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Legal Alert – Blickpunkt Polen
______________________________________
Wrocław | Mai 2014
Sonderwirtschaftszonen in Polen – Fördermöglichkeiten bis zum Jahre 2026
In Polen existieren derzeit 14 sog.
Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die Unternehmen
mit entsprechender Genehmigung zur Ausübung
ihres Gewerbes auf dem Gebiet einer der 14 SWZ
etliche Fördermöglichkeiten bereitstellen. Derzeit
dauert ein Ansturm von (ausländischen) Investoren
auf die SWZ an, denn ab dem 1. Juli 2014 wird die
Förderung bescheidener ausfallen, als es der Fall ist
für Genehmigungen, die bis zum 30. Juni 2014 erteilt
werden. Dies hängt mit dem überarbeiteten EU-
Beihilferecht – d.h. der neuen regionalenFörderkarte
für die Jahre 2014-2020 sowie den neuen Leitlinien
für Regionalbeihilfen für die Jahre 2014 – 2020 - zusammen. Ferner tritt am 1. Juli 2014 die
überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft1. Wermutstropfen bleibt,
dass der Bestand der SWZ in Polen bis zum Jahre 2026 verlängert wurde.
Art der Förderung
Die erst Begünstigung, die ein Unternehmer auf dem Gebiet einer SWZ erwarten darf, ist der Erwerb
eines erschlossenen Grundstücks zum Zwecke der Durchführung eines Vorhabens (meist unter
Marktwert). Zudem bieten die SWZ heute „ihren“ Investoren kostenlos zahlreiche (Beratungs-)
Dienstleistungen an. Hat ein Unternehmer erst einmal seinen Betrieb auf den Gebiet einer SWZ
aufgenommen (im Rahmen einer entsprechenden Genehmigung) kann er mit Steuerbefreiungen (die
Körperschaftsteuer CIT beträgt heute 19% in Polen) rechnen. Einige Gemeinden fördern Investitionen
auf dem Gemeindegebiet zudem durch Befreiungen von der Grundsteuer.
Anreizeffekt
Gemäß den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 – 2020 soll zudem bei Großinvestition der sog.
Anreizeffekt der Beihilfe überprüft werden. Ausschlaggebend für den Erhalt der Regionalbeihilfe wird
nämlich sein, dass die Beihilfe das Verhalten eines Unternehmens dahin gehend ändert, dass es durch
1
Fundstellen zu den genannten Texten:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-587_de.htm
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:209:0001:0045:DE:PDF
Quelle: www.paiz.gov.pl (Legnicka SWZ)
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www.kmpk.pl tel: 0048 71 7575453 Magdalena Pakosińska-Krawczyńska
info@kmpk.pl Rechtsanwältin
zusätzliche Tätigkeiten, die es ohne die Beihilfe entweder nicht, nur in geringerem Umfang, auf andere
Weise oder an einem anderen Standort ausüben würde, einen Beitrag zur Entwicklung eines
bestimmten Gebiets leistet. Danach können für den Nachweis eines Anreizeffekts zwei unterschiedliche
Szenarien herangezogen werden:
a) Die Beihilfe ist ein Anreiz, sich für eine Investition zu entscheiden, da in dem betreffenden Gebiet eine
Investition getätigt werden kann, die für das Unternehmen andernfalls nicht rentabel genug gewesen
wäre (Szenario 1 : Investitionsentscheidung).
b) Die Beihilfe ist ein Anreiz, die geplante Investition in dem jeweiligen Gebiet und nicht anderswo zu
tätigen, da sie die mit dem betreffenden Gebiet verbundenen Nettonachteile und Kosten ausgleicht
(Szenario 2 : Standortentscheidung).
Beihilfehöchstsatz
Die Regionalbeihilfe ist nach oben hin begrenzt.
Die neue Förderkarte für die Jahre 2014-2020 für
Polen sieht eine Förderung von 20% bis 50% je
nach Lokalisation der Investition vor, wobei für die
Hauptstadt Warschau eine Obergrenze in Höhe
von 15% für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum
31. Dezember 2017 und in Höhe von 10% für den
Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31.
Dezember 2020 gilt. Für Investitionen der KMU bis
zu einem Wert von 50 Millionen EUR erhöht sich
diese Obergrenze um weitere 20% (kleine
Unternehmen) und 10% (mittlere Unternehmen) Prozentpunkte.
Zukunft der SWZ
Polens SWZ haben in den letzten Jahren an Attraktivität stets zugenommen. Eine der erfolgreichsten
SWZ ist die Sonderwirtschaftszone Katowice S.A., die im Jahr 2012 von der Zeitschrift Business Financial
Times als europaweit zweitbeste und weltweit elftplatzierte ausgewählt wurde. Mit der Entscheidung,
die SWZ in Polen bis zum Jahre 2026 beizubehalten, ist ein positives Signal in Richtung der interessierten
Unternehmen gesetzt worden. Derzeit werden die nationalen Vorschriften betreffend der SWZ
überarbeitet. Kern dieser Änderungen sind die Vorschriften über Rücknahme bzw. Ablauf der
Genehmigung, die eine Rückzahlung der gezahlten Beihilfe nach sich ziehen können, und über die
Abänderung einer wirksamen Genehmigung. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die neuen
Regelungen auf künftige Investitionen auswirken werden.
Autorin: Magdalena Pakosińska-Krawczyńska
Quelle: www.strefa.gda.pl

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Legal Alert - Blickpunkt Polen: Sonderwirtschaftszonen bis 2026

  • 1. Legal Alert – Blickpunkt Polen ______________________________________ Wrocław | Mai 2014 Sonderwirtschaftszonen in Polen – Fördermöglichkeiten bis zum Jahre 2026 In Polen existieren derzeit 14 sog. Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die Unternehmen mit entsprechender Genehmigung zur Ausübung ihres Gewerbes auf dem Gebiet einer der 14 SWZ etliche Fördermöglichkeiten bereitstellen. Derzeit dauert ein Ansturm von (ausländischen) Investoren auf die SWZ an, denn ab dem 1. Juli 2014 wird die Förderung bescheidener ausfallen, als es der Fall ist für Genehmigungen, die bis zum 30. Juni 2014 erteilt werden. Dies hängt mit dem überarbeiteten EU- Beihilferecht – d.h. der neuen regionalenFörderkarte für die Jahre 2014-2020 sowie den neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen für die Jahre 2014 – 2020 - zusammen. Ferner tritt am 1. Juli 2014 die überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft1. Wermutstropfen bleibt, dass der Bestand der SWZ in Polen bis zum Jahre 2026 verlängert wurde. Art der Förderung Die erst Begünstigung, die ein Unternehmer auf dem Gebiet einer SWZ erwarten darf, ist der Erwerb eines erschlossenen Grundstücks zum Zwecke der Durchführung eines Vorhabens (meist unter Marktwert). Zudem bieten die SWZ heute „ihren“ Investoren kostenlos zahlreiche (Beratungs-) Dienstleistungen an. Hat ein Unternehmer erst einmal seinen Betrieb auf den Gebiet einer SWZ aufgenommen (im Rahmen einer entsprechenden Genehmigung) kann er mit Steuerbefreiungen (die Körperschaftsteuer CIT beträgt heute 19% in Polen) rechnen. Einige Gemeinden fördern Investitionen auf dem Gemeindegebiet zudem durch Befreiungen von der Grundsteuer. Anreizeffekt Gemäß den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 – 2020 soll zudem bei Großinvestition der sog. Anreizeffekt der Beihilfe überprüft werden. Ausschlaggebend für den Erhalt der Regionalbeihilfe wird nämlich sein, dass die Beihilfe das Verhalten eines Unternehmens dahin gehend ändert, dass es durch 1 Fundstellen zu den genannten Texten: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-587_de.htm http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:209:0001:0045:DE:PDF Quelle: www.paiz.gov.pl (Legnicka SWZ)
  • 2. 2 www.kmpk.pl tel: 0048 71 7575453 Magdalena Pakosińska-Krawczyńska info@kmpk.pl Rechtsanwältin zusätzliche Tätigkeiten, die es ohne die Beihilfe entweder nicht, nur in geringerem Umfang, auf andere Weise oder an einem anderen Standort ausüben würde, einen Beitrag zur Entwicklung eines bestimmten Gebiets leistet. Danach können für den Nachweis eines Anreizeffekts zwei unterschiedliche Szenarien herangezogen werden: a) Die Beihilfe ist ein Anreiz, sich für eine Investition zu entscheiden, da in dem betreffenden Gebiet eine Investition getätigt werden kann, die für das Unternehmen andernfalls nicht rentabel genug gewesen wäre (Szenario 1 : Investitionsentscheidung). b) Die Beihilfe ist ein Anreiz, die geplante Investition in dem jeweiligen Gebiet und nicht anderswo zu tätigen, da sie die mit dem betreffenden Gebiet verbundenen Nettonachteile und Kosten ausgleicht (Szenario 2 : Standortentscheidung). Beihilfehöchstsatz Die Regionalbeihilfe ist nach oben hin begrenzt. Die neue Förderkarte für die Jahre 2014-2020 für Polen sieht eine Förderung von 20% bis 50% je nach Lokalisation der Investition vor, wobei für die Hauptstadt Warschau eine Obergrenze in Höhe von 15% für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017 und in Höhe von 10% für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 gilt. Für Investitionen der KMU bis zu einem Wert von 50 Millionen EUR erhöht sich diese Obergrenze um weitere 20% (kleine Unternehmen) und 10% (mittlere Unternehmen) Prozentpunkte. Zukunft der SWZ Polens SWZ haben in den letzten Jahren an Attraktivität stets zugenommen. Eine der erfolgreichsten SWZ ist die Sonderwirtschaftszone Katowice S.A., die im Jahr 2012 von der Zeitschrift Business Financial Times als europaweit zweitbeste und weltweit elftplatzierte ausgewählt wurde. Mit der Entscheidung, die SWZ in Polen bis zum Jahre 2026 beizubehalten, ist ein positives Signal in Richtung der interessierten Unternehmen gesetzt worden. Derzeit werden die nationalen Vorschriften betreffend der SWZ überarbeitet. Kern dieser Änderungen sind die Vorschriften über Rücknahme bzw. Ablauf der Genehmigung, die eine Rückzahlung der gezahlten Beihilfe nach sich ziehen können, und über die Abänderung einer wirksamen Genehmigung. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die neuen Regelungen auf künftige Investitionen auswirken werden. Autorin: Magdalena Pakosińska-Krawczyńska Quelle: www.strefa.gda.pl