Erbschaftsteuerreform – Auswirkungen für Unternehmenserben
2013 4 tarifinfo
1. TARIFINFO der VKA
T ARIFVERHANDLUNGEN K RANKENHÄUSER
4/2013
VOM
7 . M ÄRZ 2 0 1 3
Tarifabschluss für die kommunale Krankenhäuser
In der Tarifrunde für die
Ärztinnen und Ärzte an
kommunalen
Krankenhäusern hat die VKA in
der fünften Verhandlungsrunde eine Einigung mit dem Marburger
Bund erzielt.
Nach dem Abschluss steigen die Entgelte um 2,6
Prozent ab Januar 2013
und um weitere 2,0 Prozent ab Januar 2014. Die
Bereitschaftsdienstentgelte
werden nicht erhöht.
Die Überschreitung der
wöchentlichen Arbeitszeit
nach Opt-Out, die der Marburger Bund gekündigt
hatte, bleibt weiterhin möglich. Allerdings sinkt hier
die mögliche durchschnittliche Arbeitszeit
auf 58 Stunden. Eine
absolute Begrenzung
der
wöchentlichen
Höchstarbeitszeit, so
wie dies der Marburger Bund gefordert
hatte, wurde nicht vereinbart. Zum Urlaubsanspruch haben die
Tarifvertragsparteien
eine Neuregelung getroffen.
Eckpunkte der Einigung
Lineare Entgelterhöhung um 2,6 Prozent ab 1. Januar
2013 und weitere 2,0 Prozent ab 1. Januar 2014.
Keine Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte. Dafür
steigt die Bewertung des Bereitschaftsdienstes beim
Freizeitausgleich, soweit dieser in die gesetzliche Ruhezeit fällt.
Neuer Urlaubsanspruch: 29 Urlaubstage; ab dem
7. Jahr Berufserfahrung: 30 Tage.
Bei der Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit
nach Opt-Out sinkt die mögliche wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit von derzeit 60 auf 58 Stunden.
Laufzeit: 23 Monate bis Ende November 2014.
Der Abschluss ist in der
Gesamtbetrachtung, insbesondere wegen der langen
Laufzeit, tragbar - so die
Einschätzung des Gruppenausschusses der VKA
für Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen bei
den Tarifverhandlungen in
Düsseldorf.
Die Einigung steht unter
Erklärungsfrist bis zum
23. März 2013. Zuvor tagt
am 20. März 2013 die Mitgliederversammlung der
VKA.
Die Bestandteile der Einigung
Neben der Frage der lineaEntgelt
ren Erhöhung waren vor
allem die massiven FordeDie Tabellenentgelte steirungen des Marburger
gen rückwirkend ab dem
Bundes zur Begrenzung
1. Januar 2013 um
der Arbeitszeit und des
2,6 Prozent und ab 1. JaBereitschaftsdienstes die
nuar 2014 um weitere 2,0
Knackpunkte
in
Prozent. Die sich
den Verhandlundaraus ergebenden
gen. Für Diskussi- Ein Plus des
Tabellen siehe Seionen sorgte auch Abschlusses ist die te 3.
die Höhe des Ur- lange Laufzeit. Sie
gibt Planungs► Die linearen
laubsanspruchs.
sicherheit.
Steigerungen
Die Tarifeinigung
sind, insbesondevom 6. März 2013
re im Hinblick auf
enthält folgende Bestanddie lange Laufzeit, insgeteile:
samt vertretbar. Der Marburger
Bund
hatte
6,0 Prozent für 12 Monate
gefordert. Nach der Einigung steigen die Entgelte
für diesen Zeitraum um
2,6 Prozent.
Kosten des Abschlusses
Der Abschluss belastet die
kommunalen Krankenhäuser
bezogen auf die Gesamtlaufzeit von 23 Monaten insgesamt mit rund 400 Millionen
Euro.
Die Forderungen des Marburger Bundes - 6,0 Prozent und
zusätzliche Kostensteigerungen von weiteren 7,0 Prozent
- hatten ein Volumen von 500
Millionen für 12 Monate.
2. 4 /2013 VOM 7 . M ÄRZ 2013
S EITE 2
Bereitschaftsdienst
BD-Entgelt
Die Bereitschaftsdienstentgelte werden mit der Tarifeinigung nicht erhöht. In
der letzten Tarifeinigung
vom Januar 2012 war eine
Dynamisierung vereinbart
worden. Dies findet, aufgrund der weiteren getroffenen Regelungen zum
Bereitschaftsdienst, mit der
jetzt vorliegenden Einigung
nicht statt. Dadurch erhöhen sich auch die Zeitzuschläge, die prozentual an
das Bereitschaftsdienstentgelt anknüpfen, nicht. Frühestens ab dem 1. Dezember 2014 erhöht sich das
Bereitschaftsdienstentgelt
bei danach liegenden Tarifabschlüssen wieder entsprechend der linearen
Entgelterhöhung.
Freizeitausgleich
►
Diese Regelung sorgt für
eine
Verteuerung des Bereitschaftsdienstes
im Hinblick auf
die über den
Freizeitausgleich hinausgehende
Bezahlung des Bereitschaftsdienstes.
Einschätzung
zum Abschluss
Als Kompensation wurden die
BD-Entgelte in
dieser Tarifrunde nicht erhöht.
Die getroffenen Regelungen haben Licht und Schatten: Positiv ist, dass wir die Einigung in einer relativ zügigen Tarifrunde, ohne Arbeitskampf oder Streikaufruf erreichen konnten. Die lange Laufzeit bringt den Krankenhäusern Planungssicherheit und macht die linearen Erhöhungen vertretbar.
Dabei waren die Forderungen des Marburger Bundes unrealistisch hoch und in Bezug auf die geforderten Begrenzungen
der Arbeitszeit und des Bereitschaftsdienstes für die Krankenhäuser vollkommen abwegig. Die Kompromisse beim Opt-Out
und der Bewertung des Bereitschaftsdienstes beim Freizeitausgleich sind schwierig. Sie führen zu weiteren Mehrkosten
und können insbesondere für kleinere Abteilungen belastend
sein.
Opt-Out
„Der Tarifabschluss
ist ein tragbarer, in
einigen Punkten
aber auch durchaus
schwieriger KomFoto: VKA
promiss. Die KosJoachim Finklenburg, Verhandlungsführer der VKA,
tensteigerungen
und
durch den Abschluss Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der VKA
schöpfen die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Krankenhäuser voll aus.
In den Fällen der
Verlängerung der
täglichen Arbeitszeit über acht
Stunden hinaus
ohne
Ausgleich Insgesamt bleibt: Innerhalb des sehr engen, finanziellen
(Opt-Out) vermin- Spielraums haben wir einen vertretbaren Kompromiss erzielt.
dert
sich
die Das ändert nichts daran, dass wir bei der KrankenhausfinanHöchstgrenze der zierung zu grundlegenden Verbesserungen kommen müssen.“
wöchentlichen
Arbeitszeit von 60 Stunden
Inkrafttreten
auf 58. Der Ausgleichszeitraum sinkt von bislang 12
Die Regelungen zum Optauf 6 Monate.
Out sowie zum Bereit-
Änderungen ergeben sich
beim Freizeitausgleich für
Bereitschaftsdienst. Wenn
der Freizeitausgleich zu
Zeiten stattfindet, zu denen nach den gesetzli► Dieser Punkt der Tachen Bestimmungen des
rifeinigung ist den komArbeitszeitgesetzes Rumunalen
Krankenhäuhezeit zu gewähren ist,
sern besonders schwer
steigt die Bewertung des
gefallen. Die Umsetzung
Bereitschaftsdienstes als
der Kürzung der HöchstArbeitszeit. Begrenzt auf
grenze für den Durchdiese Zeiten des Freizeitschnitt der wöchentliausgleichs erhöht sich die
chen Arbeitszeit um zwei
BereitschaftsdienstbewerStunden kann bei kleinetung in der Stufe III von 90
ren Abteilungen, bei deProzent auf 100
nen sich die BeProzent, in der Stureitschaftsdienste
fe II von 75 Prozent
Die Bereitschafts- auf wenige Ärzte
auf 85 Prozent und dienstentgelte
beschränkt, probin der Stufe III von steigen mit der
lematisch
sein.
60 Prozent auf 70 Tarifeinigung
Der GruppenausProzent.
nicht.
schuss hat deutDiese Erhöhung ist
lich
gemacht,
allein auf die Stundass mit der Reden begrenzt, die während
duzierung auf 58 Stunder gesetzlichen Ruhezeit
den das Ende der Fahin Freizeit ausgeglichen
nenstange erreicht sei.
wurden. Bei der Bewertung
für die Abgeltung in Entgelt
ändert sich nichts.
schaftsdienst treten - abweichend von den weiteren
Punkten der Gesamteinigung - erst zum 1. April
2013 in Kraft. Für die Zeit
bis zum 31. März 2013
verbleibt es daher in Die Regelungen
diesen Fällen bei den zum Bereitschaftsbisherigen
Regelun- dienst und zum
gen.
Opt-Out treten erst
Die durch den Marbur- ab April 2013 in
ger Bund zum 31. De- Kraft.
zember 2012 gekündigten Regelungen zur
Definition
des
Bereitschaftsdienstes sowie die
Regelungen zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit, wenn in diese in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt, wurden
mit der Tarifeinigung zum
1. Januar 2013 wieder in
Kraft gesetzt.
3. 4 /2013 VOM 7 . M ÄRZ 2013
S EITE 3
Ausgleichszeitraum
Keine Änderungen gibt es
beim Ausgleichszeitraum
für die Ermittlung des
Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit von 40 Stunden. Der Ausgleichszeitraum beträgt unverändert
ein Jahr.
beitszeit haben - und der
Ausgleichzeitraum
für
die regelmäßige durchschnittliche
Arbeitszeit
nicht verringert wurde.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch wird
mit der Tarifeinigung neu
Von 12 auf 6 Monate gegeregelt: Bei Verteilung der
kürzt wurde der Ausgleichwöchentlichen Arbeitszeit
zeitraum bezüglich
auf eine Fünfder
Verlängerung
Tage-Woche beder täglichen Ar- Der Ausgleichsträgt er künftig 29
beitszeit in Zusam- zeitraum bei der
Arbeitstage und
menhang mit Bereit- durchschnittlichen
Wochenarbeitszeit ab dem siebten
schaftsdienst.
Jahr
ärztlicher
bleibt bei einem
Tätigkeit 30 Ar►
Der
Aus- Jahr.
beitstage.
gleichszeitraum im
Zusammenhang mit dem
Für Ärzte, deren ArbeitsBereitschaftsdienst, war
verhältnis
über
den
ein zentrales Streitthema
28. Februar 2013 hinaus
dieser Tarifrunde. Für die
fortbesteht, verbleibt es im
Krankenhäuser ist es
Kalenderjahr 2013 bei eiwichtig, dass sie weiternem Erholungsurlaub von
hin ein hohes Maß an
30 Arbeitstagen. Für nach
Flexibilität bei der Ardem 28. Februar 2013 neu
eingestellte Ärzte gilt unmittelbar die neue Urlaubsstaffel.
Infolge des Urteils des
Bundesarbeitsgerichts vom
20. März 2012 war eine
diskriminierungsfreie Neuregelung der Urlaubsstaffel
notwendig geworden. Der
Marburger Bund hatte zunächst jegliche Veränderung eines Urlaubsanspruchs von 30 Tagen ohne Differenzierung für alle
Ärzte verweigert.
►
Mit der Staffelung
nach der Dauer der ärztlichen Tätigkeit haben
sich die Tarifvertragsparteien auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser ist
gegenüber einer Vereinheitlichung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
für alle erheblich günstiger.
Renteneintritt
Tabellenentgelt TV-Ärzte/VKA ab 1. Januar 2013
nach der Tarifeinigung vom 6. März 2013
(Angaben in Euro)
EG
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
IV
7.670,16
8.218,45
-
-
-
-
III
6.520,45
6.903,69
7.451,96
-
-
-
II
5.205,70
5.642,18
6.025,43
6.248,99
6.467,21
6.685,44
I
3.944,20
4.167,77
4.327,44
4.604,23
4.934,25
5.069,98
Tabellenentgelt TV-Ärzte/VKA ab 1. Januar 2014
nach der Tarifeinigung vom 6. März 2013
(Angaben in Euro)
EG
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
IV
7.823,56
8.382,82
-
-
-
-
III
6.650,86
7.041,76
7.601,00
-
-
-
II
5.309,81
5.755,02
6.145,94
6.373,97
6.596,55
6.819,15
I
4.023,08
4.251,13
4.413,99
4.696,31
5.032,94
5.171,38
Mit der Einigung
wird der im Tarifvertrag vorgesehene Renteneintritt der Ärzte an
die gesetzliche
Regelung angepasst.
Künftig
endet das Arbe i ts ver h äl t nis
mit Ablauf des
Monats, in dem
der Arzt das gesetzlich festgelegte Alter zum
Erreichen einer
abschlagsfreien
Regelaltersrente
vollendet hat.
Hierzu
wurde
eine Übergangsregelung für Ärzte einzelner Versorgungs werk e
vereinbart,
bei
denen nach den
4. 4 /2013 VOM 7 . M ÄRZ 2013
S EITE 4
jeweiligen satzungsrechtlichen Bestimmungen das
Alter für eine abschlagsfreie Regelaltersrente nach
dem gesetzlichen Renteneintrittsalter liegt.
Altersversorgung
Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst
Kein Gegenstand der Tarifeinigung vom 6. März 2013 sind
die vom Marburger Bund geforderten Regelungen für Ärzte
im Gesundheitsdienst. Hier haben die Tarifparteien separate
Verhandlungstermine vereinbart.
Die VKA hatte in der Tarifrunde erneut klargestellt, dass
Tarifverhandlungen für Ärzte im Gesundheitsdienst der
Kommunalverwaltungen nicht Gegenstand der Tarifrunde für
Ärzte an Krankenhäusern sein können.
Mit dem Tarifabschluss
wurden Änderungstarifverträge zum ATV-Ärzte/
VKA und ATV-K-Ärzte/
In der NiederschriftserkläVKA vereinbart, mit derung heißt es:
nen BGH-Rechtsprech„Die Tarifvertragsparteien
ung umgesetzt wird. Das
sind sich darüber einig,
betrifft zum einen die
dass der Ärztin
Startgutschriften
bei
/ dem Arzt zur
rentenfernen Jahrgän- Keine TarifRegeneration
gen, die Startgutschrif- regelung zur
zwischen den
ten beitragsfrei Versi- Ausgestaltung von
Inanspruchnahcherter sowie die An- Bereitschaftsdienst
men während
rechnung von Mutter- zimmern.
des
Bereitschutzzeiten und die
schaftsdienstes
Gleichstellung eingeein geeignetes
tragener Lebenspartner mit
Bereitschaftsdienstzimmer
Verheirateten bei der Hinzur Verfügung zu stellen
terbliebenenrente.
ist.“
Die Mitgliederversammlung
► Die VKA hatte in den
der VKA hatte diesen ReVerhandlungen
immer
gelungen bereits in ihrer
wieder darauf hingewieSitzung am
sen, dass bereits detail23. Januar
lierte gesetzliche Rege2012 zugeÄnderungslungen, insbesondere in
stimmt.
Intarifverträge zur
der Verordnung über ArAltersversorgung haltlich gleibeitsstätten (ArbStättV)
sind vereinbart.
che
Regebestehen. Eine zusätzlilungen wurche tarifvertragliche Reden mit den
gelung zur AusgestalGewerkschaften ver.di und
tung von Bereitschaftsdbb tarifunion im Jahr 2011
dienstzimmern ist nicht
vereinbart.
notwendig.
Bereitschaftsdienstzimmer
Tarifvertragliche Regelungen zur konkreten Ausgestaltung der Bereitschaftsdiensträume, so wie der
MB dies gefordert hatte,
wurden nicht vereinbart.
Inkrafttreten
Die Regelungen dieser
Tarifeinigung treten rückwirkend zum 1. Januar
2013 in Kraft.
Davon abweichend treten
jeweils die Regelungen
zum Opt-Out und zum Freizeitausgleich des Bereitschaftsdienstes erst zum
1. April 2013 in Kraft. Für
die Zeit bis zum 31. März
2013 verbleibt es daher in
diesen Fällen bei den bisherigen Regelungen.
Die neue Urlaubsregelung
greift für vorhandene Ärzte
ab kommenden Jahr, für
Neueingestellte gilt sie bereits 2013.
Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 23 Monate.
Sie endet frühestens am
30. November 2014.
Weitere Informationen
Die Ausgaben der VKA-Tarifinfos
stehen auf: www.vka.de.
Mitglieder der kommunalen Arbeitgeberverbände erhalten weitergehende Beratung und aktuelle
Informationen zu den Tarifverhandlungen direkt bei ihrem KAV:
Kontaktdaten unter www.vka.de/
mitgliedverbaende
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Allerheiligentor 2-4,
60311 Frankfurt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Katja Christ; E-Mail: katja.christ@vka.de.