2. (2) Nr. 1c)
Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu
pflegenden Menschen und ihrer
Bezugspersonen in der individuellen
Auseinandersetzung mit Gesundheit und
Krankheit
3. (1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt
sich auf die folgenden Themenbereich de
rAnlage 1 Buchstabe A:
1. Unterstützung, Beratung und Anleitung in
gesundheits- und pflegerelevanten Fragen
fachkundig gewährleisten,
4. Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und
pflegerelevanten Fragenfachkundig gewährleisten:
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
- Pflegebedürftige aller Altersgruppen bei der Bewältigung
vital oder existenziell bedrohlicher Situationen, die aus
Krankheit, Unfall, Behinderung oder im Zusammenhang mit
Lebens- oder Entwicklungsphasen entstehen, zu
unterstützen, - zu Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, zur
Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit
anzuregen und hierfür angemessene Hilfen und Begleitung
anzubieten,
- Angehörige und Bezugspersonen zu beraten, anzuleiten und
in das Pflegehandeln zu integrieren,
- die Überleitung von Patientinnen oder Patienten in andere
Einrichtungen oder Bereiche in Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen kompetent durchzuführen sowie die Beratung
fü P ti ti d P ti t d A hö i d
5. Zahl der Menschen mit chronischen
Erkrankungen nimmt beständig zu
> Anpassung an Veränderung
Wandel der Patientenrolle
> Patientencharta
Pat. Sind auch in der Pflicht, sich aktiv an der
Erhaltung oder Verbesserung ihres
Gesundheitszustandes
> Überforderung> braucht Angebot von Seite
der Pflege
6. Ambulant vor stationär
> verkürzte Klinikaufenthalte
Steigende Zahl alter Menschen
> Bezugspersonen > brauchen Unterstützung
Gesundheitspolitische: Programme zur
besseren Versorgung chronisch Kranker
> z.B. Disease Management Programme
> Beratung, Anleitung, Schulung > sind von
zentraler Bedeutung
9. „...einen geplanten und reflektierten Lernprozess,
der mit Blick auf die jeweilige Zielgruppe
spezifischen Lehr- und Lernzielen folgt,
didaktische und methodische
Entscheidungsprozesse erfordert und gemeinhin
mit Instrumenten zur Überprüfung von
Lernfortschritten verknüpft ist.“
(Ewers, 2001, S. 6)
10. Generell steht der Begriff “Anleitung” für
eine pädagogisch geleitete Interaktion von
Pflegekräften mit unterschiedlichen
Zielgruppen, die auf die Herausbildung
spezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
mit dem Ziel der Erhöhung pflegerischer
Handlungskompetenz ausgerichtet ist
(vgl. z.B. Brunen/Herold 1995, 94ff.)
11. „Unter Praxisanleitung werden geplante
und zielgerichtete Aktivitäten verstanden,
in denen Lernende im jeweiligen
Einsatzort von Praxisanleiterinnen an
pflegerisches Handeln herangeführt
werden.“
„Die Lernerfordernisse in der Schule und
Angebote der praktischen Lernorte müssen
aufeinander abgestimmt werden.“
(DBR 2004:10)
12. Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere
ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe
ich.
(Konfuzius, chinesischer Philosoph, 551 - 479 v.
Chr.)
13. was sie lesen, etwa 10 %,
hören, etwa 20 %,
sehen, etwa 30 %,
sehen und hören, etwa 50 %,
selbst vortragen, etwa 70 %,
selbst ausführen etwa 90 %.
15. vor einer Demonstration wird ein
Beobachtungskriterium für den Schüler
festgelegt
der Anleiter oder die examinierte
Pflegekraft zeigt dem Schüler eine
Tätigkeit
er ist aktiv, d.h. er macht die Arbeit, und
der Schüler ist passiv, d.h. er beobachtet
nur
achtet besonders auf das festgelegte
Kriterium
16. Anleiter und Schüler arbeiten zusammen,
beide sind aktiv. Die Aufgabenverteilung
sollte vorher abgesprochen werden, damit
dem Schüler seine Aufgaben klar sind.
17. Bei dieser Möglichkeit ist der Anleiter
passiv. Er beobachtet genau, was der Schüler
macht. Hierbei können einzelne Tätigkeiten
oder komplexe Arbeitsabläufe überprüft
werden. Der Schüler ist aktiv, er verrichtet
also alle Arbeiten alleine. Er kann natürlich
jederzeit Unterstützung und Hilfe einfordern.
23. Nachmachen und Üben der zu
erlernenden Tätigkeit durch
die anzuleitende Person
24. 1. Vorbereiten der Auszubildenden durch
den Ausbilder: Der Ausbilder versucht, bei
den Auszubildenden Interesse zu wecken,
indem er die Tätigkeit und deren
Bedeutung vorstellt. Er stellt
das Material zur Verfügung und versucht,
die Kenntnisse der Schüler zu erforschen.
1. Die Patientin vorbereiten
Informationen geben und Handlungsablauf
erklären
offene Fragen klären
25. 2. Vorführung und Erklärung des Ausbilders: Der
Ausbilder zerlegt die Tätigkeit und erklärt dabei,
was, wie und warum er dies tut. Gegebenenfalls
kann er einige Schritte wiederholen und dabei die
Kernpunkte hervorheben. Anschließend führt er
den gesamten Arbeitsvorgang vor und ermutigt
die Schüler zum Nachmachen.
2. Der Patientin die Handlung vormachen
vormachen und erklären was geschieht/Überblick
Vormachen und genau erklären + begründen
„Was, Wie, Warum“
26. 3. Nachmachen unter Anleitung: Die Schüler
machen den Vorgang nach. Dabei sollen sie
das Was, Wie und Warum versprachlichen
und somit eigene Verständnisprobleme
selbst erkennen. Fortschritte sollen vom
Ausbilder sofort gelobt und Fehler
korrigiert werden.
3. Patientin Handlung nachmachen lassen
probieren lassen
Ausführen, beschreiben und begründen
lassen
Zügig nachmachen lassen
27. 4.Selbstständig üben und arbeiten lassen: Bis
zur Festigung kontrolliert der Ausbilder die
Tätigkeit und gibt lobende Worte bei
Beherrschung.
4. Die Anleitung abschließen
Patientin selbständig unter Aufsicht üben
lasen
29. Cognitive Apprenticeship ist
eine Unterrichtsmethode, die im Sinne von
Meister-Lehrlings-Verhältnissen kognitive
Prozesse für den Lernenden sichtbar machen
soll, wobei man versucht, die Vorteile einer
praktischen Lehre auch für die theoretische
Ausbildung zu nutzen.
Literatur: Collins, A., Brown, J.S. & Newman, S.E. (1989). Cognitive apprenticeship: Teaching the craft of reading, writing
and matematics
http://lexikon.stangl.eu/225/cognitive-apprenticeship/ letzter Zugriff: 20.08.2012
30. Modeling (Vorführen),
Scaffolding (unterstützte Eigentätigkeit),
Fading (Nachlassen der Unterstützung
durch den Lehrer bei steigender
Kompetenz der Lerner)
und Coaching (betreutes Beobachten).
Darstellung von Reich (2012)
31. • Modeling
Die Lehrenden machen ihr Vorgehen vor und
verbalisieren dabei, was sie denken und (warum)
machen: Kognitive Prozesse werden „sichtbar“
• Coaching
Lernenden arbeiten selbstständig an einem Problem,
werden bei Bedarf von anwesenden Lehrenden
unterstützt
• Scaffolding
Lernende arbeiten allein, Lehrende können um Tipps
gebeten werden
• Fading
Lernenden erhalten vollständige Kontrolle, die
Lehrenden blenden sich aus
32. • Articulation
Die Lernenden werden immer wieder
aufgefordert, Denkprozesse und
Problemlösestrategien zu artikulieren.
• Reflection
Die Lernenden werden aufgefordert, die
ablaufenden Prozesse beim Lernen mit Anderen
zu diskutieren und zu reflektieren.
• Exploration
Die Lernenden werden zu aktivem Explorieren
und selbstständigem Problemlösen angeregt.
34. Das Skills Centre stellt eine Alternative zum
Lernen pflegepraktischer Kompetenzen in der
direkten Konfrontation mit Patienten bzw.
Angehörigen in deren aktueller Umwelt (z.B.
Krankenhaus, Pflegeheim oder eigenes
Zuhause) dar. Skills Centres stehen
Pflegekräften unterschiedlicher
Qualifikationsstufen zur Verfügung, um ihre
psychomotorischen, klinischen und
kommunikativen Fertigkeiten in einem
geschützten und kontrollierten Rahmen zu
erproben, zu verfeinern oder zu erweitern
(Crow 1980).
35. Demnach verhindern Skills Centres zum
einen, dass vulnerable Personengruppen zum
“didaktischen Material” werden. Zum andern
werden die in einer Lehr-Lernsituation
befindlichen Pflegekräfte vom
Handlungsdruck einer konkreten
Pflegesituation entlastet
(vgl. Knight 1998, Knight/Mowforth 1998).