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Lloyd Fonds LF 94: MS „Tosa Sea“ insolvent – Fachanwälte helfen Anlegern

Der im Jahr 2008 vom Emissionshaus Lloyd Fonds aufgelegte Schiffsfonds MS „Tosa Sea“
ist gescheitert. Am 31. August 2008 wurde durch das Amtsgericht Bremen die
Zwangsverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.

Die 29,5 Mio. € Eigenkapital, die die Anleger des Lloyd Fonds 94 sowie die Anleger des
Schwesterfonds LF 91 MS „Thira Sea“, deren Kapital im Jahr 2010 in die MS "TOSA SEA"
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG überführt wurde, aufgebracht haben, dürfte damit
verloren sein. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und
Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hat, war ein kostendeckender
Betrieb des Schiffs offensichtlich nicht möglich. Die Tilgung der Bankdarlehen war dem Jahr
2011 ausgesetzt (Lloyd Fonds Leistungsbilanz 2010).


Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen
Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten
deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den Lloyd Fonds MS Tosa Sea
investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer
Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr
Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die
Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012
droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von
Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds


Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten,
die am Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die
Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung
Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten
sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds,
die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der
Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als
solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren
gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen
Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

      Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
      Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
      Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
      Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten
       möglich – verschwiegen
      Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
      Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als
       Altersvorsorge empfohlen
      Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und
       Sparkassen (kickbacks)

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 94 MS „Tosa Sea“ gezeichnet?
Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld
zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt


Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279


www.nittel.co
info@nittel.co

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-lf-94-ms-tosa-sea-insolvent-
fachanwaelte-helfen-anlegern.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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Lloyd Fonds LF 94: MS "Tosa Sea" insolvent - Fachanwälte helfen Anlegern

  • 1. Lloyd Fonds LF 94: MS „Tosa Sea“ insolvent – Fachanwälte helfen Anlegern Der im Jahr 2008 vom Emissionshaus Lloyd Fonds aufgelegte Schiffsfonds MS „Tosa Sea“ ist gescheitert. Am 31. August 2008 wurde durch das Amtsgericht Bremen die Zwangsverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Die 29,5 Mio. € Eigenkapital, die die Anleger des Lloyd Fonds 94 sowie die Anleger des Schwesterfonds LF 91 MS „Thira Sea“, deren Kapital im Jahr 2010 in die MS "TOSA SEA" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG überführt wurde, aufgebracht haben, dürfte damit verloren sein. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hat, war ein kostendeckender Betrieb des Schiffs offensichtlich nicht möglich. Die Tilgung der Bankdarlehen war dem Jahr 2011 ausgesetzt (Lloyd Fonds Leistungsbilanz 2010). Totalverlust für Anleger Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den Lloyd Fonds MS Tosa Sea investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen. Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • 2. Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:  Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen  Hohe Vertriebskosten - verschwiegen  Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung  Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen  Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen  Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als Altersvorsorge empfohlen  Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks) Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 94 MS „Tosa Sea“ gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Minderjahn, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 www.nittel.co
  • 3. info@nittel.co Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-lf-94-ms-tosa-sea-insolvent- fachanwaelte-helfen-anlegern.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.