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H Versicherungsrecht


H3 Künstlersozialversicherung




Künstlersozialversicherung
Teil II: Die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und
         Publizisten
         Vorteile für Versicherte, Umfang des Versicherungsschutzes,
         Voraussetzungen, Befreiungsmöglichkeiten und Verfahren


Willy Nordhausen
Sachbereichsleiter für Grundsatzangelegenheiten bei der Künstlersozialkasse,
Wilhelmshaven


Inhalt                                                                    Seite

1.    Sozialversicherung zum „halben Preis“ für Künstler und
      Publizisten                                                       3
2.    Vorteil der Künstlersozialversicherung in Mark und Pfennig        3
3.    Umfang des Versicherungsschutzes                                  9
4.    Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Versicherung
      nach dem KSVG?                                                  10
5.    Sind Sie Künstler oder Publizist?                               10
5.1   Was sagen die Sozialgerichte zur Künstler-/
      Publizisteneigenschaft                                           15
6.    Arbeiten Sie „für eigene Rechnung“?                             25
6.1   Abgrenzungskatalog für die Bereiche Theater, Orchester, Rundfunk-
      und Fernsehen sowie Film- und Fernsehproduktionen (s. Anlage 2) 27
6.2   Sonderfall: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH            35
7.    Wie können Sie Ihre künstlerische oder
      publizistische Tätigkeit nachweisen?                            39
                                                                                  H
8.    Sind Sie (überwiegend) im Inland tätig?                         39          3.2
9.    Üben Sie Ihre Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur                          S. 1
      vorübergehend aus?                                              40
10.   Sind Sie Arbeitgeber?                                           41
11.   Liegen ihre Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze
      oder sind Sie Berufsanfänger?                                   42
12.   Ausnahmen von der Versicherungspflicht                          43
13.   Wie hoch sind die Beiträge und wonach werden sie berechnet?45
14.   Durchführung der Künstlersozialversicherung                     50
15.   Befreiung von der Versicherungspflicht                          51
16.   Kranken- und Pflegeversicherung                                 52
17.   Überprüfungen durch die KSK                                     53




                                                    32 Kultur & Recht März 2006
H Versicherungsrecht


       H3 Künstlersozialversicherung




               Sind Sie Künstler oder Publizist?             10


               Sind Sie selbstständig tätig?                 25f.


               Checklisten zur Einzelfallbeurteilung
               selbstständiger Tätigkeit von:
               -   Schauspielern                             29
               -   Tänzern                                   29
               -   Orchestermusikern oder Chorsängern        29
               -   Musiklehrer                               33
               -   Journalisten/Redakteuren                  34
               -   Gesellschafter-Geschäftsführern           35

               Nachweise über selbstständig
               künstlerische oder publizistische Tätigkeit   39


               Ausnahmen von der Versicherungspflicht        43


               Überprüfungen durch die Künstlersozialkasse   53


               Rechengrößen zum KSVG für das Jahr 2006       54

H
3.2            Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von
               abhängiger Beschäftigung                      55–60
S. 2




       32 Kultur & Recht März 2006
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H3 Künstlersozialversicherung




1.      Sozialversicherung zum „halben Preis“ für
        Künstler und Publizisten
Bereits vor Erlass des KSVG hatten selbstständige Musik- und Kunstlehrer, Musi-
ker und Artisten die Möglichkeit, die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Ren-
ten- und Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Davon machten aber nur
sehr wenige Gebrauch, weil sie die Beiträge in voller Höhe allein aufbringen
mussten. Dies ist gerade selbstständigen Künstlern wegen ihrer oftmals schwan-
kenden Einkünfte und ungewissen Berufsaussichten nicht möglich. Seit dem Erlass
des KSVG genießen selbstständige Künstler und Publizisten die gleichen Vorteile
wie Arbeitnehmer und nehmen damit unter den Selbstständigen eine bevorzugte
Stellung ein. Die Versichertenzahlen der KSK (s. unter 3.) belegen eindrucksvoll,
dass die Betroffenen die erheblichen Vorteile, die Ihnen das Gesetz bringt, auch
erkannt haben.

Die Vorteile für die Versicherten liegen insbesondere darin, dass sie:
-    nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst aufbringen müssen
-    Beiträge nur entsprechend ihren Einkünften zahlen müssen und
-    die gleichen Leistungen erhalten wie Arbeitnehmer (Pflichtbeiträge!)

Pflichtbeiträge sind wichtig für Ansprüche auf Rente wegen evtl. Erwerbsminde-
rung, Reha-Maßnahmen u.s.w.

        Ein Versicherter mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von ca.
        11.000,– EURO zahlt bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von
14,2 % in der Krankenversicherung (Versichertenanteil 7,1 % zuzügl. des vom
Versicherten allein zu tragenden Zusatzbeitrages von 0,9 %), von 1,7 % in der
Pflegeversicherung (Versichertenanteil 0,85 % zuzügl. Beitragszuschlag für Kin-
derlose in Höhe von 0,25 %) und von 19,5 % in der Rentenversicherung einen            H
monatlichen Beitrag in Höhe von 172,79 EURO. Die KSK fügt ihren Anteil in             3.2
Höhe von 162,25 EURO hinzu. Der durchschnittliche Versicherte wird deshalb            S. 3
jährlich mit ca. 1.947,– EURO begünstigt.

2.      Vorteil der Künstlersozialversicherung in
        Mark und Pfennig
Die Vorteile des KSVG lassen sich nur dann sinnvoll darstellen, wenn man die
Künstler/ Publizisten nicht als einheitliche Gruppe sieht, sondern sie nach Ein-
kommensklassen schichtet und fragt, welchen Vorteil jede einzelne Gruppe durch
das Gesetz hat.

Ausgegangen wird von einem Künstler, der sich erstmals nach dem KSVG ren-
ten-, kranken- und pflegeversichert. Zum Vergleich wird der Aufwand aufgezeigt,
der erforderlich ist, um als Selbstständiger einen gleichwertigen Versicherungs-
schutz zu erreichen. Dazu werden die Tarife für die Kranken- und Pflegeversiche-


                                                        32 Kultur & Recht März 2006
H Versicherungsrecht


       H3 Künstlersozialversicherung




       rung bei einem großen privaten Versicherungsunternehmen und die Kosten für
       die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung den Beiträ-
       gen der Künstlersozialversicherung gegenübergestellt. Außerdem ist zu berück-
       sichtigen, dass

       -   die Versicherung nach dem KSVG nicht abhängig ist von Alter, Familien-
           stand und Vorerkrankungen, sondern die Höhe der Beiträge nur durch die all-
           gemeinen Beitragssätze und das Einkommen der Versicherten beeinflusst
           wird; während

       -   die Tarife der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach Alter und
           Familienstand (Zahl der versicherten Familienangehörigen) gestaffelt sind
           und ggfs. Zuschläge oder Ausschlüsse für Vorerkrankungen vorsehen.

       Versicherte nach dem KSVG haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzli-
       chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (s. unter 3. Umfang der Versi-
       cherung, S. 9). Der zum Vergleich der Beiträge zugrundegelegte Tarif des priva-
       ten Versicherungsunternehmens deckt folgende Leistungen ab:

       -   100 % für ambulante Heilbehandlung
       -   100 % für stationäre Heilbehandlung im Mehrbettzimmer
       -   100 % für Zahnbehandlung
       -   60 % für Zahnersatz und Kiefernorthopädie
       -   50,– EURO Krankengeld ab der 7. Woche
       -   Pflegekosten (wie gesetzlich vorgesehen)

       Bei den Tarifen der privaten Krankenversicherung wurde ein Selbstbehalt in
       Höhe von 300,– EURO pro Person und Jahr zugrundegelegt, da auch die Versi-
H      cherten der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend an den Krankheitsko-
       sten beteiligt werden. Der Vergleich bezieht sich auf ein Alter von 30 Jahren und
3.2
       wird nachstehend für die folgenden Familiensituationen dargestellt:
S. 4
       -   Mann, alleinstehend
       -   Frau, alleinstehend
       -   Ehepaar ohne Kinder
       -   Ehepaar mit zwei Kindern

       Untersucht werden die Beitragsunterschiede jeweils bei Jahreseinkünften von
       6.000, 12.000, 24.000 und 48.000 EURO.

       Für jede der 16 Fallgruppen wird der Beitrag des Künstlers/der Künstlerin zur
       gesetzlichen Künstlersozialversicherung dem entsprechenden Beitrag zur privaten
       Kranken- und Pflegeversicherung und zur freiwilligen Rentenversicherung ge-
       genübergestellt.




       32 Kultur & Recht März 2006

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Nordhausen: Künstlersozialversicherung Teil II: Die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

  • 1. H Versicherungsrecht H3 Künstlersozialversicherung Künstlersozialversicherung Teil II: Die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten Vorteile für Versicherte, Umfang des Versicherungsschutzes, Voraussetzungen, Befreiungsmöglichkeiten und Verfahren Willy Nordhausen Sachbereichsleiter für Grundsatzangelegenheiten bei der Künstlersozialkasse, Wilhelmshaven Inhalt Seite 1. Sozialversicherung zum „halben Preis“ für Künstler und Publizisten 3 2. Vorteil der Künstlersozialversicherung in Mark und Pfennig 3 3. Umfang des Versicherungsschutzes 9 4. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Versicherung nach dem KSVG? 10 5. Sind Sie Künstler oder Publizist? 10 5.1 Was sagen die Sozialgerichte zur Künstler-/ Publizisteneigenschaft 15 6. Arbeiten Sie „für eigene Rechnung“? 25 6.1 Abgrenzungskatalog für die Bereiche Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehen sowie Film- und Fernsehproduktionen (s. Anlage 2) 27 6.2 Sonderfall: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 35 7. Wie können Sie Ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit nachweisen? 39 H 8. Sind Sie (überwiegend) im Inland tätig? 39 3.2 9. Üben Sie Ihre Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur S. 1 vorübergehend aus? 40 10. Sind Sie Arbeitgeber? 41 11. Liegen ihre Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze oder sind Sie Berufsanfänger? 42 12. Ausnahmen von der Versicherungspflicht 43 13. Wie hoch sind die Beiträge und wonach werden sie berechnet?45 14. Durchführung der Künstlersozialversicherung 50 15. Befreiung von der Versicherungspflicht 51 16. Kranken- und Pflegeversicherung 52 17. Überprüfungen durch die KSK 53 32 Kultur & Recht März 2006
  • 2. H Versicherungsrecht H3 Künstlersozialversicherung Sind Sie Künstler oder Publizist? 10 Sind Sie selbstständig tätig? 25f. Checklisten zur Einzelfallbeurteilung selbstständiger Tätigkeit von: - Schauspielern 29 - Tänzern 29 - Orchestermusikern oder Chorsängern 29 - Musiklehrer 33 - Journalisten/Redakteuren 34 - Gesellschafter-Geschäftsführern 35 Nachweise über selbstständig künstlerische oder publizistische Tätigkeit 39 Ausnahmen von der Versicherungspflicht 43 Überprüfungen durch die Künstlersozialkasse 53 Rechengrößen zum KSVG für das Jahr 2006 54 H 3.2 Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung 55–60 S. 2 32 Kultur & Recht März 2006
  • 3. H Versicherungsrecht H3 Künstlersozialversicherung 1. Sozialversicherung zum „halben Preis“ für Künstler und Publizisten Bereits vor Erlass des KSVG hatten selbstständige Musik- und Kunstlehrer, Musi- ker und Artisten die Möglichkeit, die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Ren- ten- und Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Davon machten aber nur sehr wenige Gebrauch, weil sie die Beiträge in voller Höhe allein aufbringen mussten. Dies ist gerade selbstständigen Künstlern wegen ihrer oftmals schwan- kenden Einkünfte und ungewissen Berufsaussichten nicht möglich. Seit dem Erlass des KSVG genießen selbstständige Künstler und Publizisten die gleichen Vorteile wie Arbeitnehmer und nehmen damit unter den Selbstständigen eine bevorzugte Stellung ein. Die Versichertenzahlen der KSK (s. unter 3.) belegen eindrucksvoll, dass die Betroffenen die erheblichen Vorteile, die Ihnen das Gesetz bringt, auch erkannt haben. Die Vorteile für die Versicherten liegen insbesondere darin, dass sie: - nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst aufbringen müssen - Beiträge nur entsprechend ihren Einkünften zahlen müssen und - die gleichen Leistungen erhalten wie Arbeitnehmer (Pflichtbeiträge!) Pflichtbeiträge sind wichtig für Ansprüche auf Rente wegen evtl. Erwerbsminde- rung, Reha-Maßnahmen u.s.w. Ein Versicherter mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von ca. 11.000,– EURO zahlt bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 14,2 % in der Krankenversicherung (Versichertenanteil 7,1 % zuzügl. des vom Versicherten allein zu tragenden Zusatzbeitrages von 0,9 %), von 1,7 % in der Pflegeversicherung (Versichertenanteil 0,85 % zuzügl. Beitragszuschlag für Kin- derlose in Höhe von 0,25 %) und von 19,5 % in der Rentenversicherung einen H monatlichen Beitrag in Höhe von 172,79 EURO. Die KSK fügt ihren Anteil in 3.2 Höhe von 162,25 EURO hinzu. Der durchschnittliche Versicherte wird deshalb S. 3 jährlich mit ca. 1.947,– EURO begünstigt. 2. Vorteil der Künstlersozialversicherung in Mark und Pfennig Die Vorteile des KSVG lassen sich nur dann sinnvoll darstellen, wenn man die Künstler/ Publizisten nicht als einheitliche Gruppe sieht, sondern sie nach Ein- kommensklassen schichtet und fragt, welchen Vorteil jede einzelne Gruppe durch das Gesetz hat. Ausgegangen wird von einem Künstler, der sich erstmals nach dem KSVG ren- ten-, kranken- und pflegeversichert. Zum Vergleich wird der Aufwand aufgezeigt, der erforderlich ist, um als Selbstständiger einen gleichwertigen Versicherungs- schutz zu erreichen. Dazu werden die Tarife für die Kranken- und Pflegeversiche- 32 Kultur & Recht März 2006
  • 4. H Versicherungsrecht H3 Künstlersozialversicherung rung bei einem großen privaten Versicherungsunternehmen und die Kosten für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung den Beiträ- gen der Künstlersozialversicherung gegenübergestellt. Außerdem ist zu berück- sichtigen, dass - die Versicherung nach dem KSVG nicht abhängig ist von Alter, Familien- stand und Vorerkrankungen, sondern die Höhe der Beiträge nur durch die all- gemeinen Beitragssätze und das Einkommen der Versicherten beeinflusst wird; während - die Tarife der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach Alter und Familienstand (Zahl der versicherten Familienangehörigen) gestaffelt sind und ggfs. Zuschläge oder Ausschlüsse für Vorerkrankungen vorsehen. Versicherte nach dem KSVG haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzli- chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (s. unter 3. Umfang der Versi- cherung, S. 9). Der zum Vergleich der Beiträge zugrundegelegte Tarif des priva- ten Versicherungsunternehmens deckt folgende Leistungen ab: - 100 % für ambulante Heilbehandlung - 100 % für stationäre Heilbehandlung im Mehrbettzimmer - 100 % für Zahnbehandlung - 60 % für Zahnersatz und Kiefernorthopädie - 50,– EURO Krankengeld ab der 7. Woche - Pflegekosten (wie gesetzlich vorgesehen) Bei den Tarifen der privaten Krankenversicherung wurde ein Selbstbehalt in Höhe von 300,– EURO pro Person und Jahr zugrundegelegt, da auch die Versi- H cherten der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend an den Krankheitsko- sten beteiligt werden. Der Vergleich bezieht sich auf ein Alter von 30 Jahren und 3.2 wird nachstehend für die folgenden Familiensituationen dargestellt: S. 4 - Mann, alleinstehend - Frau, alleinstehend - Ehepaar ohne Kinder - Ehepaar mit zwei Kindern Untersucht werden die Beitragsunterschiede jeweils bei Jahreseinkünften von 6.000, 12.000, 24.000 und 48.000 EURO. Für jede der 16 Fallgruppen wird der Beitrag des Künstlers/der Künstlerin zur gesetzlichen Künstlersozialversicherung dem entsprechenden Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und zur freiwilligen Rentenversicherung ge- genübergestellt. 32 Kultur & Recht März 2006