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November 2012 · 94. Jahrgang

Geschäftsstelle
Entfelderstrasse 11
5001 Aarau
Telefon	 062 837 18 18
info@aihk.ch
www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch

Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt
für die Mitglieder der AIHK




M I T T E I L U N G E N
      Gegenvorschlag ist einschneidend aber akzeptabel
      von Marco Caprez, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

                            Wie in den Oktober-Mitteilungen ausführlich dargelegt, hält die «Abzockerinitia-                INDIREKTER GEGEN-
                            tive» nur bedingt, was sie suggeriert. Sollte die Initiative vom Volk angenommen                VORSCHLAG ZUR
                                                                                                                            «ABZOCKERINITIATIVE»
                            werden, so wird es weiterhin Millionenboni geben. Zudem werden Unternehmen
                            durch starre Bestimmungen unnötig in ihrer wirtschaftlichen Unternehmenstätig-
                            keit eingeschränkt. Umso mehr sollte die Initiative abgelehnt werden, weil nach
                            Ablauf der Referendumsfrist ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft treten könn-
                            te, der zwar einschneidend, aber dennoch mehrheitlich wirtschaftsfreundlich ist.

                                                               indirekte Gegenvorschlag hinfällig und die Initiative
       Der indirekte Gegenvorschlag ist besser                 muss vom Parlament auf Gesetzesstufe umgesetzt
       als die «Abzockerinitiative», weil er:                  werden.
        	
         hält, was er verspricht;
        	
         nicht übers Ziel hinausschiesst;                      Erst bei Ablehnung der Initiative wird der indirekte Ge-
        	 Grundanliegen der Initiative aufnimmt;
         die                                                   genvorschlag im Bundesblatt publiziert. Mit der Publi-
        	
         auf unsinnige Forderungen verzichtet;                 kation beginnt die Referendumsfrist zu laufen. Nach
        	 Mitwirkungsrechte der Aktionäre angemes-
         die                                                   Ablauf der Referendumsfrist wird der indirekte Gegen-
         sen berücksichtigt;
                                                               vorschlag auf Gesetzesstufe in Kraft treten. Ein allfälli-
        	
         dank des Vergütungsreglements transparenter
                                                               ges Referendum erscheint aufgrund der erwähnten
         als die Initiative ist und
        	
         schon bald in Kraft treten könnte.
                                                               Zahlen aber sehr unwahrscheinlich. So hat etwa eco-
                                                               nomiesuisse öffentlich erklärt, kein Referendum gegen
                                                               den indirekten Gegenvorschlag ergreifen zu wollen.
      Über welche Vorlage werden wir
      am 3. März 2013 abstimmen?
                                                               Inhaltliche Unterschiede
      Am 16. März 2012 verabschiedete die Bundesver-
      sammlung einen indirekten Gegenvorschlag zur so          Im Gegensatz zur Initiative, die ausschliesslich Be-
      genannten «Abzockerinitiative», welcher im Natio-        stimmungen für börsenkotierte Unternehmen
      nalrat mit 193:0 und im Ständerat mit 42:1 (einzige      beinhaltet, hätte der indirekte Gegenvorschlag teil-
      Gegenstimme vom Initianten und Ständerat Thomas          weise auch Auswirkungen auf nicht börsenkotierte
      Minder) angenommen wurde.                                Unternehmen. Nachfolgend sollen die Grundpfeiler
                                                               des Gegenvorschlags näher erläutert werden:
      Das Stimmvolk wird am 3. März 2013 über Minders
      «Abzockerinitiative» urteilen. Über den indirekten       1. Die Vergütungsprinzipien eines Unternehmens sollen
      Gegenvorschlag wird an diesem Datum nicht abge-          in einem Vergütungsreglement festgehalten werden.
      stimmt. Nimmt das Volk die Initiative an, so wird der    Im Reglement wird zwischen einer Grundvergütung

                                                                                                                   77
und zusätzlichen leistungs- und erfolgsabhängigen        senkotierten Gesellschaft soll neu durch die General-
Komponenten unterschieden. Die Generalversamm-           versammlung gewählt werden, es sei denn, die
lung muss das Vergütungsreglement und dessen Än-         Statuten sehen den Verwaltungsrat dafür vor. Die
derungen zwingend genehmigen. Die «Abzocker-             «Abzockerinitiative» sieht zwingend die jährli-
initiative» verlangt kein Vergütungsreglement,           che Wahl des Verwaltungsrates sowie des Prä-
sondern starre statutarische Bestimmungen.               sidenten vor.

2. Der Verwaltungsrat hat jährlich einen Vergütungs-     7. Die Depot- und Organvertretung werden abge-
bericht zu erstellen, in dem er Rechenschaft über das    schafft. Die Rechte des Stimmrechtsvertreters werden
Vergütungsreglement abzulegen hat. Nebst diesem          zumindest bei börsenkotierten Gesellschaften detail-
Rechenschaftsteil umfasst der Vergütungsbericht          lierter geregelt. Hat der Stimmrechtsvertreter bspw.
auch einen Transparenzteil. Im Transparenzteil sind      keine Weisungen zu angekündigten Traktanden er-
die effektiv geleisteten Vergütungen an den Verwal-      halten, so muss er sich zwingend der Stimme enthal-
tungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat offen      ten und darf nicht – wie nach aktueller Rechtslage –
zu legen. Die «Abzockerinitiative» verlangt hin-         gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates stimmen.
gegen keinen Vergütungsbericht.
                                                         8. Die Generalversammlung soll den heutigen Be-
3. Die Generalversammlung hat jährlich zwingend          dürfnissen angepasst werden. Die Einladung zur Ge-
die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäfts-      neralversammlung kann dem Aktionär neu auch
leitung und des Beirats zu genehmigen. Ein solcher       elektronisch zugestellt werden. Ferner können die
Beschluss ist grundsätzlich bindend. Dem Beschluss       Statuten vorsehen, dass Aktionäre ihre Rechte aus
über die Vergütungen der Geschäftsleitung kommt          der Distanz auf elektronischem Weg ausüben. Neu
ausnahmsweise konsultative Wirkung zu, sofern die        können Generalsversammlungen ausschliesslich auf
Statuten dies vorsehen. Die erwähnte Regelung gilt       elektronischem Weg und ohne Tagungsort durchge-
für sämtliche Aktiengesellschaften, weshalb sie auch     führt werden. Die «Abzockerinitiative» verlangt
unmittelbare Auswirkungen auf KMU hat. Die «Ab-          zwingend, dass Aktionäre elektronisch fernab-
zockerinitiative» verlangt eine jährliche Abstim-        stimmen können.
mung über sämtliche Vergütungen, auch über
diejenigen an die Geschäftsleitung.                      9. Vorsorgeeinrichtungen werden verpflichtet, ihre
                                                         Stimmrechte auszuüben, sofern dies möglich ist. Zu-
4. Abgangsentschädigungen und Zahlungen im Vor-          dem müssen sie offenlegen, wie sie gestimmt ha-
aus («goldene Fallschirme») sind grundsätzlich unzu-     ben. Die «Abzockerinitiative» sieht eine zwin-
lässig, soweit keine begründete Ausnahme bean-           gende Stimmpflicht vor.
tragt wurde. Antrittsprämien sind hingegen möglich,
sofern sie im Vergütungsreglement vorgesehen sind.       10. Der indirekte Gegenvorschlag enthält im Gegen-
Die «Abzockerinitiative» verlangt ein absolu-            satz zur Initiative keine neuen Strafbestimmungen.
tes gesetzliches Verbot von Abgangsentschä-
digungen und Vergütungen im Voraus.
                                                         Gegenvorschlag besser als Initiative
5. Die Rückerstattungsklage wird griffiger ausgestal-    In der heutigen, globalisierten Wirtschaft braucht es
tet. Die Rückforderung exzessiver Vergütungen soll       globale Regelungen. Nationale Lösungen bringen
erleichtert werden, sofern ein offensichtliches Miss-    wenig. So würde bspw. die Forderung nach einem
verhältnis zwischen Leistung der Gesellschaft und        Verbot von «Abgangs- oder anderen Entschädigun-
der erbrachten Gegenleistung besteht.                    gen» Schweizer Unternehmen gegenüber dem Aus-
                                                         land benachteiligen: Während ausländische Firmen
6. Die Mitglieder des Verwaltungsrats von börsenko-      (auch an ihren Standorten in der Schweiz) nach wie
tierten Gesellschaften werden jährlich durch die Ge-     vor solche Entschädigungen anbieten könnten, wäre
neralversammlung gewählt, sofern die Statuten            dies den Schweizer Unternehmen untersagt. Damit
nichts anderes bestimmen. Eine Amtsdauer darf je-        würden wir uns unnötig selber benachteiligen.
doch drei Jahre nicht übersteigen. Bei Gesellschaf-
ten, die nicht an einer Börse kotiert sind, werden die   Obwohl auch der indirekte Gegenvorschlag Ab-
Mitglieder für eine Dauer von drei Jahren bzw. maxi-     gangsentschädigungen und Zahlungen im Voraus
mal sechs Jahren gewählt. Der Präsident einer bör-       grundsätzlich verbietet, können trotzdem begründe-

78
te Ausnahmen beantragt werden, sofern sie im Inte-          nen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden die
resse der Gesellschaft sind und die Generalversamm-         Anliegen der Initiative auf eine praxistaugliche und
lung ihnen zustimmt. Solche Bestimmungen sind               mehrheitlich wirtschaftsverträgliche Weise gelöst.
zwar einschneidende Bestimmungen für den Wirt-              Der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe wahrt die un-
schaftsstandort Schweiz. Im Gegensatz zur Initiative        ternehmerische Freiheit. Er vollbringt nämlich den
bleibt die unternehmerische Freiheit jedoch gröss-          Spagat zwischen den Anliegen der Unternehmen an
tenteils gewahrt und die Mitwirkungsmöglichkeiten           genügender Flexibilität mit denen der Aktionäre
der Aktionäre werden angemessen berücksichtigt. In          nach angemessenen Mitwirkungsmöglichkeiten
diesem Zusammenhang gilt es ferner besonders das            grösstenteils. Ganz im Gegensatz zur «Abzockerini-
Vergütungsreglement hervorzuheben, das den Akti-            tiative», die übers Ziel hinausschiesst. Unsinnige For-
onären die Möglichkeit einräumt, ein auf die Bedürf-        derungen wie die zwingende Strafbarkeit für die
nisse der Gesellschaft massgeschneidertes Konzept           Verletzung aktienrechtlicher Bestimmungen gehören
zu entwerfen. Durch ein Reglement dürfte auch die           nicht ins Aktienrecht bzw. in unsere Verfassung.
Transparenz gefördert werden.
                                                            Schliesslich tun die Stimmenden gut daran, das emo-
Schliesslich wäre der indirekte Gegenvorschlag auf          tionale Thema sachlich anzugehen und sich nicht
Gesetzesstufe schneller umsetzbar. Es ist nämlich           von allzu vielen Emotionen leiten zu lassen. Natürlich
eher unwahrscheinlich, dass das Parlament bei einer         mögen Millionenboni übermässig oder ungerecht
allfälligen Umsetzung der Initiative auf Gesetzesstu-       erscheinen. Gewiss hat das Parlament auch keine
fe wesentlich schneller agieren wird, gilt es doch          Meisterleistung im vorliegenden Gesetzgebungsver-
zahlreiche Details abschliessend umzusetzen.                fahren abgeliefert. Nichtsdestotrotz resultierte aus
                                                            einem demokratischen Verfahren ein guter Geset-
                                                            zesvorschlag, der von Parteien sämtlicher politischer
Fazit
                                                            Couleurs getragen wird. Dieser indirekte Gegenvor-
Aus Sicht der AIHK sollen Löhne für alle Mitarbeiter        schlag greift schneller und ist die bessere Lösung. Die
grundsätzlich frei verhandelbar sein und durch den          AIHK empfiehlt ihren Mitgliedern somit, am 3. März
Wettbewerb beeinflusst werden. Einschränkungen              2013 ein Nein zur «Abzockerinitiative» in die Urne
sollen nur soweit erfolgen, als «Lohnexzesse» im            zu legen. Eine gute Alternative steht mit dem indi-
Management nicht anders vermieden werden kön-               rekten Gegenvorschlag bereit.




Studie zeigt Risiken der Energiewende auf
von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

                      In seiner Energiestrategie 2050 geht der Bundesrat von einer sinkenden Strom-                   ENERGIEPOLITIK
                      nachfrage ab 2020 aus. Was passieren könnte, wenn diese Prognose nicht eintrifft,
                      untersuchte eine neue Studie des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel AG (IWSB).
                      Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass sich die Energiekosten der
                      Wirtschaft verdoppeln bis verdreifachen werden. Zudem sei absehbar, dass der
                      Ausstieg aus der Kernenergie die Abhängigkeit von Gas enorm erhöhen werde
                      und bis zum Jahr 2050 zu einer Versiebenfachung des Gasimports führen könnte.

Letztes Jahr haben der Bundesrat und das Parlament          Bundesrat geht davon aus, dass der Stromverbrauch
den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Dies          bis 2020 «stabilisiert» werden kann und dass dieser
bedeutet, dass 40 Prozent der heutigen Strompro-            danach sinken wird. Was passieren könnte, wenn
duktion ersetzt werden müssen. Den Ersatz der nuk-          diese Prognose nicht eintrifft, zeigt eine neue Studie
learen Stromproduktion will der Bundesrat mit einem         des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel AG (IWSB).
ersten Massnahmenpaket seiner Energiestrategie
2050 angehen. So soll der Energie- und Stromver-
                                                            Steigende Bedeutung von Gas
brauch pro Person gesenkt, die Energieeffizienz ge-
steigert und der Zubau erneuerbarer Energien mittels        Für die Studie wurden Daten der Internationalen
enormer finanzieller Förderung erhöht werden. Der           Energieagentur (IEA) und von Swisspower, dem

                                                                                                             79
Grafik 1: Steigender Gasimportbedarf
                                                     Importbedarf 2009: 925 PJ



                                                            285
                                                                         521
                                                       6    113


                             Rohöl und Erdölprodukte               Gas         Kohle       Kernbrennstoffe


     Zubaustrategie:                                      Zubaustrategie:                                       Zubaustrategie:
  «foss-zentral und EE»                               «foss-dezentral und EE»                               «Erneuerbare Energien»
  Importbedarf: 340 PJ                                 Importbedarf: 315 PJ                                  Importbedarf: 242 PJ
           3                                                    3                                                     3



                  126                                                    126
                                                                                                                 113         126
        211                                                  186




                                          Rohöl und Erdölprodukte               Gas       Kohle

Erklärung: Die Grafik zeigt den Importbedarf 2009 (oben) und 2050 (unten) im Szenario «neue Energiepolitik» (in PJ).
EE= Erneuerbare Energien, PJ = Peta Joule.      Datenquelle: oben: BFE (2010); unten: BFE (2011) und Berechnungen des IWSB. Grafik: IWSB.



Verband der städtischen Elektrizitätswerke, verwen-                      	ie Lagerungsmöglichkeiten von Erdgas sind
                                                                          D
det. Beide Organisationen gehen von einer steigen-                         schlechter als bei anderen Energieträgern.
den Stromnachfrage aus.                                                  	as wird fast ausschliesslich mittels Pipelines durch
                                                                          G
                                                                          eine Vielzahl von Ländern geleitet. Dieser Trans-
Die Entscheidungsgrundlage des Bundesrates zeigt in                       portweg erscheint als eher problematisch.
verschiedenen Szenarien den Energieverbrauch bis                         	ie Berechnung zweier auf der Entscheidungs-
                                                                          D
zum Jahr 2050 auf. Aufgrund dieser Grundlage stellt                       grundlage des Bundesrates basierender Szenarien
die Studie den Energiemix der Schweiz von heute und                       ergab, dass sich die Energiekosten für Unterneh-
in der Zukunft dar. Dabei wird klar, dass in den nächs-                   men bis zum Jahr 2050 verdoppeln könnten.
ten Jahrzehnten die Bedeutung des Gases im Energie-                      	ie Berechnung eines Alternativszenarios ergab
                                                                          D
mix zunehmen wird. Verstärkt wird der Effekt zudem,                       sogar eine Verdreifachung der inflationsbereinig-
wenn weniger auf Stromimporte gesetzt werden soll-                        ten Energiekosten.
te. Zur Bewertung der Versorgungssicherheit analy-                       	a die zukünftige Preisentwicklung von Energieträ-
                                                                          D
sierten die Autoren der Studie, Dr. Lukas Mohler, Dr.                     gern mit grosser Unsicherheit verbunden ist, wären
Patrick Koch und Sebastian Deininger, ausserdem die                       auch noch gravierendere Auswirkungen denkbar.
Herkunft der Rohstoffimporte. Schlussendlich wurden
die zukünftigen Energiekosten der Wirtschaft und
                                                                         Versorgungssicherheit gefährdet
verschiedener Branchen dargestellt.
                                                                         Die Studie zeigt, dass die Energiestrategie des Bun-
                                                                         desrates mit enormen Risiken verbunden ist und den
Fazit der Studie
                                                                         Wirtschaftsstandort Schweiz erheblich schwächen
	 ird in der Schweiz auf fossile Stromproduktion
 W                                                                       könnte. Sie könnte die Versorgungssicherheit ge-
 gesetzt, ist eine Verdreifachung der notwendigen                        fährden und würde zu einer verschärften Auslandab-
 Gasimporte möglich.                                                     hängigkeit führen. Die ausführliche Studie «Die
	 ächst zudem aufgrund des Wirtschafts- und Be-
 W                                                                       Energiestrategie des Bundesrates: Auswirkungen
 völkerungswachstums die Energienachfrage, ist                           auf Energiemix, Versorgungssicherheit und Energie-
 eine Verfünf- bis Versiebenfachung der notwendi-                        kosten der Wirtschaft» wurde von economiesuisse
 gen Gasimporte möglich.                                                 in Auftrag gegeben und kann hier heruntergeladen
	ie grossen Gasvorkommen verteilen sich auf we-
 D                                                                       werden:
 nige Länder. Die meisten dieser Länder werden als                       http://www.iwsb.ch/fileadmin/dokumente/studien/
 politisch wenig stabil eingeschätzt.                                    de/IWSB_Gutachten_Energiemix.pdf.

80
Wirtschaftsfreundliche Politik ist gefragt!
von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau

                       Die Wahlen für Aargauer Regierung und Parlament der nächsten Legislatur sind                                                   WAHLEN VOM
                       vorbei. Während noch die letzten Wahlplakate abgeräumt werden, zieht die                                                       21. OKTOBER 2012
                       AIHK Bilanz: Aus unserer Sicht sind die Wahlresultate für den Standort Aargau
                       positiv. In der Regierung ist die bürgerliche Mehrheit klar und auch im Grossen
                       Rat sind die wirtschaftsfreundlichen Kräfte stark. Gelegenheiten, ihre tatsächli-
                       che Wirtschaftsfreundlichkeit unter Beweis zu stellen, werden sich in der neuen
                       Legislatur sowohl dem Regierungsrat als auch dem Grossen Rat bieten.

Erstmals fanden die Wahlen für Parlament und Re-                  Mit dem Resultat der diesjährigen Grossratswahlen
gierung am gleichen Termin statt. Auch wenn trotz-                sind wir insgesamt zufrieden. Der wirtschaftsfreund-
dem keine höhere Wahlbeteiligung zu verzeichnen                   liche Teil des Parlaments wurde gestärkt.
war, ist die Zusammenlegung sinnvoll. Sie erleich-
tert nicht nur den Parteien die Arbeit und senkt die
                                                                  Wirtschaftsfreundliche Politik
Kosten. Das Gleiche gilt auch für den Staat. Der
                                                                  schafft Wohlstand für alle
gleichzeitige Entscheid über die Zusammensetzung
von Exekutive und Legislative ist auch mit Blick auf              Eine positive wirtschaftliche Entwicklung kommt al-
die Meinungsbildung der Wahlberechtigten einfa-                   len Einwohnerinnen und Einwohnern zugute. Opti-
cher.                                                             male Standortfaktoren wie die gute Erreichbarkeit,
                                                                  die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte oder
Die Einführung eines Quorums bei den Grossrats-                   gesunde Staatsfinanzen bei einer moderaten steuer-
wahlen wurde von der AIHK seit der Umstellung des                 lichen Belastung bilden die Grundlage dafür.
Wahlsystems auf den «Doppelten Pukelsheim» ge-
fordert. Dank dieser nun umgesetzten Neuerung                     Dafür müssen Regierung und Parlament gute Rah-
konnte die Zersplitterung des Parlaments etwas ge-                menbedingungen schaffen bzw. erhalten. Hausge-
bremst werden. Die Zahl der im Parlament vertrete-                machte Nachteile können wir uns im harten internati-
nen Parteien sank wenigstens wieder auf 9 (2009                   onalen Wettbewerb nicht leisten. Die AIHK freut sich,
waren es noch 10, 2005 erst 6). Die bürgerlichen                  wenn jede Politikerin und jeder Politiker diesem bei
Regierungsparteien verfügen über 86 der 140 Sitze                 den anstehenden Entscheiden in der noch laufenden
(gleich viele wie 2009, 2005 waren es noch 96), sie-              wie der neuen Amtsperiode Rechnung trägt. Daran
he Tabelle unten.                                                 werden sie bei den nächsten Wahlen zu messen sein.

Grossratswahlen
Mandatsverteilung nach Parteien, 1953 – 2013
  Jahr    SVP     SP     CVP    FDP Grüne EVP                SD        EDU        BDP        GLP         FPS       LdU Übrige Total
 1953     30      65      49     42     0          4          0          0          0          0          0          8          2         200
 1957     29      66      50     39     0          5          0          0          0          0          0          9          2         200
 1961     28      64      47     41     0          5          0          0          0          0          0          8          7         200
 1965     30      61      46     43     0          5          0          0          0          0          0          7          8         200
 1969     30      57      47     40     0          4          0          0          0          0          0         12          10        200
 1973     30      46      54     41     0          8         10          0          0          0          0          9          2         200
 1977     29      51      45     46     0          8         10          0          0          0          0         11          0         200
 1981     34      51      50     48     0         10          0          0          0          0          0          7          0         200
 1985     32      44      48     52     5          9          3          0          0          0          0          6          1         200
 1989     34      37      42     45     11         9          3          0          0          0         12          6          1         200
 1993     36      44      35     41     7          8          3          0          0          0         19          5          2         200
 1997     47      48      37     40     6          8          7          1          0          0          4          2          0         200
 2001     72      36      32     40     7          8          4          0          0          0          1          0          0         200
 2005     46      30      26     24     7          7          0          0          0          0          0          0          0         140
 2009     45      22      21     20     13         6          2          2          4          5          0          0          0         140
 2013     45      22      19     22     10         6          0          2          6          8          0          0          0         140
                                         Quelle: https://www.ag.ch/de/dfr/statistik/statistische_daten/oeffentliche_statistik/politik/politik_1.jsp



                                                                                                                                           81
Gesellschaftliche Anerkennung durch gesetzliche
                Zulagen?
                von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

SOZIALPOLITIK                         Am 8. März 2012 hat der Nationalrat beschlossen, gesetzliche Grundlagen dafür
                                      zu erarbeiten, damit Personen, die ihre Angehörige pflegen, eine Betreuungs-
                                      zulage erhalten können. Die Zulage soll kein Erwerbseinkommen, sondern eine
                                      Anerkennung für die geleistete Arbeit bilden. Zur Unterstützung von Personen,
                                      die ihre Angehörigen pflegen, sind bereits zahlreiche Instrumente vorhanden.
                                      Eine symbolische gesetzliche Zulage ist deshalb überflüssig.



                Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, ist ge-      mit der Pflege betagter Eltern. Dass die Arbeitgebe-
                wiss keine leichte Aufgabe. Ein Patentrezept gibt es       rin bei der Anordnung von Überstunden auf familiä-
                nicht. Strenge Anforderungen des Berufs können die         re Verpflichtungen Rücksicht nehmen muss, ver-
                Vereinbarkeit erschweren. Die Erfüllung familiärer         steht sich von selbst.
                Pflichten kann im Einzelfall sogar zur Aufgabe des
                Berufs zwingen.
                                                                           Betreuungszulagen für Ange-
                                                                           hörige?
                Konfliktpotential besteht an mehrere Stellen: Im Fo-
                kus der intensiv geführten Diskussion steht immer          Am 8. März 2012 hat der Nationalrat einer parla-
                noch die Frage nach der Vereinbarkeit des Berufs mit       mentarischen Initiative der St. Galler Nationalrätin
                der Erziehung kleiner Kinder. Beachtung verdient           Lucrezia Meier-Schatz (CVP) Folge gegeben, mit
                aber auch die Frage nach der Vereinbarkeit des Be-         welcher die Vereinbarkeit des Berufs mit der
                rufs mit der Pflege betagter Eltern.                       Pflege betagter Eltern verbessert werden soll. Am
                                                                           19. Juni 2012 hat die Kommission für soziale Si-
                Immerhin darf festgestellt werden, dass der Beruf          cherheit und Gesundheit des Ständerats dem Be-
                und die Pflege betagter Eltern zu keinem «echten»          schluss des Nationalrats zugestimmt. Es liegt nun
                Konflikt führen können. Denn während die Erzie-            an der Kommissionen für soziale Sicherheit und
                hung der Kinder von den Eltern persönlich erfüllt          Gesundheit des Nationalrats, die gesetzlichen
                werden muss, kann die Pflege der Eltern von einer          Grundlagen dafür zu erarbeiten, «um pflegenden
                geeigneten Betreuungsperson übernommen wer-                Angehörigen eine Betreuungszulage zukommen
                den.                                                       zu lassen».

                                                                           Nach den Vorstellungen der Initiantin der parla-
                Berechtigter Wunsch, die Eltern
                                                                           mentarischen Initiative «Betreuungszulage für
                persönlich zu pflegen
                                                                           pflegende Angehörige» soll die gesetzliche Zulage,
                Natürlich gibt es achtenswerte Gründe dafür, dass          die pflegenden Angehörigen ausgerichtet werden
                ein Arbeitnehmer seine Eltern persönlich pflegen           soll, ihrer Höhe nach kein Erwerbseinkommen,
                möchte. Nach Möglichkeit sollte einem solchen              sondern eine Form der Anerkennung bilden. Da-
                Wunsch eines Arbeitnehmers denn auch entspro-              durch unterscheidet sich die vorgesehene Zulage
                chen werden. Wenn ein Arbeitnehmer seine Eltern            klar von den bestehenden Kinder- und Ausbil-
                persönlich pflegen möchte, muss deshalb zusam-             dungszulagen, die den Zweck haben, zur Deckung
                men mit der Arbeitgeberin nach einer tragfähigen           eines vorübergehend erhöhten finanziellen Bedarfs
                Lösung gesucht werden. Denkbar sind verschiedene           beizutragen.
                Lösungen: Es kann ein unbezahlter Urlaub gewährt
                werden. Es kann das Arbeitspensum des Arbeitneh-           In der Schweiz kennt der Kanton Freiburg eine ge-
                mers reduziert werden. Es können die Arbeitszeiten         setzliche Zulage, die pflegenden Angehörigen aus-
                flexibilisiert werden. Es kann Homeoffice gestattet        gerichtet wird: Angehörigen, die in einem bedeuten-
                werden. Ergänzend kann zum Beispiel Job Sharing            den Umfang Pflegeleistungen erbringen, wird eine
                eingeführt werden. Bereits die Einführung von              so genannte Pauschalentschädigung in Höhe von
                Teamarbeit erleichtert die Vereinbarkeit des Berufs        25 Franken pro Tag ausgerichtet.

                82
Zahlreiche Instrumente                                    gen, gesellschaftliche Anerkennung findet. Arbeit-
vorhanden                                                 nehmer, die ihre Eltern pflegen, verdienen kein Mit-
                                                          leid, sondern Bewunderung. Wer die Leistung von
Auch wenn es in der Schweiz keine eigenständige           Arbeitnehmern, die ihre Eltern pflegen, mit einer
Pflegeversicherung gibt, hat die Finanzierung der         gesetzlichen Zulage anerkennen möchte, der über-
Pflege hilfloser Personen eine ausführliche gesetzli-     schätzt jedoch die Symbolkraft von Gesetzen. Die
che Regelung gefunden. So besteht unter Umstän-           Einführung einer gesetzlichen Zulage hätte parado-
den ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.         xerweise sogar zur Folge, dass die Aufopferung von
Mit der Hilflosenentschädigung kann eine hilflose         Arbeitnehmern, die ihre Eltern pflegen, weniger An-
Person beispielsweise einen Angehörigen für Pflege-       erkennung fände. Freiwilligenarbeit ist nun einmal
leistungen entschädigen. Freilich ist die Hilflosenent-   nur so lange ehrenhaft, als sie tatsächlich freiwillig
schädigung nicht derart hoch, dass einem Angehöri-        erfolgt.
gen ein bedeutender Lohnausfall vollständig ersetzt
werden könnte.                                            Der Paradoxie, dass die Aufopferung von Arbeit-
                                                          nehmern, die ihre Eltern pflegen, weniger Aner-
Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen              kennung fände, könnte nur mit einer stetigen Er-
bestehen allerdings verschiedene zusätzliche Inst-        höhung der gesetzlichen Zulage entgegengewirkt
rumente: Nach der aargauischen Verordnung                 werden. Die Erhöhung liesse sich auch ohne weite-
über die Vergütung von Krankheits- und Behinde-           res begründen: Für die Bemessung der Höhe ge-
rungskosten bei den Ergänzungsleistungen kann             setzlicher Zulagen, mit denen die Leistung be-
ein Angehöriger, der eine hilflose Person pflegt,         stimmter Personen anerkannt werden, kann allein
für seinen effektiven oder auch nur hypotheti-            das Verhältnismässigkeitsprinzip einen Massstab
schen Erwerbsausfall entschädigt werden. Ausser-          bilden. Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist aber
dem besteht unter Umständen ein Anspruch auf              derart konturlos, dass es für die Begrenzung der
Anrechnung einer Betreuungsgutschrift. Diese              Höhe der Zulagen keine erkennbaren Anhalts-
wirkt sich auf die Höhe einer späteren AHV-Rente          punkte liefert.
aus. Im Übrigen leistet die AHV Beiträge an Orga-
nisationen wie Pro Senectute, die beispielsweise          In den Blickpunkt gerät deshalb die Frage, wie die
Angehörige von pflegebedürftigen Personen be-             gesetzliche Zulage finanziert werden soll. Darüber
rät.                                                      hat sich die Initiantin der parlamentarischen Initiative
                                                          «Betreuungszulage für pflegende Angehörige» bis-
                                                          her ausgeschwiegen. Und dies, obwohl der Zürcher
Symbolische Gesetze?
                                                          Nationalrat Jürg Stahl (SVP) in der parlamentarischen
Die gesetzlichen Grundlagen, um pflegende Ange-           Beratung darauf hingewiesen hat, dass es sich bei
hörige entschädigen zu können, sind in der letzten        der Frage der Finanzierung um ein «wesentliches
Zeit in verschiedener Hinsicht ausgebaut worden.          Element» handelt.
Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung, die zur
Revision des aargauischen Pflegegesetzes geführt
                                                          Suche nach kreativen Lösungen
hat, ist beispielsweise die Möglichkeit geschaffen
worden, eine Hilflosenentschädigung auch dann             Damit der Beruf und die Pflege betagter Eltern un-
auszurichten, wenn die Hilflosigkeit bloss einen          ter einen Hut gebracht werden können, sind krea-
leichten Grad erreicht.                                   tivere Lösungen als die Einführung einer symboli-
                                                          schen gesetzlichen Zulage erforderlich. Vielleicht
Die Aargauische Industrie- und Handelskammer ist          lohnt sich für einmal der Blick über die Grenze?
der Ansicht, dass mittlerweile genügend gesetzliche       Beispielsweise in Deutschland verhält es sich so,
Grundlagen vorhanden sind, um pflegende Ange-             dass der Staat der Arbeitgeberin ein zinsloses Dar-
hörige zu entschädigen. Namentlich eine symboli-          lehen geben kann, mit dem die Arbeitgeberin dem
sche gesetzliche Zulage, die pflegenden Angehöri-         Arbeitnehmer einen Teil des Lohns auch in Zeiten,
gen ausgerichtet wird, erweist sich deshalb als           in denen der Arbeitnehmer seine Eltern pflegt,
überflüssig.                                              ausrichten kann. Die Rückzahlung des Darlehens
                                                          erfolgt sodann über Lohnabzüge, welche die Ar-
Selbstverständlich ist es wünschenswert, dass die         beitgeberin vornimmt, sobald die so genannte Fa-
Leistung von Arbeitnehmern, die ihre Eltern pfle-         milienpflegezeit beendet ist.

                                                                                                            83
Schuldenbremse auch für Sozialversicherungen
                             von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau

SOZIALE SICHERHEIT                                                             Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt seine Aufgaben – allen
                                                                               Unkenrufen zum Trotz – insgesamt gut. Es trägt damit zur Stabiltät bei und
                                                                               bildet die Grundlage für unsere relativ liberalen Arbeitsmarktregulierungen.
                                                                               Die zukünftige Entwicklung der finanziellen Lage des Systems gibt aber zu Be-
                                                                               sorgnis Anlass. Aus unserer Sicht drängt sich die Einführung einer Schulden-
                                                                               bremse auch hier auf, nachdem sich eine solche bei den Bundesfinanzen als er-
                                                                               folgreich erweist.

                             Die Schulden des Bundes konnten nach dem Inkraft-                                                                                       Eine Grundregel definiert das Ziel (zum Beispiel
                                                                                                                                                                    	
                             treten der Schuldenbremse 2003 deutlich reduziert                                                                                        eine ausgeglichene Rechnung).
                             werden. Dieses Instrument war seinerzeit mit einer                                                                                      Eine Steuerungsregel definiert die Mindestanfor-
                                                                                                                                                                    	
                             Ja-Mehrheit von 85 Prozent und einer deutlichen                                                                                          derungen, die eingehalten werden müssen (zum
                             Mehrheit in allen Kantonen gutgeheissen worden.                                                                                          Beispiel bezüglich Fondsbestand, Defizit oder Ver-
                                                                                                                                                                      schuldungsniveau).
                                                                                                                                                                     	 Sanktionsregel definiert die Massnahmen, die
                                                                                                                                                                      Eine
                             Schulden der Sozialversicherungen
                                                                                                                                                                      eingeleitet werden, wenn die Steuerungsregel
                             drohen aus dem Ruder zu laufen
                                                                                                                                                                      Handlungsbedarf anzeigt. Die Sanktionsregel um-
                             Verschiedene Sozialversicherungszweige befinden                                                                                          fasst typischerweise folgende Elemente:
                             sich bereits heute in finanzieller Schieflage. Die Pers-                                                                               	 a)  erpflichtung des Bundesrats, innert festgeleg-
                                                                                                                                                                         V
                             pektiven des Bundes prognostizieren für die kom-                                                                                            ter Frist eine Sanierungsvorlage auszuarbeiten
                             menden Jahrzehnte einen dramatischen Anstieg der                                                                                            und dem Parlament zu unterbreiten.
                             Verschuldung der Sozialversicherungen:                                                                                                 	 b) ofortmassnahmen, die in der Übergangszeit
                                                                                                                                                                         S
                                                                                                                                                                         eine finanzielle Verschlechterung verhindern.
                             Schuldenentwicklung der Schweiz 2009– 2060
                             Schuldenquote in Prozent des BIP
                                                                                                                                                                    Die Sofortmassnahmen werden nur solange ange-
                             140%
                                                                                                                                                                    wendet, bis die in der Steuerungsregel definierten
                             120%                                                                                                                                   Mindestanforderungen wieder eingehalten werden.
                             100%                                                                                                                                   Sofortmassnahmen bezwecken somit nicht die Sanie-
                              80%                                                                                                                                   rung, sondern die Sicherung des betreffenden Sozial-
                              60%                                                                                                                                   werks für die Zeit, bis eine Sanierungsreform greift.
                              40%
                              20%                                                                                                                                   Darstellung der Funktionsweise einer fiktiven
                                                                                                                                                                    Stabilisierungsregel
                               0%
                                                                                                                                                                    Kapitalbestand einer Sozialversicherung in Prozent einer
                                     2009

                                            2012

                                                   2015

                                                          2018

                                                                 2021

                                                                        2024

                                                                               2027

                                                                                      2030

                                                                                              2033

                                                                                                     2036

                                                                                                            2039

                                                                                                                   2042




                                                                                                                                                             2060
                                                                                                                          2045

                                                                                                                                 2048

                                                                                                                                        2051

                                                                                                                                               2054

                                                                                                                                                      2057




                                                                                                                                                                    Jahresausgabe
                                Kantone                   Gemeinden                          Bund                  Sozialversicherungen
                                                                                                                                                                    100%
                                                                                                      Quelle:
                             EFV (2012). Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2012.                                                        90%
                                                                                                                                                                                                              4. Aussetzen der Sofortmassnahmen
                                                                                                                                                                     80%
                             Interventionsregeln für die Sozial-                                                                                                     70%
                                                                                                                                                                                                1. Sanktionsregel greift
                                                                                                                                                                                                         2. Sofortmassnahme
                                                                                                                                                                                                             bremst
                             werke sind sinnvoll                                                                                                                     60%
                                                                                                                                                                     50%
                             Heute in der Schweiz bekannte Schuldenbremsen                                                                                           40%
                                                                                                                                                                                                                            3. Inkrafttreten Revision
                                                                                                                                                                     30%
                             bei den Sozialversicherungen (z.B. in der Arbeitslo-                                                                                    20%
                             senversicherung) sind Interventionsregeln. Sie legen                                                                                    10%
                             fest, wann Stabilisierungs- oder Reformprozesse aus-                                                                                     0%
                                                                                                                                                                           2012


                                                                                                                                                                                  2014


                                                                                                                                                                                         2016


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                                                                                                                                                                                                       2020


                                                                                                                                                                                                                2022


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                                                                                                                                                                                                                                                2030


                                                                                                                                                                                                                                                        2032




                             gelöst werden und beinhalten Massnahmen zur Kor-
                             rektur einer Fehlentwicklung für die Übergangszeit.                                                                                         ohne Interventionsmechanismus                 Schwellenwert
          AZB 5000 Aarau 1

           CH5000 Aarau 1




                                                                                                                                                                                                                                Quelle: economiesuisse.
                             Jede Sozialversicherung ist unterschiedlich aufgebaut
             PP/Journal




                             und braucht deshalb eine speziell zugeschnittene In-
                             terventionsregel. Konzeptionell sind die Regeln je-                                                                                    Die Einführung einer Schuldenbremse für Sozialversi-
                             doch ähnlich. Sie enthalten folgende Elemente:                                                                                         cherungen verdient aus Sicht der AIHK Unterstützung.

                             84

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  • 1. Nr. 11 von 12 November 2012 · 94. Jahrgang Geschäftsstelle Entfelderstrasse 11 5001 Aarau Telefon 062 837 18 18 info@aihk.ch www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt für die Mitglieder der AIHK M I T T E I L U N G E N Gegenvorschlag ist einschneidend aber akzeptabel von Marco Caprez, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau Wie in den Oktober-Mitteilungen ausführlich dargelegt, hält die «Abzockerinitia- INDIREKTER GEGEN- tive» nur bedingt, was sie suggeriert. Sollte die Initiative vom Volk angenommen VORSCHLAG ZUR «ABZOCKERINITIATIVE» werden, so wird es weiterhin Millionenboni geben. Zudem werden Unternehmen durch starre Bestimmungen unnötig in ihrer wirtschaftlichen Unternehmenstätig- keit eingeschränkt. Umso mehr sollte die Initiative abgelehnt werden, weil nach Ablauf der Referendumsfrist ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft treten könn- te, der zwar einschneidend, aber dennoch mehrheitlich wirtschaftsfreundlich ist. indirekte Gegenvorschlag hinfällig und die Initiative Der indirekte Gegenvorschlag ist besser muss vom Parlament auf Gesetzesstufe umgesetzt als die «Abzockerinitiative», weil er: werden. hält, was er verspricht; nicht übers Ziel hinausschiesst; Erst bei Ablehnung der Initiative wird der indirekte Ge- Grundanliegen der Initiative aufnimmt; die genvorschlag im Bundesblatt publiziert. Mit der Publi- auf unsinnige Forderungen verzichtet; kation beginnt die Referendumsfrist zu laufen. Nach Mitwirkungsrechte der Aktionäre angemes- die Ablauf der Referendumsfrist wird der indirekte Gegen- sen berücksichtigt; vorschlag auf Gesetzesstufe in Kraft treten. Ein allfälli- dank des Vergütungsreglements transparenter ges Referendum erscheint aufgrund der erwähnten als die Initiative ist und schon bald in Kraft treten könnte. Zahlen aber sehr unwahrscheinlich. So hat etwa eco- nomiesuisse öffentlich erklärt, kein Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag ergreifen zu wollen. Über welche Vorlage werden wir am 3. März 2013 abstimmen? Inhaltliche Unterschiede Am 16. März 2012 verabschiedete die Bundesver- sammlung einen indirekten Gegenvorschlag zur so Im Gegensatz zur Initiative, die ausschliesslich Be- genannten «Abzockerinitiative», welcher im Natio- stimmungen für börsenkotierte Unternehmen nalrat mit 193:0 und im Ständerat mit 42:1 (einzige beinhaltet, hätte der indirekte Gegenvorschlag teil- Gegenstimme vom Initianten und Ständerat Thomas weise auch Auswirkungen auf nicht börsenkotierte Minder) angenommen wurde. Unternehmen. Nachfolgend sollen die Grundpfeiler des Gegenvorschlags näher erläutert werden: Das Stimmvolk wird am 3. März 2013 über Minders «Abzockerinitiative» urteilen. Über den indirekten 1. Die Vergütungsprinzipien eines Unternehmens sollen Gegenvorschlag wird an diesem Datum nicht abge- in einem Vergütungsreglement festgehalten werden. stimmt. Nimmt das Volk die Initiative an, so wird der Im Reglement wird zwischen einer Grundvergütung 77
  • 2. und zusätzlichen leistungs- und erfolgsabhängigen senkotierten Gesellschaft soll neu durch die General- Komponenten unterschieden. Die Generalversamm- versammlung gewählt werden, es sei denn, die lung muss das Vergütungsreglement und dessen Än- Statuten sehen den Verwaltungsrat dafür vor. Die derungen zwingend genehmigen. Die «Abzocker- «Abzockerinitiative» sieht zwingend die jährli- initiative» verlangt kein Vergütungsreglement, che Wahl des Verwaltungsrates sowie des Prä- sondern starre statutarische Bestimmungen. sidenten vor. 2. Der Verwaltungsrat hat jährlich einen Vergütungs- 7. Die Depot- und Organvertretung werden abge- bericht zu erstellen, in dem er Rechenschaft über das schafft. Die Rechte des Stimmrechtsvertreters werden Vergütungsreglement abzulegen hat. Nebst diesem zumindest bei börsenkotierten Gesellschaften detail- Rechenschaftsteil umfasst der Vergütungsbericht lierter geregelt. Hat der Stimmrechtsvertreter bspw. auch einen Transparenzteil. Im Transparenzteil sind keine Weisungen zu angekündigten Traktanden er- die effektiv geleisteten Vergütungen an den Verwal- halten, so muss er sich zwingend der Stimme enthal- tungsrat, die Geschäftsleitung und den Beirat offen ten und darf nicht – wie nach aktueller Rechtslage – zu legen. Die «Abzockerinitiative» verlangt hin- gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates stimmen. gegen keinen Vergütungsbericht. 8. Die Generalversammlung soll den heutigen Be- 3. Die Generalversammlung hat jährlich zwingend dürfnissen angepasst werden. Die Einladung zur Ge- die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäfts- neralversammlung kann dem Aktionär neu auch leitung und des Beirats zu genehmigen. Ein solcher elektronisch zugestellt werden. Ferner können die Beschluss ist grundsätzlich bindend. Dem Beschluss Statuten vorsehen, dass Aktionäre ihre Rechte aus über die Vergütungen der Geschäftsleitung kommt der Distanz auf elektronischem Weg ausüben. Neu ausnahmsweise konsultative Wirkung zu, sofern die können Generalsversammlungen ausschliesslich auf Statuten dies vorsehen. Die erwähnte Regelung gilt elektronischem Weg und ohne Tagungsort durchge- für sämtliche Aktiengesellschaften, weshalb sie auch führt werden. Die «Abzockerinitiative» verlangt unmittelbare Auswirkungen auf KMU hat. Die «Ab- zwingend, dass Aktionäre elektronisch fernab- zockerinitiative» verlangt eine jährliche Abstim- stimmen können. mung über sämtliche Vergütungen, auch über diejenigen an die Geschäftsleitung. 9. Vorsorgeeinrichtungen werden verpflichtet, ihre Stimmrechte auszuüben, sofern dies möglich ist. Zu- 4. Abgangsentschädigungen und Zahlungen im Vor- dem müssen sie offenlegen, wie sie gestimmt ha- aus («goldene Fallschirme») sind grundsätzlich unzu- ben. Die «Abzockerinitiative» sieht eine zwin- lässig, soweit keine begründete Ausnahme bean- gende Stimmpflicht vor. tragt wurde. Antrittsprämien sind hingegen möglich, sofern sie im Vergütungsreglement vorgesehen sind. 10. Der indirekte Gegenvorschlag enthält im Gegen- Die «Abzockerinitiative» verlangt ein absolu- satz zur Initiative keine neuen Strafbestimmungen. tes gesetzliches Verbot von Abgangsentschä- digungen und Vergütungen im Voraus. Gegenvorschlag besser als Initiative 5. Die Rückerstattungsklage wird griffiger ausgestal- In der heutigen, globalisierten Wirtschaft braucht es tet. Die Rückforderung exzessiver Vergütungen soll globale Regelungen. Nationale Lösungen bringen erleichtert werden, sofern ein offensichtliches Miss- wenig. So würde bspw. die Forderung nach einem verhältnis zwischen Leistung der Gesellschaft und Verbot von «Abgangs- oder anderen Entschädigun- der erbrachten Gegenleistung besteht. gen» Schweizer Unternehmen gegenüber dem Aus- land benachteiligen: Während ausländische Firmen 6. Die Mitglieder des Verwaltungsrats von börsenko- (auch an ihren Standorten in der Schweiz) nach wie tierten Gesellschaften werden jährlich durch die Ge- vor solche Entschädigungen anbieten könnten, wäre neralversammlung gewählt, sofern die Statuten dies den Schweizer Unternehmen untersagt. Damit nichts anderes bestimmen. Eine Amtsdauer darf je- würden wir uns unnötig selber benachteiligen. doch drei Jahre nicht übersteigen. Bei Gesellschaf- ten, die nicht an einer Börse kotiert sind, werden die Obwohl auch der indirekte Gegenvorschlag Ab- Mitglieder für eine Dauer von drei Jahren bzw. maxi- gangsentschädigungen und Zahlungen im Voraus mal sechs Jahren gewählt. Der Präsident einer bör- grundsätzlich verbietet, können trotzdem begründe- 78
  • 3. te Ausnahmen beantragt werden, sofern sie im Inte- nen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden die resse der Gesellschaft sind und die Generalversamm- Anliegen der Initiative auf eine praxistaugliche und lung ihnen zustimmt. Solche Bestimmungen sind mehrheitlich wirtschaftsverträgliche Weise gelöst. zwar einschneidende Bestimmungen für den Wirt- Der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe wahrt die un- schaftsstandort Schweiz. Im Gegensatz zur Initiative ternehmerische Freiheit. Er vollbringt nämlich den bleibt die unternehmerische Freiheit jedoch gröss- Spagat zwischen den Anliegen der Unternehmen an tenteils gewahrt und die Mitwirkungsmöglichkeiten genügender Flexibilität mit denen der Aktionäre der Aktionäre werden angemessen berücksichtigt. In nach angemessenen Mitwirkungsmöglichkeiten diesem Zusammenhang gilt es ferner besonders das grösstenteils. Ganz im Gegensatz zur «Abzockerini- Vergütungsreglement hervorzuheben, das den Akti- tiative», die übers Ziel hinausschiesst. Unsinnige For- onären die Möglichkeit einräumt, ein auf die Bedürf- derungen wie die zwingende Strafbarkeit für die nisse der Gesellschaft massgeschneidertes Konzept Verletzung aktienrechtlicher Bestimmungen gehören zu entwerfen. Durch ein Reglement dürfte auch die nicht ins Aktienrecht bzw. in unsere Verfassung. Transparenz gefördert werden. Schliesslich tun die Stimmenden gut daran, das emo- Schliesslich wäre der indirekte Gegenvorschlag auf tionale Thema sachlich anzugehen und sich nicht Gesetzesstufe schneller umsetzbar. Es ist nämlich von allzu vielen Emotionen leiten zu lassen. Natürlich eher unwahrscheinlich, dass das Parlament bei einer mögen Millionenboni übermässig oder ungerecht allfälligen Umsetzung der Initiative auf Gesetzesstu- erscheinen. Gewiss hat das Parlament auch keine fe wesentlich schneller agieren wird, gilt es doch Meisterleistung im vorliegenden Gesetzgebungsver- zahlreiche Details abschliessend umzusetzen. fahren abgeliefert. Nichtsdestotrotz resultierte aus einem demokratischen Verfahren ein guter Geset- zesvorschlag, der von Parteien sämtlicher politischer Fazit Couleurs getragen wird. Dieser indirekte Gegenvor- Aus Sicht der AIHK sollen Löhne für alle Mitarbeiter schlag greift schneller und ist die bessere Lösung. Die grundsätzlich frei verhandelbar sein und durch den AIHK empfiehlt ihren Mitgliedern somit, am 3. März Wettbewerb beeinflusst werden. Einschränkungen 2013 ein Nein zur «Abzockerinitiative» in die Urne sollen nur soweit erfolgen, als «Lohnexzesse» im zu legen. Eine gute Alternative steht mit dem indi- Management nicht anders vermieden werden kön- rekten Gegenvorschlag bereit. Studie zeigt Risiken der Energiewende auf von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau In seiner Energiestrategie 2050 geht der Bundesrat von einer sinkenden Strom- ENERGIEPOLITIK nachfrage ab 2020 aus. Was passieren könnte, wenn diese Prognose nicht eintrifft, untersuchte eine neue Studie des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel AG (IWSB). Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass sich die Energiekosten der Wirtschaft verdoppeln bis verdreifachen werden. Zudem sei absehbar, dass der Ausstieg aus der Kernenergie die Abhängigkeit von Gas enorm erhöhen werde und bis zum Jahr 2050 zu einer Versiebenfachung des Gasimports führen könnte. Letztes Jahr haben der Bundesrat und das Parlament Bundesrat geht davon aus, dass der Stromverbrauch den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Dies bis 2020 «stabilisiert» werden kann und dass dieser bedeutet, dass 40 Prozent der heutigen Strompro- danach sinken wird. Was passieren könnte, wenn duktion ersetzt werden müssen. Den Ersatz der nuk- diese Prognose nicht eintrifft, zeigt eine neue Studie learen Stromproduktion will der Bundesrat mit einem des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel AG (IWSB). ersten Massnahmenpaket seiner Energiestrategie 2050 angehen. So soll der Energie- und Stromver- Steigende Bedeutung von Gas brauch pro Person gesenkt, die Energieeffizienz ge- steigert und der Zubau erneuerbarer Energien mittels Für die Studie wurden Daten der Internationalen enormer finanzieller Förderung erhöht werden. Der Energieagentur (IEA) und von Swisspower, dem 79
  • 4. Grafik 1: Steigender Gasimportbedarf Importbedarf 2009: 925 PJ 285 521 6 113 Rohöl und Erdölprodukte Gas Kohle Kernbrennstoffe Zubaustrategie: Zubaustrategie: Zubaustrategie: «foss-zentral und EE» «foss-dezentral und EE» «Erneuerbare Energien» Importbedarf: 340 PJ Importbedarf: 315 PJ Importbedarf: 242 PJ 3 3 3 126 126 113 126 211 186 Rohöl und Erdölprodukte Gas Kohle Erklärung: Die Grafik zeigt den Importbedarf 2009 (oben) und 2050 (unten) im Szenario «neue Energiepolitik» (in PJ). EE= Erneuerbare Energien, PJ = Peta Joule. Datenquelle: oben: BFE (2010); unten: BFE (2011) und Berechnungen des IWSB. Grafik: IWSB. Verband der städtischen Elektrizitätswerke, verwen- ie Lagerungsmöglichkeiten von Erdgas sind D det. Beide Organisationen gehen von einer steigen- schlechter als bei anderen Energieträgern. den Stromnachfrage aus. as wird fast ausschliesslich mittels Pipelines durch G eine Vielzahl von Ländern geleitet. Dieser Trans- Die Entscheidungsgrundlage des Bundesrates zeigt in portweg erscheint als eher problematisch. verschiedenen Szenarien den Energieverbrauch bis ie Berechnung zweier auf der Entscheidungs- D zum Jahr 2050 auf. Aufgrund dieser Grundlage stellt grundlage des Bundesrates basierender Szenarien die Studie den Energiemix der Schweiz von heute und ergab, dass sich die Energiekosten für Unterneh- in der Zukunft dar. Dabei wird klar, dass in den nächs- men bis zum Jahr 2050 verdoppeln könnten. ten Jahrzehnten die Bedeutung des Gases im Energie- ie Berechnung eines Alternativszenarios ergab D mix zunehmen wird. Verstärkt wird der Effekt zudem, sogar eine Verdreifachung der inflationsbereinig- wenn weniger auf Stromimporte gesetzt werden soll- ten Energiekosten. te. Zur Bewertung der Versorgungssicherheit analy- a die zukünftige Preisentwicklung von Energieträ- D sierten die Autoren der Studie, Dr. Lukas Mohler, Dr. gern mit grosser Unsicherheit verbunden ist, wären Patrick Koch und Sebastian Deininger, ausserdem die auch noch gravierendere Auswirkungen denkbar. Herkunft der Rohstoffimporte. Schlussendlich wurden die zukünftigen Energiekosten der Wirtschaft und Versorgungssicherheit gefährdet verschiedener Branchen dargestellt. Die Studie zeigt, dass die Energiestrategie des Bun- desrates mit enormen Risiken verbunden ist und den Fazit der Studie Wirtschaftsstandort Schweiz erheblich schwächen ird in der Schweiz auf fossile Stromproduktion W könnte. Sie könnte die Versorgungssicherheit ge- gesetzt, ist eine Verdreifachung der notwendigen fährden und würde zu einer verschärften Auslandab- Gasimporte möglich. hängigkeit führen. Die ausführliche Studie «Die ächst zudem aufgrund des Wirtschafts- und Be- W Energiestrategie des Bundesrates: Auswirkungen völkerungswachstums die Energienachfrage, ist auf Energiemix, Versorgungssicherheit und Energie- eine Verfünf- bis Versiebenfachung der notwendi- kosten der Wirtschaft» wurde von economiesuisse gen Gasimporte möglich. in Auftrag gegeben und kann hier heruntergeladen ie grossen Gasvorkommen verteilen sich auf we- D werden: nige Länder. Die meisten dieser Länder werden als http://www.iwsb.ch/fileadmin/dokumente/studien/ politisch wenig stabil eingeschätzt. de/IWSB_Gutachten_Energiemix.pdf. 80
  • 5. Wirtschaftsfreundliche Politik ist gefragt! von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau Die Wahlen für Aargauer Regierung und Parlament der nächsten Legislatur sind WAHLEN VOM vorbei. Während noch die letzten Wahlplakate abgeräumt werden, zieht die 21. OKTOBER 2012 AIHK Bilanz: Aus unserer Sicht sind die Wahlresultate für den Standort Aargau positiv. In der Regierung ist die bürgerliche Mehrheit klar und auch im Grossen Rat sind die wirtschaftsfreundlichen Kräfte stark. Gelegenheiten, ihre tatsächli- che Wirtschaftsfreundlichkeit unter Beweis zu stellen, werden sich in der neuen Legislatur sowohl dem Regierungsrat als auch dem Grossen Rat bieten. Erstmals fanden die Wahlen für Parlament und Re- Mit dem Resultat der diesjährigen Grossratswahlen gierung am gleichen Termin statt. Auch wenn trotz- sind wir insgesamt zufrieden. Der wirtschaftsfreund- dem keine höhere Wahlbeteiligung zu verzeichnen liche Teil des Parlaments wurde gestärkt. war, ist die Zusammenlegung sinnvoll. Sie erleich- tert nicht nur den Parteien die Arbeit und senkt die Wirtschaftsfreundliche Politik Kosten. Das Gleiche gilt auch für den Staat. Der schafft Wohlstand für alle gleichzeitige Entscheid über die Zusammensetzung von Exekutive und Legislative ist auch mit Blick auf Eine positive wirtschaftliche Entwicklung kommt al- die Meinungsbildung der Wahlberechtigten einfa- len Einwohnerinnen und Einwohnern zugute. Opti- cher. male Standortfaktoren wie die gute Erreichbarkeit, die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte oder Die Einführung eines Quorums bei den Grossrats- gesunde Staatsfinanzen bei einer moderaten steuer- wahlen wurde von der AIHK seit der Umstellung des lichen Belastung bilden die Grundlage dafür. Wahlsystems auf den «Doppelten Pukelsheim» ge- fordert. Dank dieser nun umgesetzten Neuerung Dafür müssen Regierung und Parlament gute Rah- konnte die Zersplitterung des Parlaments etwas ge- menbedingungen schaffen bzw. erhalten. Hausge- bremst werden. Die Zahl der im Parlament vertrete- machte Nachteile können wir uns im harten internati- nen Parteien sank wenigstens wieder auf 9 (2009 onalen Wettbewerb nicht leisten. Die AIHK freut sich, waren es noch 10, 2005 erst 6). Die bürgerlichen wenn jede Politikerin und jeder Politiker diesem bei Regierungsparteien verfügen über 86 der 140 Sitze den anstehenden Entscheiden in der noch laufenden (gleich viele wie 2009, 2005 waren es noch 96), sie- wie der neuen Amtsperiode Rechnung trägt. Daran he Tabelle unten. werden sie bei den nächsten Wahlen zu messen sein. Grossratswahlen Mandatsverteilung nach Parteien, 1953 – 2013 Jahr SVP SP CVP FDP Grüne EVP SD EDU BDP GLP FPS LdU Übrige Total 1953 30 65 49 42 0 4 0 0 0 0 0 8 2 200 1957 29 66 50 39 0 5 0 0 0 0 0 9 2 200 1961 28 64 47 41 0 5 0 0 0 0 0 8 7 200 1965 30 61 46 43 0 5 0 0 0 0 0 7 8 200 1969 30 57 47 40 0 4 0 0 0 0 0 12 10 200 1973 30 46 54 41 0 8 10 0 0 0 0 9 2 200 1977 29 51 45 46 0 8 10 0 0 0 0 11 0 200 1981 34 51 50 48 0 10 0 0 0 0 0 7 0 200 1985 32 44 48 52 5 9 3 0 0 0 0 6 1 200 1989 34 37 42 45 11 9 3 0 0 0 12 6 1 200 1993 36 44 35 41 7 8 3 0 0 0 19 5 2 200 1997 47 48 37 40 6 8 7 1 0 0 4 2 0 200 2001 72 36 32 40 7 8 4 0 0 0 1 0 0 200 2005 46 30 26 24 7 7 0 0 0 0 0 0 0 140 2009 45 22 21 20 13 6 2 2 4 5 0 0 0 140 2013 45 22 19 22 10 6 0 2 6 8 0 0 0 140 Quelle: https://www.ag.ch/de/dfr/statistik/statistische_daten/oeffentliche_statistik/politik/politik_1.jsp 81
  • 6. Gesellschaftliche Anerkennung durch gesetzliche Zulagen? von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau SOZIALPOLITIK Am 8. März 2012 hat der Nationalrat beschlossen, gesetzliche Grundlagen dafür zu erarbeiten, damit Personen, die ihre Angehörige pflegen, eine Betreuungs- zulage erhalten können. Die Zulage soll kein Erwerbseinkommen, sondern eine Anerkennung für die geleistete Arbeit bilden. Zur Unterstützung von Personen, die ihre Angehörigen pflegen, sind bereits zahlreiche Instrumente vorhanden. Eine symbolische gesetzliche Zulage ist deshalb überflüssig. Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, ist ge- mit der Pflege betagter Eltern. Dass die Arbeitgebe- wiss keine leichte Aufgabe. Ein Patentrezept gibt es rin bei der Anordnung von Überstunden auf familiä- nicht. Strenge Anforderungen des Berufs können die re Verpflichtungen Rücksicht nehmen muss, ver- Vereinbarkeit erschweren. Die Erfüllung familiärer steht sich von selbst. Pflichten kann im Einzelfall sogar zur Aufgabe des Berufs zwingen. Betreuungszulagen für Ange- hörige? Konfliktpotential besteht an mehrere Stellen: Im Fo- kus der intensiv geführten Diskussion steht immer Am 8. März 2012 hat der Nationalrat einer parla- noch die Frage nach der Vereinbarkeit des Berufs mit mentarischen Initiative der St. Galler Nationalrätin der Erziehung kleiner Kinder. Beachtung verdient Lucrezia Meier-Schatz (CVP) Folge gegeben, mit aber auch die Frage nach der Vereinbarkeit des Be- welcher die Vereinbarkeit des Berufs mit der rufs mit der Pflege betagter Eltern. Pflege betagter Eltern verbessert werden soll. Am 19. Juni 2012 hat die Kommission für soziale Si- Immerhin darf festgestellt werden, dass der Beruf cherheit und Gesundheit des Ständerats dem Be- und die Pflege betagter Eltern zu keinem «echten» schluss des Nationalrats zugestimmt. Es liegt nun Konflikt führen können. Denn während die Erzie- an der Kommissionen für soziale Sicherheit und hung der Kinder von den Eltern persönlich erfüllt Gesundheit des Nationalrats, die gesetzlichen werden muss, kann die Pflege der Eltern von einer Grundlagen dafür zu erarbeiten, «um pflegenden geeigneten Betreuungsperson übernommen wer- Angehörigen eine Betreuungszulage zukommen den. zu lassen». Nach den Vorstellungen der Initiantin der parla- Berechtigter Wunsch, die Eltern mentarischen Initiative «Betreuungszulage für persönlich zu pflegen pflegende Angehörige» soll die gesetzliche Zulage, Natürlich gibt es achtenswerte Gründe dafür, dass die pflegenden Angehörigen ausgerichtet werden ein Arbeitnehmer seine Eltern persönlich pflegen soll, ihrer Höhe nach kein Erwerbseinkommen, möchte. Nach Möglichkeit sollte einem solchen sondern eine Form der Anerkennung bilden. Da- Wunsch eines Arbeitnehmers denn auch entspro- durch unterscheidet sich die vorgesehene Zulage chen werden. Wenn ein Arbeitnehmer seine Eltern klar von den bestehenden Kinder- und Ausbil- persönlich pflegen möchte, muss deshalb zusam- dungszulagen, die den Zweck haben, zur Deckung men mit der Arbeitgeberin nach einer tragfähigen eines vorübergehend erhöhten finanziellen Bedarfs Lösung gesucht werden. Denkbar sind verschiedene beizutragen. Lösungen: Es kann ein unbezahlter Urlaub gewährt werden. Es kann das Arbeitspensum des Arbeitneh- In der Schweiz kennt der Kanton Freiburg eine ge- mers reduziert werden. Es können die Arbeitszeiten setzliche Zulage, die pflegenden Angehörigen aus- flexibilisiert werden. Es kann Homeoffice gestattet gerichtet wird: Angehörigen, die in einem bedeuten- werden. Ergänzend kann zum Beispiel Job Sharing den Umfang Pflegeleistungen erbringen, wird eine eingeführt werden. Bereits die Einführung von so genannte Pauschalentschädigung in Höhe von Teamarbeit erleichtert die Vereinbarkeit des Berufs 25 Franken pro Tag ausgerichtet. 82
  • 7. Zahlreiche Instrumente gen, gesellschaftliche Anerkennung findet. Arbeit- vorhanden nehmer, die ihre Eltern pflegen, verdienen kein Mit- leid, sondern Bewunderung. Wer die Leistung von Auch wenn es in der Schweiz keine eigenständige Arbeitnehmern, die ihre Eltern pflegen, mit einer Pflegeversicherung gibt, hat die Finanzierung der gesetzlichen Zulage anerkennen möchte, der über- Pflege hilfloser Personen eine ausführliche gesetzli- schätzt jedoch die Symbolkraft von Gesetzen. Die che Regelung gefunden. So besteht unter Umstän- Einführung einer gesetzlichen Zulage hätte parado- den ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. xerweise sogar zur Folge, dass die Aufopferung von Mit der Hilflosenentschädigung kann eine hilflose Arbeitnehmern, die ihre Eltern pflegen, weniger An- Person beispielsweise einen Angehörigen für Pflege- erkennung fände. Freiwilligenarbeit ist nun einmal leistungen entschädigen. Freilich ist die Hilflosenent- nur so lange ehrenhaft, als sie tatsächlich freiwillig schädigung nicht derart hoch, dass einem Angehöri- erfolgt. gen ein bedeutender Lohnausfall vollständig ersetzt werden könnte. Der Paradoxie, dass die Aufopferung von Arbeit- nehmern, die ihre Eltern pflegen, weniger Aner- Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen kennung fände, könnte nur mit einer stetigen Er- bestehen allerdings verschiedene zusätzliche Inst- höhung der gesetzlichen Zulage entgegengewirkt rumente: Nach der aargauischen Verordnung werden. Die Erhöhung liesse sich auch ohne weite- über die Vergütung von Krankheits- und Behinde- res begründen: Für die Bemessung der Höhe ge- rungskosten bei den Ergänzungsleistungen kann setzlicher Zulagen, mit denen die Leistung be- ein Angehöriger, der eine hilflose Person pflegt, stimmter Personen anerkannt werden, kann allein für seinen effektiven oder auch nur hypotheti- das Verhältnismässigkeitsprinzip einen Massstab schen Erwerbsausfall entschädigt werden. Ausser- bilden. Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist aber dem besteht unter Umständen ein Anspruch auf derart konturlos, dass es für die Begrenzung der Anrechnung einer Betreuungsgutschrift. Diese Höhe der Zulagen keine erkennbaren Anhalts- wirkt sich auf die Höhe einer späteren AHV-Rente punkte liefert. aus. Im Übrigen leistet die AHV Beiträge an Orga- nisationen wie Pro Senectute, die beispielsweise In den Blickpunkt gerät deshalb die Frage, wie die Angehörige von pflegebedürftigen Personen be- gesetzliche Zulage finanziert werden soll. Darüber rät. hat sich die Initiantin der parlamentarischen Initiative «Betreuungszulage für pflegende Angehörige» bis- her ausgeschwiegen. Und dies, obwohl der Zürcher Symbolische Gesetze? Nationalrat Jürg Stahl (SVP) in der parlamentarischen Die gesetzlichen Grundlagen, um pflegende Ange- Beratung darauf hingewiesen hat, dass es sich bei hörige entschädigen zu können, sind in der letzten der Frage der Finanzierung um ein «wesentliches Zeit in verschiedener Hinsicht ausgebaut worden. Element» handelt. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung, die zur Revision des aargauischen Pflegegesetzes geführt Suche nach kreativen Lösungen hat, ist beispielsweise die Möglichkeit geschaffen worden, eine Hilflosenentschädigung auch dann Damit der Beruf und die Pflege betagter Eltern un- auszurichten, wenn die Hilflosigkeit bloss einen ter einen Hut gebracht werden können, sind krea- leichten Grad erreicht. tivere Lösungen als die Einführung einer symboli- schen gesetzlichen Zulage erforderlich. Vielleicht Die Aargauische Industrie- und Handelskammer ist lohnt sich für einmal der Blick über die Grenze? der Ansicht, dass mittlerweile genügend gesetzliche Beispielsweise in Deutschland verhält es sich so, Grundlagen vorhanden sind, um pflegende Ange- dass der Staat der Arbeitgeberin ein zinsloses Dar- hörige zu entschädigen. Namentlich eine symboli- lehen geben kann, mit dem die Arbeitgeberin dem sche gesetzliche Zulage, die pflegenden Angehöri- Arbeitnehmer einen Teil des Lohns auch in Zeiten, gen ausgerichtet wird, erweist sich deshalb als in denen der Arbeitnehmer seine Eltern pflegt, überflüssig. ausrichten kann. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt sodann über Lohnabzüge, welche die Ar- Selbstverständlich ist es wünschenswert, dass die beitgeberin vornimmt, sobald die so genannte Fa- Leistung von Arbeitnehmern, die ihre Eltern pfle- milienpflegezeit beendet ist. 83
  • 8. Schuldenbremse auch für Sozialversicherungen von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau SOZIALE SICHERHEIT Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt seine Aufgaben – allen Unkenrufen zum Trotz – insgesamt gut. Es trägt damit zur Stabiltät bei und bildet die Grundlage für unsere relativ liberalen Arbeitsmarktregulierungen. Die zukünftige Entwicklung der finanziellen Lage des Systems gibt aber zu Be- sorgnis Anlass. Aus unserer Sicht drängt sich die Einführung einer Schulden- bremse auch hier auf, nachdem sich eine solche bei den Bundesfinanzen als er- folgreich erweist. Die Schulden des Bundes konnten nach dem Inkraft- Eine Grundregel definiert das Ziel (zum Beispiel treten der Schuldenbremse 2003 deutlich reduziert eine ausgeglichene Rechnung). werden. Dieses Instrument war seinerzeit mit einer Eine Steuerungsregel definiert die Mindestanfor- Ja-Mehrheit von 85 Prozent und einer deutlichen derungen, die eingehalten werden müssen (zum Mehrheit in allen Kantonen gutgeheissen worden. Beispiel bezüglich Fondsbestand, Defizit oder Ver- schuldungsniveau). Sanktionsregel definiert die Massnahmen, die Eine Schulden der Sozialversicherungen eingeleitet werden, wenn die Steuerungsregel drohen aus dem Ruder zu laufen Handlungsbedarf anzeigt. Die Sanktionsregel um- Verschiedene Sozialversicherungszweige befinden fasst typischerweise folgende Elemente: sich bereits heute in finanzieller Schieflage. Die Pers- a) erpflichtung des Bundesrats, innert festgeleg- V pektiven des Bundes prognostizieren für die kom- ter Frist eine Sanierungsvorlage auszuarbeiten menden Jahrzehnte einen dramatischen Anstieg der und dem Parlament zu unterbreiten. Verschuldung der Sozialversicherungen: b) ofortmassnahmen, die in der Übergangszeit S eine finanzielle Verschlechterung verhindern. Schuldenentwicklung der Schweiz 2009– 2060 Schuldenquote in Prozent des BIP Die Sofortmassnahmen werden nur solange ange- 140% wendet, bis die in der Steuerungsregel definierten 120% Mindestanforderungen wieder eingehalten werden. 100% Sofortmassnahmen bezwecken somit nicht die Sanie- 80% rung, sondern die Sicherung des betreffenden Sozial- 60% werks für die Zeit, bis eine Sanierungsreform greift. 40% 20% Darstellung der Funktionsweise einer fiktiven Stabilisierungsregel 0% Kapitalbestand einer Sozialversicherung in Prozent einer 2009 2012 2015 2018 2021 2024 2027 2030 2033 2036 2039 2042 2060 2045 2048 2051 2054 2057 Jahresausgabe Kantone Gemeinden Bund Sozialversicherungen 100% Quelle: EFV (2012). Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2012. 90% 4. Aussetzen der Sofortmassnahmen 80% Interventionsregeln für die Sozial- 70% 1. Sanktionsregel greift 2. Sofortmassnahme bremst werke sind sinnvoll 60% 50% Heute in der Schweiz bekannte Schuldenbremsen 40% 3. Inkrafttreten Revision 30% bei den Sozialversicherungen (z.B. in der Arbeitslo- 20% senversicherung) sind Interventionsregeln. Sie legen 10% fest, wann Stabilisierungs- oder Reformprozesse aus- 0% 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 gelöst werden und beinhalten Massnahmen zur Kor- rektur einer Fehlentwicklung für die Übergangszeit. ohne Interventionsmechanismus Schwellenwert AZB 5000 Aarau 1 CH5000 Aarau 1 Quelle: economiesuisse. Jede Sozialversicherung ist unterschiedlich aufgebaut PP/Journal und braucht deshalb eine speziell zugeschnittene In- terventionsregel. Konzeptionell sind die Regeln je- Die Einführung einer Schuldenbremse für Sozialversi- doch ähnlich. Sie enthalten folgende Elemente: cherungen verdient aus Sicht der AIHK Unterstützung. 84