5. 1 Überblick
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
http://www.eSteuerPartner.de
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
http://www.eSteuerPartner.de
Seite 5
6. Seite 6
Gründung: Aktuelles
o Neugründungen 2012: 770.000 (2011: 835.000) - 7%
o Anteil freie Berufe gestiegen: 39 % (2011: 36 %)
o Arbeitszeit pro Woche im : 48 h Vollzeitgründer (13 h nebenberuflich)
o 42 % der Gründer erhöhen durch Selbständigkeit ihr Nettoeinkommen
o Anteil Nebenerwerbsgründer gestiegen (41 %, + 10 % zu 2011)
„Gründungsgeschehen auf dem Tiefpunkt
- kein Anstieg in Sicht“
KfW Gründungsmonitor 2013
7. Seite 7
Gründung: Aktuelles
o Weniger Gründer aus der Arbeitslosigkeit (-32 % zu 2011)
o 2/3 der Gründer setzen Finanzmittel ein, 2/3 davon Fremdkapital
o 50 % der Mittel sind „normale“ Bankdarlehen
10. Seite 10
Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
1. Fehler in Businessplan und Geschäftsmodell
2. Selbst und ständig: Ziele und Kompetenzen unklar
3. Unzureichende Marktanalyse
4. Kapitalbedarf unterschätzt, Leistungsfähigkeit überschätzt
5. Nische zu klein
11. Seite 11
Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
6. Kundenorientierung fehlt
7. Falscher Umgang mit Investoren
8. Mitbewerber ignoriert
9. Fehlendes Netzwerk
10. „Teilzeitgründung“
aus: Markt und Mittelstand 11/2011
17. o BWL im Businessplan
o Zweck und Inhalt eines Businessplans
o Muster-Gliederung eines Businessplans
o Finanzwirtschaftliche Planungsrechnungen
1. Mindestgewinn
2. Gründungskosten / Investitionen
3. Umsatzplanung
4. Erfolgsplanung
5. Cashflow Planung
Seite 17
3 Übersicht
18. o Grundregeln der Physik: e = mc2, v = s / t …
o Betriebswirtschaftliche Grundregeln:
o Umsatz = Preis * Menge
o Kosten = Stückkosten * Menge + Fixe Kosten
o Gewinn = Umsatz – Kosten
Seite 18
3 BWL im Businessplan
Klingt banal ist
aber WICHTIG
19. Seite 19
3 Wie läuft die Profit Engine?
Wo liegt der BEP
Break-Even-Point?
21. o Zwecke:
o Darstellung Geschäftsidee (auch in Zahlen: Validierung & Tragfähigkeit)
o Voraussetzung für Förderung & Finanzierung
o Ermöglicht Controlling der Geschäftsidee im Zeitablauf
o Grundsätzliches:
o Keine Vorschriften – aber „best practice“
o Umfang: zweckadäquat
o Formulierungen für „unbedarfte Laien“ – keine Fachbegriffe
o Der Plan sollte von Ihnen selbst erarbeitet werden – externe
Unterstützung für Fachfragen und Plausibilisierungen
Seite 21
3 Businessplan
22. „Planung bedeutet, Zufall durch Irrtum zu ersetzen“
Albert Einstein / Winston Churchill
„Solide Planung ist die Grundlage für eine geniale
Improvisation“
Jean-Paul Blum
Seite 22
3 Businessplan
23. 1. Zusammenfassung
2. Geschäftsidee und Produkte / Dienstleistungen
3. Markt, Wettbewerb und Vertriebskonzept
4. Organisation und Leitung & Gründerteam
5. Risikoanalyse
6. Finanzwirtschaftliche Planungen (=„Zahlenteil“)
Seite 23
3 Muster-Gliederung eines Businessplans
24. o Was wollen Sie wo und wie zu welchen Kosten anbieten?
o Welche Produkte/Dienstleistungen?
o Welche Stückzahlen sind wann absetzbar?
o Welche Preise können Sie erzielen?
o Was ist die/der USP (Unique Selling Proposition/Point)?
o Wie skaliert das Geschäftsmodell?
o z.B. Internet vs. stationärer Einzelhandel: Amazon vs. Karstadt
- Marktzugang: Global/unbeschränkt vs. lokal/begrenzt
- Öffnungszeiten: 24h vs. fest
- Kostenstrukturen: Variabel vs. fix
Seite 24
3 Geschäftsidee
25. Seite 2529.01.2015
USP (Alleinstellungsmerkmal)
Auf welcher Seite steht ein Zahnarzt-Praxisteam?
www.dr-klarkowski.de www.dr-florian-bremer.de
USP: Auftritt, Preis, Marktzugang, persönliche Verbindungen, Kosten, Marke…
29. Seite 29
Phase 1: Umsatzplanung – Bsp. Beratung / Freiberufler
Monat 1 Monat 2 Monat…
Werktage 22
- Urlaub und Krankheit -3
- Fortbildung und Verwaltung -2
- Akquise -2
= max. abrechenbare Tage 15
Auftraggeber 1 (Tagessatz X) 500
Auftraggeber … (Tagessatz …) …
Zahlung im nächsten Monat 2.500
Zahlung im übernächsten Monat 5.000
30. Jahr 1 Jahr 2 Jahr …
Umsatz (aus der Umsatzplanung) V 100.000 300.000
- Wareneinsatz V -50.000 -150.000
= Rohgewinn V 50.000 150.000
- Personalkosten F/V -15.000 -20.000
- Miete / Raumkosten F -10.000 -10.000
- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000
- Werbekosten (V) -2.000 -1.500
- Telefon, Internet F -500 -600
- Buchhaltung & Beratung F -3.000 -3.250
- Abschreibungen (Umlage Inv.) F -3.000 -3.000
- Zinsen F -1.000 0
- Sonstige Kosten V/F -14.000 -4.000
= Gewinn vor Steuern -5.000 100.000
Seite 30
3 Erfolgsplanung
Umsatz
- Kosten
= Gewinn
V = variabel
F = fix
31. Seite 31
3 Planung der Finanzierung = Cashflow
Monat 1 Monat 2 Monat 3
Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 1. 1.000 1.500
+ Einzahlungen aus +2.000
Kundenzahlungen, Bareinnahmen, Sonstige
- Auszahlungen für -1.500
Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter
Investitionen
Zinsen und Tilgungen
Steuern
Privatentnahmen
= Veränderungen (= Einzahlungen – Auszahlungen) +500
= Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 30. 1.500
Einzahlungen
- Auszahlungen
= Cashflow
32. Seite 32
3 The name of the game: CASHFLOW
Finanzierungs-
bedarf!
positiver
Cashflow
CF in €
33. Seite 33
4 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke
Beatrix Breitinger
LL.M. / Rechtsanwältin /
Maître en droit (Paris II)
Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.
Deutscher Patent- und Markenanwalt
European Patent/ Trademark and Design Attorney
WUESTHOFF&WUESTHOFF
Schweigerstraße 2
81541 München
Telefon +49-89-62 18 00-0
breitinger@wuesthoff.de
sonnenhauser@wuesthoff.de
34. Seite 34
Welche Schutzrechte gibt es?
o Marke
Beliebig verlängerbarer Schutz für Produkt-/Firmennamen (z.B. Worte,
Bilder)
o Patent
Meist auf max. 20 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von
technischen Innovationen (Gegenstände, Verfahren)
o Gebrauchsmuster
Auf max. 10 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von technischen
Innovationen (Gegenstände)
o Geschmacksmuster
Auf max. 25 Jahre begrenzter Schutz von Produktgestaltungen
35. Seite 35
Warum ist Markenrecht für mich als Unternehmensgründer
wichtig?
o Schutzrechte (z.B. Marken) von Wettbewerbern können die eigenen
Aktivitäten behindern (z.B. eigene Produktbezeichnung darf nicht verwendet
werden) – dies ist umso schlimmer, je mehr sich das neue Unternehmen
schon etabliert hat und je mehr Aufwand bereits getätigt wurde
o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen,
Rufschädigung)
o Man kann mit eigenen Marken gegen neue/jüngere Marken von
Wettbewerbern vorgehen (Widerspruchsverfahren vor dem Patentamt,
Abmahnung, Klage vor den zuständigen Zivilgerichten) und damit die
eigenen Position/Goodwill verteidigen
37. Seite 37
Was ist eine Marke?
o Die Funktion einer Marke ist, einen Hinweis zu geben, dass ein bestimmtes
Produkt oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt (bessere
Abgrenzung von der Konkurrenz)
Schutzvoraussetzungen
o Unterscheidungskraft („eon®“ für Strom vs. StarTape für Klebebänder)
o Kein Freihaltebedürfnis (soll nicht beschreibend für Produkte sein, z.B. Best Ice
für Speiseeis)
o Keine Irreführung, keine Hoheitszeichen (keine Deutschlandflagge)
o Kein Eintragungshindernis: Identische / ähnliche bereits bestehende Marken
Dritter (Mixery ./. MYSTERY); allerdings Möglichkeit der Einlegung eines
Widerspruchs
Was ist eine Marke? Was sind die Schutzvorraussetzungen?
38. Seite 38
Was schützt eine Marke und wo entfaltet sie ihre Wirkung?
o Eine Marke gewährt ein ausschließliches Recht, die Marke zu benutzen und
Dritten zu untersagen, dieselbe oder eine ähnliche Marke für gleiche oder
ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen wie diejenigen, für welche die Marke
geschützt ist, zu benutzen.
o Eine Gemeinschaftsmarke gewährt Schutz in der gesamten Europäischen
Gemeinschaft, eine deutsche Marke in Deutschland. In einer internationalen
Marke (IR) gewährt Schutz in den in ihr benannten Ländern, sofern der Schutz
von den nationalen Markenämtern der benannten Länder nicht v. A. w.
verweigert wird.
o Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils um weitere
Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden.
39. Seite 39
Welchen Schutzumfang hat eine Marke?
o Schutz gegen identische und ähnliche Produkt-/Firmennamen
o Wichtig für die Frage der „Ähnlichkeit“ ist grds. der Gesamteindruck der
Marken, d.h. Wort- und Bildbestandteile. Umso mehr Bestandteile eine
Marke hat, umso enger der Schutzbereich: z.B. Schutzbereich von
BMW ohne Bild (Wortmarke) ist größer als von BMW mit Bild (Wort-/
Bildmarke); Aber: Bildbestandteil kann notwendig sein, damit Marke
hinreichende Unterscheidungskraft erlangt, siehe „Bio Markt“.
BMW
40. Seite 40
4 Phasen zur eigenen Schutzrechtsstrategie
1 2 3 4
Ziele
definieren
Markt-
/Wettbewerbs-
situation
analysieren
Ziele anpassen/
abändern
Markenstrategie
entwickeln
41. Seite 41
Phase 1
1 2 3 4
Ziele
definieren
Überlegen, welche Waren- und/oder Dienstleistungen man anbieten möchte,
welche Bezeichnungen oder Logos man dafür verwenden möchte, und wie
die angedachten Produktbezeichnungen verwendet werden sollen (als reines
Wort oder auch zusammen mit Bildbestandteilen)
42. Suche nach existierenden deutschen Marken:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Suche nach existierenden Gemeinschaftsmarken:
http://oami.europa.eu/CTMOnline
Suche nach existierenden internationalen Marken:
http://www.wipo.int/romarin
Seite 42
Phase 2
1 2 3 4
Markt-/
Wettbewerbs-
situation
analysieren
Analyse des Umfelds hinsichtlich
bestehender Marken,
Unternehmensnamen, Produktnamen,
Logos etc.
43. In Hinblick auf das Analyseergebnis aus Schritt 2 ggf. Firmen- und
Produktnamen oder Logo anpassen oder auch entsprechend Schritt 1 und 2
einen neuen Namen suchen
Seite 43
Phase 3
1 2 3 4
Ziele anpassen/
abändern
44. Markenstrategie für eigene Position entwickeln (zusammen mit Patent-/
Markenanwalt), ggf. Marke(n) oder andere Schutzrechte anmelden, Benutzung
der Marke planen, Markenüberwachungssystem einrichten
Seite 44
Phase 4
1 2 3 4
Strategie
entwickeln und
Launch
45. Seite 45
Zusammenfassung
o Schutzrechte von Wettbewerbern (z.B. Marken) können die (Weiter-)
Verwendung des eigenen Firmennamens oder eigener Produktnamen bzw.
Produktdesigns verhindern
o Eigene Schutzrechte helfen den Goodwill der Firma zu vergrößern und zu
bewahren.
o Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend auf
einer Analyse der Wettbewerbssituation und des Marktes, in der frühen
Planungsphase der Firma
o Zudem sollte eine kontinuierliche Überwachung der Aktivitäten von
Wettbewerbern erfolgen und eine Markenüberwachung eingerichtet werden
46. Seite 46
Ihre Referenten
Dr. Thomas Sonnenhauser
Patentanwalt
sonnenhauser@wuesthoff.de
089 / 62 18 00-0
Beatrix Breitinger
Rechtsanwältin
breitinger@wuesthoff.de
089 / 62 18 00-0
47. 5 Basisthemen aus Recht & Steuer
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
eSteuerPartner.de
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
eSteuerPartner.de
Seite 47
48. Seite 48
Neu: eBook „Basics aus Steuern & Recht“
http://jo.my/ebook
Dieses Buch kann hier als eBook frei
heruntergeladen werden
50. Vorplanung
o Versicherungsstatus klären: Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, ggf. Rechtsschutz
o Finanzierung/Businessplan/Markenrechte!?
o Arbeitsagentur: Gründungszuschuss prüfen (Antrag nur vor Selbstständigkeit
möglich), beachte: Gründungszuschuss wurde geändert!
o Steuerlich: vorweggenommene Betriebsausgaben möglich (Anlaufkosten)
„ausreichender Zusammenhang mit Gewinnerzielung“
Seite 50
Phase 1: Vorplanung
52. Überblick
o Vorprüfung: Tätigkeit gewerblich / freiberuflich? Erlaubnis notwendig?
o Rechtsformwahl, ggf. Gesellschaftsstruktur
o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge)
o Nochmals: betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht)
Seite 52
Phase 2: Setup
53. Gewerblich vs. Freiberuflich
o Gewerberecht gilt weitestgehend nicht für Freiberufler
o Freiberufler: Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keine Gewerbesteuer
o Gewerbetreibende: Gewerbesteuer ab Gewinn von 24.500 Euro
(GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK
Meldepflichten unterschiedlich / Rechtsformwahl
Seite 53
Phase 2: Setup – Vorprüfung Tätigkeit
54. Gewerbe
o Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeaufsicht (München: KVR)
o Seltener: ‚echte‘ Erlaubnis notwendig (z.B. Immobilien- und
Versicherungsmakler)
o Finanzamt erhält einen „Abdruck“…
o …und schickt Fragebogen
Freiberufler
o Keine Gewerbeanmeldung, aber: Finanzamt benachrichtigen
(Meldepflicht § 138 AO)
o Finanzamt…
o schickt Fragebogen
Seite 54
Phase 2: Setup – Meldepflichten
55. Überblick wichtige Punkte im Fragebogen
o Empfehlung: Lastschriftverfahren
o Angaben zu Vorauszahlungen
o Gewinnermittlungsart
o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer
o Umsatzsteuer II: Soll- vs. Ist-Versteuerung
o Umsatzsteuer III: Dauerfristverlängerung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics I“ zum Thema!
(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)
Seite 55
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt
56. Seite 56
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 2
Empfehlung: realistische Angaben,
keine „Bugwelle“ erzeugen!
58. Seite 58
Phase 2: Setup – Buchführungspflicht
Buchführungs-/Bilanzierungspflicht:
o Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG)
o Alle Kaufleute, aber nicht wenn: max. 500.000 Euro Umsatz / 50.000
Euro Gewinn (§ 241a HGB / § 141 AO)
o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung)
o Ausnahme: freiwillige Buchführung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics IV“ zum Thema EÜR!
(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)
59. Seite 59
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Überblick Umsatzsteuer
o Steuerpflichtig ist der ‚Unternehmer‘ muss Umsatzsteuer „einziehen“
o Unternehmer kalkuliert intern netto, schreibt Rechnungen brutto
o Umsatzsteuer weiter ans Finanzamt zu zahlen:
o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minus
o Gezahlte Umsatzsteuer (= ‚Vorsteuer‘ aus Einkäufen) ergibt Zahllast ans Finanzamt
o Monatlich/Vierteljährlich: Umsatzsteuervoranmeldungen (‚USt-VA‘)
o In der Rechnung: bestimmte Angaben sind Pflicht (z.B. Steuernummer,
Leistungsbeschreibung)
60. Seite 60
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Beispiel Umsatzsteuer/Vorsteuer
o Preiskalkulation des Unternehmers ergibt:
„Mein Produkt soll 200 Euro einbringen“ (= netto)
o Aber Umsatzsteuerpflicht USt/MwSt. 19 % noch obenauf
o Bruttoendpreis ist 238 Euro
o 38 Euro müssen ans Finanzamt (Umsatzsteuer)
Vorsteuer
o Unternehmer kauft z.B. Festplatte beim Händler für 59,50 Euro
o In Händlerrechnung: „50 Euro + 19 % MwSt. = 59,50 Euro“
o 9,50 Euro holt sich der Unternehmer vom Finanzamt (Vorsteuer)
USt-Voranmeldung
o Am Monatsende: „38 Euro Umsatzsteuer minus 9,50 Euro Vorsteuer“
o Zu zahlen ans Finanzamt: nur 28,50 Euro
61. Seite 61
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 2
Umsatzsteuer – Ausnahme: Kleinunternehmerregelung
o Umsatz (Einnahmen) ≤ 17.500 Euro
o Dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, keine USt-VA
o Aber: kein Vorsteuerabzug Nachteil!
o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer
o Wichtig: keine Umsatzsteuer in die eigenen Rechnungen schreiben!
63. Seite 63
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3
Umsatzsteuer – Soll- vs. Istversteuerung
o Standard: Soll
o Im Monat der Rechnungsstellung: Zahllast ans Finanzamt
o Liquiditätsfalle!
o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei
Zahlungseingang
o Voraussetzung: Umsatz Vorjahr ≤ 500.000 Euro (oder Freiberufler)
65. Rechtsformwahl wird beeinflusst durch…
o Tätigkeit: u.U. Rechtsform nicht zulässig
o Wie viele Personen gründen?
o Umfang des Unternehmens / Marktauftritt / Kapital (UG vs. GmbH)
o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen
o „Steuerungsaufwand“: Vermögenstrennung / Handelsregistereintragungen
o Haftungsfragen: juristische Person vs. Personengesellschaften
o Achtung: Bürgschaften hebeln Haftungsbeschränkungen aus!
o Steuerthemen, z.B. Verlustverrechnung nicht bei GmbH/UG
Seite 65
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
66. Seite 66
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Mindestkapital Haftung Kosten Aufwand
Einzelunternehmen - voll gering gering
GbR, oHG, KG - voll gering gering
Partnerschaft - (noch) voll gering gering
GmbH, UG 25.000 / 1 Euro begrenzt mittel
(Bilanz)
mittel
GmbH & Co. KG - begrenzt mittel
(Bilanz)
mittel
AG 50.000 Euro begrenzt eher hoch
(Bilanz)
eher hoch
67. Anmerkungen zur Steuerbelastung im Vergleich
o Bei Gewinnen ist Steuerbelastung weitgehend gleich strukturierbar
o z.B. GmbH + Geschäftsführergehalt vs. Personengesellschaft vs.
Einzelunternehmen (für laufendes Einkommen!)
o Wichtig aber: Exit-Strategie bei Unternehmensverkauf
o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist
zu 95 % steuerfrei (es gibt Ausnahmen)
o z.B. UG hält GmbH-Anteil und verkauft diesen
o Ebenso wichtig: ‚Entry-Strategie‘ bei Gründung
Seite 67
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
68. Doppelstock-Modell
Seite 68
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Operative GmbH
Gesellschafter:
UG 1
Gesellschafter:
UG 2
Gesellschafter:
Person 1
Gesellschafter:
Person 2
50 % 50 %
100 % 100 %
Auch möglich: UG
Hinweis: vgl. ausführlichen Blog-Artikel „GründerBasics VI“
(www.esteuerpartner.de -> InfoBlog)
69. Belastungsvergleich: Gewerbesteuer München und Umlandgemeinden
Seite 69
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 6
Hebesätze
München 490 %
Olching 330 %
Unterföhring 330 %
Pullach 260 %
Grünwald 240 %
Grasbrunn 290 %
Anrechnung von GewSt auf ESt nur bis max. 380 %,
d.h. ‚unter dem Strich‘ bis dahin keine GewSt-Belastung
bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Die GewSt dient vorrangig der
Steuerverteilung an die Gemeinden, echte
Belastung aber für Kapitalgesellschaften
70. Rechtsformwahl – Hinweise
o Eigenkapital einer GmbH: 25.008 Euro
o Eigenkapital einer UG: z.B. 1.008 Euro (nicht zu niedrig wählen)
o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4
o Thema Sozialversicherung des GmbH/UG-Geschäftsführers (…)
o Achtung: ‚Registergauner‘ schicken irreführende Angebote oder falsche
Rechnungen für Handels- und Unternehmensregistereinträge
Seite 70
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 7
71. Seite 71
Phase 2: Setup – Verträge
Verträge
o Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag,
GF-Anstellung, AGB, …
o Zum Gesellschaftsvertrag:
„Persönliche Probleme lassen sich nicht vertraglich lösen“
„Eine Gesellschaft ist wie eine Ehe – nur ohne Kinder“
73. Seite 73
Phase 3: Laufendes Geschäft – Prozesse
Laufendes Geschäft – Termine & Prozesse einrichten
o Monatlich bis zum 10.: USt-VA / Lohnsteueranmeldung
o Heißt: Buchführung Belegablage (gescannte Belege!?)
o Controlling über Auswertungen der Buchführung (BWA / SUSA)
o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für
Vorjahr Dauerfristverlängerung für Steuerberater
o Aufbewahrungspflicht für Dokumente: grds. 10 Jahre
75. Seite 75
Phase 4: Erweiterung, Anpassung
Erweiterung, Anpassung
o Neuer Innovationszyklus / Umstrukturierung
o Neufinanzierung / Exit
o Notfallplan & Vorsorge:
o Vollmachten (und Login-Daten)
o Testament
o Patientenverfügung
o Versicherungen (BU, Krankentagegeld)
76. 6 Projektberatung für Gründer
Milad Mesri
Vorstand Kundenbetreuung Academy Consult e.V.
Seite 76
77. 6 Projektberatung für Gründer
Start gesonderte Präsentation – nicht online verfügbar (sorry)
Seite 77
78. 7 Fallstricke im Sozialrecht
Oliver Penninger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht
Seite 78
79. Seite 79
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Welche Zweige der Sozialversicherung bestehen?
Rentenversicherung (SGB VI)
Arbeitslosenversicherung (SGB III)
Krankenversicherung (SGB V)
Unfallversicherung (SGB VII)
Pflegeversicherung (SGB XI)
80. Seite 80
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Grundsatz:
Versicherungspflicht besteht, wenn eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt
Rentenversicherung § 1 S.1 Nr. 1 SGB VI
Arbeitslosenversicherung § 24 Abs. 1 SGB III
Krankenversicherung § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V
Unfallversicherung § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VII
81. Seite 81
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Besteht Versicherungspflicht des Arbeitgebers selbst?
Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht am Beispiel des
GmbH-Geschäftsführers
82. Seite 82
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Obwohl der Geschäftsführer einer GmbH mitunter gegenüber
Mitarbeitern Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt,
kann im eigenen Belang dennoch eine Arbeitnehmereigenschaft im
Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht,
vorliegen.
83. Seite 83
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
1. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Grundsatz: bei einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von
mindestens 50 %, oder Sperrminorität
= keine Versicherungspflicht
2. GmbH-Fremdgeschäftsführer
Grundsatz: keine Beteiligung am Stammkapital
= Versicherungsplicht
84. Seite 84
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Die Kapitalbeteiligung gibt nur ein erstes Indiz, ob aufgrund einer
Sperrminorität ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich
ausgeschlossen werden kann.
Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen
Verhältnisse dennoch zu der Annahme führen, dass kein abhängiges
Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
„Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen
Verhältnisse“
85. Seite 85
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Liegt bei meinen Mitarbeitern Sozialversicherungspflicht vor ?
Wer entscheidet hierüber
Was passiert bei einer Fehleinschätzung
Wie und wohin werden Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt
86. Seite 86
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung setzt voraus:
Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt (insbes. Arbeitsverhältnis)
Fallstrick 1:
Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung
und Selbständigkeit ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt!
87. Seite 87
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
In der Rechtsprechung wurden Abgrenzungsmerkmale herausgearbeitet.
Es kommt stets auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Stichwort „Gesamtbild“).
Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach:
Persönliche Abhängigkeit
Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung unterliegen dem Weisungsrecht des
Arbeitgebers
Feste Arbeitszeiten
Festes Gehalt
88. Seite 88
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Urlaubsanspruch
Anspruch auf Urlaubsentgelt
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Sonn-, Feiertags- & Nachtzuschläge
Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere:
- Kein Unternehmerrisiko (keine eigenen Angestellten)
- Keine Unternehmerinitiative
- Kein Kapitaleinsatz
89. Seite 89
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 2:
Der Arbeitgeber…
…muss prüfen, ob der Arbeitnehmer/Auftragnehmer
sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist
…hat die Anmeldung und jede Änderungsmeldung an die Krankenkasse als
Einzugsstelle abzugeben
…hat das beitragspflichtige Entgelt sowie den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu berechnen und abzuführen
…ist Beitragsschuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (sowohl
Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil)
90. Seite 90
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Eine Fehleinschätzung wirkt sich daher finanziell ausschließlich beim
Arbeitgeber aus, und zwar:
4 Jahre rückwirkend
oder
30 Jahre rückwirkend,
bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen
91. Seite 91
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Betriebsprüfung
durch die Rentenversicherung § 28 p SGB IV:
Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber
seine Pflicht im Zusammenhang mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen
erfüllt
Auf Dokumentation achten („Lohnkonto“)
Steuerliche Prüfungen gibt es zusätzlich (weniger oft)
92. Seite 92
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Empfehlung:
Bei Ungewissheit des Sozialversicherungsstatus der
Beschäftigten/Auftragnehmer empfiehlt sich das
Statusfeststellungsverfahren
bei der Clearingstelle der
Deutschen Rentenversicherung Bund
93. Seite 93
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Vorteil:
Die Entscheidung der Clearingstelle
zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen
Beschäftigungsverhältnisses und
zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
wirkt zugleich bindend in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung
95. Seite 95
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der
„Einzugsstelle“ für die Sozialversicherungsbeiträge
(Krankenkasse) gemeldet.
Für die monatliche Datenübertragung an die Krankenkasse muss der
Arbeitgeber geprüfte Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme verwenden
(online für alle möglich via www.sv.net)
96. Seite 96
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 3:
Die Leistungsgesetze der jeweiligen Sozialversicherungsträger regeln eine
Vielzahl von Ausnahmen
Beispiel: Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig werden (§ 2
Nr. 9 SGB VI), wenn diese …
überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind (= 5/6 der Betriebs-
einnahmen eines Jahres)
und
keinen eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
(mehr als 450 € monatlich)
98. 8 Prozesse im Start-up
Martin Schade
Unternehmensberater
Zertifizierter Projektmanagement-Fachmann
Seite 98
99. Seite 99
8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
100. Seite 100
8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
102. Seite 102
5S-Methode
Aussortieren nicht
benötigter Materialien.
Sortieren
Setzen
(Anordnen)
Standards
Selbst-
diziplin
Sicherstellen, dass alles
seinen Platz hat und leicht
zu benutzen ist.
Reinigen des Arbeitsplatzes.Dokumentieren der
Arbeitsabläufe als
Standards.
103. Seite 103
Schlüsselfaktoren für 5S
- Vorbildfunktion der Gründer
- Integration in den Arbeitsalltag als ständiger Verbesserungsprozess
- 5S im eigenen Bewusstsein halten
5S als leichter Einstieg in die
Prozessoptimierung für Start-ups
104. Seite 104
8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
108. Seite 108
Wie transportiere ich meine Idee richtig?
Ein „Bild malen“, das jeder versteht!
- Das Produkt visualisieren
- Bewusst machen: „Schritte zum Produkt“
- Schnittstellen zu anderen Bereichen finden und aufzeigen
109. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Seite 109
Vielen Dank!
111. Ihre Referenten (Thema 2)
Robert Brandstätter
ExistenzgründungsCenter
Stadtsparkasse München
robert.brandstätter@sskm.de
089 / 2167-11261
www.sskm.de
112. Seite 112
Ihre Referenten (Thema 4)
Beatrix Breitinger
LL.M. / Rechtsanwältin /
Maître en droit (Paris II)
Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.
Deutscher Patent- und Markenanwalt
European Patent/ Trademark and Design Attorney
WUESTHOFF&WUESTHOFF
Schweigerstraße 2
81541 München
Telefon +49-89-62 18 00-0
breitinger@wuesthoff.de
sonnenhauser@wuesthoff.de
113. Ihre Referenten (Thema 6)
Milad Mesri
Vorstand Kundenbetreuung Academy Consult e.V.
milad.mesri@academyconsult.de
Tel.: +49 (0)176 63714787
Seite 113
114. Ihre Referenten (Thema 7)
Oliver Penninger
Rechtsanwalt
mail@kanzlei-penninger.de
089 / 23 888 0-0
www.kanzlei-penninger.de
115. Ihre Referenten (Thema 8)
Martin Schade
Unternehmensberater
martin.schade@riometa.com
0176 / 931 210 96
www.riometa.com