Ronald Schild (MVB) auf den Buchtagen 2012 in Berlin über Lendingmodelle und Bücher in der Cloud.
Das aktuelle Geschäftsmodell in dem man einzelne Bücher auf einzelne Lesegeräte lädt, kann nur der erste Schritt im E-Book Markt sein. Die Cloud Technologie bietet ganz neue Möglichkeiten Inhalte zu distribuieren, was wiederum zu ganz neuen Geschäftsmodellen führen kann.
Dr. Sabine Cofalla: Strategie konkret – Ziele setzen und erreichen
Ronald Schild: Bücher in der Cloud
1. Bücher in der Cloud
Bedrohung oder
Geschäftsmodell der Zukunft?
2. Ein kurzer Überblick
• Was sind Bücher in der Cloud?
• Ein Blick über den Tellerrand
• Der libreka Schulterblick
• Die wirtschaftlichen und rechtliche Perspektiven
• Rege Diskussion
3. Cloud Computing
Cloud-Computing (selten auch: Rechnerwolke)
umschreibt den Ansatz, abstrahierte IT-
Infrastrukturen (z. B. Rechenkapazität,
Datenspeicher, Netzwerkkapazitäten oder auch
fertige Software) dynamisch an den Bedarf
angepasst über ein Netzwerk zur Verfügung zu
stellen.
Quelle: Wikipedia
16. E-Book-Miete
• Verlag bestimmt Mietpreis in den Metadaten
• Download mit „hartem DRM“
• Nutzung für 4 Wochen
• danach Zugriff gesperrt
• Abrechnungsprozess wie bei Verkauf
20. E-Bookshelf
• Kunden lesen Titel online aus Ihrem
individuellen Bookshelf
• Max. 5 Bücher pro Monat
• Abomodell
• Verlags- oder Themenbookshelfs möglich
• Abrechnung gegenüber Verlagen nach Nutzung
einzelner Titel (Übernahme in das Bücherregal)
21. E-Bookshelf
• kein Verkauf im rechtlichen Sinne
• keine Vermietung / Leihe im rechtlichen Sinne
• Tatsächlich: Lizenzvertrag zwischen
Verlag/Plattform und Endnutzer
• Verlagsverträge decken das E-Bookshelf-Modell
z.T. bereits ab
25. Rechteeinräumung
Rechtseinräumung „E-Book“ (Musterautorenvertrag BÖV)
• das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Ausgaben des Werkes oder
Teilen davon, die unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien
hergestellt werden, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter
Einschluss sämtlicher digitalen oder interaktiven Systeme (z. B. CD-Rom, und
sonstige Formen des electronic publishing mittels Datenträgern);
• das Recht, das Werk ganz oder teilweise im Rahmen aller vertragsgegenständlicher
Nutzungsarten in elektronische Datenbanken, elektronische Datennetze,
Telefondienste etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder
anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern auf
Abruf zur Wiedergabe oder zum Ausdruck öffentlich zugänglich zu machen, z.B.
Push- und Pull-Techniken, und/oder zu senden, z.B. zum Empfang mittels eines
Fernseh-, Computer-, Handy- und/oder sonstigen, auch mobilen Gerätes
(einschließlich E-Reader, etc.) unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege
(Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS, etc.),
einschließlich aller E-Book Formen. Eingeschlossen ist auch das Recht, im Rahmen
der in diesem Vertrag erwähnten Nutzungsarten eine interaktive Nutzung des Werkes
oder von Teilen davon (gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Werken) durch
den Nutzer zu ermöglichen;
26. Vergütungsregelung
Der Autor erhält als Beteiligungshonorar für die Verwertung der
Rechte aus Ziffer 4.1.2 a. […] % vom Nettoverlagserlös (= der
unmittelbaren Verwertung des Werkes zuzuordnende
Verlagseinnahmen abzüglich Umsatzsteuer). Der Autor erhält als
Beteiligungshonorar für die Verwertung der Rechte aus Ziffer 4.1.2
b. […]% vom Nettoverlagserlös (= der unmittelbaren Verwertung
des Werkes zuzuordnende Verlagseinnahmen abzüglich. Diese
Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine verlagseigene
oder nicht verlagseigene Verwertung der Rechte handelt.