2. "Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." alles klar... (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
3. "Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." ?? - auch klar.... (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
4. "Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." ???. ..na hier wird’s schon schwieriger.... (Protokoll im Wirtschaftsministerium)
5. "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." aber DAS ? ---HÄÄÄ??? (Merkblatt der Deutschen Bundespost)
6. "Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." schade eigentlich....höhöhö... (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
7. "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." ? Aha ! (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
8. "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." ??? KREISCH!!! (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
9. "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." ? - ok, das erscheint logisch.... (Bundesanstalt für Arbeit)
10. "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes." ?... SO WAS gibt’s ??? (Deutsches Lebensmittelbuch)
11. "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." Na, wer macht denn auch so was ? (Bundessteuerblatt)
12. "An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." ??? Ui-jui-jui... (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
13. "Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen." ? meine Güte...!!! (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
15. "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden." na toll. (Formular in Postgirodienst)
16. "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." ...ich kann nicht mehr!! (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis )
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