4. 3
AUSBILDUNG
SICHERHEITSAKADEMIE
Die Sicherheitsakademie ist die Bildungs- und Forschungseinrichtung für die Bediens-
teten des Bundesministeriums für Inneres. Ihr obliegt die Bereitstellung der Grundaus-
bildung für die Polizistinnen und Polizisten und sie steuert die Tätigkeit der Bildungs-
zentren.
BILDUNGSZENTREN
Die Bildungszentren der Sicherheitsakademie legen den Grundstein für die Ausbildung
der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Bildungsperspektive ist der Mensch,
der mit Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenz und Konflikt-
bereitschaft in der Gesellschaft demokratischer Rechtsstaaten Vertrauen in die staatli-
che Autorität und die öffentliche Sicherheit garantiert.
AUSBILDUNGSZIELE
Die Ausbildung soll den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch praxis-
bezogene Lehre unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Metho-
den, die soziale Kompetenz sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse
vermitteln. Schwerpunkte liegen in der Vermittlung von Rechtsmaterien, Kriminalistik,
sozialkommunikativer Kompetenz und im Bereich des Handlungstrainings und Einsatz-
trainings.
BERUFSFELD
Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen eines Ausbildungslehrganges fin-
den sich überall dort, wo Schwerpunkte sicherheits-, verkehrs-, und kriminalpolizeili-
cher oder ordnungsdienstlicher Einsätze liegen.
METHODIK / DIDAKTIK
Die Ausbildung zielt inhaltlich und methodisch nicht nur auf die Vermittlung von Sach-
wissen, sondern vermehrt auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen
ab. Sachverhalts- und themenbezogene wie auch fächerübergreifende Behandlung der
Lehrinhalte soll dies ermöglichen. Der nach Fächern gegliederte Unterricht wird im
Ausbildungsverlauf durch ganzheitliche und vernetzte Themen- und Projektarbeiten
ergänzt.
5. 4
MENSCH
Der Mensch steht im Mittelpunkt der Exekutivausbildung. Die Menschen im sicher-
heitspolizeilichen Exekutivdienst erwerben Qualifikationen, um ihren beruflichen Alltag
in seiner Vielschichtigkeit wahrzunehmen und den Anforderungen professionell und
verantwortungsvoll nachzukommen.
GESELLSCHAFT
Bürgerinnen und Bürger wurden nach dem Platz der Polizei in der Gesellschaft und
dem Idealbild einer Polizistin und eines Polizisten befragt. Es galt herauszufinden, wel-
chen Beitrag die polizeiliche Bildung leisten kann um dem Idealbild der Polizei mög-
lichst nahe zu kommen.
Die Menschen im sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst sollen anhand von 17 definier-
ten Leitsätzen, persönliche, kommunikative und soziale Kompetenzen entwickeln. Sie
sollen sich ihrer eigenen Situation innerhalb der Exekutive und ihrer gesellschaftlichen
Stellung bewusst werden.
RECHT
Die Menschen im sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst sollen Verständnis und Fähig-
keiten erwerben um polizeiliches Handeln und rechtsstaatliche Grundsätze in Bezug zu
setzen. Der Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde bildet dafür die Basis.
Diese Leitsätze schaffen den Rahmen für die Ausbildung. Die Weite dieses Rahmens
überträgt besondere Verantwortung an die Leiter der Bildungszentren und an die Leh-
renden.
SICHER MIT BILDUNG
Welchen Platz nimmt die Polizei in der Gesellschaft ein und welche Aufgaben fallen
ihr dabei zu? In 17 Leitsätzen, die sich alle im Curriculum widerspiegeln, wurden die
Ansprüche an die Polizei und die polizeiliche Bildung zusammengefasst. Die in den
Leitsätzen formulierten Ansprüche sollen über eine vermehrte Identifikation mit der
Einrichtung Polizei zu mehr Verantwortungsgefühl jedes einzelnen Polizisten und jeder
einzelnen Polizistin sich selbst, den Menschen und der Institution Polizei gegenüber
führen.
UMFELD
6. 5
Die Polizeigrundausbildung gliedert sich in:
ABSCHNITT I – 12 Monate
Die Polizeibediensteten sollen ein rechtstheoretisches Basiswissen und einsatztakti-
sche- und einsatztechnische Grundfertigkeiten erwerben. Die Organisation der Sicher-
heitsverwaltung und Exekutive, die zukünftigen Aufgaben und Befugnisse sollen so
vermittelt werden, dass sich anschließende Ausbildungsteile gedanklich und praktisch
anknüpfen lassen. Der Abschnitt I soll ermöglichen, die Erfahrungen im anschließen-
den Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen.
PRAKTIKUM I – 2 Monate
Die Ausbildung im Praktikum ergänzt die Inhalte des Abschnittes I und ist zugleich be-
sonderer Bestandteil der Grundausbildung.
Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Bediensteten im Praktikum, er-
möglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Or-
ganisation und den Organisationsabläufen vertraut.
Die Bediensteten sollen ein breites Spektrum des praktischen Exekutivdienstes kennen
lernen.
ABSCHNITT II – 7 Monate
Dieser Abschnitt soll die Polizeibediensteten für exekutivdienstliche Rechtsmaterien
sensibilisieren. Sie sollen die Intentionen des Gesetzgebers kennen, Gesetze und Ver-
ordnungen ihrer Bedeutung nach erfassen, um sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätig-
keit eigenständig orientieren und sie vollziehen zu können.
Die Bediensteten sollen darüber hinaus einsatztaktische und –technische Instrumenta-
rien kennen lernen und beherrschen.
Sie sollen soziale Spannungsfelder und menschlichen Konfliktsituationen erkennen
und damit umgehen können.
PRAKTIKUM II – 3 Monate
Dieser Abschnitt soll den Bediensteten nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung eine
Vertiefung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen und so den über-
gangslosen Berufseinstieg erleichtern.
ABSCHLUSS
Nach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen
und der bestandenen kommissionellen Dienstprüfung, erfolgt mit der Beendigung der
Ausbildungsphase – nach 24 Monaten – die Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b.
Der Amtstitel „Inspektor“ wird verliehen.
STRUKTUR
10. 9
EINFÜHRUNG 1
EINFÜHRUNG
Die Exekutivbediensteten sollen einen Überblick über ihre Ausbildung erhalten.
Leitsatz 1:
Wir, die Polizei in Österreich, geben den Menschen Vertrauen in ihre Sicherheit und Freiheit.
„Unsere Aufgabe als Polizei ist es, die Sicherheit und Freiheit der Menschen zu gewährleisten.
Durch vertrauensfördernde Kommunikation stärkt die Polizei das Vertrauen der Menschen in ihre
Sicherheit und Freiheit.“
Leitsatz 2:
Wir, die Polizei in Österreich, nehmen Anliegen der Menschen ernst, sind jederzeit ansprech-
bar, gehen aktiv und offen auf die Menschen zu.
„Im Umgang mit Menschen ist die Polizei offen und zeigt, dass sie ihnen stets mit Hilfe und Schutz
zur Seite steht. Verständnis und Einfühlungsvermögen sind wichtige Voraussetzungen für unsere
kommunikative Kompetenz und unerlässlich für eine zeitgemäße Polizeiarbeit.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
EXEKUTIVLAUFBAHN
- Ausbildungsablauf
- Lehrplan
- Ziele
12. 11
EINFÜHRUNG 1
REFLEXION
Die Exekutivbediensteten sollen im Praktikum I Erlebtes durch Erfahrungsaustausch,
Diskussion und Information aufarbeiten können.
Leitsatz 10:
Wir, die Polizei in Österreich, nützen Reflexion zur persönlichen Weiterentwicklung und
organisatorischen Mitgestaltung.
„Eine ständige Weiterentwicklung ist das Ergebnis gelungener Reflexionsprozesse, denn sie
findet nur dann statt, wenn Erfolge und Misserfolge kritisch hinterfragt wurden. Jede und jeder
Einzelne ist so in die Mitgestaltung eingebunden und profitiert davon auf persönlicher Ebene.“
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
PRAKTIKUM
- Arbeitsplatz
- Vorgesetzte und Mitarbeiter
- Arbeitsfeld
14. 13
PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
ANGEWANDTE PSYCHOLOGIE
Die Exekutivbediensteten sollen
• sich selbst und andere besser wahrnehmen können,
• ihre Kompetenz in zwischenmenschlichen Handlungsabläufen optimieren,
• im Umgang mit psychisch kranken Menschen sensibel werden und
• mögliche Spannungsfelder des menschlichen Zusammenlebens kennen und mit
Stresssituationen umgehen lernen
Leitsatz 8:
Wir, die Polizei in Österreich, stellen einen hohen Anspruch an unsere persönliche, soziale
und fachliche Kompetenz.
„Die Polizei ist eng an den Wandel gesellschaftlicher Strukturen gebunden und diese Dynamik
wirkt sich auch auf die Polizeiarbeit aus. Wissensvermittlung alleine kann die neuen Herausfor-
derungen nicht bewältigen. Denn erst wenn beides – fachliche und soziale Kompetenz – aufein-
ander treffen, ist gute Polizeiarbeit möglich.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
- Grundlagen
- Wahrnehmung
- Macht – Autorität – Gehorsam
- Entmenschlichung und mögliche
Gefahren
- Aggression
- Stress
- Mobbing und Stalking
- Randgruppen
- Umgang mit Schwerverletzten
- Überbringen schockierender
Nachrichten
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Emotionale Ausnahmezustände
- Umgang mit Menschen
- Sensibilität beim Einschreiten
Peer Support
- Betreuung nach einem Schuss-
waffengebrauch und ähnlich be-
lastenden Situationen
- Psychische Problematik
Angewandte Psychologie
- Sicherheitspolizeiliche Handlungs-
lehre, Einsatztraining, GSOD, Krimi-
nalistik, etc.
Leitsatz 9:
Wir, die Polizei in Österreich, reflektieren kritisch unser Denken und Handeln.
„Nur die Reflexion des eigenen Denkens und Handelns führt zu Fortschritt. Deshalb ist die Be-
reitschaft zur ehrlichen und selbstkritischen Auseinandersetzung ein unverzichtbarer Bestand-
teil der Polizeiarbeit und gleichzeitig Garant für den Erfolg.“
18. 17
PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
BERUFSETHIK
Die Exekutivbediensteten sollen
• sich mit ethischen Aspekten polizeilicher Aufgaben und Handlungen
auseinandersetzen,
• das Berufsbild des Exekutivdienstes kritisch reflektieren,
• eigene Erwartungen, spätere Aufgaben und die Erwartungen der Bevölkerung
diskutieren können.
Leitsatz 17:
Wir in der polizeilichen Bildung sind uns unserer Vorbildwirkung stets bewusst und
verpflichten uns diesem gemeinsamen Berufsbild.
„Alle Maßnahmen der polizeilichen Bildung sind von der Motivation getragen, Sicherheit zu
geben. Fühlen sich die Polizistinnen und Polizisten sicher, fühlen sich auch diejenigen sicher,
die von Polizeiarbeit betroffen sind. Dafür braucht es Menschen, die die Gedanken dieses
Leitbildes glaubwürdig vorleben. Wir sind uns bewusst, dass diese Arbeit nur bei uns selbst
beginnen kann.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Angelobung
- Bedeutung
Grundlagen
- Begriffsvermittlung
- Zielbestimmungen
Berufsbild
- Erwartungen des Bürgers
- Erwartungen der Dienstbehörde
- Eigenerwartungen
Spannungsfeld
- Beruf – Privatbereich
Ethik des Exekutivberufes
- Allgemeine Vorstellungen
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Exekutive und Gesellschaft
- Quellen unserer Legitimation
Rollenkonflikte
- Ursachen und Handhabung
- Spannungsfeld verschiedener
Ansprüche
20. 19
PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
GESELLSCHAFTSLEHRE
Die Exekutivbediensteten sollen
• ein zeitgeschichtliches und soziologisches Grundverständnis entwickeln,
• sich der Bedeutung ihrer Rolle in einem demokratischen Rechtsstaat bewusst
werden und
• diese kritisch reflektieren können.
Leitsatz 3:
Wir, die Polizei in Österreich, nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr und leisten
einen wichtigen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben.
„Die Polizeiarbeit stellt sich den Herausforderungen einer dynamischen Gesellschaft, um nahe
an den Bedürfnissen der Menschen dran zu bleiben. Nur so kann die Polizei ihren Teil zu einem
friedlichen Zusammenleben beitragen.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Zeitgeschichte
- Monarchie
- I. Republik
- Österreich in der NS-Zeit
- II. Republik
Grundlagen der Soziologie
- Begriff „Gesellschaft“
- Soziale Bewegungen
- Devianz – Extremismus – Radikalis-
mus
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Gesellschaft „Heute“
- Medien und Meinungsbildung
- Werbung und Manipulation
- Umweltschutz und Energieeinsatz
- Arbeit – Freizeit – Konsum
Gesellschaftliche Veränderungen
- Österreich und die EU
- Erweiterung der EU
- Migration
- Sicherheitssysteme
Leitsatz 6:
Wir, die Polizei in Österreich, sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und Vor-
bildwirkung bewusst.
„Es gibt keine höhere moralische Verantwortung als jene gegenüber den Menschen. Es sind die
Worte und Taten jeder einzelnen Polizistin und jedes einzelnen Polizisten, die unsere gesell-
schaftliche Verantwortung und Vorbildwirkung widerspiegeln.“
22. 21
PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
MENSCHENRECHTE
Die Exekutivbediensteten sollen auf Grundlage eines reflektierten Berufsbildes des
Exekutivdienstes
• ein Bewusstsein über die Bedeutung der Menschenrechte als Grundlage und
Zielsetzung des Exekutivdienstes entwickeln,
• sich Wissen über Menschenrechte aneignen,
• die Fähigkeiten zur Analyse von Praxissituationen aus menschlicher Perspektive
entwickeln und
• die Menschenwürde in ihrem gesamten Handeln respektieren.
Leitsatz7:
Wir, die Polizei in Österreich, achten die Würde jedes Menschen, schützen und respektieren
die Menschenrechte.
„Einerseits dient die Wahrung der Menschenrechte stets als Kriterium für polizeiliche Hand-
lungen. Andererseits ist es Aufgabe der Polizei, die Rechte der Menschen zu schützen. In diesem
Sinne versteht sich die Polizei auch als Menschenrechtsorganisation.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Theorie der Menschenrechte
- geschichtliche Entwicklung
- Menschenrechtsdokumente im
nationalen und internationalen Bezug
(AMRK, EMRK)
- MRSG und Kontrollmechanismen im
nationalen und internationalen Bezug
(UNO, Europarat, EGMR, CPT,
MR-Beirat, NGOs)
Menschenrechtsanalyse
- Fallbeispiele unter Anwendung des
menschenrechtlichen Analyse-
Schemas
Gastvortragende
- Einbindung von Vertreterinnen und
Vertretern von Organisationen mit
Bezug zum Menschenrechtsschutz
(MR-Beirat, amnesty)
Reflexion persönlicher Haltungen
- Seminar ADL (Anti-Defamation
League)
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
- Vertiefung der Menschenrechtsanalyse
unter Einbeziehung eigener prak-
tischer Erfahrungen
- Fallbeispiele unter Anwendung des
menschenrechtlichen Analyse-
Schemas
- Kontakt und Besuch von Zentren wie
z.B. Interdisziplinäres Forum, Roma-
Zentrum, Geschützte Werkstätten
- Zeitzeugen
Unterricht mit
Menschenrechtsbezug
- Erörterung der MR-Thematik in den
einzelnen Unterrichtsfächern. Bezug
zu Verfassungsrecht, SHL, Ethik,
Gesellschaftslehre, sowie Handlungs
training.
26. 25
RECHTSMATERIEN 3
PRIVATRECHT
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Einführung
- Strafgerichtsbarkeit, Zivilgerichts-
barkeit
- Auslegung von Rechtsnormen
- Klagemöglichkeiten
Personenrecht
- Rechts- und Handlungsfähigkeit
- Gesetzliche Vertreter
Sachenrecht
- Einteilung und Begriffe
- Inhaber, Besitzer, Eigentümer
- Eigentumsbeschränkungen
- Fundvorschriften
Pfandrecht
- Rechtsmittel zur Erhaltung des
Besitzstandes bei dringender Gefahr
Rechtsgeschäft
- Grundbegriff: Was ist ein Vertrag
Schadenersatz
- Voraussetzungen
- Umfang
Verjährung, Ersitzung
- Fristen, Wirkung
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Personenrecht
- Rechtsverhältnisse Ehe und Familie
- Namensführung
Sachenrecht
- Störung der Besitzverhältnisse
Rechtsgeschäft
- Grundbegriff: Was ist ein Vertrag
- Abschluss, Erfüllung, Rücktritt
Leitsatz 11:
Wir, die Polizei in Österreich, leben Wertschätzung, Achtung und Respekt in der täglichen
Zusammenarbeit.
„Respekt und Wertschätzung leiten unsere Handlungen gegenüber allen anderen Mitmen-
schen. Die Anerkennung, die wir unseren Mitmenschen entgegenbringen, erfahren wir auch
von ihnen und das wiederum stärkt unser Selbstvertrauen und festigt uns in unserer Haltung.“
Die Exekutivbediensteten sollen
• zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht unterscheiden und daraus ableitend
Abgrenzungen vornehmen können. Grund: Strafrecht und für den Polizeidienst
relevante Teilbereiche des Privatrechts sind eng miteinander verbunden und
somit unumgänglich im Rechtsgegenstand Strafrecht mit zu behandeln.
28. 27
RECHTSMATERIEN 3
SICHERHEITSPOLIZEILICHE
HANDLUNGSLEHRE
Die Exekutivbediensteten sollen
• ihre sicherheitspolizeilichen Aufgaben, ihre Aufgaben im Bereich der Kriminalpo-
lizei, der Verwaltungspolizei und Aufgaben aus anderen Normen erfüllen, sowie
• Befugnisse wissen und ausüben können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Organisation der
Sicherheitsverwaltung
- Sicherheitspolizei
- Besorgung der Sicherheitsverwaltung
- Aufbau Sicherheitsbehörden –
Wachkörper Bundespolizei
- Besorgung des Exekutivdienstes
- Örtlicher Wirkungsbereich
- Sprengelüberschreitung
Grundsätze des polizeilichen
Einschreitens
- Legalitätsprinzip
- Offizialprinzip
- Ultima-Ratio-Prinzip
- Prinzip der Verhältnismäßigkeit
- Rechte von Betroffenen
- Richtlinien für das Einschreiten
- Grund- und Freiheitsrechte
Anlass des Einschreitens
- Auftrag
- Anordnung
- Ersuchen / Anzeige
- aus eigenem Antrieb
- Einschreiten außer Dienst
Sicherheitspolizei, Kriminalpolizei,
Verwaltungspolizei
- Aufgaben
- Begriffsbestimmungen
- Wirkungsbereiche
- Befugnisse
- Eingriffe in die persönliche Freiheit
- Formvorschriften
- Dokumentation
- Verwenden personenbezogener
Daten
- Unmittelbare Zwangsgewalt
- Verwaltungsübertretungen im Sicher
heitspolizeigesetz
- Abgrenzungen
- Vernetzungen
Waffengebrauch
- Waffengebrauchsrecht
- Durchführungsbestimmungen
- Maßnahmen nach einem Waffen-
gebrauch
Leitsatz 4:
Wir, die Polizei in Österreich, bieten Schutz in Gefahrensituationen und nehmen die Bedürf-
nisse von Opfern und Betroffenen wahr.
„Die Arbeit der Polizei zielt darauf ab, Menschen nicht zu Opfern werden zu lassen. Wird ein
Mensch dennoch Opfer einer kriminellen Handlung, so erschüttert diese Erfahrung sein Ver-
trauen in das Sicherheitsgefühl. Die Polizei stellt sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung
und bietet den Opfern Unterstützung an.“
29. 28
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Eingriffe in die
persönliche Freiheit
- Gesetz zum Schutz der persönlichen
Freiheit
- Voraussetzungen für die Zulässigkeit /
gelindere Mittel / Verhältnismäßigkeit
- Rechte von Festgenommenen
Eingriffe in das Hausrecht
und Eigentum
- Gesetz zum Schutz des Hausrechtes
- Voraussetzungen für die Zulässigkeit
- Formvorschriften
- Dokumentation
- Sicherstellung / Beschlagnahme
Gewalt in der Privatsphäre
- Bestimmungen nach dem Sicher-
heitspolizeigesetz
- Einschreiten nach der Exekutions-
ordnung
Rechte von Betroffenen
- Menschenrechte
- Rechtsschutz
Einschreiten in
besonderen Fällen
- Spezifische Personen
- Spezifische Örtlichkeiten
- Spezifische Ereignisse
- Amtshilfe und Inanspruchnahme
- Verhalten gegenüber Medien
30. 29
RECHTSMATERIEN 3
STRAFRECHT
Die Exekutivbediensteten sollen
• die Bedeutung des Strafrechtes und der Strafprozessordnung in der österreichi-
schen Rechtsordnung verstehen und
• Sachverhalte den jeweiligen Tatbildern zuordnen und den Justizbehörden anzei-
gen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
allgemeiner teil
- Stellung des Strafrechts im System
der Rechtsordnung (öffentliches
Recht, bürgerliches Recht)
- Geltungsbereich
- Begriff Strafrecht
- Straftheorien
- Gliederung des StGB
- Nebenstrafrecht
- Materielles/formelles Strafrecht
- Begriff „strafbare Handlung“ an
Hand des Fallprüfungsschemas
- Willkürlichkeit (Handlungsbegriff)
- Tatbestandsmäßigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Rechtfertigungsgründe
- Schuldausschließungs- bzw.
Aufhebungsgründe
- Irrtumsregelung im StGB
- Beteiligung
- Versuch
- Rücktritt vom Versuch, tätige Reue
- Unrechtsfolgen
- Strafen
- Vorbeugende Maßnahmen
- Rechtsfolgen
- Diversion
- Konkurrenz
- Begriffsbestimmungen
besonderer teil
- Gliederung
- Strafbare Handlungen gegen
- Leib und Leben
- Freiheit
- Fremdes Vermögen
- Zuverlässigkeit von Urkunden
und Beweiszeichen
- Strafbare Handlungen gegen
die Staatsgewalt
- Strafbare Verletzungen gegen
die Amtspflicht
STRAFPROSSORDNUNG
- Organisation der Justizbehörden
und Gerichte
31. 30
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
BESONDERER TEIL –
STRAFGESETZBUCH
- Gemeingefährliche strafbare Hand-
lungen und strafbare Handlungen
gegen die Umwelt
- Strafbare Handlungen gegen
- Sittlichkeit
- Staatsgewalt
- öffentlichen Frieden
- Rechtspflege
- Ehre
- Strafbare Verletzungen der Amts-
pflicht und verwandte strafbare
Handlungen
- weitere strafbare Handlungen
gegliedert nach den geschützten
Rechtsgütern
Nebenstrafrecht
- Bestimmungen in anderen Gesetzen,
die gerichtlich strafbare Handlungen
beinhalten
Strafprozessordnung
- Zuständigkeiten
- Diversion
VERBOTSgesetz
NOTZEICHENgesetz
32. 31
RECHTSMATERIEN 3
Die Exekutivbediensteten sollen
• die Grundzüge des Verfassungsrechtes und seine Bedeutung im Stufenbau der
Rechtsordnung und
• die Organe der Europäischen Union und ihre Funktionen kennen lernen.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
allgemeiner teil
Behördenorganisation
- Stufenbau der Rechtsordnung
- Sicherheitsbehörden
- Organe des öffentlichen Sicherheits
dienstes
Österreichisches
Verfassungsrecht
- Verfassungsgeschichte
- Staatselemente
- Aufgaben des Staates
- Gewaltentrennung
- Regierungsformen
Verfassungsrechtliche Garantien
der Grund- und Freiheitsrechte
- Konvention zum Schutz der
Menschenrechte
- Übereinkommen gegen Folter
- Staatsgrundgesetz
- Schutz der persönlichen Freiheit
- Schutz des Hausrechtes
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
B-VG-Vertiefung
- Grundprinzipien
- Gesetzgebung
- Stellung der Mitglieder der gesetz-
gebenden Körperschaften
- Mitwirkung des Volkes an der Gesetz
gebung
- Vollziehung
- Wahlen
- Kontrolleinrichtungen
Europäische Union
- Zielsetzung des Zusammenschlusses
- Gremien der Europäischen Union
- Entscheidungen und Auswirkungen
VERFASSUNGSRECHT UND
EUROPÄISCHE UNION
Leitsatz 5:
Wir, die Polizei in Österreich, agieren stets im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnis-
mäßigkeit.
„Polizeiliche Arbeit, die in die Grundrechtsphäre von Menschen eingreift, wird erst dann
ausgeübt, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Ist ein solcher Eingriff
unabwendbar, orientiert sich die Polizeiarbeit immer an jenen Methoden, die die Rechte der
betroffenen Menschen auf geringste Weise beschneiden.“
34. 33
RECHTSMATERIEN 3
VERKEHRSRECHT
Die Exekutivbediensteten sollen
• die Grundlagen des Verkehrsrechts sowie der Verkehrspolizei kennen lernen,
• Rechtsvorschriften verknüpfen und die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs-
raumes, der Verkehrsmittel und der Verkehrsteilnehmer präventiv und repressiv
durchführen können, und
• mit Nebenrechten und Verordnungen entsprechend ihres Zuständigkeitsberei-
ches vertraut gemacht werden.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Geltungsbereich
- Gesetze und Verordnungen
- Zusammenhänge
Organe der StraSSenaufsicht
- Behördenzuständigkeit
- Handhabung der Verkehrspolizei
Verkehrsregelung
- Grundsätze
- Zeichengebung (Arm- und Hilfszei-
chen)
- Fahrzeuganhaltungen
Unfallbearbeitung
- Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Unaufschiebbare Maßnahmen
- Verkehrsunfall mit Sachschaden
- Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Vermessen und Zeichnen
- Einsatz im Gleisbereich
Alkohol und Suchtgift
im StraSSenverkehr
- Besondere Sicherungsmaßnahmen
beim Lenken von Fahrzeugen unter
Einfluss von Alkohol oder Suchtgift
Dienst- und Einsatzfahrten
- Ausnahmebestimmungen für Einsatz
fahrzeuge und KFZ im öffentlichen
Sicherheitsdienst
StVO 1960 und Verordnungen
KFG 1967 und KDV
FSG 1997 und Verordnungen
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Mitwirkungsbestimmungen
- Strafbestimmungen und Zwangsmittel
- Aufgaben und Befugnisse
EG-VO/Richtlinien
- Rechtsnormen und Umsetzung bzw.
Anwendung von EWR und EU-Recht
Nebenrechte und Verordnungen
- Sozialvorschriften (EG-VO 3820/85
und 3821/85 sowie internationale
Abkommen) etc.
35. 34
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
- Kraftfahrliniengesetz 1952
- Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
- Betriebsordnung für den nichtlinien
mäßigen Personenverkehr BO 1994
- Güterbeförderungsgesetz
- GGBG u. ADR
- Eisenbahngesetz und EKVO
- Tiertransportgesetz – Straße
- Containersicherheitsgesetz
- Bundesstraßenmautgesetz
- Mautordnung
36. 35
RECHTSMATERIEN 3
VERWALTUNGSRECHT
Die Exekutivbediensteten sollen
• die Bedeutung des Verwaltungsrechts und das Zusammenspiel von formellem und
materiellem Verwaltungsrecht im Rahmen ihrer Zuständigkeit verstehen, sowie
• Sachverhalte den jeweiligen Tatbildern zuordnen und den Verwaltungsbehörden
anzeigen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Einführung
- Verwaltungsrechtliche Grund-
prinzipien und Grundbegriffe
- Einteilung des Verwaltungsrechts
- Inkrafttreten des Verwaltungsrechts
- Verwaltungsbehörden und Organe der
Verwaltungsbehörden
- Mitwirkung der Organe des öffent-
lichen Sicherheitsdienstes
Formelles Verwaltungsrecht
- Einführungsgesetz zu den Verwal-
tungsverfahrensgesetzen
- Verwaltungsstrafgesetz
- Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
gesetz
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz
- Zustellgesetz
- Regelungsumfang
- Begriffsbestimmungen
- Rechtspflichten der Normadressaten
Materielles Verwaltungsrecht
- Einführungsgesetz zu den Verwal-
tungsverfahrensgesetzen (Verwal-
tungsübertretungen)
- Abzeichengesetz
- Sicherheitspolizeigesetz (Verwal-
tungsübertretungen)
- Passgesetz
- Meldegesetz
- Fremdenpolizeigesetz
- Schengener Durchführungsüberein
kommen mit Visa- und Grenzkodex
- Niederlassungs- und Aufenthalts-
gesetz
- Asylgesetz
- Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Grenzkontrollgesetz
- Staatsbürgerschaftsgesetz
- weitere Bundesgesetze unter Berück
sichtigung regionaler Bedürfnisse
- Landesgesetze unter Berücksichti
gung regionaler Bedürfnisse
- Regelungsumfang
- Begriffsbestimmungen
- Rechtspflichten der Normadressaten
- Strafbestimmungen
- Mitwirkungsbestimmungen
38. 37
EINSATZTRAINING 4
HANDLUNGSTRAINING
Die Exekutivbediensteten sollen
• polizeiliches Handeln in praxisnahen Situationen üben und damit Sicherheit im
Einschreiten entwickeln,
• Theorie und Praxis verbinden können und
• Deeskalationsmöglichkeiten im polizeilichen Handeln anwenden können.
ABSCHNITT I UND II – THEMA & INHALT
Die im Handbuch für Handlungstraining
vorgesehenen Themenbereiche (z.B. Not-
fall, Diebstahl, Rauferei, Lärmerregung,
Minderjährige, Wohnung, Streitschlich-
tung und Straßenverkehr) sind vernetzt
(Unterricht – Videosequenz – Rollenspie-
le – Reflexion) zu bearbeiten.
Leitsatz 14:
Wir in der polizeilichen Bildung fördern die Entwicklung zur Eigenverantwortung, Selbst-
ständigkeit und Teamfähigkeit.
„Polizeiliche Bildung ist eine Arbeit mit Menschen für Menschen. Eine gute polizeiliche Aus-
bildung ist der Grundstein für kompetentes, teamorientiertes, selbstständiges und eigenver-
antwortliches polizeiliches Handeln. Lehren bedeutet deshalb nicht nur zu fördern, sondern
die Schülerinnen und Schüler auch zu fordern.“
40. 39
Die Exekutivbediensteten sollen
• die Zwangsbefugnisse mit physischen Mitteln durchsetzen und
• die Technik der Selbstverteidigung anwenden können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Fallschule
- Rolle
- Fall
Techniken
- Schutzstellungen
- Befreiungstechniken
- Blocktechniken
- Hebeltechniken
- Transporttechniken
Anlegen von Fesseln
- Handfesseln
- Fußfesseln
- Einwegfesseln
Einsatzstock
- Techniken
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Vertiefung der Inhalte des Abschnittes I
mit praktischen und theoretischen Über-
prüfungen.
EINSATZTECHNIK
Leitsatz 15:
Wir in der polizeilichen Bildung fordern und fördern den konstruktiven Austausch zwischen
Theorie und Praxis.
„Wir legen bei der polizeilichen Bildung großen Wert darauf, dass sich die theoretischen und
die praktischen Felder in einem konstruktiven Austausch befinden. Denn nur so können wir
gemeinsam unsere Leistungen optimieren und werden den gesellschaftlichen Ansprüchen
gerecht.“
EINSATZTRAINING 4
56. 55
INTERAKTIVES TRAINING
Die Exekutivbediensteten sollen durch realitätsnahe Szenarien auf Einsatzsituatio-
nen vorbereitet werden.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Szenarientraining
- Selbstwahrnehmung
- Umgebungskontrolle
- Eigensicherung
- Einsatztaktik
- Motorik
- Waffenhandhabung
- Täteransprache
- Teamverhalten
- Aufgabenerfüllung
- Rechtmäßigkeit
- Reflexion
- Scheibenszenario/Videoanalyse
EINSATZTRAINING 4
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Vertiefung der Inhalte des Abschnittes I
mit praktischen und theoretischen Über-
prüfungen.
Leitsatz 12:
Wir in der polizeilichen Bildung vermitteln die notwendigen Kompetenzen und Haltungen für
die professionelle Erfüllung der Aufgaben.
„Polizeiliche Bildung bedeutet nicht nur den Transfer von Wissen. Denn nur, wenn den ange-
henden Polizistinnen und Polizisten Kompetenzen und Werte vermittelt werden, entwickeln sie
die notwendige Handlung, um auf die umfassenden Anforderungen der Polizeiarbeit vorbereitet
zu sein.“
Leitsatz 13:
Wir in der polizeilichen Bildung entwickeln gemeinsam diese Kompetenzen und Haltungen
fächerübergreifend, handlungsorientiert und praxisnah.
„Polizeiliche Bildung versteht sich als Zusammenwirken von ineinander greifenden Disziplinen,
die auf ein gemeinsames Ziel zusteuern. Polizeiliche Bildung orientiert sich am polizeilichen
Handeln und schafft praxisnahe Gelegenheiten, um Kompetenzen und Werte zu erleben und zu
hinterfragen.“
62. 61
FREMDSPRACHEN
Die Exekutivbediensteten sollen
• in der jeweiligen Fremdsprache Dialoge führen,
• Auskünfte erteilen und
• Befragungen durchführen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
Englisch
- Auskunftsbegehren
- Verkehrsangelegenheiten
- Kriminalität
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Englisch
- Fremdenwesen
- Dokumente
- Erste Hilfe
Andere Sprachen
Leitsatz 16:
Wir in der polizeilichen Bildung setzen Impulse für eine nachhaltige Weiterentwicklung der
Organisation.
„Polizeiliche Bildung erzeugt Impulse für die Zukunft der Polizei. Wir scheuen uns nicht vor der
Konfrontation von Traditionen mit dem Neuen, denn dadurch entstehen Ideen und Innovationen,
die der Polizei nützlich sein können.“
BÜROKOMMUNIKATION 6
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IMPRESSUM:
Herausgeber: Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/9 – Sicherheitsakademie – Zentrum für Grundausbil-
dung – 1014 Wien, Herrengasse 7 • Verantwortlicher: Karl-Heinz Grundböck • Redaktion: Beate Lorenz • Kontakt:
http://siak.bmi.gv.at – www.siak.gv.at – grundausbildung@bmi.gv.at • Coverfoto: BMI-Abteilung I/8 – Alexander Tuma
• Grafik und Layout: BMI-Abteilung I/8 – Bernhard Pucher • Druck: Paul Gerin GmbH & Co KG, 2120 Wolkersdorf,
Gerinstraße 1-3.