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„HÄUFIGE HAFTUNGSRECHTLICHE PROBLEME
IN DER GEBURTSHILFE: FALLBEISPIELE“
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin
02.02.-04.02.2015, Aachen
Dr. Roland Uphoff, Fachanwalt für Medizinrecht, M.mel.
I. Fallbeispiele
1. „Schnittstellenproblematik“ in der Zusammenarbeit nieder-
gelassener Frauenarzt/Entbindungsklinik
2. Unzureichende risikoadaptierte Aufnahme in der Entbindungsklinik
3. Unzureichende Organisation/Zusammenarbeit zwischen Hebamme
und Facharzt
II. Resümee
2
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
1. „Schnittstellenproblematik“/Zusammenarbeit niedergelassener
Frauenarzt/Entbindungsklinik
Sachverhalt:
• 22-jährige Erstgravida, ET 24.01.1991
• Blutdruckwerte
9. SSW 175/100 mmHg
14./15. SSW (23.07.1990) 150/110 mmHg
23. SSW (18.09.1990) 160/90 mmHg
27. SSW (22.10.1990) 155/110 mmHg
31. SSW (12.11.1990) 140/100 mmHg
33. SSW (03.12.1990) 150/90 mmHg
35. SSW (17.12.1990) 180/100 mmHg
3
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
• Eintrag im Mutterpass
03.12.1990 Rubrik Urin „Eiweiß positiv“
• Ersttrimester-Untersuchung am 18.06.1990
• Zweittrimester-Untersuchung 18./19. SSW (20.08.1990)
• Dritttrimester-Untersuchung 31. SSW (12.11.1990), BIP 7,8; ATD 5,8
• Eintrag im Mutterpass unter Rubrik „Entwicklung nach Ultraschall-
befund zeitgerecht/unauffällig“ … : „Ja“
4
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
31.12.1990, 9.00 Uhr, stationäre Aufnahme bei regelmäßiger Wehen-
tätigkeit
Blutdruck: 150/105; 170/120; Eiweiß „+++“
37. SSW mit Kontraktionen
CTG ab 9.00 Uhr eingeengt tachycard, silent
10.00 Uhr Kreißsaalaufnahme
11. 26 Uhr Notsectio 1.740 g, Apgar 3/7/…, pH-Wert 7,06, 36 + 4
beinbetonte cerebrale Bewegungsstörung mit spastischer Tetraparese
5
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
6
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
7
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
8
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
9
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Privatgutachter:
„Bei Frau H. lag ein befundetes Schwangerschaftsrisiko (chronische
Hypertonie) vor, welches entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien sowie
den Leitlinien der DGGG zur Einweisung der Schwangeren in die
mutmaßliche Entbindungsklinik hätte führen müssen.
Sorgfaltsfehlerhaft ist diese Vorstellung in einer leistungsfähigen Geburts-
klinik nicht erfolgt, ebenso ist sorgfaltsfehlerhaft das befundete Risiko
„Hochdruck“ in der Schwangerschaft nicht in der entsprechenden Rubrik im
Mutterpass eingetragen worden …“
10
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Gerichtsgutachter:
„Bei Frau H. lag eine Risikoschwangerschaft vor, die bereits von den ersten
Vorsorgeuntersuchungen an als solche zu erkennen war. Zunächst nur als
rein chronische Hypertonie erkennbar, traten dann im weiteren Verlauf die
weiteren Symptome einer Plazentainsuffizienz mit asymmetrischer Wachs-
tumsretadierung beim Feten auf.
Weder das Vorliegen des pathologisch erhöhten Blutdrucks noch die
Wachstumsretardierung haben beim behandelnden Arzt zur fachgerechten
Intensivierung der Betreuung und der entsprechenden zeitnahen Vor-
stellung in der Geburtsklinik geführt. Dies muss als grob fehlerhaft ge-
wertet werden.“
11
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
12
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
„Bei erkennbaren Entwicklungsstörungen muss der Gynäkologe einen
Spezialisten hinzuziehen oder die Schwangere in ein Perinatalzentrum
einweisen.“
(OLG München OLGR 2001, 109)
13
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
„Wird bei Ultraschalluntersuchung festgestellt, dass der Fötus für die
berechnete Schwangerschaftswoche zu klein ist, sind zur Abklärung einer
eventuellen Gefährdung des Kindes Doppleruntersuchungen indiziert.“
(OLG Karlsruhe AHRS III 1952/302)
14
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
2. Unzureichende risikoadaptierte Aufnahme in der Entbindungsklinik
Sachverhalt:
• Erstgravida, ET 04.03.2004
• Körpergröße 172 cm
• Gewichtszunahme 22,8 kg auf 90 kg
• 08.01., 12.01., 22.01., 04.02., 26.02., 01.03., 12.03.2004 Glukosurie
• zweites und drittes Ultraschallscreening ohne Gewichtsschätzung
• kein Glukose-Toleranztest
• stationäre Aufnahme 14.03.2004, 41. + 5
• Ultraschall BIP 9,9, AQ 11,4, Gewichtsschätzung 3.893 g +/- 223 g
15
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
15.03.2004, 23.45 Uhr Blasensprung
16.03.2004, 4.00 Uhr Kreißsaalaufnahme
8.45 Uhr Muttermund vollständig
9.00 Uhr Pressphase
9.08 Uhr „erschwerte Schulterentwicklung“
Kindsentwicklung durch Hebamme, 4.200 g; pH-Wert 7,25
Komplette Erb´sche Lähmung
16
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Privatgutachter:
„Aufgrund der gesamten Befundkonstellation mit mütterlicher Adipositas,
starker Gewichtszunahme in der Schwangerschaft, möglicherweise
vorliegendem Diabetes bei festgestellter Glukosurie, klinisch großem
Bauchumfang (Fundus bei ET + 10 am Rippenbogen), Verdacht auf
Makrosomie bei Schätzgewicht von ca. 3.900 g wäre ein aufklärendes
Gespräch wegen der „dringenden Hinweise für eine fetale Makrosomie“
erforderlich gewesen.“
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Gerichtsgutachter:
„Unter Berücksichtigung des heutigen Kenntnisstandes, d. h. aller
weiteren Gesundheitsentwicklungen und der zweiten Schwangerschaft
der Mutter und unter Fortgeltung der Faktoren, die schon im Jahre 2004
galten, muss ich heute sagen, dass bei Durchführung eines Toleranztestes
im Jahre 2004 mit hoher Wahrscheinlichkeit (mehr als 50%) das Vorliegen
eines Gestationsdiabetes bei der Mutter des Klägers festgestellt worden
wäre … Insbesondere hätte sich dann bei der Geburtsplanung auch eine
andere Betrachtungsweise ergeben, d. h. entweder eine frühzeitigere
Einleitung der Geburt bis hin zur Erwägung einer Sectio … Wäre die
Schwangere am 14.03. mit der Diagnose des Schwangerschaftsdiabetes
in der Klinik erschienen, dann hätte man aus meiner Sicht nur noch über
die Sectio diskutieren können …“
18
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Drei Stufen der Aufklärung in Abhängigkeit
von der „Größe des Risikos“:
Beispiel:
Es besteht das Risiko einer Schulterdystokie und Plexusschädigung
- „Wir können eine Sectio durchführen. Wir empfehlen Ihnen, es
weiterhin vaginal zu versuchen.“
21
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
- „Wir können sowohl eine Sectio als auch eine Vaginalgeburt
durchführen. Beides ist gleichberechtigt.“
- „Wir können eine Vaginalgeburt weiter versuchen und vertreten.
Wir empfehlen Ihnen eine Sectio.“
22
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
3. Unzureichende Organisation/Zusammenarbeit zwischen Hebamme
und Facharzt
Sachverhalt:
• Zweitgravida 37 Jahre alt
• Erste Geburt 2004 mittels Sectio, Geburtsgewicht 4.000g
• 25.03.2007, 1.50 Uhr stationäre Aufnahme bei Abgang von „reichlich
grünlichem Fruchtwasser“, Muttermund 4-5 cm, Kopf Beckeneingang
• 6.45 Uhr CTG bei vollständigem Muttermund
• Hebamme allein anwesend
• 7.20 Uhr Information Assistenzarzt Dr. T.
25
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
laut Partogramm:
„CTG: Wechsellagerung
6.20 Uhr (nach einer Stunde Zeitumstellung): PDA 10 ml nachgespritzt;
CTG normal, Wehentätigkeit häufig in kürzeren Abständen von wenigen
Minuten ohne DIP
7.20 Uhr vaginale Untersuchung … Muttermund vollständig, Kopf knapp
Beckenmitte, … tiefe wehenabhängige Dezelerationen
Info Herr Dr. T.; Hebamme Frau A.“
26
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
7.30 Uhr Anwesenheit Assistenzarzt; Information Oberarzt ohne
Erwähnung des CTG-Befundes
7.48 Uhr Oberarzt trifft ein
bis dahin keinerlei Mikroblutuntersuchung
keinerlei Sectiovorbereitung
keinerlei intrauterine Reanimation
Eintrag im Partogramm:
„Mehrere DIP I in schmaler Form mit spontaner Erholung bei jeder
Wehentätigkeit seit ca. 45 Minuten (CTG) Oberarzt Dr. …
… Anästhesiologie, Kinderklinik, Notarzt, Kinderklinik ist gegen 8.07 Uhr
durch die Hebamme angerufen worden. Die Hebamme wirkte aktiv bei der
Reanimation mit.“
30
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Geburt 8.05 Uhr nach Kiwi-Vakuumextraktion durch Oberarzt
Eintrag im Geburtsverlaufsprotokoll:
„Nach drei weiteren Wehen und medio-lateraler Episiotomie rechts wird
der Kopf geboren, ist jedoch der Vulva fest aufgesetzt. Nach einmaligem
Manöver nach McRoberts um 8.05 Uhr Entwicklung des asphyktisch-
schlaffen Kindes.“
Geburtsgewicht 3.580g
Kind reanimationspflichtig bei Apgar 1/2/4
Ergänzung im Geburtsprotokoll:
„… Entwicklung eines asphyktischen, schlaffen Mädchens aus II. v. HHL,
Abnabelung
Das Kind wird zunächst in den Nebenkreißsaal genommen, dort jedoch
kein vorbereiteter Arbeitsplatz. Zurück in den Entbindungsraum: dort
Maskenbeatmung, Herzdruckmassage …“
32
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
8.35 Uhr Eintreffen des Kindernotarzt; dann pH 6,825
9.10 Uhr Weiterverlegung in die Kinderklinik
hypoxisch-ischämische Encephalopathie III
Diagnose „schwere peripartale Asphyxie“ mit Nebennierenrindenblutung
globale Entwicklungsverzögerung
33
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Status praesens:
Infantile Cerebralparese mit dystoner Bewegungsstörung; vorwiegend
spastischer Bewegungsstörung im Beinbereich
Kombinierte Entwicklungsverzögerung
Intensive krankengymnastische und physiotherapeutische Betreuung bei
annähernd 24-Stunden-Pflege
34
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Entscheidung der Gutachter- und Schlichtungsstelle der
Landesärztekammer Hessen:
„Auch das Auftreten von grünem Fruchtwasser bei noch unauffälligem
CTG indizierte noch nicht das sofortige operative Beenden der Geburt.
Allerdings stellt dieser Umstand zusammen damit, dass das Kind bereits
zu diesem Zeitpunkt übertragen war, einen zusätzlichen Risikofaktor dar,
der im Rahmen des nachfolgenden Geschehensablauf mit hätte beachtet
werden müssen …
35
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Für die Zeit ab 6.45 Uhr, d.h. nach Feststellung des von der Kommission
als hochpathologisch gewerteten CTG kam es jedoch zu einer Kette
von sich verstärkenden Verzögerungen und Fehlentscheidung, die in der
Gesamtschau, wie von der Antragsbegründung vorgetragen, von der
Kommission als grob fehlerhaft bewertet werden …
36
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Bereits die Information des Assistenzarztes Dr. T. durch die Hebamme,
also gut 30 Minuten nach Beginn der Herztonveränderungen, erscheint
unangemessen verzögert …
Als ärztliches Fehlverhalten ist es jedoch weiter zu bewerten, dass der
informierte Assistenzarzt Dr. T. den Oberarzt informierte, ohne ihn auf die
besondere Dringlichkeit der Situation, die durch seine eigene späte
Unterrichtung noch verschärft war, zu informieren …
37
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
In jedem Fall hätte zu diesem Zeitpunkt eine MBU veranlasst werden
müssen …
Als fehlerhaft ist es auch zu bewerten, dass bis zum Eintreffen des
Oberarztes nicht bereits die Sectiobereitschaft hergestellt war …
Als weiterer Beanstandungspunkt stellt sich die nicht adäquat erfolgte
Information des neonatologischen Dienstes dar, durch die weitere
wertvolle Zeit verloren gegangen ist …“
38
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Die Hebamme muss ein pathologisches CTG erkennen und die
ärztliche Entscheidung darüber herbeiführen, wie weiter verfahren
werden soll. Der Arzt ist sofort hinzuzuziehen und muss über die
weiteren Geburtsmaßnahmen entscheiden.
(OLG Oldenburg, VersR 1997, 1236; OLG München, VersR 1991, 586)
39
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Die Hebamme muss auch Präpathologien im CTG erkennen können
und bei ihrem Vorliegen rechtzeitig den Arzt hinzuziehen.
(OLG Oldenburg, AHRS 3210/100)
Mikroblutuntersuchungen sind bei aufgetretenen CTG-Pathologien
Befunde, die medizinisch zweifelsfrei erhoben werden müssen
(Dokumentationslücke oder Befunderhebungsmangel).
40
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Genauer: E-E-E-Zeit
Feige, Frauenheilkunde 2001, 422:
„Die Leistungsfähigkeit einer Geburtsklinik kann … daran gemessen
werden, wie kurz die Zeitdauer zwischen Erkennen der Notsituation und
Entscheidung zur notfallmäßigen Entbindung ist.“
41
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn in einer
Entbindungsstation eines Krankenhauses der behandelnde Arzt zu der
Zeit nicht anwesend ist, in der über das weitere ärztliche Vorgehen eine
Entscheidung getroffen werden muss (OLG Hamm, VersR 1980, 648).
42
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Es muss organisatorisch sichergestellt sein, dass die erforderliche
Entscheidung zur Notsectio rechtzeitig getroffen werden kann.
(OLG München, VersR 1991, 586)
Bei feststellbarer Sauerstoffminderversorgung, wiederholtem Abfall der
Herzfrequenz und Eintritt eines Geburtsstillstandes ist unverzüglich die
Entscheidung über eine Schnittentbindung herbeizuführen.
(OLG Schleswig, AHRS II, 2500/103)
43
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
FRAUENARZT 54 (2013) Nr. 1
44
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
FRAUENARZT 51 (2010) Nr. 9
45
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
II. Resümee
„Der Facharztstandard bei der Versorgung von Frauen und Kindern in der
Geburtshilfe ist unabhängig von Ort und Krankenhausgröße und unabhängig
von der Uhrzeit jederzeit zu gewährleisten.
Die für die Sicherstellung von Mutter und Kind notwendigen Leistungen
müssen jederzeit erbracht werden können, insbesondere soll eine Sectio
innerhalb von 20 Minuten jederzeit durchführbar sein …“
AG Medizinrecht der DGGG, Mindestanforderungen an prozessuale,
strukturelle und organisatorische Voraussetzungen für geburtshilfliche
Abteilungen der Grund- und Regelversorgung, Der Frauenarzt 2011,
S. 717
46
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
„Die Eltern kommen zu uns mit ihrem Wichtigsten – ihren Kindern!“
Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics an law
Fachanwalt für Medizinrecht
47
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
www.uphoff.de www.recht-geburtsschaden.de
48
9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
Besuchen Sie uns auch im Netz
www.uphoff.de www.recht-geburtsschaden.de
Dr. Roland Uphoff - Kanzlei
für Geburtsschadensrecht
und Arzthaftung
Heinrich-von-Kleist-Str. 4
53113 Bonn
Telefon: (0228) 53 89 488
Fax: (0228) 53 89 487
E-Mail: mail@uphoff.de
www.uphoff.de
www.recht-geburtschaden.de

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  • 1. „HÄUFIGE HAFTUNGSRECHTLICHE PROBLEME IN DER GEBURTSHILFE: FALLBEISPIELE“ 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin 02.02.-04.02.2015, Aachen Dr. Roland Uphoff, Fachanwalt für Medizinrecht, M.mel.
  • 2. I. Fallbeispiele 1. „Schnittstellenproblematik“ in der Zusammenarbeit nieder- gelassener Frauenarzt/Entbindungsklinik 2. Unzureichende risikoadaptierte Aufnahme in der Entbindungsklinik 3. Unzureichende Organisation/Zusammenarbeit zwischen Hebamme und Facharzt II. Resümee 2 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 3. 1. „Schnittstellenproblematik“/Zusammenarbeit niedergelassener Frauenarzt/Entbindungsklinik Sachverhalt: • 22-jährige Erstgravida, ET 24.01.1991 • Blutdruckwerte 9. SSW 175/100 mmHg 14./15. SSW (23.07.1990) 150/110 mmHg 23. SSW (18.09.1990) 160/90 mmHg 27. SSW (22.10.1990) 155/110 mmHg 31. SSW (12.11.1990) 140/100 mmHg 33. SSW (03.12.1990) 150/90 mmHg 35. SSW (17.12.1990) 180/100 mmHg 3 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 4. • Eintrag im Mutterpass 03.12.1990 Rubrik Urin „Eiweiß positiv“ • Ersttrimester-Untersuchung am 18.06.1990 • Zweittrimester-Untersuchung 18./19. SSW (20.08.1990) • Dritttrimester-Untersuchung 31. SSW (12.11.1990), BIP 7,8; ATD 5,8 • Eintrag im Mutterpass unter Rubrik „Entwicklung nach Ultraschall- befund zeitgerecht/unauffällig“ … : „Ja“ 4 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 5. 31.12.1990, 9.00 Uhr, stationäre Aufnahme bei regelmäßiger Wehen- tätigkeit Blutdruck: 150/105; 170/120; Eiweiß „+++“ 37. SSW mit Kontraktionen CTG ab 9.00 Uhr eingeengt tachycard, silent 10.00 Uhr Kreißsaalaufnahme 11. 26 Uhr Notsectio 1.740 g, Apgar 3/7/…, pH-Wert 7,06, 36 + 4 beinbetonte cerebrale Bewegungsstörung mit spastischer Tetraparese 5 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 6. 6 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 7. 7 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 8. 8 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 9. 9 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 10. Privatgutachter: „Bei Frau H. lag ein befundetes Schwangerschaftsrisiko (chronische Hypertonie) vor, welches entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien sowie den Leitlinien der DGGG zur Einweisung der Schwangeren in die mutmaßliche Entbindungsklinik hätte führen müssen. Sorgfaltsfehlerhaft ist diese Vorstellung in einer leistungsfähigen Geburts- klinik nicht erfolgt, ebenso ist sorgfaltsfehlerhaft das befundete Risiko „Hochdruck“ in der Schwangerschaft nicht in der entsprechenden Rubrik im Mutterpass eingetragen worden …“ 10 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 11. Gerichtsgutachter: „Bei Frau H. lag eine Risikoschwangerschaft vor, die bereits von den ersten Vorsorgeuntersuchungen an als solche zu erkennen war. Zunächst nur als rein chronische Hypertonie erkennbar, traten dann im weiteren Verlauf die weiteren Symptome einer Plazentainsuffizienz mit asymmetrischer Wachs- tumsretadierung beim Feten auf. Weder das Vorliegen des pathologisch erhöhten Blutdrucks noch die Wachstumsretardierung haben beim behandelnden Arzt zur fachgerechten Intensivierung der Betreuung und der entsprechenden zeitnahen Vor- stellung in der Geburtsklinik geführt. Dies muss als grob fehlerhaft ge- wertet werden.“ 11 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 12. 12 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 13. „Bei erkennbaren Entwicklungsstörungen muss der Gynäkologe einen Spezialisten hinzuziehen oder die Schwangere in ein Perinatalzentrum einweisen.“ (OLG München OLGR 2001, 109) 13 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 14. „Wird bei Ultraschalluntersuchung festgestellt, dass der Fötus für die berechnete Schwangerschaftswoche zu klein ist, sind zur Abklärung einer eventuellen Gefährdung des Kindes Doppleruntersuchungen indiziert.“ (OLG Karlsruhe AHRS III 1952/302) 14 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 15. 2. Unzureichende risikoadaptierte Aufnahme in der Entbindungsklinik Sachverhalt: • Erstgravida, ET 04.03.2004 • Körpergröße 172 cm • Gewichtszunahme 22,8 kg auf 90 kg • 08.01., 12.01., 22.01., 04.02., 26.02., 01.03., 12.03.2004 Glukosurie • zweites und drittes Ultraschallscreening ohne Gewichtsschätzung • kein Glukose-Toleranztest • stationäre Aufnahme 14.03.2004, 41. + 5 • Ultraschall BIP 9,9, AQ 11,4, Gewichtsschätzung 3.893 g +/- 223 g 15 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 16. 15.03.2004, 23.45 Uhr Blasensprung 16.03.2004, 4.00 Uhr Kreißsaalaufnahme 8.45 Uhr Muttermund vollständig 9.00 Uhr Pressphase 9.08 Uhr „erschwerte Schulterentwicklung“ Kindsentwicklung durch Hebamme, 4.200 g; pH-Wert 7,25 Komplette Erb´sche Lähmung 16 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 17. Privatgutachter: „Aufgrund der gesamten Befundkonstellation mit mütterlicher Adipositas, starker Gewichtszunahme in der Schwangerschaft, möglicherweise vorliegendem Diabetes bei festgestellter Glukosurie, klinisch großem Bauchumfang (Fundus bei ET + 10 am Rippenbogen), Verdacht auf Makrosomie bei Schätzgewicht von ca. 3.900 g wäre ein aufklärendes Gespräch wegen der „dringenden Hinweise für eine fetale Makrosomie“ erforderlich gewesen.“ 17 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 18. Gerichtsgutachter: „Unter Berücksichtigung des heutigen Kenntnisstandes, d. h. aller weiteren Gesundheitsentwicklungen und der zweiten Schwangerschaft der Mutter und unter Fortgeltung der Faktoren, die schon im Jahre 2004 galten, muss ich heute sagen, dass bei Durchführung eines Toleranztestes im Jahre 2004 mit hoher Wahrscheinlichkeit (mehr als 50%) das Vorliegen eines Gestationsdiabetes bei der Mutter des Klägers festgestellt worden wäre … Insbesondere hätte sich dann bei der Geburtsplanung auch eine andere Betrachtungsweise ergeben, d. h. entweder eine frühzeitigere Einleitung der Geburt bis hin zur Erwägung einer Sectio … Wäre die Schwangere am 14.03. mit der Diagnose des Schwangerschaftsdiabetes in der Klinik erschienen, dann hätte man aus meiner Sicht nur noch über die Sectio diskutieren können …“ 18 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 19. 19 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 20. 20 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 21. Drei Stufen der Aufklärung in Abhängigkeit von der „Größe des Risikos“: Beispiel: Es besteht das Risiko einer Schulterdystokie und Plexusschädigung - „Wir können eine Sectio durchführen. Wir empfehlen Ihnen, es weiterhin vaginal zu versuchen.“ 21 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 22. - „Wir können sowohl eine Sectio als auch eine Vaginalgeburt durchführen. Beides ist gleichberechtigt.“ - „Wir können eine Vaginalgeburt weiter versuchen und vertreten. Wir empfehlen Ihnen eine Sectio.“ 22 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 23. 23 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 24. 24 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 25. 3. Unzureichende Organisation/Zusammenarbeit zwischen Hebamme und Facharzt Sachverhalt: • Zweitgravida 37 Jahre alt • Erste Geburt 2004 mittels Sectio, Geburtsgewicht 4.000g • 25.03.2007, 1.50 Uhr stationäre Aufnahme bei Abgang von „reichlich grünlichem Fruchtwasser“, Muttermund 4-5 cm, Kopf Beckeneingang • 6.45 Uhr CTG bei vollständigem Muttermund • Hebamme allein anwesend • 7.20 Uhr Information Assistenzarzt Dr. T. 25 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 26. laut Partogramm: „CTG: Wechsellagerung 6.20 Uhr (nach einer Stunde Zeitumstellung): PDA 10 ml nachgespritzt; CTG normal, Wehentätigkeit häufig in kürzeren Abständen von wenigen Minuten ohne DIP 7.20 Uhr vaginale Untersuchung … Muttermund vollständig, Kopf knapp Beckenmitte, … tiefe wehenabhängige Dezelerationen Info Herr Dr. T.; Hebamme Frau A.“ 26 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 27. 27 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 28. 28 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 29. 29 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 30. 7.30 Uhr Anwesenheit Assistenzarzt; Information Oberarzt ohne Erwähnung des CTG-Befundes 7.48 Uhr Oberarzt trifft ein bis dahin keinerlei Mikroblutuntersuchung keinerlei Sectiovorbereitung keinerlei intrauterine Reanimation Eintrag im Partogramm: „Mehrere DIP I in schmaler Form mit spontaner Erholung bei jeder Wehentätigkeit seit ca. 45 Minuten (CTG) Oberarzt Dr. … … Anästhesiologie, Kinderklinik, Notarzt, Kinderklinik ist gegen 8.07 Uhr durch die Hebamme angerufen worden. Die Hebamme wirkte aktiv bei der Reanimation mit.“ 30 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 31. 31 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 32. Geburt 8.05 Uhr nach Kiwi-Vakuumextraktion durch Oberarzt Eintrag im Geburtsverlaufsprotokoll: „Nach drei weiteren Wehen und medio-lateraler Episiotomie rechts wird der Kopf geboren, ist jedoch der Vulva fest aufgesetzt. Nach einmaligem Manöver nach McRoberts um 8.05 Uhr Entwicklung des asphyktisch- schlaffen Kindes.“ Geburtsgewicht 3.580g Kind reanimationspflichtig bei Apgar 1/2/4 Ergänzung im Geburtsprotokoll: „… Entwicklung eines asphyktischen, schlaffen Mädchens aus II. v. HHL, Abnabelung Das Kind wird zunächst in den Nebenkreißsaal genommen, dort jedoch kein vorbereiteter Arbeitsplatz. Zurück in den Entbindungsraum: dort Maskenbeatmung, Herzdruckmassage …“ 32 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 33. 8.35 Uhr Eintreffen des Kindernotarzt; dann pH 6,825 9.10 Uhr Weiterverlegung in die Kinderklinik hypoxisch-ischämische Encephalopathie III Diagnose „schwere peripartale Asphyxie“ mit Nebennierenrindenblutung globale Entwicklungsverzögerung 33 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 34. Status praesens: Infantile Cerebralparese mit dystoner Bewegungsstörung; vorwiegend spastischer Bewegungsstörung im Beinbereich Kombinierte Entwicklungsverzögerung Intensive krankengymnastische und physiotherapeutische Betreuung bei annähernd 24-Stunden-Pflege 34 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 35. Entscheidung der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen: „Auch das Auftreten von grünem Fruchtwasser bei noch unauffälligem CTG indizierte noch nicht das sofortige operative Beenden der Geburt. Allerdings stellt dieser Umstand zusammen damit, dass das Kind bereits zu diesem Zeitpunkt übertragen war, einen zusätzlichen Risikofaktor dar, der im Rahmen des nachfolgenden Geschehensablauf mit hätte beachtet werden müssen … 35 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 36. Für die Zeit ab 6.45 Uhr, d.h. nach Feststellung des von der Kommission als hochpathologisch gewerteten CTG kam es jedoch zu einer Kette von sich verstärkenden Verzögerungen und Fehlentscheidung, die in der Gesamtschau, wie von der Antragsbegründung vorgetragen, von der Kommission als grob fehlerhaft bewertet werden … 36 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 37. Bereits die Information des Assistenzarztes Dr. T. durch die Hebamme, also gut 30 Minuten nach Beginn der Herztonveränderungen, erscheint unangemessen verzögert … Als ärztliches Fehlverhalten ist es jedoch weiter zu bewerten, dass der informierte Assistenzarzt Dr. T. den Oberarzt informierte, ohne ihn auf die besondere Dringlichkeit der Situation, die durch seine eigene späte Unterrichtung noch verschärft war, zu informieren … 37 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 38. In jedem Fall hätte zu diesem Zeitpunkt eine MBU veranlasst werden müssen … Als fehlerhaft ist es auch zu bewerten, dass bis zum Eintreffen des Oberarztes nicht bereits die Sectiobereitschaft hergestellt war … Als weiterer Beanstandungspunkt stellt sich die nicht adäquat erfolgte Information des neonatologischen Dienstes dar, durch die weitere wertvolle Zeit verloren gegangen ist …“ 38 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 39. Die Hebamme muss ein pathologisches CTG erkennen und die ärztliche Entscheidung darüber herbeiführen, wie weiter verfahren werden soll. Der Arzt ist sofort hinzuzuziehen und muss über die weiteren Geburtsmaßnahmen entscheiden. (OLG Oldenburg, VersR 1997, 1236; OLG München, VersR 1991, 586) 39 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 40. Die Hebamme muss auch Präpathologien im CTG erkennen können und bei ihrem Vorliegen rechtzeitig den Arzt hinzuziehen. (OLG Oldenburg, AHRS 3210/100) Mikroblutuntersuchungen sind bei aufgetretenen CTG-Pathologien Befunde, die medizinisch zweifelsfrei erhoben werden müssen (Dokumentationslücke oder Befunderhebungsmangel). 40 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 41. Genauer: E-E-E-Zeit Feige, Frauenheilkunde 2001, 422: „Die Leistungsfähigkeit einer Geburtsklinik kann … daran gemessen werden, wie kurz die Zeitdauer zwischen Erkennen der Notsituation und Entscheidung zur notfallmäßigen Entbindung ist.“ 41 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 42. Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn in einer Entbindungsstation eines Krankenhauses der behandelnde Arzt zu der Zeit nicht anwesend ist, in der über das weitere ärztliche Vorgehen eine Entscheidung getroffen werden muss (OLG Hamm, VersR 1980, 648). 42 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 43. Es muss organisatorisch sichergestellt sein, dass die erforderliche Entscheidung zur Notsectio rechtzeitig getroffen werden kann. (OLG München, VersR 1991, 586) Bei feststellbarer Sauerstoffminderversorgung, wiederholtem Abfall der Herzfrequenz und Eintritt eines Geburtsstillstandes ist unverzüglich die Entscheidung über eine Schnittentbindung herbeizuführen. (OLG Schleswig, AHRS II, 2500/103) 43 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 44. FRAUENARZT 54 (2013) Nr. 1 44 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 45. FRAUENARZT 51 (2010) Nr. 9 45 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 46. II. Resümee „Der Facharztstandard bei der Versorgung von Frauen und Kindern in der Geburtshilfe ist unabhängig von Ort und Krankenhausgröße und unabhängig von der Uhrzeit jederzeit zu gewährleisten. Die für die Sicherstellung von Mutter und Kind notwendigen Leistungen müssen jederzeit erbracht werden können, insbesondere soll eine Sectio innerhalb von 20 Minuten jederzeit durchführbar sein …“ AG Medizinrecht der DGGG, Mindestanforderungen an prozessuale, strukturelle und organisatorische Voraussetzungen für geburtshilfliche Abteilungen der Grund- und Regelversorgung, Der Frauenarzt 2011, S. 717 46 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 47. „Die Eltern kommen zu uns mit ihrem Wichtigsten – ihren Kindern!“ Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics an law Fachanwalt für Medizinrecht 47 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen
  • 48. www.uphoff.de www.recht-geburtsschaden.de 48 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, 02.-04.02.2015, Aachen Besuchen Sie uns auch im Netz www.uphoff.de www.recht-geburtsschaden.de
  • 49. Dr. Roland Uphoff - Kanzlei für Geburtsschadensrecht und Arzthaftung Heinrich-von-Kleist-Str. 4 53113 Bonn Telefon: (0228) 53 89 488 Fax: (0228) 53 89 487 E-Mail: mail@uphoff.de www.uphoff.de www.recht-geburtschaden.de