1. Wenn die eigene Institution
zum Tatort wird…
Fachtagung
Traumapädagogik in Bewegung
Ursula Enders
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
06.07.2013
2. Wenn Mädchen und Jungen heute nicht vor
sexuellem Missbrauch geschützt werden…
wenn heute betroffene Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene keine angemessene und
ausreichende Hilfe bekommen…
dann werden wir in 20 Jahren die heutigen Fälle
sexuellen Missbrauchs aufarbeiten müssen.
6. Vermutung oder Verdacht?
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden:
Abklärung eines Verdachts
Aufgabe von Schule und Jugendhilfe:
Abklärung einer Vermutung
Sicherstellung des Kindeswohls und Fürsorgepflicht
für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
9. Sexueller Missbrauch durch Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen wird strategisch
durch Grenzverletzungen vorbereitet.
Wenn es gelingt, Grenzverletzungen und
Übergriffe zu stoppen, wird sexueller
Missbrauch verhindert.
10. Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin hat
ein Recht auf Schutz vor Verleumdungen.
Grenzverletzungen/Übergriffe sachlich zu
benennen, ist keine Verleumdung und kein
Verrat, sondern Ausdruck fachlicher
Verantwortung für den Schutz von
Mädchen und Jungen.
12. Abklärung einer Vermutung
• Wissen über …
Täter und Täterinnen
institutionelle Dynamiken bei sexuellen
Grenzverletzungen
Risikofaktoren
13. Abklärung einer Vermutung
• Wissen über …
Hinweise von Mädchen und Jungen,
jungen Frauen und Männern
• Verhaltensweisen/-auffälligkeiten
• Aussagen
objektive Hinweise
(z.B. kinderpornografische Produkte, Eintragungen bei
Facebook, körperliche Spuren, Spuren auf Kleidung)
26. Beispiel:
Maske des Opfers (z.B. Missbrauch, Krankheit,
häusliche Gewalt)
Ein Arbeitsplatz ist
kein Therapieplatz.
Es ist die
Verantwortung von
Fachkräften, sich bei
persönlichen
Belastungen
professionelle Hilfe zu
holen.
27. Beispiel:
Maske des „armen Schluffen“ oder
„Dauerjugendlichen“
Männer und Frauen, die von
Erwachsenen nicht ernst
genommen werden, sind für
die pädagogische Arbeit nicht
geeignet!
38. Testrituale
Beispiel:
sexuell grenzverletzende Kleidung
(viel Haut, transparent, Genitalien abzeichnend… )
Mitarbeiter/innen tragen eine
ihrer pädagogischen Tätigkeit
entsprechende Kleidung, die
nicht zu einer Sexualisierung
der Atmosphäre beiträgt.
39. Verführen und Widerstand brechen
Probleme der Opfer regeln (z.B. Fehlverhalten
nicht bestrafen)
Opfern besonders hohen Status innerhalb der
Gruppe/der Institution vermitteln
Sonderrechte gewähren
51. Missbrauch in Institutionen
Belastungen der Opfer:
• öffentliche Opfer
• (sehr häufig) mehrere Kinder und/oder
Jugendliche in Handlungen verstrickt
• Schweigen, um Peergroup und/oder sich selbst
nicht zu „verraten“
53. Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle
Übergriffe in Institutionen
• nicht allein aus einer Täter/OpferKonstellation heraus
• immer eingebettet in die Struktur und das
System einer Institution
54. Missbrauch und institutionelle Strukturen
Risikofaktoren:
• geschlossene Systeme
• autoritäre und verwahrloste
Leitungsstrukturen
• schlechte/geringe Kooperation mit anderen
Institutionen
• unzureichende Trennung zwischen
privaten und beruflichen Kontakten
55. Missbrauch und institutionelle Strukturen
Risikofaktoren:
• unzureichende Verankerung der
Kinderrechte
• rigide oder diffuse institutionelle Regeln
• unzureichendes Beschwerdemanagement
• besonderer Status der Institution in der
Öffentlichkeit
• (z.B. Eliteinternat, Spitzensport)
56. Missbrauch und institutionelle Strukturen
Risikofaktoren:
• Missachtung der Grenzen zwischen den
Generationen
• konzeptionelle Mängel
traditionelle Mädchen- und Jungenbilder
rigide oder persönliche Grenzen missachtende
Sexualerziehung
keine/ kaum Prävention gegen sexualisierte Gewalt
• Vernachlässigung der
Jugendschutzbestimmungen
• Vernachlässigung des Opferschutzes bei
sexuellen Übergriffen