2. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
Inhaltsverzeichnis
1. ARBEIT, ARBEITSMARKT 5
1.1. Territorialer Beschäftigungspakt 5
1.2. Bildungsförderung 5
1.3. Lehrwerkstätten 5
2. ASYLWESEN IN KÄRNTEN 5
2.1. Keine Erstaufnahmestelle in Kärnten 5
2.2. Verschärfung des Kärntner Grundversorgungsgesetzes 5
2.3. Asyl allgemein – strengere Richtlinien: 6
3. BILDUNG 6
3.1. Vereinfachung der Personalstrukturen 6
3.2. Vereinfachung der Schulverwaltung (LSR, BSR) 6
3.3. Ausbau der Nachmittagsbetreuung 6
3.4. Neue Mittelschule 6
3.5. Stärkung der Schulstandorte 7
3.6. Mehr Sport an Kärntens Schulen 7
3.7. Keine Gewalt an Schulen 7
3.8. Berufsschulstandortekonzept II 7
3.9. Erwachsenenbildung – LebensLanges Lernen 7
3.10. Sozialpädagogischer Bereich 7
3.11. FH-Wesen, Universität, Päd. Hochschule 7
4. ENERGIEFÖRDERUNG 7
5. EUROPÄISCHE UNION UND AUSSENBEZIEHUNGEN 8
5.1. EU-Förderungen optimal nützen 8
5.2. Effektive Interessensvertretung in Brüssel 8
5.3. Jugend für Europa – „Lernen ohne Grenzen“ 8
5.4. Ausbau und Intensivierung der Nachbarschaftskontakte Euregio und Alpen-Adria 8
5.5. Entwicklungszusammenarbeit Kärntens 9
6. FAMILIE UND KINDERBETREUUNG 9
6.1. Kärntner Familienförderung 9
6.2. Familienberatung und Familienservice 9
6.3. Kostenlose Kinderbetreuung 10
6.4. Einheitliches Kinderbetreuungsgesetz 10
6.5. Beratungs- und Bildungsoffensive im vorschulischen Bereich 10
6.6. Bewegungsoffensive 10
6.7. Generationenübergreifende Projekte 10
7. FEUERWEHRWESEN 10
7.1. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern 10
7.2. Besserstellung der Feuerwehr in der Freiwilligenarbeit 11
7.3. Arbeitsrechtliche Absicherung für Bedienstete der Berufsfeuerwehr 11
7.4. Modernisierung der technischen Ausstattung 11
7.5. Selbstverwaltung 11
8. FINANZPOLITIK 11
9. FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE 12
3. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
10. FRAUENPOLITIK 12
10.1. Zentrale Anliegen 12
10.2. Soziale Absicherung 12
10.3. Arbeitsplätze 12
11. GEMEINDEN 13
11.1. Stärkung der Gemeindeautonomie im Rahmen Kommunalfinanzen 13
11.2. Innovative Verwaltungsreformen in den Gemeinden 13
11.3. Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Gemeindebediensteten 13
11.4. Demokratiereform auf Gemeindeebene 13
11.5. Krankenanstaltenfinanzierung 14
11.6. Deregulierung der Gemeinderechtvorschriften und Rechtsbereinigung 14
11.7. E- Government 14
11.8. Interkommunale Zusammenarbeit 14
11.9. Baukultur in den Kärntner Gemeinden 14
12. GESUNDHEIT 15
12.1. Präambel 15
12.2. Gesundheitsvorsorge und Prävention 15
12.3. Versorgungsqualität 15
12.4. Flächendeckende Versorgung 16
12.5. Private Vertreibung sowie Gesundheits- und Rettungsdienste 16
12.6. Suchtprävention 16
12.7. Wirtschaftsfaktor Gesundheit 16
12.8. Finanzen 17
12.9. Zukunft und Innovationen 17
13. INFRASTRUKTUR 17
13.1. Straßenbau 17
13.1.1. Qualitätssicherung 17
13.1.2. Offensive im Radwegnetz 18
13.1.3. Ausbau Oberes Drautal 18
13.1.4. S37 Klagenfurter Straße 18
13.2. Verkehr und Mobilität 18
13.2.1. Baltisch-Adriatische Achse 18
13.2.2. Realisierung der Koralmbahn 18
13.2.3. Hochleistungsstrecke im Zentralraum Kärnten inkl. Knoten Villach 19
13.2.4. CCT Combi-Cargo-Terminal Villach-Süd (Standort Fürnitz) 19
13.2.5. ALPLOG Carinthia 19
13.2.6. Park & Ride Anlagen: 19
13.2.7. Verkehrssicherheitsprogramme 19
13.2.8. Alternative und nachhaltige Mobilität 20
13.2.9. Stärkung des Öffentlichen Verkehrs 20
13.2.10. Pendlerförderung 21
13.2.11. S-Bahn-Verkehr in wesentlichen Hauptachsen 21
13.2.12. Infrastruktur im Rahmen der Breitbandinitiative Kärnten 21
14. JAGD UND FISCHEREI 21
14.1. JAGD 21
14.1.1. Jagdmöglichkeiten 21
14.1.2. Stärkung der Autonomie 21
14.1.3. Arbeitsgruppe 21
14.2. FISCHEREI 21
14.2.1. Kompetenzzentrum 21
14.2.2. Autonomie 22
4. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
15. JUGEND 22
15.1. Jugendstartgeld 22
15.2. Jugendfreundliche Angebote 22
15.3. Vernetzung der Jugend 22
16. KÄRNTENS NACHBARSCHAFTSPOLITIK 22
16.1. Kooperationen und Partnerschaften 22
16.2. Italien 22
16.3. Strategische Maßnahmen und Projekte im grenzüberschreitenden Bereich: 23
16.3.1. Lobbying für Baltisch Adriatische Achse 23
16.3.2. grenzüberschreitender Infrastruktur- und Transportgipfel 23
16.3.3. Euregio der Wirtschaft 23
16.3.4. Euregio als integrierter grenzüberschreitender Arbeitsmarkt 23
17. KUNST UND KULTUR 23
17.1. Strategische Schwerpunkte: 24
17.2. Projekte im Detail 24
17.2.1. Carinthische Musikakademie 24
17.2.2. Orchesterakademie Stift Ossiach 24
17.2.3 Singoffensive für das Chorland Kärnten 24
17.2.4. Mittelbühne Kärnten 24
17.2.5. Ausbau des Musikschulwerkes 24
17.2.6. Ausgliederung MMKK 25
17.2.7. Bespielung der Seebühne 25
17.2.8. Lese- und Literaturförderung 25
17.2.9. Sicherung von Kulturgut in Form von Nach- und 25
Vorlässen bedeutender Kärntner Künstler 25
17.2.10. Kulturelles Erbe 25
18. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT 25
18.1. Einleitung 25
18.2. Landwirtschaftliche Produktion 25
18.3. Landwirtschaftliche Förderungen 26
18.4. Almwirtschaft 26
18.5. Bildung, Beratung und Forschung 26
18.6. Ländliches Wegenetz 26
18.7. Forstwirtschaft 27
18.8. Agrarrecht 27
18.9. Veterinärwesen 27
19. LANDESPLANUNG 27
20. LEHRLINGE 28
20.1. Lehre mit Matura 28
20.2. Neue Lehrberufsbilder 28
20.3. Flexible Lehr- und Ausbildungszeiten 28
20.4. Gleichstellung der Lehrlinge 28
20.5. Lehrwerkstätten 28
21. NATIONALPARKS 28
22. NATURSCHUTZ 28
23. SICHERHEIT IN KÄRNTEN – EXEKUTIVE 29
3
5. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
29
24. SPORT UND FREIZEIT
29
24.1. Spitzen- und Breitensport
30
24.2. Sportstättenbau
30
24.3. Sportevents
30
24.3. Projekt 3-Länder-SchiWM
30
25. SOZIALES
30
25.1. Pflegeheime
30
25.2. Behindertenförderung
30
25.3. Jugendwohlfahrt
31
25.4. Kärntner Mindestsicherung
31
25.5. Organisation der Abteilung 13
31
26. TIERSCHUTZ
31
27. TOURISMUS
31
27.1. EntwicklungsChancen, Reformen, Innovationen
32
27.2. Maßnahmen für die Bewerbung des Tourismuslandes Kärnten
32
27.3. Budget Kärnten Werbung
32
28. VERWALTUNGSREFORM
32
28.1. Modernisierung der Landesverwaltung
33
28.2. Ausgliederungen
33
28.3. Besoldungs- und Pensionsreform
33
28.4. Evaluierung von bestehenden Gesetzesmaterien und Beiräten
33
29. WIRTSCHAFT
33
29.1. Strategische Rahmenbedingungen
33
29.2. Maßnahmenpakete
34
29.2.1. Unternehmerische Freiräume und weniger Reglementierungen
34
29.2.2. Wettbewerbsfähige Infrastruktur
34
29.2.3. Ausgewogene Struktur von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben
34
29.2.4. Unternehmensfreundliche und einfache Wirtschaftsförderung
34
29.2.5. Wirtschafts- und investitionsförderndes Umfeld
35
29.2.6. Internationalisierung und Exportwirtschaft
35
29.2.7. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
35
29.2.8. Wirtschaftsfreundliches Klima in Politik und Öffentlichkeit
35
29.4. Kärntner Landesholding
35
29.4.1. Einleitung
35
29.4.2. Ziel und Zweck der Überführung von Landesgesellschaften / Zielstruktur
36
29.4.3. Kärnten Haus der Wirtschaft
36
29.4.4. Transparente und gesicherte finanzielle Ausstattung des Konzerns
der Kärntner Landesholding
37
29.4.5. Sondervermögen „Zukunft Kärnten“
37
29.4.5.1. Mittelaufbringung
37
29.4.5.2. Mittelverwendung
37
30. WOHNBAU
37
30.1. Sozialer Wohnbau
38
30.2. Wohnbeihilfe
38
30.3. Wohnbauförderung im Bereich Eigenheim- Neuerrichtung und Wohnhaussanierung
38
30.4. Wohnbauförderung als Konjunktur- und Jobmotor
38
30.5. Wohnbauförderung als gesellschaftspolitisches Steuerungselement
38
30.6. Landeshochbau
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6. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
1. ARBEIT, ARBEITSMARKT
1.1. TERRITORIALER BESCHÄFTIGUNGSPAKT
Regionale arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind für die Aufrechterhaltung und Schaffung neuer Arbeits-
plätze wichtige Instrumentarien. Spezifische zielgruppenorientierte Fördermaßnahmen sollen weiterentwickelt
werden um effektive Maßnahmen für Jugendliche (bis 25), ältere Arbeitnehmer (45 +), Langzeitarbeitslose
etc. zu ermöglichen.
In Abstimmung mit dem AMS werden komplementäre Förderungsprogramme zu Bundesprogrammen entwi-
ckelt, um eine Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt rascher zu ermöglichen.
1.2. BILDUNGSFÖRDERUNG
Höherqualifizierung und Weiterbildung sollen einerseits im Rahmen der betrieblichen Weiterbildungsförderung
aber auch im Rahmen der individuellen Weiterbildungsförderung der Arbeitnehmer durch das Land Kärnten
unterstützt werden. Durch eine inhaltliche und auch organisatorische Neuausrichtung im Rahmen des Kärntner
Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes sollen zukünftig wieder mehr Personen an Weiterbil-
dungsmaßnahmen teilnehmen um durch Höherqualifikation bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu erhalten.
1.3. LEHRWERKSTÄTTEN
Basis für die Lehrlingsausbildung bleiben die über 3.000 Kärntner Betriebe. Darüber hinaus soll durch den
Ausbau von betrieblichen und überbetrieblichen Lehrwerkstätten die Qualität der Facharbeiterausbildung
nachhaltig hoch gehalten werden.
2. ASYLWESEN IN KÄRNTEN
2.1. KEINE ERSTAUFNAHMESTELLE IN KÄRNTEN
In Kärnten soll keine Erstaufnahmestelle errichtet werden. Zudem ist auch der Bedarf nicht gegeben. Österreich
verzeichnet sinkende Asylantragszahlen (2003 – 32.279 Anträge, 2004 – 24.441 Anträge, 2005 – 22.823 An-
träge, 2006 – 13.349 Anträge, 2007 – 11.881 Anträge.
Weiters ist festzuhalten, dass die „Asylmigration“ überwiegend aus dem Norden Österreichs (Polen, Slowakei,
Tschechien) zuwandert und die Migration aus dem Süden (Italien) beinahe ausschließlich über Tirol einwandert.
Es ist somit unpraktikabel und führt zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko, Asylwerber durch ganz Österreich in
eine Erstaufnahmestelle in den Süden Österreichs zu überstellen.
2.2. VERSCHÄRFUNG DES KÄRNTNER GRUNDVERSORGUNGSGESETZES
1. Kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft durch die AW. Zuteilung erfolgt durch das Land.
2. Sofortige Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch die Fremdenpolizei im Falle von nega-
tiver Asylentscheidung.
3. Einstellung bzw. Reduzierung der Grundversorgung bei Verweigerung der Aufnahme einer zumutbaren Be-
schäftigung und bei Weigerung angebotener Integrationsmaßnahmen.
4. Einstellung bzw. Einschränkung der Grundversorgung bei straffällig gewordenen Asylwerber.
5. Unterbindung von Mehrfachantragstellungen Asyl.
5
7. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
2.3. ASYL ALLGEMEIN – STRENGERE RICHTLINIEN:
Schnellere Verfahren, Schubhaftmöglichkeit, Datentransfer. Asylwerber, die in dringendem Verdacht stehen,
eine gravierende Straftat begangen zu haben, sollen rasch aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfahren (Zu-
stimmung der Landeshauptleute).
Österreich hat mit dem neuen Fremdenrecht unter intensiver Mitwirkung Kärntens ein restriktiveres Fremden-
rechtspaket eingeführt. Dies entspricht einer breiten Mehrheit der Kärntnerinnen und Kärntner. Das Kollegium
der Kärntner Landesregierung erkennt infolge massiver Zunahme strafrechtlich relevanter Delikte von Asyl-
werbern Handlungsbedarf und fordert die Bundesregierung auf, in Zukunft eine noch restriktivere Ausländer-
politik bei straffälligen Asylwerbern zu verfolgen.
3. BILDUNG
Bildung und lebenslange Weiterbildung bildet die Basis, um den Menschen in einer Wissensgesellschaft Zu-
kunftschancen zu geben und Kärnten als Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken. In
der Schule werden Grundlagen für Leben und Beruf gelegt und ist daher ein auf die Bedürfnisse der Kinder
bzw. SchülerInnen ausgelegtes Schulsystem anzustreben. In Österreich besteht ein kompliziertes Schulsystem
mit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Kompetenzaufteilungen. Eine Reform dieser Strukturen
im Sinne eines effizienten Bildungssystems unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Veränderungen ist
anzustreben und wird sich das Land Kärnten im österreichweit anzustrebenden Reformprozess konstruktiv ein-
bringen.
3.1. VEREINFACHUNG DER PERSONALSTRUKTUREN
Ziel ist es, eine an den vorhandenen Personalreserven orientierte Personalplanung bzw. Bewirtschaftung der
Lehrerpersonalreserven zu erwirken. Umgesetzt werden soll eine Modernisierung und Flexibilisierung der Leh-
rer-arbeitszeit und eine gleichzeitige Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in den Schulen. Ziel ist es, für den
Lehrkörper in den Schulen den Anforderungen entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen um dort alle Aufgaben
im Bereich des Unterrichts erledigen zu können.
3.2. VEREINFACHUNG DER SCHULVERWALTUNG (LSR, BSR)
Ziel ist die Errichtung einer gemeinsamen Bildungsdirektion
3.3. AUSBAU DER NACHMITTAGSBETREUUNG
Im Schuljahr 2008/2009 nehmen bereits 900 Kinder in 58 Gruppen die schulische Nachmittagsbetreuung in
Anspruch. Da der Bedarf nicht nur an Volks- und Sonderschulen, sondern auch an Hauptschulen besteht, wird
ein flächendeckender Ausbau der Nachmittagsbetreuung angestrebt.
3.4. NEUE MITTELSCHULE
Die Neue Mittelschule setzt auf Individualisierung und Förderung jedes einzelnen Kindes, vermehrte Chan-
cengleichheit und leistungsorientierte Bildung. Jedes Kind wird an seine individuelle Leistungshöchstgrenze
geführt.
Die Kinder sollen länger Zeit haben, ihre Interessen und Begabungen bzw. Neigungen zu entdecken und ent-
wickeln. Ziel ist eine pädagogische und organisatorische Neugestaltung des gemeinsamen Lernens der 10- bis
14-Jährigen. Kärnten begrüßt daher den weiteren Ausbau dieses Schulversuches und wird diesen auf Landes-
ebene nach gegebenen Möglichkeiten unterstützen.
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8. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
3.5. STÄRKUNG DER SCHULSTANDORTE
Der Erhalt der Kleinschulen und dezentralen Schulstandorte im ländlichen Raum wird weiterhin angestrebt
um den ländlichen Raum zu stärken und die hohe Qualität der Bildung in Kärnten beizubehalten.
3.6. MEHR SPORT AN KÄRNTENS SCHULEN
Schon von Kindesbeinen an soll die Freude an der Bewegung gefördert werden. Daher werden sportliche Ak-
tivitäten an Kärntens Schulen unterstützt.
3.7. KEINE GEWALT AN SCHULEN
Umgesetzt und unterstützt werden Projekte und Initiativen zur Gewalt- und Suchtprävention an Kärntens
Schulen.
3.8. BERUFSSCHULSTANDORTEKONZEPT II
Aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen der Berufswelt ist es notwendig, das bereits fertig ge-
stellte Berufsschulstandortekonzept weiter zu evaluieren und bei Bedarf weiter auszuarbeiten um die Kärntner
Berufsschulen auch weiterhin auf dem neuesten wirtschaftlichen, fachtechnischem und pädagogischen Stand
zu halten.
3.9. ERWACHSENENBILDUNG – LEBENSLANGES LERNEN
Um in der heutigen Zeit flexibel auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können, bildet die
laufende Weiterbildung einen wichtigen Faktor. Die Möglichkeit zur Weiterbildung soll in Kärnten flächende-
ckend und dezentral angeboten werden, die vielen verschiedenen Angebote werden zusammengeführt und so
mehr Transparenz für Interessierte geschaffen.
3.10. SOZIALPÄDAGOGISCHER BEREICH
Intensivierung der Kooperation zwischen dem Schulreferat und dem Sozialreferat im Zusammenhang mit der
immer größer werdenden Problematik im Bereich der Verhaltensauffälligkeiten von Kindern.
3.11. FH-WESEN, UNIVERSITÄT, PÄD. HOCHSCHULE
Die Studiengänge der Fachhochschule in Kärnten sollen im Rahmen des Hochschulentwicklungsplanes 2007 –
2015 marktorientiert ausgebaut werden. Mit dem Ausbau des Bildungsangebotes mit den Schwerpunkten
Überführung der MTD Lehrgänge, Tourismus und erneuerbare Energien soll im Fachhochschulbereich neue
Wegen gegangen werden. Weitere Ziele sind die Absicherung der Fachhochschul-Standorte und die Weiter-
entwicklung der Fachhochschule Kärnten als berufsbegleitende Studienvariante.
4. ENERGIEFÖRDERUNG
Durch eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern zur Wärmeversorgung, soll ein wesentlicher
Beitrag im Sinne eines nachhaltigen Klima- und Umweltschutzes geleistet werden. Dazu ist ein entsprechendes
Förderungsprogramm für Investitionen zur Nutzung der Sonnenenergie, der Biomasse und der Wasserkraft er-
forderlich. Angestrebt werden auch eine höhere Flexibilität bei Förderungen und der Ausbau des Bereichs der
erneuerbaren Energien.
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9. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
5. EUROPÄISCHE UNION UND AUSSENBEZIEHUNGEN
Kärnten als Grenzland ist durch die Mitgliedschaft Österreichs in der EU und die Erweiterungen vom Grenzland
am eisernen Vorhang in das Herz Europas gerückt. Kärnten profitiert umfassend vom europäischen Binnenmarkt
und seine strategische Lage zum prosperierenden Wirtschaftsraum im Südosten Europas. Es gilt die Chancen,
die die europäische Integration bietet, auch in Zukunft verstärkt zu nützen.
5.1. EU-FÖRDERUNGEN OPTIMAL NÜTZEN
Kärnten ist derzeit Nettoempfänger von EU-Fördergeldern. Die EU-Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik
und die Entwicklung des Ländlichen Raumes, wie auch für die Regional- und Strukturpolitik, einschließlich
des Arbeitsmarktes sind zielgerichtet und effizient für die soziale, wirtschaftliche und territoriale Entwicklung
der Kärntner Regionen einzusetzen.
Um die EU-Förderprogramme für das Land Kärnten bestmöglich und ohne Reibungsverluste abwickeln zu kön-
nen, sollen die EU-Programme gebündelt von den fachlich zuständigen Referenten koordiniert und abgewickelt
werden. In Hinblick auf die nächste EU-Förderperiode ab 2014 ist es anzustreben, dass ein Teil der ESF-Förder-
mittel wieder über das Land Kärnten verwaltet wird.
Die potentiellen Antragsteller (Gemeinden, Jugendgruppen, Schulen, Industrie, Kulturvereinigungen, etc.) sind
umfassend und zielgruppenspezifisch auf die Möglichkeiten der weiteren Förderungen der EU aufmerksam zu
machen und zu unterstützen, damit diese in die Lage versetzt werden, Projektanträge erfolgreich einzubringen
und durchzuführen. Dies gilt insbesondere für die Bildungsprogramme, Forschung und Entwicklung, Kultur,
Städte¬- und Gemeindepartnerschaften und Bürgerbeteiligungen sowie Umwelt. Unter Nützung der europäi-
schen Fördergelder sollte eine breite Vernetzung verschiedenster Institutionen und der Bürger Kärntens mit
europäischen Partnern erzielt werden.
5.2. EFFEKTIVE INTERESSENSVERTRETUNG IN BRÜSSEL
Damit die Finanzflüsse auch in Zukunft erhalten bleiben, wird sich die Politik verstärkt auf der Grundlage sach-
licher Argumente über Lobbying bei den Entscheidungs¬trägern in Brüssel ein¬bringen. Kärnten wird sich
dabei mit Regionen mit gleicher oder ähnlicher Struktur (Berggebiet mit kleinstrukturierter Land¬wirtschaft,
vorbildlichem Naturschutz, Grenzlage, etc.) vernetzen. Generell wird eine deutliche Vereinfachung der Antrag-
stellungs- und Verwaltungs¬verfahren einzufordern sein.
Ebenso gilt es für landespolitisch wichtige Themen (Erneuerbare Energie, Gentechnik, Agrarpolitik, Infrastruk-
turen, etc.) die Kärntner Interessen nachhaltig bei den EU-Entscheidungsträgern zu vertreten. Das
Verbin¬dungsbüro des Landes Kärnten in Brüssel wird dabei die organisatorische Unter¬stützung leisten und
zweckdienliche Veranstaltungen in Brüssel durchführen.
5.3. JUGEND FÜR EUROPA – „LERNEN OHNE GRENZEN“
Den jungen EuropäerInnen gehört die Zukunft. Sie sollen die Vorteile und Chancen des offenen Europas er-
kennen und für sich nutzen können. Die Unterstützung für Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen, die
Praktika und Studien im Ausland machen wird vom Land Kärnten intensiviert werden. Gruppenweise Kurz-
aufenthalte von Schulklassen und Jugendgruppen sowie der Europäische Freiwilligendienst werden ebenfalls
gefördert.
5.4. AUSBAU UND INTENSIVIERUNG DER NACHBARSCHAFTSKONTAKTE EUREGIO UND ALPEN-ADRIA
Aufbauend auf die mehr als 30-jährige Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria werden die
Kontakte auf politischer und Verwaltungsebene intensiviert und dabei verstärkt die finanziellen Möglichkeiten
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10. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
der Europäischen Union genutzt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Bewerbung für die Alpen Adria
Schi-WM quot;senza confiniquot;. Die Durchführung der WM 2017 in Kärnten, Slowenien und Italien ist als zentrales
Zukunftsprojekt für den Tourismus und die Wirtschaft der Gesamtregion zu sehen.
Des Weiteren wird sich die Landesregierung mit Nachdruck dafür verwenden, dass der Baltisch-Adriatische
Korridor als prioritäres Projekt innerhalb des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) aufgenommen wird.
Das Kompetenzzentrum Thörl Maglern, das die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich, Italien und
Slowenien koordiniert, soll personell aufgestockt werden.
Neben den Regionen in Oberitalien sind ständige politische Kontakte vor allem mit Slowenien, mit den Ko-
mitaten in Westungarn, aber auch mit kroatischen Regionen – Kroatien wird demnächst der Europäischen
Union als Mitglied angehören – zu erweitern, um bestmögliche Rahmenbedingungen und Abstimmung von
raumrelevanten und politischen Maßnahmen zu erzielen. Bei der Zusammenarbeit sind neue rechtliche Ko-
operationsformen der EU (EVTZ) in die Überlegungen einzubeziehen. Die Agenden der Geschäftsstelle und des
Generalsekretariats sollen künftig im Referatsbereich Alpen-Adria zusammengefasst werden.
5.5. ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT KÄRNTENS
Die Kärntner Initiativen, die nachhaltige Projekte der Entwicklungszusammenarbeit als Hilfe zur Selbsthilfe
mit Partnern in EZA-Ländern durchführen, werden weiterhin seitens des Landes finanziell unterstützt, wenn
ein klarer Kärnten-Bezug der Projektarbeiten nachgewiesen wird.
6. FAMILIE UND KINDERBETREUUNG
Familie ist die wichtigste Keimzelle unserer Gesellschaft und stark von gesellschaftlichen Veränderungen be-
troffen. Die Entwicklung der Erwerbseinkommen insbesondere jene von Familien mit Kindern unter Rahmen-
bedingungen von weltweiten Teuerungen und Konjunkturrückgang ist derzeit unbefriedigend und sind daher
zu den bereits bisher erfolgreichen Maßnahmen weitere familienpolitische Programme für Kärntner Familien
umzusetzen. Dabei steht vor allem die Entlastung, Bewusstseinsbildung und sozial- und bildungspolitische
Unterstützung von Familien mit Kindern im Mittelpunkt.
Kärnten wird daher unter der Vision „Familie braucht Sicherheit – Familie muss leistbar sein“ die zukünftigen
Maßnahmenpakete ausrichten und Mehrkindfamilien als Schwerpunkt ansehen.
6.1. KÄRNTNER FAMILIENFÖRDERUNG
Das derzeitige Familienförderungsgesetz zur Regelung des Kärntner Familienzuschusses stammt aus dem Jahr
1991 und wurde in einigen Bereichen immer wieder novelliert. Um eine moderne Förderung auch im Hinblick
auf eine breitere Anspruchsberechtigung der Förderwerber sowie eine höhere Fördergerechtigkeit zu erreichen,
ist eine Reform dieser Gesetzesgrundlage und damit eine Familienförderung neu umzusetzen. Dabei sind ei-
nerseits die Höchst- sowie die Mindestfördersätze anzupassen, die Einkommensgrenzen zu verändern sowie
im Sinne einer bürgernahen Abwicklung unbürokratische und vereinfachte Prozesse zu erarbeiten.
6.2. FAMILIENBERATUNG UND FAMILIENSERVICE
Immer wieder gibt es aufgrund unterschiedlicher Anlaufstellen der Gebietskörperschaften sowohl auf Bun-
des- als auch auf Landes- und Gemeindeebene verschiedene Förderinstrumente und Hilfestellungen. Infor-
mationsdienste sowie eine einheitliche Anlaufstelle mit Servicecharakter in allen Fragen rund um die Familie
sowie Fragen der Erziehung, der Kinderbetreuung, der Schule etc. ist zu konzipieren und umzusetzen. Die Ab-
wicklung soll einheitlich und für Familien und Kinderbetreuungseinrichtungen möglichst unbürokratisch im
Rahmen der Kinderbetreuung des Amtes der Kärntner Landesregierung erfolgen.
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11. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
Hinsichtlich weitere Maßnahmen zur Entlastung der Eltern sind Konzepte auszuarbeiten und mit Gemeinden
und Institutionen Abstimmungen vorzunehmen.
6.3. KOSTENLOSE KINDERBETREUUNG
Kärnten hat bereits aufgrund des Gratis-Kindergartens und des verpflichtenden Bildungsjahres österreichweit
eine Vorreiterrolle und plant der Bund die Übernahme dieses Modells (zumindest für die 5jährigen). Die Fi-
nanzierung des Kärntner Modells mit dem kostenlosen Vormittagskindergarten ab dem 3. Lebensjahr muss
weiterhin in den Jahre 2009 bis 2014 gesichert sein. Diese Maßnahme ist einerseits ein wichtiger bildungspo-
litischer Auftrag andererseits eine Entlastung von Familien. Deshalb wird neben der Sicherstellung dieses An-
gebotes auch ein weiterer Ausbau von familienentlastenden Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung
angestrebt. Dabei soll eine einheitliche unbürokratische Abwicklung der Fördermaßnahme angestrebt werden.
6.4. EINHEITLICHES KINDERBETREUUNGSGESETZ
Derzeit sind die Agenden der Kindergärten, Kindergruppen, Tagesmütter, Horte etc. in unterschiedlichen Ge-
setzesmaterien geregelt. Im Sinne eines modernen und einheitlichen Kinderbetreuungsgesetzes ist hier eine
zusammenfassende Gesetzesgrundlage zu schaffen, wobei die Qualität der Betreuung und der Ausbildung
sowie das Fördersystem hinsichtlich des Leistungsangebotes der einzelnen Einrichtungen berücksichtigt wird.
6.5. BERATUNGS- UND BILDUNGSOFFENSIVE IM VORSCHULISCHEN BEREICH
Die Tätigkeit und das Aufgabengebiet des Vereines „Kärntner Kinderbetreuung“-IBB-Institut für Bildung und
Beratung ist in den letzten Jahren insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von pädagogischen Konzepten,
Ausbildung von qualifizierten Personal sowie Servicierung von Eltern und Einrichtungen im Bereich der Kin-
derbetreuung eine wichtige Säule geworden. Insbesondere die optimale Begleitung und Vorbereitung der
Kinder im Rahmen der Kooperation Kindergarten und Schule wird in Zukunft eine immer wichtigere Rolle ein-
nehmen. Darüber hinaus sollen Schwerpunkte im Bereich Sprache, Bewegung und Integration sowie gemein-
deübergreifende Betreuungsangebote je nach Bedarf zu setzen.
6.6. BEWEGUNGSOFFENSIVE
Ausgehend vom Projekt Bewegungskindergarten in St. Veit soll eine verstärkte Bewusstseinsbildung der Wich-
tigkeit von Bewegung im Kleinkindalter gestartet werden. Dies auch im Hinblick auf eine entsprechende Aus-
bildung der PädagogInnen.
6.7. GENERATIONENÜBERGREIFENDE PROJEKTE
Der Kindergarten St. Ulrich ist derzeit bereits in der Bauphase und soll im kommenden Kindergartenjahr er-
öffnet werden. Dabei ist ein spezielles Konzept zur Einbindung der älteren Generation zu erarbeiten und in
Zusammenarbeit mit den Eltern und der Bevölkerung vor Ort umzusetzen.
7. FEUERWEHRWESEN
Die Feuerwehren werden vor immer größere Herausforderungen und Aufgaben gestellt. Wir bekennen uns
zum Erhalt und weiteren Ausbau einer modernen und schlagkräftigen Feuerwehrstruktur in Kärnten. Ein be-
sonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung der Jugendfeuerwehr.
7.1. AUS- UND WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN VERBESSERN
Um die effiziente Brandbekämpfung, aber auch die Sicherheit zu gewährleisten, ist die Verbesserung der Aus-
und Weiterbildung unserer freiwilligen Feuerwehrmänner- und Frauen ein Schwerpunkt.
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12. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
7.2. BESSERSTELLUNG DER FEUERWEHR IN DER FREIWILLIGENARBEIT
Die Besserstellung der Feuerwehr in der Freiwilligenarbeit zur Erhöhung der Wertschätzung ist unser Ziel. In
Verhandlungen mit der Bundesregierung soll die steuerliche Abschreibemöglichkeit für die Aufwendungen bei
Einsätzen und die Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsätzen erreicht werden. Ein Bonus für Betriebe,
die aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr einstellen, würde die Arbeit der Feuerwehrmänner massiv auf-
werten.
7.3. ARBEITSRECHTLICHE ABSICHERUNG FÜR BEDIENSTETE DER BERUFSFEUERWEHR
Mit der Bundesregierung sollen Verhandlungen aufgenommen werden, um einen arbeits- und sozialversiche-
rungsrechtlichen Berufsschutz für die Beschäftigten der Berufsfeuerwehr zu gewährleisten.
7.4. MODERNISIERUNG DER TECHNISCHEN AUSSTATTUNG
Die optimale technische Ausstattung der Feuerwehren muss Priorität haben. Eine laufende Modernisierung
der Ausrüstung soll bei Bedarf erfolgen. In Zusammenarbeit mit der ASFINAG soll die Ausstattung der Feuer-
wehren an den Autobahnen evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden.
7.5. SELBSTVERWALTUNG
Die Autonomie und Selbstverwaltung soll aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden.
8. FINANZPOLITIK
Die Finanzpolitik des Landes Kärnten wird sich in Zukunft großen Herausforderungen stellen müssen. Zum
einen steigt der Bedarf an Leistungen der öffentlichen Hand allein aufgrund der demografischen Entwicklung,
zum anderen stagnieren wegen der derzeit vorherrschenden Finanzkrise die Ertragsanteile des Bundes.
Vor diesem Hintergrund werden in der Finanzpolitik dieser Legislaturperiode folgende Prioritäten gesetzt:
· Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Kärntens
· Beibehaltung der Standortgarantie der einzelnen Häuser des Krankenanstaltenverbundes unter Forcierung
einer gezielten Leistungsangebotsplanung zwischen den einzelnen Häusern des Krankenanstaltenverbundes
zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Krankenanstaltenwesens
· Stärkung der Position Kärntens als Wirtschafts- und Technologiestandort
· Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung
· Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
· Stärkung des ländlichen Raumes
Das Budget des Landes Kärnten für das Jahr 2009 wird unter Berücksichtigung der oben angeführten Priori-
täten erstellt, diese sollen auch in einem Doppelbudget für die Jahre 2010 und 2011 ihren Niederschlag finden.
Ein bedeutender Schwerpunkt der Finanzpolitik ist es, Einsparpotentiale zur Entlastung des Landeshaushaltes
zu finden und entsprechend gesetzlich zu verankern. Diesbezüglich sollen insbesondere die Verwaltungs- sowie
Besoldungsreform des Landes Kärnten forciert werden.
Eine moderate Neuverschuldung zur Bewältigung der vom Land Kärnten zu erfüllenden Aufgaben wird über-
einstimmend akzeptiert.
Die außerbudgetäre Verschuldung des Landes Kärnten wird auf ein Mindestmaß reduziert. Anzumerken ist,
dass die außerbudgetäre Verschuldung des Landes Kärnten mit dem Abschluss des Baues des LKH Klagenfurt
Neu ohnehin eine Entlastung erfahren wird.
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13. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
9. FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
· Bewusstseinsbildung, das Forschung, Innovation und Technologie die Triebfeder und der Erfolgsfaktor für
Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Wachstum sind.
· Technologieoffensive für eine umfassende Innovations- und Technologieorientierung auf allen Ebenen
(Schule, FH, UNI, Politik, Unternehmen, Sozialpartner).
· Konsequente Umsetzung einer modernen FTI-Strategie mit einem abgestimmten und koordinierten System
überbetrieblicher Technologieträger (K-Zentren, CD-Labors, UNI, FH, Technologieparks) passierend auf den
Stärkefeldern der Kärntner Wirtschaft.
· Abgestimmte und koordinierte Vorgehensweise von Landespolitik und Interessensvertretungen bei der
Schwerpunktsetzung von Zukunftstechnologien.
10. FRAUENPOLITIK
10.1. ZENTRALE ANLIEGEN
Chancengleichheit, Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt, Einkommengerechtigkeit und Förderung von
Frauen in Spitzenpositionen sind und bleiben zentrale Anliegen. Wesentliche Elemente einer Politik, die Chan-
cengleichheit zum Ziel hat, ist es Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu gewährleisten.
10.2. SOZIALE ABSICHERUNG
Die soziale Absicherung von Frauen ist für uns ein wichtiges Ziel. Aus diesem Grund möchten wir Anstrengun-
gen dahingehend unternehmen, die Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit von Frauen weiterhin zu forcieren,
da eine vollständige soziale Absicherung letztlich nur über eigene Erwerbstätigkeit zu erreichen ist.
Um diese Ziele zu erreichen sind folgende Maßnahmen in Angriff zu nehmen:
· Gleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt und Sicherung der Chancen am Arbeitsmarkt
10.3. ARBEITSPLÄTZE
Im Bereich der Arbeitsplätze für Frauen soll auch das besondere Augenmerk auf die Stärkung der Vollerwerbs-
fähigkeit mit besonderem Fokus auf qualitativ hochwertige und existenzsichernde Arbeitsplätze gelegt werden.
Bei qualifizierter Teilzeit ist ein erhöhtes Zeitausmaß, die Aufstiegschancen, Aus- und Weiterbildung und Be-
wusstseinsarbeit hinsichtlich Wirkung und Möglichkeiten zu forcieren.
· Instrumente der Wirtschaftsförderung zur Forcierung der Frauenförderung nutzen
· Forcierung von Frauenförderprogrammen in Betrieben
· Initiativen in den Bereichen Frauenförderung, Einkommensgerechtigkeit und –transparenz und Awareness in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
· Besondere Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung von Frauen 50plus
· Qualifizierungs- und Betreuungsangebote für Wiedereinsteigerinnen
· Ausbau von Frauenberatungsstellen
· Schließen der Einkommensschere
· Einführung des „Müttertausender“ als Grundabsicherung zur Wahlfreiheit für Mütter
· Unterstützung von Mädchen und Frauen bei nichttraditioneller Berufswahl
· Sensibilisierung der Unternehmen
· Förderung von Transparenz bei Karrierewegen und Gehältern
· Förderung von Frauen in Spitzenpositionen
· Weiterführung und Ausbau von Mentoring-Programmen
· Verstärkte Unterstützung von Alleinerzieherinnen
· Gewaltschutz und Bekämpfung traditionsbedingter Gewalt - auch
durch Sensibilisierung von Polizei, Justiz PädagogInnen
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14. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
11. GEMEINDEN
11.1. STÄRKUNG DER GEMEINDEAUTONOMIE IM RAHMEN KOMMUNALFINANZEN
Das Bedarfszuweisungs-Objektivierungsmodell, das eine sachliche, transparente und nachvollziehbare Vertei-
lung der Bedarfszuweisungsmittel gewährleistet, soll grundsätzlich beibehalten und nach Maßgabe einzelner
geänderter Rahmenbedingungen (insbesondere der Bemühungen zur weiteren Stärkung des ländlichen Raumes
sowie zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen) zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Die Gemeindeautonomie soll im gegebenen Zusammenhang insoweit gestärkt werden, als an die Stelle jähr-
licher Bedarfszuweisungsverhandlungen mehrjährige budgetäre Abstimmungen hinsichtlich der mittelfristigen
Finanzpläne der Kärntner Gemeinden treten sollen.
Die zentralen Zielsetzungen der aktuellen Bundeshaushaltsreform sollen sukzessive auf das Kärntner Gemein-
dehaushaltsrecht übertragen werden. Besondere Berücksichtigungen finden:
· die Verstärkung der Wirkungs- und Leistungsorientierung der Budgetierung,
· die Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung und
· die Einführung von Globalbudgets
11.2. INNOVATIVE VERWALTUNGSREFORMEN IN DEN GEMEINDEN
Die Notwendigkeit von Verwaltungsreformen auch auf kommunaler Ebene ist unbestritten weil der BürgerIn
gesteigerte „Dienstleistungserwartungen“ hat, die Finanzierungsspielräume auf kommunaler Ebene kleiner
werden, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien Einzug gehalten haben und der Standort-
wettbewerb zwischen den Gemeinden zunimmt.
Im Mittelpunkt des kommunalen Verwaltungshandelns stehen die Bürger. Die zentralen Zielsetzungen der Ver-
waltungsreformen in den Kärntner Gemeinden sind deswegen der Ausbau
· der Bürger- und Kundenorientierung und
· der Leistungs- und Qualitätsorientierung.
Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen, soll das bewährte Instrument des „Masterplanes der kommunalen
Reformvorhaben“ fortgesetzt werden.
11.3. DIENST-, BESOLDUNGS- UND PENSIONSRECHT DER GEMEINDEBEDIENSTETEN
Die Kärntner Landesregierung hält die Schaffung eines modernen, anforderungsbezogenen, leistungsorien-
tierten, transparenten, gerechten und leistbaren Dienst- und Besoldungsrechtes der Gemeinde- und Gemein-
deverbandsbediensteten für eine unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Kärntner
Gemeindeverwaltung. Aufbauend auf die Vorarbeiten des Projektes „Neues Dienst- und Besoldungsrecht“ soll
ein faires und leistbares Dienst- und Besoldungsrecht für die Kärntner Gemeinde- und Gemeindeverbandsbe-
diensteten umgesetzt werden. Mit starken Leistungsanreizen, modernen Instrumenten des Personalmanage-
ments (z.B. Mitarbeitergespräch, Ausbildungs- und Karriereplanung) und verstärkter Aus- und Weiterbildung
sollen damit alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass hoch motivierte und bestens ausgebildete Gemein-
demitarbeiterInnen höchste Bürgerorientierung, Effizienz und Effektivität in den Kärntner Gemeinden sichern.
Das derzeitige System der Finanzierung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der öffentlich-rechtlichen Gemein-
debediensteten soll unter den Gesichtspunkten der Transparenz und der Kostenwahrheit evaluiert und den Er-
fordernissen angepasst werden. Die Aufgaben und die Organisation des Pensionsfonds sollen in diesem
Zusammenhang unter den Gesichtpunkten der Effizienz und der Effektivität evaluiert werden.
11.4. DEMOKRATIEREFORM AUF GEMEINDEEBENE
Im Interesse einer Stärkung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der kommunalen Entscheidungsprozesse sollen
einerseits die bestehenden direkt-demokratischen Instrumente auf Gemeindeebene modifiziert und verfeinert
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15. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Partizipation der Gemeindebürger zu erleichtern und die Inanspruchnahme
der direkt-demokratischen Instrumente zu vereinfachen. Andererseits soll durch die Einführung neuer direkt-
demokratischer Instrumente die Qualität der Bürgermitbestimmung deutlich verbessert werden.
11.5. KRANKENANSTALTENFINANZIERUNG
Das geltende System der Krankenanstalten-Cofinanzierung durch die Kärntner Gemeinden (§ 68 der Kärntner
Krankenanstaltenordnung 1999) stellt sicher, dass der Finanzierungsanteil der Kärntner Gemeinden 30 % des
jeweiligen Nettogebahrungsabganges der öffentlichen Krankenanstalten nicht überschreitet und die Kärntner
Landesregierung bekennt sich zu dieser mit den Interessenvertretungen der Kärntner Gemeinden akkordierten
Finanzierung.
11.6. DEREGULIERUNG DER GEMEINDERECHTVORSCHRIFTEN UND RECHTSBEREINIGUNG
Im Interesse einer „schlanken Gemeindeverwaltung“ treten wir für eine Deregulierung des (landesgesetzlichen)
Gemeinderechtsbestandes, für einen Abbau vermeidbarer Bürokratie und für die Vereinfachung von adminis-
trativen Verwaltungsabläufen ein. Im Hinblick auf diese Zielsetzungen sollen sämtliche Landesgesetze, die
kommunale Aufgaben regeln, einer kritischen Überprüfung hinsichtlich der Fülle und der Dichte der Regelun-
gen, ihre Detailliertheit und ihre sprachliche Verständlichkeit unterzogen werden. Die Qualität der Rechtstexte
soll durch sprachliche Vereinfachungen und inhaltliche Harmonisierungen verbessert werden; gleichzeitig
sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verwaltungsprozesse verstärkt auf elektro-
nische Medien („e-Government“) zu verlagern.
11.7. E- GOVERNMENT
Als technische und organisatorische Grundlage für das kommunale E- Government steht mit den CNC-Ge-
meinden, dem Behördennetzwerk der Kärntner Gemeinden, ein modernes und leistungsfähiges Kommunika-
tionsnetzwerk zur Verfügung. Die verstärkte Nutzbarmachung des Behördennetzwerkes für neue
Kommunikationsmöglichkeiten soll zusätzlich innovative Wege im Bürgerservice der Kommunalverwaltungen
eröffnen. Über dies sollen die zentralen Dienste im Rahmen des Behördennetzwerkes ausgebaut und die Effi-
zienz des Behördennetzwerkes gesteigert werden.
11.8. INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT
Eine moderne Aufgabenbesorgung ist ohne interkommunale Zusammenarbeit heute nicht mehr vorstellbar.
Der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit entspricht überdies den modernen Entwicklungen hin zu
vernetzten und kooperierenden Strukturen.
Einen Schwerpunkt des Regierungsprogramms für die Kärntner Gemeinden bildet daher der Ausbau und die
Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Ohne Einschränkung ihrer kommunalen Eigenverantwort-
lichkeit oder Autonomie sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Potentiale zu bündeln.
Das Ziel der Kärntner Landesregierung ist es, im engen Zusammenwirken der autonomen Gemeinden für die
Bürgerinnen und Bürgern durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit umfassende öffentliche Services,
insbesondere auch in den ländlichen Bereichen Kärntens sicher zu stellen.
11.9. BAUKULTUR IN DEN KÄRNTNER GEMEINDEN
Den Gebietskörperschaften im Allgemeinen und den Kärntner Gemeinden im Besonderen kommt im Rahmen
ihrer Bautätigkeiten eine besondere baukulturelle Verantwortung und Vorbildfunktion zu. Im Interesse der
Stärkung der kommunalen Baukultur soll die erfolgreiche Kooperation mit der Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Kärnten fortgesetzt werden. Die „Kunst am Bau“ bildet dabei einen integralen Be-
standteil der Bauherrenverantwortung.
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16. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
12. GESUNDHEIT
12.1. PRÄAMBEL
Das Kärntner Gesundheitssystem gehört zu den höchst entwickelten in Europa und verdient daher auch aus
politischer Sicht höchstes Augenmerk. In der Einschätzung der Menschen ist der Erhalt der eigenen Gesundheit
neben Sicherheit und Arbeitsplatz das mit Abstand wichtigste Thema. Gerade im Bereich Gesundheit wird es
die größten Herausforderungen in der nahen Zukunft geben, da großer technischer Fortschritt und aufwendige
Behandlungsmethoden natürlich auch steigende finanzielle Belastungen für die Allgemeinheit in sich bergen.
Nichtsdestotrotz gibt es seitens dieser Regierung ein klares Bekenntnis zur optimalen medizinischen Versorgung
(ohne Zwei-Klassen-Medizin) der Kärntner Bevölkerung und zum Erhalt der Krankenhausstandorte sowie zur
Absicherung der Arbeitsplätze. Dies aber natürlich auch vor dem Hintergrund, dass sämtliche Einsparungspo-
tential, die sich aus modernen Gesundheitskonzepten ergeben, genutzt werden müssen.
Um diese an sich nicht leicht zu vereinbarenden Ziele zu erreichen, sollen in Zukunft folgende Schwerpunkte
gesetzt werden:
12.2. GESUNDHEITSVORSORGE UND PRÄVENTION
Nachdem die Gesundheitsvorsorge und Prävention wohl die effektivste und mit Abstand kostengünstigste
Maßnahme darstellt, die Gesundheit der Kärntnerinnen und Kärntner zu gewährleisten, wird ihr in diesem Re-
gierungsübereinkommen große Wichtigkeit zugeschrieben. In diesem Zusammenhang kommt der Förderung
präventivmedizinischer Maßnahmen große Bedeutung zu. Als maßgebliche Säulen und stellvertretend für ein
ganzes Maßnahmenpaket seien hier genannt:
· Bewegungs- und Sportförderung von Kindern bereits ab dem Vorschulalter;
· Steigerung des Ernährungsbewusstseins aller Bevölkerungsschichten durch Aufklärung, Beratung und Image-
kampagnen, beginnend von Kindergärten und Schulen über die Gesundheitseinrichtungen bis hin zu Alten-
pflegeinrichtungen;
· Stärkung der Vorsorgemedizin: Wenn Krankheiten im frühen Stadien erkannt werden, besteht eine höhere
Wahrscheinlichkeit, diese ausheilen zu können und Therapiemöglichkeiten in einem frühen Krankheitsstadium
sind zudem in finanzieller Hinsicht günstiger. Deswegen sollen in allen Bereichen, in denen es möglich und
sinnvoll ist, Vorsorgeuntersuchungen der Kärntner Bevölkerung weiter forciert werden. Hier sollte über ein
System nachgedacht werden, welches Menschen, die sich solchen Untersuchungen unterziehen, Vorteile ein-
räumt.
12.3. VERSORGUNGSQUALITÄT
Grundsätzlich hat Kärnten – wie schon erwähnt – einen der höchsten Gesundheitsstandards. Diesen gilt es
nicht nur zu erhalten, sondern noch auszubauen. Eine große Herausforderung wird es sein, in diesem Bereich
eine Leistungsangebotsplanung durchzuführen. Sie soll medizinische Schwerpunkte setzen, damit einerseits
ein Anreiz geschaffen wird, hochqualifiziertes Fachpersonal nach Kärnten zu holen, dieses andererseits aber
auch am Standort selbst auszubilden. Die Regierung hat vor, große Anstrengungen zu unternehmen, um die
Ausbildung der im Gesundheitsbereich beschäftigen Menschen voranzutreiben und unter modernen Gesichts-
punkten zu gestalten.
Außerdem können durch eine gute Leistungsangebotsplanung viele finanzielle Synergieeffekte genutzt und
somit großes Einsparungspotential erreicht werden. Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Transparenz sind wesent-
liche Voraussetzung für eine optimale Versorgung der Patienten.
Die Regierung bekennt sich dazu, zukünftig die modernste Ausrüstung im Bereich sämtlicher medizinischer
Einrichtungen zu gewährleisten. Damit hat jede Kärntnerin und jeder Kärntner die Sicherheit, dass im Krank-
heitsfall die besten medizinischen Versorgungsleistungen zur Verfügung stehen. Mit dem Neubau des LKH Kla-
genfurt wird zudem eines der modernsten Krankenhäuser Europas errichtet, welches allen Kärntnerinnen und
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17. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
Kärntnern zur Verfügung stehen und eine Top-Versorgung garantieren wird.
Zentraler Punkt dieser Regierungserklärung stellt zudem das klare Bekenntnis dar, dass alle Kärntnerinnen und
Kärntner den gleichen Zugang zu allen medizinischen Versorgungsleistungen haben müssen. Eine Zwei-Klas-
sen-Medizin wird strikt abgelehnt. Gesundheit als das kostbarste Gut des Menschen muss solidarisch gesehen
werden und darf nicht von den finanziellen Ressourcen abhängig sein. Qualitätsunterschiede in der Behandlung
sind daher grundsätzlich abzulehnen.
12.4. FLÄCHENDECKENDE VERSORGUNG
Aufgrund der Größe und der durchaus unterschiedlichen Besiedelungsstrukturen unseres Bundeslandes sehen
wir es als Verpflichtung an, eine flächendeckende Gesundheitsversorgung Kärntens in den Mittelpunkt unseres
Handelns zu stellen. Daher wird es wichtig sein, sämtliche Krankenhausstandorte zu erhalten, wobei eine da-
rüber hinaus gehende Spezialisierung der einzelnen Einrichtungen durchaus erwünschenswert erscheint. Mit
dieser Maßnahme ermöglicht man einerseits, dass Angehörigen soziale Kontakte zu Patienten leichter aufrecht
erhalten können, andererseits stellen die Krankenhausstandorte einen wichtigen regionalen Wirtschaftsfaktor
dar.
Ein absolut wünschenswertes Projekt wäre es, dass entlegene Regionen Kärntens auch erleichterten Zugang
zu Fachärzten bekommen. Hier wäre es wichtig, zumindest in gewissen Zeitabständen (einmal im Monat)
Sprechstunden, ins besonderen von Gynäkologen und Augenfachärzten abzuhalten. Einrichtungen wie kom-
binierte Arztpraxen sollten besonders gefördert werden, wobei überhaupt auf eine dichte Allgemein- und
Facharztpraxenstruktur geachtet werden muss, da durch verkürzte Aufenthaltsdauern in Krankhäuser eine ex-
tramurale Versorgung notwendig ist. Sämtliche Engpässe im Bereich von Fachärzten sind zu vermeiden.
12.5. PRIVATE BETREIBER SOWIE GESUNDHEITS- UND RETTUNGSDIENSTE
Grundsätzlich gibt es auch ein klares Bekenntnis zu den bestehenden privaten Krankenhausbetreibern Kärntens,
die in ihrem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Darüber hinaus muss außerdem nachgedacht werden, wir
man in Zukunft die Existenz von Gesundheitsdiensten absichern kann. Vom Krankentransport bis hin zum Ret-
tungshubschrauber leisten diese Einrichtungen einen unschätzbar wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. In-
wiefern diese Leistungen ausreichend abgegolten werden, ist in einem eigenen Modell nieder zu schreiben.
Nachdem einerseits die Lebenserwartung der Patienten immer höher und andererseits die Verweildauer in den
Krankenhäusern aus Finanzgründen verkürzt wird, ist es von großer Bedeutung, auf diese Herausforderungen
einzugehen. Deswegen wird es notwendig sein, mobile Hilfsdienste sowie auch Kurzzeitpflegebetten im Zu-
sammenhang mit einem funktionierenden Gesundheitswesen anzubieten.
12.6. SUCHTPRÄVENTION
Sämtlichem Konsum von gesundheitsschädlichen Substanzen, insbesondere solcher, die auch ein Suchtverhal-
ten auslösen, ist eine klare Absage zu erteilen. In Hinblick auf unsere Jugend besteht hier großer Handlungs-
bedarf. Junge Menschen sollen, wo immer es möglich ist, vor den Gefahren von Suchtmitteln gewarnt und
geschützt werden. In diesem Bereich sollte Erziehungsberechtigten sowie Schul- und Lehrpersonal ihre Ver-
antwortung bewusst gemacht werden. Drogendelikte jeglicher Art sind keine Kavaliersdelikte und sollten dem-
entsprechend mit der gebotenen gesetzlichen Härte bestraft werden.
12.7. WIRTSCHAFTSFAKTOR GESUNDHEIT
Der Kärntner Gesundheitswesen ist der mit Abstand größte Arbeitgeber Kärntens. Über 7.000 Menschen sind
allein über die Krankenhäuser beschäftigt. Tausende andere Jobs in Zulieferbetrieben bis hin zu Produktions-
firmen für medizintechnisches Gerät sichern den Wirtschaftsstandort Kärnten. Hochqualifizierte und krisen-
sichere Arbeitsplätze im Kärntner Gesundheitswesen ermöglichen es tausenden Familien, auf diesem Weg ihr
Einkommen zu lukrieren. Allein der Neubau des LKH Klagenfurt stellt eine der größten Hochbaustellen Europas
dar und ist für Kärnten ein Jahrhundertprojekt.
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18. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
Das Gesundheitswesen eignet sich vorzüglich, in wirtschaftlichen Krisensituationen antizyklische Investitionen
vorzunehmen und damit Arbeitsplätze zu sichern.
12.8. FINANZEN
Ähnlich der Bildung rechnen sich Ausgaben in die Gesundheit erst bei nachhaltiger Betrachtungsweise. Der
technologische Fortschritt, immer teurer werdende Medikamente und ständig neue Behandlungsmethoden
bedingen natürlich hohe Kosten für ein modernes Gesundheitssystem. Die Alternative dazu wäre aber eine
Zwei-Klassen-Medizin sowie unnötiges Leid von Patienten.
Nichtsdestotrotz wird es eine zentrale Rolle spielen, ob man sich auch in Zukunft Gesundheitssystem überhaupt
leisten kann. Die Belastung des Landeshaushaltes ist jetzt schon enorm und auch auf Ebene der Kommunen
ist zu überlegen, ob ein Halten bzw. Ausbau der Gesundheitsstandards überhaupt noch finanzierbar ist. Daraus
resultiert die klare politische Vorgabe, durch Investitionen ins Gesundheitssystem auch sämtliche Einsparungs-
potentiale zu erkennen und diese zu nutzen. Vorgaben, die der Rechnungshof dem KABEG-Management ge-
macht hat, sind ohne Abstriche absolut einzuhalten. Ein Abgehen oder Aufweichen dieser Zielvorgaben ist
weder gewollt noch geplant. Die jetzige Regierung verpflichtet sich auch verstärkt, begleitende Kontrollen
über die finanziellen Auswirkungen sowie über geplante und durchgeführte Investitionen im Gesundheitsbe-
reich durchzuführen.
Ein mögliches Einsparungspotential liegt sicherlich bei den Verrechnungsmethoden mit den Versicherungsan-
stalten. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird es von großer Wichtigkeit sein, mehr Informationen auf
der E-Card zu erfassen.
12.9. ZUKUNFT UND INNOVATIONEN
Nachdem der Gesundheitsbereich in allen Facetten eine rasante Entwicklung durchmacht, darf Kärnten in der
Entwicklung innovativer Gesundheitsprodukte keineswegs hintanstellen. Moderne Gerätschaften sowie inno-
vative Medikamente und Behandlungsmethoden sind zu unterstützen. Auch fachliche Weiterbildung von den
Ärzten bis hin zum Pflegepersonal scheint ein unabdingbares Muss für die Zukunft zu sein. Telemedizin und
vernetztes Denken im Gesundheitssystem werden große Herausforderungen für die Zukunft darstellen. In die-
sem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn internationale Ärztekongresse in Kärnten abgehalten wer-
den könnten, um hier Erfahrungsaustausch auf höchster Ebene stattfinden zu lassen.
13. INFRASTRUKTUR
13.1. STRASSENBAU
13.1.1. QUALITÄTSSICHERUNG LANDESTRASSEN
Das Kärntner Landesstraßennetz umfasst ca. 1500 km Landesstraßen L und ca. 1300 km Landesstraßen B mit
einem Anlagevermögen von ca. 4,2 Mrd. Euro. Eine Gewährleistung des Qualitätsstandards dieser Anlage er-
fordert den entsprechenden Finanzierungseinsatz und Mittel pro Jahr, um Kärnten als Wirtschaftsstandort und
die Erreichbarkeit der ländlichen Regionen wie Mölltal, Gailtal, Görtschitztal, Gurktal und Metnitztal für die
Bevölkerung aber auch für die Bereiche Tourismus, Industrie, Holzwirtschaft und Holzbringung abzusichern.
Die Kärntner Landesregierung bekennt sich daher zu einem umfassenden Sanierungsprogramm.
Volkswirtschaftlich rechnet sich dieser finanzielle Einsatz immer, sowohl für die Substanzerhaltung, wie auch
mit der Auswirkung, dass Arbeitsplätze sofort und direkt in den ländlichen Regionen angeboten werden. Wirt-
schaftlich von Bedeutung ist auch, dass Beschränkungen für LKW mit 8, 12, 16 oder 25 Tonnen auf Übergängen
bzw. Brückenobjekten beseitigt werden können.
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19. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
13.1.2. OFFENSIVE IM RADWEGNETZ
Die in den letzten Jahren bereits begonnene Radwegoffensive soll fortgesetzt werden und durch das Schließen
von noch offenen Teilstücken forciert werden, um Engstellen durchgängig zu machen. Dabei wird neben der
Erhöhung des Fahrkomforts und der Verkehrssicherheit auch ein zusätzlicher touristischer Mehrwert geschaf-
fen. Das Schwerpunktprogramm im Radwegenetz bringt Vorteile für Tourismus, Sicherheit, Umwelt und Frei-
zeit.
Das überregionale Radwegenetz in Kärnten umfasst ca. 1320 km. Davon sind bereits über 1000 km zum Teil
auf fertig gestellten Radwegen und zum Teil auf Gemeindewegen abseits von stark frequentierten Straßen si-
cher nutzbar.
13.1.3. AUSBAU OBERES DRAUTAL
Die Planungen zum drautalgerechten Ausbau der B 100 Drautal Straße für den Abschnitt Greifenburg bis Berg
sind abgeschlossen. Nach Abwicklung der notwendigen behördlichen Verfahren soll dieser Abschnitt rasch rea-
lisiert werden. Zugleich starten die Planungen für den Weiterausbau einer bedarfsgerechten, angepassten
Drautalstraße von Berg West bis Dellach West mit entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Anrainer.
13.1.4. S37 KLAGENFURTER STRASSE
Ein rascher, bedarfsorientierter und umweltgerechter Sicherheitsausbau der S 37 Klagenfurter Straße bzw. der
B 317 Friesacher Straße unter bestmöglicher Berücksichtigung der Anrainerinteressen, sowie der Gewährleis-
tung größtmöglicher Verkehrssicherheit.
Dahingehend sind gemeinsam mit dem Autobahnbetreiber ASFINAG geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, um
regionalen Anrainer- und Wirtschaftsverkehr zu stärken jedoch einen reinen Durchgangsverkehr zu verhin-
dern.
13.2. VERKEHR UND MOBILITÄT
Neue innovative Formen der Mobilität im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz sowie Entlastung der Pendler
sowie Stärkung des Öffentlichen Verkehrs stehen im Mittelpunkt der Bestrebungen hinsichtlich Maßnahmen
für Kärntens Zukunft.
13.2.1. BALTISCH-ADRIATISCHE ACHSE
Die Baltisch-Adriatische Achse verbindet die Ostsee mit der Adria und führt von Danzig über Warschau – Wien
- Graz- Koralmtunnel – Klagenfurt – Villach – Triest - Venedig nach Bologna. Kernstück ist der Koralmtunnel
bzw. liegt der Großteil des alpenquerenden Abschnitts in Österreich mit dem Knoten Wien und dem Semme-
ringbasistunnel.
Die Baltisch-Adriatische Achse ist eine wichtige internationale Achse, die auch kärntner und österreichische
Wirtschaftsräume mit den süd- und osteuropäischen Staaten verbindet. Die Kärntner Landesregierung legt
ein Bekenntnis zu dieser Achse ab und wird durch die Teilnahme an internationalen Projekten sowie auch
durch Vertreten der Kärntner Interessen gegenüber der EU und der österreichischen Bundesregierung alle Be-
mühungen daran setzen, dass diese Achse zu einer anerkannten prioritären Achse im TEN-Netz der EU wird.
13.2.2. REALISIERUNG DER KORALMBAHN
Die Koralmbahn ist ein Jahrhundertprojekt mit einer Investitionssumme von ca. 4,8 Mrd. Euro. Über 260 Mio.
Euro in Kärnten und 420 Mio. Euro in der Steiermark wurden bislang verbaut. Auch die italienischen Regionen
Friaul und Veneto unterstützen das Projekt, das als Herzstück der Baltisch-Adriatischen Achse gilt. Derzeit be-
finden sich die finanziellen Dotierungen durch den Bund im Rahmenplan im zeitkritischen Bereich. Die Kärntner
Landesregierung setzt sich dafür ein, dass der Bund die erforderlichen Finanzierungstranchen für die einzelnen
Bauabschnitte zeitgerecht sichert. Die Einhaltung der vertraglich festgelegten Termine für die Fertigstellung
ist durch den Bund zu gewährleisten.
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20. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
13.2.3. HOCHLEISTUNGSSTRECKE IM ZENTRALRAUM KÄRNTEN INKL. KNOTEN VILLACH
Nach vom BMVIT auferlegtem Planungsstopp im Kärntner Zentralraum laufen derzeit intensive Verhandlungen,
die Detail-Planungsarbeiten im Bereich zwischen Klagenfurt und Velden Ost und im Knoten Klagenfurt sowie
Einbindung der Tauernbahn in die Südbahn (Knoten Villach) für die Auswahltrasse bis zum Abschluss der UVP-
Planung fertig zu stellen, und im Knoten Villach nach Lösungen zu suchen, um nach Fertigstellung der Ko-
ralmbahn in Fortführung von baulichen Investitionen die Umsetzung zu beginnen. Es ist wichtig, sämtliche
planerischen und behördlichen (einschließlich UVP-Verfahren) Aktivitäten für die Schienenstrecke entlang des
ausgewählten Korridors am Wörther See im Zentralraum Kärnten in den nächsten Jahren im Rahmenplan or-
ganisatorisch und finanziell abzusichern, um danach ein baureifes Projekt umsetzen zu können. Die Durch-
führung des Trassenauswahlverfahrens ist zu wenig.
Die Kärntner Landesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der erwarteten Zuwächse des Eisenbahn-
verkehrs seitens des Bundes die Aufnahme von Planungsgeldern, einschließlich der Durchführung der UVP für
den Zentralraum, sowie der Planung der Knoten Klagenfurt und Villach im Rahmenplan mit den erforderlichen
Tranchen sowie weitergehende Vorkehrungen zur Trassenfreihaltung getroffen werden.
13.2.4. CCT COMBI-CARGO-TERMINAL VILLACH-SÜD (STANDORT FÜRNITZ):
Die ÖBB plant die Errichtung und den Betrieb eines Großverladeterminals in Fürnitz. Für dieses baureife Projekt
liegen die diesbezüglichen Bewilligungen rechtskräftig vor und könnte binnen sechs Monaten nach Durch-
führung der Bauausschreibung mit dem Bau begonnen werden. Dieser Cargo Terminal in Fürnitz ist für die
ÖBB ein wichtiges internationales Projekt und ist auch für den Logistikstandort Österreich bedeutend.
Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zur Notwendigkeit dieses Terminals im Sinne der Aufwertung des
Wirtschaftsstandortes Kärnten und Österreich und setzt sich dafür ein, dass seitens des Bundes im Rahmen
der Konjunkturbelebung die Finanzierung für die Umsetzung im derzeit geschätzten Ausmaß von ca 80 Mio
€ sichergestellt wird, um eine rasche Umsetzung dieses baureifen Projektes und der daraus ableitenden kon-
junkturbelebenden Maßnahmen durchzuführen.
13.2.5. ALPLOG CARINTHIA
Im Bereich des zentralen Verkehrsknotenpunktes wurde die Entwicklung einer internationalen Logistikdreh-
scheibe beschlossen und wird sukzessive weiter entwickelt. ALPLOG Carinthia kann somit als Bindeglied zwi-
schen den adriatischen Häfen und den Märkten Österreichs, Deutschlands und Osteuropas vermarktet werden.
Zudem bestehen sehr gute Vermarktungsmöglichkeiten für Logistikanlagen im Hinblick auf die Verknüpfung
der zentraleuropäischen Märkte mit Südosteuropa. Parallel zur Standortentwicklung ist die verkehrliche Er-
schließung von besonderer Bedeutung. Aufgrund der ersten groben Kostenschätzungen betragen die Gesamt-
kosten für die Verkehrserschließung rd. € 6,0 Mio. Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zur
Notwendigkeit dieses Projektes und strebt unter Einbindung und Beteiligung der Stadt Villach die verkehrliche
und infrastrukturelle Erschließung dieses Areals an.
13.2.6. PARK & RIDE ANLAGEN:
Für all jene Gemeinden, mit denen bisher Verträge abgeschlossen wurden, werden Anlage errichtet, wobei von
den ÖBB 50%, vom Land Kärnten 30% und von der jeweiligen Gemeinde 20% der Gesamtkosten für das Projekt
zu tragen sind. Die Erhaltungskosten sind von der jeweiligen Gemeinde zu übernehmen. Die Park&Ride-Anlagen
stellen einen wesentlichen Teil des Klimaschutzes dar, da sie einerseits den öffentlichen Verkehr stärken und
andererseits zu Fahrgemeinschaften anregen. Es wird unter Einbindung und Beteiligung der Gemeinden und
der ÖBB in der nächsten Zeit ein verstärktes Umsetzungsprogramm angestrebt.
13.2.7. VERKEHRSSICHERHEITSPROGRAMME
Das Land Kärnten hat unter Einbindung der für die Verkehrssicherheit relevanten Institutionen im Jahre 2006
ein Verkehrssicherheitsprogramm erstellt. Dieses Verkehrssicherheitsprogramm wird Schritt für Schritt umge-
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21. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
setzt und soll unter Berücksichtigung nachstehender Schwerpunkte evaluiert und daraus ableitend Verkehrs-
sicherheitsmaßnahmen und Projekte erstellt werden. Dabei soll den Bereichen Fußgänger, Radverkehr, Motor-
radsicherheit, Geschwindigkeit sowie LKW ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Im Bereich des LKW-
bzw. Güterverkehrs ist aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben die Ausbildung im Rahmen einer Berufsquali-
fikation – wie bisher im Busbereich – vorgesehen und soll verstärkt werden und müssen daher die dafür er-
forderlichen Ressourcen auf Landesebene zur Verfügung gestellt werden.
13.2.8. ALTERNATIVE UND NACHHALTIGE MOBILITÄT
Im Rahmen einer alternativen und nachhaltigen Mobilität ist die Planung, Erstellung und Durchführung von
Programmen, (Forschungs-)Projekten, Förderungs-maßnahmen für eine nachhaltige und sichere Mobilität in
Kärnten und die Information der Bevölkerung darüber stattfinden. Der effiziente und sinnvolle Einsatz von
Energie in privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen der Mobilität, sowie der die Erprobung und er
neuer Technologien hierfür, insbesondere im Zusammenhang mit heimischer, erneuerbarer Energie, um damit
einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung und zur gesunden Entwick-
lung des Lebensraumes sowie zu einem energieautarken Kärnten beizutragen und den Wirtschaftsstandort
Kärnten stärken.
Unter einer Dachmarke soll die notwendige Infrastruktur und Betriebsmittel für die aufkommende Elektro-
mobilität geschaffen werden. Gemeinsam Partnern soll über das ganze Bundesland verteilt ein feinmaschiges
Netz an öffentlichen Ladestationen für reine Elektrofahrzeuge aller Art errichtet werden. Im Gegenzug sollen
im rechnerischen Gegenwert umweltfreundliche Energiegewinnungsanlagen errichtet werden, die diese so-
genannten Zapfsäulen versorgen. Darüber hinaus sollen finanziell geförderte Elektrofahrzeuge der Öffentlich-
keit zu vernünftigen Konditionen angeboten werden.
Weiters soll durch die Teilnahme an Projekten und Forschungsprogrammen die Elektrotechnologie, wie auch
die Speichermedien weiterentwickelt werden. Durch die Einzigartigkeit dieser Projekte übernimmt Kärnten
eine Vorreiterrolle, und verstärkt seine Position als Vorreiter und Forschungszentrum für alternative Antriebe
und Energiegewinnung und sind hier Projektträgerstrukturen zu schaffen, die die Umsetzung dieser Ziele er-
möglichen.
13.2.9. STÄRKUNG DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS
Durch Netzverdichtung und Ausbau bzw. Erhöhung des Angebotes des Öffentlichen Verkehrs (Bahn, Bus, etc.)
wird eine wirtschaftliche günstige Alternative zum motorisierten Individualverkehr geschaffen. Darüber hinaus
soll der Umstieg auf den Öffentlichen Verkehr durch Angebote, wie Park & Ride, Park & Bike, Schnellbusver-
bindungen erweitert und erleichtert werden. Die Bemühungen des Landes Kärntens zur Erhöhung des Modal
Splits sollen in den nächsten Jahren intensiviert werden und ist beabsichtigt insbesondere nachstehende Maß-
nahmen zu setzen.
Unter anderem sollen laufende bewusstseinsbildende Maßnahmen zugunsten des Öffentlichen Verkehrs sowie
fachbereichsübergreifende Kooperationen mit dem Öffentlichen Verkehr forciert werden. Die bestehende stra-
tegische Landesentwicklungsplanung („STRALE K!“) ist um einen mittel- bis langfristigen Nahverkehrsplan zu
ergänzen, welcher zunächst über die konkreten Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft, über
die Möglichkeiten zu deren autofreier Befriedigung sowie insbesondere über den diesbezüglichen Finanzie-
rungsbedarf Auskunft gibt.
In Fällen vergabe- oder beihilfenrechtlich relevanter Ko¬operationen (d.h. wenn Verkehrsdienste gem. EU-Ver-
ordnungen international aus¬geschrieben werden müssen) ist die „funktionale“ Ausschreibung (Bestbieter
wird aufgrund des inhaltlich besten Angebots bei von vornherein festgelegtem Entgelt ermittelt) zu verwenden
(ggüb. „konstruktiver“ Ausschreibung bei der der Bestbieter bei vordefiniertem Angebot aufgrund geringster
Entgeltforderung ermittelt wird). Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zum Grundsatz der funktionalen
Ausschreibung im Öffentlichen Verkehr, um eine bestmögliche bedarfsorientierte Versorgung der Regionen
unter Berücksichtigung eines schonenden Einsatzes finanzieller Mittel umzusetzen.
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22. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
13.2.10. PENDLERFÖRDERUNG
Die derzeit ausschließliche Ausrichtung der Landes-Arbeitnehmerförderung auf den privaten PKW soll eine
Ergänzung dahingehend erfahren, dass das Kraftfahrzeug in der ländlichen Region für Pendler in der Nutzung
dort unterstützt wird, wo dies unabdinglich erscheint und der Öffentliche Verkehr gefördert wird, wo dies
von der Angebotsseite des Öffentlichen Verkehrs sinnvoll ist. Die diesbezügliche Adaptierung der entspre-
chenden Förderinstrumente soll umgesetzt werden.
13.2.11. S-BAHN-VERKEHR IN WESENTLICHEN HAUPTACHSEN
Die positiven Erfahrungen mit dem Kärnten Takt (starke Steigerung der Fahrgast¬zahlen) sollen noch stärker
genutzt werden. Hiezu soll das Land Kärnten, beginnend mit den zentralsten Achsen (Villach-Klagenfurt,
St.Veit-Klagenfurt, Spittal-Villach), un¬tersu¬chen, ob und unter welchen Kosten hier ein S-Bahn-Verkehr mit
noch dichteren Intervallen und längeren Betriebszeiten errichtet werden kann.
13.2.12. INFRASTRUKTUR IM RAHMEN DER BREITBANDINITIATIVE KÄRNTEN
Die im Jahr 2005 gestartete Breitbandinitiative des Landes Kärnten ist ein voller Erfolg und können gegenwärtig
98% der Kärntner Haushalte und 99% der Unternehmen mit zumindest 1Mb/s versorgt werden. Mit
10Mb/s sind derezit 35 % der Haushalte und 55% der Unternehmen versorgbar.
Hier hat Kärnten gegenüber den anderen Bundesländern einen Wettbewerbsvorteil. Auch wenn das mobile
Breitband derzeit von allen Mobilfunkanbietern forciert wird, so stellt dennoch die erdgebundene Leitung
auch in Zukunft die höchste Qualität, Datensicherheit und Versorgungssicherheit dar. Aus diesem Grund wird
der weitere Ausbau der Versorgung mit erdgebundener Datenübertrag als wichtiger Bestandteil der infrastruk-
turellen Daseinsvorsorge vorangetrieben, die Breitbandinitiative weitergeführt und sind, um auch die Nutzung
von Gemeinden, Unternehmen und privaten Haushalten voranzutreiben, verstärkt Projekte zur Contentauf-
bereitung anzubieten und umzusetzen.
14. JAGD UND FISCHEREI
14.1. JAGD
14.1.1. JAGDMÖGLICHKEITEN
Ziel ist der Erhalt von ausreichenden Jagdmöglichkeiten für die einheimischen Jägerinnen und Jäger.
14.1.2. STÄRKUNG DER AUTONOMIE
Im Bereich der Jagd soll vor allem die Autonomie der Kärntner Jägerschaft weiter gestärkt und ausgeweitet
werden. Eventuelle weitere Einschränkungen der Kärntner Jagd auf Einflüsse von außen sollen hintangehalten
werden.
14.1.3. ARBEITSGRUPPE
Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Jagd, der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft und des Forstdienstes, welche sich der Wald- und Wildproblematik, insbesondere der Schäl-
schadensproblematik widmet. Ziel ist eine gemeinsame Lösung im Interesse aller Beteiligten.
14.2. FISCHEREI
14.2.1. KOMPETENZZENTRUM
Zur Einfachung von Organisation, Struktur und Kommunikationsaustausch wird als Ziel für die Fischerei die
Umsetzung eines Kompetenzzentrums für alle Kärntner Fischer angestrebt.
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23. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
14.2.2. AUTONOMIE
Weiters angestrebt wird die Entlassung der Fischereiverbände in eine zusammengeführte, einheitliche Auto-
nomie im Sinne der Autonomien wie sie die Kärntner Jägerschaft und die Feuerwehr besitzen.
15. JUGEND
Der Förderung der Jugend kommt eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, für Kärntens Jugend einen ver-
lässlichen Partner darzustellen und dafür zu sorgen, dass jeder junge Mensch unabhängig von seiner sozialen
Herkunft die gleichen Chancen hat.
15.1. JUGENDSTARTGELD
Mit dem Kärntner Jugendstartgeld soll jedem/r Kärntner/in zwischen 16 und 18 Jahren der Einstieg in ein ei-
genständiges Leben erleichtert werden. Der Betrag in Höhe von Euro 1.000,-- ist zweckgebunden und soll zum
Beispiel für die erste eigene Wohnung, den Führerschein oder Bildungskosten zur Verfügung stehen.
15.2. JUGENDFREUNDLICHE ANGEBOTE
Um unsere Jugend finanziell zu entlasten, sollen diese im öffentlichen Bereich leistbare Angebote zur Nutzung
von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen erhalten. Auch im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel sollen
Jugendlichen vergünstigte Angebote erhalten.
15.3. VERNETZUNG DER JUGEND
Auch im ländlichen Raum sollen Jugendeinrichtungen geschaffen werden, welche in weiterer Folge mit Ju-
gendinstitutionen in den Städten vernetzt werden. So wird Jugendlichen die Möglichkeit gegeben sich über-
regional auszutauschen, zu kommunizieren und Vorteile zu nutzen.
16. KÄRNTENS NACHBARSCHAFTSPOLITIK
16.1. KOOPERATIONEN UND PARTNERSCHAFTEN
Im Rahmen der konjunkturellen Situation und der Einbettung Kärntens als zentrales Land der Alpen Adria Re-
gionen ist die weitere Vorantreibung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen – wie sie in den letzten
Jahren massiv ausgebaut wurden – ein besonderes Anliegen hinsichtlich friedensstiftender, nachbarschaftlicher,
wirtschaftlicher und touristischer Aspekte.
Die bereits aufgebauten Kontakte sollen daher weiter geführt werden und insbesondere neben der guten Zu-
sammenarbeit mit Friaul Julisch-Venetien auch die wirtschaftsstarke Region Veneto forciert werden. Ebenfalls
soll in weiterer Folge Slowenien der Euregio als Partner beitreten können.
Darüber hinaus werden Kontakte zu den Regionen Kroatiens (insbesondere Istrien) als zukünftiges EU-Land
gepflogen und sind die bereits bisher gut funktionierenden Auslandskontakte und Partnerschaften, wie z.B.
mit Czernowitz, beizubehalten und neue Partnerregionen nach sinnvollen Kriterien zu erschließen.
16.2. ITALIEN
Im Rahmen der Trilateralen Regierungssitzung zwischen Kärnten, Friaul-Julisch-Venetien und dem Veneto
wurde vereinbart, dass der interimistische Sitz der Euregio in Kärnten eingerichtet werden soll.
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24. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
Das dazu notwendige Kärntner EVTZ-Landesgesetz als Grundlage für den Euregio-Sitz in Kärnten existiert be-
reits (LGBl. Nr. 20/2009). Die Details der Realisierung müssen umgehend mit den italienischen Nachbarregionen
abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund gibt es einen Grundkonsens, der in Duino und in Villach bei den
letzten Regierungsgesprächen im Dezember 2008 bestätigt wurde. Es wird mit einer „Euregio“, auf Basis der
Trilateralen Kooperationsvereinbarung zwischen Italien und Österreich begonnen und die Finanzierungsmög-
lichkeiten der EU-Förderprogramme genutzt. Die Haltung gegenüber Slowenien und zwei kroatischen Regionen
ist kooperationsbereit und es besteht für diese sogar die Möglichkeit, in weiterer Folge dieser Euregio beizu-
treten.
16.3. STRATEGISCHE MASSNAHMEN UND PROJEKTE IM GRENZÜBERSCHREITENDEN BEREICH:
16.3.1 LOBBYING FÜR BALTISCH ADRIATISCHE ACHSE MIT DER KORALMBAHN ALS HERZSTÜCK DIESER EUROPA-
WEITEN EISENBAHNSTRECKE
16.3.2 GRENZÜBERSCHREITENDER INFRASTRUKTUR- UND TRANSPORTGIPFEL
(Best Practise im Transportwesen und internationaler Logistik)
16.3.3. EUREGIO DER WIRTSCHAFT
Positionierung von Kärnten, Friaul Julisch Venetien und dem Veneto als „Euregio der Wirtschaft“, mit abge-
stimmten grenzüberschreitenden politischen Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die die grenzüberschrei-
tende Clusterbildung von Betrieben ( z.B. Industrie und Zulieferern) im Umkreis von 400 km fördern und den
Standort Kärnten durch entsprechende Maßnahmen, auch oder vor allem, für italienische Investoren attraktiv
macht, aber, wenn die Voraussetzungen stimmen, auch Wirtschaftstreibenden aus Kärnten, in den Nachbar-
regionen , Wettbewerbsvorteile ,über sinnvolle Kooperationen, z.B. mit einem Halbfertigprodukthersteller, der
sie beliefert, verschafft.
16.3.4. EUREGIO ALS INTEGRIERTER GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSMARKT
Damit verbunden wären auch neue interregionale „Berufsbilder“ und Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche
und in der Folge neue innovative Arbeitsplätze, die für die ganze Euregio Gültigkeit haben und gegenseitig
anerkannt werden. So könnte auch in mehreren Schritten ein grenzüberschreitendes Arbeitsplatzangebot ent-
stehen, dass für neue Generationen Maßstäbe setzt.
In diesem Zusammenhang könnte auch eine online-Datenbank für genau diesen Zweck entwickelt werden, in
die z.B. über die Website der drei Partnerregionen Kärnten, Friaul Julisch Venetien und dem Veneto zugegriffen
werden kann und einerseits den Wirtschaftstreibenden die Möglichkeit gibt, Arbeitsangebote für die Grenz-
regionen zu veröffentlichen und andererseits den Arbeitssuchenden ermöglicht, diese Angebote anzusehen
oder ihr eigenes Arbeitsgesuch online ins Internet zu stellen.
17. KUNST UND KULTUR
Kärnten präsentiert sich als Land, dessen kulturelle Ausprägung sich äußerst vielfältig darstellt. Ziel der Kul-
turpolitik ist es, die Rahmenbedingen so zu schaffen, dass das kulturelle Schaffen ohne Einschränkung möglich
ist und sich auch weiterhin frei entfalten kann.
Wie auch in den Kulturprogrammen der letzten beiden Legislaturperioden steht das Nebeneinander von Volks-
kultur und Hochkultur an oberster Stelle. Tradition, Heimatbewusstsein findet seinen Platz ebenso in der För-
derung der Kultur wie das zeitgenössische Schaffen und die Hochkultur.
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25. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
17.1. STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE:
· Nachwuchs- und Begabtenförderung in allen Sparten der Kunst
· Abbau der Hemmschwelle gegenüber der Kunst durch Vermehrung der Kunstvermittlungsaktivitäten
· Ausbau der internationalen Kontakte und des Künstleraustausches
· Optimierung der vorhandenen kulturellen Infrastrukturen
17.2. PROJEKTE IM DETAIL
17.2.1. CARINTHISCHE MUSIKAKADEMIE
Durch die Errichtung der Carinthischen Musikakademie an den Standorten Knappenberg und Stift Ossiach
wurde eine optimale Infrastruktur geschaffen um Weiter- und Fortbildung sowohl auf dem musikalischen Sek-
tor als auch in anderen Bereichen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Carinthische Musikakademie weit über die
Kärntner Grenzen hinaus zu etablieren.
17.2.2. ORCHESTERAKADEMIE STIFT OSSIACH
Unter der Federführung und Projektleitung des Nachwuchsbeauftragten der Wiener Philharmoniker, Gerald
Schubert, wurde mit dem Vorstand der Wiener Philharmoniker gemeinsam das Konzept der Orchesterakademie
Ossiach erstellt. Diese startet mit dem Schuljahr 2009/2010 erstmalig in Ossiach. Ziel der Orchesterakademie
ist es, sich erstmalig direkt und institutionell des Orchesternachwuchses in Österreich anzunehmen und talen-
tierten Absolventen der Musikuniversitäten wie auch der Konservatorien den Übergang vom Studium zum Or-
chesterberuf zu erleichtern.
17.2.3 SINGOFFENSIVE FÜR DAS CHORLAND KÄRNTEN
Das bestehende Konzept der Chorakademie Kärnten des Kärntner Bildungswerkes wird durch eine „Singoffen-
sive für das Chorland Kärnten“ erweitert. Die Erweiterung des Konzeptes der Kärntner Chorakademie hat sich
zum Ziel gesetzt, die Entwicklung der Kärntner Chorlandschaft sowohl im Bereich der Qualität an der Spitze
als auch der Quantität im Nachwuchsbereich in Zukunft Rechnung zu tragen.
Damit werden folgende Ziele verfolgt:
· Qualität an der Spitze
· Quantität im Nachwuchsbereich
· Strukturelle Verbindung und nahtloser Übergang von den Kinder- und Jugendchören zu den Erwachsenen-
chören
Mit dem Ausbau des Konzeptes der Chorakademie Kärnten neu soll eine Übersiedlung in das Stift Ossiach er-
folgen, um hier das neue und optimale Raumangebot zu nutzen.
17.2.4. MITTELBÜHNE KÄRNTEN
Das Thema Mittelbühne Kärnten soll einer Lösung zugeführt werden. Aufbauend auf eine Konzepterstellung
inklusive Bedarfserhebung und Standortanalyse soll es zu einer vernünftigen, nachhaltigen Realisierung der
Mittelbühne Kärnten kommen.
17.2.5. AUSBAU DES MUSIKSCHULWERKES
Mit Hilfe des Musikschulbaufonds wird es zur Verbesserung der räumlichen Infrastruktur kommen. Eine klare
Definition der Verantwortlichkeiten zwischen den Gemeinden als Schulerhaltern und dem Land Kärnten als
Betreiber der Musikschule muss hergestellt werden. Inhaltlich gesehen ist der Ausbau in quantitativer Ent-
wicklung zum Großteil erreicht bis auf wenige Bereiche wie beispielsweise die elementare Musikpädagogik. In
den kommenden Jahren wird bewusst in Qualität investiert werden Dazu gehören Maßnahmen wie die Aus-
weitung der Begabtenförderung, zusätzliches Angebot an Nebenfächern und die Realisierung von Projekten,
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26. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
die bei der musizierenden Jugend einen lebenslangen Eindruck hinterlassen (bspw. durch die Schaffung eines
eigenen landesweiten Musikschulorchesters). Ziel ist auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem
Pflichtschulbereich.
17.2.6. AUSGLIEDERUNG MMKK
Im Sinne einer schlanken und effizienten Verwaltung und um dem Auftrag der Verwaltungsreform gerecht zu
werden, wird das Museum Moderner Kunst Kärnten einer Ausgliederung und damit verbundenen Umstruktu-
rierung unterzogen. Das Modell der Ausgliederung hat sich bereits im Bereich des Kärntner Landesarchivs und
des Landesmuseums als richtig und wichtig für eine positive Entwicklung erwiesen.
17.2.7. BESPIELUNG DER SEEBÜHNE
Die Seebühne wird auch weiterhin einen besonderen Stellenwert in den seitens des Landes Kärnten unter-
stützten Aktivitäten für den Kultursommer 2009 darstellen. Ein Konzept welches die Qualität des Spiel- und
Standortes hebt wird entwickelt und zur Umsetzung gebracht werden.
17.2.8. LESE- UND LITERATURFÖRDERUNG
Um Literatur und die Lust am Lesen verstärkt zu fördern werden Initiativen im Bereich der Leseförderung ge-
setzt werden. Auch gilt es, das heimische Bibliothekswesen einer Prüfung und Adaptierung zu unterziehen.
17.2.9. SICHERUNG VON KULTURGUT IN FORM VON NACH- UND VORLÄSSEN BEDEUTENDER KÄRNTNER KÜNSTLER
Um die Kunst der Kärntner Künstler auch für die Nachwelt sicher zu stellen, wird es das Bemühen geben, Vor-
und Nachlässe bedeutender Kärntner Künstler für das Land sicher zu stellen (Bsp. Bischoffshausen-Nachlass,
Winkler-Vorlass).
17.2.10. KULTURELLES ERBE
Kulturelles Erbe muß auch in Zukunft gesichert werden und vor allem durch Professionalisierung der Präsen-
tationen nach außen für den touristischen Markt unterstützt werden (Bsp. Burg Hochosterwitz). Kärnten muß
sich auch um die Aufnahme seiner kulturellen Güter in das immaterielle und materielle Erbe weiterhin inten-
sivst bemühen.
18. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
18.1. EINLEITUNG
Die Regierungsparteien bekennen sich zu einer Politik, für eine positive Entwicklungen im Ländlichen Raum
und die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und die damit zu einer Hebung der Lebensqualität
im Ländlichen Raum führen. Eine Voraussetzung dafür ist die Stärkung einer bäuerlichen, nachhaltigen und
wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Unsere Land- und Forstwirte sind Garanten für sichere und qualitativ
hochwertige Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe. Sie prägen unsere Kärntner Kultur, Landschaft
und Wirtschaft im Ländlichen Raum. Sie sind wesentlicher Teil der Identität Kärntens. Die Koalitionspartner
sehen als gemeinsames Ziel den Erhalt einer flächendeckenden wettbewerbsfähigen Landwirtschaft und wer-
den verlässliche Rahmenbedingungen zur Absicherung der Familienbetriebe schaffen.
18.2. LANDWIRTSCHAFTLICHE PRODUKTION
Die Versorgung der Menschen mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und die Produktion nachwachsender
Rohstoffe als Energieträger der Zukunft stehen auch weiterhin im Zentrum unserer Agrarpolitik. Die Koaliti-
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27. BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014
onspartner verpflichten sich bei ihren Entscheidungen auf die Planbarkeit und Rechtssicherheit für die bäu-
erlichen Familienbetriebe zu achten. Insbesondere ist auf eine Weiterentwicklung der Biolandwirtschaft in
Kärnten Bedacht zu nehmen und wird der Einsatz der grünen Gentechnik grundsätzlich abgelehnt. Die Koali-
tionspartner kommen überein, den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen für die Energieerzeugung bzw.
industrielle Nutzung zu fördern, stellen aber klar, dass die Versorgung mit Nahrungsmitteln Vorrang hat.
18.3. LANDWIRTSCHAFTLICHE FÖRDERUNGEN
Zur Lösung der vielfältigen Herausforderungen, denen sich regional sehr unterschiedlich die landw. Betriebe
gegenübersehen, bedarf es vor allem der Eigeninitiative der Menschen vor Ort. Die Politik wird sie dabei durch
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und durch zielgerichtete differenzierte Förderangebote bestmög-
lich unterstützen. Ziele der Förderpolitik sind die Wettbewerbsverbesserung der produzierenden Betriebe, die
Absicherung der Arbeitsstätten der Bauern und die Leistungsabgeltung überall dort, wo spezifische Leistungen
im Sinne der Gesellschaft erbracht werden, die aus der Produktion nicht finanziert werden können. Die Koali-
tionspartner kommen überein, Fördermöglichkeiten, die sich aus EU-Programmen bzw. Gemeinschaftspolitiken
ergeben, bestmöglich zu nutzen.
18.4. ALMWIRTSCHAFT
Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Unterstützung einer zeitgemäßen Almwirtschaft. Die Almen sind
eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Tourismus im Lande und sollen daher Kooperationen zwi-
schen Almwirtschaft und Tourismus angestrebt werden. Zur Lösung der Haftungsproblematik bei der Nutzung
landw. Flächen und Einrichtungen durch die Touristik werden Finanzierungsmodelle erstellt. Die Koalitions-
partner bekennen sich zur Erschließung von Almflächen in einer ökologisch verträglichen, landschaftsscho-
nenden Weise und streben vertragliche Vereinbarungen mit den Straßenerhaltern zum Zwecke der freien
Benützung durch die Bevölkerung an.
18.5. BILDUNG, BERATUNG UND FORSCHUNG
Das Angebot der land- und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sowie Beratungsleistungen ist aus-
zubauen und an die neuen wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Herausforderungen anzupassen.
Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind als Bildungsstätten für die land-, forst- und hauswirtschaftliche
Grundausbildung zu führen. Darüber hinaus sind diese Bildungsstätten als Kompetenzzentren für Bildung im
ländlichen Raum zu öffnen. Dazu sind die Einrichtungen an zeitgemäße Standards anzupassen. Die Zusam-
menarbeit mit dem LFI als die Institution für die Erwachsenenbildung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
ist auszubauen.
Um die Landwirte bestmöglich bei ihrer Tätigkeit beraten und unterstützen zu können ist das Bäuerliche Bil-
dungshaus Krastowitz als Zentrum der Erwachsenenbildung zu stärken und der Beratungsdienst der Kammer
für Land- und Forstwirtschaft auf die neuen Anforderungen auszurichten.
18.6. LÄNDLICHES WEGENETZ
Um der Abwanderung aus dem ländl. Raum vorzubeugen ist Chancengleichheit für die Anbindung an und die
Nutzung von Infrakstruktureinrichtungen im ganzen Land herzustellen. U.a. ist ein leistungsfähiges ländl.
Straßen- und Wegenetz auszubauen und zu erhalten, das dem Stand der Technik entspricht, den Benutzern
ausreichende Sicherheit gewährleistet und der ländl. Bevölkerung die nötigen Versorgungssicherheit und Mo-
bilität garantiert und Voraussetzung für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in Land- und Forst-
wirtschaft, Gewerbe und Tourismus ist. Die Koalitionspartner kommen überein, dass schrittweise die Kosten
für den Um- und Ausbau der Verbindungsstraßen nach dem Kärntner Landesstraßengesetz sowie die Erhaltung
der Wege im Modell Kärnten zu 100 % durch die öffentliche Hand finanziert werden. Für private Hofzufahrten
und Güterwege soll eine Optimierung der Finanzierung des Ausbaus und der Erhaltung durch Beiträge des
Landes, der Gemeinden und der Interessenten herbeigeführt werden. Hierbei sind gemeinwirtschaftliche Inte-
ressen entsprechend zu berücksichtigen.
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