Experten empfehlen externe automatisierte Defibrillatoren um das Leben von Herzkranken im Notfall zu retten. Die Geräte von SafeTIC können auch von Laien bedient werden.
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SafeTIC FACTS April 2014
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Medizin und Gesundheit Defibrillation
I
nzwischen wird es von vielen medi-
zinischen Fachgremien anerkannt:
Im Falle eines plötzlichen Herzstill-
stands kann Frühdefibrillation Leben
retten, indem ein elektrischer Schock
den unkoordinierten Herzrhythmus
unterbricht und einen regulären Rhythmus
und Puls wiederherstellt. Die Überlebens-
chancen der Betroffenen steigen von drei auf
mehr als 70 Prozent, wenn innerhalb von drei
Minuten nach Eintritt des Herzkammerflim-
merns eine Defibrillation durchgeführt wird.
Unglücklicherweise treffen die Rettungskräfte
in der Regel erst nach zehn bis 27 Minuten ein.
Diese Tatsache fordert in Deutschland alle
fünf Minuten ein Opfer.
Umso größer sind also die Überlebens-
chancen, je früher die Defibrillation stattfin-
det. Nicht zuletzt deswegen nahm das Thema
in den vergangenen Jahren einen zentralen
Platz in Sachen Erste Hilfe bei Herzkrankhei-
ten ein. Früher sei die Defibrillation in
Deutschland eine rein ärztliche Maßnahme
gewesen, berichtet das Online-Portal arbeits-
sicherheit.de der Verlagsgruppe Wolters Klu-
wer Deutschland.
Unkomplizierte Bedienung
„Doch haben Erfahrungen in anderen
Ländern wie den USA und die Weiterentwick-
lung der Defibrillationsgeräte dazu geführt,
dass seit nun mehr als zehn Jahren sogar die
Bundesärztekammer die Frühdefibrillation
durch ausgebildete Laien unterstützt.“
Wie funktionieren die sogenannten AED
(Automatisierte Externe Defibrillatoren)?
Tritt ein Notfall ein, wird das Gerät einfach
per Knopfdruck eingeschaltet und der Nutzer
durch integrierte Spracheinrichtung ange-
wiesen, dem Patienten die Elektroden anzu-
bringen. Der AED prüft, ob die Kontakte gut
angebracht sind und erstellt ein EKG, auf
dessen Basis er entscheiden kann, ob eine
Defibrillation notwendig ist. Diese wird
ebenfalls per Knopfdruck gestartet.
Es gibt auch Geräte, die nicht nur über ein
Sprachmodul verfügen, sondern zudem mit
der Rettungsstelle verbunden sind, wie bei-
spielsweise der professionelle Notfallmana-
ger DOC (Defibrillator Operational Connec-
ted oder Operativer Vernetzter Defibrillator)
von SafeTIC. Bei jeder Notfallmeldung über
den professionellen Notfallmanager DOC er-
folgt eine automatische Verbindung zu der
112 Leitstelle. Dank der Kommunikation mit
einem Profi fasst der Helfer (meistens ein
Laie) schnell Vertrauen und wird bei der so-
fortigen Umsetzung der notwendigen Maß-
nahmen begleitet. DOC lässt nicht zu, dass
ein Opfer über die fatalen vier Minuten hin-
aus ohne Hilfsversorgung bleibt, sondern
überbrückt die Zeit bis zum Eintritt der Ret-
tungskräfte. Die Verbindung zu der 112-Leit-
stelle bleibt durchgehend bestehen, auch
während der Erste-Hilfe-Leistung.
Nicht ohne Schulung
„Helfer können sich in jedem Fall auf die
Geräte verlassen“ sind sich die Experten von
arbeitssicherheit.de sicher. „Wenn das Gerät
zum Defibrillieren anrät, dann liegt auch
wirklich ein Kammerflimmern vor.“ Doch ma-
chen AED Rettungskräfte keinesfalls überflüs-
sig, sie schließen lediglich die Lücke in der
Rettungskette und erlauben es, die Zeitspanne
bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts zu ver-
kürzen und zu nutzen.
Und was sagt der Gesetzgeber dazu? Da
ein AED ein Medizinprodukt ist, regeln das
Medizinproduktgesetz und die Medizinbe-
treiberverordnung seinen Einsatz. Die Emp-
fehlungen der Bundesärztekammer zur Defi-
brillation mit automatisierten externen
Defibrillatoren (AED) durch Laien – veröf-
fentlicht im Deutschen Ärzteblatt 98, Ausga-
be 18 vom 04.05.2001, bestätigt durch den
Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin
und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer
29.03.2007 – sind klar: „Voraussetzung für die
Anwendung eines AED ist eine Ausbildung
gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinprodukte-
gesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2
und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Be-
treiberverordnung (MPBetreibV), um die
Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu
rechtfertigen und den Bestimmungen des
Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit
der Medizinprodukte-Betreiberverordnung,
der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.
Bei jedem Einsatz des AED ist zeitgleich der
Rettungsdienst zu alarmieren.“
So muss jedes Unternehmen, das die auto-
matisierte externe Defibrillation durch Laien
einführen will, nicht nur die ärztliche Fach-
aufsicht sicherstellen. Anhand eines Schu-
lungsprogramms muss es zudem den Mitar-
beitern den Umgang mit den Geräten
beibringen. Es gilt hierzu die „Stellungnahme
der Bundesärztekammer zur ärztlichen Ver-
antwortung für die Aus- und Fortbildung von
Nichtärzten in der Frühdefibrillation“. Die In-
stitution ist gemäß §§ 5 und 6 Medizinproduk-
te-Betreiberverordnung für die Überprüfung
der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des
Geräts und regelmäßige Kontrollen verant-
wortlich. Und schließlich muss jede Anwen-
dung des AED nachträglich im Rahmen eines
Qualitätsmanagementprogrammes unter ärzt-
licher Fachaufsicht analysiert werden.
Von Ärzten empfohlen
Im Übrigen hat die Ärztekammer Schles-
wig-Holstein auf die Anfrage eines Unterneh-
mens, ob ein Defibrillator im Notfall auch
durch Nichtärzte bedient werden dürfe, be-
reits im Oktober 2001 Folgendes festgestellt:
„Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn zumin-
dest in größeren Betrieben ein Defibrillator
vorgehalten wird. Hierbei ist allerdings zu be-
tonen, dass es sich um ein ,automatisch‘ ar-
beitendes Gerät handeln muss, das auch von
,Nichtärzten‘ zu handhaben ist. Dies folgt aus
der Überlegung, dass in Fällen, in denen die
Anwendung des Gerätes indiziert ist, unmit-
telbare Hilfe erforderlich ist. Da die Geräte
auch von Laien bedienbar sind, bestehen kei-
ne grundsätzlichen Bedenken.“
Graziella Mimic g
Die Frage, ob im Falle eines
Herzstillstands die Früh-
defibrillation durch Laien
rechtswidrig ist oder nicht,
wird immer wieder kontro-
vers diskutiert. Was bei dem
Einsatz von Automatisierten
Externe Defibrillatoren
(AED) zu beachten ist,
erläutern folgende Empfeh-
lungen von Experten und
offiziellen Stellen.
Wo aber Gefahr ist,
wächst das Rettende auch!
Betreuung durch einen Profi:
Da bei jedem Einsatz des AED zeit-
gleich der Rettungsdienst zu alar-
mieren ist, sind Geräte, die nicht nur
über ein Sprachmodul verfügen,
sondern zudem mit der Rettungsstelle
verbunden sind, die bessere Wahl.
Vorschrift: Jedes Unter-
nehmen, das die automatisierte
externe Defibrillation durch Laien
einführen will, muss nicht nur die
ärztliche Fachaufsicht sicher-
stellen. Anhand eines Schulungs-
programms muss es darüber
hinaus den Mitarbeitern den
Umgang mit den Geräten
beibringen.