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Der Notar – Ihr Partner für fast jede Lebenslage
Der Notar ist einer der drei klassischen Juristenberufe (Notar,
Rechtsanwalt und Richter) und somit ein Eckpfeiler der österreichischen
Rechtssystems. Er wird vom Bundesminister für Justiz über Vorschlag der
zuständigen Notariatskammer auf eine bestimmte Amtsstelle ernannt und
danach vom Präsidenten des Oberlandesgerichts angelobt.
Die besonderen Eigenschaften dieses Berufsstandes:
· Der Notar genießt völlige Unabhängigkeit – er wurde vom Staat ernannt
und ist nahezu unabsetzbar.
· Bei der Abwicklung von Geschäften (Errichtung eines Vertrags oder
Testaments) handelt der Notar genau nach den Rechtsvorschriften.
· Der Notar berät stets objektiv – und nie parteiisch.
· Absolute Verschwiegenheit ist eine der obersten Prinzipien.
· Der Notar zeichnet für die „vorsorgende Rechtspflege“ verantwortlich.
Seine Rechtsberatung stellt jedes Rechtsgeschäft auf eine sichere
Basis.
· In Wien gibt es rund 90 Notarstellen, in ganz Österreich rund 475.
· Die Grundlage der Notariats-Tätigkeit ist das unbedingte
Vertrauensverhältnis zu den Klienten.
LEISTUNGSSPEKTRUM DES NOTARS:
Vom Kaufvertrag übers Schenken bis hin zur GmbH -
Gründung.
Ein Notar gewährleistet durch seine Rechtsberatung die sorgenfreie
Abwicklung von Rechtsgeschäften. Notare arbeiten unabhängig, unparteiisch
und verschwiegen.
Typische Tätigkeitsbereiche sind:
· Der Notar kümmert sich um die Rechtsberatung z.B. bei der
Vertragserstellung und Beglaubigung von Verträgen.
· Er übernimmt Treuhandschaften und wickelt sie sicher über die
Notartreuhandbank.
· Er zeichnet für die Beurkundung von Generalversammlungen und
Hauptversammlungen verantwortlich.
· Er veranlasst bei der Firmengründung oder Unternehmensnachfolge
Firmenbucheintragungen und gewährt Einsicht in das Firmenbuch.
· Er hilft bei Vereinsgründungen und Statutenänderungen bestehender
Vereine.
· Er bereitet Schenkungen und Übergaben vor.
· Er erstellt Verträge zur Leibrente.
· Er hilft bei der Gründung von Stiftungen.
· Er verwaltet Schuldscheine, Darlehensverträge und Pfandbestellungen.
· Er erstellt Ehepakte und Verträge zwischen Lebensgefährten.
· Er übernimmt Sachwalterschaften.
· Er ist für Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig.
· Er besorgt Grundbuchseintragungen und die Einsicht in das Grundbuch.
· Er überwacht Verlosungen und Preisausschreiben.
Notarielle Urkunden sind öffentliche Urkunden und haben besondere
Beweiskraft. Der so genannte vollstreckbare Notariatsakt ermöglicht die
sofortige Exekutionsführung von einem Vertrag ohne Erwirkung eines
Gerichtsurteils und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Notare arbeiten auf einem sehr hohen technischen Standard – sie gewähren
beispielsweise elektronische Einsicht in das Firmenbuch und das Grundbuch.
Testamente und Treuhandschaften werden zu Ihrer Sicherheit auch zentral
elektronisch registriert, ebenso notarielle Urkunden, die in das
elektronische Urkundenarchiv des österreichischen Notariats (CyberDoc)
aufgenommen werden.
Notare berücksichtigen nicht nur die rechtliche Seite eines Falles, sondern
beraten Sie auch in steuerlichen Fragen – z.B. im Gesellschaftsrecht oder
bei Liegenschaftstransaktionen.
Die erste kompakte Rechtsberatung bei einem Notar ist in allen privaten und
geschäftlichen Fragen kostenlos. Darüber hinaus bleiben die Kosten für die
Rechtsberatung jederzeit überschaubar und transparent.
Rechtsberatung im Unternehmensrecht und bei der
Gesellschaftsgründung.
Der Notar ist ein Spezialist in Fragen des Unternehmens- und
Gesellschaftsrechts. Vom Entstehen Ihres Unternehmens an stehen Ihnen der
Notar mit seiner unabhängigen Rechtsberatung zur Seite – um gemeinsam mit
Ihnen maßgeschneiderte rechtssichere und zukunftsorientierte Lösungen
erarbeiten.
Der Notar steht Ihnen rund ums Unternehmensrecht zur Verfügung, z.B. für:
· Jungunternehmerberatung
· Wahl der optimalen Rechtsform bei der Unternehmensgründung
· Wahl des Firmennamens – auch bei der Unternehmensnachfolge
· Vertrag zur Regelung der Geschäftsführung und Vertretung
· Vertragsgestaltung und Beglaubigungen
· Errichtung sämtlicher Urkunden
· Laufende Betreuung und Umgründungen
· Beurkundung von Haupt- und Generalversammlungen
· Betriebsübertragung, Unternehmensnachfolge und Betriebsfortführung
Gesellschaftsformen nach dem Gesellschaftsrecht
A) Einzelfirma
B) Personengesellschaften (OG, KG)
C) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Rechtsberatung im Familienrecht, beim Schenken und
beim Erben.
Im besonders sensiblen Bereich des Ehe- und Familienrechts ist erfahrene
und unabhängige Rechtsberatung unerlässlich. Notare sind seit jeher mit
dieser Aufgabenstellung vertraut und daher in der Lage, die rechtlichen
Beziehungen zwischen Familienmitgliedern zu ordnen.
Ehe und Lebensgemeinschaft
Ein Ehevertrag regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern und
muss vor einem Notar abgeschlossen werden. Neben der Ehe bestehen immer
mehr Lebensgemeinschaften, wobei es sich um langjährige, manchmal sogar
lebenslängliche Partnerschaften handelt. Anders als bei der Ehe, fehlen im
Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften weitestgehend gesetzliche
Regelungen. Oft wird auch hier gemeinsames Vermögen erworben, jedoch
erzeugt die Lebensgemeinschaft keine Unterhaltspflichten wie im Eherecht
fixiert – und ist jederzeit auflösbar. Ziel des Notars: Benachteiligungen
und Ungerechtigkeiten zu vermeiden und um die Partner bestmöglich
abzusichern.
Ehescheidung mit Verständnis
Der Notar weiß: Im Falle des Scheiterns einer Ehe regelt das Gesetz die
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse – nicht
jedoch die des übrigen Vermögens. Eine Scheidung kann mit einem
langwierigen Aufteilungsverfahren vor dem Richter verbunden sein, daher ist
ein Ehevertrag über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ratsam. Dieser
Vertrag bedarf in vielen Fällen der Form des Notariatsaktes.
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung: Auch hier hat der Gesetzgeber
vorgesorgt. Der Notar errichtet in diesem Fall ein Protokoll über die
Zustimmungserklärung der Beteiligten und informiert diese über alle
familien-, ehe- und erbrechtlichen Konsequenzen.
Schenken und steuerfreies Erben per Vertrag.
Im Bereich der Verlassenschaften verfügen Notare über langjährige Erfahrung
und sind besonders qualifiziert zur Verfassung von Testamenten,
Erbverträgen und anderen letztwilligen Verfügungen. Jedes bei einem Notar
deponierte Testament wird im zentralen Testamentsregister erfasst.
Testament
Vermächtnis
Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist ein vom Erblasser mit seinem Ehegatten geschlossener
Vertrag, worin er ihn unwiderruflich zur Erbschaft beruft. Ein Erbvertrag
ist ein Ehepakt / Ehevertrag und kann daher nur von Ehegatten oder
Verlobten abgeschlossen werden. In letzterem Fall ist die Wirksamkeit des
Vertrags aufschiebend dadurch bedingt, dass die Ehe geschlossen wird.
Erbverzichtsvertrag
Der Erbverzicht stellt die einzige Form der zulässigen Verfügung über ein
künftiges Erbrecht dar. Er kommt durch Vertrag zwischen dem Erblasser und
dem möglichen Erben zustande und bedarf des Notariatsaktes oder des
gerichtlichen Protokolls.
Gerichtskommissariat und Verlassenschaftsabhandlung
Damit bei allen Verlassenschaftsverfahren eine ordnungsgemäße Abwicklung
gewährleistet ist, wird hiefür vom Gericht ein Notar beauftragt. Wenn nötig
sichert dieser das Erbgut durch Versiegelung und treuhänderische Verwahrung
(in der Notariatskanzlei). Unabhängig von der grundsätzlichen gerichtlichen
Verteilungsordnung können Sie den Notar Ihrer Wahl beauftragen, Sie
österreichweit im Verlassenschaftsverfahren zu vertreten.
Nachfolgeplanung – Weitergabe von Vermögen zu
Lebenszeiten.
Die Weitergabe des im Laufe der Zeit erlangten Vermögens sollte aus
zahlreichen Gründen – einerseits wegen persönlicher Überlegungen,
andererseits wegen einer Vielzahl bestehender Vorschriften und daraus
resultierender Vorgaben – besonders gut geplant werden.
Vielfach wird umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung durch den
Notar erforderlich sein, um neben der Sicherung der eigenen Lebensumstände,
insbesondere des Lebensstandards, weitere Ziele im Auge zu behalten:
· gerechte Aufteilung der Vermögenswerte
· Streitvermeidung unter zukünftigen Erben
· Erhaltung von Familienbesitz – z.B. durch Schenkungsvertrag
· Fortbestand von Unternehmen – z.B. durch geregelte
Unternehmernachfolge oder Gründung einer Privatstiftung
Eine Sonderform stellt der Schenkungsvertrag auf den Todesfall dar. Dabei
bleibt der Geschenkgeber im Besitz des Geschenkes, der Geschenknehmer
erhält dieses erst nach dem Tod des Geschenkgebers. Außerdem besteht die
Möglichkeit, durch Vereinbarung eines Nutzungsrechts oder Wohnrechts den
Geschenkgeber per Vertrag gegenüber den Erben abzusichern oder durch ein
Veräußerungs- und Belastungsverbot das Schenkungsobjekt zu schützen.
Garantierte Sicherheit für Ihre Vermögenswerte!
Treuhandschaft
In den meisten Fällen können Rechtsgeschäfte völlig unproblematisch
abgewickelt werden, da ein sofortiger Austausch der Leistungen erfolgt.
Es gibt aber auch Rechtsgeschäfte, deren Verlauf und Abwicklung um einiges
schwieriger und aufwendiger sind, weil der Zeitpunkt von Leistung und
Gegenleistung auseinander fällt.
Im typischen Fall der Immobilien- Treuhandschaft wird der Kaufpreis auf ein
vom Notar eröffnetes Notar – Treuhandkonto erlegt, wobei die besonderen
Sicherheitsstandards der Notartreuhandbank zum Tragen kommen. In weiterer
Folge sorgt der Notar dafür, dass nach dem Kauf die Grunderwerbssteuer und
die Eintragungsgebühr, nach entsprechender Selbstberechnung, fristgerecht
einbezahlt werden, die Grundbuchseintragungen zuverlässig erfolgen und die
in seiner treuhändigen Verwahrung befindlichen Mittel laut Kaufvertrag
widmungsgemäß verwendet werden. Der Notar wird die von ihm übernommene
Treuhandschaft in das computergestützt geführte Treuhandregister der
österreichischen Notariatskammer eintragen lassen, womit ein sehr
umfangreicher Versicherungsschutz bis zur Höhe von 7,267 Mio Euro verbunden
ist. Die Nutzung der Notartreuhandbank bietet höchste Sicherheit und weit
reichende Transparenz.
Weitere Leistungen, die Sie mit Sicherheit einmal
brauchen.
Die Leistungen des Notars sind in fast allen Lebenslagen gefragt. Das fängt
bei der Errichtung eines Vertrags an und hört bei der Beglaubigung noch
lange nicht auf. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in diesen – und vielen
anderen Angelegenheiten – mit unserer Rechtsberatung tatkräftig zur Seite.
Weitere Leistungen:
· Beglaubigung von Unterschriften auf Vertrag (Legalisierung)
· Vidimierung (Herstellung beglaubigter Kopien, Beglaubigungen)
· Grundbuch- und Firmenbuch-Abfragen
· Wechselproteste
· Sofortbemessung bei Vertrag
· Lebenszeugnisse
· Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (Verlosungen etc.)
· Sachwalter- und Kuratorstätigkeit
Checkliste für eine GmbH-Gründung
Gesellschafter
(Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse)
a)............................................................
b)............................................................
c)............................................................
Anteil, den jeder Gesellschafter an der GmbHübernimmt
a)............................................................
b)............................................................
c)............................................................
Firmenwortlaut
(Firmenname).........................................................
Höhe des Stammkapitals
Euro............................................................
Sitz des Unternehmens
............................................................
Standort
(Firmenadresse)
............................................................
Geschäftsführer
(Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse)
............................................................
Prokurist
(Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse)
............................................................
Betriebsgegenstand
............................................................
Sofortbemessung der Gesellschaftssteuer durch den Notar
............................................................
Checkliste für einen Kaufvertrag
Verkäufer
(Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse)
a)............................................................
b)............................................................
Käufer (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse)
a)...........................................................
b)............................................................
Liegenschaft
(Einlagezahl, Katastralgemeinde,
Grundbuch).........................................................
Kaufpreis
Euro ............................................................
Lasten
(sind Belastungen eingetragen, werden diese uebernommen oder aus dem
Kaufpreis getilgt)..................................................
Treuhandschaft des Notars gegenüber dem finanzierenden Geldinstitut
............................................................
Übernahmedatum
............................................................
Genehmigungen
............................................................
Sofortbemessung der Grunderwerbsteuer durch den Notar
............................................................
Checkliste für einen Schenkungsvertrag
Geschenkgeber
(Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse)
a)............................................................
b)............................................................
Geschenknehmer
(Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse)
a)............................................................
b)..........................................................
Liegenschaft
(Einlagezahl, Katastralgemeinde, Grundbuch)
............................................................
Einheitswert
(Finanzamt, Einheitswertaktenzeichen)..............................
Lasten
(sind Belastungen eingetragen, werden diese übernommen oder
getilgt).......................................................
Übernahmedatum
............................................................
Genehmigungen
............................................................
Checkliste nach einem Todesfall
· Besorgung der Todesbescheinigung und
· Besorgung der Sterbeurkunde
bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt.
Notwendige Urkunden
· Geburtsurkunde
· Staatsbürgerschaftsnachweis
· Heiratsurkunde od. Scheidungsdekret
· Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Beerdigungsinstitut
· letztwillige Anordnungen
· Standesurkunden
· Bankunterlagen
· Unterlagen über Grundbesitz
· Verzeichnis sonstiger Vermögenswerte
Sonstige Aufgaben – Kontaktaufnahme mit:
· Pensionsversicherungsanstalt
· Versicherungsanstalt
· Dienstgeber
· Vermieter
· Energieversorgungsunternehmen
· Fernmeldebehörde
· Geldinstitute
· Kfz-Zulassungsbehörde
· Achtung: Ab- od. Ummeldung des KFZ n u r über Beschluss des Gerichts
Dr. Martin Gratzl MBL, Notarsubstitut
Beruflicher Werdegang:
Studium der Rechtswissenschaften in Wien
Sponsion zum Magister Iuris 2001, Promotion zum Doktor Iuris 2009
Notariatskandidat seit 2002, Notarsubstitut seit 2006
Rechtsanwaltsprüfung 2007
Master of Business Law WU Wien 2014
Fachliche Schwerpunkte:
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Umgründungen, Grundbuchs- und
Liegenschaftsrecht, Bauträgervertragsrecht, Sachwalterschaften,
Verlassenschaften, Vorsorgevollmachten
Vortragstätigkeit:
Vortragender im Rahmen des Juristenverbandes zum Thema
Bauträgervertragsrecht, Feilbietungsrecht und Gesellschaftsrecht sowie
Aktienrecht im Rahmen des ZÖAG
1220 Wien, Wagramer Straße 107
0664 / 25 28 577
martin.gratzl@notar.at

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  • 1. Der Notar – Ihr Partner für fast jede Lebenslage Der Notar ist einer der drei klassischen Juristenberufe (Notar, Rechtsanwalt und Richter) und somit ein Eckpfeiler der österreichischen Rechtssystems. Er wird vom Bundesminister für Justiz über Vorschlag der zuständigen Notariatskammer auf eine bestimmte Amtsstelle ernannt und danach vom Präsidenten des Oberlandesgerichts angelobt. Die besonderen Eigenschaften dieses Berufsstandes: · Der Notar genießt völlige Unabhängigkeit – er wurde vom Staat ernannt und ist nahezu unabsetzbar. · Bei der Abwicklung von Geschäften (Errichtung eines Vertrags oder Testaments) handelt der Notar genau nach den Rechtsvorschriften. · Der Notar berät stets objektiv – und nie parteiisch. · Absolute Verschwiegenheit ist eine der obersten Prinzipien. · Der Notar zeichnet für die „vorsorgende Rechtspflege“ verantwortlich. Seine Rechtsberatung stellt jedes Rechtsgeschäft auf eine sichere Basis. · In Wien gibt es rund 90 Notarstellen, in ganz Österreich rund 475. · Die Grundlage der Notariats-Tätigkeit ist das unbedingte Vertrauensverhältnis zu den Klienten. LEISTUNGSSPEKTRUM DES NOTARS: Vom Kaufvertrag übers Schenken bis hin zur GmbH - Gründung. Ein Notar gewährleistet durch seine Rechtsberatung die sorgenfreie Abwicklung von Rechtsgeschäften. Notare arbeiten unabhängig, unparteiisch und verschwiegen. Typische Tätigkeitsbereiche sind: · Der Notar kümmert sich um die Rechtsberatung z.B. bei der Vertragserstellung und Beglaubigung von Verträgen. · Er übernimmt Treuhandschaften und wickelt sie sicher über die Notartreuhandbank. · Er zeichnet für die Beurkundung von Generalversammlungen und Hauptversammlungen verantwortlich. · Er veranlasst bei der Firmengründung oder Unternehmensnachfolge Firmenbucheintragungen und gewährt Einsicht in das Firmenbuch. · Er hilft bei Vereinsgründungen und Statutenänderungen bestehender Vereine.
  • 2. · Er bereitet Schenkungen und Übergaben vor. · Er erstellt Verträge zur Leibrente. · Er hilft bei der Gründung von Stiftungen. · Er verwaltet Schuldscheine, Darlehensverträge und Pfandbestellungen. · Er erstellt Ehepakte und Verträge zwischen Lebensgefährten. · Er übernimmt Sachwalterschaften. · Er ist für Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig. · Er besorgt Grundbuchseintragungen und die Einsicht in das Grundbuch. · Er überwacht Verlosungen und Preisausschreiben. Notarielle Urkunden sind öffentliche Urkunden und haben besondere Beweiskraft. Der so genannte vollstreckbare Notariatsakt ermöglicht die sofortige Exekutionsführung von einem Vertrag ohne Erwirkung eines Gerichtsurteils und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Notare arbeiten auf einem sehr hohen technischen Standard – sie gewähren beispielsweise elektronische Einsicht in das Firmenbuch und das Grundbuch. Testamente und Treuhandschaften werden zu Ihrer Sicherheit auch zentral elektronisch registriert, ebenso notarielle Urkunden, die in das elektronische Urkundenarchiv des österreichischen Notariats (CyberDoc) aufgenommen werden. Notare berücksichtigen nicht nur die rechtliche Seite eines Falles, sondern beraten Sie auch in steuerlichen Fragen – z.B. im Gesellschaftsrecht oder bei Liegenschaftstransaktionen. Die erste kompakte Rechtsberatung bei einem Notar ist in allen privaten und geschäftlichen Fragen kostenlos. Darüber hinaus bleiben die Kosten für die Rechtsberatung jederzeit überschaubar und transparent. Rechtsberatung im Unternehmensrecht und bei der Gesellschaftsgründung. Der Notar ist ein Spezialist in Fragen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Vom Entstehen Ihres Unternehmens an stehen Ihnen der Notar mit seiner unabhängigen Rechtsberatung zur Seite – um gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte rechtssichere und zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten. Der Notar steht Ihnen rund ums Unternehmensrecht zur Verfügung, z.B. für: · Jungunternehmerberatung · Wahl der optimalen Rechtsform bei der Unternehmensgründung · Wahl des Firmennamens – auch bei der Unternehmensnachfolge · Vertrag zur Regelung der Geschäftsführung und Vertretung · Vertragsgestaltung und Beglaubigungen
  • 3. · Errichtung sämtlicher Urkunden · Laufende Betreuung und Umgründungen · Beurkundung von Haupt- und Generalversammlungen · Betriebsübertragung, Unternehmensnachfolge und Betriebsfortführung Gesellschaftsformen nach dem Gesellschaftsrecht A) Einzelfirma B) Personengesellschaften (OG, KG) C) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Rechtsberatung im Familienrecht, beim Schenken und beim Erben. Im besonders sensiblen Bereich des Ehe- und Familienrechts ist erfahrene und unabhängige Rechtsberatung unerlässlich. Notare sind seit jeher mit dieser Aufgabenstellung vertraut und daher in der Lage, die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern zu ordnen. Ehe und Lebensgemeinschaft Ein Ehevertrag regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern und muss vor einem Notar abgeschlossen werden. Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften, wobei es sich um langjährige, manchmal sogar lebenslängliche Partnerschaften handelt. Anders als bei der Ehe, fehlen im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften weitestgehend gesetzliche Regelungen. Oft wird auch hier gemeinsames Vermögen erworben, jedoch erzeugt die Lebensgemeinschaft keine Unterhaltspflichten wie im Eherecht fixiert – und ist jederzeit auflösbar. Ziel des Notars: Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten zu vermeiden und um die Partner bestmöglich abzusichern. Ehescheidung mit Verständnis Der Notar weiß: Im Falle des Scheiterns einer Ehe regelt das Gesetz die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse – nicht jedoch die des übrigen Vermögens. Eine Scheidung kann mit einem langwierigen Aufteilungsverfahren vor dem Richter verbunden sein, daher ist ein Ehevertrag über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ratsam. Dieser Vertrag bedarf in vielen Fällen der Form des Notariatsaktes.
  • 4. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung: Auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Der Notar errichtet in diesem Fall ein Protokoll über die Zustimmungserklärung der Beteiligten und informiert diese über alle familien-, ehe- und erbrechtlichen Konsequenzen. Schenken und steuerfreies Erben per Vertrag. Im Bereich der Verlassenschaften verfügen Notare über langjährige Erfahrung und sind besonders qualifiziert zur Verfassung von Testamenten, Erbverträgen und anderen letztwilligen Verfügungen. Jedes bei einem Notar deponierte Testament wird im zentralen Testamentsregister erfasst. Testament Vermächtnis Erbvertrag Ein Erbvertrag ist ein vom Erblasser mit seinem Ehegatten geschlossener Vertrag, worin er ihn unwiderruflich zur Erbschaft beruft. Ein Erbvertrag ist ein Ehepakt / Ehevertrag und kann daher nur von Ehegatten oder Verlobten abgeschlossen werden. In letzterem Fall ist die Wirksamkeit des Vertrags aufschiebend dadurch bedingt, dass die Ehe geschlossen wird. Erbverzichtsvertrag Der Erbverzicht stellt die einzige Form der zulässigen Verfügung über ein künftiges Erbrecht dar. Er kommt durch Vertrag zwischen dem Erblasser und dem möglichen Erben zustande und bedarf des Notariatsaktes oder des gerichtlichen Protokolls. Gerichtskommissariat und Verlassenschaftsabhandlung Damit bei allen Verlassenschaftsverfahren eine ordnungsgemäße Abwicklung gewährleistet ist, wird hiefür vom Gericht ein Notar beauftragt. Wenn nötig sichert dieser das Erbgut durch Versiegelung und treuhänderische Verwahrung (in der Notariatskanzlei). Unabhängig von der grundsätzlichen gerichtlichen Verteilungsordnung können Sie den Notar Ihrer Wahl beauftragen, Sie österreichweit im Verlassenschaftsverfahren zu vertreten. Nachfolgeplanung – Weitergabe von Vermögen zu Lebenszeiten. Die Weitergabe des im Laufe der Zeit erlangten Vermögens sollte aus zahlreichen Gründen – einerseits wegen persönlicher Überlegungen, andererseits wegen einer Vielzahl bestehender Vorschriften und daraus resultierender Vorgaben – besonders gut geplant werden.
  • 5. Vielfach wird umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung durch den Notar erforderlich sein, um neben der Sicherung der eigenen Lebensumstände, insbesondere des Lebensstandards, weitere Ziele im Auge zu behalten: · gerechte Aufteilung der Vermögenswerte · Streitvermeidung unter zukünftigen Erben · Erhaltung von Familienbesitz – z.B. durch Schenkungsvertrag · Fortbestand von Unternehmen – z.B. durch geregelte Unternehmernachfolge oder Gründung einer Privatstiftung Eine Sonderform stellt der Schenkungsvertrag auf den Todesfall dar. Dabei bleibt der Geschenkgeber im Besitz des Geschenkes, der Geschenknehmer erhält dieses erst nach dem Tod des Geschenkgebers. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch Vereinbarung eines Nutzungsrechts oder Wohnrechts den Geschenkgeber per Vertrag gegenüber den Erben abzusichern oder durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot das Schenkungsobjekt zu schützen. Garantierte Sicherheit für Ihre Vermögenswerte! Treuhandschaft In den meisten Fällen können Rechtsgeschäfte völlig unproblematisch abgewickelt werden, da ein sofortiger Austausch der Leistungen erfolgt. Es gibt aber auch Rechtsgeschäfte, deren Verlauf und Abwicklung um einiges schwieriger und aufwendiger sind, weil der Zeitpunkt von Leistung und Gegenleistung auseinander fällt. Im typischen Fall der Immobilien- Treuhandschaft wird der Kaufpreis auf ein vom Notar eröffnetes Notar – Treuhandkonto erlegt, wobei die besonderen Sicherheitsstandards der Notartreuhandbank zum Tragen kommen. In weiterer Folge sorgt der Notar dafür, dass nach dem Kauf die Grunderwerbssteuer und die Eintragungsgebühr, nach entsprechender Selbstberechnung, fristgerecht einbezahlt werden, die Grundbuchseintragungen zuverlässig erfolgen und die in seiner treuhändigen Verwahrung befindlichen Mittel laut Kaufvertrag widmungsgemäß verwendet werden. Der Notar wird die von ihm übernommene Treuhandschaft in das computergestützt geführte Treuhandregister der österreichischen Notariatskammer eintragen lassen, womit ein sehr umfangreicher Versicherungsschutz bis zur Höhe von 7,267 Mio Euro verbunden ist. Die Nutzung der Notartreuhandbank bietet höchste Sicherheit und weit reichende Transparenz.
  • 6. Weitere Leistungen, die Sie mit Sicherheit einmal brauchen. Die Leistungen des Notars sind in fast allen Lebenslagen gefragt. Das fängt bei der Errichtung eines Vertrags an und hört bei der Beglaubigung noch lange nicht auf. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in diesen – und vielen anderen Angelegenheiten – mit unserer Rechtsberatung tatkräftig zur Seite. Weitere Leistungen: · Beglaubigung von Unterschriften auf Vertrag (Legalisierung) · Vidimierung (Herstellung beglaubigter Kopien, Beglaubigungen) · Grundbuch- und Firmenbuch-Abfragen · Wechselproteste · Sofortbemessung bei Vertrag · Lebenszeugnisse · Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (Verlosungen etc.) · Sachwalter- und Kuratorstätigkeit Checkliste für eine GmbH-Gründung Gesellschafter (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse) a)............................................................ b)............................................................ c)............................................................ Anteil, den jeder Gesellschafter an der GmbHübernimmt a)............................................................ b)............................................................ c)............................................................ Firmenwortlaut (Firmenname)......................................................... Höhe des Stammkapitals Euro............................................................ Sitz des Unternehmens ............................................................ Standort (Firmenadresse) ............................................................ Geschäftsführer
  • 7. (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse) ............................................................ Prokurist (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse) ............................................................ Betriebsgegenstand ............................................................ Sofortbemessung der Gesellschaftssteuer durch den Notar ............................................................ Checkliste für einen Kaufvertrag Verkäufer (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse) a)............................................................ b)............................................................ Käufer (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse) a)........................................................... b)............................................................ Liegenschaft (Einlagezahl, Katastralgemeinde, Grundbuch)......................................................... Kaufpreis Euro ............................................................ Lasten (sind Belastungen eingetragen, werden diese uebernommen oder aus dem Kaufpreis getilgt).................................................. Treuhandschaft des Notars gegenüber dem finanzierenden Geldinstitut ............................................................ Übernahmedatum ............................................................ Genehmigungen ............................................................
  • 8. Sofortbemessung der Grunderwerbsteuer durch den Notar ............................................................ Checkliste für einen Schenkungsvertrag Geschenkgeber (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse) a)............................................................ b)............................................................ Geschenknehmer (Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse) a)............................................................ b).......................................................... Liegenschaft (Einlagezahl, Katastralgemeinde, Grundbuch) ............................................................ Einheitswert (Finanzamt, Einheitswertaktenzeichen).............................. Lasten (sind Belastungen eingetragen, werden diese übernommen oder getilgt)....................................................... Übernahmedatum ............................................................ Genehmigungen ............................................................ Checkliste nach einem Todesfall · Besorgung der Todesbescheinigung und · Besorgung der Sterbeurkunde bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Notwendige Urkunden · Geburtsurkunde · Staatsbürgerschaftsnachweis · Heiratsurkunde od. Scheidungsdekret
  • 9. · Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Beerdigungsinstitut · letztwillige Anordnungen · Standesurkunden · Bankunterlagen · Unterlagen über Grundbesitz · Verzeichnis sonstiger Vermögenswerte Sonstige Aufgaben – Kontaktaufnahme mit: · Pensionsversicherungsanstalt · Versicherungsanstalt · Dienstgeber · Vermieter · Energieversorgungsunternehmen · Fernmeldebehörde · Geldinstitute · Kfz-Zulassungsbehörde · Achtung: Ab- od. Ummeldung des KFZ n u r über Beschluss des Gerichts Dr. Martin Gratzl MBL, Notarsubstitut Beruflicher Werdegang: Studium der Rechtswissenschaften in Wien Sponsion zum Magister Iuris 2001, Promotion zum Doktor Iuris 2009 Notariatskandidat seit 2002, Notarsubstitut seit 2006 Rechtsanwaltsprüfung 2007 Master of Business Law WU Wien 2014 Fachliche Schwerpunkte: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Umgründungen, Grundbuchs- und Liegenschaftsrecht, Bauträgervertragsrecht, Sachwalterschaften, Verlassenschaften, Vorsorgevollmachten Vortragstätigkeit: Vortragender im Rahmen des Juristenverbandes zum Thema Bauträgervertragsrecht, Feilbietungsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Aktienrecht im Rahmen des ZÖAG 1220 Wien, Wagramer Straße 107 0664 / 25 28 577 martin.gratzl@notar.at