Groups 2010.09: Free/Open Spectrum (Digital Sustainability)
Groups 2010.05: Google Street View Debatte (Digital Sustainability)
1.
Groupworks 2010 / Group 05
Google Street View
Debatte
21.11.2010
Alexander Athanassoglou,
Valerius Huonder,
Gábor Zogg
Die Arbeit steht unter der Attribution‐ShareAlike‐Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by‐sa/3.0/
2. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
1 Inhalt
1 Inhalt ........................................................................................................................................... 2
2 Einleitung .................................................................................................................................... 3
3 Was ist Google Street View? ...................................................................................................... 4
3.1 Entwicklung ......................................................................................................................... 4
3.2 Wo gibt es Street View? ...................................................................................................... 5
3.3 Handhabung ........................................................................................................................ 5
3.4 Nutzen ................................................................................................................................. 6
4 Google Street View Debatte ...................................................................................................... 7
5 Die Debatte aus der Sicht von Google ..................................................................................... 10
.
6 Unsere eigene Meinung ........................................................................................................... 15
7 Fazit .......................................................................................................................................... 15
8 Literaturverzeichnis: ................................................................................................................. 16
Seite 2 V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg
3. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
2 Einleitung
Street View ist ein Dienst des Internetriesen Google, welcher die herkömmliche Landkarte
revolutionieren soll. Google verspricht eine innovative und zukunftsweisende Technologie,
welche den Alltag erleichtern soll. Ist Street View wirklich so nützlich und notwendig oder ist es
doch nur ein reines Forschungs‐ und Experimentierprojekt?
Für viele ist Street View nicht mehr aus dem Netz wegzudenken und eine wichtige Unterstützung
im Alltag, jedoch bereitet es vielen auch ernsthaftes Kopfzerbrechen. Woran liegt das? Fühlen
sich die Menschen beobachtet und ausspioniert? Wo befinden sich die Grenzen? Wie sieht es mit
der Privatsphäre aus?
Es häufen sich Fragen über Fragen und das Projekt wurde zum weltweiten Diskussionspunkt.
Jedoch wissen wenige, was es genau mit Google Street View auf sich hat, was der Dienst alles
anbietet (oder eben nicht) und wie die rechtlichen Grundlagen stehen.
Mit dieser Arbeit versuchen wir Licht ins Dunkle zu bringen. Wir befassen uns mit den
Argumenten der Befürworter und der Gegner sowie mit den Motivationen von Google selbst.
V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg Seite 3
4. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
3 Was ist Google Street View?
Google Street View ist eine Funktion des Online‐Kartendienstes Google Maps
(http://maps.google.com/), die es erlaubt, Ortschaften in Strassenperspektive anzusehen und
sich virtuell in den Strassen fortzubewegen. Dem Benutzer werden Panoramabilder auf
Strassenebene in 360° horizontal und 290° vertikal zur Verfügung gestellt. Diese Bilder werden
von Google‐Fahrzeugen unter Verwendung einer speziellen Aufnahmetechnik, mit besonderen
Kameras und unter Einsatz von GPS erstellt und später entsprechend angepasst. Gesichter und
Autokennzeichen werden vor der Veröffentlichung der Panoramabilder unkenntlich gemacht.
Street View wird als dreidimensionale Land‐ bzw. Stadtkarte angesehen [i].
3.1 Entwicklung
Am 25. Mai 2007 registrierte Google erstmals mehrere Variationen der Domain
„googlestreetview.com“ [ii]. Am 29. Mai 2007 präsentierte dann John Hanke, Direktor von
„Google Earth & Google Maps“, an der „Where 2.0“‐Konferenz in San Jose, Kalifornien, Street
View [iii]. Die „Where 2.0“‐Konferenz ist eine jährlich stattfindende Veranstaltung. An dieser
treffen sich führende Entwickler ortsbezogener Anwendungs‐Technologien mit Unternehmen,
die auf der Suche nach solchen Apps, Plattformen und Hardware sind, um wettbewerbsfähig zu
bleiben. John Hanke zeigte an dieser Konferenz Bilder von San Francisco aus Strassenperspektive.
In den damaligen Bildern wurden weder Nummernschilder von Fahrzeugen noch Gesichter
unkenntlich gemacht. Etwa ein Jahr später, am 16. April 2008, kündigte Google schliesslich in
einem seiner Blogs an [iv], dass sie eine Technologie testen würden, welche Gesichter sowie
Fahrzeugnummern durch Verwischen unkenntlich machen soll. Ab dem 14. Mai 2008 wurde
diese Technologie dann auf alle Bilder angewendet. Mit dem systematischen Fotografieren der
Strecke der Tour de France 2008 begann die Aufnahme von Europa in die Street View
Kartographie [v].
Seit der Einführung wurden einige Verbesserungen in der Bedienbarkeit von Street View
durchgeführt. Das Konzept der Funktion ist jedoch generell dasselbe geblieben. Ziel von Google
bleibt die Erschliessung der ganzen Erde mit Street View.
Seite 4 V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg
5. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
3.2 Wo gibt es Street View?
In der nachstehenden Karte sind die Gebiete, in denen Street View momentan verfügbar ist,
dunkelblau eingefärbt. In den hellblau markierten Gebieten sind Aufnahmen geplant [vi].
Wie man erkennt, sind folgende Gebiete bereits sehr gut erschlossen: Nordamerika, Teile
Südamerikas, Australien, Südafrika, Japan und Westeuropa.
3.3 Handhabung
Google Street View ist eine Online‐Dienstleistung. Um sie benutzen zu können, benötigt man
lediglich einen Computer oder ein Handy mit Internetanschluss sowie einen Webbrowser. Je nach
Plattform ist die Bedienung minimal unterschiedlich, generell jedoch sehr einfach und intuitiv. Als
Beispiel wird nachfolgend beschrieben, wie man Street View auf einem Computer verwenden
kann:
Zuerst öffnet man die Startseite von Google Maps (http://maps.google.com/). Nun sucht man
den gewünschten Ort, indem man ihn in die Suchzeile eingibt oder die Karte mittels Maus oder
Tastatur an die gewünschte Stelle schiebt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um in die 3D‐Ansicht
von Street View zu wechseln. Man kann sich z.B. in den gewünschten Ort maximal
„hineinzoomen“, indem man am Mausrad dreht oder auf das Plus‐Zeichen der Scroll‐Leiste
drückt, die sich links im Kartenausschnitt befindet. Oder man nimmt sich das orange Männlein an
der linken oberen Ecke des Kartenausschnitte zu Hilfe, welches Google aufgrund seiner Form
„Pegman“ (vom engl. „peg“ = Wäscheklammer) getauft hat [vii]. Man schiebt „Pegman“ bei
gedrückter linker Maustaste in die Karte hinein und lässt die Maustaste an der gewünschten
Stelle los. Falls am gewünschten Ort Street View noch nicht verfügbar ist, verfärbt sich „Pegman“
grau.
Befindet man sich in der 3D‐Ansicht, kann man sich mit den Pfeiltasten, den Tasten W,A,S,D oder
der Maus umsehen, sich in die vorgegebenen Richtungen fortbewegen und rein‐ sowie
rauszoomen.
V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg Seite 5
6. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
3.4 Nutzen
Welchen Nutzen erbringt nun eine solche Dienstleistung? Google selbst beantwortet diese Frage
auf ihrer Maps Hilfe‐Seite in der Rubrik „Wozu braucht ich Street View?“ [viii]. Dabei wird
zwischen der persönlichen und der gewerblichen Verwendung unterschieden.
Zu den persönlichen Verwendungsmöglichkeiten zählt Google folgendes auf:
• Mit Street View könne man „Gebiete auf der ganzen Welt“ erkunden, die man „schon immer
besuchen wollte“ sowie berühmte Sehenswürdigkeiten betrachten.
• Unterwegs könne man mit einem Mobilgerät Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
abfragen und Wegbeschreibungen Schritt für Schritt dreidimensional anzeigen lassen.
• Street View biete „die Möglichkeit, auch weit entfernte Städte zu „besuchen“, selbst wenn
eine echte Reise aus finanziellen, zeitlichen oder körperlichen Gründen nicht möglich“ sei.
„Rollstuhlfahrer beispielsweise“ könnten „so vor Antritt einer Reise die Barrierefreiheit
bestimmter Plätze überprüfen.“
• Man könne seiner Familie zeigen, wo man lebt und schöne Restaurants oder Cafés in der
Nähe suchen, um mit Freunden Essen zu gehen.
• Bevor man seine Ferien buche, könne man die Lage des Hotels, die Anbindung an die
öffentlichen Verkehrsmittel, die Entfernung zum Meer etc. überprüfen.
Dem gewerblichen Nutzen bringe Street View folgende Vorzüge:
• Unternehmen könnten mittels ihrer Gebäudefassade oder Sehenswürdigkeiten in der Nähe
für sich werben.
• Immobilienmakler können potentiellen Kunden Bilder ihrer Immobilien und der
Nachbarschaft direkt zur Verfügung stellen.
• Standorte für Events, Filmaufnahmen etc. können von zu Hause aus bewertet werden.
• Für Bereiche wie zum Beispiel der Wohnungssuche erübrigen sich „physische Vor‐Ort‐
Termine“ durch den „virtuellen Besuch“ des Ortes, wodurch Transportkosten und Zeit
gespart wird, was einen Beitrag zum Klimaschutz leiste.
• Bilder, die für „Google Street View” von der Erdbebenregion in L’Aquila, Italien, gefertigt
wurden, waren für die Rettungskräfte eine wichtige Hilfe. So konnten sich die Helfer rasch ein
Bild machen, wie Gebäude aussahen und wo die Eingänge lagen. In ähnlicher Weise kam
Street View auch schon bei Grossbränden in Australien zum Einsatz.
Man beachte, dass es sich bei den oben aufgezählten Punkten um eine von Google erstellte Liste
handelt. Inwiefern die aufgeführten Verwendungsmöglichkeiten auch tatsächlich einen
persönlichen oder gewerblichen Nutzen mit sich bringen, wäre in einer weitergehenden Arbeit zu
analysieren.
Seite 6 V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg
7. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
4 Google Street View Debatte [ix]
Google Street View ist in vielen Regionen der Welt anzutreffen: in Nordamerika, Brasilien,
Australien, Südafrika und grossen Teilen Europas. Anfangs 2010 plante Google auch den Start von
Street View in Deutschland. Seit 2008 waren die Google Fahrzeuge in allen Teilen des Landes
unterwegs, jedoch wurden die Bilder noch nicht veröffentlicht. In Deutschland stiess der
Internetriese auf den bisher grössten Widerstand. Der Termin für den Start von Google Street
View wurde vorerst vertagt. Eine landesweite Debatte spaltet das ganze Land und beschäftigt die
Bevölkerung, Datenschützer und die Politik. Wann Google Street View in Deutschland startet, ist
noch unklar. Google versichert jedoch, dass dies bis Ende 2010 der Fall sein wird.
Das Bündnis der Gegner wittert einen schweren Eingriff in die Privatsphäre und nennt den US‐
Konzern gar „ungenierten Geheimdienst“. Sie fordern scharfe Gesetze gegen Google. Dies ist
jedoch kaum möglich, denn ein Rechtsstaat erlässt kein Gesetz gegen ein einzelnes
Unternehmen, sondern legt Rahmenbedingungen für alle natürlichen und juristischen Personen
fest.
Natürlich betrifft die Debatte nicht nur Google. Es sind auch mehrere Firmen betroffen, die ganz
ähnlich wie der US‐Konzern vorgehen, z.B. Microsoft (preview.local.live.com), der
Kartenhersteller Tele Atlas oder das kleine Unternehmen Panogate (sightwalk.de) aus Köln. Sie
alle fotografieren und dokumentieren systematisch die Städte dieser Welt; die einen aus dem
Flugzeug, die anderen aus dem Auto. Auch sie publizieren diese Bilder im Internet oder nutzen sie
für Navigationssysteme. Die öffentliche Debatte konzertiert sich wohl nur darum auf Google, weil
sich mit Vorwürfen gegen den vermeintlichen „Datenkraken“ leicht Ängste in der Bevölkerung
schüren lassen.
Ein solches Digitalisierungsverbot hätte nicht nur für Firmen, sondern auch für Privatpersonen
Konsequenzen. Moderne Kameras besitzen eine so genannte Geo‐Tagging‐Funktion. Die Fotos,
die ins Internet hochgeladen werden, können automatisch mit Karten verknüpft werden. Beim
Online‐Bilderdienst Flickr (Flickr.com) gibt es bereits Millionen von Fotos, welche Deutsche Städte
zeigen, die nach Strassen sortiert sind. Bei einem allfälligen neuen Gesetz wäre es dann auch für
Privatpersonen untersagt, Bilder mit Ortsmarken ins Netz zu stellen.
Ausserdem muss jeder, der sich in der Öffentlichkeit bewegt, damit rechnen als „Beiwerk“
fotografiert zu werden. Denn das Recht am eigenen Bild gilt nicht grenzenlos. Es dürfen auch
Fussgänger ohne ihre Einwilligung fotografiert werden, wenn sie als Beiwerk neben Landschaft
oder Stadt abgelichtet werden. Und genau dies ist bei Google Street View der Fall. Google fährt
nicht durch die Gegend um Personen zu fotografieren, sondern um Strassen und Ortschaften
aufzunehmen. Und aus diesem Grund können sich Personen nicht auf ihr Recht am eigenen Bild
berufen. Ausserdem tut Google Street View viel für die Privatsphäre der abgebildeten Personen.
Sämtliche Gesichter und Autokennzeichen werden von Google automatisch verpixelt und
unkenntlich gemacht. Zusätzlich können Betroffene der Veröffentlichung ihrer Bilder
widersprechen. Es können auch ganze Hausfassaden unkenntlich gemacht werden. Auf der
Homepage des Internetkonzerns wird laufend angezeigt, wo sich die Fahrzeuge momentan
befinden. Google tut somit alles, was nur möglich ist, um die Privatsphäre zu schützen.
Google Street View zeigt keine Geheimnisse. Die Aufnahmen zeigen nur, was man auch direkt vor
Ort sehen kann. Ob man nun selbst in eine Strasse fährt oder sich das Ganze auf einem
Bildschirm anschaut, macht keinen Unterschied, ausser dass Google Street View viel bequemer
V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg Seite 7
8. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
ist. Und da es keine Luftaufnahmen sind, sieht man nicht mehr, als wenn man direkt in der
Strasse steht.
Bei den Aufnahmen handelt es sich ja auch nicht um Live‐Bilder. Die Ablichtungen sind nicht
einmal aktuell, sondern meistens Monate bis Jahre alt. Für Einbrecher oder Stalker ist Google
Street View also nicht wirklich nutzbar. Auch für Marktforschung oder Arbeitgeber bringen die
Standbilder keine zusätzlichen Informationen. Statt Google Street View zu gebrauchen, können
Arbeitgeber viel besser eine Datenbank für Grundstückspreise konsultieren, wenn sie mehr über
das Milieu eines Stellenbewerbers erfahren wollen. Diese Datenbanken werden kostenlos von
den Bundesländern im Internet bereitgestellt.
Die Hysterie der Gegner ist gross, aber man sollte sich auch vor Augen halten, dass man in
Deutschland fast rund um die Uhr von Sicherheitskameras in bewegten Bildern aufgenommen
wird. Alleine an den Bahnhöfen Deutschlands sind 3'000 Kameras 24 Stunden im Einsatz. Oder
aber auch die Geheimdienste dieser Welt: Mit Militärsatelliten, Aufklärungsflugzeugen und
Sonden ist es möglich Privatpersonen über mehrere Minuten aus der Luft zu verfolgen, und das
kann Google nicht.
Es wäre auch falsch, eine Strassennutzungsgebühr zu fordern, also eine Gebühr für das Befahren
gewisser Strecken mit Kamera‐Fahrzeugen, welche Strassenbilder aufnehmen. Kleinere Firmen
könnten diese nicht zahlen und würden so vom Wettbewerb mit Google und Microsoft
ausgeschlossen werden.
Anstatt nur Google ins Zentrum der Diskussion zu ziehen, sollte vielmehr eine grundsätzliche
Debatte darüber geführt werden, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine
Digitalisierung von Städten – quasi eine „Kartografie 2.0“ – aussehen sollten.
Eine solche Kartografie, wie sie Street View ja darstellt, bringt nämlich viele Vorteile: Man kann
von zu Hause aus schon einmal die Umgebung der neuen Wohnung oder der Schule ansehen,
schon mal virtuell durch die Strasse des gebuchten Hotels gehen. Auch für Architekten und
Städteplaner ist die Street View Funktion von enormem Vorteil. Der zukünftige Bauplatz im
Ausland kann schon einmal vom Büro aus angeschaut werden, bevor man an den Ort reist.
Ausserdem vermitteln Navigationsgeräte einen viel plastischeren Eindruck der Umgebung und
Autofahrer finden sich so besser zurecht. Google Street View ist die „Landkarte der Zukunft“.
Für die Gegner von Google Street View hat aber eine „Landkarte der Zukunft“ nicht nur Vorteile.
Klar ist es nützlich und komfortabel, sich vor der Wohnungssuche das gewünschte Objekt schon
einmal von aussen virtuell ansehen zu können, jedoch hat die Medaille auch eine Kehrseite. Man
kriegt plötzlich Post von Unternehmen, die gerne die „dringend notwendige“ Gartenarbeiten
erledigen wollen, oder eine Sicherheitsfirma klingelt an der Tür und will vergitterte Fenster
verkaufen. Man sollte also immer davon ausgehen, dass andere Leute über Google Street View
einiges an Informationen über andere in Erfahrung bringen können.
Die Privatsphäre kann also erheblich verletzt werden. Auch wenn Google versichert, die Gesichter
zu verpixeln, ist das nicht immer der Fall, da das „Verpixelungsprogramm“ nicht alle Gesichter
automatisch erkennt. Ausserdem bleiben Personen mit verpixelten Gesichtern erkennbar,
zumindest für Eingeweihte, welche die Person an der Statur und der Kleidung erkennen. Das
gleiche gilt auch für Autos, die für Insider trotz verpixelten Kennzeichen erkennbar sind.
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9. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
Selbst wenn das Ablichten von Gebäuden und Strassenzügen grundsätzlich erlaubt ist, gibt es da
eine juristische Grauzone. Denn die Kameras der Google‐Fahrzeuge befinden sich auf einer Höhe
von 2,50 Meter, wogegen ein Passant in der Regel auf eine Höhe von ca. 1,70 Meter fotografiert.
Auf dieser Höhe ist es möglich, über die Hecken und Gartenzäune zu blicken und Dinge dahinter
zu fotografieren, die eigentlich den Blicken verborgen wären. Im Internet kursieren Bilder, die
Menschen in unangenehmen Situationen zeigen, wie zum Beispiel in betrunkenem Zustand, beim
Urinieren oder beim Betreten eines Bordells.
Die Gegner von Street View weisen auch darauf hin, dass man aufpassen muss, dass man den
Konzern nicht unterschätzt und ihm leichtgläubig alles abkauft, da man nicht genau weiss, was
die Google‐Fahrzeuge sonst noch an Informationen mitsammeln. So wurde bekannt, dass die
Street View Autos nicht nur Strassen fotografierten, sondern auch private Daten aus WLAN
Netzen mitschnitten. Google dementierte diesen Vorfall als Versehen. Dies ist jedoch schwer zu
glauben, denn dass das Unternehmen den Datenschutz nicht allzu genau nimmt, hat es auch bei
anderen Gelegenheiten bewiesen. Zum Beispiel beim Sozial Netzwerk Buzz. Als Buzz aufgestartet
wurde, erstellte es automatisch auf dem E‐Mail‐Account eine „Friendlist“. Jeder konnte also
erfahren, wer mit wem in regem Mailkontakt stand. Google machte dies erst nach heftigen
Protesten rückgängig.
Das Problem im Fall Street View ist vor allem auf gesetzlicher Ebene anzusiedeln, denn es ist
absurd, wenn man mordernste, revolutionäre Technik mit veralteten Gesetzen beurteilt. Als die
Gesetze der informationellen Selbstbestimmungsrechte1 geschrieben wurden, konnte man
Dienstleistungen wie Google Street View und co. nicht kennen und sie auch nicht vorausahnen.
Das Gesetz muss der aktuellen Situation angepasst werden.
Der Eindruck bleibt, dass Google eine Gefahr für die Privatsphäre ist. Ein denkwürdiger Satz des
Unternehmenschefs Eric Schmidt symbolisiert die Einstellung des US‐Konzerns: „Wenn es etwas
gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin
nicht tun.“2 In einem solchen Weltbild existiert das Wort „Privatsphäre“ nicht mehr.
Es gibt also gute Argumente sowohl für, als auch gegen Google Street View. Klar ist aber, dass das
Deutsche Gesetz überfordert ist, was die Fragen betrifft, welche Google Street View aufwirft. Vor
allem das Datenschutzrecht ist veraltet und noch nicht in der Gegenwart angekommen. Die
vielen Fragen, die aufgeworfen werden, können durch das Gesetz nicht zufriedenstellend
beantwortet werden. Sie sollten deshalb Gegenstand einer weitreichenden und sachlichen
Diskussion sein und sind sicher auch ein Themenbereich, mit dem sich eine Enquête3‐Kommission
in den nächsten Jahren zu beschäftigen hat.
1
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich über die
Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
2
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ein‐land‐im‐pixelrausch/ (Bericht vom 19.08.2010, Stand 11.11.2010)
3
Enquete‐Kommissionen sind vom Deutschen Bundestag oder von einem Landesparlament eingesetzte überfraktionelle
Arbeitsgruppen, die langfristige Fragestellungen lösen sollen, in denen unterschiedliche juristische, ökonomische, soziale oder
ethische Aspekte abgewogen werden müssen.
V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg Seite 9
10. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
5 Die Debatte aus der Sicht von Google
In diesem Abschnitt geht es darum, die ganze Debatte aus dem Blickwinkel des Unternehmens
Google zu betrachten. Schliesslich gibt es ja nicht nur die Befürworter und die Gegner von Google
Street View, sondern auch noch diejenigen, welche mit einer neuen Geschäftsidee im Netz
erschienen sind und die enorm viel Entwicklungsarbeit investiert haben um im Internet einen
neuartigen und qualitativ hochwertigen Service anbieten zu können. Gerne hätten wir persönlich
ein Interview mit einem Vertreter von Google geführt. Leider hat sich dazu aber keine
Gelegenheit ergeben, da offensichtlich die verantwortlichen Personen dermassen die Hände voll
zu tun haben – gerade jetzt in der Zeit, in der die Einsprachefrist in Deutschland abgelaufen ist.
Die Berge an Arbeit scheinen sich zu türmen, so dass es innerhalb der vier Wochen nicht mehr
möglich war einige Fragen persönlich beantwortet zu bekommen.
In letzter Zeit sind jedoch einige aktuelle Interviews mit Google auf vertrauenswürdigen Seiten
von Zeitungen und landesweit bekannten Zeitschriften erschienen. Deshalb haben wir uns dazu
entschieden, die wichtigsten Fragen und Antworten aus einigen solchen Interviews zu
extrahieren und in unserer Arbeit aufzulisten.
Nun, welche Aspekte interessieren uns überhaupt? Man kann in verschiedene Richtungen gehen:
Es gibt ideologische, rechtliche, aber auch wirtschaftliche Aspekte. Uns interessiert, mit welcher
Einstellung Google überhaupt Street View lanciert hat, ob sich Google von Anfang an ein solches
Ausmass an Streitigkeiten vorstellen konnte. Es wäre interessant zu erfahren, ob es zu Beginn
eher eine Idee der Entwickler war oder ob ein solcher Dienst von diversen Stellen gewünscht und
allenfalls auch unterstützt wurde. Interessant zu wissen wäre auch, wie lange global die
Vorbereitungszeit zur Einführung von Street View rein durch rechtliche Angelegenheiten
verzögert wurde, ob es sich dabei um Probleme handelte, welche vom Unternehmen bereits
zuvor geahnt wurden, oder inwiefern nicht. Zu guter letzt wäre da noch die Wirtschaftlichkeit des
Dienstes. Irgendwo her muss ja auch Google seinen Profit haben, also wäre es interessant zu
erfahren, ob und vor allem wie die ganzen Entwicklungskosten, die Kosten für die Fotodaten und
Fahrzeuge und natürlich auch die ganzen Kosten für den Rechtsapparat in allen Ländern gedeckt
werden können. Spannend wäre es auch von Google zu erfahren, ob aus ihrer Sicht die ganzen
Rechtsangelegenheiten im Vergleich mit dem Alltagsgeschäft sogar eher irrelevant sind. Und
noch eine andere Sichtweise: Haben diese Debatten Google am Ende sogar noch geholfen, da
keine Werbung die Leute so sehr hätte erreichen können wie es so der Fall war? Haben am Ende
noch mehr Leute die Vorteile am Service kennen gelernt rein dadurch, dass sie diese als Nachteile
in den Medien vermittelt bekommen haben?
Wir versuchen nun, unter Berücksichtigung der vorhandenen vertrauenswürdigen Quellen
Antworten auf diese Fragen zu finden. Es gibt massenhaft so genannte Interviews im Internet,
wobei jedoch beim grössten Teil nicht einmal aufgeführt ist, wer genau die Fragen beantwortet
hat. Diese Quellen sind nicht brauchbar und werden nicht in diese Arbeit mit einbezogen.
Im Folgenden packen wir die wichtigsten Interview‐Zitate zusammen und interpretieren sie
anschliessend:
Seite 10 V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg
11. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
Ausschnitt aus einem Interview4 mit der Zeitschrift Bild vom 19. August 2010 mit Philipp
Schindler, Europachef von Google. Als Diplom‐Kaufmann arbeitet er seit 2005 für Google und lebt
als Deutscher in London. Die Wichtigsten Punkte:
• Bild.1)
BILD: Was sagen Sie den vielen Deutschen, die sich vor Ihrem Straßen‐Foto‐Dienst „Street View“ fürchten?
Philipp Schindler: […] In vielen anderen Ländern gibt es keine derartigen Bedenken, manche Länder sind sogar stolz
darauf, hier abgebildet zu werden. „Street View“ gibt es bereits in 23 Ländern weltweit und die Nutzer sind
durchwegs begeistert. Übrigens nutzen Hunderttausende Deutsche „Street View“, um sich Städte im Ausland
anzusehen.
• Bild.2)
BILD: Trotzdem haben viele Menschen den Eindruck, dass Sie die Sorgen nicht ernst nehmen!
Schindler: Wir nehmen die Sorgen extrem ernst! Deshalb haben wir jetzt die Widerspruchsfrist für Anwohner und
Mieter um vier Wochen bis zum 15. Oktober verdoppelt. […] Wir haben uns mit den Datenschützern bereits 2009 auf
Maßnahmen geeinigt, um auf die Bedürfnisse der Deutschen wegen „Street View“ besonders einzugehen. Das gibt es
nur für Deutschland.
• Bild.3)
BILD: Wie können Sie ausschließen, dass mit den „Street View”‐Bildern Missbrauch betrieben wird?
Schindler: Es gibt in keinem der 23 Länder mit „Street View“ einen Anstieg der Kriminalitätsrate oder Ähnliches. Wir
zeigen nur die Dinge, die jeder beim Spazieren durch eine Straße sehen kann.
• Bild.4)
BILD: Warum fragen Sie Hausbesitzer und Mieter nicht, bevor Sie Aufnahmen machen?
Schindler: Dann müssten wir viel mehr Daten erfassen, als wir überhaupt wollten. Zudem ist ein solches Unterfangen
schlicht nicht machbar. […]
• Bild.5)
BILD: Respektieren Sie die Privatsphäre der Menschen?
Schindler: Wir achten die Privatsphäre der Menschen sehr. Etwas Öffentlicheres als Häuserfassaden gibt es jedoch
nicht. Zudem bieten wir in Deutschland Regeln für „Street View“ an, die es in anderen Ländern gar nicht gibt. Nur in
Deutschland gibt es die Widerspruchsmöglichkeit vor dem Start.
4
http://www.bild.de/BILD/digital/internet/2010/08/20/google‐chef‐philipp‐schindler/street‐view‐respektieren‐sie‐unsere‐
privatsphaere‐nicht.html (Bericht vom 19.08.2010, Stand 14.11.2010)
V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg Seite 11
12. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
Das aktuellste passende Interview stammt von kukksi.de5 und wurde geführt mit Lena Wagner,
der Pressesprecherin von Google Deutschland am 2. Oktober 2010:
• Kukksi.1)
[Kukksi] Durch den Dienst ist eine Diskussion über den Datenschutz entfacht. Für Sie verständlich? Können Sie
verstehen, dass „Google Street View“ in dem Zusammenhang stark kritisiert wird?
[L. Wagner] Der Datenschutz spielt bei uns eine große Rolle. Deswegen hat Google ausführliche Gespräche mit den
deutschen Datenschutzbehörden geführt. Ergebnis dieser Gespräche ist eine Einigung über einen Katalog von
Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre. Soweit diese Maßnahmen nicht bereits ohnehin für Street View
vorgesehen waren, werden sie derzeit umgesetzt.
• Kukksi.2)
[Kukksi] […] Nehmen wir an, ein Rentner im Alter von 65 Jahren ohne ausreichende Internetkenntnisse hat die Frist
verpasst und möchte trotzdem noch Widerspruch einlegen. Ist das möglich?
[L. Wagner] […] Alle Bewohner […] können über diese Frist hinaus weiterhin Anträge auf Unkenntlichmachung per
Post schicken oder unter google.de/streetview das Online‐Tool zur Unkenntlichmachung verwenden. […] durch eine in
Street View integrierte Funktion ‐ unbefristet und jederzeit ‐ unkenntlich machen zu lassen. So können sich Nutzer
erstmal ein eigenes Bild davon machen, wie ihr Haus/ihre Wohnung in Street View aussieht und dann immer noch mit
einem einfachen Klick einen Antrag auf Unkenntlichmachung stellen.
• Kukksi.3)
[Kukksi] In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Russland, ist der Dienst noch nicht verfügbar. Plant google, dass
Vorhaben auch in solchen Ländern zu starten oder ist das vom Gesetz her nicht möglich?
[L. Wagner] Street View gibt es derzeit in über 25 Ländern weltweit. Wir arbeiten kontinuierlich daran, weitere Länder
in Street View zur Verfügung zu stellen, haben aber derzeit nichts zu verkünden.
• Kukksi.4)
[Kukksi] Wie viele Menschen haben in Deutschland bisher Widerspruch eingelegt?
[L. Wagner] Es ist uns nicht möglich, die genaue Anzahl der eingegangenen Anträge auf Unkenntlichmachung von
Wohnungen oder Häuser zu ermitteln, da sie nicht eindeutig ist. Einige Anträge wurden beispielsweise doppelt
eingereicht, einige beziehen sich auf andere Produkte oder sind Spam. Wir bitten alle Nutzer, die ihr Haus oder ihre
Wohnung nicht in Street View veröffentlicht haben wollen, das Online‐Tool zu nutzen. Sobald die endgültige Anzahl
der Anträge feststeht, werden wir diese veröffentlichen.
Eine passende Frage wurde gegenüber der Kölnischen Rundschau6 am 24. Juni 2010 beantwortet,
ebenfalls von Lena Wagner, der Pressesprecherin von Google Deutschland:
• KR.1)
[Kölnische Rundschau] Wie reagieren Sie auf die Sammelproteste der Kommunen?
[L. Wagner] Das Persönlichkeitsrecht ist ein Recht, über welches grundsätzlich nur jeder selbst verfügen kann.
Widersprüche können daher grundsätzlich nur von dem Betreffenden selbst eingelegt werden oder im Rahmen einer
konkreten Stellvertretung. Das bedeutet, dass z.B. Gemeinden keinen Widerspruch für alle ihre Bürger einlegen
5
http://nachrichten.kukksi.de/2010/10/02/1100‐street‐view‐kukksi‐interview‐mit‐google (Bericht vom 2.10.2010, Stand
14.11.2010)
6
http://www.rundschau‐online.de/html/artikel/1277139638815.shtml (Bericht vom 24.06.2010, Stand 14.11.2010)
Seite 12 V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg
13. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
können, es sei denn, sie wurden dazu konkret von allen Bürgern beauftragt. Wir prüfen, welches vereinfachende
Verfahren für solche Anträge empfohlen werden kann und werden uns hierzu mit den Spitzenverbänden abstimmen.
Als letztes haben wir noch ein Interview von früher. Dieses wurde am 12. Juni 2007 vom Spiegel
Online7 veröffentlicht, wiederum geführt mit Philipp Schindler, damals Chef von Google
Nordeuropa:
• SO.1)
SPIEGEL ONLINE: […] Jetzt hagelt es Proteste, weil unter anderem halbnackte oder Nase bohrende Leute
fotografiert wurden. Gab es bei Ihnen nicht von vornherein datenschutzrechtliche Bedenken?
Schindler: Den Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer nehmen wir sehr ernst. Auch bei der Straßenansichts‐Funktion
von Google Maps haben wir intern natürlich intensive Gespräche geführt. Wir würden niemals eine derartige
Funktionalität auf den Markt bringen, ohne dass wir uns ganz genau vorher überlegen, ob es Probleme es aus Sicht
der Konsumenten geben könnte. Etwa, ob es Dinge gibt, die manche Internetnutzer vielleicht gar nicht sehen
möchten ‐ mit solchen Fragen haben wir uns auseinandergesetzt.
• SO.2)
SPIEGEL ONLINE: Und Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie jeden und alles ablichten und für Millionen von
Menschen abrufbar ins Netz stellen können?
Schindler: Die Straßenansichtsfunktion beinhaltet nur solches Bildmaterial, das von öffentlichem Grund und Boden
aufgenommen worden ist. […]
Wir haben in den USA zudem mit einer Vielzahl von Vereinigungen gesprochen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob
es Bedenken gibt, und wenn ja, welche. In den Fällen, wo wir herausgefunden haben, dass ein besonderes Maß an
Privatsphärenschutz nötig ist, haben wir von vornherein reagiert. Man findet bei Street View zum Beispiel keine Bilder
von Obdachlosenunterkünften oder von Abtreibungskliniken.
• SO.3)
SPIEGEL ONLINE: Verstehen Sie nicht, dass sich so mancher beobachtet oder überwacht fühlt? […]
Schindler: […] Ein bisschen erinnert mich diese Situation an die Einführung von Google Earth. Damals gab es auch
diese Bedenken: 'O Gott, es könnte ja sein, dass ich zu dem Zeitpunkt, als der Satellit über mein Haus flog, mit
verrutschtem Bikini‐Oberteil auf der Terrasse lag' (lacht). Mittlerweile gibt es kaum einen Internetnutzer, der nicht
begeistert ist von Google Earth. Bei Street View sehe ich das ganz ähnlich. Natürlich mag es Einzelfälle geben, […]
Aber die statistische Wahrscheinlichkeit ist extrem gering. […]
• SO.4)
SPIEGEL ONLINE: Sichten Sie die Bilder eigentlich alle, bevor Sie sie veröffentlichen, damit heikle Fotos erst gar
nicht veröffentlicht werden?
Schindler: Nein, das Fotografieren ist ein automatisierter Prozess, was entscheidend ist. […] Es gibt keinen Fotografen,
der bewusst Ausschnitte wählt oder weit entfernte Objekte ranzoomt.
7
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,487942,00.html (Bericht vom 12.06.2007, Stand 14.11.2010)
V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg Seite 13
14. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
• SO.5)
SPIEGEL ONLINE: […] Wann fahren die ersten mit Kameras bestückten Google‐Autos durch Hamburg, London oder
Rom?
Schindler: […] Es gibt noch keinen konkreten Zeitplan, aber wir denken nicht in Fünf‐Jahres‐Plänen. Die Funktion selbst
mag dabei abhängig von den jeweiligen Gesetzen und Vorgaben unterschiedlich ausfallen. […]
• SO.6)
SPIEGEL ONLINE: Vor allem ist es eine Spielerei.
Schindler: Nein, vor allem stellt es einen Mehrwert für die Nutzer von Google Maps dar, […] In erster Linie verstehen
wir uns ja als ein Unternehmen, das Informationen über das Internet für alle zugänglich macht. Street View ist nach
Google Earth und Google Maps einfach ein logischer weiterer Schritt. Die Zukunft kann sein, dass man diese Produkte
mobil macht, also fürs Handy anbietet. Und natürlich eignet sich Street View auch, um wie bei anderen Maps‐
Funktionen vielleicht irgendwann darin zu werben. Damit verdienen wir unser Geld.
Dies sind nun 16 Fragen, deren Antworten wir aufs wesentliche zusammengekürzt haben. Bezug
nehmend auf unsere eigenen Fragen, kann man folgende Aussage machen:
Ideologisch betrachtet sich Google als „ein Unternehmen, das Informationen über das Internet für
alle zugänglich macht“. (SO.6) Dass Street View so kam, wie es ist, liegt nur in der Logik der
Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft. Zu Beginn erwartet das Unternehmen noch
keinen Gewinn, sondern baut darauf auf, dass Folgeanwendungen im mobilen Bereich Geld in die
Kassen spielen werden. Mit der Rechtssituation hat sich Google bereits im Vorfeld in jedem der
Länder auseinandergesetzt. Es wurden länderspezifische Anpassungen gemacht und Abkommen
ausgearbeitet. Den vielen Protesten gegenüber äussert sich Google wiederholt mit dem
Aufzählen der vielen Möglichkeiten, die den Benutzern blieben, um ihre Privatsphäre zu
schützen. Google betont dabei immer wieder, wie enorm wichtig auch ihnen als Anbieter diese
Anliegen sind. Leider wird aber auf die Frage (Kukksi.2) bezüglich Personen, welche nicht viel vom
Internet verstehen, nicht weiter eingegangen, als dass angemerkt wird, man könne auch per Post
einen Einspruch erheben. Allerdings hat Google auch im Vorfeld, weit vor der Einführung schon
vielerlei Abklärungen getroffen und Umfragen gemacht, wo denn allfällige Interessenskonflikte
auftauchen könnten und hat teils Verzichte von sich aus gemacht (SO.2).
Ein klares Zeitfenster, bis wann Street View in welchen Ländern eingeführt sein soll, bzw. kann,
kennt das Unternehmen offensichtlich selber nicht. Es handle sich eher um ein spannendes
Projekt, welches verfolgt werde – unabhängig davon wann und wo es wie realisiert werden kann.
Nicht sehr ausführlich geht Google auf die Frage (Bild.3) ein, wie sie den Missbrauch des
Bildmaterials ausschliessen könne. Es wird nur auf die Statistik verwiesen, nicht jedoch auf
irgendwelche Massnahmen. Hier hätten wir gerne nochmals nachgehakt.
Seite 14 V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg
15. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
6 Unsere eigene Meinung
In unserer Arbeitsgruppe sind wir durchgehend einer Ansicht: Wir positionieren uns auf der Seite
der Befürworter von Google Street View. Es handelt sich unserer Meinung nach um einen
nützlichen Dienst, der früher oder später aufgrund des heutigen technischen Fortschrittes in
solcher oder ähnlicher Art entstehen musste. Google bietet die Möglichkeit auf den Inhalt
Einfluss zu nehmen und hält sich an die länderspezifischen Vorschriften.
Das Problem an sich liegt eher im Fehlen von genauen Vorschriften in den verschiedenen
Ländern. Es müssen dringend Datenschutz‐ und Persönlichkeitsschutz‐Gesetze ausgearbeitet
werden, welche auch bei einem Dienst wie Street View klar Anwendung finden. Derzeit basiert
einiges lediglich auf Auslegungen des bestehenden Gesetzes
Ein Problem seitens Google besteht unserer Meinung nach darin, dass die Kameras auf den
Autodächern auf der Höhe von 2,50 Metern montiert sind, also total 4 Meter über dem Boden.
Dadurch können Fotos beispielsweise über Gartenhecken hinüber in Garten geschossen werden.
Dies könnte ein Mensch ohne weitere Hilfsmittel nicht. Dazu kommt noch, dass im speziellen
ältere Personen nicht immer über genügend Computerkenntnisse verfügen, um überhaupt
einsehen zu können, wie denn ihr Haus zu sehen ist. Die meisten dieser Personen haben jedoch
sicher jemanden, der sich das anschauen kann und ihnen hilft. Man müsste höchstens dazu einen
Hinweis veröffentlichen.
7 Fazit
Unsere Arbeit basiert gänzlich auf Quellbearbeitung aus dem Internet. Leider war es nicht
möglich ein spannendes persönliches Interview mit Google zu führen. Dennoch haben wir viel
Material gefunden, da Street View über lange Zeit ein brennendes Thema in den Medien war und
noch immer ist. Die Argumente der Gegner und der Befürworter von Street View sind klar und
werden in verschiedenen Quellen bestätigt. Es gibt keine Argumente der Gegner, für welche die
Befürworter keine Antwort finden, oder für die Google keine Antwort findet. Letztendlich ist alles
eine Frage der lokalen Gesetze, an welche sich Google allerdings hält. In den verschiedenen
Stellungnahmen von Google wird auch immer wieder bestätigt, wie wichtig es dem Unternehmen
ist, einen guten Service unter Einhaltung der Gesetze anbieten zu können. Es handelt sich um die
Anwendung der technischen Möglichkeiten und nicht um ein direkt profitorientiertes
Unterfangen. Die Einsatzmöglichkeiten sind gross und in gewissen Bereichen schlichtweg nicht
mehr wegzudenken.
V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg Seite 15
16. Groupworks 2010, Group 05: Google Street View Debatte 21.11.2010
8 Literaturverzeichnis:
[i] Williams, Matt (2010): Hinter den Kulissen. Die Anfänge.
Url: http://maps.google.ch/intl/de_ch/help/maps/streetview/behind‐the‐scenes.html, 15.11.2010
[ii] DomainTools (2010): Whois Record For googlestreetview.com.
Url: http://whois.domaintools.com/googlestreetview.com, 15.11.2010
[iii] Where 2.0 Conference (2007): The Revolution of the Geoweb.
Url: http://conferences.oreillynet.com/cs/where2007/view/e_sess/12583, 15.11.2010
[iv] Frome, Andrea (2008): Street View revisits Manhattan.
Url: http://google‐latlong.blogspot.com/2008/05/street‐view‐revisits‐manhattan.html, 15.11.2010
[v] Lowensohn, Josh und Beiersmann, Stefan (2008): Google zeigt Tour de France in Street View.
Url:
http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_google_zeigt_tour_de_france_in_street_view_st
ory‐39001023‐39193120‐1.htm, 15.11.2010
[vi] Google Maps Deutschland (2010): Wo ist Street View verfügbar?
Url: http://www.google.com/intl/de_ALL/help/maps/streetview/where‐is‐street‐view.html, 15.11.2010
sowie
Wikipedia (2010): Google Street View coverage.
Url: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b9/Google_Street_View_coverage.svg, 15.11.2010
[vii] Williams, Matt (2010): Hinter den Kulissen. Die Anfänge.
Url: http://maps.google.ch/intl/de_ch/help/maps/streetview/behind‐the‐scenes.html, 15.11.2010
[viii] Google Maps Deutschland (2010): Wozu brauche ich Street View?
Url: http://www.google.com/intl/de_ALL/help/maps/streetview/using‐street‐view.html, 15.11.2010
[ix] Aus folgenden Quellen (Stand 11.11.2010):
http://netzwertig.com/2010/08/11/street‐view‐in‐deutschland‐google‐lass‐es‐einfach‐sein/
http://www.welt.de/debatte/article6321668/Die‐Google‐Debatte‐ist‐hysterisch‐und‐uninformiert.html
http://www.tagesschau.de/inland/proconstreetview100.html
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ein‐land‐im‐pixelrausch/
http://www.telemedicus.info/article/1736‐Zehn‐Argumente‐pro‐und‐contra‐Google‐Street‐View.html
http://www.google.ch/help/maps/streetview/
Seite 16 V. Huonder, A. Athanassoglou, G. Zogg