Immer wieder kommt es zu Abmahnungen aufgrund fehlender oder mangelhafter Impressumshinweisen auf Facebook-Fanseiten. Mit unseren Handlungsempfehlungen zeigen wir Euch erste Schritte um dem Abmahnungsärger zu vermeiden.
2. Hintergrund
Abmahnwelle aufgrund von Impressumsfehlern im Facebookaccount
Die Anzahl der zugestellten Abmahnungen aufgrund von Impressumsfehlern
auf Facebook-Fanseiten nahm in den letzten Wochen wieder zu. Abgemahnt
wurden dabei nicht nur Fanseiten die über kein Impressum verfügten,
sondern auch solche deren Impressum Lücken oder Fehler aufwies.
Wir möchten Ihnen helfen Fehler zu erkennen und Ihre Lücken zu schließen.
Eingehen werden wir daher auf die Nennung des Impressums im:
Facebook Info-Bereich
Facebook Impressums-App.
Liga süd | Handlungsempfehlung | München, 24. September 2012
3. Aktuelle allgemeine Rechtslage
Die Pflicht ein Impressum auf Facebook zu führen
Nach dem Urteil vom 19.08.2011 – 2 HK O 56/14 – Landesgericht
Aschaffenburg – muss ein Impressum folgende Kriterien erfüllen:
Einfach erkennbar – Es muss sicher gestellt werden, dass das
Impressum sofort als solches erkennbar ist und gefunden wird.
Unmittelbar erreichbar – Das Impressum muss mit max. zwei Klicks
aufgerufen werden können.
Eindeutig – Das Impressum (Name) muss eindeutig sein. Insbesondere
bei Verlinkungen ist darauf zu achten.
Ständig verfügbar – Das Impressum muss immer zu erreichen sein.
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4. Handlungsempfehlung 1
Impressum im „Info-Bereich“
Der Info-Bereich kann als Administrator unter dem Menüpunkt „Seite bearbeiten/Informationen/Allgemeine
Informationen“ bearbeitet werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Begriff „Impressum“ sowie der direkte Link
dorthin auch innerhalb der Box ersichtlich wird, da dort immer nur der erste Textabschnitt angezeigt werden kann.
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5. Handlungsempfehlung 2
Impressum im „Info-Bereich“
Geben Sie im Eingabefeld „Webseite“ auch den direkten Link zum Impressum auf Ihrer Website an, um die
entsprechende Darstellung innerhalb der MAP zu erhalten.
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6. Handlungsempfehlung 3
Impressum als Applikation (App)
Die Impressums-App dient lediglich als „zusätzliche“ Absicherung, sofern deren Tab innerhalb der ersten
Tabreihe platziert wurde. Aktuell können Apps mobil nicht immer aufgerufen werden oder werden unter bestimmten
Browsern nicht korrekt dargestellt. So kann nicht gewährleistet werden, dass das Impressum „ständig“ und „unmittelbar“
erreichbar ist.
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7. Handlungsempfehlung 4
Erweiterung des Website Impressums
Erweitern Sie Ihr Impressum auf Ihrer Website, wenn Sie von Ihrem Facebookseite auf genau diese
verlinken. Somit erfüllen Sie das Kriterium der „Eindeutigkeit“ (siehe oben). Nennen Sie in Ihrem Website-Impressum, dass
dies auch für Ihre Facebookseite gilt.
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