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Projektorganisation


   1. Vorbemerkung

Dieses Konzept ist auf alle Produktentwicklungsprojekte des Entwicklungsbereichs
anzuwenden. Als Projekt werden in unserem Unternehmen zeitlich begrenzte, sachlich
abgeschlossene Vorhaben bezeichnet, für die ein genehmigter Entwicklungsantrag vorliegt.


   2. Prinzipien für das Management von Produktentwicklungsprojekten

Folgende Prinzipien gelten für das Management unserer Produktentwicklungsprojekte:
Für jedes Projekt gibt es einen Gesamtverantwortlichen (Projektleiter). Die
Projektverantwortung ist personifiziert. Der Projektleiter muss die notwendigen Befugnisse
haben, um seine Aufgaben erfüllen und sie Projektverantwortung übernehmen zu können.
Es wird zwischen strategischen und operativen Projektmanagement-Aufgaben
unterschieden. Die operativen Aufgaben übernimmt der Projektleiter mit dem Projektteam,
die strategischen Aufgaben der Projektsteuerungsausschuss. Sowohl strategische als auch
operative Projektmanagement-Aufgaben sind bereichsübergreifend. Das bedeutet:
Verschiedene Abteilungen müssen projektbezogen zusammenwirken. Die Zusammenarbeit
im Projekt erfolgt nach den Prinzipien der Matrixorganisation. Damit geht vor allem die
Unterscheidung nach Projekt- und Fachverantwortung (Linienverantwortung) einher.


   3. Struktur der Projektorganisation

Es gibt folgende projektbezogene Instanzen/Gremien:

   •   Projektleiter und Projektteam
   •   Projektsteuerungsausschuss

Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse von Projektleiter, Projektteam und
Projektsteuerungsausschuss sind folgendermaßen festgelegt:


   Projektleiter


Für jedes Projekt wird ein Projektleiter bestimmt, der es während der gesamten Laufzeit bis
zur Nullserie in der Fertigung und über alle beteiligten Bereiche hinweg koordiniert. Er sollte
aus dem Bereich Entwicklung kommen.

Seine Aufgabe erfordert

   •   Mehrjährige Berufserfahrung,
   •   Managementfähigkeiten und
   •   Durchsetzungsvermögen.



Der Projektleiter muss im Wesentlichen

 1.    die Projektzielsetzung klären und an der Erarbeitung der Projektdefinition mitwirken,
 2.    den Projektstrukturplan erstellen, alle relevanten Stellen mit ihren Arbeitspaketen
       beauftragen und die jeweiligen Mittel aus dem Projektbudget freigeben,
3.    den Projektablauf koordinieren,
 4.    das Projektteam einberufen und leiten,
 5.    die Projekttermine planen und überwachen,
 6.    die Projektkostenentwicklung planen und verfolgen,
 7.    den Projektfortschritt beobachten (an den Meilensteinen und Projektreview-
       Zeitpunkten),
 8.    Planabweichungen im Projekt frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten,
 9.    Änderungen prüfen, abstimmen und im Projektplänen und Projektbearbeitung
       integrieren (produkt- und projektbezogen),
10.    an den Projektsteuerungsausschuss berichten (zu Meilensteinen und im festgelegten
       Berichtsrhythmus),
11.    die Instrumente anwenden, die im Unternehmen für Projektmanagement zur
       Verfügung stehen,
12.    den projektbezogenen Informationsfluss sicherstellen,
13.    die erforderliche projektbezogene Aufbau- und Ablauforganisation ausgestalten und
14.    das Projekt nach innen und außen vertreten.


Der Projektleiter trägt die Verantwortung für die Realisierung der Projektziele, die in der
Projektdefinition festgelegt sind: Termin, Kosten und Leistung/Produktqualität. Er ist im
Projektablauf für die Koordination der Projektbeteiligten und ihrer Arbeitspakete
entsprechend der Projektdefinition verantwortlich. Davon zu unterscheiden ist die
Fachverantwortung der beteiligten Fachabteilungen für die Arbeitspakete, die diese
betreffen.


Zur Erfüllung seiner Projektmanagement-Aufgaben hat der Projektleiter folgende Befugnisse:

 1.    Mitwirkungsrecht bei der Projektzieldefinition im Hinblick auf Produktziele sowie
       Kosten und Termine.
 2.    Projektbezogenes Informationsrecht über die regelmäßige Berichtspflicht der
       Beteiligten hinaus.
 3.    Projektbezogenes Weisungsrecht: Der Projektleiter ist berechtigt, den beteiligten
       Fachabteilungen projektbezogene Weisungen zu geben. Diese beziehen sich auf die
       Rahmenangaben der jeweils übertragenen Arbeitspakete, nicht jedoch, wie die
       Aufgaben erfüllt werden. Das „Wie“ liegt nur in der Zuständigkeit und Verantwortung
       der Fachabteilung. Zu den projektbezogenen Weisungen gehören vor allem

       -   die Abgrenzung von Arbeitspaketen,
       -   die Verpflichtung von Fachabteilungen zur Abstimmung on Schnittstellen,
       -   die Weitergabe von Arbeitsergebnissen und
       -   die Bereitstellung projektbezogener Informationen.

 4.    Interne Konflikte sollen partnerschaftlich gelöst werden. Ist dies nicht möglich, setzt
       sich der Projektleiter mit den Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiter in
       Verbindung, um eine Lösung herbeizuführen.
 5.    Projektbezogenes Entscheidungsrecht: Erzielen die Mitarbeiter der Projektgruppe
       keine einvernehmliche Regelung, entscheidet der Projektleiter.
 6.    Mitspracherecht bei der Bestimmung der Verantwortung für Arbeitspakete, die die
       Fachabteilungen benennen.
 7.    Vorschlagsrecht bei der Vergabe von Arbeitpaketen an externe Stellen.
 8.    Berechtigung, Arbeitspakete entsprechend der Projektdefinition mit projektbeteiligten
       Stellen verbindlich zu vereinbaren.
 9.    Freigabe von Arbeitspaketen durch die Erlaubnis an die beteiligten Fachabteilungen,
       das entsprechende Arbeitspaket mit Kosten zu belasten.
10.       Berechtigung, Projektteilergebnisse zu akzeptieren oder zurückzuweisen (z.B. an
          Meilensteinen),
11.       Recht auf Anhörung und Stellungsnahme vor projektstrategischen Entscheidungen.
12.       Recht zur Einberufung und Leitung des Projektteams.


Der Projektleiter soll seine Befugnisse im Zusammenwirken mit den übrigen
Projektbeteiligten ausüben.



      Projektteam


Für jedes Projekt wird ein Projektteam gebildet. Es setzt sich aus Vertretern der wichtigsten
beteiligten Fachbereiche (z.B. Entwicklungs, technische Abteilung, Prototypenbau, Testfeld,
Fertigungsvorbereitung) zusammen. Das Projektteam kann entsprechend den
Projektanforderungen um freiwillige, zusätzliche Mitglieder erweitert werden, die nur
zeitweise mitwirken. Bei Bedarf können weitere Fachvertreter hinzugezogen werden.

Das Team unterstützt den Projektleiter bei der Wahrnehmung seiner Projektmanagement-
Aufgaben. Es sorgt unter anderem dafür, dass dieser die Daten termingerecht erhält, die er
für die Handhabung des projektbezogenen Planungs- und Berichtssystems braucht. Seine
Mitglieder vertreten zwar die Aspekte des jeweiligen Fachbereichs im Projekt. Sie sind aber
keine Interessenvertreter dieser Fachbereiche im Sinn von Lobbyisten. Sie müssen ständig
die Gesamtaufgabenstellung des Vorhabens im Auge haben, über die Grenzen des
jeweiligen Fachgebiets hinaus. Entsprechend den Absprachen in der Projektgruppe setzten
sie ihre Projektaufgaben in ihre jeweiligen Fachbereiche um.

      Projektsteuerungsausschuss

Dem Projektsteuerungsausschuss gehören die Vertreter der wichtigsten beteiligten
Fachbereiche ((Haupt)-Abteilungsleiter) an. Er hat keine operativen, sondern
projektstrategischen Aufgaben. Die Projektleitung zieht er bei Entscheidungen hinzu.
Darüber hinaus bestimmt er einen Sprecher, der an die Geschäftsleitung berichtet. Der
Projektsteuerungsausschuss muss durch das Berichtssystem regelmäßig über die Projekte
informiert werden. Die folgende Aufzählung enthält nur projektbezogene Aufgaben, nicht
aber Aufgaben, die sich aus der Linienfunktion der Hauptabteilungsleiter ergeben.

Der Projektsteuerungsausschuss muss

      •   Projektaufträge von der Geschäftsführung entgegennehmen.
      •   Projektleiter ernennen.
      •   Projektstrategische Entscheidungen treffen.
      •   Die Projektdefinitionen überprüfen und unterzeichnen.
      •   An der Initiierung neuer Projekte mitwirken.
      •   Prioritäten zur Umsetzung der Produktstrategie setzen. Dazu gehören auch die
          Planung für das Folgejahr und die mittelfristige Planung.
      •   Den Personaleinsatz und die Kostenentwicklung im entsprechenden Geschäftsfeld
          planen und überwachen.
      •   Über die Beauftragung externer Stellen entscheiden (auf Vorschlag des
          Projektleiters).
      •   Projekte hinsichtlich Terminen, Kosten und Projektfortschritt überwachen
          (übergeordnete Überwachungsfunktion).
      •   Entscheidungen für die Geschäftsführung vorbereiten.
•   Projektbezogene Konflikte lösen, soweit der Projektleiter das nicht kann.


   4. Projekt bezogene Funktionen und Verantwortung der Fachabteilungen

Die Fachabteilungen bearbeiten verantwortlich Projektaufgaben. Ihre Fachverantwortung
bezieht sich auf die fachlich einwandfreie Erfüllung der Projektziele (das „Wie“) sowie die
termin- und kostengerechte Abarbeitung der übernommenen Arbeitspakete. Sie werden an
der Planung und Überwachung des Projekts beteiligt, soweit sie davon betroffen sind. Bei
drohenden Planabweichungen informiert der Projektleiter sie frühzeitig. Jede Fachabteilung
benennt (einen) verantwortliche(n) Vertreter für das Projektteam. Dieses ist Bindeglied
zwischen Fachabteilung und Projektleitung. Vor der Entscheidung über die Projektdefinition
und über Änderungen an dieser Definition im Projektverlauf müssen die Fachabteilungen
ihre Zustimmung (produkt- und prozessbezogen) geben. Damit erklären sie die Planung für
sich als verbindlich.

Die Fachabteilungen sollen vertrauensvoll mit dem Projektleiter und dem Projektteam
zusammenarbeiten. Auswirkungen, die ihre Arbeit und deren Ergebnisse auf die
Arbeitsumfänge anderer Projektbeteiligter haben, müssen sie dem Projektleiter mitteilen. Sie
bemühen sich, den Produktspezifikationen sowie den Termin- und Kostenzielen des Projekts
gerecht zu werden. Umgekehrt berücksichtigt der Projektleiter die Bedürfnisse der
Fachabteilungen in seiner Projektplanung und –steuerung.

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  • 1. Projektorganisation 1. Vorbemerkung Dieses Konzept ist auf alle Produktentwicklungsprojekte des Entwicklungsbereichs anzuwenden. Als Projekt werden in unserem Unternehmen zeitlich begrenzte, sachlich abgeschlossene Vorhaben bezeichnet, für die ein genehmigter Entwicklungsantrag vorliegt. 2. Prinzipien für das Management von Produktentwicklungsprojekten Folgende Prinzipien gelten für das Management unserer Produktentwicklungsprojekte: Für jedes Projekt gibt es einen Gesamtverantwortlichen (Projektleiter). Die Projektverantwortung ist personifiziert. Der Projektleiter muss die notwendigen Befugnisse haben, um seine Aufgaben erfüllen und sie Projektverantwortung übernehmen zu können. Es wird zwischen strategischen und operativen Projektmanagement-Aufgaben unterschieden. Die operativen Aufgaben übernimmt der Projektleiter mit dem Projektteam, die strategischen Aufgaben der Projektsteuerungsausschuss. Sowohl strategische als auch operative Projektmanagement-Aufgaben sind bereichsübergreifend. Das bedeutet: Verschiedene Abteilungen müssen projektbezogen zusammenwirken. Die Zusammenarbeit im Projekt erfolgt nach den Prinzipien der Matrixorganisation. Damit geht vor allem die Unterscheidung nach Projekt- und Fachverantwortung (Linienverantwortung) einher. 3. Struktur der Projektorganisation Es gibt folgende projektbezogene Instanzen/Gremien: • Projektleiter und Projektteam • Projektsteuerungsausschuss Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse von Projektleiter, Projektteam und Projektsteuerungsausschuss sind folgendermaßen festgelegt: Projektleiter Für jedes Projekt wird ein Projektleiter bestimmt, der es während der gesamten Laufzeit bis zur Nullserie in der Fertigung und über alle beteiligten Bereiche hinweg koordiniert. Er sollte aus dem Bereich Entwicklung kommen. Seine Aufgabe erfordert • Mehrjährige Berufserfahrung, • Managementfähigkeiten und • Durchsetzungsvermögen. Der Projektleiter muss im Wesentlichen 1. die Projektzielsetzung klären und an der Erarbeitung der Projektdefinition mitwirken, 2. den Projektstrukturplan erstellen, alle relevanten Stellen mit ihren Arbeitspaketen beauftragen und die jeweiligen Mittel aus dem Projektbudget freigeben,
  • 2. 3. den Projektablauf koordinieren, 4. das Projektteam einberufen und leiten, 5. die Projekttermine planen und überwachen, 6. die Projektkostenentwicklung planen und verfolgen, 7. den Projektfortschritt beobachten (an den Meilensteinen und Projektreview- Zeitpunkten), 8. Planabweichungen im Projekt frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten, 9. Änderungen prüfen, abstimmen und im Projektplänen und Projektbearbeitung integrieren (produkt- und projektbezogen), 10. an den Projektsteuerungsausschuss berichten (zu Meilensteinen und im festgelegten Berichtsrhythmus), 11. die Instrumente anwenden, die im Unternehmen für Projektmanagement zur Verfügung stehen, 12. den projektbezogenen Informationsfluss sicherstellen, 13. die erforderliche projektbezogene Aufbau- und Ablauforganisation ausgestalten und 14. das Projekt nach innen und außen vertreten. Der Projektleiter trägt die Verantwortung für die Realisierung der Projektziele, die in der Projektdefinition festgelegt sind: Termin, Kosten und Leistung/Produktqualität. Er ist im Projektablauf für die Koordination der Projektbeteiligten und ihrer Arbeitspakete entsprechend der Projektdefinition verantwortlich. Davon zu unterscheiden ist die Fachverantwortung der beteiligten Fachabteilungen für die Arbeitspakete, die diese betreffen. Zur Erfüllung seiner Projektmanagement-Aufgaben hat der Projektleiter folgende Befugnisse: 1. Mitwirkungsrecht bei der Projektzieldefinition im Hinblick auf Produktziele sowie Kosten und Termine. 2. Projektbezogenes Informationsrecht über die regelmäßige Berichtspflicht der Beteiligten hinaus. 3. Projektbezogenes Weisungsrecht: Der Projektleiter ist berechtigt, den beteiligten Fachabteilungen projektbezogene Weisungen zu geben. Diese beziehen sich auf die Rahmenangaben der jeweils übertragenen Arbeitspakete, nicht jedoch, wie die Aufgaben erfüllt werden. Das „Wie“ liegt nur in der Zuständigkeit und Verantwortung der Fachabteilung. Zu den projektbezogenen Weisungen gehören vor allem - die Abgrenzung von Arbeitspaketen, - die Verpflichtung von Fachabteilungen zur Abstimmung on Schnittstellen, - die Weitergabe von Arbeitsergebnissen und - die Bereitstellung projektbezogener Informationen. 4. Interne Konflikte sollen partnerschaftlich gelöst werden. Ist dies nicht möglich, setzt sich der Projektleiter mit den Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiter in Verbindung, um eine Lösung herbeizuführen. 5. Projektbezogenes Entscheidungsrecht: Erzielen die Mitarbeiter der Projektgruppe keine einvernehmliche Regelung, entscheidet der Projektleiter. 6. Mitspracherecht bei der Bestimmung der Verantwortung für Arbeitspakete, die die Fachabteilungen benennen. 7. Vorschlagsrecht bei der Vergabe von Arbeitpaketen an externe Stellen. 8. Berechtigung, Arbeitspakete entsprechend der Projektdefinition mit projektbeteiligten Stellen verbindlich zu vereinbaren. 9. Freigabe von Arbeitspaketen durch die Erlaubnis an die beteiligten Fachabteilungen, das entsprechende Arbeitspaket mit Kosten zu belasten.
  • 3. 10. Berechtigung, Projektteilergebnisse zu akzeptieren oder zurückzuweisen (z.B. an Meilensteinen), 11. Recht auf Anhörung und Stellungsnahme vor projektstrategischen Entscheidungen. 12. Recht zur Einberufung und Leitung des Projektteams. Der Projektleiter soll seine Befugnisse im Zusammenwirken mit den übrigen Projektbeteiligten ausüben. Projektteam Für jedes Projekt wird ein Projektteam gebildet. Es setzt sich aus Vertretern der wichtigsten beteiligten Fachbereiche (z.B. Entwicklungs, technische Abteilung, Prototypenbau, Testfeld, Fertigungsvorbereitung) zusammen. Das Projektteam kann entsprechend den Projektanforderungen um freiwillige, zusätzliche Mitglieder erweitert werden, die nur zeitweise mitwirken. Bei Bedarf können weitere Fachvertreter hinzugezogen werden. Das Team unterstützt den Projektleiter bei der Wahrnehmung seiner Projektmanagement- Aufgaben. Es sorgt unter anderem dafür, dass dieser die Daten termingerecht erhält, die er für die Handhabung des projektbezogenen Planungs- und Berichtssystems braucht. Seine Mitglieder vertreten zwar die Aspekte des jeweiligen Fachbereichs im Projekt. Sie sind aber keine Interessenvertreter dieser Fachbereiche im Sinn von Lobbyisten. Sie müssen ständig die Gesamtaufgabenstellung des Vorhabens im Auge haben, über die Grenzen des jeweiligen Fachgebiets hinaus. Entsprechend den Absprachen in der Projektgruppe setzten sie ihre Projektaufgaben in ihre jeweiligen Fachbereiche um. Projektsteuerungsausschuss Dem Projektsteuerungsausschuss gehören die Vertreter der wichtigsten beteiligten Fachbereiche ((Haupt)-Abteilungsleiter) an. Er hat keine operativen, sondern projektstrategischen Aufgaben. Die Projektleitung zieht er bei Entscheidungen hinzu. Darüber hinaus bestimmt er einen Sprecher, der an die Geschäftsleitung berichtet. Der Projektsteuerungsausschuss muss durch das Berichtssystem regelmäßig über die Projekte informiert werden. Die folgende Aufzählung enthält nur projektbezogene Aufgaben, nicht aber Aufgaben, die sich aus der Linienfunktion der Hauptabteilungsleiter ergeben. Der Projektsteuerungsausschuss muss • Projektaufträge von der Geschäftsführung entgegennehmen. • Projektleiter ernennen. • Projektstrategische Entscheidungen treffen. • Die Projektdefinitionen überprüfen und unterzeichnen. • An der Initiierung neuer Projekte mitwirken. • Prioritäten zur Umsetzung der Produktstrategie setzen. Dazu gehören auch die Planung für das Folgejahr und die mittelfristige Planung. • Den Personaleinsatz und die Kostenentwicklung im entsprechenden Geschäftsfeld planen und überwachen. • Über die Beauftragung externer Stellen entscheiden (auf Vorschlag des Projektleiters). • Projekte hinsichtlich Terminen, Kosten und Projektfortschritt überwachen (übergeordnete Überwachungsfunktion). • Entscheidungen für die Geschäftsführung vorbereiten.
  • 4. Projektbezogene Konflikte lösen, soweit der Projektleiter das nicht kann. 4. Projekt bezogene Funktionen und Verantwortung der Fachabteilungen Die Fachabteilungen bearbeiten verantwortlich Projektaufgaben. Ihre Fachverantwortung bezieht sich auf die fachlich einwandfreie Erfüllung der Projektziele (das „Wie“) sowie die termin- und kostengerechte Abarbeitung der übernommenen Arbeitspakete. Sie werden an der Planung und Überwachung des Projekts beteiligt, soweit sie davon betroffen sind. Bei drohenden Planabweichungen informiert der Projektleiter sie frühzeitig. Jede Fachabteilung benennt (einen) verantwortliche(n) Vertreter für das Projektteam. Dieses ist Bindeglied zwischen Fachabteilung und Projektleitung. Vor der Entscheidung über die Projektdefinition und über Änderungen an dieser Definition im Projektverlauf müssen die Fachabteilungen ihre Zustimmung (produkt- und prozessbezogen) geben. Damit erklären sie die Planung für sich als verbindlich. Die Fachabteilungen sollen vertrauensvoll mit dem Projektleiter und dem Projektteam zusammenarbeiten. Auswirkungen, die ihre Arbeit und deren Ergebnisse auf die Arbeitsumfänge anderer Projektbeteiligter haben, müssen sie dem Projektleiter mitteilen. Sie bemühen sich, den Produktspezifikationen sowie den Termin- und Kostenzielen des Projekts gerecht zu werden. Umgekehrt berücksichtigt der Projektleiter die Bedürfnisse der Fachabteilungen in seiner Projektplanung und –steuerung.