SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 54
Downloaden Sie, um offline zu lesen
4. Baufrühstück
Herzlich willkommen
                               zum 4. Baufrühstück in der
                                   KANZLEI NICKERT




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER             2
Agenda




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            3
Agenda
              Die Bank fordert eine BWA-Bewertung
              der halbfertigen Arbeiten
              Aktuelles Baurecht: Neues aus der
              Rechtsprechung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     4
Die Bank fordert eine BWA-Bewertung
                                 der halbfertigen Arbeiten




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER              5
Gründe für die Themenwahl: BWA
              Transparenz gegenüber der Bank
              Aussagekraft / Vollständigkeit
              Praxisrelevanz
              Wichtig vor allem für das Unternehmen
              selbst:
             § Unternehmens- / Projektsteuerung
             § Transparente Ergebnis- und
               Entscheidungsgrundlage


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       6
Die Baubranche allgemein aus
        Sicht der Bank
              Branche negativer bewertet im Rating
              als andere Branchen
              Unterlagen / Zahlen sind schwerer
              auswertbar – Hohe Komplexität
              Unternehmen sind oftmals im
              Projektgeschäft tätig, wenige „Fehlgriffe“
              können unter Umständen zur
              Bestandsgefährdung führen

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            7
Beispiel für Ergebnisvolatilität
              Im Jahr 10 Bauprojekte mit je 100 T€
              Ziel ist eine Umsatzrendite von 10%, durch
              gute Qualität, Fachpersonal,
              Serviceleistungen…
              Somit beträgt das Ergebnis im Jahr (Plan) 10
              Projekte x 100 T€ = 1.000 T€ x 10% = 100 T€
              Ein Projekt läuft Gefahr ausgebucht zu werden,
              da Schuldner nahe der Insolvenz ist – u.U.
              Abschreibungsbedarf in Höhe von 100 T€
              (ergebniswirksam) – keine AZ gestellt
              (liquiditätswirksam)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER              8
Was ist eine BWA?
              Eine BWA ist eine Auswertung betrieblicher
              Daten. Damit liegt eine BWA immer schon
              dann vor, wenn Daten unter
              betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
              aufbereitet werden.
              Üblicherweise wird unter der BWA die
              kurzfristige Erfolgsrechnung verstanden.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          9
Was ist eine BWA?
              Eine BWA ist keine Abbildung der lediglich
              zutreffend kontierten Belege, da sie
              zwingend betriebswirtschaftliche
              Abgrenzungsbuchungen erfordert. Die
              BWA wertet betriebliche Zahlen nach
              betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aus.
              Dementsprechend gelten die vom
              Vorsichtsprinzip geprägten
              handelsrechtlichen
              Bilanzierungsvorschriften nicht!

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            10
Unterschied zwischen einer
        BWA und einer Kosten- und
        Leistungsrechnung
              Die BWA zeigt das Gesamtergebnis
              Die Kosten- und Leistungsrechnung
              (KLR) zeigt, wo welche Erlöse
              herkommen und welche Kosten anfallen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      11
Was ist der Unterschied
               zwischen einer BWA und einer
                „Qualitäts-BWA“ speziell im
                       Baubereich?




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   12
Buchungsbeispiele für eine
        aussagekräftige BWA
              Verbuchung der
              Bestandsveränderungen des Lagers
              Den halbfertigen Arbeiten
              Mtl. Verbuchung der AfA
              Kalkulatorischer Unternehmerlohn
              Weitere…


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   13
Schwierigkeiten / Problemfelder
              Baustellen ziehen sich oft über Monate
             § Abgrenzung / Bewertung
              Transparente und vollständige
              Aufzeichnungen (Stichwort:
              Produktivstunden)
              Zeitnahe Dokumentation / wasserdichte
              Baustellendokumentation



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        14
Oft viele Baustellen nebeneinander in
              Ausführung
              Leistungszuordnung Objekt / Zeitraum
              (Bsp. Leiharbeiterrechnungen)




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       15
Bewertung der halbfertigen
        Arbeiten - Herangehensweise
              Fertigstellungsgrad in Bezugnahme zum
              Auftragsvolumen
              Analyse der Struktur (material- /
              personalintensiv)
              Bei konstanter Kostenstruktur kann das
              Verhältnis Materialeinsatz zur
              Gesamtleistung im Rahmen der
              Plausibilisierung hinzugezogen werden

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        16
Bewertung der halbfertigen
        Arbeiten - Herangehensweise
              BWA hat keine gesetzliche Grundlage
             § Die Art der Ermittlung ist zu
               dokumentieren
              Anders als in der dem Vorsichtsprinzip
              geprägten handelsrechtlichen
              Rechnungslegung wird in der BWA die
              betriebswirtschaftliche
              Leistungserbringung ermittelt

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        17
Bewertung der halbfertigen
        Arbeiten - Herangehensweise
              Folglich sind die unfertigen Leistungen
              unter Umständen mit dem anteiligen
              Verkaufswert oder dem anteiligen
              Verkaufspreis bewertet
              Im Jahresabschluss sind diese mit den
              Herstellkosten gem. § 255 Abs.2 S.2
              HGB zu aktivieren.


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         18
Bewertung der halbfertigen
        Arbeiten - Kontrollmechanismen
              Gestellte und erhaltene
              Abschlagszahlungsrechnungen
              Verhältnisbetrachtung / oftmals
              individuell auf das Unternehmen zu
              interpretieren
              Lagerhaltung / Inventur:
             § Material auf Lager / Baustelle à
               Abgrenzung für die Bewertung wichtig
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       19
Bewertung der halbfertigen
        Arbeiten - Kontrollmechanismen
              Basierend auf Erfahrungswerten, welche
              durch die vorhandenen Lieferscheine für
              das betreffenden Bauprojekte sowie
              durch die Stundendokumentationslisten
              der Monteure verprobt werden können.
              Als weitere Verprobung dient das
              Gesamtauftragsvolumen der einzelnen
              Baustellen und der entsprechende
              Fertigstellungsgrad
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         20
Bewertung der halbfertigen
        Arbeiten - Kontrollmechanismen
              Ermittlung / Verprobung über
              Produktivstunden
              Gesamtleistung des Vorjahres /
              Gesamtzahl der produktiven Stunden
              (ohne Krankheit, Urlaub, Feiertage) =
              Gesamtleistung pro Produktivstunde
              Als Anhaltspunkt für laufendes Jahr
              verwendbar – relativ konstante
              Verhältnisse vorausgesetzt
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       21
Bewertung der halbfertigen
        Arbeiten - Kontrollmechanismen
              Branchenvergleich
              Rohgewinnaufschlagsatz
              Mehrjahresvergleich
              Entwicklungsübersicht
              Kapazitätsverprobungen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   22
Halbfertige Arbeiten als
      Vermögensposition in der Bilanz
              Ansatz auf der Aktivseite der Bilanz
              Richtiges Bild der „Vermögenssituation“
              Höhere Aussagekraft
              Positive Auswirkungen auf EK-Quote,
              Rentabilitätskennzahlen etc. und auf
              Basis von stabilen Zahlen
             § Dadurch wird auch Einfluss auf das
               Rating des Unternehmens genommen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         23
Ratingsysteme und die darin
verarbeiteten quantitativen Faktoren
              Eigenkapitalquote / Kapitalstruktur
              Gesamtkapitalrendite
              Verschuldungsgrad
              Zinsdeckungsgrad
              Cash-Flow
             § Die Berücksichtigung der
               Bestandsveränderung wirkt sich bis auf
               den Cash-Flow auf alle Faktoren aus
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         24
Das Rating ist eine der
                wichtigsten Stellschrauben im
                         Bereich der
                Unternehmensfinanzierung!!!




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   25
Für die interne
        Unternehmenssteuerung
              Eventuell kalkulatorische Kosten
              beachten
              Andere Sichtweise als bspw. gegenüber
              Finanzamt
              Auswertungen gegenüber der Bank auch
              mit Erläuterungen versehen. Damit die
              Bank die Zahlen aussagekräftig
              analysieren kann. (z.B. kalk.
              Abschreibungen erwähnen)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       26
Praxisbeispiel
              Baubranche
              Ohne / mit Berücksichtigung von
              Abgrenzungs- und Bewertungsthemen


              Der Steuerberater hat alle Belege und
              Sachverhalte ordnungsgemäß verbucht:


                     Die BWA sieht wie folgt aus…

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       27
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   28
Praxisbeispiel
              Mit Qualitätsbuchungen d.h. mit
              Bestandveränderungen im
              Gesamtleistungsbereich


                     Sieht die BWA so aus…




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   29
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   30
Was es zu beachten gilt / Tipps
        für die Praxis
              Abschlagszahlungen im Vorfeld so hoch
              und so viele wie möglich
              Regelungen zu Abschlagszahlungen schon
              bei der Vertragsgestaltung / -erstellung
              beachten (eventuell über individuelle
              Vereinbarungen)
              Zeitnah die Schlussrechnung stellen, da
              das Projekt noch aktuell, der Kontakt zu
              dem / den Architekten noch vorhanden ist
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          31
Was es zu beachten gilt / Tipps
        für die Praxis
              bei der Ermittlung über die Kostenrechnung
              auch Plausibilitätsprüfungen durchführen
              bspw. über die gestellten/erhalten
              Abschlagszahlungen sowie über den
              Fertigstellungsgrad
              Vorteile der Kosten- und
              Leistungsrechnung: Direkte
              Kostenzuordnung, permanente Ermittlung
              der Deckungsgrade, etc.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            32
Bauunternehmen XY „Das Bankhaus“

Bei Differenz zwischen erbrachter Leistung und
gestellten Abschlagszahlungsrechnungen

Sie haben Ihre Leistung gebracht / der Kunde noch
nicht…




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     33
Was es zu beachten gilt / Tipps
        für die Praxis
              Positive Auswirkung durch zeitnahe
              Fakturierung und Bezahlung der
              Abschlagszahlungs- und
              Endabrechnung auf die
              Liquiditätssituation
                   Unterschied zwischen Ertrag und
                   Liquidität



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      34
Was es zu beachten gilt / Tipps
        für die Praxis
              Am Jahresende so viele Projekte wie
              möglich abschließen und abrechnen.
              Zum einen wird dadurch die Ergebnis- /
              Gewinnrealisierung erreicht und zum
              anderen sieht die BWA/GuV besser aus,
              da der Umsatz „hart“ verbucht ist und die
              Gesamtleistung nicht durch die
              Bewertung höher ist


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           35
Was es zu beachten gilt / Tipps
        für die Praxis
              Eventuell bei größeren Projekten nach
              Vereinbarung mit Teilrechnungen
              operieren.
              Dadurch kann auch vor dem endgültigen
              Projektende eine Ergebnis- /
              Gewinnrealisierung erfolgen, die über
              AZ-Rechnungen nicht abbildbar wäre


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       36
Was es zu beachten gilt / Tipps
        für die Praxis
              Einwandfreie Baustellendokumentation
                   Zeiten
                   Material
                   Abgleich mit Angebot / Vorkalkulation
                   rechtzeitig gegensteuern bei
                   Fehlentwicklungen
                   Falls möglich Bestätigung des
                   Leistungsstands / Baufortschritts durch den
                   zuständigen Architekten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  37
Was es zu beachten gilt / Tipps
        für die Praxis
             Fotodokumentation des Baufortschritts
             Aufstellung Baufortschritt / Eventuell über
             Checklisten oder über zeitnahe
             Dokumentation auf dem
             Leistungsverzeichnis mit Notizen zum
             Stand und gegebenenfalls zu
             Abweichungen
             Inaugenscheinnahme des Baufortschritts
             durch den Geschäftsführer / Bau-
             Projektleiter
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            38
Eine aussagekräftige BWA…
              …ist in erster Linie für Sie wichtig
                   Unternehmenssteuerung
                   Zeitnaher Überblick und nicht bspw. ein
                   Jahr später im Rahmen des
                   Jahresabschlussgesprächs mit dem
                   Steuerberater
              Die Bank profitiert neben Ihnen aufgrund
              der transparenten und vollständigen
              Berichterstattung

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER              39
Probleme bei der
        Baustellenabrechnung
              Umsatzsteuerproblematiken
                 Leistungsdatum altes Jahr /
                 Rechnungsdatum neues Jahr
              Bauforderungssicherungsgesetz
              Forderungsabsicherung durch
              Bankbürgschaft, siehe frühere
              Baufrühstück-Veranstaltungen
              Interesse an einer Vertiefung der
              Umsatzsteuerproblematik?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   40
Aktuelles Baurecht: Neues
                             aus der Rechtsprechung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         41
Sicherheit nach § 648a BGB

              Auftraggeber ist (auf Verlangen) gemäß
              § 648a BGB verpflichtet, Sicherheiten
              bis zur Höhe des voraussichtlichen
              Vergütungsanspruchs zu leisten
              Geltendmachung kann nicht
              ausgeschlossen werden




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        42
Sicherheit nach § 648a BGB
              Ausnahme, bei denen
              Sicherungsbürgschaft nicht möglich ist:
                        Auftraggeber ist eine natürliche
                        Person und baut Einfamilienhaus,
                        dann besteht aber die Möglichkeit
                        einer Sicherungshypothek nach § 648
                        BGB
                        § 648a BGB gilt nicht für
                        Werklieferungsverträge


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER               43
Sicherheit nach § 648a BGB

              LG Darmstadt (Urteil vom 31.5.2012 –
              13 O 61/12 – nicht rechtskräftig) hatte
              sich mit der Frage zu beschäftigen, bis
              wann das Sicherheitsverlangen geltend
              gemacht werden kann




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         44
Sicherheit nach § 648a BGB
              Sachverhalt:
                     Der beklagte Auftraggeber (AG) als
                     Generalunternehmer beauftragte den
                     klagenden Auftragnehmer (AN) mit der
                     Erbringung von Rohbauarbeiten.
                     Der AN stellte sieben
                     Abschlagsrechnungen, von denen der
                     AG fünf zahlte.



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER             45
Sicherheit nach § 648a BGB

                     Mit anwaltlichem Schreiben vom
                     22.10.2011 kündigte der AG den
                     Bauvertrag. Am 24.10.2011 nahm der
                     AG die Leistungen des AN ab.
                     Der AN hat seine Schlussrechnung
                     gestellt.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           46
Sicherheit nach § 648a BGB

                     Nach Rechnungsstellung verlangt der
                     AN eine Sicherheit in Höhe der noch
                     offenen Positionen (abzüglich der
                     bereits geleisteten Sicherheit)
                     zuzüglich 10 % für Nebenforderungen.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER             47
Sicherheit nach § 648a BGB

              Entscheidung des Gerichts:


                      Sicherheit nach § 648a BGB kann
                      bis zur vollständigen Bezahlung
                      verlangt werden!




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         48
Sicherheit nach § 648a BGB

              Der Anspruch aus § 648a BGB steht
              dem AN auch nach Kündigung des
              Bauvertrags durch den AG sowie der
              Abnahme der Leistungen und Stellung
              der Schlussrechnung zu




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     49
Sicherheit nach § 648a BGB

              Praxistipp:
                     Von der Möglichkeit des § 648a BGB
                     schneller Gebrauch machen
                     Ggfs. auch in einem von der
                     Werklohnforderung separat geführten
                     Prozess.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            50
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
                     Besuchen Sie uns im Internet:
                          www.kanzlei-nickert.de
Titel




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           52
Weitere interessante Infos im Internet von der
        KANZLEI NICKERT für Sie
            Twitter
                      KANZLEI_NICKERT
                      Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT.

            Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed
                      Tax & Law Blog                Banken-Blog


            Vernetzen Sie sich mit uns unter…
                                     Matthias     Frank      Sebastian
                                     Kühne        Lienhard    Broß


            Unsere Präsentationen finden Sie unter…
                      slideshare.net

            Unsere Whitepaper finden Sie unter…

                      scribd.com

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                          53
Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

         KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
         und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
         benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
         Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.

         KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
         Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
         MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.

         Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                                                                                        54

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Mobilisierung Ihres Unternehmens
Mobilisierung Ihres UnternehmensMobilisierung Ihres Unternehmens
Mobilisierung Ihres UnternehmensManuela Vrbat
 
morgenrot Forum Integration
morgenrot Forum Integration morgenrot Forum Integration
morgenrot Forum Integration jakobhuber
 
Estacion dos
Estacion dosEstacion dos
Estacion doseazh
 
Xing Diskussionsrunde Zitate
Xing Diskussionsrunde ZitateXing Diskussionsrunde Zitate
Xing Diskussionsrunde ZitateXing Harmony
 
Solo momentos
Solo momentosSolo momentos
Solo momentosNayufre
 
Bilder des Luisen-Gymnasium - Präsentation
Bilder des Luisen-Gymnasium - PräsentationBilder des Luisen-Gymnasium - Präsentation
Bilder des Luisen-Gymnasium - Präsentationguest375f5e4
 
Das erwartet dich bei haub-haub
Das erwartet dich bei haub-haubDas erwartet dich bei haub-haub
Das erwartet dich bei haub-haubDan Weber
 
Catchphrase
CatchphraseCatchphrase
Catchphrasemike
 
Kritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitioner
Kritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitionerKritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitioner
Kritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitionerSFI-slides
 
Guteflaschewein
GuteflascheweinGuteflaschewein
Guteflascheweindcribb
 

Andere mochten auch (13)

Mobilisierung Ihres Unternehmens
Mobilisierung Ihres UnternehmensMobilisierung Ihres Unternehmens
Mobilisierung Ihres Unternehmens
 
morgenrot Forum Integration
morgenrot Forum Integration morgenrot Forum Integration
morgenrot Forum Integration
 
Estacion dos
Estacion dosEstacion dos
Estacion dos
 
Xing Diskussionsrunde Zitate
Xing Diskussionsrunde ZitateXing Diskussionsrunde Zitate
Xing Diskussionsrunde Zitate
 
Cuidadosdelagua
CuidadosdelaguaCuidadosdelagua
Cuidadosdelagua
 
Ensayo henry
Ensayo henryEnsayo henry
Ensayo henry
 
Solo momentos
Solo momentosSolo momentos
Solo momentos
 
Bilder des Luisen-Gymnasium - Präsentation
Bilder des Luisen-Gymnasium - PräsentationBilder des Luisen-Gymnasium - Präsentation
Bilder des Luisen-Gymnasium - Präsentation
 
Luis davila hernandez
Luis davila hernandezLuis davila hernandez
Luis davila hernandez
 
Das erwartet dich bei haub-haub
Das erwartet dich bei haub-haubDas erwartet dich bei haub-haub
Das erwartet dich bei haub-haub
 
Catchphrase
CatchphraseCatchphrase
Catchphrase
 
Kritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitioner
Kritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitionerKritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitioner
Kritiske øjeblikke i etniske minoritetsunges transitioner
 
Guteflaschewein
GuteflascheweinGuteflaschewein
Guteflaschewein
 

Ähnlich wie Präsentation zum 4. Baufrühstück

Präsentation zum Seminar für die creditreform
Präsentation zum Seminar für die creditreformPräsentation zum Seminar für die creditreform
Präsentation zum Seminar für die creditreformKANZLEI NICKERT
 
Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...
Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...
Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...KANZLEI NICKERT
 
Präsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema Planung
Präsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema PlanungPräsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema Planung
Präsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema PlanungKANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen online
Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen onlinePräsentation zum Themen-Abend Unternehmen online
Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen onlineKANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"
Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"
Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"KANZLEI NICKERT
 
Rech ctrl folien kap05 49 64
Rech ctrl folien kap05 49 64Rech ctrl folien kap05 49 64
Rech ctrl folien kap05 49 64denkbar media
 
Seminar Creditreform - Management by Bauchgefühl
Seminar Creditreform - Management by BauchgefühlSeminar Creditreform - Management by Bauchgefühl
Seminar Creditreform - Management by BauchgefühlKANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum 1. Themen-Abend BWL
Präsentation zum 1. Themen-Abend BWLPräsentation zum 1. Themen-Abend BWL
Präsentation zum 1. Themen-Abend BWLKANZLEI NICKERT
 
KANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld Unternehmensplanung
KANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld UnternehmensplanungKANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld Unternehmensplanung
KANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld UnternehmensplanungKANZLEI NICKERT
 
Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...
Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...
Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...Stefan Paul
 
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Dortmund
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank DortmundPräsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Dortmund
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank DortmundKANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank Mannheim
Präsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank MannheimPräsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank Mannheim
Präsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank MannheimKANZLEI NICKERT
 
Lean Production vs. Controlling
Lean Production vs. ControllingLean Production vs. Controlling
Lean Production vs. ControllingLearning Factory
 
AIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaA
AIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaAAIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaA
AIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaAAIS Management GmbH
 
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Saarbrücken
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank SaarbrückenPräsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Saarbrücken
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank SaarbrückenKANZLEI NICKERT
 
Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)
Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)
Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)Ulf Schröder
 
Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012
Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012
Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012KANZLEI NICKERT
 
Kluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für Hotels
Kluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für HotelsKluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für Hotels
Kluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für HotelsRHC Real Hotel Controlling GmbH
 
Rech ctrl folien kap03 17 33
Rech ctrl folien kap03 17 33Rech ctrl folien kap03 17 33
Rech ctrl folien kap03 17 33denkbar media
 

Ähnlich wie Präsentation zum 4. Baufrühstück (20)

Präsentation zum Seminar für die creditreform
Präsentation zum Seminar für die creditreformPräsentation zum Seminar für die creditreform
Präsentation zum Seminar für die creditreform
 
Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...
Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...
Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...
 
Präsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema Planung
Präsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema PlanungPräsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema Planung
Präsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema Planung
 
Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen online
Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen onlinePräsentation zum Themen-Abend Unternehmen online
Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen online
 
Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"
Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"
Präsentation zum Thema "Unternehmensplanung"
 
Rech ctrl folien kap05 49 64
Rech ctrl folien kap05 49 64Rech ctrl folien kap05 49 64
Rech ctrl folien kap05 49 64
 
Kundenprofitabilität Teil-1
Kundenprofitabilität Teil-1Kundenprofitabilität Teil-1
Kundenprofitabilität Teil-1
 
Seminar Creditreform - Management by Bauchgefühl
Seminar Creditreform - Management by BauchgefühlSeminar Creditreform - Management by Bauchgefühl
Seminar Creditreform - Management by Bauchgefühl
 
Präsentation zum 1. Themen-Abend BWL
Präsentation zum 1. Themen-Abend BWLPräsentation zum 1. Themen-Abend BWL
Präsentation zum 1. Themen-Abend BWL
 
KANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld Unternehmensplanung
KANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld UnternehmensplanungKANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld Unternehmensplanung
KANZLEI NICKERT - Geschäftsfeld Unternehmensplanung
 
Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...
Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...
Cont-Ex Consulting Leistungsprofil - Controlling Excellence Beratung & Interi...
 
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Dortmund
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank DortmundPräsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Dortmund
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Dortmund
 
Präsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank Mannheim
Präsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank MannheimPräsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank Mannheim
Präsentation zum Vortrag Unternehmensplanung, Deutsche Bank Mannheim
 
Lean Production vs. Controlling
Lean Production vs. ControllingLean Production vs. Controlling
Lean Production vs. Controlling
 
AIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaA
AIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaAAIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaA
AIS-Success-Story: Henkel AG & Co. KGaA
 
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Saarbrücken
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank SaarbrückenPräsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Saarbrücken
Präsentation zum Vortrag bei der Deutschen Bank Saarbrücken
 
Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)
Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)
Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug (Folien zum Referat)
 
Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012
Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012
Präsentation zum Bankenworkshop am 11.10.2012
 
Kluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für Hotels
Kluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für HotelsKluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für Hotels
Kluge Excel-Tools erleichtern die Budgetierung für Hotels
 
Rech ctrl folien kap03 17 33
Rech ctrl folien kap03 17 33Rech ctrl folien kap03 17 33
Rech ctrl folien kap03 17 33
 

Mehr von KANZLEI NICKERT

Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"
Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"
Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"KANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012
Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012
Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012KANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum Referat für die Deutsche Bank
Präsentation zum Referat für die Deutsche BankPräsentation zum Referat für die Deutsche Bank
Präsentation zum Referat für die Deutsche BankKANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012
Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012
Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012KANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum 5. Personalabend
Präsentation zum 5. PersonalabendPräsentation zum 5. Personalabend
Präsentation zum 5. PersonalabendKANZLEI NICKERT
 
KANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. Personalabend
KANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. PersonalabendKANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. Personalabend
KANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. PersonalabendKANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum Thema demographische Wandel und Mitarbeitergewinnung
Präsentation zum Thema demographische Wandel und MitarbeitergewinnungPräsentation zum Thema demographische Wandel und Mitarbeitergewinnung
Präsentation zum Thema demographische Wandel und MitarbeitergewinnungKANZLEI NICKERT
 
Seminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUG
Seminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUGSeminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUG
Seminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUGKANZLEI NICKERT
 
Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT
Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERTPräsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT
Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERTKANZLEI NICKERT
 
Vortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in Familienunternehmen
Vortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in FamilienunternehmenVortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in Familienunternehmen
Vortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in FamilienunternehmenKANZLEI NICKERT
 
Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012
Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012
Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012KANZLEI NICKERT
 
KANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und Weihnachtsgeld
KANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und WeihnachtsgeldKANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und Weihnachtsgeld
KANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und WeihnachtsgeldKANZLEI NICKERT
 
Rahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in Frankreich
Rahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in FrankreichRahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in Frankreich
Rahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in FrankreichKANZLEI NICKERT
 
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des ArbeitgebersBeendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des ArbeitgebersKANZLEI NICKERT
 
Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen
Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen
Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen KANZLEI NICKERT
 

Mehr von KANZLEI NICKERT (16)

Haftung
HaftungHaftung
Haftung
 
Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"
Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"
Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"
 
Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012
Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012
Präsentation zum Themen-Abend Recht und BWL am 21.11.2012
 
Präsentation zum Referat für die Deutsche Bank
Präsentation zum Referat für die Deutsche BankPräsentation zum Referat für die Deutsche Bank
Präsentation zum Referat für die Deutsche Bank
 
Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012
Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012
Präsentation zum BWL- und Personalabend vom 10.10.2012
 
Präsentation zum 5. Personalabend
Präsentation zum 5. PersonalabendPräsentation zum 5. Personalabend
Präsentation zum 5. Personalabend
 
KANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. Personalabend
KANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. PersonalabendKANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. Personalabend
KANZLEI NICKERT - Präsentation zum 4. Personalabend
 
Präsentation zum Thema demographische Wandel und Mitarbeitergewinnung
Präsentation zum Thema demographische Wandel und MitarbeitergewinnungPräsentation zum Thema demographische Wandel und Mitarbeitergewinnung
Präsentation zum Thema demographische Wandel und Mitarbeitergewinnung
 
Seminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUG
Seminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUGSeminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUG
Seminar für die Steuerberaterkammer Stuttgart zum Thema ESUG
 
Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT
Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERTPräsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT
Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT
 
Vortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in Familienunternehmen
Vortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in FamilienunternehmenVortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in Familienunternehmen
Vortrag zum Arbeits- und Haftungsrecht 2012 in Familienunternehmen
 
Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012
Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012
Präsentation vom Bankenseminar am 27.02.2012
 
KANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und Weihnachtsgeld
KANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und WeihnachtsgeldKANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und Weihnachtsgeld
KANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und Weihnachtsgeld
 
Rahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in Frankreich
Rahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in FrankreichRahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in Frankreich
Rahmenbedingungen fuer Bauleistungen deutscher Unternehmen in Frankreich
 
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des ArbeitgebersBeendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers
 
Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen
Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen
Nickert-Präsentation Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen
 

Präsentation zum 4. Baufrühstück

  • 2. Herzlich willkommen zum 4. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
  • 3. Agenda KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
  • 4. Agenda Die Bank fordert eine BWA-Bewertung der halbfertigen Arbeiten Aktuelles Baurecht: Neues aus der Rechtsprechung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
  • 5. Die Bank fordert eine BWA-Bewertung der halbfertigen Arbeiten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
  • 6. Gründe für die Themenwahl: BWA Transparenz gegenüber der Bank Aussagekraft / Vollständigkeit Praxisrelevanz Wichtig vor allem für das Unternehmen selbst: § Unternehmens- / Projektsteuerung § Transparente Ergebnis- und Entscheidungsgrundlage KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
  • 7. Die Baubranche allgemein aus Sicht der Bank Branche negativer bewertet im Rating als andere Branchen Unterlagen / Zahlen sind schwerer auswertbar – Hohe Komplexität Unternehmen sind oftmals im Projektgeschäft tätig, wenige „Fehlgriffe“ können unter Umständen zur Bestandsgefährdung führen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
  • 8. Beispiel für Ergebnisvolatilität Im Jahr 10 Bauprojekte mit je 100 T€ Ziel ist eine Umsatzrendite von 10%, durch gute Qualität, Fachpersonal, Serviceleistungen… Somit beträgt das Ergebnis im Jahr (Plan) 10 Projekte x 100 T€ = 1.000 T€ x 10% = 100 T€ Ein Projekt läuft Gefahr ausgebucht zu werden, da Schuldner nahe der Insolvenz ist – u.U. Abschreibungsbedarf in Höhe von 100 T€ (ergebniswirksam) – keine AZ gestellt (liquiditätswirksam) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
  • 9. Was ist eine BWA? Eine BWA ist eine Auswertung betrieblicher Daten. Damit liegt eine BWA immer schon dann vor, wenn Daten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufbereitet werden. Üblicherweise wird unter der BWA die kurzfristige Erfolgsrechnung verstanden. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
  • 10. Was ist eine BWA? Eine BWA ist keine Abbildung der lediglich zutreffend kontierten Belege, da sie zwingend betriebswirtschaftliche Abgrenzungsbuchungen erfordert. Die BWA wertet betriebliche Zahlen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aus. Dementsprechend gelten die vom Vorsichtsprinzip geprägten handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften nicht! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
  • 11. Unterschied zwischen einer BWA und einer Kosten- und Leistungsrechnung Die BWA zeigt das Gesamtergebnis Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zeigt, wo welche Erlöse herkommen und welche Kosten anfallen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
  • 12. Was ist der Unterschied zwischen einer BWA und einer „Qualitäts-BWA“ speziell im Baubereich? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
  • 13. Buchungsbeispiele für eine aussagekräftige BWA Verbuchung der Bestandsveränderungen des Lagers Den halbfertigen Arbeiten Mtl. Verbuchung der AfA Kalkulatorischer Unternehmerlohn Weitere… KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 13
  • 14. Schwierigkeiten / Problemfelder Baustellen ziehen sich oft über Monate § Abgrenzung / Bewertung Transparente und vollständige Aufzeichnungen (Stichwort: Produktivstunden) Zeitnahe Dokumentation / wasserdichte Baustellendokumentation KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
  • 15. Oft viele Baustellen nebeneinander in Ausführung Leistungszuordnung Objekt / Zeitraum (Bsp. Leiharbeiterrechnungen) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
  • 16. Bewertung der halbfertigen Arbeiten - Herangehensweise Fertigstellungsgrad in Bezugnahme zum Auftragsvolumen Analyse der Struktur (material- / personalintensiv) Bei konstanter Kostenstruktur kann das Verhältnis Materialeinsatz zur Gesamtleistung im Rahmen der Plausibilisierung hinzugezogen werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
  • 17. Bewertung der halbfertigen Arbeiten - Herangehensweise BWA hat keine gesetzliche Grundlage § Die Art der Ermittlung ist zu dokumentieren Anders als in der dem Vorsichtsprinzip geprägten handelsrechtlichen Rechnungslegung wird in der BWA die betriebswirtschaftliche Leistungserbringung ermittelt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
  • 18. Bewertung der halbfertigen Arbeiten - Herangehensweise Folglich sind die unfertigen Leistungen unter Umständen mit dem anteiligen Verkaufswert oder dem anteiligen Verkaufspreis bewertet Im Jahresabschluss sind diese mit den Herstellkosten gem. § 255 Abs.2 S.2 HGB zu aktivieren. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
  • 19. Bewertung der halbfertigen Arbeiten - Kontrollmechanismen Gestellte und erhaltene Abschlagszahlungsrechnungen Verhältnisbetrachtung / oftmals individuell auf das Unternehmen zu interpretieren Lagerhaltung / Inventur: § Material auf Lager / Baustelle à Abgrenzung für die Bewertung wichtig KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
  • 20. Bewertung der halbfertigen Arbeiten - Kontrollmechanismen Basierend auf Erfahrungswerten, welche durch die vorhandenen Lieferscheine für das betreffenden Bauprojekte sowie durch die Stundendokumentationslisten der Monteure verprobt werden können. Als weitere Verprobung dient das Gesamtauftragsvolumen der einzelnen Baustellen und der entsprechende Fertigstellungsgrad KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
  • 21. Bewertung der halbfertigen Arbeiten - Kontrollmechanismen Ermittlung / Verprobung über Produktivstunden Gesamtleistung des Vorjahres / Gesamtzahl der produktiven Stunden (ohne Krankheit, Urlaub, Feiertage) = Gesamtleistung pro Produktivstunde Als Anhaltspunkt für laufendes Jahr verwendbar – relativ konstante Verhältnisse vorausgesetzt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
  • 22. Bewertung der halbfertigen Arbeiten - Kontrollmechanismen Branchenvergleich Rohgewinnaufschlagsatz Mehrjahresvergleich Entwicklungsübersicht Kapazitätsverprobungen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
  • 23. Halbfertige Arbeiten als Vermögensposition in der Bilanz Ansatz auf der Aktivseite der Bilanz Richtiges Bild der „Vermögenssituation“ Höhere Aussagekraft Positive Auswirkungen auf EK-Quote, Rentabilitätskennzahlen etc. und auf Basis von stabilen Zahlen § Dadurch wird auch Einfluss auf das Rating des Unternehmens genommen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
  • 24. Ratingsysteme und die darin verarbeiteten quantitativen Faktoren Eigenkapitalquote / Kapitalstruktur Gesamtkapitalrendite Verschuldungsgrad Zinsdeckungsgrad Cash-Flow § Die Berücksichtigung der Bestandsveränderung wirkt sich bis auf den Cash-Flow auf alle Faktoren aus KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
  • 25. Das Rating ist eine der wichtigsten Stellschrauben im Bereich der Unternehmensfinanzierung!!! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
  • 26. Für die interne Unternehmenssteuerung Eventuell kalkulatorische Kosten beachten Andere Sichtweise als bspw. gegenüber Finanzamt Auswertungen gegenüber der Bank auch mit Erläuterungen versehen. Damit die Bank die Zahlen aussagekräftig analysieren kann. (z.B. kalk. Abschreibungen erwähnen) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
  • 27. Praxisbeispiel Baubranche Ohne / mit Berücksichtigung von Abgrenzungs- und Bewertungsthemen Der Steuerberater hat alle Belege und Sachverhalte ordnungsgemäß verbucht: Die BWA sieht wie folgt aus… KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
  • 28. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
  • 29. Praxisbeispiel Mit Qualitätsbuchungen d.h. mit Bestandveränderungen im Gesamtleistungsbereich Sieht die BWA so aus… KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
  • 30. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
  • 31. Was es zu beachten gilt / Tipps für die Praxis Abschlagszahlungen im Vorfeld so hoch und so viele wie möglich Regelungen zu Abschlagszahlungen schon bei der Vertragsgestaltung / -erstellung beachten (eventuell über individuelle Vereinbarungen) Zeitnah die Schlussrechnung stellen, da das Projekt noch aktuell, der Kontakt zu dem / den Architekten noch vorhanden ist KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
  • 32. Was es zu beachten gilt / Tipps für die Praxis bei der Ermittlung über die Kostenrechnung auch Plausibilitätsprüfungen durchführen bspw. über die gestellten/erhalten Abschlagszahlungen sowie über den Fertigstellungsgrad Vorteile der Kosten- und Leistungsrechnung: Direkte Kostenzuordnung, permanente Ermittlung der Deckungsgrade, etc. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
  • 33. Bauunternehmen XY „Das Bankhaus“ Bei Differenz zwischen erbrachter Leistung und gestellten Abschlagszahlungsrechnungen Sie haben Ihre Leistung gebracht / der Kunde noch nicht… KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
  • 34. Was es zu beachten gilt / Tipps für die Praxis Positive Auswirkung durch zeitnahe Fakturierung und Bezahlung der Abschlagszahlungs- und Endabrechnung auf die Liquiditätssituation Unterschied zwischen Ertrag und Liquidität KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
  • 35. Was es zu beachten gilt / Tipps für die Praxis Am Jahresende so viele Projekte wie möglich abschließen und abrechnen. Zum einen wird dadurch die Ergebnis- / Gewinnrealisierung erreicht und zum anderen sieht die BWA/GuV besser aus, da der Umsatz „hart“ verbucht ist und die Gesamtleistung nicht durch die Bewertung höher ist KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
  • 36. Was es zu beachten gilt / Tipps für die Praxis Eventuell bei größeren Projekten nach Vereinbarung mit Teilrechnungen operieren. Dadurch kann auch vor dem endgültigen Projektende eine Ergebnis- / Gewinnrealisierung erfolgen, die über AZ-Rechnungen nicht abbildbar wäre KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
  • 37. Was es zu beachten gilt / Tipps für die Praxis Einwandfreie Baustellendokumentation Zeiten Material Abgleich mit Angebot / Vorkalkulation rechtzeitig gegensteuern bei Fehlentwicklungen Falls möglich Bestätigung des Leistungsstands / Baufortschritts durch den zuständigen Architekten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
  • 38. Was es zu beachten gilt / Tipps für die Praxis Fotodokumentation des Baufortschritts Aufstellung Baufortschritt / Eventuell über Checklisten oder über zeitnahe Dokumentation auf dem Leistungsverzeichnis mit Notizen zum Stand und gegebenenfalls zu Abweichungen Inaugenscheinnahme des Baufortschritts durch den Geschäftsführer / Bau- Projektleiter KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
  • 39. Eine aussagekräftige BWA… …ist in erster Linie für Sie wichtig Unternehmenssteuerung Zeitnaher Überblick und nicht bspw. ein Jahr später im Rahmen des Jahresabschlussgesprächs mit dem Steuerberater Die Bank profitiert neben Ihnen aufgrund der transparenten und vollständigen Berichterstattung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
  • 40. Probleme bei der Baustellenabrechnung Umsatzsteuerproblematiken Leistungsdatum altes Jahr / Rechnungsdatum neues Jahr Bauforderungssicherungsgesetz Forderungsabsicherung durch Bankbürgschaft, siehe frühere Baufrühstück-Veranstaltungen Interesse an einer Vertiefung der Umsatzsteuerproblematik? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
  • 41. Aktuelles Baurecht: Neues aus der Rechtsprechung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
  • 42. Sicherheit nach § 648a BGB Auftraggeber ist (auf Verlangen) gemäß § 648a BGB verpflichtet, Sicherheiten bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs zu leisten Geltendmachung kann nicht ausgeschlossen werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
  • 43. Sicherheit nach § 648a BGB Ausnahme, bei denen Sicherungsbürgschaft nicht möglich ist: Auftraggeber ist eine natürliche Person und baut Einfamilienhaus, dann besteht aber die Möglichkeit einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB § 648a BGB gilt nicht für Werklieferungsverträge KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
  • 44. Sicherheit nach § 648a BGB LG Darmstadt (Urteil vom 31.5.2012 – 13 O 61/12 – nicht rechtskräftig) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, bis wann das Sicherheitsverlangen geltend gemacht werden kann KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
  • 45. Sicherheit nach § 648a BGB Sachverhalt: Der beklagte Auftraggeber (AG) als Generalunternehmer beauftragte den klagenden Auftragnehmer (AN) mit der Erbringung von Rohbauarbeiten. Der AN stellte sieben Abschlagsrechnungen, von denen der AG fünf zahlte. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
  • 46. Sicherheit nach § 648a BGB Mit anwaltlichem Schreiben vom 22.10.2011 kündigte der AG den Bauvertrag. Am 24.10.2011 nahm der AG die Leistungen des AN ab. Der AN hat seine Schlussrechnung gestellt. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
  • 47. Sicherheit nach § 648a BGB Nach Rechnungsstellung verlangt der AN eine Sicherheit in Höhe der noch offenen Positionen (abzüglich der bereits geleisteten Sicherheit) zuzüglich 10 % für Nebenforderungen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
  • 48. Sicherheit nach § 648a BGB Entscheidung des Gerichts: Sicherheit nach § 648a BGB kann bis zur vollständigen Bezahlung verlangt werden! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
  • 49. Sicherheit nach § 648a BGB Der Anspruch aus § 648a BGB steht dem AN auch nach Kündigung des Bauvertrags durch den AG sowie der Abnahme der Leistungen und Stellung der Schlussrechnung zu KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
  • 50. Sicherheit nach § 648a BGB Praxistipp: Von der Möglichkeit des § 648a BGB schneller Gebrauch machen Ggfs. auch in einem von der Werklohnforderung separat geführten Prozess. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
  • 51. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
  • 52. Titel KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
  • 53. Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter… Matthias Frank Sebastian Kühne Lienhard Broß Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
  • 54. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54