SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 68
Downloaden Sie, um offline zu lesen
1
Guete Morge!
  Es ist gut, mit allem zu rechnen-
       Noch besser ist es, auf alles vorbereitet zu sein




                                         Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   2
vbh@suva.ch/17.04.2010
Übersicht:


 Ausgangslage
 Gesetzliche Grundlagen
 Entwicklungshilfeangebote für die
  Kunden
 Abbruch vs Unfall & Konsequenzen
 Fall 1 mit Reko
 Fall 2 ohne Reko "direkt aus Luft"
 AVOR / Gefährdungsermittlung
  vs. SOP's
Wechselwirkung Flugbetrieb
             Ambitionöse                                                 Auftraggeber vom
             Mitarbeiter                                                 Auftraggeber
                                        Auftrag-
                                         geber




                 System-                                                  Suva &
Beispiel:        hersteller                                              Behörden
Steinschlag-
schutzsysteme                            Flug-                                                  Kontrollen
                                        betrieb                                            Unfallabklärung




                             Umfeld
                             Umwelt                           BAZL
                             & Dritte                                              Kontrollen
Störeinflüsse durch
Dritte, Natur, Hindernisse                                                         Unfallabklärung
                                           Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   4
Safety - Management - System
Ausgangslage (1)
Offerttext (Air Grischa)

   AGB integrierender Bestandteil des Werkvertrags
   expliziter Verweis auf Pkt. 3 AGB:
    Orientierung der Auftraggeber-Mitarbeiter
   Tragpflicht PSA:
    Helm, Handschuhe, Gehörschutz,
    Schutzbrille & ggfs EN361 Auffanggurt
   BAZL: keine Personen & Last gleichzeitig befördern


                           Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   5
Ausgangslage (2)
AGB / allg. Geschäftsbedingungen (Air Grischa)
Pkt 11.3
   Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Personal und alle
    anderen Personen, die sich mit der Beförderung der Last befassen oder
    davon betroffen sind oder die sich am Start- oder Landeplatz befinden, den
    anwendbaren Sicherheitsvorschriften¹ unterziehen.
   Er sorgt dafür, dass diese Personen mit den notwendigen und
    vorgeschriebenen Schutzausrüstungen ausgerüstet sind und weist Personen
    ohne die vorgeschriebene Ausrüstung vom Start- bzw. Lande-platz weg.
   Der Auftraggeber richtet für allfällige Zuschauer den notwendigen
    Sicherheitsabstand ein.


¹   anwendbare Sicherheitsvorschriften:
    Eine vielzahl Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen wie z.B.
    - Gesetze über den Flugbetrieb
    - Bauarbeitenverordnung
    - UVG & VUV                     Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   6
Ausgangslage (3)
Flughelfer - Syllabus:

Schutzziel:
   Es muss verhindert werden, dass Personen von Drittfirmen und
    unbeteiligte Dritte durch ihr eigenes Verhalten oder das
    Fehlverhalten des Flughelfers gefährdet werden oder den Flugbetrieb
    gefährden.


Kompetenzenregelung:
   Sicherheit durch Organisation und klare Hierarchie & Kommandos

Risikoanalyse / Gefährdungsermittlung:
   Gefahr erkannt  Gefährdung minimieren
   Eine Gefährdungsermittlung ist keine akkademische Aufgabe!

                                    Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   7
SOP's
standard operation procedures
   Einflüsse des Auftraggebers frühzeitig

   Einflüsse der Fracht erkennbar?

   Situation am Aufnahme- und Abladeplatz?

   Umgang mit Dritten abgedeckt?




                          Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   8
Unfallversicherungsgesetz - UVG

   Art. 82
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur
    Verhütung von Berufsunfällen und
    Berufskrankheiten alle Massnahmen zu
    treffen, die nach der Erfahrung notwendig,
    nach dem Stand der Technik anwendbar
    und den gegebenen Verhältnissen
    angemessen sind.



                         Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   9
Verordnung über das
Unfallversicherungsgesetz - VUV
   Priorisierung der Schutzmassnahmen (VUV Art. 5)
    -   Kollektivschutzmassnahmen haben absoluten Vorrang
        (Auffangnetze, Geländer, Gerüste)
    -   gefolgt von technischen Einrichtungen und Geräten
        (Hubarbeitsbühnen, Podeste etc)

   Zusammenwirken mehrerer Betriebe (VUV Art. 9)
    -   Systematische Absprache / Koordination / Massnahmenplanung,
        wenn mehrere Betriebe an einem Arbeitsplatz aktiv sind


   Temporäre Mitarbeiter (VUV Art. 10)
    -   Temporäre MA müssen bezüglich Arbeitssicherheit in jeglicher
        Hinsicht wie eigenes Personal behandelt werden
                                  Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   10
Bauarbeitenverordnung - BauAV:

   Planung (BauAV Art. 3)
    -   Planung erfolgt so, dass Unfallrisiko möglichst klein ist
    -   Auftragnehmer prüft, welche Massnahmen getroffen werden
        müssen
    -   Im Werkvertrag (!) müssen eigene und bauseitige Massnahmen
        aufgeführt werden
    -   Auftraggeber ist auch für Subunternehmer verantwortlich
    -   Arbeitgeber stellt sicher, dass geeignete Materialien, Installationen
        & Geräte in ausreichender Anzahl vorhanden sind




                                     Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   11
Kurzübersicht gesetzliche Grundlagen
 Respektierung würde Absturzunfälle wohl halbieren
Grundsatz                                                                                     Artikel

Absturzsicherungsmassnahmen ab 2.0m Absturzhöhe treffen                                       BauAV 15 & 28
Ausnahmen: ab 3m auf Dächern, ab 5m auf mobilen Leitern
Fassadengerüst- und Auffangnetzpflicht ab 3.0m Absturzhöhe                                    BauAV 18


Bodenöffnungen & nicht durchbruchsichere Flächen sind                                         BauAV 17 & 35
jederzeit zu sichern (Eternit gilt als nicht durchbruchsicher)
PSA gegen Absturz ist nur zulässig, wenn:                                                     BauAV 19
- Kollektivschutzmassnahmen (z.B. Gerüste) und                                                VUV 5
- technische Hilfsmittel (z.B. Hubarbeitsbühnen) unmöglich sind
Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes VUV 5, 8
Personal ausgeführt werden
keine Alleinarbeit mit PSAgA                                                                  VUV. 8


Rettung jederzeit mit eigenen Mittel sicherstellen                                            BauAV 7


                                         Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   12
Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung
StGB & UVG
Grundsatz                                                                                      Artikel
Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der                                 UVG
Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis                                                112 / 113
.1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes   StGB
oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht 229
lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen
gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft.                 richtet sich
                                                                     gegen Jurist.
.2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig    oder Privat-
ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse.                 person

1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt.                                                        Allgemeines
2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen

Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die
leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche gegenüber
dem verursachenden Betrieb geltend machen.


                                          Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   13
Mögliche Konsequenzen bei
Missachtung konkret


   Stillegung von Teilen der Baustelle per
    Verfügung
   Stillegung der gesamten Baustelle
   Beizug der Bauherrschaft
   Strafanzeige StGB 229



                                        Stand Jan. 2010   14
Entwicklungshilfe für bestehende und
interessierte Kunden
   Auf Merkblätter & Checklisten hinweisen
    z.B www.suva.ch/waswo/44005 , INRS "R 404 travaux Heliportés", SBV Leporello etc.

   Seminar "AVOR Flugbetrieb" anbieten?
   Flugbetriebs-AVOR als kostenpflichtige
    Dienstleistung anbieten?




                                           Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   15
Kunden mit Ihrer Erfahrung unterstützen
Katalog mit Praxisbeispiele erstellen
 Einführtrichter innen- / aussenliegend
     Stabil / fix oder demontierbar

   Leitseile
     Vorteile & Risiken

   Lasttraversen / Tragjoche
     Vorteile & Risiken
   Materialumschlags-
    plattformen
     geometrische & bauliche Anforderungen
   Provis. Bauteilstabilisierung
    stabil, kein Hindernis für nächste Rotation

   Flug AVOR im Werk
    (Wägen statt rechnen, Listen, Markierungen etc.)


                                         Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   16
Windanfällige Lasten

   Instruktion Drittpersonen
    - rotierende Last
    - Downwash
    - Downwash:
      Horizontale Effekte
      zT zeitversetzt




                            Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   17
Aus unserem gemeinsamen Alltag -
oder Vorsicht Falle:




                 Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   18
Absturzkanten 100% sichern
ab 2.0m Absturzhöhe




                 Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   19
Trügerische Sicherheit

   "Halbwegs sicher" ist am kritischsten
     oder das Gegenteil von "Gut" war "gut gemeint"




                          Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   20
.. PSA auch am Wasser!

   Alle drei!




                 Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   21
Und nun?
Augen zu und durch oder abbrechen?
   Wie definiert sich Professionalität
    - Gegenüber eigener Firma
    - Gegenüber Auftraggeber



   Welchen Ruf gilt es zu wahren?

   Gesetzliche Verantwortung?

   Moralische Verantwortung?


                            Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   22
Verantwortlichkeit resultiert aus:


 Öffentlichem    Strafrecht     Privatrecht
 Recht




                                OR /
                                Haft-
   UVG                         pflicht-
   ArG           StGB           recht
                               Stand Jan. 2010   23
Wer ist Arbeitgeber?

   Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmerinnen und
    Arbeitnehmer beschäftigt.
   Arbeitgeber ist im Prinzip auch jeder, der befugt ist,
    Weisungen zu geben
    (Polier, Bauführer, Projektleiter, Chefmonteur etc).

   Er trägt die Verantwortung für Weisungen
    - die er gab
    - hätte geben sollen
    - die er gab, aber nicht durchsetzte



            Wir sind alle Arbeitgeber!               24
Pflichten des Arbeitnehmers

(UVG 82/3 - VUV 11 - ArG 6/3)
Der Arbeitnehmer muss:

   den Arbeitgeber in der Durchführung der
    AS/GS-Vorschriften unterstützen
   PSA und Sicherheitseinrichtungen benützen
   Mängel beheben oder melden
   Arbeitstauglich sein (Suchtmittel etc.)
       Der Arbeitgeber hat das Recht, eigene Regeln aufzustellen




            Wir sind alle Arbeitnehmer!                        25
Wechselspiel
Auftraggeber - Flugbetrieb
   Vor und nach der Rotation ist der Auftraggeber
    für die Situation am Aufnahme- und
    Montageplatz verantwortlich

   Während dem Flugbetrieb haben Sie das
    Sagen
    Wer das Sagen hat, trägt 100% Verantwortung,
    so ziemlich "all inclusive"




                          Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   26
Aus eigener Erfahrung:
Flughelfer & Fremdmonteure
   Man kennt sich erst seit wenigen
    Minuten

   Man weiss nicht, wie sein
    Gegenüber in Extremsituationen
    reagiert (z.B Turbulenzen)

   Adrenalin macht übermütig!

   … und plötzlich hat man
      zusätzliche Helfer
                          Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   27
28
Fallbeispiel 1:
Reko erfolgt, Kunde hat AGB's etc.
   Ungesicherte Absturzstellen
   Zuviel Personal
   Mangelhafte PSA



Wie verhalten Sie sich?




                          Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   29
Fallbeispiel 2:
keine Reko - Erstkontakt Aufnahmeplatz
   Situation am
    Aufnahmeplatz



Wie reagieren Sie?




                     Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   30
Fallbeispiel 3:
Reko mit Kunde und sie sehen das:

   Info:
    Diese Situation fällt bereits
    unter Arbeiten am
    hängenden Seil
    (BauAV Art 82)

   Was ist hier alles falsch?




                            Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   31
Fallbeispiel 4:

   Welche Massnahmen sind zu treffen?




                        Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   32
33
Einleitung Gefährdungsermittlung
 Wie können Unfälle verhindert werden?

       1    Unfall mit Todesfolgen




                                                                                                             Sachschaden
       10   Invaliditätsfälle

  1000      Unfälle




                                                                                                             Unfall
 10‘000     Sachschäden

                                                     Ereignis

                                          Technik                    Organisation
 100‘000 Fastunfälle
Gefahren-Portfolio                                   Unsichere
                                                     Handlungen und
                                                     Bedingungen


                                                         Person
                  Erfassen,
                  beurteilen                   Gefährdungen
                                     (Abschätzungen aus 5-Jahrebericht Suva, 1998-2002.)
                                                                  220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp
  34
Einleitung
 Wie können Unfälle verhindert werden?




                                                                                         Gefährdungs-
             Technik
Gefährdung



                                                        Organisation




                                                                                                            (Schaden)
             sicherheitstechnische
                                                        Sicherheit organisiert
             Regeln
                           Unsichere




                                                                                         ereignis

                                                                                                            Unfall
                           Handlungen und
                           Bedingungen

                                 Person
                                 sicherheitsgerechtes
                                 Verhalten




Ursachen                                                                                Wirkung
                                                                                        Notfall-
 Unfallverhütung / Präventionsarbeit                                                    organisation
                                                                             220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp
    35
Was können die Betriebe tun?
   Gefahren im Betrieb ermitteln
   Massnahmen treffen, um die Gefahren
    zu eliminieren
   Massnahmen konsequent umsetzen und
    aufrechterhalten

Unfälle sind keine Zufälle.
Unfälle werden verursacht!
Was zählt sind die Taten!

                                   Stand: Juni 2009   36
Gefährdungsermittlung & Sicherheitskonzept
            kein Hexenwerk!




         Gefährdungsermittlung




                   Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   37
Gefährdungsermittlung und
Massnahmenplanung
   Gefährdungsermittlung:
    - Keine akkademische Aufgabe
    - gesunder Menschenverstand ist gefragt
    - praktische Erfahrung ist gefragt, aber nicht nach dem
      Motto: "wir machen es so wie immer!"
    - Augenmass mit Blick auf das Wesentliche bewahren!

   Einfache Lösungsansätze
    - Was sagt Ihnen Ihr Bauchgefühl?
    - Wie würden Sie Ihrer Frau die ideale Arbeitssituation
      umschreiben?
    - Wie müsste die Situation aussehen, damit Sie Ihren 12
      jährigen Sohn mitarbeiten lassen würden?
                              Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   38
Arbeitsvorbereitung
Was ist wann gefordert?
Zu beachten:
1.  Umfeld / Umwelt
2.  Arbeitstechnik
     (Stand der Technik)
3.   Ausbildung                                        Auftrag

4.   Ausrüstung

 Wurden die richtigen
  Methoden & Techniken
  gewählt?
                           Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   39
Grundsatzentscheid
Vorgesetzte / AVOR
   Auftragsanalyse
    -   Kann Betrieb die generellen Risiken für eine
        Auftragsabwicklung eingehen?
    -   Sind die technischen Voraussetzungen für Abwicklung
        gegeben?
    -   Sind die personellen Voraussetzungen und die
        fachtechnische Kompetenzen für die Abwicklung
        vorhanden?

    -   Bei Manko: Sind Kooperationen sinnvoll?

   Entscheid Ja / Nein
Vorgehen bei Ja-Entscheid

    Baustellendaten erfassen
    Vorgehen / Arbeitsabläufe definieren
    Gefahren beurteilen
    Systemgrenzen definieren
    ggfs projektspezifisches Sicherheitskonzept
     erarbeiten
    Kontrollplan definieren
    Bauherrschaft / Bauleitung einbinden
Standardisierte Prozesse
auch am Boden

   AVOR-Checkliste für Auftraggeber erarbeiten
    Klarer Hinweis auf "no go" Situationen
   Standardisierte PSA
   Standardisierte Arbeitstechniken
   Standardisierte Erste Hilfe – Einrichtungen
   Generelle Verhaltensregeln ( Alkohol etc. )
   Bestimmungen Gesundheitsschutz
Projektspezifisches
Sicherheitskonzept
   Zusammenfassend über gesamten Bauablauf

   In der Ausschreibung bereits klar definiert

   Von jedem Subunternehmer bestätigt

   Vom Arbeitgeber und Bauleiter
    "gnadenlos" um- & durchgesetzt


                                       Stand Jan. 2010   43
Sicherheitssystem
Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
Sicherheitssystem
Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
Beispiele Gefährdungsermittlung und
Sicherheitskonzept

   AVOR-Blatt Höhenarbeiter

   Beispiel Eberle




                        Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   46
Auftraggeber
               Vorgaben
Arbeitgeber


               Ausbildung
               Kompetenz
               Motivation

                     Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch     47
Schutzhelmtragpflicht (Art. 5)
Schutzwirkung Praxisbeispiel I




                                 Stand Jan. 2010   48
Schutzhelmtragpflicht (Art. 5)
Schutzwirkung Praxisbeispiel II




                                  Stand Jan. 2010   49
50
Ein Gerüstunfall vor Gericht




                  Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   51
Inhalt

   Strafprozess
   Haftpflichtprozess
   Regress der Unfallversicherung
   Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung




                       Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   52
Situation vor dem Unfall
16. Juni 2006, schön und trocken




                                   Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   53
Sachverhalt




                                               ca. 250 cm
              Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   54
Strafantrag gegen Bauleiter,
Gerüstersteller, Gerüstbenutzer


   Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die
    drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht
    Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer
    Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB
    überwiesen.




                        Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   55
Die Beschuldigten mit ihren
Vertretern




                  Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   56
Urteil Bauleiter


Mittelschweres Verschulden

   60 Tagessätze à Fr. 180.-,
    bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

   Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-




                          Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   57
Urteil Gerüstersteller


Mittelschweres Verschulden

   60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit
    Bewährung auf 2 Jahre

   Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-




                           Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   58
Urteil Arbeitgeber des
Verunfallten

Mittelschweres Verschulden

   30 Tagessätze à Fr. 70.-,
    bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

   Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-




                         Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   59
Haftpflichtprozess:


   Der Straftatbestand wird übernommen
   Das Rechtsbegehren wird eröffnet
   Plädoyer, Kläger
   Plädoyer, Beklagter
   Urteil und Begründung




                      Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   60
Schadenersatzforderungen gegen
Gerüstersteller

   Erwerbsausfall                                Fr. 646‘310.—
   Haushaltsschaden                              Fr. 459‘590.—
   Pflegeschaden                                 Fr. 10‘540.—
   Schadenszins                                  Fr.   3‘025.—
   Vorprozessualer Aufwand                       Fr. 20‘000.—
   Genugtuung                                    Fr. 25‘240.—

    Total                                         Fr. 1’164’705.—

Parteienentschädigung + Gerichtskosten
vollumfänglich zu Lasten des Beklagten.


                              Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   61
Zivilurteil


   Schuldig infolge Werkeigentümerhaftung:

     Werkmangel und Kausalhaftung sind gegeben.
     Verschulden wurde durch Vorinstanz beurteilt.

     Direkte Haftung (Gerüst wurde begutachtet) ist

      angezeigt.




                           Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   62
Urteil Gerüstbauer zivilrechtliches
Verfahren

    Erwerbsausfall                              Fr. 389‘805.60
    Haushaltsschaden                            Fr. 367‘672.—
    Pflegeschaden                               Fr. 8‘400.—
    Vorprozessualer Aufwand                     Fr. 16‘000.—
    Genugtuung                                  Fr. 5‘200.—
    Parteienentschädigung                       Fr. 25‘000.—
    Gerichtskosten, 70 %                        Fr. 40‘320.—
     (30% zu Lasten Kläger)                    ---------------------

     Total                                       Fr. 852‘397.60



                           Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   63
Leistungsumfang der
Haftpflichtversicherung

   Suva Regress     Fr. 1‘300‘000.00
   IV Regress       Fr. 400‘000.00
   BVG Regress      ………………….
   Zivilurteil      Fr. 852‘397.60

    Gesamtschaden Fr. 2‘552‘397.60

                   Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   64
Gerüstunfall vor Gericht -
Regress der Unfallversicherung




                                                          ca. 250 cm
             Olten, 24. Januar 2008
Bruno Vogel, Rechtsanwalt, Suva Rechtsabteilung


                       Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   65
   65
Geldleistungen (UVG 16 ff.)




                  Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   66
Regress des Sozialversicherers

   Der Sozialversicherer will möglichst viel
    seiner ausgerichteten Versicherungs-
    Leistungen regressieren
   Gesetzliche Regelung  Auftrag
   Verursacherprinzip – sachgerechte
    Kostenzuweisung
   Entlastung des Prämienzahlers des
    Sozialversicherers bzw. Schutz der
    Betriebe, die die Arbeitssicherheit
    umsetzen, vor höheren Prämien

                       Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   67
Botschaften an die Beteiligten


Dachbotschaft
       Koordination bringt Sicherheit

      Planer / Bauleiter
       „Ich verlange und akzeptiere nur sichere Gerüste―

      Gerüstersteller
       „Ich erstelle Gerüste korrekt und sicher―

      Gerüstbenutzer
       „Ich arbeite nur auf sicheren Gerüsten―


                               Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch   68

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Prod0000000000250021
Prod0000000000250021Prod0000000000250021
Prod0000000000250021guest87dd0c
 
MiPo11 Social Media Marketing an Hochschulen
MiPo11 Social Media Marketing an HochschulenMiPo11 Social Media Marketing an Hochschulen
MiPo11 Social Media Marketing an HochschulenConstance Richter
 
Gymnasium GéRard Philipe
Gymnasium GéRard PhilipeGymnasium GéRard Philipe
Gymnasium GéRard Philipeguesta4bc4d
 
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUsMatthias Caesar
 
Die Informationsbranche unter Druck
Die Informationsbranche unter DruckDie Informationsbranche unter Druck
Die Informationsbranche unter DruckFLEXMEDIA
 
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015DESIGNERDOCK
 
Social media einfuehrung_29092010_sufranke
Social media einfuehrung_29092010_sufrankeSocial media einfuehrung_29092010_sufranke
Social media einfuehrung_29092010_sufrankeCorporate Dialog GmbH
 
5 Smaaaperkrok
5 Smaaaperkrok5 Smaaaperkrok
5 Smaaaperkrokmawilberg
 
Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010
Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010
Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010TEAMKBX
 

Andere mochten auch (17)

Dientes
DientesDientes
Dientes
 
Quiz Schweiz
Quiz SchweizQuiz Schweiz
Quiz Schweiz
 
Prod0000000000250021
Prod0000000000250021Prod0000000000250021
Prod0000000000250021
 
MiPo11 Social Media Marketing an Hochschulen
MiPo11 Social Media Marketing an HochschulenMiPo11 Social Media Marketing an Hochschulen
MiPo11 Social Media Marketing an Hochschulen
 
Jose Ander
Jose AnderJose Ander
Jose Ander
 
Quiz Schweiz2013
Quiz Schweiz2013Quiz Schweiz2013
Quiz Schweiz2013
 
Gymnasium GéRard Philipe
Gymnasium GéRard PhilipeGymnasium GéRard Philipe
Gymnasium GéRard Philipe
 
Patentschrift tablet pc with sensors
Patentschrift tablet pc with sensorsPatentschrift tablet pc with sensors
Patentschrift tablet pc with sensors
 
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
 
Die Informationsbranche unter Druck
Die Informationsbranche unter DruckDie Informationsbranche unter Druck
Die Informationsbranche unter Druck
 
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
 
Social media einfuehrung_29092010_sufranke
Social media einfuehrung_29092010_sufrankeSocial media einfuehrung_29092010_sufranke
Social media einfuehrung_29092010_sufranke
 
5 Smaaaperkrok
5 Smaaaperkrok5 Smaaaperkrok
5 Smaaaperkrok
 
Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010
Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010
Socialmedia Campaign Fête de la Musique Berlin 2010
 
OA-Vortrag
OA-VortragOA-Vortrag
OA-Vortrag
 
KS
KSKS
KS
 
Plattformvergleich
PlattformvergleichPlattformvergleich
Plattformvergleich
 

Mehr von Senn AG

Schweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorized
Schweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorizedSchweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorized
Schweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorizedSenn AG
 
arbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbau
arbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbauarbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbau
arbeitssicherheit Absturzsicherung im MetallbauSenn AG
 
fall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and training
fall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and trainingfall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and training
fall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and trainingSenn AG
 
Supergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den Medien
Supergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den MedienSupergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den Medien
Supergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den MedienSenn AG
 
Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung
Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung
Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung Senn AG
 
rope access - szp allgemeine informationen aus der schweiz
rope access - szp allgemeine informationen aus der schweizrope access - szp allgemeine informationen aus der schweiz
rope access - szp allgemeine informationen aus der schweizSenn AG
 

Mehr von Senn AG (6)

Schweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorized
Schweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorizedSchweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorized
Schweissnahtsymbole kompakt BS499 / ISO 2553 vectorized
 
arbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbau
arbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbauarbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbau
arbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbau
 
fall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and training
fall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and trainingfall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and training
fall arrest systems: Dynamic tests as a basis for monitoring and training
 
Supergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den Medien
Supergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den MedienSupergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den Medien
Supergau - Arbeitsunfall - was nun / Umgang mit den Medien
 
Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung
Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung
Zahlen und Fakten zum Absturzrisiko in der Schweiz Absturzsicherung
 
rope access - szp allgemeine informationen aus der schweiz
rope access - szp allgemeine informationen aus der schweizrope access - szp allgemeine informationen aus der schweiz
rope access - szp allgemeine informationen aus der schweiz
 

Schulung Helikopter - Flughelfer in Arbeitssicherheit

  • 1. 1
  • 2. Guete Morge! Es ist gut, mit allem zu rechnen- Noch besser ist es, auf alles vorbereitet zu sein Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 2 vbh@suva.ch/17.04.2010
  • 3. Übersicht:  Ausgangslage  Gesetzliche Grundlagen  Entwicklungshilfeangebote für die Kunden  Abbruch vs Unfall & Konsequenzen  Fall 1 mit Reko  Fall 2 ohne Reko "direkt aus Luft"  AVOR / Gefährdungsermittlung vs. SOP's
  • 4. Wechselwirkung Flugbetrieb Ambitionöse Auftraggeber vom Mitarbeiter Auftraggeber Auftrag- geber System- Suva & Beispiel: hersteller Behörden Steinschlag- schutzsysteme Flug- Kontrollen betrieb Unfallabklärung Umfeld Umwelt BAZL & Dritte Kontrollen Störeinflüsse durch Dritte, Natur, Hindernisse Unfallabklärung Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 4
  • 5. Safety - Management - System Ausgangslage (1) Offerttext (Air Grischa)  AGB integrierender Bestandteil des Werkvertrags  expliziter Verweis auf Pkt. 3 AGB: Orientierung der Auftraggeber-Mitarbeiter  Tragpflicht PSA: Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille & ggfs EN361 Auffanggurt  BAZL: keine Personen & Last gleichzeitig befördern Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 5
  • 6. Ausgangslage (2) AGB / allg. Geschäftsbedingungen (Air Grischa) Pkt 11.3  Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Personal und alle anderen Personen, die sich mit der Beförderung der Last befassen oder davon betroffen sind oder die sich am Start- oder Landeplatz befinden, den anwendbaren Sicherheitsvorschriften¹ unterziehen.  Er sorgt dafür, dass diese Personen mit den notwendigen und vorgeschriebenen Schutzausrüstungen ausgerüstet sind und weist Personen ohne die vorgeschriebene Ausrüstung vom Start- bzw. Lande-platz weg.  Der Auftraggeber richtet für allfällige Zuschauer den notwendigen Sicherheitsabstand ein. ¹ anwendbare Sicherheitsvorschriften: Eine vielzahl Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen wie z.B. - Gesetze über den Flugbetrieb - Bauarbeitenverordnung - UVG & VUV Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 6
  • 7. Ausgangslage (3) Flughelfer - Syllabus: Schutzziel:  Es muss verhindert werden, dass Personen von Drittfirmen und unbeteiligte Dritte durch ihr eigenes Verhalten oder das Fehlverhalten des Flughelfers gefährdet werden oder den Flugbetrieb gefährden. Kompetenzenregelung:  Sicherheit durch Organisation und klare Hierarchie & Kommandos Risikoanalyse / Gefährdungsermittlung:  Gefahr erkannt  Gefährdung minimieren  Eine Gefährdungsermittlung ist keine akkademische Aufgabe! Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 7
  • 8. SOP's standard operation procedures  Einflüsse des Auftraggebers frühzeitig  Einflüsse der Fracht erkennbar?  Situation am Aufnahme- und Abladeplatz?  Umgang mit Dritten abgedeckt? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 8
  • 9. Unfallversicherungsgesetz - UVG  Art. 82 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 9
  • 10. Verordnung über das Unfallversicherungsgesetz - VUV  Priorisierung der Schutzmassnahmen (VUV Art. 5) - Kollektivschutzmassnahmen haben absoluten Vorrang (Auffangnetze, Geländer, Gerüste) - gefolgt von technischen Einrichtungen und Geräten (Hubarbeitsbühnen, Podeste etc)  Zusammenwirken mehrerer Betriebe (VUV Art. 9) - Systematische Absprache / Koordination / Massnahmenplanung, wenn mehrere Betriebe an einem Arbeitsplatz aktiv sind  Temporäre Mitarbeiter (VUV Art. 10) - Temporäre MA müssen bezüglich Arbeitssicherheit in jeglicher Hinsicht wie eigenes Personal behandelt werden Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 10
  • 11. Bauarbeitenverordnung - BauAV:  Planung (BauAV Art. 3) - Planung erfolgt so, dass Unfallrisiko möglichst klein ist - Auftragnehmer prüft, welche Massnahmen getroffen werden müssen - Im Werkvertrag (!) müssen eigene und bauseitige Massnahmen aufgeführt werden - Auftraggeber ist auch für Subunternehmer verantwortlich - Arbeitgeber stellt sicher, dass geeignete Materialien, Installationen & Geräte in ausreichender Anzahl vorhanden sind Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 11
  • 12. Kurzübersicht gesetzliche Grundlagen  Respektierung würde Absturzunfälle wohl halbieren Grundsatz Artikel Absturzsicherungsmassnahmen ab 2.0m Absturzhöhe treffen BauAV 15 & 28 Ausnahmen: ab 3m auf Dächern, ab 5m auf mobilen Leitern Fassadengerüst- und Auffangnetzpflicht ab 3.0m Absturzhöhe BauAV 18 Bodenöffnungen & nicht durchbruchsichere Flächen sind BauAV 17 & 35 jederzeit zu sichern (Eternit gilt als nicht durchbruchsicher) PSA gegen Absturz ist nur zulässig, wenn: BauAV 19 - Kollektivschutzmassnahmen (z.B. Gerüste) und VUV 5 - technische Hilfsmittel (z.B. Hubarbeitsbühnen) unmöglich sind Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes VUV 5, 8 Personal ausgeführt werden keine Alleinarbeit mit PSAgA VUV. 8 Rettung jederzeit mit eigenen Mittel sicherstellen BauAV 7 Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 12
  • 13. Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung StGB & UVG Grundsatz Artikel Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der UVG Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis 112 / 113 .1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes StGB oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht 229 lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft.  richtet sich gegen Jurist. .2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig oder Privat- ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse. person 1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt. Allgemeines 2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche gegenüber dem verursachenden Betrieb geltend machen. Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 13
  • 14. Mögliche Konsequenzen bei Missachtung konkret  Stillegung von Teilen der Baustelle per Verfügung  Stillegung der gesamten Baustelle  Beizug der Bauherrschaft  Strafanzeige StGB 229 Stand Jan. 2010 14
  • 15. Entwicklungshilfe für bestehende und interessierte Kunden  Auf Merkblätter & Checklisten hinweisen z.B www.suva.ch/waswo/44005 , INRS "R 404 travaux Heliportés", SBV Leporello etc.  Seminar "AVOR Flugbetrieb" anbieten?  Flugbetriebs-AVOR als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 15
  • 16. Kunden mit Ihrer Erfahrung unterstützen Katalog mit Praxisbeispiele erstellen  Einführtrichter innen- / aussenliegend  Stabil / fix oder demontierbar  Leitseile  Vorteile & Risiken  Lasttraversen / Tragjoche  Vorteile & Risiken  Materialumschlags- plattformen  geometrische & bauliche Anforderungen  Provis. Bauteilstabilisierung stabil, kein Hindernis für nächste Rotation  Flug AVOR im Werk (Wägen statt rechnen, Listen, Markierungen etc.) Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 16
  • 17. Windanfällige Lasten  Instruktion Drittpersonen - rotierende Last - Downwash - Downwash: Horizontale Effekte zT zeitversetzt Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 17
  • 18. Aus unserem gemeinsamen Alltag - oder Vorsicht Falle: Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 18
  • 19. Absturzkanten 100% sichern ab 2.0m Absturzhöhe Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 19
  • 20. Trügerische Sicherheit  "Halbwegs sicher" ist am kritischsten oder das Gegenteil von "Gut" war "gut gemeint" Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 20
  • 21. .. PSA auch am Wasser!  Alle drei! Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 21
  • 22. Und nun? Augen zu und durch oder abbrechen?  Wie definiert sich Professionalität - Gegenüber eigener Firma - Gegenüber Auftraggeber  Welchen Ruf gilt es zu wahren?  Gesetzliche Verantwortung?  Moralische Verantwortung? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 22
  • 23. Verantwortlichkeit resultiert aus: Öffentlichem Strafrecht Privatrecht Recht OR / Haft- UVG pflicht- ArG StGB recht Stand Jan. 2010 23
  • 24. Wer ist Arbeitgeber?  Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.  Arbeitgeber ist im Prinzip auch jeder, der befugt ist, Weisungen zu geben (Polier, Bauführer, Projektleiter, Chefmonteur etc).  Er trägt die Verantwortung für Weisungen - die er gab - hätte geben sollen - die er gab, aber nicht durchsetzte Wir sind alle Arbeitgeber! 24
  • 25. Pflichten des Arbeitnehmers (UVG 82/3 - VUV 11 - ArG 6/3) Der Arbeitnehmer muss:  den Arbeitgeber in der Durchführung der AS/GS-Vorschriften unterstützen  PSA und Sicherheitseinrichtungen benützen  Mängel beheben oder melden  Arbeitstauglich sein (Suchtmittel etc.)  Der Arbeitgeber hat das Recht, eigene Regeln aufzustellen Wir sind alle Arbeitnehmer! 25
  • 26. Wechselspiel Auftraggeber - Flugbetrieb  Vor und nach der Rotation ist der Auftraggeber für die Situation am Aufnahme- und Montageplatz verantwortlich  Während dem Flugbetrieb haben Sie das Sagen Wer das Sagen hat, trägt 100% Verantwortung, so ziemlich "all inclusive" Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 26
  • 27. Aus eigener Erfahrung: Flughelfer & Fremdmonteure  Man kennt sich erst seit wenigen Minuten  Man weiss nicht, wie sein Gegenüber in Extremsituationen reagiert (z.B Turbulenzen)  Adrenalin macht übermütig!  … und plötzlich hat man zusätzliche Helfer Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 27
  • 28. 28
  • 29. Fallbeispiel 1: Reko erfolgt, Kunde hat AGB's etc.  Ungesicherte Absturzstellen  Zuviel Personal  Mangelhafte PSA Wie verhalten Sie sich? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 29
  • 30. Fallbeispiel 2: keine Reko - Erstkontakt Aufnahmeplatz  Situation am Aufnahmeplatz Wie reagieren Sie? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 30
  • 31. Fallbeispiel 3: Reko mit Kunde und sie sehen das:  Info: Diese Situation fällt bereits unter Arbeiten am hängenden Seil (BauAV Art 82)  Was ist hier alles falsch? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 31
  • 32. Fallbeispiel 4:  Welche Massnahmen sind zu treffen? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 32
  • 33. 33
  • 34. Einleitung Gefährdungsermittlung Wie können Unfälle verhindert werden? 1 Unfall mit Todesfolgen Sachschaden 10 Invaliditätsfälle 1000 Unfälle Unfall 10‘000 Sachschäden Ereignis Technik Organisation 100‘000 Fastunfälle Gefahren-Portfolio Unsichere Handlungen und Bedingungen Person Erfassen, beurteilen Gefährdungen (Abschätzungen aus 5-Jahrebericht Suva, 1998-2002.) 220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp 34
  • 35. Einleitung Wie können Unfälle verhindert werden? Gefährdungs- Technik Gefährdung Organisation (Schaden) sicherheitstechnische Sicherheit organisiert Regeln Unsichere ereignis Unfall Handlungen und Bedingungen Person sicherheitsgerechtes Verhalten Ursachen Wirkung Notfall- Unfallverhütung / Präventionsarbeit organisation 220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp 35
  • 36. Was können die Betriebe tun?  Gefahren im Betrieb ermitteln  Massnahmen treffen, um die Gefahren zu eliminieren  Massnahmen konsequent umsetzen und aufrechterhalten Unfälle sind keine Zufälle. Unfälle werden verursacht! Was zählt sind die Taten! Stand: Juni 2009 36
  • 37. Gefährdungsermittlung & Sicherheitskonzept kein Hexenwerk! Gefährdungsermittlung Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 37
  • 38. Gefährdungsermittlung und Massnahmenplanung  Gefährdungsermittlung: - Keine akkademische Aufgabe - gesunder Menschenverstand ist gefragt - praktische Erfahrung ist gefragt, aber nicht nach dem Motto: "wir machen es so wie immer!" - Augenmass mit Blick auf das Wesentliche bewahren!  Einfache Lösungsansätze - Was sagt Ihnen Ihr Bauchgefühl? - Wie würden Sie Ihrer Frau die ideale Arbeitssituation umschreiben? - Wie müsste die Situation aussehen, damit Sie Ihren 12 jährigen Sohn mitarbeiten lassen würden? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 38
  • 39. Arbeitsvorbereitung Was ist wann gefordert? Zu beachten: 1. Umfeld / Umwelt 2. Arbeitstechnik (Stand der Technik) 3. Ausbildung Auftrag 4. Ausrüstung  Wurden die richtigen Methoden & Techniken gewählt? Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 39
  • 40. Grundsatzentscheid Vorgesetzte / AVOR  Auftragsanalyse - Kann Betrieb die generellen Risiken für eine Auftragsabwicklung eingehen? - Sind die technischen Voraussetzungen für Abwicklung gegeben? - Sind die personellen Voraussetzungen und die fachtechnische Kompetenzen für die Abwicklung vorhanden? - Bei Manko: Sind Kooperationen sinnvoll?  Entscheid Ja / Nein
  • 41. Vorgehen bei Ja-Entscheid  Baustellendaten erfassen  Vorgehen / Arbeitsabläufe definieren  Gefahren beurteilen  Systemgrenzen definieren  ggfs projektspezifisches Sicherheitskonzept erarbeiten  Kontrollplan definieren  Bauherrschaft / Bauleitung einbinden
  • 42. Standardisierte Prozesse auch am Boden  AVOR-Checkliste für Auftraggeber erarbeiten Klarer Hinweis auf "no go" Situationen  Standardisierte PSA  Standardisierte Arbeitstechniken  Standardisierte Erste Hilfe – Einrichtungen  Generelle Verhaltensregeln ( Alkohol etc. )  Bestimmungen Gesundheitsschutz
  • 43. Projektspezifisches Sicherheitskonzept  Zusammenfassend über gesamten Bauablauf  In der Ausschreibung bereits klar definiert  Von jedem Subunternehmer bestätigt  Vom Arbeitgeber und Bauleiter "gnadenlos" um- & durchgesetzt Stand Jan. 2010 43
  • 44. Sicherheitssystem Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
  • 45. Sicherheitssystem Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
  • 46. Beispiele Gefährdungsermittlung und Sicherheitskonzept  AVOR-Blatt Höhenarbeiter  Beispiel Eberle Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 46
  • 47. Auftraggeber  Vorgaben Arbeitgeber  Ausbildung  Kompetenz  Motivation Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 47
  • 48. Schutzhelmtragpflicht (Art. 5) Schutzwirkung Praxisbeispiel I Stand Jan. 2010 48
  • 49. Schutzhelmtragpflicht (Art. 5) Schutzwirkung Praxisbeispiel II Stand Jan. 2010 49
  • 50. 50
  • 51. Ein Gerüstunfall vor Gericht Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 51
  • 52. Inhalt  Strafprozess  Haftpflichtprozess  Regress der Unfallversicherung  Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 52
  • 53. Situation vor dem Unfall 16. Juni 2006, schön und trocken Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 53
  • 54. Sachverhalt ca. 250 cm Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 54
  • 55. Strafantrag gegen Bauleiter, Gerüstersteller, Gerüstbenutzer  Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB überwiesen. Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 55
  • 56. Die Beschuldigten mit ihren Vertretern Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 56
  • 57. Urteil Bauleiter Mittelschweres Verschulden  60 Tagessätze à Fr. 180.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre  Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.- Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 57
  • 58. Urteil Gerüstersteller Mittelschweres Verschulden  60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre  Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.- Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 58
  • 59. Urteil Arbeitgeber des Verunfallten Mittelschweres Verschulden  30 Tagessätze à Fr. 70.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre  Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.- Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 59
  • 60. Haftpflichtprozess:  Der Straftatbestand wird übernommen  Das Rechtsbegehren wird eröffnet  Plädoyer, Kläger  Plädoyer, Beklagter  Urteil und Begründung Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 60
  • 61. Schadenersatzforderungen gegen Gerüstersteller  Erwerbsausfall Fr. 646‘310.—  Haushaltsschaden Fr. 459‘590.—  Pflegeschaden Fr. 10‘540.—  Schadenszins Fr. 3‘025.—  Vorprozessualer Aufwand Fr. 20‘000.—  Genugtuung Fr. 25‘240.— Total Fr. 1’164’705.— Parteienentschädigung + Gerichtskosten vollumfänglich zu Lasten des Beklagten. Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 61
  • 62. Zivilurteil  Schuldig infolge Werkeigentümerhaftung:  Werkmangel und Kausalhaftung sind gegeben.  Verschulden wurde durch Vorinstanz beurteilt.  Direkte Haftung (Gerüst wurde begutachtet) ist angezeigt. Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 62
  • 63. Urteil Gerüstbauer zivilrechtliches Verfahren  Erwerbsausfall Fr. 389‘805.60  Haushaltsschaden Fr. 367‘672.—  Pflegeschaden Fr. 8‘400.—  Vorprozessualer Aufwand Fr. 16‘000.—  Genugtuung Fr. 5‘200.—  Parteienentschädigung Fr. 25‘000.—  Gerichtskosten, 70 % Fr. 40‘320.— (30% zu Lasten Kläger) --------------------- Total Fr. 852‘397.60 Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 63
  • 64. Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung  Suva Regress Fr. 1‘300‘000.00  IV Regress Fr. 400‘000.00  BVG Regress ………………….  Zivilurteil Fr. 852‘397.60 Gesamtschaden Fr. 2‘552‘397.60 Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 64
  • 65. Gerüstunfall vor Gericht - Regress der Unfallversicherung ca. 250 cm  Olten, 24. Januar 2008 Bruno Vogel, Rechtsanwalt, Suva Rechtsabteilung Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 65 65
  • 66. Geldleistungen (UVG 16 ff.) Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 66
  • 67. Regress des Sozialversicherers  Der Sozialversicherer will möglichst viel seiner ausgerichteten Versicherungs- Leistungen regressieren  Gesetzliche Regelung  Auftrag  Verursacherprinzip – sachgerechte Kostenzuweisung  Entlastung des Prämienzahlers des Sozialversicherers bzw. Schutz der Betriebe, die die Arbeitssicherheit umsetzen, vor höheren Prämien Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 67
  • 68. Botschaften an die Beteiligten Dachbotschaft Koordination bringt Sicherheit  Planer / Bauleiter „Ich verlange und akzeptiere nur sichere Gerüste―  Gerüstersteller „Ich erstelle Gerüste korrekt und sicher―  Gerüstbenutzer „Ich arbeite nur auf sicheren Gerüsten― Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / vbh@suva.ch 68