9. Mai – Global Accessibility Awareness Day
Barrierefreie Arbeitsplätze im 115-Servicecenter
Browserbasierte Software ist unkompliziert und öffnet - konsequent barrierefrei entwickelt - das Servicecenter für blinde Mitarbeiter.
Kontakt:
Sitepark GmbH
http://www.sitepark.com
info2012@sitepark.com
Ein neuer Ansatz für Web-Anwendungen im KMU-Markt 7solutions
Barrierefreie Arbeitsplätze im 115 Service-Center
1. DiKOM Süd 09.05.2012
9. Mai – Global Accessibility
Awareness Day
Barrierefreie Arbeitsplätze
im 115-Servicecenter
Thorsten Liebold
Eine integrierende Lösung von Sitepark
auf Basis der Applikationsserver-Plattform
Sitepark Information Enterprise Server
2. Barrierefreie Arbeitsplätze im 115-Servicecenter
• Barrierefreie Software sichert Arbeitsplätze
• Barrierefreie Software ist „Nichtdiskriminierend“
• Barrierefreiheit verbessert Benutzerfreundlichkeit
3. Barrierefreie Software sichert Arbeitsplätze
Die Herausforderung
• Die stärkste Gruppe unter den erwerbstätigen Blinden sind in der
Telefonvermittlung tätig.
• In Deutschland gibt es etwa 600 blinde und 1.000 hochgradig
sehbehinderte Telefonisten.
• In mehreren 115-Service-
centern arbeiten bereits
blinde und sehbehinderte
Agenten mit Sitepark
CityCall115.
4. Barrierefreie Software ist „Nichtdiskriminierend“
Von Integration zu Inklusion
• Früher wurden Menschen mit Behinderungen mit gezielten
Maßnahmen befähigt, z.B. am Arbeitsleben teilhaben zu können.
• Heute sollen Organisationen angemessene Vorkehrungen treffen,
damit sie Menschen mit Behinderung gleichberechtigt beschäftigen
können.
• Wenn am Arbeitsplatz die eingesetzte Software barrierefrei ist,
dann ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass blinde
Arbeitnehmer dort arbeiten können.
• „Inklusion heißt Gemeinsamkeit von Anfang an. Sie beendet das
aufwendige Wechselspiel von Exklusion (=ausgrenzen)
und Integration (= wieder hereinholen).“
(http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/
a740-nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf)
5. Barrierefreie Software ist „Nichtdiskriminierend“
UN Behindertenrechtskonvention 2006
• Herzstück der UN Behindertenrechtskonvention ist das Prinzip der
„Nichtdiskriminierung“ durch Inklusion.
• „Angemessene Vorkehrungen“ werden definiert als notwendige und
geeignete Änderungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige
Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall
erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen, alle
Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben
können.
• Das schlichte Nichtstun durch die „Versagung angemessener
Vorkehrungen“ gilt als Diskriminierung.
• Art. 27 Abs. 1 s. 2 lit. g UN BRK verpflichtet den Staat, Menschen mit
Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen.
6. Barrierefreie Software ist „Nichtdiskriminierend“
„
UNSER WEG IN EINE INKLUSIVE GESELLSCHAFT
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention stößt die Bundesregierung einen
Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das
Leben von Menschen mit Behinderungen maßgeblich
beeinflussen wird, sondern das aller Menschen in Deutschland.
Denn die Idee der Inklusion, zentraler Leitgedanke der UN-
Behindertenrechtskonvention, wird unsere Alltagskultur
verändern. Deutschland will inklusiv werden.
“
7. Barrierefreie Arbeitsplätze im 115-Servicecenter
Warum nimmt Sitepark die
Herausforderung an?
• Uns macht es Spaß
• Inklusion macht Sinn und spart Kosten
• Unsere Kunden benötigen barrierefreie Software
• Barrierefreiheit macht Software auch für Sehende besser
• Barrierefrei ist hier ein Alleinstellungsmerkmal
8. Barrierefreie Arbeitsplätze im 115-Servicecenter
Barrierefrei spart Kosten
• Barrierefreie Software ist von Anfang an so konzipiert, dass sie
zugänglich und direkt nutzbar ist.
• „Reparaturarbeiten zum Aufholen missglückter Inklusion sind
aufwendig und ggf. kostspielig.“
(http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/alter-altenhilfe
/Eckpunkte_fuer_einen_inklusiven_Sozialraum)
• Reparaturkosten müssen vom Arbeitgeber oder einem Kostenträger
übernommen werden, vorgelagerte Investitionen werden von den
Herstellern barrierefreier Produkte geleistet.
Sitepark investiert in barrierefreie Software.
13. Barrierefreiheit verbessert Benutzerfreundlichkeit
Barrierefrei macht effizient
• Tastaturbedienung beschleunigt das Arbeiten
• Optimierte Arbeitsabläufe nützen allen
• Gleichartig strukturierte Inhalte erzeugen virtuelle Räume
• Verständliche Inhalte können leicht vermittelt werden
Gewerbeabmeldung
Die kostenlose Abmeldung kann schriftlich - unter
Angabe der vollständigen Personalien und des
Datums der Betriebsaufgabe - erfolgen.
14. Barrierefreiheit verbessert Benutzerfreundlichkeit
Barrierefrei macht effizient
• Tastaturbedienung beschleunigt das Arbeiten
• Optimierte Arbeitsabläufe nützen allen
• Gleichartig strukturierte Inhalte erzeugen virtuelle Räume
• Verständliche Inhalte können leicht vermittelt werden
• Interne Handlungsanweisungen (gelbe Felder) unterstützen Agenten
15. Technologie
Browser macht‘s möglich
• HTML-Strukturen wie Überschriften oder Listen erleichtern das
Navigieren innerhalb von Dokumenten.
• Neue Standards wie WAI-ARIA, eine HTML-Erweiterung der
Web Accessibility Initiative für Accessible Rich Internet
Applications, funktionieren herstellerunabhängig und
browserübergreifend.
• Individuelle Anpassungen der Hilfsmittel sind nicht oder nur in
geringem Umfang erforderlich, denn der Browser „transportiert“ die
Informationen aus den Seiten an die Screenreader Schnittstelle.
• Browserbasierter Software ist die Software der Zukunft
16. Barrierefreie Arbeitsplätze im 115-Servicecenter
Browserbasierte Software ist
unkompliziert und öffnet -
konsequent barrierefrei entwickelt
- das Servicecenter für blinde
Mitarbeiter.
Kontakt:
Sitepark GmbH
http://www.sitepark.com
info2012@sitepark.com