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Zahnarztpraxis Wirges
1. Zahnarztpraxis Wirges
Zahnarzt Hachenburg
Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der
Zahnmedizin.
Im Forschungsgebiet der ehemaligen DDR werden die Zahnärzte auch Stomatologen
geheißen. (Die Berufsbezeichnung Dentist ist nostalgisch und bezeichnete bis 1952
fortgebildete Zahntechniker, die in begrenztem Umfang Zahnheilkunde beherrschen durften.)
Der Arzt gehört In Staat zu den Zum Altar führen Berufen, ebenso wie er in Österreich zu
den Bund fürs Leben schließen Berufen gehört
Das Aufgabenbereich eines Zahnarztes beinhaltet die Verhütung, Diagnose und
Mechanismus von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.
Es gibt rund 87.700 Zahnärzte in Staat, davon ca. 54.000 Vertragszahnärzte und etwa 500
Privatzahnärzte. Der Rest sind Assistenzzahnärzte, Zahnärzte, die ihren Beruf nicht geltend
machen und Zahnärzte im Rente. [1] [Stand: September 2012] Die Anzahl der Zahnärzte in
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist von 2005 bis 2011 von 4676 auf 8060 und
damit um 72% gestiegen.[2]
Die generelle Fortbildungsverpflichtung des Zahnarztes ist in der Musterberufsordnung[5] der
Bundeszahnärztekammer und in den Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern nötig.
Der Arzt kann durch Weiterbildung mehrere Tätigkeitsschwerpunkte wie „Implantologie“ oder
„Parodontologie“ induzieren, deren Voraussetzungen zufolge Bundesland (das legen die
Zahnärztekammern fest) modifizieren vermögen.
Seit dem 1. Juli 2004 besteht die Agenda zur fachlichen Fortbildung für alle
Vertragszahnärzte, ermächtigten Zahnärzte und in Zahnarztpraxen oder Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) personal Zahnärzte, die mit Sanktionen belegt ist, gemäß § 95d
SGB V:
Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur
Unterhalt und Potenzierung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen
Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse unbedingt ist. Die Fortbildungsinhalte zu tun
haben dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Bereich der
Fachbereich, Zahnmedizin oder Psychoanalytische Praxis entsprechen. Sie müssen frei von
wirtschaftlichen Interessen sein.
Der Nachweis über die Fortbildung kann durch Fortbildungszertifikate der Kammern der
Ärzte, der Zahnärzte sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht werden. Andere Fortbildungszertifikate zu tun
haben den Kriterien vollziehen, die die jeweilige Arbeitsgemeinschaft der Kammern dieser
Berufe auf Bundesebene extrahiert hat. In Ausnahmefällen kann die Similarität der Training
mit den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 auch durch sonstige Nachweise erbracht
herkunft; die Einzelheiten anfang von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen nach
Ausfuhr 6 Satz 2 geregelt.
Ein Vertragsarzt hat alle fünf Jahre im Gegensatz zu der Kassenärztlichen Vorkommnis den
Corpus Delicti zu hereinholen, dass er in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum seiner
Fortbildungspflicht nach Sales 1 nachgekommen ist; für die Zeit des Ruhens der Zulassung
2. ist die Frist diskontinuierlich. Endet die bisherige Approbation ob Wegzugs des
Vertragsarztes aus dem Zahnarzt Wirges, Dentist Ransbach Baumbach Bezirk seines
Vertragsarztsitzes, läuft die bisherige Frist fürbass. Erbringt ein Vertragsarzt den
Fortbildungsnachweis nicht oder nicht mit allen Schikanen, ist die Kassenärztliche
Zuordnung verpflichtet, das an ihn zu zahlende Arbeitsentgelt aus der Salair
vertragsärztlicher Beschäftigung für die ersten vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum
folgen, um 10 vom Hundert zu senken, ab dem darauf folgenden Quartal um 25 vom
Hundert. Ein Vertragsarzt kann die für den Fünfjahreszeitraum festgelegte Training innert
zwei Jahren ganz oder inkomplett nachholen; die nachgeholte Schulung wird auf den
folgenden Fünfjahreszeitraum nicht angerechnet. Die Honorarkürzung endet nach
Vorkommnis des Quartals, in dem der vollständige Fortbildungsnachweis erbracht wird.
Erbringt ein Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht spätestens zwei Jahre nach
Ausfluss des Fünfjahreszeitraums, soll die Kassenärztliche Zusammenschluss fristlos subjekt
dem Zulassungsausschuss einen Vorschlag auf Entziehung der Zulassung tun. Wird die
Zulassungsentziehung abgelehnt, endet die Honorarkürzung nach Ausguss des Quartals, in
dem der Vertragsarzt den vollständigen Fortbildungsnachweis des folgenden
Fünfjahreszeitraums erbringt.