4. Es garantiert die Herrschaft des Rechts (nicht des Menschen) zum Schutz vor Willkür und Machtmissbrauch und somit zur Sicherung der Freiheit des Individuums.
7. Materiell: Staatshandeln muss inhaltlich gewissen elementaren Gerechtigkeitsanforderungen genügen. Es geht um Ziele, Werte und Inhalte, welche die Freiheit und Menschenwürde garantieren sollen.
8.
9. 1.6. Rechtsstaatsprinzip Ethische Grundlagen des Rechtsstaates a) Die Menschenwürde Unbedingt garantierter Anspruch. Menschenrechtliches Gegengewicht gegen jede Arroganz der Macht. Garantiert durch Art. 7 BV. b) Individualismus Der Individualismus behauptet den absoluten Vorrang des Einzelnen. Er fordert maximale Freiheit und Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung. Denn jeder Mensch weiss am besten was für ihn gut ist. Die Rolle des Staates wird vor allem in der Erhaltung von Recht und Ordnung gesehen, insb. in der Sicherung der Grundrechte. Die Freiheit des einzelnen findet aber dort seine Grenze, wo sie die Freiheit eines Mitmenschen tangiert. c) Gerechtigkeit1. Locke Die Bürger sollen sich gegenseitig die Grundrechte gewähren. Es geht daher um eine horizontale Beziehung zwischen den Menschen. Die Gewährung der Grundrechte durch den Staat ist sekundär. Sie ist notwendig, weil der Bürger dem Staat im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages das Machtmonopol überträgt. 2. Rawls Die Menschen vereinbaren einen Gesellschaftsvertrag mit Gerechtigkeitsgrundsätzen. Die Menschen verhandeln den Gesellschaftsvertrag unter einem „Schleier des Nichtwissens“. Es kennt daher niemand seine Position in der Gesellschaft. Dies ermöglicht den Menschen, unabhängig von gesellschaftlichen Umständen oder Zufälligkeiten, Gerechtigkeitsgrundsätze zu vereinbaren, die auch die Interessen der schlechter gestellten Gruppen schützt. 3