3. Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)Gewährleistet die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung im gesamten schweizerischen Staastgebiet.
4. Niederlassungsfreiheit (Art. 24 BV)Die Niederlassungsfreiheit im gesamten schweizerischen Wirtschaftsraum ist Voraussetzung für die Ausübung der Wirtschaftsfreiheit in der ganzen Schweiz. Es gewährleistet die Freizügigkeit und damit die freie Wahl des Ortes der Berufsausübung.
5. Eigentumsgarantie (Art. 26 BV)Bildet auch eine wichtige Voraussetzung er freien wirtschaftlichen Entfaltung eines Individuums. Es sichert dem Einzelnen mindestens wertmässig den Bestand seines privatrechtlichen Eigentums.
6. Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV)Bildet die Grundlage für ein Verfahren, in dem sich die wirtschaftliche Willensbildung in einem Staat vollziehen kann. Das Verfahren tritt neben dem demokratischen und rechtstaatlichen (gerichtlichen) Verfahren.