Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Nordhausen: Künstlersozialversicherung Teil II: Die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
1. H Versicherungsrecht
H3 Künstlersozialversicherung
Künstlersozialversicherung
Teil II: Die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und
Publizisten
Vorteile für Versicherte, Umfang des Versicherungsschutzes,
Voraussetzungen, Befreiungsmöglichkeiten und Verfahren
Willy Nordhausen
Sachbereichsleiter für Grundsatzangelegenheiten bei der Künstlersozialkasse,
Wilhelmshaven
Inhalt Seite
1. Sozialversicherung zum „halben Preis“ für Künstler und
Publizisten 3
2. Vorteil der Künstlersozialversicherung in Mark und Pfennig 3
3. Umfang des Versicherungsschutzes 9
4. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Versicherung
nach dem KSVG? 10
5. Sind Sie Künstler oder Publizist? 10
5.1 Was sagen die Sozialgerichte zur Künstler-/
Publizisteneigenschaft 15
6. Arbeiten Sie „für eigene Rechnung“? 25
6.1 Abgrenzungskatalog für die Bereiche Theater, Orchester, Rundfunk-
und Fernsehen sowie Film- und Fernsehproduktionen (s. Anlage 2) 27
6.2 Sonderfall: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 35
7. Wie können Sie Ihre künstlerische oder
publizistische Tätigkeit nachweisen? 39
H
8. Sind Sie (überwiegend) im Inland tätig? 39 3.2
9. Üben Sie Ihre Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur S. 1
vorübergehend aus? 40
10. Sind Sie Arbeitgeber? 41
11. Liegen ihre Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze
oder sind Sie Berufsanfänger? 42
12. Ausnahmen von der Versicherungspflicht 43
13. Wie hoch sind die Beiträge und wonach werden sie berechnet?45
14. Durchführung der Künstlersozialversicherung 50
15. Befreiung von der Versicherungspflicht 51
16. Kranken- und Pflegeversicherung 52
17. Überprüfungen durch die KSK 53
32 Kultur & Recht März 2006
2. H Versicherungsrecht
H3 Künstlersozialversicherung
Sind Sie Künstler oder Publizist? 10
Sind Sie selbstständig tätig? 25f.
Checklisten zur Einzelfallbeurteilung
selbstständiger Tätigkeit von:
- Schauspielern 29
- Tänzern 29
- Orchestermusikern oder Chorsängern 29
- Musiklehrer 33
- Journalisten/Redakteuren 34
- Gesellschafter-Geschäftsführern 35
Nachweise über selbstständig
künstlerische oder publizistische Tätigkeit 39
Ausnahmen von der Versicherungspflicht 43
Überprüfungen durch die Künstlersozialkasse 53
Rechengrößen zum KSVG für das Jahr 2006 54
H
3.2 Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von
abhängiger Beschäftigung 55–60
S. 2
32 Kultur & Recht März 2006
3. H Versicherungsrecht
H3 Künstlersozialversicherung
1. Sozialversicherung zum „halben Preis“ für
Künstler und Publizisten
Bereits vor Erlass des KSVG hatten selbstständige Musik- und Kunstlehrer, Musi-
ker und Artisten die Möglichkeit, die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Ren-
ten- und Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Davon machten aber nur
sehr wenige Gebrauch, weil sie die Beiträge in voller Höhe allein aufbringen
mussten. Dies ist gerade selbstständigen Künstlern wegen ihrer oftmals schwan-
kenden Einkünfte und ungewissen Berufsaussichten nicht möglich. Seit dem Erlass
des KSVG genießen selbstständige Künstler und Publizisten die gleichen Vorteile
wie Arbeitnehmer und nehmen damit unter den Selbstständigen eine bevorzugte
Stellung ein. Die Versichertenzahlen der KSK (s. unter 3.) belegen eindrucksvoll,
dass die Betroffenen die erheblichen Vorteile, die Ihnen das Gesetz bringt, auch
erkannt haben.
Die Vorteile für die Versicherten liegen insbesondere darin, dass sie:
- nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst aufbringen müssen
- Beiträge nur entsprechend ihren Einkünften zahlen müssen und
- die gleichen Leistungen erhalten wie Arbeitnehmer (Pflichtbeiträge!)
Pflichtbeiträge sind wichtig für Ansprüche auf Rente wegen evtl. Erwerbsminde-
rung, Reha-Maßnahmen u.s.w.
Ein Versicherter mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von ca.
11.000,– EURO zahlt bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von
14,2 % in der Krankenversicherung (Versichertenanteil 7,1 % zuzügl. des vom
Versicherten allein zu tragenden Zusatzbeitrages von 0,9 %), von 1,7 % in der
Pflegeversicherung (Versichertenanteil 0,85 % zuzügl. Beitragszuschlag für Kin-
derlose in Höhe von 0,25 %) und von 19,5 % in der Rentenversicherung einen H
monatlichen Beitrag in Höhe von 172,79 EURO. Die KSK fügt ihren Anteil in 3.2
Höhe von 162,25 EURO hinzu. Der durchschnittliche Versicherte wird deshalb S. 3
jährlich mit ca. 1.947,– EURO begünstigt.
2. Vorteil der Künstlersozialversicherung in
Mark und Pfennig
Die Vorteile des KSVG lassen sich nur dann sinnvoll darstellen, wenn man die
Künstler/ Publizisten nicht als einheitliche Gruppe sieht, sondern sie nach Ein-
kommensklassen schichtet und fragt, welchen Vorteil jede einzelne Gruppe durch
das Gesetz hat.
Ausgegangen wird von einem Künstler, der sich erstmals nach dem KSVG ren-
ten-, kranken- und pflegeversichert. Zum Vergleich wird der Aufwand aufgezeigt,
der erforderlich ist, um als Selbstständiger einen gleichwertigen Versicherungs-
schutz zu erreichen. Dazu werden die Tarife für die Kranken- und Pflegeversiche-
32 Kultur & Recht März 2006
4. H Versicherungsrecht
H3 Künstlersozialversicherung
rung bei einem großen privaten Versicherungsunternehmen und die Kosten für
die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung den Beiträ-
gen der Künstlersozialversicherung gegenübergestellt. Außerdem ist zu berück-
sichtigen, dass
- die Versicherung nach dem KSVG nicht abhängig ist von Alter, Familien-
stand und Vorerkrankungen, sondern die Höhe der Beiträge nur durch die all-
gemeinen Beitragssätze und das Einkommen der Versicherten beeinflusst
wird; während
- die Tarife der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach Alter und
Familienstand (Zahl der versicherten Familienangehörigen) gestaffelt sind
und ggfs. Zuschläge oder Ausschlüsse für Vorerkrankungen vorsehen.
Versicherte nach dem KSVG haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzli-
chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (s. unter 3. Umfang der Versi-
cherung, S. 9). Der zum Vergleich der Beiträge zugrundegelegte Tarif des priva-
ten Versicherungsunternehmens deckt folgende Leistungen ab:
- 100 % für ambulante Heilbehandlung
- 100 % für stationäre Heilbehandlung im Mehrbettzimmer
- 100 % für Zahnbehandlung
- 60 % für Zahnersatz und Kiefernorthopädie
- 50,– EURO Krankengeld ab der 7. Woche
- Pflegekosten (wie gesetzlich vorgesehen)
Bei den Tarifen der privaten Krankenversicherung wurde ein Selbstbehalt in
Höhe von 300,– EURO pro Person und Jahr zugrundegelegt, da auch die Versi-
H cherten der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend an den Krankheitsko-
sten beteiligt werden. Der Vergleich bezieht sich auf ein Alter von 30 Jahren und
3.2
wird nachstehend für die folgenden Familiensituationen dargestellt:
S. 4
- Mann, alleinstehend
- Frau, alleinstehend
- Ehepaar ohne Kinder
- Ehepaar mit zwei Kindern
Untersucht werden die Beitragsunterschiede jeweils bei Jahreseinkünften von
6.000, 12.000, 24.000 und 48.000 EURO.
Für jede der 16 Fallgruppen wird der Beitrag des Künstlers/der Künstlerin zur
gesetzlichen Künstlersozialversicherung dem entsprechenden Beitrag zur privaten
Kranken- und Pflegeversicherung und zur freiwilligen Rentenversicherung ge-
genübergestellt.
32 Kultur & Recht März 2006