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                   hrung und B ilanzierung I.
Buchfü
Lehrbriesf.hre (B. A.)
         le      chaft
Betriebswirts
Inhalt




Impressum

Herausgeber:
Internationale Hochschule Bad Honnef · Bonn
International University of Applied Sciences
Fernstudium
Fernstudiengangsleiter: Herr Dr. Sommerfeldt
Zenostr. 6
83435 Bad Reichenhall

info@iubh-fernstudium.de
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© 2011 Internationale Hochschule Bad Honnef GmbH
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 2
Wissenschaftliche Leitung




Wissenschaftliche Leitung
StB Prof. Dr. rer. pol. Michaela Seybold

                                   Michaela Seybold leitet den Fachbereich Audit and Taxation an der IUBH.

                                   An der Internationalen Hochschule Bad Honnef ∙ Bonn unterrichtet sie
                                   seit März 2008 die Fächer Steuern und externes und internes Rechnungs-
                                   wesen. Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich Altersvorsorge, Vergü-
                                   tung, internationale Rechnungslegung und internationales Steuerrecht.

                                 Frau Seybold arbeitet seit 2003 als selbstständige Steuerberaterin in eige-
                                 ner Kanzlei; in Kooperation mit der HEUBECK AG in Köln-Marienburg
                                 ist sie darüber hinaus auf dem Gebiet der (betrieblichen) Altersversorgung
                                 tätig. Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl öffentliche und private
                                 Versorgungsreinrichtungen als auch international tätige Großunterneh-
men, mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Größen sowie Privatpersonen.

Von 2000 bis 2003 war sie bei der Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft Falk & Co GmbH in
Heidelberg in der steuerlichen Grundsatzabteilung tätig. Nach dem Studium war Frau Seybold wissenschaftli-
che Mitarbeiterin an der Universität Mannheim. Vor ihrer akademischen Ausbildung absolvierte sie eine Lehre
als Bankkauffrau bei der Kreissparkasse Heilbronn.

Michaela Seybold hat Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim und an
der Portland State University, Oregon/USA mit den Abschlüssen Diplom-Kauffrau und Diplom-Handelslehre-
rin studiert. Im Jahre 2007 wurde sie an der Technischen Universität Darmstadt am volkswirtschaftlichen
Lehrstuhl für Finanz- und Wirtschaftspolitik bei Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup zum Thema Alterssicherung in
der berufsständischen Versorgung promoviert.




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Inhalt


Inhaltsverzeichnis
Buchführung und Bilanzierung 1


         Wissenschaftliche Leitung........................................................................... 3

         Inhaltsverzeichnis......................................................................................... 4


         Einleitung
         Buchführung und Bilanzierung 1	                                                                             9

         Wegweiser durch das Skript........................................................................10

         Übergeordnete Lernziele.............................................................................12

         Weiterführende Literatur............................................................................13


         Lektion 1
         Grundlagen der Buchführung	                                                                                15

         1.1	 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens.........................................16

         1.2	 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen
         	Rechnungswesens..............................................................................18

         1.3	 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen......................... 21

         1.4	 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
         	    und Rechnungslegungsgrundsätze................................................... 26

         1.5	 Rechengrößen des Rechnungswesens.............................................. 31


         Lektion 2
         System der Buchführung	                                                                                   35

         2.1	 Inventar und Inventur......................................................................... 36

         2.2	Bilanz.................................................................................................. 39

         2.3	 Bilanzveränderungen und Buchen auf Konten...................................41

         2.4	 Gewinn- und Verlustrechnung........................................................... 46




                                                                                                             www.iubh-fernstudium.de
 4
Inhaltsverzeichnis




            Lektion 3
            Technik der doppelten Buchführung	                                                                51

            3.1	 Buchen auf Bestandskonten.............................................................. 52

            3.2	 Buchen auf Erfolgskonten................................................................. 56

            3.3	 Eigenkapital und Privatkonten........................................................... 59

            3.4	 Buchung von Geschäftsvorfällen....................................................... 62


            Lektion 4
            Organisation der Buchhaltung	                                                                     67

            4.1	 Grund-, Haupt- und Nebenbücher..................................................... 68

            4.2	 Kontenplan und Kontenrahmen..........................................................69

            4.3	 Belegorganisation und Einsatz der EDV............................................ 71


            Lektion 5
            Umsatzsteuer	75

            5.1	 System und Buchung der Umsatzsteuer............................................76

            5.2	 Buchung der Vorsteuer...................................................................... 78

            5.3	 Abschluss der Umsatzsteuerkonten................................................. 80


            Lektion 6
            Wareneingangsbuchhaltung	83

            6.1	 Sachkonten beim Einkauf.................................................................. 84

            6.2	 Lieferantenskonti, Rabatte und Boni................................................. 88

            6.3	Kreditorenkonten............................................................................... 91




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Inhalt




         Lektion 7
         Warenausgangsbuchhaltung	93

         7.1	 Sachkonten beim Verkauf...................................................................94

         7.2	 Kundenskonti, Rabatte und Boni....................................................... 95

         7.3	Debitorenkonten................................................................................. 98


         Lektion 8
         Buchungen im Personalbereich	                                                                          101

         8.1	 Löhne und Gehälter..........................................................................102

         8.2	 Lohnnebenkosten und Lohnabzüge..................................................104

         8.3	 Vorschüsse und Sachbezüge............................................................107


         Lektion 9
         Buchungen im Anlagevermögen	                                                                           109

         9.1	Anschaffung...................................................................................... 110

         9.2	 Abschreibungsursachen und -verfahren......................................... 114

         9.3	 Ermittlung und Buchung der Abschreibungen.................................121


         Lektion 10
         Sonstige Buchungen	                                                                                    125

         10.1	 Darlehen und Zinsen.........................................................................126

         10.2	Steuern..............................................................................................128

         10.3	Anzahlungen.....................................................................................130




                                                                                                           www.iubh-fernstudium.de
 6
Inhaltsverzeichnis




            Lektion 11
            Rechnungsabgrenzung	135

            11.1	 Irrelevanz der Zahlungswirkung......................................................136

            11.2	 Aktive Rechnungsabgrenzung..........................................................139

            11.3	 Passive Rechnungsabgrenzung........................................................141


            Lektion 12
            Grundlagen des Jahresabschlusses	                                                                       145

            12.1	 Bestandteile, Funktionen und gesetzliche Vorschriften..................146

            12.2	Bilanz.................................................................................................150

            12.3	 Gewinn- und Verlustrechnung
            	     (bzw. Gesamtergebnisrechnung)......................................................155

            12.4	Eigenkapitalveränderungsrechnung
            	    und Kapitalflussrechnung.................................................................163

            12.5	 Anhang und Lagebericht...................................................................166


            Anhang 01
            Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle	                                                                    171

            Anhang 02
            Literaturverzeichnis	209

            Anhang 03
            DATEV Kontenrahmen SKR03 + SKR04	                                                                        211




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Einleitung
                    ilanzierung 1
Buchf  ührung und B
Einleitung


Wegweiser durch das Skript




             Herzlich willkommen!

             Dieses Skript enthält den gesamten Lernstoff Ihres Kurses und bildet damit die inhaltliche
             Grundlage Ihres Fernstudiums. Ergänzend zum Skript stehen Ihnen zahlreiche weitere Medien
             wie Podcasts, Vodcasts oder Web Based Trainings (WBT) zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie
             sich Ihren individuellen Lern-Mix zusammenstellen können. Auf diese Weise können Sie sich
             den Stoff in Ihrem eigenen Tempo aneignen und dabei auf lerntypspezifische Anforderungen
             Rücksicht nehmen.

             Die Inhalte sind nach didaktischen Kriterien in Lektionen aufgeteilt, wobei jede Lektion aus
             mehreren Lernzyklen besteht. Jeder Lernzyklus enthält jeweils nur einen neuen inhaltlichen
             Schwerpunkt. Auf diese Weise können Sie neuen Lernstoff schnell und effektiv zu Ihrem
             bereits vorhandenen Wissensgrundstock hinzufügen.

             Am Ende eines jeden Lernzyklus finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle. Mit Hilfe der Selbst-
             kontrolle können Sie eigenständig und ohne jeden Druck überprüfen, ob Sie die neuen Inhalte
             schon verinnerlicht haben. Die Lösungen zu den Fragen finden Sie im Anhang am Ende des
             Skripts. Alternativ können Sie zur Selbstkontrolle auch unsere Web Based Trainings (WBT)
             auf der Lernplattform CLIX nutzen.

             Wenn Sie eine Lektion komplett bearbeitet haben, können Sie Ihr Wissen in CLIX unter
             Beweis stellen. Über automatisch auswertbare Fragen erhalten Sie ein direktes Feedback zu
             Ihren Lernfortschritten. Die Wissenskontrolle gilt als bestanden, sobald Sie mindestens 80 %
             der Fragen richtig beantwortet haben.

             Sollte das einmal nicht auf Anhieb klappen, können Sie die Tests so oft wiederholen, wie Sie
             wollen. Es gibt keinerlei Beschränkungen und die Ergebnisse der Wissenskontrolle haben kei-
             nen Einfluss auf Ihre Endnote. Sie können also ganz unverkrampft lernen, üben und Ihre
             Fortschritte elektronisch überprüfen.

             Haben Sie die Wissenskontrolle für sämtliche Lektionen gemeistert, gilt der Kurs als abge-
             schlossen. Sobald Sie alle Kurse eines Moduls abgeschlossen haben, können Sie sich für die
             Abschlussklausur anmelden.




                                                                                   www.iubh-fernstudium.de
10
Wegweiser durch das Skript




Im Skript werden Sie immer wieder auf Icons stoßen, die auf zusätzliches Material hinweisen
oder Ihnen die Orientierung erleichtern. Diese Icons umfassen:


          Zu diesem Thema gibt es einen Podcast.
          Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.


          Zu diesem Thema gibt es einen Vodcast.
          Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.



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          Hier finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle.



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          Hier gilt es, eine Aufgabe zu lösen.


   e
          Dieser Text ist auch als E-Book erhältlich.


          Für diese Lektion gibt es ein WBT.
          Sie finden es auf der Lernplattform CLIX.

          Sie haben die Lektion fertig bearbeitet.
CLIX      Nun ist es an der Zeit, auf der Lernplattform CLIX
          die Wissenskontrolle zu meistern und sich für die Klausur zu qualifizieren.


Und jetzt viel Erfolg und SpaSS beim Lernen!




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Einleitung




     Übergeordnete Lernziele
                                            Die Buchführung und Bilanzierung bildet einen der Standardbau-
                                            steine der betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Dieser Kurs bietet, in
                                            Verbindung mit dem vertiefenden Kurs Buchführung und Bilanzierung
                                            II, eine solide Ausbildung auf dem Gebiet des externen Rechnungswe-
                                            sens.

                                            Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über das externe Rech-
                                            nungswesen und lernen es vom internen Rechnungswesen abzugrenzen.
                                            Zudem erlernen sie die Grundlagen der doppelten Buchführung, erhal-
                                            ten einen Überblick über Bilanzierungsgrundsätze, die Erfassung von
                                            Geschäftsvorfällen und die Aufstellung von Finanzberichten. Der Kurs
                                            orientiert sich an nationalen und internationalen Rechnungslegungs-
                                            standards (IFRS).

     Zudem erlernen Sie die fundamentalen Grundlagen der externen Rechnungslegung. Nach erfolgreicher Teil-
     nahme kennen Sie die einschlägigen Fachbegriffe auf dem Gebiet der Bilanzierung und können die Rechnungs-
     legung von Unternehmen in den nationalen und internationalen Regelungskomplex einordnen. Sie sind in der
     Lage, die Elemente der Rechnungslegung in der Buchhaltungspraxis zu identifizieren und können Geschäfts-
     vorfälle selbstständig unter Anwendung der Methoden der doppelten Buchführung erfassen. Sie kennen die
     Bestandteile des Jahresabschlusses, insbesondere der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapi-
     talveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung. Sie sind in der Lage, selbst Jahresabschlüsse zu erstel-
     len.




                                                                                             www.iubh-fernstudium.de
12
Weiterführende Literatur




Weiterführende Literatur
Falls Sie tiefer einsteigen wollen, empfehlen wir die folgende Fachliteratur:

Buchholz, R. (2011): Internationale Rechnungslegung – Die wesentlichen Vorschriften nach IFRS und HGB mit
Aufgaben und Lösungen. 9., völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin 2011.ISBN 978-3-503-13043-6

Coenenberg, A.G., Haller, A., Schultze, W. (2009): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse – Aufgaben und
Lösungen. 21., überarbeitete Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3791027708

Federmann, R. (2010): Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS – Gemeinsamkeiten, Unter-
schiede und Abhängigkeiten. 12. vollständig überarbeitete Auflage, Berlin 2010. ISBN 978-3503093656

Kirsch, H. (2010): Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. 7. vollständig überarbeitete
Auflage, Herne 2010. ISBN 978-3482520471

Kirsch, H. (2010): Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS. 4. vollständig überarbeitete Auf-
lage, Herne 2010. ISBN 978-3482549649

Meyer, C. (2011): Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht – unter Einschluss der Konzernrechnungslegung
und der internationalen Rechnungslegung. 22. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2011. ISBN 978-
3482605024

Scherrer, G. (2011): Rechnungslegung nach neuem HGB – eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlrei-
chen Beispielen. 3. vollständig überarbeitete Auflage, München 2011. ISBN 978-3800637874




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Lektion 1
                Buchführung
Gr undlagen der


    Lernziele

    Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen ...
    …… welchen betriebswirtschaftlichen Hintergrund die Buchhaltung hat.
    …… welche Teilgebiete der Buchhaltung es gibt.
    …… welche Adressaten die Buchhaltung hat.
    …… welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind.
    …… welche Grundsätze für die ordnungsgemäße Buchführung gelten.




                                                                     Für diese Lektion finden Sie
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Lektion 1


1.	Grundlagen der Buchführung
Aus der Praxis

                     Herr Schubert war bisher als EDV-Berater angestellt und möchte sich jetzt als IT-Händler
                     selbstständig machen. Zu diesem Zweck hat er bereits 40.000 € angespart, von denen er sich
                     Büromöbel und eine IT-Ausstattung anschaffen will. Zudem muss er Miete für sein Büro
Leistung             bezahlen. Natürlich möchte er auch gerne wissen, ob ihm sein neugegründetes Unternehmen
Ergebnis eines       Gewinne oder Verluste einbringt. Herr Schubert hat folgende Fragen:
betrieblichen        •	 Muss er als Einzelunternehmer Bücher führen? Welche gesetzlichen Vorschriften muss er
Erzeugungspro-           dabei beachten?
zesses
                     •	 Wie kann er den wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit messen?
Ertrag               •	 Ist Buchführung nur „Formalkram“ oder bringt ihm ein aussagekräftiges Rechnungswesen
Einnahmen, die          konkrete Vorteile?
einer betrieb-
lichen Periode
zugerechnet          1.1	 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens
werden
                     Herr Schubert wird als angehender IT-Händler zunächst diverse Leistungen und Gegenstände
Aufwendungen         auf dem Beschaffungsmarkt einkaufen (Möbel, IT-Ausstattung, Büroräume), die er für die
Ausgaben, die        Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen auf dem Absatzmarkt (PC-Bedarf, EDV-Bera-
einer betrieb-       tung) benötigt. Mittels seiner Verkäufe möchte er Einnahmen bzw. Erträge generieren. Seine
lichen Periode       Einkäufe führen hingegen zu Ausgaben bzw. Aufwendungen. Er möchte gerne einen mög-
zugerechnet          lichst hohen Gewinn erzielen. Um diesen zu ermitteln, benötigt er allerdings einige Informa-
werden               tionsinstrumente. Hier greift er auf das Rechnungswesen zurück.

Rechnungswesen       Das betriebliche Rechnungswesen (international „accounting“) umfasst alle Verfahren zur
Verfahren zur        zahlenmäßigen Abbildung betrieblicher Prozesse. Es soll also ein quantitatives Spiegelbild des
Gewinnung und        realen Betriebsgeschehens darstellen.
Aufbereitung von
Daten                Das Rechnungswesen ist dabei keinesfalls identisch mit der Buchhaltung, welche nur ein Teil-
                     bereich des Rechnungswesens ist. Das Rechnungswesen beinhaltet alle Rechenwerke in einem
Buchhaltung          Unternehmen, die betriebliche Prozesse und Abläufe zahlenmäßig erfassen, auswerten, steuern
Erfasst Geschäfts-   und überwachen. Die Buchhaltung hat innerhalb des Rechnungswesens lediglich die Aufgabe
vorfälle             Geschäftsvorfälle zu erfassen und die erfassten Zahlenwerte aufzubereiten. Auf diese Weise
                     schafft sie die Grundlage für eine weitergehende Auswertung in den einzelnen Teilgebieten des
Geschäftsvorfall     Rechnungswesens (Wörner, 2003 / Coenenberg, 2009a).
Vorgang aufgrund
unternehmeri-        Rechnungswesen und Buchhaltung sind also keineswegs nur lästiger „Formalkram“, sondern
schen Handelns       zentrale Bestandteile eines funktionierenden Managementinformationssystems. Das Rech-
                     nungswesen ist heute für die unternehmerischen Entscheidungsträger ein unverzichtbares Ins-
Liquidität           trument der Unternehmenssteuerung. So benötigen Unternehmer wie Herr Schubert stets
Ausstattung an       zeitnahe und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem müssen
verfügbaren          sie immer über die Ertrags- und Liquiditätslage ihres Unternehmens Bescheid wissen, damit
Zahlungsmitteln      sie unternehmerische Entscheidungen sachgerecht treffen können.




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16
Grundlagen der Buchführung




Folgende Ziele des Rechnungswesens können unterschieden werden (Coenenberg, 2009a):

•	 Dokumentationsfunktion:                                                                      Dokumentations-
   Alle im Unternehmen auftretenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte          funktion
   werden systematisch erfasst und dokumentiert. Damit wird eine Informationsgrundlage          Das Rechnungs-
   geschaffen, mittels derer die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein-      wesen erfasst und
   geschätzt wird. Zudem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion. Das            dokumentiert die
   bedeutet, dass es Informationen zur Verfügung stellt, auf deren Basis die korrekte Höhe      wirtschaftliche
   von Zahlungen wie Gewinnausschüttungen, erfolgsabhängiger Vergütungen oder Steuern           Lage des Unter-
   ermittelt wird.                                                                              nehmens
 
•	 Planungsfunktion:                                                                            Planungsfunktion
   Betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidungen erfordern eine sachgerechte Planung.         Das Rechnungs-
   Hierfür braucht man aussagekräftiges Zahlenmaterial. Das Rechnungswesen liefert die          wesen ermittelt
   Informationen, welche als Basis für diese Entscheidungen dienen und damit die Grund-         Daten für die
   lage der Planung bilden.                                                                     Planung

•	 Kontrollfunktion:                                                                            Kontrollfunktion
   Eine Planung ohne nachträgliche Kontrolle ist sinnlos. Aus diesem Grund prüft das            Das Rechnungs-
   Rechnungswesen, ob die mittels der Planung gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht        wesen prüft, ob
   wurden. Ausgehend von Daten aus dem Rechnungswesen führt die Unternehmensleitung             die geplanten Ziele
   einen Soll-Ist-Vergleich durch und leitet gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ein.         erreicht wurden

Übrigens:
Für kapitalmarktorientierte Konzerne gibt es internationale Grundsätze für die Rechnungsle-
gung, die sogenannten „International Financial Reporting Standards“ (IFRS). Im Rahmen
dieser Grundsätze werden die Ziele der Rechnungslegung im International Accounting Stan-
dard (IAS1) erläutert. Das Ziel dieser Standards besteht darin, entscheidungsnützliche Infor-
mationen (decisions usefulness) über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewinnen
(F.12; IAS 1.9).




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Lektion 1




 ?
                   Fragen zur Selbstkontrolle

                   Herrn Schubert, dem angehenden IT-Händler aus dem Eingangsfall, sollten Sie damit die
Prüfen Sie Ihren   folgenden grundlegenden Fragen beantworten können:
Wissensstand
Musterlösungen     1.	 Wie ist das betriebliche Rechnungswesen definiert?
befinden sich im
Anhang                 Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur ______________________

                       ____________________________. Es soll also ein ____________________________

                       des realen _____________________ darstellen.

                   2.	 Welchen Stellenwert hat die Buchhaltung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens?
                       Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind.

                       Die Buchhaltung ...
                       oo ... ist das gleiche wie Rechnungswesen.
                       oo ... ist das zentrale Element für weitergehende Auswertungen.
                       oo ... erfasst Geschäftsvorfälle.
                       oo ... bereitet die erfassten Zahlenwerte auf.
                       oo ... schafft Grundlage für weitergehende Auswertung.

                   3.	 Das Rechnungswesen ist kein „lästiges Anhängsel“, sondern ein zentraler Baustein einer
                       sachgerechten Unternehmensführung. Welche Funktionen hat das Rechnungswesen?

                       ____________________________________________________________________

                       ____________________________________________________________________

                       ____________________________________________________________________


                   1.2	 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen
                   	Rechnungswesens
                   Das Rechnungswesen dient also der Dokumentation, Planung und Kontrolle. Aber wer inter-
                   essiert sich für die Informationen aus dem Rechnungswesen? Wer genau ist Adressat des
                   betrieblichen Rechnungswesens?

                   In unserem Eingangsbeispiel ist der zentrale Adressat des Rechnungswesens zunächst einmal
                   der Eigentümer und Geschäftsleiter Herr Schubert. Während in unserem Beispiel Eigentümer
                   und Geschäftsleiter aufgrund der Kleinheit des Unternehmens zusammenfallen, ist die Eigen-
                   tümerschaft in vielen größeren Unternehmen von der Geschäftsführung getrennt. Das bedeu-
                   tet in der Praxis, dass ein oder mehrere gesetzliche Vertreter (z. B. der Vorstand bei einer
                   Aktiengesellschaft) das Unternehmen im Auftrag der Gesellschafter bzw. der Eigentümer füh-
                   ren. Die Geschäftsleitung wird dabei ihrerseits von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat über-
                   wacht. All diese Gremien benötigen Daten aus dem Rechnungswesen, um ihre Funktion aus-



                                                                                           www.iubh-fernstudium.de
18
Grundlagen der Buchführung




üben zu können. In größeren Unternehmen benötigen zudem Bereichs- und Abteilungsleiter           Interne
fundierte Informationen, welche ebenfalls vom Rechnungswesen bereitgestellt werden. In all       Adressaten des
diesen Fällen spricht man von internen Adressaten des Rechnungswesens (Coenenberg,               Rechnungswesens
2009a).                                                                                          sind innerhalb des
                                                                                                 Unternehmens
Aber auch außerhalb des Unternehmens gibt es zahlreiche Stellen, die sich für Daten aus dem
Betrieb interessieren. Man spricht hier von externen Adressaten des Rechnungswesens. So
interessiert sich zum Beispiel das Finanzamt für alle Daten, die für die korrekte Besteuerung
erforderlich sind. Auch externe Kapitalgeber, die in das Unternehmen investiert haben, möch-     Externe
ten gerne wissen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Auch sie verlangen nach    Adressaten des
Daten aus dem Rechnungswesen. Nur wenn diese Daten vorliegen, können (auch potenzielle)          Rechnungswesens
Investoren ihre Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Unternehmen, Branchen oder Anla-           sind außerhalb des
gemöglichkeiten realistisch einschätzen und auf dieser Basis die bestmöglichen Entscheidun-      Unternehmens
gen treffen. Natürlich interessieren sich auch Fremdkapitalgeber (zum Beispiel Banken, die
dem Unternehmen Kredite gewähren) für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Generell kann man sagen, dass das Rechnungswesen für alle Stakeholder (=Anspruchsberech-         Stakeholder
tigte) des Unternehmens relevant ist, da auch Kunden, Lieferanten, (potenzielle) Arbeitneh-      Anspruchsberech-
mer und Konkurrenzunternehmen sich für Daten interessieren, die aus dem Rechnungswesen           tigte
stammen. So werden Kunden und Lieferanten sich über die wirtschaftliche Lage eines Unter-
nehmens informieren, bevor sie langfristige vertragliche Verpflichtungen gegenüber diesem
Unternehmen eingehen. Die Arbeitnehmer sind hingegen an einem sicheren Arbeitsplatz bei
einem wirtschaftlich stabilen Arbeitgeber interessiert. Auch sie werden sich über die Lage und
die Zukunftsaussichten des Unternehmens informieren.

 Interne Adressaten                            Externe Adressaten

 Geschäftsführung bzw. Unternehmer             Eigenkapitalgeber (Eigentümer)

 Abteilungsleitung, Bereichsleitung,           Fremdkapitalgeber (z.B. Banken)
 sonstige Entscheidungsträger


 Überwachungsorgane                            Staat (Besteuerung),
 wie Aufsichtsrat und Beirat                   Aufsichtsbehörden

                                               Sonstige Stakeholder
                                               wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten,
                                               Konkurrenzunternehmen

Interne und Externe Adressaten




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Lektion 1




                     Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt
                     werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete
                     differenziert.

Internes             Internes Rechnungswesen
Rechnungswesen
Richtet sich an      Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Infor-
interne Adressaten   mationen, welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu
                     treffen. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung und Kontrolle nach
                     betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich nor-
                     miert. Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des
                     Unternehmens zu unterstützen.

                     Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind:
                     •	 die Kosten- und Leistungsrechnung
                     •	 die Investitions- und Finanzierungsrechnung
                     •	 Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.)
                     •	 Betriebsstatistiken
                     All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz und ermöglichen eine zielorientierte
                     Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung und Kontrolle. Um nichts anderes
                     als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg,
                     2009a).

Externes             Externes Rechnungswesen
Rechnungswesen
Richtet sich an      Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergrund steht
externe Adres-       hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte
saten                gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während
                     Aktionäre und Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe
                     Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Grundlage soll die Objektivität der
                     dokumentierten Zahlen und ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese
                     Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen.

                     Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens
                     eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert und liefert durch die systematische
                     Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgrundlagen für das externe und das interne
                     Rechnungswesen.

                     Übrigens:
                     Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International
                     Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informa-
                     tionsbedürfnisse zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei
                     ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kun-
                     den, Regierungen und ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach
                     IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10).




                                                                                              www.iubh-fernstudium.de
20
Grundlagen der Buchführung




                                                                                                ?
Fragen zur Selbstkontrolle

1.	 Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie
    die Funktionen zu:                                                                         Prüfen Sie Ihren
                                                                                               Wissensstand
    a) Planung					                                                                            Musterlösungen
    b) Steuerung					a) Internes Rechnungswesen                                                befinden sich im
    c) Dokumentationsfunktion			 b) Externes Rechnungswesen                                    Anhang
    d) Kontrolle

2.	 Wie unterscheiden sich externes und internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht?

    ____________________________________________________________________

    ____________________________________________________________________

    ____________________________________________________________________

3.	 Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des
    betrieblichen Rechnungswesens zu:

    a) Finanzamt					
    b) Geschäftsleitung					
    c) Abteilungsleiterin				     a) Interne Adressaten
    d) Kundin					b) Externe Adressaten
    e) Produktionsleitung
    f ) Bank
    g) Potentielle Arbeitnehmerin


1.3	 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen
Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu   Handelsrechtliche
führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Grundlage ist dies geregelt?               Buchführungs-
                                                                                               pflicht
Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch      Gilt für jeden
(HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine          Kaufmann
Handelsgeschäfte und die Lage seines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführungspflicht ist also an die Kaufmanns-      Kaufmann
eigenschaft geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kauf-         Wer ein Handels-
mann ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe   gewerbe betreibt
betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint.
Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der         Handelsgewerbe
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition     Gewerbebetrieb
dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen.             nach § 15(2) EStG




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Lektion 1




                     Erforderlich sind:
                     •	 Selbstständigkeit (keine Arbeitnehmertätigkeit)
                     •	 Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
                     •	 Gewinnerzielungsabsicht
                     •	 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
                     •	 Keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
                     •	 Keine Ausübung eines freien Berufs und keine andere selbständige Tätigkeit nach
                        § 18 EStG (z. B. kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
                     Sofern kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, liegt ein
Kleingewerbe         Kleingewerbe vor (z. B. bei wiederholten Verkäufen auf eBay). Ein Kleingewerbetreibender ist
Kein Kaufmann,       kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Kleingewerbetreibende können aber mittels einer
weil kein Gewerbe-   freiwilligen Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben (§ 2 HGB).
betrieb nach § 15    Eine ähnliche Eintragungsoption gibt es auch für Land- und Forstwirte in § 3 (2) HGB.
(2) EStG
                     Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist, kann sich nicht (mehr) darauf berufen, ein
                     Kleingewerbetreibender und damit kein Kaufmann zu sein. § 5 HGB regelt den Rechtsschein
                     durch Eintragung (sog. Scheinkaufmann). Jeder Unternehmer, der ins Handelsregister einge-
                     tragen ist, ist automatisch buchführungspflichtig.

                     Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften erhalten unabhängig von ihrer
Formkaufmann         Größe aufgrund ihrer Rechtsform generell die Kaufmannseigenschaft (sogenannter Form-
Kapitalgesell-       kaufmann nach § 6 HGB). Sie sind in jedem Fall buchführungspflichtig. In der Übersicht
schaften und         ergibt sich damit folgende Verknüpfung zwischen Kaufmannsbegriff und Buchführungspflicht
Genossenschaften     (Coenenberg, 2009a):

                        Buchführungspflicht für Kaufmann nach § 238 (1) HGB

                                                Buchführungspflicht für Kaufmann
                                                       nach § 238 (1) HGB

                              Istkaufmann                  Kannkaufmann                  Formkaufmann
                                (§ 1 HGB)                 (§§ 2 und 3 HGB)                  (§ 6 HGB)


                            Kaufmann kraft                 Kaufmann kraft                Kaufmann kraft
                            Gewerbebetrieb                   Eintragung                   Rechtsform


                          In kaufmännischer              Kleingewerbe oder           Kapitalgesellschaften
                         Weise eingerichteter                Land- und                       oder
                           Geschäftsbetrieb                Forstwirtschaft            Genossenschaften




                                                                                             www.iubh-fernstudium.de
22
Grundlagen der Buchführung




Herr Schubert aus dem Eingangsfall wird als Einzelunternehmer tätig sein. Die Kaufmanns-
eigenschaft hängt bei ihm davon ab, ob er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb benötigt. Herr Schubert mietet Räume an, will schon bald Umsätze in erheb-
lichem Umfang erzielen und Mitarbeiter einstellen. Man kann ihm also unterstellen, dass er
einer kaufmännischen Organisation bedarf und damit Istkaufmann im Sinne des § 1 HGB ist.
Aber: Nicht alle Kaufleute sind zur Buchführung verpflichtet.

Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute wie Herr Schubert, die an den Abschlussstichtagen
von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und
50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführung befreit. In diesem Fall muss nach
§ 242 (4) HGB auch kein Jahresabschluss aufgestellt werden.

Im Falle einer Neugründung wie bei Herrn Schubert kann nicht auf die beiden zurückliegen-
den Geschäftsjahre verwiesen werden. Die Befreiungsmöglichkeit tritt also bereits am ersten   Befreiungs-
Abschlussstichtag nach der Neugründung ein, sofern die genannten Werte für Umsatz und         möglichkeit
Jahresüberschuss nicht überschritten werden.                                                  Gilt für Kaufleute,
                                                                                              deren Umsatz und
Wenn Herr Schubert im Gründungsjahr beispielsweise Umsatzerlöse von 200.000 € und einen       Jahresüberschuss
Jahresüberschuss von 20.000 € erzielt, besteht für ihn keine Buchführungspflicht. Statt der   unter Höchst-
handelsrechtlichen Buchführung könnte er in diesem Fall eine Einnahmenüberschussrech-         grenze bleibe
nung nach § 4 (3) EStG erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfachere,
dafür aber weniger aussagekräftige Form der Gewinnermittlung als die Bilanz. Bei ihr ergibt
sich der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zusammengefasst gilt für
„kleine“ Einzelkaufleute (Buchholz, 2010):

   Wahlrecht nach § 241a HGB für Einzelunternehmen


            Umsatzerlöse < 500.000 € und Jahresüberschuss < 50.000 €
                    an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen

                                       Wahlrecht
           Freiwillig handelsrechtliche            Einnahmenüberschuss-
                   Buchführung                           rechnung



              Ermittlung von Gewinn                Gegenüberstellung von
                 und Vermögen                     Einnahmen und Ausgaben



Durch ihr inzwischen erworbenes Wissen haben Sie Herrn Schubert in einem längeren
Gespräch davon überzeugt, dass Buchhaltung nicht nur ein lästiges Übel, sondern ein wichti-
ges Informationsinstrument für die Unternehmenssteuerung ist. Insofern wird er – unabhän-
gig von der evtl. Befreiungsmöglichkeit nach § 241a HGB – freiwillig Bücher führen.




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                                                                                                               23
Lektion 1




                     Herr Schubert ist sich zudem sicher, dass sein Umsatz und sein Gewinn relativ schnell nach
                     Gründung über den relevanten Befreiungsgrenzen liegen werden. In diesem Fall würde er die
                     Wahlfreiheit ohnehin verlieren und müsste Bücher führen.

                     Nun ergibt sich für Herrn Schubert eine neue Frage: Was ist hinsichtlich der Buchführung für
                     steuerliche Zwecke zu beachten?

                     Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach dem Steuerrecht sind in der Abgaben-
                     ordnung (AO) geregelt, und zwar in §§ 140 und § 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen
                     (insbesondere HGB) zur Buchführung verpflichtet ist, ist dies gemäß § 140 AO auch für
                     steuerliche Zwecke. Ergänzend regelt § 141 AO die steuerrechtlichen Buchführungspflichten
                     für Nichtkaufleute, hier aber lediglich für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, bei
                     denen sich eine steuerliche Buchführungspflicht bei Überschreiten der in § 141 AO genann-
Keine Buchfüh-       ten Grenzen ergibt. Keine Buchführungspflicht besteht für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsan-
rungspflicht         wälte oder Steuerberater.
Haben Freiberufler
wie Ärzte, Rechts-   Damit haben wir die zentralen gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen der han-
anwälte oder         delsrechtlichen Buchführung besprochen. Einige Fragen sind dennoch noch offen: Welche
Steuerberater        gesetzlichen Regelungen bestehen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB? Wel-
                     che Unternehmen müssen Abschlüsse nach internationalen Normen, also nach den sogenann-
                     ten „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ erstellen? Diese Fragen werden zu
                     einem späteren Zeitpunkt in der Lektion 12 „Grundlagen des Jahresabschlusses“ detailliert
                     erörtert.

Jahresabschluss      Hingewiesen sei an dieser Stelle lediglich auf die zentrale gesetzliche Vorschrift des § 242 (1)
bei Kaufleute        - (3) HGB. Hier ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrech-
Bilanz und Gewinn-   nung erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese dann den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesell-
und Verlust-         schaften ist ergänzend § 264 (1) HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss
rechnung             um einen Anhang erweitert werden und ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine
                     Kapitalgesellschaften gemäß § 264 (1) 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lagebe-
                     richts befreit sind).

Jahresabschluss      Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International
bei Kapitalgesell-   Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Bestandteile des Jahresabschlusses in IAS 1
schaften             genannt (IAS 1.10):
Bilanz, Gewinn-
                     •	 Bilanz (liefert Informationen über Vermögens- und Finanzlage)
und Verlust-
rechnung, Anhang     •	 Gesamtergebnisrechnung (liefert Informationen über Ertragslage und Erfolgsquellen)
und Lagebericht      •	 Kapitalflussrechnung (liefert Informationen über die Finanzlage und deren Veränderung)
                     •	 Eigenkapitalveränderungsrechnung (stellt die Veränderungen des Eigenkapitals dar)
                     •	 Anhang (beinhaltet umfassende ergänzende Informationen unter anderem zu Bilanzie-
                        rungsmethoden sowie zu einzelnen Jahresabschlusspositionen)




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24
Grundlagen der Buchführung




Nach dem International Financial Reporting Standard 8 (IFRS 8) ist bei kapitalmarktorien-
tierten Unternehmen ergänzend eine Segmentberichterstattung zu erstellen. Diese liefert
zusätzliche Informationen zur Vermögens- und Ertragslage einzelner Geschäftssegmente, was
zu einer erhöhten Transparenz insbesondere bei Unternehmen, die in unterschiedlichen Bran-
chen und Regionen tätig sind, führt.



                                                                                              ?
Fragen zur Selbstkontrolle

1.	 Unter welchen Voraussetzungen ist IT-Händler Herr Schubert als Einzelunternehmer
    buchführungspflichtig?                                                                   Prüfen Sie Ihren
                                                                                             Wissensstand
    Grundsätzlich ist jeder __________________ buchführungspflichtig. ______________         Musterlösungen
                                                                                             befinden sich im
    im Sinne des Gesetzes ist, wer über einen in __________________________________          Anhang

    __________ Geschäftsbetrieb verfügt.

2.	 Welche Kriterien gibt das Gesetz zur Definition eines solchen Gewerbebetriebs vor?
    oo Eingerichtete Geschäftsräume
    oo Selbstständigkeit
    oo Nachhaltigkeit
    oo Gesetzliche Zulassung
    oo Gewinnerzielungsabsicht
    oo Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
    oo Kein Land- und Forstwirt
    oo Eigenkapital in Höhe von mindestens 10.000 €
    oo Keine Ausübung eines freien Berufs

3.	 An welche Voraussetzungen sind die Befreiungsmöglichkeiten von der Buchführungs-
    pflicht geknüpft?

    Ein Kaufmann ist von der Buchführungspflicht befreit, wenn er ein ________________
    ist. Das ist dann der Fall, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen

    die Umsätze unter ___________ Euro und der Gewinn unter _____________ Euro
    bleiben.

4.	 Herr Schubert hat sich mit einem kleinen IT-Handel selbstständig gemacht. Aus welchen
    Bestandteilen besteht der von ihm aufzustellende Jahresabschluss?
    oo Bilanz
    oo Gewinn- und Verlustrechnung
    oo Anhang
    oo Lagebericht




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Lektion 1




                     5.	 Wie wären Buchführungspflicht und Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
                         beurteilen, wenn Herr Schubert eine GmbH gründen würde, mittels derer er seinen
                         IT-Handel betreibt?

                         Bitte entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind:

                         Für eine GmbH gelten hinsichtlich der Buchführungspficht die gleichen Regeln
                         wie für Kaufleute.
                         oo Richtig
                         oo Falsch


                         Eine GmbH ist dann von der Buchführungspflicht befreit, wenn ihr Umsatz an fünf auf-
                         einanderfolgenden Abschlussstichtagen unter 1.000.000 Euro bleibt.
                         oo Richtig
                         oo Falsch


                         Eine GmbH ist aufgrund ihrer Rechtsform immer zur Buchführung verpflichtet.
                         oo Richtig
                         oo Falsch



                     1.4	 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
                     	    und Rechnungslegungsgrundsätze
Finden Sie           Nach § 238 (1) HGB sind die Bücher nicht nur „irgendwie“ zu führen, sondern nach den
Auf der              Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sogenannten GoB sind ein unbestimmter
Lernplattform CLIX   Rechtsbegriff und müssen konkretisiert werden. Bei der Rechtsanwendung gilt, dass die gesetz-
                     lichen Vorschriften vorrangig vor den GoB anzuwenden sind.
                     Die GoB werden aus drei Quellen gebildet (Wörner, 2003):
Grundsätze
                     •	 Gesetzliche Vorschriften (sogenannte kodifizierte GoB, §§ 238ff.)
ordnungsmäßiger
Buchführung          •	 Rechtsprechung (z. B. Finanzgerichtsbarkeit)
Regeln die Art       •	 Handelsbrauch (die im kaufmännischen Verkehr übliche Vorgehensweisen)
und Weise der
Buchführung          Ordnungsmäßig ist eine Buchführung dann, wenn sie einem sachverständigen Dritten inner-
                     halb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des
                     Unternehmens vermitteln kann (§ 238 (1) 2 HGB). Ordnungsmäßigkeit hat nach § 239 (2)
                     HGB sowohl materielle (die Buchführung muss vollständig und richtig sein) als auch formelle
                     (die Buchführung muss zeitgerecht und geordnet sein) Aspekte.
                     Für die praktische Anwendung sind die GoB immer dann relevant, wenn keine gesetzliche
                     Regelung für einen bestimmten Sachverhalt existiert oder wenn Auslegungsschwierigkeiten
                     bestehen.




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26
Grundlagen der Buchführung




Die GoB lassen sich in die Teilbereiche
•	 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
•	 Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation und
•	 Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
differenzieren, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden (Quick, 2009).

                          Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur:

   Dienen zur Sicherung einer sachgerechten Erfassung der Vermögensgegen-
                              stände und Schulden


 Vollständigkeit          Richtigkeit und      Nachprüfbarkeit       Einzelerfassung und
                          Willkürfreiheit      und Dokumentation     Einzelbewertung

 Vollständige Auf-        Fehlerfreie und      Klare Aufzeichnun-    Vermögensgegen-
 nahme aller Vermö-       willkürfreie Fest-   gen, die Überprü-     stände und Schul-
 gensgegenstände          stellung von Men-    fung ermöglichen      den einzeln erfas-
 und Schulden             gen und Werten                             sen und bewerten
                                                                     (§ 252 Abs. 1 Nr. 3
                                                                     HGB)

Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur



                     Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation:

                         Dienen zur Sicherung der Aufzeichnung
                       aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle

                   Materielle Grundsätze                      Formelle Grundsätze

 Vollständigkeit     Richtigkeit       Begründetheit   Klarheit           Sicherheit

 Buchführung         Keine Manipu-     Beleg als       Klare und          Aufzeichnun-
 muss alle           lationen          Grundlage für   übersichtliche     gen erleichtern
 Geschäftsvor-       z. B. durch       Buchung         Buchführung,       sicheren
 fälle enthalten     Verbuchung        (zur Beweis-    z. B. Numme-       Einblick in
                     unwahrer          sicherung)      rierung von        Buchführung,
                     Tatsachen                         Unterlagen,        entsprechen
                                                       Verweise,          den Buchungen
                                                       sachgerechte
                                                       Kontierung


Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation




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Lektion 1




                               Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung:

                                     Anforderungen an die Buchführung

            Allgemeine Anforderungen                     Besondere Anforderungen

            •	 Überblickbarkeit                          •	 Lebende Sprache
               (§ 238 (1) HGB)                              und eindeutige Abkürzungen
                                                            (§ 239 (1) HGB)
            •	 Nachvollziehbarkeit
               (§ 238 (1) HGB)                           •	 Vollständige, richtige, zeitgerechte und
                                                            geordnete Verbuchung
                                                            (§ 239 (2) HGB)
                                                         •	 Unveränderlichkeit
                                                            (§ 239 (3) HGB)
                                                         •	 Zulässigkeit alternativer
                                                            Buchführungsformen
                                                            (§ 239 (4) HGB)



            Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

            Inwiefern sind die GoB gesetzlich im HGB verankert? Welche Grundsätze ordnungsmäßiger
            Buchführung sind bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zu
            beachten? Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 243, 246 und 252 HGB:

              Prinzipien der Bilanzierung



                     § 252 (1) 4                   § 252 (1) 4                   § 252 (1) 4

                  Vorsichtsprinzip             Realisationsprinzip            Imparitätsprinzip




            Nach § 252 (1) 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Das bedeutet, dass alle vorhersehbaren
            Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden
            müssen. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
            der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anders sieht es bei Gewinnen
            aus. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.




                                                                                 www.iubh-fernstudium.de
28
Grundlagen der Buchführung




   Prinzipien der Bilanzierung



          § 252 (1) 3                        § 252 (1) 4                  § 252 (1) 2
                                        Einzelbewertungs-                Fortführungs-
       Stichtagsprinzip                       prinzip                       prinzip




Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten
(§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

  Grundlagen der Bewertung



         § 252 (1) 6
               +
          § 246 (3)                          § 252 (1) 5                  § 252 (1) 1

          Stetigkeit                        Periodisierung               Bilanzidentität




Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsme-
thoden müssen beibehalten werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu
berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.

   Anforderungen an eine Bilanz


                            § 246 (1)                        § 243 (2)

                          Vollständigkeit                    Klarheit




Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-
posten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Zudem muss er klar und übersichtlich sein.




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                                                                                           29
Lektion 1




                      Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International
Annahme der           Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Basisannahmen der Rechnungslegung und
Unternehmens-         die qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung im Rahmenkonzept (Framework)
fortführung           und im International Accounting Standard IAS 1 geregelt (Quick, 2009). Grundlegende
Man geht davon        Annahmen der Rechnungslegung nach IFRS sind:
aus, dass das
Unternehmen           •	 Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern)
weiterhin besteht        Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Unternehmensfortführung auszu-
und nicht aufgelöst      gehen, sofern nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen diese Annahme sprechen
wird.                    (F.23, IAS 1.25). Dieser Grundsatz entspricht dem HGB (§ 252 (1) 2 HGB).

Grundsatz der         •	 Grundsatz der Periodenabgrenzung (Accrual Basis)
Periodenab-              Ein- und Auszahlungen sind nicht zwingend zum Zeitpunkt des Zu- und Abflusses
grenzung                 erfolgswirksam zu erfassen, sondern in der Periode, der sie wirtschaftlich zuzurechnen
Aufwendungen und         sind (F.22, IAS 1.27). Zahlungsströme sind also für die Erfolgsermittlung irrelevant. Dies
Erträge müssen           gilt im HGB vom Grundsatz her genauso.
der Periode
zugerechnet           Ergänzend zu diesen Basisannahmen sollen die qualitativen Anforderungen (qualitative cha-
werden, in der sie    racteristics of financial statements, F.25 ff., IAS 1.7 ff.) den Aussagegehalt der Jahresabschluss-
entstanden sind.      informationen sicherstellen (Buchholz, 2010):

                                        Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung

                       Understandability                                Verständlichkeit des Jahresabschlusses

                       Relevance                                        Entscheidungsrelevante Informationen,
                                                                        d. h. Ansatz, Ausweis und Bewertung
                                                                        relevanter Posten
                                                                        (nach Art und Wesentlichkeit)

                       Reliability                                      Verlässlichkeit
                       •	 Faithful Representation                       •	 Glaubwürdige Darstellung
                       •	 Neutrality                                    •	 Neutralität, Willkürfreiheit
                       •	 Substance over form                           •	 Wirtschaftliche Betrachtungsweise
                       •	 Prudence                                      •	 Vorsichtige Schätzung
                       •	 Completeness                                  •	 Vollständigkeit

                       Comparability                                    Vergleichbarkeit

                      Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung




                                                                                                 www.iubh-fernstudium.de
30
Grundlagen der Buchführung




                                                                                               ?
Fragen zur Selbstkontrolle

1.	 Welche zentralen Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung sind laut HGB zu
    beachten?                                                                                 Prüfen Sie Ihren
                                                                                              Wissensstand
    Eine Buchführung gilt als ordnungsmäßig, wenn sich mit ihrer Hilfe ein ____________       Musterlösungen
                                                                                              befinden sich im
    ____________ Dritter innerhalb ______________________ einen Überblick über die            Anhang

    _______________ und die ___________ des Unternehmens bilden kann.

2.	 Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung?

    oo   Überblickbarkeit
    oo   Richtigkeit
    oo   Begründetheit
    oo   Nachvollziehbarkeit
    oo   Lebendige Sprache
    oo   Eindeutige Abkürzungen
    oo   Unveränderlichkeit
    oo   Sauberkeit

3.	 Welche Punkte sind gemäß des IFRS für die Rechnungslegung grundlegend?

    oo Annahme der Unternehmensfortführung
    oo Doppelte Buchführung
    oo Grundsatz der Periodenabgrenzung



1.5	 Rechengrößen des Rechnungswesens
In Abschnitt 1.4 wurde dargestellt, dass nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung zwi-
schen Ein- und Auszahlungen und Erträgen und Aufwendungen zu differenzieren ist. Dies
führt uns zu der Frage, was genau Erträge und Aufwendungen sind und worin der Unterschied
zu Ein- bzw. Auszahlungen besteht.

Herr Schubert aus dem Eingangsbeispiel kauft einen Bürostuhl und bezahlt diesen bar. Da
Geld ausgegeben wurde, handelt es sich hier unstrittig um eine Auszahlung. Liegen aber auch
Aufwand oder Kosten vor? Um dies beurteilen zu können, müssen folgende Begriffe definiert
werden (Bussiek, 2010):

Auszahlung	      =	       Geldabfluss in Form liquider Mittel (bar oder vom Bankkonto)
Einzahlung	      =	       Geldzufluss in Form liquider Mittel (bar oder auf Bankkonto)




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                                                                                                                 31
Lektion 1




            Die Begriffe Einzahlung und Auszahlung beziehen sich also nur auf Geldflüsse.

            Ausgabe	        =	      Geldabfluss einschließlich Entstehung von Verbindlichkeiten
            Einnahme	       =	      Geldzufluss einschließlich Erhöhung der Forderungen

            Bei Ausgabe bzw. Einnahmen fließt Geld oder es entstehen Schulden. Es kommt also gewis-
            sermaßen ein „virtueller“ Aspekt hinzu.

            Aufwand	 =	             Verbrauch von Gütern und Leistungen einer Periode. Dabei kann 	
            				                    differenziert werden in ordentlichen Aufwand bzw. Zweckaufwand 	
            				                    (betriebsbedingt, z. B. Personalaufwand) und neutralen bzw. außer-	
            				                    ordentlichen Aufwand (nicht betriebsbedingt, z. B. Spenden)

            Ertrag		 =	             Durch Erstellung von Gütern oder Erbringung von
            				                    Dienstleistungen erwirtschafteter Erfolgsbeitrag. Der Zweckertrag 	
            				                    ist betriebsbedingt (z. B. Umsatzerlöse), der neutrale bzw.
            				                    außerordentliche Ertrag resultiert aus außerordentlichen Einflüssen.

            Bei Aufwand oder Ertrag muss nicht zwingend Geld fließen.

            Kosten		 =	             Ordentlicher, betriebsbedingter wertmäßiger Einsatz
            				                    von Gütern und Leistungen

            Leistungen	 =	          Wertmäßige Ausbringung eines Betriebs,
            				                    Ergebnis des Leistungsprozesses

            Kosten und Leistungen betreffen den betriebsbedingten Prozess.

            Die Begriffspaare Einzahlungen / Auszahlungen bzw. Einnahmen / Ausgaben sind insbeson-
            dere im Bereich Liquiditätsrechnung und Finanzierung einschlägig. Kosten und Leistungen
            sind im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung relevant. Zentrale Begrifflichkeiten für
            die Buchführung sind die Erträge und Aufwendungen. Die Differenz zwischen Erträgen und
            Aufwendungen ergibt den Gewinn des Unternehmens. Der Kauf eines Bürostuhls ist damit
            eine Auszahlung und eine Ausgabe, aber noch nicht unmittelbar Aufwand und Kosten. Auf-
            wand und Kosten entstehen dann erst mit dem Gebrauch bzw. der Abschreibung des Büro-
            stuhls.




                                                                                  www.iubh-fernstudium.de
32
Grundlagen der Buchführung




                                                                                             ?
Fragen zur Selbstkontrolle

1.	 Der IT-Händler Herr Schubert hat im ersten Geschäftsjahr diverse Geschäftsvorfälle zu
    verzeichnen.                                                                            Prüfen Sie Ihren
                                                                                            Wissensstand
    Bitte entscheiden Sie, ob es sich dabei um Auszahlungen, Einzahlungen, Ausgaben, Ein-   Musterlösungen
    nahmen, Aufwand, Ertrag, Kosten oder Leistungen handelt.                                befinden sich im
                                                                                            Anhang
    Kauf eines PC
    oo Auszahlung	        o Einzahlung		         o Ausgabe	       o Einnahme
    oo Aufwand	           o Ertrag		             o Kosten	        o Leistungen


    Nutzung und Abschreibung eines PC
    oo Auszahlung	    o Einzahlung		             o Ausgabe	       o Einnahme
    oo Aufwand	       o Ertrag		                 o Kosten	        o Leistungen


    Verkauf eines Druckers auf Ziel
    oo Auszahlung	      o Einzahlung		           o Ausgabe	       o Einnahme
    oo Aufwand	         o Ertrag		               o Kosten	        o Leistungen


    Eine Aushilfskraft wird für die Tätigkeit bar bezahlt
    oo Auszahlung	        o Einzahlung		            o Ausgabe	    o Einnahme
    oo Aufwand	           o Ertrag		                o Kosten	     o Leistungen


    Barverkauf von Datenträgern
    oo Auszahlung	      o Einzahlung		           o Ausgabe	       o Einnahme
    oo Aufwand	         o Ertrag		               o Kosten	        o Leistungen


    Aus dem Ladenraum wird ein PC gestohlen
    oo Auszahlung	    o Einzahlung		             o Ausgabe	       o Einnahme
    oo Aufwand	       o Ertrag		                 o Kosten	        o Leistungen




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                                                                                                               33
Lektion 1




                    Zusammenfassung

                    Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen Abbildung aller
                    betrieblichen Prozesse, während die Buchhaltung lediglich Geschäftsvorfälle erfasst
                    und sie aufbereitet.

                    Die Ziele des Rechnungswesens sind Dokumentation, Planung und Kontrolle.
                    Besonders wichtig ist hierbei nach IFRS die Bereitstellung entscheidungsnützlicher
                    Informationen.

                    Entsprechend der Adressaten des Rechnungswesens wird zwischen internem Rech-
                    nungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrech-
                    nung, Planungsrechnungen) und externem Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung mit
                    Jahresabschlusserstellung) unterschieden. Laut IFRS stehen die Informationsinteressen
                    der Investoren im Vordergrund.

                    Für Kaufleute besteht die handelsrechtliche Buchführungspflicht nach § 238 (1)
                    HGB im Sinne der §§ 1 ff. HGB. Für kleine Einzelkaufleute existiert nach § 241a
                    HGB aber eine Befreiungsmöglichkeit.

                    Kaufleute müssen nach § 242 HGB einen aus Bilanz und Gewinn- und Verlust-
                    rechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen. Kapitalgesellschaften müssen nach
                    § 264 (1) HGB den Jahresabschluss, um einen Anhang erweitern und es muss (sofern
                    keine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 (1) 4 HGB vorliegt) ein Lage-
                    bericht erstellt werden.

                    Für kapitalmarktorientierte Konzerne sind die IFRS mit ergänzenden Informations-
                    instrumenten (Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segment-
                    berichterstattung) relevant. Bei der Buchführung und Bilanzierung sind die sogenann-
                    ten GoB zu beachten, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und konkretisieren.




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                                                       Telefon: +49 86
                                                                        51 90234-99
                                        Reichenha ll   Telefax:	 +49 86
                            Campus Bad                                 nstudium.de
                                       6                info@iubh-fer
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Internationale                            chenhall
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Auszug Studienskript Buchführung

  • 1. nstudium.de www.iubh-fer hrung und B ilanzierung I. Buchfü Lehrbriesf.hre (B. A.) le chaft Betriebswirts
  • 2. Inhalt Impressum Herausgeber: Internationale Hochschule Bad Honnef · Bonn International University of Applied Sciences Fernstudium Fernstudiengangsleiter: Herr Dr. Sommerfeldt Zenostr. 6 83435 Bad Reichenhall info@iubh-fernstudium.de www.iubh-fernstudium.de © 2011 Internationale Hochschule Bad Honnef GmbH Dieser Lehrbrief ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Lehrbrief darf in jeglicher Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Internationalen Hochschule Bad Honnef nicht reproduziert und/oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbrei- tet werden. www.iubh-fernstudium.de 2
  • 3. Wissenschaftliche Leitung Wissenschaftliche Leitung StB Prof. Dr. rer. pol. Michaela Seybold Michaela Seybold leitet den Fachbereich Audit and Taxation an der IUBH. An der Internationalen Hochschule Bad Honnef ∙ Bonn unterrichtet sie seit März 2008 die Fächer Steuern und externes und internes Rechnungs- wesen. Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich Altersvorsorge, Vergü- tung, internationale Rechnungslegung und internationales Steuerrecht. Frau Seybold arbeitet seit 2003 als selbstständige Steuerberaterin in eige- ner Kanzlei; in Kooperation mit der HEUBECK AG in Köln-Marienburg ist sie darüber hinaus auf dem Gebiet der (betrieblichen) Altersversorgung tätig. Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl öffentliche und private Versorgungsreinrichtungen als auch international tätige Großunterneh- men, mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Größen sowie Privatpersonen. Von 2000 bis 2003 war sie bei der Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft Falk & Co GmbH in Heidelberg in der steuerlichen Grundsatzabteilung tätig. Nach dem Studium war Frau Seybold wissenschaftli- che Mitarbeiterin an der Universität Mannheim. Vor ihrer akademischen Ausbildung absolvierte sie eine Lehre als Bankkauffrau bei der Kreissparkasse Heilbronn. Michaela Seybold hat Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim und an der Portland State University, Oregon/USA mit den Abschlüssen Diplom-Kauffrau und Diplom-Handelslehre- rin studiert. Im Jahre 2007 wurde sie an der Technischen Universität Darmstadt am volkswirtschaftlichen Lehrstuhl für Finanz- und Wirtschaftspolitik bei Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup zum Thema Alterssicherung in der berufsständischen Versorgung promoviert. www.iubh-fernstudium.de 3
  • 4. Inhalt Inhaltsverzeichnis Buchführung und Bilanzierung 1 Wissenschaftliche Leitung........................................................................... 3 Inhaltsverzeichnis......................................................................................... 4 Einleitung Buchführung und Bilanzierung 1 9 Wegweiser durch das Skript........................................................................10 Übergeordnete Lernziele.............................................................................12 Weiterführende Literatur............................................................................13 Lektion 1 Grundlagen der Buchführung 15 1.1 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens.........................................16 1.2 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens..............................................................................18 1.3 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen......................... 21 1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Rechnungslegungsgrundsätze................................................... 26 1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens.............................................. 31 Lektion 2 System der Buchführung 35 2.1 Inventar und Inventur......................................................................... 36 2.2 Bilanz.................................................................................................. 39 2.3 Bilanzveränderungen und Buchen auf Konten...................................41 2.4 Gewinn- und Verlustrechnung........................................................... 46 www.iubh-fernstudium.de 4
  • 5. Inhaltsverzeichnis Lektion 3 Technik der doppelten Buchführung 51 3.1 Buchen auf Bestandskonten.............................................................. 52 3.2 Buchen auf Erfolgskonten................................................................. 56 3.3 Eigenkapital und Privatkonten........................................................... 59 3.4 Buchung von Geschäftsvorfällen....................................................... 62 Lektion 4 Organisation der Buchhaltung 67 4.1 Grund-, Haupt- und Nebenbücher..................................................... 68 4.2 Kontenplan und Kontenrahmen..........................................................69 4.3 Belegorganisation und Einsatz der EDV............................................ 71 Lektion 5 Umsatzsteuer 75 5.1 System und Buchung der Umsatzsteuer............................................76 5.2 Buchung der Vorsteuer...................................................................... 78 5.3 Abschluss der Umsatzsteuerkonten................................................. 80 Lektion 6 Wareneingangsbuchhaltung 83 6.1 Sachkonten beim Einkauf.................................................................. 84 6.2 Lieferantenskonti, Rabatte und Boni................................................. 88 6.3 Kreditorenkonten............................................................................... 91 www.iubh-fernstudium.de 5
  • 6. Inhalt Lektion 7 Warenausgangsbuchhaltung 93 7.1 Sachkonten beim Verkauf...................................................................94 7.2 Kundenskonti, Rabatte und Boni....................................................... 95 7.3 Debitorenkonten................................................................................. 98 Lektion 8 Buchungen im Personalbereich 101 8.1 Löhne und Gehälter..........................................................................102 8.2 Lohnnebenkosten und Lohnabzüge..................................................104 8.3 Vorschüsse und Sachbezüge............................................................107 Lektion 9 Buchungen im Anlagevermögen 109 9.1 Anschaffung...................................................................................... 110 9.2 Abschreibungsursachen und -verfahren......................................... 114 9.3 Ermittlung und Buchung der Abschreibungen.................................121 Lektion 10 Sonstige Buchungen 125 10.1 Darlehen und Zinsen.........................................................................126 10.2 Steuern..............................................................................................128 10.3 Anzahlungen.....................................................................................130 www.iubh-fernstudium.de 6
  • 7. Inhaltsverzeichnis Lektion 11 Rechnungsabgrenzung 135 11.1 Irrelevanz der Zahlungswirkung......................................................136 11.2 Aktive Rechnungsabgrenzung..........................................................139 11.3 Passive Rechnungsabgrenzung........................................................141 Lektion 12 Grundlagen des Jahresabschlusses 145 12.1 Bestandteile, Funktionen und gesetzliche Vorschriften..................146 12.2 Bilanz.................................................................................................150 12.3 Gewinn- und Verlustrechnung (bzw. Gesamtergebnisrechnung)......................................................155 12.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung.................................................................163 12.5 Anhang und Lagebericht...................................................................166 Anhang 01 Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle 171 Anhang 02 Literaturverzeichnis 209 Anhang 03 DATEV Kontenrahmen SKR03 + SKR04 211 www.iubh-fernstudium.de 7
  • 8.
  • 9. Einleitung ilanzierung 1 Buchf ührung und B
  • 10. Einleitung Wegweiser durch das Skript Herzlich willkommen! Dieses Skript enthält den gesamten Lernstoff Ihres Kurses und bildet damit die inhaltliche Grundlage Ihres Fernstudiums. Ergänzend zum Skript stehen Ihnen zahlreiche weitere Medien wie Podcasts, Vodcasts oder Web Based Trainings (WBT) zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie sich Ihren individuellen Lern-Mix zusammenstellen können. Auf diese Weise können Sie sich den Stoff in Ihrem eigenen Tempo aneignen und dabei auf lerntypspezifische Anforderungen Rücksicht nehmen. Die Inhalte sind nach didaktischen Kriterien in Lektionen aufgeteilt, wobei jede Lektion aus mehreren Lernzyklen besteht. Jeder Lernzyklus enthält jeweils nur einen neuen inhaltlichen Schwerpunkt. Auf diese Weise können Sie neuen Lernstoff schnell und effektiv zu Ihrem bereits vorhandenen Wissensgrundstock hinzufügen. Am Ende eines jeden Lernzyklus finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle. Mit Hilfe der Selbst- kontrolle können Sie eigenständig und ohne jeden Druck überprüfen, ob Sie die neuen Inhalte schon verinnerlicht haben. Die Lösungen zu den Fragen finden Sie im Anhang am Ende des Skripts. Alternativ können Sie zur Selbstkontrolle auch unsere Web Based Trainings (WBT) auf der Lernplattform CLIX nutzen. Wenn Sie eine Lektion komplett bearbeitet haben, können Sie Ihr Wissen in CLIX unter Beweis stellen. Über automatisch auswertbare Fragen erhalten Sie ein direktes Feedback zu Ihren Lernfortschritten. Die Wissenskontrolle gilt als bestanden, sobald Sie mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet haben. Sollte das einmal nicht auf Anhieb klappen, können Sie die Tests so oft wiederholen, wie Sie wollen. Es gibt keinerlei Beschränkungen und die Ergebnisse der Wissenskontrolle haben kei- nen Einfluss auf Ihre Endnote. Sie können also ganz unverkrampft lernen, üben und Ihre Fortschritte elektronisch überprüfen. Haben Sie die Wissenskontrolle für sämtliche Lektionen gemeistert, gilt der Kurs als abge- schlossen. Sobald Sie alle Kurse eines Moduls abgeschlossen haben, können Sie sich für die Abschlussklausur anmelden. www.iubh-fernstudium.de 10
  • 11. Wegweiser durch das Skript Im Skript werden Sie immer wieder auf Icons stoßen, die auf zusätzliches Material hinweisen oder Ihnen die Orientierung erleichtern. Diese Icons umfassen: Zu diesem Thema gibt es einen Podcast. Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX. Zu diesem Thema gibt es einen Vodcast. Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX. ? Prüfen Sie Ihren Wissensstand! Hier finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle. ! Jetzt sind Sie gefordert. Hier gilt es, eine Aufgabe zu lösen. e Dieser Text ist auch als E-Book erhältlich. Für diese Lektion gibt es ein WBT. Sie finden es auf der Lernplattform CLIX. Sie haben die Lektion fertig bearbeitet. CLIX Nun ist es an der Zeit, auf der Lernplattform CLIX die Wissenskontrolle zu meistern und sich für die Klausur zu qualifizieren. Und jetzt viel Erfolg und SpaSS beim Lernen! www.iubh-fernstudium.de 11
  • 12. Einleitung Übergeordnete Lernziele Die Buchführung und Bilanzierung bildet einen der Standardbau- steine der betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Dieser Kurs bietet, in Verbindung mit dem vertiefenden Kurs Buchführung und Bilanzierung II, eine solide Ausbildung auf dem Gebiet des externen Rechnungswe- sens. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über das externe Rech- nungswesen und lernen es vom internen Rechnungswesen abzugrenzen. Zudem erlernen sie die Grundlagen der doppelten Buchführung, erhal- ten einen Überblick über Bilanzierungsgrundsätze, die Erfassung von Geschäftsvorfällen und die Aufstellung von Finanzberichten. Der Kurs orientiert sich an nationalen und internationalen Rechnungslegungs- standards (IFRS). Zudem erlernen Sie die fundamentalen Grundlagen der externen Rechnungslegung. Nach erfolgreicher Teil- nahme kennen Sie die einschlägigen Fachbegriffe auf dem Gebiet der Bilanzierung und können die Rechnungs- legung von Unternehmen in den nationalen und internationalen Regelungskomplex einordnen. Sie sind in der Lage, die Elemente der Rechnungslegung in der Buchhaltungspraxis zu identifizieren und können Geschäfts- vorfälle selbstständig unter Anwendung der Methoden der doppelten Buchführung erfassen. Sie kennen die Bestandteile des Jahresabschlusses, insbesondere der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapi- talveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung. Sie sind in der Lage, selbst Jahresabschlüsse zu erstel- len. www.iubh-fernstudium.de 12
  • 13. Weiterführende Literatur Weiterführende Literatur Falls Sie tiefer einsteigen wollen, empfehlen wir die folgende Fachliteratur: Buchholz, R. (2011): Internationale Rechnungslegung – Die wesentlichen Vorschriften nach IFRS und HGB mit Aufgaben und Lösungen. 9., völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin 2011.ISBN 978-3-503-13043-6 Coenenberg, A.G., Haller, A., Schultze, W. (2009): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse – Aufgaben und Lösungen. 21., überarbeitete Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3791027708 Federmann, R. (2010): Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS – Gemeinsamkeiten, Unter- schiede und Abhängigkeiten. 12. vollständig überarbeitete Auflage, Berlin 2010. ISBN 978-3503093656 Kirsch, H. (2010): Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. 7. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2010. ISBN 978-3482520471 Kirsch, H. (2010): Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS. 4. vollständig überarbeitete Auf- lage, Herne 2010. ISBN 978-3482549649 Meyer, C. (2011): Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht – unter Einschluss der Konzernrechnungslegung und der internationalen Rechnungslegung. 22. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2011. ISBN 978- 3482605024 Scherrer, G. (2011): Rechnungslegung nach neuem HGB – eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlrei- chen Beispielen. 3. vollständig überarbeitete Auflage, München 2011. ISBN 978-3800637874 www.iubh-fernstudium.de 13
  • 14.
  • 15. Lektion 1 Buchführung Gr undlagen der Lernziele Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen ... …… welchen betriebswirtschaftlichen Hintergrund die Buchhaltung hat. …… welche Teilgebiete der Buchhaltung es gibt. …… welche Adressaten die Buchhaltung hat. …… welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind. …… welche Grundsätze für die ordnungsgemäße Buchführung gelten. Für diese Lektion finden Sie ein Web Based Training auf der Lernplattform CLIX
  • 16. Lektion 1 1. Grundlagen der Buchführung Aus der Praxis Herr Schubert war bisher als EDV-Berater angestellt und möchte sich jetzt als IT-Händler selbstständig machen. Zu diesem Zweck hat er bereits 40.000 € angespart, von denen er sich Büromöbel und eine IT-Ausstattung anschaffen will. Zudem muss er Miete für sein Büro Leistung bezahlen. Natürlich möchte er auch gerne wissen, ob ihm sein neugegründetes Unternehmen Ergebnis eines Gewinne oder Verluste einbringt. Herr Schubert hat folgende Fragen: betrieblichen • Muss er als Einzelunternehmer Bücher führen? Welche gesetzlichen Vorschriften muss er Erzeugungspro- dabei beachten? zesses • Wie kann er den wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit messen? Ertrag • Ist Buchführung nur „Formalkram“ oder bringt ihm ein aussagekräftiges Rechnungswesen Einnahmen, die konkrete Vorteile? einer betrieb- lichen Periode zugerechnet 1.1 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens werden Herr Schubert wird als angehender IT-Händler zunächst diverse Leistungen und Gegenstände Aufwendungen auf dem Beschaffungsmarkt einkaufen (Möbel, IT-Ausstattung, Büroräume), die er für die Ausgaben, die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen auf dem Absatzmarkt (PC-Bedarf, EDV-Bera- einer betrieb- tung) benötigt. Mittels seiner Verkäufe möchte er Einnahmen bzw. Erträge generieren. Seine lichen Periode Einkäufe führen hingegen zu Ausgaben bzw. Aufwendungen. Er möchte gerne einen mög- zugerechnet lichst hohen Gewinn erzielen. Um diesen zu ermitteln, benötigt er allerdings einige Informa- werden tionsinstrumente. Hier greift er auf das Rechnungswesen zurück. Rechnungswesen Das betriebliche Rechnungswesen (international „accounting“) umfasst alle Verfahren zur Verfahren zur zahlenmäßigen Abbildung betrieblicher Prozesse. Es soll also ein quantitatives Spiegelbild des Gewinnung und realen Betriebsgeschehens darstellen. Aufbereitung von Daten Das Rechnungswesen ist dabei keinesfalls identisch mit der Buchhaltung, welche nur ein Teil- bereich des Rechnungswesens ist. Das Rechnungswesen beinhaltet alle Rechenwerke in einem Buchhaltung Unternehmen, die betriebliche Prozesse und Abläufe zahlenmäßig erfassen, auswerten, steuern Erfasst Geschäfts- und überwachen. Die Buchhaltung hat innerhalb des Rechnungswesens lediglich die Aufgabe vorfälle Geschäftsvorfälle zu erfassen und die erfassten Zahlenwerte aufzubereiten. Auf diese Weise schafft sie die Grundlage für eine weitergehende Auswertung in den einzelnen Teilgebieten des Geschäftsvorfall Rechnungswesens (Wörner, 2003 / Coenenberg, 2009a). Vorgang aufgrund unternehmeri- Rechnungswesen und Buchhaltung sind also keineswegs nur lästiger „Formalkram“, sondern schen Handelns zentrale Bestandteile eines funktionierenden Managementinformationssystems. Das Rech- nungswesen ist heute für die unternehmerischen Entscheidungsträger ein unverzichtbares Ins- Liquidität trument der Unternehmenssteuerung. So benötigen Unternehmer wie Herr Schubert stets Ausstattung an zeitnahe und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem müssen verfügbaren sie immer über die Ertrags- und Liquiditätslage ihres Unternehmens Bescheid wissen, damit Zahlungsmitteln sie unternehmerische Entscheidungen sachgerecht treffen können. www.iubh-fernstudium.de 16
  • 17. Grundlagen der Buchführung Folgende Ziele des Rechnungswesens können unterschieden werden (Coenenberg, 2009a): • Dokumentationsfunktion: Dokumentations- Alle im Unternehmen auftretenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte funktion werden systematisch erfasst und dokumentiert. Damit wird eine Informationsgrundlage Das Rechnungs- geschaffen, mittels derer die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein- wesen erfasst und geschätzt wird. Zudem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion. Das dokumentiert die bedeutet, dass es Informationen zur Verfügung stellt, auf deren Basis die korrekte Höhe wirtschaftliche von Zahlungen wie Gewinnausschüttungen, erfolgsabhängiger Vergütungen oder Steuern Lage des Unter- ermittelt wird. nehmens   • Planungsfunktion: Planungsfunktion Betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidungen erfordern eine sachgerechte Planung. Das Rechnungs- Hierfür braucht man aussagekräftiges Zahlenmaterial. Das Rechnungswesen liefert die wesen ermittelt Informationen, welche als Basis für diese Entscheidungen dienen und damit die Grund- Daten für die lage der Planung bilden. Planung • Kontrollfunktion: Kontrollfunktion Eine Planung ohne nachträgliche Kontrolle ist sinnlos. Aus diesem Grund prüft das Das Rechnungs- Rechnungswesen, ob die mittels der Planung gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht wesen prüft, ob wurden. Ausgehend von Daten aus dem Rechnungswesen führt die Unternehmensleitung die geplanten Ziele einen Soll-Ist-Vergleich durch und leitet gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ein. erreicht wurden Übrigens: Für kapitalmarktorientierte Konzerne gibt es internationale Grundsätze für die Rechnungsle- gung, die sogenannten „International Financial Reporting Standards“ (IFRS). Im Rahmen dieser Grundsätze werden die Ziele der Rechnungslegung im International Accounting Stan- dard (IAS1) erläutert. Das Ziel dieser Standards besteht darin, entscheidungsnützliche Infor- mationen (decisions usefulness) über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewinnen (F.12; IAS 1.9). www.iubh-fernstudium.de 17
  • 18. Lektion 1 ? Fragen zur Selbstkontrolle Herrn Schubert, dem angehenden IT-Händler aus dem Eingangsfall, sollten Sie damit die Prüfen Sie Ihren folgenden grundlegenden Fragen beantworten können: Wissensstand Musterlösungen 1. Wie ist das betriebliche Rechnungswesen definiert? befinden sich im Anhang Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur ______________________ ____________________________. Es soll also ein ____________________________ des realen _____________________ darstellen. 2. Welchen Stellenwert hat die Buchhaltung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens? Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind. Die Buchhaltung ... oo ... ist das gleiche wie Rechnungswesen. oo ... ist das zentrale Element für weitergehende Auswertungen. oo ... erfasst Geschäftsvorfälle. oo ... bereitet die erfassten Zahlenwerte auf. oo ... schafft Grundlage für weitergehende Auswertung. 3. Das Rechnungswesen ist kein „lästiges Anhängsel“, sondern ein zentraler Baustein einer sachgerechten Unternehmensführung. Welche Funktionen hat das Rechnungswesen? ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ 1.2 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens Das Rechnungswesen dient also der Dokumentation, Planung und Kontrolle. Aber wer inter- essiert sich für die Informationen aus dem Rechnungswesen? Wer genau ist Adressat des betrieblichen Rechnungswesens? In unserem Eingangsbeispiel ist der zentrale Adressat des Rechnungswesens zunächst einmal der Eigentümer und Geschäftsleiter Herr Schubert. Während in unserem Beispiel Eigentümer und Geschäftsleiter aufgrund der Kleinheit des Unternehmens zusammenfallen, ist die Eigen- tümerschaft in vielen größeren Unternehmen von der Geschäftsführung getrennt. Das bedeu- tet in der Praxis, dass ein oder mehrere gesetzliche Vertreter (z. B. der Vorstand bei einer Aktiengesellschaft) das Unternehmen im Auftrag der Gesellschafter bzw. der Eigentümer füh- ren. Die Geschäftsleitung wird dabei ihrerseits von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat über- wacht. All diese Gremien benötigen Daten aus dem Rechnungswesen, um ihre Funktion aus- www.iubh-fernstudium.de 18
  • 19. Grundlagen der Buchführung üben zu können. In größeren Unternehmen benötigen zudem Bereichs- und Abteilungsleiter Interne fundierte Informationen, welche ebenfalls vom Rechnungswesen bereitgestellt werden. In all Adressaten des diesen Fällen spricht man von internen Adressaten des Rechnungswesens (Coenenberg, Rechnungswesens 2009a). sind innerhalb des Unternehmens Aber auch außerhalb des Unternehmens gibt es zahlreiche Stellen, die sich für Daten aus dem Betrieb interessieren. Man spricht hier von externen Adressaten des Rechnungswesens. So interessiert sich zum Beispiel das Finanzamt für alle Daten, die für die korrekte Besteuerung erforderlich sind. Auch externe Kapitalgeber, die in das Unternehmen investiert haben, möch- Externe ten gerne wissen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Auch sie verlangen nach Adressaten des Daten aus dem Rechnungswesen. Nur wenn diese Daten vorliegen, können (auch potenzielle) Rechnungswesens Investoren ihre Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Unternehmen, Branchen oder Anla- sind außerhalb des gemöglichkeiten realistisch einschätzen und auf dieser Basis die bestmöglichen Entscheidun- Unternehmens gen treffen. Natürlich interessieren sich auch Fremdkapitalgeber (zum Beispiel Banken, die dem Unternehmen Kredite gewähren) für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Generell kann man sagen, dass das Rechnungswesen für alle Stakeholder (=Anspruchsberech- Stakeholder tigte) des Unternehmens relevant ist, da auch Kunden, Lieferanten, (potenzielle) Arbeitneh- Anspruchsberech- mer und Konkurrenzunternehmen sich für Daten interessieren, die aus dem Rechnungswesen tigte stammen. So werden Kunden und Lieferanten sich über die wirtschaftliche Lage eines Unter- nehmens informieren, bevor sie langfristige vertragliche Verpflichtungen gegenüber diesem Unternehmen eingehen. Die Arbeitnehmer sind hingegen an einem sicheren Arbeitsplatz bei einem wirtschaftlich stabilen Arbeitgeber interessiert. Auch sie werden sich über die Lage und die Zukunftsaussichten des Unternehmens informieren. Interne Adressaten Externe Adressaten Geschäftsführung bzw. Unternehmer Eigenkapitalgeber (Eigentümer) Abteilungsleitung, Bereichsleitung, Fremdkapitalgeber (z.B. Banken) sonstige Entscheidungsträger Überwachungsorgane Staat (Besteuerung), wie Aufsichtsrat und Beirat Aufsichtsbehörden Sonstige Stakeholder wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Konkurrenzunternehmen Interne und Externe Adressaten www.iubh-fernstudium.de 19
  • 20. Lektion 1 Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete differenziert. Internes Internes Rechnungswesen Rechnungswesen Richtet sich an Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Infor- interne Adressaten mationen, welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung und Kontrolle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich nor- miert. Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens zu unterstützen. Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind: • die Kosten- und Leistungsrechnung • die Investitions- und Finanzierungsrechnung • Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.) • Betriebsstatistiken All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz und ermöglichen eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung und Kontrolle. Um nichts anderes als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg, 2009a). Externes Externes Rechnungswesen Rechnungswesen Richtet sich an Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergrund steht externe Adres- hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte saten gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während Aktionäre und Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Grundlage soll die Objektivität der dokumentierten Zahlen und ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen. Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert und liefert durch die systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgrundlagen für das externe und das interne Rechnungswesen. Übrigens: Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informa- tionsbedürfnisse zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kun- den, Regierungen und ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10). www.iubh-fernstudium.de 20
  • 21. Grundlagen der Buchführung ? Fragen zur Selbstkontrolle 1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie die Funktionen zu: Prüfen Sie Ihren Wissensstand a) Planung Musterlösungen b) Steuerung a) Internes Rechnungswesen befinden sich im c) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesen Anhang d) Kontrolle 2. Wie unterscheiden sich externes und internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht? ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ 3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des betrieblichen Rechnungswesens zu: a) Finanzamt b) Geschäftsleitung c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressaten d) Kundin b) Externe Adressaten e) Produktionsleitung f ) Bank g) Potentielle Arbeitnehmerin 1.3 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu Handelsrechtliche führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Grundlage ist dies geregelt? Buchführungs- pflicht Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch Gilt für jeden (HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Kaufmann Handelsgeschäfte und die Lage seines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßi- ger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführungspflicht ist also an die Kaufmanns- Kaufmann eigenschaft geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kauf- Wer ein Handels- mann ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe gewerbe betreibt betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint. Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der Handelsgewerbe einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition Gewerbebetrieb dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen. nach § 15(2) EStG www.iubh-fernstudium.de 21
  • 22. Lektion 1 Erforderlich sind: • Selbstständigkeit (keine Arbeitnehmertätigkeit) • Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht) • Gewinnerzielungsabsicht • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr • Keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) • Keine Ausübung eines freien Berufs und keine andere selbständige Tätigkeit nach § 18 EStG (z. B. kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater) Sofern kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, liegt ein Kleingewerbe Kleingewerbe vor (z. B. bei wiederholten Verkäufen auf eBay). Ein Kleingewerbetreibender ist Kein Kaufmann, kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Kleingewerbetreibende können aber mittels einer weil kein Gewerbe- freiwilligen Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben (§ 2 HGB). betrieb nach § 15 Eine ähnliche Eintragungsoption gibt es auch für Land- und Forstwirte in § 3 (2) HGB. (2) EStG Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist, kann sich nicht (mehr) darauf berufen, ein Kleingewerbetreibender und damit kein Kaufmann zu sein. § 5 HGB regelt den Rechtsschein durch Eintragung (sog. Scheinkaufmann). Jeder Unternehmer, der ins Handelsregister einge- tragen ist, ist automatisch buchführungspflichtig. Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften erhalten unabhängig von ihrer Formkaufmann Größe aufgrund ihrer Rechtsform generell die Kaufmannseigenschaft (sogenannter Form- Kapitalgesell- kaufmann nach § 6 HGB). Sie sind in jedem Fall buchführungspflichtig. In der Übersicht schaften und ergibt sich damit folgende Verknüpfung zwischen Kaufmannsbegriff und Buchführungspflicht Genossenschaften (Coenenberg, 2009a): Buchführungspflicht für Kaufmann nach § 238 (1) HGB Buchführungspflicht für Kaufmann nach § 238 (1) HGB Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann (§ 1 HGB) (§§ 2 und 3 HGB) (§ 6 HGB) Kaufmann kraft Kaufmann kraft Kaufmann kraft Gewerbebetrieb Eintragung Rechtsform In kaufmännischer Kleingewerbe oder Kapitalgesellschaften Weise eingerichteter Land- und oder Geschäftsbetrieb Forstwirtschaft Genossenschaften www.iubh-fernstudium.de 22
  • 23. Grundlagen der Buchführung Herr Schubert aus dem Eingangsfall wird als Einzelunternehmer tätig sein. Die Kaufmanns- eigenschaft hängt bei ihm davon ab, ob er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Herr Schubert mietet Räume an, will schon bald Umsätze in erheb- lichem Umfang erzielen und Mitarbeiter einstellen. Man kann ihm also unterstellen, dass er einer kaufmännischen Organisation bedarf und damit Istkaufmann im Sinne des § 1 HGB ist. Aber: Nicht alle Kaufleute sind zur Buchführung verpflichtet. Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute wie Herr Schubert, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführung befreit. In diesem Fall muss nach § 242 (4) HGB auch kein Jahresabschluss aufgestellt werden. Im Falle einer Neugründung wie bei Herrn Schubert kann nicht auf die beiden zurückliegen- den Geschäftsjahre verwiesen werden. Die Befreiungsmöglichkeit tritt also bereits am ersten Befreiungs- Abschlussstichtag nach der Neugründung ein, sofern die genannten Werte für Umsatz und möglichkeit Jahresüberschuss nicht überschritten werden. Gilt für Kaufleute, deren Umsatz und Wenn Herr Schubert im Gründungsjahr beispielsweise Umsatzerlöse von 200.000 € und einen Jahresüberschuss Jahresüberschuss von 20.000 € erzielt, besteht für ihn keine Buchführungspflicht. Statt der unter Höchst- handelsrechtlichen Buchführung könnte er in diesem Fall eine Einnahmenüberschussrech- grenze bleibe nung nach § 4 (3) EStG erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfachere, dafür aber weniger aussagekräftige Form der Gewinnermittlung als die Bilanz. Bei ihr ergibt sich der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zusammengefasst gilt für „kleine“ Einzelkaufleute (Buchholz, 2010): Wahlrecht nach § 241a HGB für Einzelunternehmen Umsatzerlöse < 500.000 € und Jahresüberschuss < 50.000 € an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen Wahlrecht Freiwillig handelsrechtliche Einnahmenüberschuss- Buchführung rechnung Ermittlung von Gewinn Gegenüberstellung von und Vermögen Einnahmen und Ausgaben Durch ihr inzwischen erworbenes Wissen haben Sie Herrn Schubert in einem längeren Gespräch davon überzeugt, dass Buchhaltung nicht nur ein lästiges Übel, sondern ein wichti- ges Informationsinstrument für die Unternehmenssteuerung ist. Insofern wird er – unabhän- gig von der evtl. Befreiungsmöglichkeit nach § 241a HGB – freiwillig Bücher führen. www.iubh-fernstudium.de 23
  • 24. Lektion 1 Herr Schubert ist sich zudem sicher, dass sein Umsatz und sein Gewinn relativ schnell nach Gründung über den relevanten Befreiungsgrenzen liegen werden. In diesem Fall würde er die Wahlfreiheit ohnehin verlieren und müsste Bücher führen. Nun ergibt sich für Herrn Schubert eine neue Frage: Was ist hinsichtlich der Buchführung für steuerliche Zwecke zu beachten? Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach dem Steuerrecht sind in der Abgaben- ordnung (AO) geregelt, und zwar in §§ 140 und § 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen (insbesondere HGB) zur Buchführung verpflichtet ist, ist dies gemäß § 140 AO auch für steuerliche Zwecke. Ergänzend regelt § 141 AO die steuerrechtlichen Buchführungspflichten für Nichtkaufleute, hier aber lediglich für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, bei denen sich eine steuerliche Buchführungspflicht bei Überschreiten der in § 141 AO genann- Keine Buchfüh- ten Grenzen ergibt. Keine Buchführungspflicht besteht für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsan- rungspflicht wälte oder Steuerberater. Haben Freiberufler wie Ärzte, Rechts- Damit haben wir die zentralen gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen der han- anwälte oder delsrechtlichen Buchführung besprochen. Einige Fragen sind dennoch noch offen: Welche Steuerberater gesetzlichen Regelungen bestehen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB? Wel- che Unternehmen müssen Abschlüsse nach internationalen Normen, also nach den sogenann- ten „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ erstellen? Diese Fragen werden zu einem späteren Zeitpunkt in der Lektion 12 „Grundlagen des Jahresabschlusses“ detailliert erörtert. Jahresabschluss Hingewiesen sei an dieser Stelle lediglich auf die zentrale gesetzliche Vorschrift des § 242 (1) bei Kaufleute - (3) HGB. Hier ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrech- Bilanz und Gewinn- nung erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese dann den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesell- und Verlust- schaften ist ergänzend § 264 (1) HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss rechnung um einen Anhang erweitert werden und ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 (1) 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lagebe- richts befreit sind). Jahresabschluss Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International bei Kapitalgesell- Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Bestandteile des Jahresabschlusses in IAS 1 schaften genannt (IAS 1.10): Bilanz, Gewinn- • Bilanz (liefert Informationen über Vermögens- und Finanzlage) und Verlust- rechnung, Anhang • Gesamtergebnisrechnung (liefert Informationen über Ertragslage und Erfolgsquellen) und Lagebericht • Kapitalflussrechnung (liefert Informationen über die Finanzlage und deren Veränderung) • Eigenkapitalveränderungsrechnung (stellt die Veränderungen des Eigenkapitals dar) • Anhang (beinhaltet umfassende ergänzende Informationen unter anderem zu Bilanzie- rungsmethoden sowie zu einzelnen Jahresabschlusspositionen) www.iubh-fernstudium.de 24
  • 25. Grundlagen der Buchführung Nach dem International Financial Reporting Standard 8 (IFRS 8) ist bei kapitalmarktorien- tierten Unternehmen ergänzend eine Segmentberichterstattung zu erstellen. Diese liefert zusätzliche Informationen zur Vermögens- und Ertragslage einzelner Geschäftssegmente, was zu einer erhöhten Transparenz insbesondere bei Unternehmen, die in unterschiedlichen Bran- chen und Regionen tätig sind, führt. ? Fragen zur Selbstkontrolle 1. Unter welchen Voraussetzungen ist IT-Händler Herr Schubert als Einzelunternehmer buchführungspflichtig? Prüfen Sie Ihren Wissensstand Grundsätzlich ist jeder __________________ buchführungspflichtig. ______________ Musterlösungen befinden sich im im Sinne des Gesetzes ist, wer über einen in __________________________________ Anhang __________ Geschäftsbetrieb verfügt. 2. Welche Kriterien gibt das Gesetz zur Definition eines solchen Gewerbebetriebs vor? oo Eingerichtete Geschäftsräume oo Selbstständigkeit oo Nachhaltigkeit oo Gesetzliche Zulassung oo Gewinnerzielungsabsicht oo Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr oo Kein Land- und Forstwirt oo Eigenkapital in Höhe von mindestens 10.000 € oo Keine Ausübung eines freien Berufs 3. An welche Voraussetzungen sind die Befreiungsmöglichkeiten von der Buchführungs- pflicht geknüpft? Ein Kaufmann ist von der Buchführungspflicht befreit, wenn er ein ________________ ist. Das ist dann der Fall, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen die Umsätze unter ___________ Euro und der Gewinn unter _____________ Euro bleiben. 4. Herr Schubert hat sich mit einem kleinen IT-Handel selbstständig gemacht. Aus welchen Bestandteilen besteht der von ihm aufzustellende Jahresabschluss? oo Bilanz oo Gewinn- und Verlustrechnung oo Anhang oo Lagebericht www.iubh-fernstudium.de 25
  • 26. Lektion 1 5. Wie wären Buchführungspflicht und Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses zu beurteilen, wenn Herr Schubert eine GmbH gründen würde, mittels derer er seinen IT-Handel betreibt? Bitte entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind: Für eine GmbH gelten hinsichtlich der Buchführungspficht die gleichen Regeln wie für Kaufleute. oo Richtig oo Falsch Eine GmbH ist dann von der Buchführungspflicht befreit, wenn ihr Umsatz an fünf auf- einanderfolgenden Abschlussstichtagen unter 1.000.000 Euro bleibt. oo Richtig oo Falsch Eine GmbH ist aufgrund ihrer Rechtsform immer zur Buchführung verpflichtet. oo Richtig oo Falsch 1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Rechnungslegungsgrundsätze Finden Sie Nach § 238 (1) HGB sind die Bücher nicht nur „irgendwie“ zu führen, sondern nach den Auf der Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sogenannten GoB sind ein unbestimmter Lernplattform CLIX Rechtsbegriff und müssen konkretisiert werden. Bei der Rechtsanwendung gilt, dass die gesetz- lichen Vorschriften vorrangig vor den GoB anzuwenden sind. Die GoB werden aus drei Quellen gebildet (Wörner, 2003): Grundsätze • Gesetzliche Vorschriften (sogenannte kodifizierte GoB, §§ 238ff.) ordnungsmäßiger Buchführung • Rechtsprechung (z. B. Finanzgerichtsbarkeit) Regeln die Art • Handelsbrauch (die im kaufmännischen Verkehr übliche Vorgehensweisen) und Weise der Buchführung Ordnungsmäßig ist eine Buchführung dann, wenn sie einem sachverständigen Dritten inner- halb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 (1) 2 HGB). Ordnungsmäßigkeit hat nach § 239 (2) HGB sowohl materielle (die Buchführung muss vollständig und richtig sein) als auch formelle (die Buchführung muss zeitgerecht und geordnet sein) Aspekte. Für die praktische Anwendung sind die GoB immer dann relevant, wenn keine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Sachverhalt existiert oder wenn Auslegungsschwierigkeiten bestehen. www.iubh-fernstudium.de 26
  • 27. Grundlagen der Buchführung Die GoB lassen sich in die Teilbereiche • Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur • Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation und • Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung differenzieren, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden (Quick, 2009). Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur: Dienen zur Sicherung einer sachgerechten Erfassung der Vermögensgegen- stände und Schulden Vollständigkeit Richtigkeit und Nachprüfbarkeit Einzelerfassung und Willkürfreiheit und Dokumentation Einzelbewertung Vollständige Auf- Fehlerfreie und Klare Aufzeichnun- Vermögensgegen- nahme aller Vermö- willkürfreie Fest- gen, die Überprü- stände und Schul- gensgegenstände stellung von Men- fung ermöglichen den einzeln erfas- und Schulden gen und Werten sen und bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation: Dienen zur Sicherung der Aufzeichnung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle Materielle Grundsätze Formelle Grundsätze Vollständigkeit Richtigkeit Begründetheit Klarheit Sicherheit Buchführung Keine Manipu- Beleg als Klare und Aufzeichnun- muss alle lationen Grundlage für übersichtliche gen erleichtern Geschäftsvor- z. B. durch Buchung Buchführung, sicheren fälle enthalten Verbuchung (zur Beweis- z. B. Numme- Einblick in unwahrer sicherung) rierung von Buchführung, Tatsachen Unterlagen, entsprechen Verweise, den Buchungen sachgerechte Kontierung Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation www.iubh-fernstudium.de 27
  • 28. Lektion 1 Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung: Anforderungen an die Buchführung Allgemeine Anforderungen Besondere Anforderungen • Überblickbarkeit • Lebende Sprache (§ 238 (1) HGB) und eindeutige Abkürzungen (§ 239 (1) HGB) • Nachvollziehbarkeit (§ 238 (1) HGB) • Vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Verbuchung (§ 239 (2) HGB) • Unveränderlichkeit (§ 239 (3) HGB) • Zulässigkeit alternativer Buchführungsformen (§ 239 (4) HGB) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Inwiefern sind die GoB gesetzlich im HGB verankert? Welche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zu beachten? Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 243, 246 und 252 HGB: Prinzipien der Bilanzierung § 252 (1) 4 § 252 (1) 4 § 252 (1) 4 Vorsichtsprinzip Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Nach § 252 (1) 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Das bedeutet, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anders sieht es bei Gewinnen aus. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. www.iubh-fernstudium.de 28
  • 29. Grundlagen der Buchführung Prinzipien der Bilanzierung § 252 (1) 3 § 252 (1) 4 § 252 (1) 2 Einzelbewertungs- Fortführungs- Stichtagsprinzip prinzip prinzip Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Grundlagen der Bewertung § 252 (1) 6 + § 246 (3) § 252 (1) 5 § 252 (1) 1 Stetigkeit Periodisierung Bilanzidentität Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsme- thoden müssen beibehalten werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen. Anforderungen an eine Bilanz § 246 (1) § 243 (2) Vollständigkeit Klarheit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zudem muss er klar und übersichtlich sein. www.iubh-fernstudium.de 29
  • 30. Lektion 1 Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International Annahme der Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Basisannahmen der Rechnungslegung und Unternehmens- die qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung im Rahmenkonzept (Framework) fortführung und im International Accounting Standard IAS 1 geregelt (Quick, 2009). Grundlegende Man geht davon Annahmen der Rechnungslegung nach IFRS sind: aus, dass das Unternehmen • Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) weiterhin besteht Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Unternehmensfortführung auszu- und nicht aufgelöst gehen, sofern nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen diese Annahme sprechen wird. (F.23, IAS 1.25). Dieser Grundsatz entspricht dem HGB (§ 252 (1) 2 HGB). Grundsatz der • Grundsatz der Periodenabgrenzung (Accrual Basis) Periodenab- Ein- und Auszahlungen sind nicht zwingend zum Zeitpunkt des Zu- und Abflusses grenzung erfolgswirksam zu erfassen, sondern in der Periode, der sie wirtschaftlich zuzurechnen Aufwendungen und sind (F.22, IAS 1.27). Zahlungsströme sind also für die Erfolgsermittlung irrelevant. Dies Erträge müssen gilt im HGB vom Grundsatz her genauso. der Periode zugerechnet Ergänzend zu diesen Basisannahmen sollen die qualitativen Anforderungen (qualitative cha- werden, in der sie racteristics of financial statements, F.25 ff., IAS 1.7 ff.) den Aussagegehalt der Jahresabschluss- entstanden sind. informationen sicherstellen (Buchholz, 2010): Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung Understandability Verständlichkeit des Jahresabschlusses Relevance Entscheidungsrelevante Informationen, d. h. Ansatz, Ausweis und Bewertung relevanter Posten (nach Art und Wesentlichkeit) Reliability Verlässlichkeit • Faithful Representation • Glaubwürdige Darstellung • Neutrality • Neutralität, Willkürfreiheit • Substance over form • Wirtschaftliche Betrachtungsweise • Prudence • Vorsichtige Schätzung • Completeness • Vollständigkeit Comparability Vergleichbarkeit Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung www.iubh-fernstudium.de 30
  • 31. Grundlagen der Buchführung ? Fragen zur Selbstkontrolle 1. Welche zentralen Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung sind laut HGB zu beachten? Prüfen Sie Ihren Wissensstand Eine Buchführung gilt als ordnungsmäßig, wenn sich mit ihrer Hilfe ein ____________ Musterlösungen befinden sich im ____________ Dritter innerhalb ______________________ einen Überblick über die Anhang _______________ und die ___________ des Unternehmens bilden kann. 2. Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung? oo Überblickbarkeit oo Richtigkeit oo Begründetheit oo Nachvollziehbarkeit oo Lebendige Sprache oo Eindeutige Abkürzungen oo Unveränderlichkeit oo Sauberkeit 3. Welche Punkte sind gemäß des IFRS für die Rechnungslegung grundlegend? oo Annahme der Unternehmensfortführung oo Doppelte Buchführung oo Grundsatz der Periodenabgrenzung 1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens In Abschnitt 1.4 wurde dargestellt, dass nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung zwi- schen Ein- und Auszahlungen und Erträgen und Aufwendungen zu differenzieren ist. Dies führt uns zu der Frage, was genau Erträge und Aufwendungen sind und worin der Unterschied zu Ein- bzw. Auszahlungen besteht. Herr Schubert aus dem Eingangsbeispiel kauft einen Bürostuhl und bezahlt diesen bar. Da Geld ausgegeben wurde, handelt es sich hier unstrittig um eine Auszahlung. Liegen aber auch Aufwand oder Kosten vor? Um dies beurteilen zu können, müssen folgende Begriffe definiert werden (Bussiek, 2010): Auszahlung = Geldabfluss in Form liquider Mittel (bar oder vom Bankkonto) Einzahlung = Geldzufluss in Form liquider Mittel (bar oder auf Bankkonto) www.iubh-fernstudium.de 31
  • 32. Lektion 1 Die Begriffe Einzahlung und Auszahlung beziehen sich also nur auf Geldflüsse. Ausgabe = Geldabfluss einschließlich Entstehung von Verbindlichkeiten Einnahme = Geldzufluss einschließlich Erhöhung der Forderungen Bei Ausgabe bzw. Einnahmen fließt Geld oder es entstehen Schulden. Es kommt also gewis- sermaßen ein „virtueller“ Aspekt hinzu. Aufwand = Verbrauch von Gütern und Leistungen einer Periode. Dabei kann differenziert werden in ordentlichen Aufwand bzw. Zweckaufwand (betriebsbedingt, z. B. Personalaufwand) und neutralen bzw. außer- ordentlichen Aufwand (nicht betriebsbedingt, z. B. Spenden) Ertrag = Durch Erstellung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen erwirtschafteter Erfolgsbeitrag. Der Zweckertrag ist betriebsbedingt (z. B. Umsatzerlöse), der neutrale bzw. außerordentliche Ertrag resultiert aus außerordentlichen Einflüssen. Bei Aufwand oder Ertrag muss nicht zwingend Geld fließen. Kosten = Ordentlicher, betriebsbedingter wertmäßiger Einsatz von Gütern und Leistungen Leistungen = Wertmäßige Ausbringung eines Betriebs, Ergebnis des Leistungsprozesses Kosten und Leistungen betreffen den betriebsbedingten Prozess. Die Begriffspaare Einzahlungen / Auszahlungen bzw. Einnahmen / Ausgaben sind insbeson- dere im Bereich Liquiditätsrechnung und Finanzierung einschlägig. Kosten und Leistungen sind im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung relevant. Zentrale Begrifflichkeiten für die Buchführung sind die Erträge und Aufwendungen. Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt den Gewinn des Unternehmens. Der Kauf eines Bürostuhls ist damit eine Auszahlung und eine Ausgabe, aber noch nicht unmittelbar Aufwand und Kosten. Auf- wand und Kosten entstehen dann erst mit dem Gebrauch bzw. der Abschreibung des Büro- stuhls. www.iubh-fernstudium.de 32
  • 33. Grundlagen der Buchführung ? Fragen zur Selbstkontrolle 1. Der IT-Händler Herr Schubert hat im ersten Geschäftsjahr diverse Geschäftsvorfälle zu verzeichnen. Prüfen Sie Ihren Wissensstand Bitte entscheiden Sie, ob es sich dabei um Auszahlungen, Einzahlungen, Ausgaben, Ein- Musterlösungen nahmen, Aufwand, Ertrag, Kosten oder Leistungen handelt. befinden sich im Anhang Kauf eines PC oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen Nutzung und Abschreibung eines PC oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen Verkauf eines Druckers auf Ziel oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen Eine Aushilfskraft wird für die Tätigkeit bar bezahlt oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen Barverkauf von Datenträgern oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen Aus dem Ladenraum wird ein PC gestohlen oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen www.iubh-fernstudium.de 33
  • 34. Lektion 1 Zusammenfassung Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen Abbildung aller betrieblichen Prozesse, während die Buchhaltung lediglich Geschäftsvorfälle erfasst und sie aufbereitet. Die Ziele des Rechnungswesens sind Dokumentation, Planung und Kontrolle. Besonders wichtig ist hierbei nach IFRS die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen. Entsprechend der Adressaten des Rechnungswesens wird zwischen internem Rech- nungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrech- nung, Planungsrechnungen) und externem Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung mit Jahresabschlusserstellung) unterschieden. Laut IFRS stehen die Informationsinteressen der Investoren im Vordergrund. Für Kaufleute besteht die handelsrechtliche Buchführungspflicht nach § 238 (1) HGB im Sinne der §§ 1 ff. HGB. Für kleine Einzelkaufleute existiert nach § 241a HGB aber eine Befreiungsmöglichkeit. Kaufleute müssen nach § 242 HGB einen aus Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen. Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 (1) HGB den Jahresabschluss, um einen Anhang erweitern und es muss (sofern keine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 (1) 4 HGB vorliegt) ein Lage- bericht erstellt werden. Für kapitalmarktorientierte Konzerne sind die IFRS mit ergänzenden Informations- instrumenten (Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segment- berichterstattung) relevant. Bei der Buchführung und Bilanzierung sind die sogenann- ten GoB zu beachten, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und konkretisieren. CLIX Wissenstest Wissenstest im Haben Sie diese Lektion verstanden? Internet Hervorragend. Dann kontrollieren Sie bitte jetzt Ihre Lernfortschritte auf unserer Erfassen Sie Ihre Lernplattform CLIX. Lernfortschritte Viel Erfolg! www.iubh-fernstudium.de 34
  • 35.
  • 36. nstudium.de www.iubh-fer 51 90234-56 Telefon: +49 86 51 90234-99 Reichenha ll Telefax: +49 86 Campus Bad nstudium.de 6 info@iubh-fer Hochschule Zenostraße Internationale chenhall Bonn 83435 Bad Rei Bad Honnef · Fernstudium