreter der FDP und ein Vertreter der UWG teil. Teilnehmer waren auf der Arbeitsebene Vertreter folgender Fachbereiche der Stadtverwaltung Gütersloh: Stadtplanung Bauordnung/Denkmalschutz Immobilienmanagement/Wirtschaftsförderung Der Beigeordnete des Dezernats 4 (Bau und Verkehr) sowie die Bürgermeisterin und der Bürovorsteher für die Bürgermeisterin und den Rat.
  • 32. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 30 Zum Ablauf: Nach einer Einführung wurde die Arbeitsweise der Werkstatt vorgestellt. Anschließend wurden die wesentlichen Ergebnisse der Grundlagenerhebung mit den Ergebnissen der Experteninterviews dargestellt. Danach folgte eine Arbeitsrunde zu den Entwicklungsperspektiven und -zielen. Mittels Metaplantechnik erarbeiteten die Teilnehmer in dieser ersten Runde Vorstellungen zu den Leitbildern der Nutzung Wohnen, Gewerbe/Dienstleistungen, Natur/Umwelt/Freizeit und Sonstiges. Hierbei wurde nach vorstellbaren und ungewünschten Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven unterschieden sowie eine Kategorie „noch ohne Festlegung“. In der zweiten Arbeitsrunde erfolgte nach Vorstellung und Diskussion der erarbeiteten Zielvorstellungen durch die Teilnehmer eine Bewertung der Ziele mit Hilfe von Punktevergaben. Dabei hatte jeder Teilnehmer die Möglichkeit, acht Punkte zur besonderen Gewichtung einer oder mehrerer Zielvorstellungen zu vergeben und damit die auf den Kärtchen festgehaltenen Zielvorstellungen individuell zu gewichten. 4.1.1 ZUSAMMENFASSENDE ERGEBNISSE DER KOMMUNALEN WERKSTATT (vergl. Stellwandcharts und Fotos im Anhang) A Flugplatz 1. Die Entwicklung der Fläche bedarf eines Alleinstellungsmerkmals, das die Konversionsmaßnahme mit regionaler Ausstrahlung profiliert. 2. Eine dauerhafte Wohnnutzung wird ausgeschlossen. 3. Ebenfalls auszuschließen ist eine große, einheitliche Nutzung über die gesamte Fläche. 4. Eine gewerbliche Nutzung, zumindest in Teilbereichen des Flugplatzgeländes, wird befürwortet. 5. Eine fliegerische Nachnutzung als Vorfestlegung findet nicht statt. Im Einzelnen wurden im Rahmen dieser Werkstatt die 4 Leitbilder der Nutzung intensiv diskutiert: 1. Die klassische, dauerhafte Wohnnutzung ist als zivile Folgenutzung auszuschließen. Das Gelände verfügt über keinerlei Wohnfolgeeinrichtungen, weder an öffentlicher noch an privater Versorgungsinfrastruktur. Die Gütersloher Stadtentwicklungsplanung setzt gezielt auf die Förderung der Innenentwicklung, so dass eine Entwicklung eines isolierten Außenstandortes wie des Flugplatzgeländes kontraproduktiv wäre. Die Entwicklung eines Wohnstandortes wäre mit erheblichen Folgekosten für die Stadt Gütersloh verbunden und würde zugleich die in Entwicklung befindliche, bzw. mit Priorität vorgesehenen Wohnstandorte in ihrer Existenz bedrohen. In diesem Zusammenhang wird auf die rd. 1.000 Wohneinheiten
  • 33. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 31 hingewiesen, die im Verlauf des Konversionsprozesses bis spätestens 2020 zusätzlich auf den Gütersloher Wohnungsmarkt gebracht werden. Nicht ausgeschlossen wird jedoch temporäres Wohnen, das als Wohnen in Ferienanlagen, Bildungshäusern oder Internaten möglich sein kann. 2. Gewerbliche Nutzungen sind auf dem Flugplatzgelände vorstellbar und durchaus gewünscht. Hervorgehoben werden dabei die Ansiedlungsmöglichkeiten für kleinteilige Gewerbeansiedlungen. Grundsätzlich könnte aber auch die Ansiedlung eines 10 ha-Betriebes möglich gemacht werden. Vor dem Hintergrund der bereits in der Entwicklungsplanung vorgesehenen Gewerbeflächenausweisung im südöstlichen Anschluss des Flugplatzgeländes wird für einen Flächentausch optiert, um die Freiräume außerhalb des Flugplatzes zu schonen. Eine gewerbliche Nutzung erfordert eine leistungsfähige Verkehrserschließung: Der Bahnanschluss, der das Flugplatzareal mit dem überörtlichen Schienennetz verbindet, soll wieder in Betrieb genommen werden. Als Schlüsselthema wird eine direkte Anbindung an die beiden Autobahnen A 2 (nach Süden) und A 33 (nach Norden) betrachtet. Eine leistungsfähige Erschließung über den Stadtring von Gütersloh ist nicht gegeben. In diesem Zusammenhang wird formuliert, dass eine optimierte Verkehrsanbindung nicht zu Störungen für Wohnbedingungen und Naturlandschaften führen darf. Eine Festlegung auf den Weiterbetrieb der Flugplatznutzung wird abgelehnt. Von mehreren Seiten wird jedoch angemerkt, dass ein potenzieller Standortvorteil durch die gültige Flugerlaubnis nicht vorzeitig aufgegeben werden soll, solange andere zivile Nachnutzungen dem nicht entgegenstehen. 3. Der Abzug der britischen Truppen wird als große Chance für die Entwicklung von Natur, Umwelt und Freizeit auf dem Flugplatzgelände betrachtet. Naturschutzwerte Flächen müssen gesichert werden, wobei eine Entwicklung großräumiger Naturschutzareale anzustreben ist. Konkret angesprochen werden insbesondere die zur Ems angrenzenden Teilflächen, die für die weitere Entwicklung des Auenprofils sowie der Flusslandschaft der Ems insgesamt benötigt werden. Vor dem Hintergrund der großflächigen Versiegelungsanteile des Flugplatzgeländes wird eine Nutzung als örtliche bzw. regionale Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft befürwortet und auf mögliche Ertragsaussichten hingewiesen. Neben der Nutzung für Natur- und Landschaftsschutz werden weitere naturverträgliche Sondernutzungen angesprochen: Konkret benannt werden ein naturverträglicher Freizeitpark im Sinne einer naturerlebnisorientierten Ferienfreizeit, eine wissenschaftliche Tierzucht (z.B. für bedrohte Arten) und die extensive landwirtschaftliche Nutzung unter biodynamischen Prinzipien.
  • 34. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 32 4. Bezüglich der sonstigen Nutzung herrscht eine breite Übereinstimmung über die Eignung des Flugplatzareals für die ressourcenschonende Energiegewinnung. Durch die Größe des Areals – so die allgemeine Übereinstimmung – wird auch die Platzierung von großflächigen Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen möglich. Die Eignung des Standortes zur Nutzung von Erdwärme soll geologisch untersucht werden. Als geeignete Flächenbereiche werden insbesondere die für andere Nutzungen schlecht verwertbaren Standorte der Shelter- Anlagen angesprochen, die auf Grund hoher Abbruchkosten kaum wirtschaftlich zu beseitigen sind, sowie die ausgedehnten Flächen der Roll-, Start- und Landebahnen für Photovoltaik- Anlagen. Konflikte mit einer Nutzung für den Naturschutz sind dabei auszuschließen. In den heute bebauten Bereichen werden in diesem Zusammenhang gute Standortbedingungen für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Themenfeld regenerativer Energien herstellbar sein. Prozess und allgemeine Strategie: In der ersten Werkstattrunde gingen die Teilnehmer in der Einschätzung gemeinsam davon aus, dass ein Rückbau der bestehenden Gebäude grundsätzlich sinnvoll ist. Für die Gebäude mit jüngerem Entstehungsdatum, wie z.B. den Appartementblocks oder einzelne Hangars, soll im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes die wirtschaftliche und funktionale Eignung überprüft werden. Der Entwicklungsprozess wird sehr lange Zeit in Anspruch und muss in Teilschritten erfolgen. Möglichst frühzeitig ist Klarheit über die Altlastenverhältnisse auf dem Gelände zu erlangen. B Nachrichtenkaserne Zu diesem Standort zeichnete sich ein breiter Konsens aller Werkstattteilnehmer über das Ziel ab, die Chance zur Entwicklung eines eigenen Quartiers, dessen heutige städtebauliche Struktur wegen seiner Qualität auch zukünftig erhalten bleiben soll, zu entwickeln. Die Lage zur Innenstadt sowie zur Autobahn und das Strukturgefüge von Freiraum, sozialem Umfeld und Lage im Stadtraum, machen das Quartier zu einem idealen Standort für innovatives Wohnen und hochschulbegleitender Forschungs- und Bildungstätigkeit. Übereinstimmung herrscht auch darüber, dass mit der Entwicklung der Nachrichtenkaserne keine Konkurrenzen zu anderen Entwicklungsbereichen der Stadt Gütersloh aufgebaut werden. Vielmehr bestünden auch bei der Entwicklungsperspektive ab 2020 gute Aussichten, dass dieser Standort seinen Stellenwert im Marktgeschehen Gütersloh finden wird. Für die im Rahmen des Workshops diskutierten vier Leitbilder der Nutzung entwarfen die Werkstattteilnehmer die folgenden Perspektiven:
  • 35. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 33 1. Der Standort ist prädestiniert für innovative Wohnformen, deren Konkretisierungen sich bis 2020 selbständig entwickeln werden. Das zukünftige Quartier hat gute Marktchancen, als modellhafter Standort für verschiedene, innovative Formen des Zusammenlebens entwickelt zu werden. Als potenzieller Standort für Hochschul- und Bildungseinrichtungen kann dabei die Chance genutzt werden, studentisches Wohnen und temporäres Wohnen (z.B. für Forschungsaufenthalte) zu realisieren. Für eine weitergehende Konkretisierung des möglichen Wohnungsbedarfes ist der Zeitpunkt zu früh; eine weitere Verdichtung der Zielgruppenorientierung bleibt den Jahren bis zur tatsächlichen Schließung der Nachrichtenkaserne vorbehalten. 2. Der Standort Nachrichtenkaserne bietet ideale Voraussetzungen, um neben dem Wohnen als Standort für (Hochschul-)Bildung, Forschung, Entwicklung und Büros definiert zu werden. Denkbar sind dabei Einrichtungen der Fachhochschule sowie Möglichkeiten zur Ansiedlung von Universitätsausgründungen oder privaten Instituten. Die Größe des Standortes macht es möglich, zusätzlich Standorte für nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen und Service auf der Fläche zu entwickeln. In der Folge soll untersucht werden, inwieweit der Umbau von Bestandsgebäuden für diese Nutzungen möglich ist. Begleitend soll „akademisches Leben“ auf dem Areal der Nachrichtenkaserne entstehen: Neben dem Wohnen für Studenten und Hochschulangehörige, Restaurants, Kneipen, Läden. 3. Die Grün- und Freiflächenstrukturen der Nachrichtenkaserne tragen wesentlich zur heute schon bestehenden positiven Ausstrahlung des Standortes bei und sollen deshalb bei der Neuentwicklung erhalten bleiben. Eine Weiterentwicklung ist insbesondere an den Uferbereichen der Dalke möglich, wo eine Ergänzung der Uferbiotope anzustreben ist; bei einer Konversion zusätzlich entstehende Uferbereiche sind dazu zu nutzen, die Grünvernetzungsstrukturen zu ergänzen und das Gesamtkonzept für die Ems und ihre Zuflüsse weiter auszubauen. Genutzt werden soll die Konversion ebenfalls dazu, Fuß- und Radwegeverbindungen von und zur Innenstadt über das Konversionsareal zu verbessern. 4. Als sonstige Nutzungen sind die auf dem Gelände bestehenden Sportanlagen in einem hervorragenden Zustand und können einen örtlichen Bedarf der ansässigen Vereine abdecken. Aus der Werkstatt wurden dazu Wünsche formuliert, die Sportnutzungen durch den Bau einer Eissporthalle oder eines Sportzentrums mit einem Sporthotel weiter auszubauen. Als weitere sonstige Einrichtungen wurden in der Werkstatt Einzelnutzungen benannt, deren Verträglichkeit mit dem Gesamtziel „Hochschulquartier“ in den folgenden Arbeitsschritten zu prüfen ist:
  • 36. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 34  Jugendeinrichtungen, insbesondere Disco,  Bauhof,  Stadtarchiv. Die Teilnehmer der kommunalen Werkstatt wiesen einmütig auf die Notwendigkeit hin, den Qualitätsstandard der räumlichen und architektonischen Entwicklung sehr hoch anzusetzen. Vorhandene bauliche Strukturen sind auf ihre Verwendbarkeit zu überprüfen, wobei grundsätzlich von einer Abräumung des Kasernenareals ausgegangen wird. Eine Weiterführung von schulischen Nutzungen wird kategorisch ausgeschlossen. 4.2 REGIONALWERKSTATT AM 16.11.2011 – DIE STANDORTE „FLUGPLATZ“ UND„ NACHRICHTENKASERNE“ AUS DER SICHT REGIONALER UND ÜBERREGIONALER AKTEURE SOWIE DES EIGENTÜMERS BIMA Ablauf der Regionalwerkstatt am 16.11.2011 (vgl. auch die Auszüge aus der Präsentation im Anhang) Teil 1: 14:00 Uhr Begrüßung durch Frau Bürgermeisterin Maria Unger 14:10 Uhr Einführung in das Programm durch Franz Meiers, Geschäftsführer der NRW.URBAN, mit anschließender kurzer Vorstellungsrunde 14:30 Uhr Ergebnisse Grundlagenermittlung durch NRW.URBAN 15:00 Uhr „Der Blick von außen“ Kathrin Osbelt, Agentur KO2B (vgl. Präsentation im Anhang) 15:30 Uhr Einführung in die Gruppenphase, NRW.URBAN 15:40 Uhr Ergebnisse der kommunalen Werkstatt, NRW.URBAN 16:00 Uhr Pause Teil 2: 16:15 Uhr Arbeit in der Arbeitsgruppe 17:15 Uhr Vorstellung der Ergebnisse im Plenum 17:30 Uhr Weiterer Verfahrensprozess und Zusammenarbeit 17:45 Uhr Fazit und Ausblick 18:00 Uhr Ende der Werkstatt
  • 37. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 35 Teilnehmer waren seitens der Stadt Gütersloh die Bürgermeisterin, der Bürovorsteher der Bürgermeisterin und des Rates, der Beigeordnete des Dezernates 4 (Bau und Verkehr), Vertreter der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung sowie eine Vertreterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Teilnehmer waren Vertreter der zukünftigen Eigentümerin BImA, der Bezirksregierung Detmold, des Kreises Gütersloh, der Industrie- und Handelskammer, der Flughafengesellschaft, des Bauvereins Gütersloh sowie des B.U.N.D. (vgl. Teilnehmerliste im Anhang). Zum Ablauf Nach Begrüßung durch Frau Bürgermeisterin Maria Unger und Einführung in das Programm sowie die bisher geleisteten Arbeitsschritte durch NRW.URBAN erfolgte ein Input-Vortrag von Frau Kathrin Osbelt, Geschäftsführerin der Dortmunder Agentur KO2B, mit dem Titel „Der Blick von außen“. Frau Osbelt hatte sich die beiden Kasernenstandorte sowie die Wohnquartiere der britischen Streitkräfte mit dem unvoreingenommenen Blick der planungsfachlich nicht vorgeprägten „Erstbesucherin“ angeschaut und gab in der Werkstatt die Eindrücke ihrer Visiten sowie von Einzelgesprächen mit Passanten und Bewohnern wieder. Ihr Fazit: Alles wirkt aufgeräumt, sauber und geordnet –und passt damit zu dem Bild, das sie von Gütersloh gewonnen hat: Gediegen, spießig und ein wenig langweilig. Ihre Empfehlung: Standorte schaffen, in denen sich städtisches Leben auch mit Überraschungseffekten entwickeln kann. Vor Beginn der Arbeitsrunde zu den möglichen Entwicklungszielen für die beiden Kasernenstandorte wurden die im Rahmen der kommunalen Werkstatt erarbeiteten Aussagen zu vorstellbaren, indifferenten und ungewünschten Perspektiven vorgestellt. Da die Teilnehmerzahl nicht über 30 hinaus ging, wurde nur in einer Gruppe gearbeitet, so dass die Vorstellung der Arbeitsergebnisse im Plenum entfiel. Zusammengefasste Ergebnisse der Regionalwerkstatt (vergl. Stellwandcharts und Fotos im Anhang) Die Vertreter von Rat und Verwaltung der Stadt Gütersloh unterstrichen als strategisches Oberziel eine Entwicklung auf den beiden Standorten gemäß den Zielen der Gütersloher Stadtentwicklungsplanung. Erwartungsgemäß formulierten die Vertreter der BImA ihre Position, dass eine wirtschaftliche Verwertung der Flächen für sie im Vordergrund stehe, ohne sich der Diskussion um eine zukunftsfähige Nachnutzung verschließen zu wollen. A Flugplatz Das Flugplatzgelände soll in der weiteren Bearbeitung auf eine Eignung für gewerbliche Ansiedlungen, die auch größer dimensioniert oder emittierend sein können, geprüft werden. Auf
  • 38. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 36 Grund der Lage und vor allen Dingen Größe der zu erwartenden Potenzialflächen soll die Chance genutzt werden, interkommunale Lösungen weiter zu verfolgen, was nicht zuletzt aus Sicht der Regionalplanung eine Realisierung deutlich erleichtern würde. Ein wichtiges Kriterium für die Realisierbarkeit eines Gewerbestandortes ist die Prüfung von möglichst störungsfreien Erschließungstrassen, insbesondere für den KFZ-Verkehr. Die Dimensionierung des gewerblichen Ansiedlungsbereiches soll – so die konsensfähige Ansicht der Teilnehmer – von den Möglichkeiten der Erschließung abhängig gemacht werden. Festgestellt wurde in Übereinstimmung, dass ein großer Gewerbeflächenbedarf vorhanden ist, wobei der Bedarf an Standorten für Handwerksbetriebe hervorgehoben wurde. Kontrovers diskutiert wurde die Frage der Weiterführung einer Flugplatznutzung. Hier stehen sich Positionen „Flugplatznutzung sofort aufgeben“ Ansichten gegenüber, die die bestehenden Flugrechte als Potenzial ansehen, das erst aufgegeben werden soll, wenn in der Region eine definitive Übereinkunft über den nicht bestehenden Bedarf hergestellt worden ist. Zum Thema einer Wohnnutzung auf dem Flugplatzgelände standen sich die Positionen der zukünftigen Eigentümerin BImA und der anderen Werkstattteilnehmer gegenüber: Der kategorische Ausschluss jeder dauerhaften Wohnnutzung deckt sich nicht mit den Erwartungen der künftigen Eigentümerin, dass vor allem die relativ neuen Wohngebäude auf dem Flugplatzgelände auch für dauerhafte Wohneinrichtungen genutzt werden sollen. Den Konsens aller Teilnehmer fand die Feststellung, dass eine Wohnnutzung die gewerbliche Entwicklung nicht stören darf. Eine temporäre Wohnnutzung (z.B. in touristischer Form oder im Rahmen von Bildungseinrichtungen) deckte sich mit den Zielvorstellungen aller Teilnehmer. Zum Themenbereich „Natur, Umwelt, Freizeit“ erhielten die in der kommunalen Werkstatt erarbeiteten Zielvorstellungen weitgehende Zustimmung aus den Reihen der regionalen Werkstatt. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine enge Zusammenarbeit mit der biologischen Station Bielefeld zu einer konstruktiven Weiterentwicklung der Aspekte Schützen – Bilden – Freizeit beitragen kann. Strategie und Prozess: Alle Teilnehmer der regionalen Werkstatt stimmten in ihrer Einschätzung darin überein, dass als nächster Baustein zur Entwicklung eines Folgenutzungskonzeptes an einer Entwicklung eines Grobnutzungskonzeptes mit räumlicher Darstellung gearbeitet werden muss. Hierzu sei es – so die Ergebnisse aus der Regionalwerkstatt – notwendig, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Gütersloh, Regionalplanung, Fachbehörden und Eigentümer die vorhandenen Kenntnisse und fachlichen Einschätzungen auszuwerten, zusammenzuführen und räumlich abzubilden. Auf der Basis eines solchen Grobnutzungskonzeptes können weitere Abstimmungen erfolgen sowie schrittweise die Bausteine von Kostenermittlungen, Fachabstimmung und regionaler Abstimmung angegangen und vertieft werden.
  • 39. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 37 B Nachrichtenkaserne: Die Teilnehmer der Regionalwerkstatt folgten der in der Kommunalwerkstatt erarbeiteten Vision eines Hochschulquartiers, das die Nutzungen Wohnen, Bildung, Forschung und Freiraum beinhaltet. Zur Vertiefung des Konzeptansatzes wird empfohlen, ein integriertes Handlungskonzept Wohnen zu erarbeiten, das die wirtschaftlichen und funktionalen Rahmenbedingungen für eine konkrete Planung der verschiedenen Nutzungselemente ermöglicht. Die Umnutzung von Bestandsgebäuden soll von den Ergebnissen vertiefender Gebäudeuntersuchungen abhängig gemacht werden, bei der die Faktoren der Gebäudequalitäten sowie Kostenrelationen von Umnutzung zu Abriss/Neubau ermittelt werden.
  • 40. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 38 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND NÄCHSTE ARBEITSSCHRITTE
  • 41. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 39 5. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND NÄCHSTE ARBEITSSCHRITTE Die vorliegenden Hinweise zu den genaueren Abzugsdaten der britischen Streitkräfte aus Deutschland weisen darauf hin, dass Gütersloh einer derjenigen Standorte ist, der bis zum Jahr 2020 eine wichtige Rolle im Prozess des Abzuges einnimmt und daher eine vorzeitige Räumung beider Standorte in Gütersloher nicht zu erwarten ist. Die Stadt Gütersloh benötigt diese Zeit, so eines der wichtigen Ergebnisse aus diesem Werkstattverfahren, um die anstehenden Arbeitsschritte zur Entwicklung von Strategien und Maßnahmen für den Konversionsprozess bewältigen zu können, so unterschiedlich die beiden Standorte auch in Größe, Struktur und Funktion für die Stadtentwicklungsplanung sind. Für die Nachrichtenkaserne wurde im Rahmen des Werkstattprozesses ein Profil von den Teilnehmern entwickelt. Die Vision eines Hochschulquartiers mit Wohnungen hohen Standards, auch experimentellen Charakters, und einer hochwertigen städtebaulichen Gestaltung wurde übereinstimmend und deutlich gezeichnet. Die bereits heute vorhandenen hohen Freiraumqualitäten sollen weiter entwickelt werden und das Gütersloher Grünflächennetz ergänzen. Die der Stadt bis zur Übergabe durch die britische Armee zur Verfügung stehenden Jahre können sinnvollerweise dazu genutzt werden, durch ein integriertes Handlungskonzept Wohnen die Bedarfslage schärfer zu konturieren und gemeinsam mit dem künftigen Eigentümer BImA ein entsprechendes Nutzungskonzept zu entwickeln. Für die angestrebte Bildungs- und Forschungslandschaft mit entsprechender Dienstleistungsergänzung kann auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und ansässigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen ein Gesamtpaket für diesen räumlich und strukturell attraktiven Bereich geschaffen werden. Die Stadt Gütersloh, Vertreter von Fachverbänden, Regionalplanung und des Eigentümers stimmen darin überein, dass die Entwicklung der Nachrichtenkaserne keine Konkurrenzentwicklung zu bestehenden Standorten ist, sondern dass dieses Areal eine bisher nicht vorhandene Qualität darstellt, die Stadt und Region bereichern kann. Das nahezu zehnmal so große Flughafengelände hat naturgemäß einen anderen Stellenwert sowohl in der regionalplanerischen Bewertung als auch als Wertschöpfungsfaktor für den künftigen Eigentümer BImA. Einigkeit konnte in den Perspektivenwerkstätten darüber hergestellt werden, dass die Entwicklung von Nachfolgenutzungen keine auf der Hand liegenden Lösungen bereit hält, dass die Fläche aber auch genügend Potenzial hat, um verschiedene, miteinander verträgliche Nutzungen, aufzunehmen. Die in den Werkstätten entwickelten Visionen für diesen Standort weisen eindeutig in zwei Hauptrichtungen: 1. Weite Teile des heutigen Flugplatzgeländes werden zum Schutz von Biotopen und Landschaft grün bleiben; möglicherweise werden auch heute noch versiegelte Teilbereiche als Ausgleichsflächen dem Naturschutz zugeführt.
  • 42. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 40 2. Ebenfalls Konsens besteht über die Chancen, die dieses Gelände für eine gewerbliche Nutzung bietet, wobei das Spektrum von der Ansiedlung kleinteiliger Betriebsstrukturen (Handwerksbetriebe) bis zur Darstellung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien und zur Erforschung ressourcenschonender Energiegewinnung reichen. Die gewerblichen Nutzungsbereiche werden voraussichtlich entlang der Marienfelder Straße anzusiedeln sein; eine Weiternutzung von Gebäuden ist im Verlauf nachfolgender Untersuchungsprogramme zu klären. 3. Eine dauerhafte Wohnnutzung wird für das Flugplatzgelände ausgeschlossen. Der in der Gütersloher Stadtentwicklungspolitik klar formulierte Anspruch „Vorrang der Innenentwicklung“ kann – so die weitgehende Übereinstimmung – nicht durch heute vorhandene wertige Wohnraumangebote auf dem Gelände ausgehebelt werden. Temporäre Wohnnutzungen z.B. zu touristischen oder Bildungszwecken können dabei durchaus denkbar sein, sofern andere Nutzungsarten des Geländes dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Das Thema Flugplatznutzung bleibt strittig: Während einerseits die Einschätzung vertreten wird, dass eine Flugplatznutzung die zivile Nachnutzung in zukunftsfähigen Funktionen erheblich behindert, wird von anderer Seite davor gewarnt, diese auch für die Region wichtige Option frühzeitig aufzugeben, solange nicht die Bedarfsfrage eindeutig geklärt ist. 5.1 DIE KOOPERATIVE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE Die zurückliegende mehrteilige Perspektivenwerkstatt ist ein wichtiger Schritt in die Richtung, die Grundsatzentscheidungen zur zivilen Nachnutzung kooperativ zu treffen und die zu Entscheidungen führenden Prozesse transparent zu gestalten. Unbestritten ist dabei die Rolle der Stadt Gütersloh als Trägerin der kommunalen Planungshoheit; Stellenwert und Größe der Fläche machen das Areal jedoch auch zu einem Ankerpunkt für den zurzeit in Arbeit befindlichen neuen Regionalplan und erfordern eine Perspektivenbestimmung, die im Konsens von Landesplanung, Regionalplanung und der Abwägung der Interessen aller betroffenen Nachbarkommunen verläuft. Die künftige Eigentümerin BImA sieht in einem kooperativen Prozess der Strategie und Maßnahmenentwicklung nach eigenem Bekunden ebenfalls eine Möglichkeit, den Umwandlungsprozess ohne kontraproduktive Spannungsprozesse abzuwickeln, auch wenn die Verwertungsinteressen durchaus konträr zu den Interessen von Stadt- und Regionalentwicklung stehen können. Die Stadt Gütersloh plant, zu Beginn des Jahres 2012 den zweiten Konversionsbericht zu veröffentlichen. Die Ergebnisse der Perspektivenwerkstatt werden darin einen wichtigen Stellenwert einnehmen und die inhaltlichen Eckpunkte aus Sicht der Stadtentwicklungsplanung weiter vertiefen.
  • 43. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 41 Die Stadt hat im Verlauf der Werkstatt ihren festen Willen erklärt, den anstehenden Prozess in enger Abstimmung und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Partnern des Prozesses kooperativ in Angriff zu nehmen. Ebenfalls im Jahr 2012 plant die Stadt Gütersloh die im Stadtgebiet befindlichen militärisch genutzten Wohnungen hinsichtlich ihres Zustandes und ihrer möglichen Bedeutung für den künftigen Wohnungsmarkt untersuchen zu lassen. 5.2 NÄCHSTE SCHRITTE Der mit dem Abschluss des Werkstattverfahrens geschaffene Arbeitsstand bietet eine Grundlage, die in den Fokus gestellten Nutzungsszenarien in einem räumlichen Grobkonzept darzustellen. Um diesem Grobkonzept eine tragfähige Basis zu geben, müssen weitere Informationen über die Strukturen und Beschaffenheit des Geländes, ihrer Gebäude und ihrer freiräumlichen Qualitäten zusammengetragen werden. Zur potenziellen Marktplatzierung speziell in den Themenbereichen der regenerativen Energiegewinnung und der Bereitstellung von gewerblichen Ansiedlungsflächen müssen die regionalen Teilmärkte näher untersucht und die regionalplanerischen Bedingungen und Abhängigkeiten in Zusammenarbeit der entsprechenden Fachstellen hinterfragt werden. Ein konkretisierter Arbeitsplan, der ab dem Jahr 2012 von der Stadt Gütersloh in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Regionalplanung und dem Eigentümer zu erarbeiten ist, könnte die folgenden Arbeitsbausteine enthalten:  Bestandsaufnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz, Einbindung der Fläche in überörtliche und regionale Schutzräume (Emssystem).  Vertiefung der Fragestellung zu regenerativen Energien, insbesondere Windenergie und Photovoltaik.  Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Frage der Schaffung eines Ausgleichsflächenpools.  Marktabschätzung und Eingrenzung von Positionsschwerpunkten für gewerbliche Nutzungen auf der Fläche.  Marktabschätzung von Freizeitnutzungen unter dem Begriff des sanften Tourismus.  Weitere Altlastenuntersuchungen.  Untersuchungen der aufstehenden und unterirdischen Bauwerke sowohl zur Frage potenzieller und wirtschaftlicher Weiternutzung wie auch zur Kostendimension im Falle der Abräumung.  Erste räumliche Fixierung von Nutzungszonen auf dem Flugplatzgelände. Außerhalb der beiden Kasernenstandorte verbleiben zahlreiche militärisch genutzte Wohnquartiere, für die noch keine Erkenntnisse über energetisches Profil, Erneuerungszustand und Einordnung in städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Zusammenhänge bestehen. Eine Erstuntersuchung nach dem Modell der von NRW durchgeführten Erstbewertungen in Mönchengladbach und Herford könnten sich in 2012 anschließen.
  • 44. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 42 Darüber hinaus plant die Stadt Gütersloh im Rahmen des Konversionsprozesses für 2012 eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Über die Durchführung der Perspektivenwerkstätten wurde in der örtlichen Presse berichtet, so dass die Bürger über den Fortgang dieser ersten Gespräche informiert waren. Einzelne Gruppen haben daraufhin eingefordert, ebenfalls an dem Diskussionsprozess im Rahmen der Konversion einbezogen zu werden. Dieses war für den Zeitraum nach Durchführung der Perspektivenwerkstätten, in denen sich die lokale Politik und die Stadtverwaltung zunächst selbst einen Überblick über die zu bearbeitende Thematik verschaffen wollten, bereits vorgesehen.
  • 45. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 43 QUELLENVERZEICHNIS
  • 46. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 44 6. QUELLENVERZEICHNIS  Bezirksregierung Detmold: Regionalplan, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld  BImA: Datenblatt Flughafen Gütersloh (Princess Royal Barracks), Bielefeld, 15.06.2011  BImA: Datenblatt Mansergh Barracks, Bielefeld, 15.06.2011  Junker und Kruse, Stadtforschung und Planung, Dortmund: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Gütersloh, November 2008  Stadt Bielefeld, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden- Lübbecke, Kreis Paderborn: Wohnen in Ostwestfalen-Lippe, 1. Regionaler Wohnungsmarktbericht (Stichtag 31.12.2009)  Stadt Gütersloh, Demografiebericht 2008  Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Stadtentwicklung Gütersloh 2010, Abschlussbericht Juli 2002  Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Gütersloh, 25.02.2007, Stand: 12.01.2011  Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Strategische Wohnbaulandentwicklung für die Stadt Gütersloh – Prioritätenliste der Wohnbauflächen, 24.02.2009  Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Strategische Wohnbaulandentwicklung für die Stadt Gütersloh – Prioritätenliste der Wohnbauflächen - , Beschlüsse des Planungsausschusses vom 14.05.2009 und vom 18.02.2010  Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: 1. Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Gütersloh, Änderung der Sortimentsliste für die Sortimente Bettwaren/Matratzen, Leuchten, Teppiche (Einzelware) und Erweiterung des Nahversorgungszentrums Avenwedde-Mitte, 24.09.2010  Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: Strategische Gewerbeflächenentwicklung für die Stadt Gütersloh – Gewerbeflächenkonzept - , 24.09.2010  Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung: 1. Konversionsbericht für die Stadt Gütersloh – Bewältigung der Folgen des Abzugs der britischen Streitkräfte, 01.03.2011  Stadt Gütersloh, Fachbereich Umweltschutz: Biotopverbundplanung Stadt Gütersloh, Kurzfassung, Mai 2000  Stadt Gütersloh, Fachbereich Umwelt: Auszug aus dem Umweltportal, Biotopverbundsystem, Stand 01.12.2008  Stadt Gütersloh, Fachbereich Umwelt: Auszug aus dem Umweltportal, Grünspangen- und Stadtteilparkkonzept, Stand 01.12.2008  Stadt Gütersloh, Fachbereich Umwelt: Auszug aus dem Umweltportal: Überschwemmungsgebiete, Stand 02.12.2008  www.tim-online.nrw (Topographisches Informationssystem NRW): Lagepläne und Luftbilder zum Flughafengelände und Mansergh Barracks, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Biotopkataster
  • 47. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 45 ANLAGEN
  • 48. STADT GÜTERSLOH – Bestimmung der Ziele und Prozesse einer Nachnutzung militärischer Standorte durch ein Werkstattverfahren 46 7. ANLAGEN  Protokoll Expertengespräch Wirtschaftsförderung Stadt Gütersloh vom 05.09.2011  Protokoll Expertengespräch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, Münster vom 07.09.2011  Protokoll Expertengespräch Gütersloh Marketing GmbH vom 16.09.2011  Protokoll Expertengespräch Naturschutzbund NABU vom 16.09.2011  Protokoll Expertengespräch Fachbereich Umweltschutz Stadt Gütersloh vom 21.09.2011  Protokoll Expertengespräch IHK Bielefeld vom 21.09.2011  Protokoll Expertengespräch Wirtschaftsförderung Kreis Gütersloh vom 22.09.2011  Protokoll Expertengespräch Gütersloh Flughafengesellschaft vom 27.09.2011  Protokoll Fachgespräch Stadtverwaltung vom 29.09.2011  Teilnehmerliste der Lokalen Werkstatt – Rat und Verwaltung – vom 13.10.2011  Präsentation (Auszug) zur Lokalen Werkstatt – Rat und Verwaltung – vom 13.10.2011  Stellwandcharts mit den Ergebnissen des Arbeitsprozesses der Lokalen Werkstatt vom 13.10.2011  Fotos Lokale Werkstatt vom 13.10.2011  Teilnehmerliste der Regionalen Werkstatt vom 16.11.2011  Präsentation (Auszug) zur Regionalen Werkstatt vom 16.11.2011  Präsentation „Blick von außen – ein Besuch in Gütersloh“ von KO2B, Katrin Osbelt, als Bestandteil der Regionalen Werkstatt  Stellwandcharts mit den Ergebnissen des Arbeitsprozesses der Regionalen Werkstatt vom 16.11.2011  Fotos Regionale Werkstatt vom 16.11.2011