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Polizeipräsidium Mannheim
 Ermittlungsgruppe Graffiti

                3. erweiterte Auflage 10/1999




Graf -
      fiti
Ein Problem unserer Zeit
Ein Bericht zur Situation unter besonderer Berücksichtigung der
      sozialen und psychologischen Aspekte im Täterbild
Durch das Verstehen der Hintergründe ist eine erfolgreichere Prävention, schnellere
  Aufklärung der begangenen Straftaten, sowie die Durchführung der effektiven
               repressiven Maßnahmen gegen die Täter möglich.




POM Jürgen Willms, Ermittlungsgruppe GRAFFITI Mannheim




                              Inhalt
                                   Vorwort
                                      Seite 2


            Geschichtlicher Hintergrund der Graffiti-Szene
                                      Seite 3


                                 Der Sprayer
                                      Seite 4


                             Die Sprayer-Szene
                                      Seite 5


                           Begleiterscheinungen
                                      Seite 8


                  Psychologische und Soziale Aspekte
                                      Seite 9
                                                                                  2
Rechtliche Grundlagen
                                   Seite 11


                      Mögliche Ermittlungsansätze
                                   Seite 12


                      Möglichkeiten zur Prävention
                                   Seite 15


                  Möglichkeiten effektiver Repression
                                   Seite 19


                                Schlußwort
                                   Seite 21


                             Quellenangaben
                                   Seite 22


                                  Anhang
                                   Seite 23




                               Vorwort
Dieser Bericht ist eine Zusammenfassung der Erkenntnisse, die vom Autor seit
1994 bei nunmehr vier Ermittlungsgruppen des Polizeipräsidium Mannheim
(Schmierfink II, Schmierfink III und GRAFFITI) gewonnen wurden.

Es handelt sich hier nicht um eine umfassende und allgemeingültige Beschrei-
bung der Graffiti-Szene, da, wie auch in anderen Kriminalitätsbereichen, lokale
Unterschiede in Verhalten, Ausführung, Altersstruktur und Gruppendynamik zu
verzeichnen sind. Viele ihrer Eigenheiten und Mechanismen sind aber für
Sprayer in ganz Deutschland gültig.

Die hier in Mannheim gewonnenen Erkenntnisse dürften daher auch für andere
Städte und Gemeinden wichtige Einblicke liefern, da die Graffiti-Szene mit ih-
ren typischen Strukturen und Eigenheiten nur im Verborgenen blüht und sich
gegenüber der Öffentlichkeit lediglich als „Verbund künstlerisch interessierter
und begabter Jugendlicher“ darstellt.
Daß es sich bei dieser Szene um eine in ihren Dimensionen oft unterschätzte
Bewegung handelt, wird erst klar, wenn man versucht eine umfassende Aufklä-
rung in diesem Bereich durchzuführen. Allein in Mannheim wird die Zahl der
aktiven Sprayer auf 800 - 1000 geschätzt. Diese Zahl basiert auf der Tatsache,
                                                                              3
daß Graffiti sich zu einem bedeutenden Teil der allgemeinen Jugendkultur ent-
wickelt hat. Sehr viele, auch bereits sehr junge Kinder (z.T. Grundschüler), pro-
bieren einfach mal aus, wie das ist. Sie testen, ob sie Talent dafür haben und ob
sie auf diese Art Anerkennung (Respect) bekommen können. Viele geben es
nach wenigen Versuchen wieder auf. Es kann bei der Mannheimer Szene von
einem ständig aktiven Kern von ca. 50 - 80 Sprayern ausgegangen werden, die
in etwa 5 - 10 verschiedenen Crews organisiert sind. Von diesen Sprayern geht
die weitaus größte Zahl der Sachbeschädigungen aus.

Der Bericht wird auch weitere Anhaltspunkte für die Arbeit in diesem Bereich
liefern, da die Erfahrung gezeigt hat, daß die Jugendlichen gegenüber Men-
schen mit Szene-Kenntnissen weitaus mehr aufgeschlossen sind, da sie die Um-
stände ihres Lebensstils nicht erst noch umständlich erklären müssen (vgl. hier-
zu Psychologie, Kap. 10.1.4 [Abwehrreaktion], S. 340; Kap. 10.3.2 [Attraktivi-
tät und Glaubwürdigkeit des Senders/Kommunikators], S. 346, 347).

In der folgenden Abhandlung werden zum Teil Szene-Begriffe verwendet, da
eine ausführliche Erläuterung innerhalb des Textes zu unübersichtlich wäre.

Zum besseren Verständnis ist als Anhang eine Zusammenfassung der hier be-
kannten Szene-Sprache beigefügt, die z.B. auch das Erkennen der eigentlichen
Tags und Pieces (Szene-Bezeichnung für die Schriftbilder) an den Tatorten er-
leichtern soll.


               Ges c hi c htli cher Hintergrund
                      der Graffiti-Szene

Die Ursprünge dieser Subkultur liegen in den Ghettos amerikanischer Großstäd-
te. In den frühen 70er Jahren beherrschten Gangs das Straßenbild dieser unter-
privilegierten Gegenden.

Die in den Gangs organisierten Jugendlichen, die auch „Homeboys“ genannt
wurden, markierten die Bereiche ihrer Macht mit markanten Tags und Pieces,
die sie mittels Farbspray an den Häuserwänden anbrachten.
Mit der Zeit kamen immer häufiger Individual-Tags hinzu, die mitteilten, wel-
ches Mitglied der Gang hier gesprayt hatte.

In den frühen 80er Jahren entwickelte sich die sogenannte Rapper-Szene, die in-
zwischen mit der Hip-Hop-Szene erweitert wurde.
Rap und Hip-Hop sind Musikrichtungen, die zu Beginn ihrer Entstehung als
Protest gegen das Leben in den Ghettos verstanden wurde. Dies wurde durch
die sozialkritischen Texte, die vom Leben und oftmals vom Sterben im Ghetto

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handeln, stark verdeutlicht. Bekannte Vertreter dieser Musikart sind z.B.: Ice-T,
Coolio, Notorious B.I.G. etc.
Diese Musikszene verbreitete sich über die Städte hinaus und wurde zum Träger
für die gesamte Ghetto-Subkultur inklusive der Graffiti-Szene.
Auf diese Art gelangte diese ursprünglich amerikanische Erscheinung nach Eu-
ropa und in die Bundesrepublik Deutschland.
Allerdings entfällt, zumindest in den meisten Bereichen Europas, der Anspruch
auf eine Ghetto-Subkultur. Rap und Hip-Hop sind hierzulande längst zu populä-
ren Musikrichtungen geworden, wie auch die Graffiti-Szene, die sich nicht nur
aus gesellschaftlich unterprivilegierten Bevölkerungsschichten rekrutiert. Dies
verdeutlicht sich auch in den deutschen Hip-Hop- und Rap-Bands, wie z.B.: Die
Fantastischen Vier, Rödelheim Hartreim Projekt etc., deren Texte von den Pro-
blemen und sonstigen Gegebenheiten des deutschen Mittelstandsjugendlichen
handeln.

Eine politische Motivation ist, wie auch im Ursprungsland, nicht erkennbar.




                             Der Sprayer

Die folgende Charakterisierung des „typischen“ Sprayers ist eine Zusammenfas-
sung der Erfahrungen, die in der Arbeit mit der Szene gewonnen wurde.
In der Mehrzahl der Fälle treffen die Charakterisierungsmerkmale auf die Ju-
gendlichen zu. Es handelt sich, entgegen anderslautender Meinungen, nicht aus-
schließlich um männliche Jugendliche, wenn sie auch nach hiesigen Erfahrun-
gen mit mehr als 90 % den Hauptteil der aktiven Szene ausmachen.

Vorbilder
Die Vorbilder dieser Jugendlichen sind in den Rappern und Sprayern der ameri-
kanischen Großstädte, speziell New York, beheimatet. Hieraus bedingt sich die
Nachahmung der ausdrucksstarken Bewegungen, wie sie in entsprechenden
Musikvideos der New Yorker Rap- und Hip-Hop-Szene zu sehen sind. Ein be-
tont cooles Verhalten ist „en vogue“.

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Altersstruktur
Während in den letzten Jahren die Altersstruktur zwischen 14 und 20 Jahren
lag, hat sich inzwischen eine Ausdehnung in beide Richtungen der Altersskala
ergeben. Der Kern der Szene ist zwischen 17 und 23 Jahre alt. Die untere Gren-
ze bewegt sich bei 10 Jahren. Die obere Grenze von etwa 25 Jahren bedingt sich
durch den Eintritt in das Berufsleben mit seinen zeitlichen Zwängen bzw. das
Verlassen der Schule mit dem gleichzeitigen Verlust der Gruppendynamik, die
eben in diesem Umfeld herrscht. Diese umfassende Ausdehnung hat ihre Ursa-
che in der wachsenden Etablierung von Graffiti als Teil der aktuellen Jugend-
kultur, die mit immer größerem Tempo um sich greift. Noch ältere Sprayer sind
nach hiesigen Erfahrungen auch durch ihr berufliches Umfeld Teil der Szene
(Betreiber eines Plattenladens oder Zubehörhandels für Garffiti etc.).

Bildungsgrad und soziales Umfeld
Die Anhänger der Graffiti-Szene in Deutschland sind nicht einmal tendenziell
einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht zuzuordnen. Sie stammen zum Teil
aus sehr guten, angesehenen Familien und wohnen sowohl in gehobenen Wohn-
vierteln, als auch in Gebieten, die als soziale Problemzonen gelten. Die Bil-
dungsspanne reicht von Jugendlichen ohne Schulabschluß bis zum Abiturien-
ten.

Erkennungsmerkmale
Generell sind die Sprayer auf dem neuesten Stand der Jugendmode. Zur Zeit
(1998) ist dies die Hip-Hop-, Rap- und Skater-Mode, die sich durch überweite
Hosen (Baggy oder Cargo) und Turnschuhe, sowie entweder sehr enge oder
sehr weite Oberbekleidung auszeichnet. Ein durchaus übliches Bekleidungs-
stück ist die Baseball-Mütze. Ein Sprayer ist selten ohne einen Rucksack unter-
wegs, in dem er seine Spray- bzw. Schreibutensilien transportiert.
Das Auffinden eines Lackstiftes z.B. der Marke EDDING 8700 (Jumbo Paint-
marker) ist ein deutlicher Hinweis auf einen „Graffiti-Künstler“. Dieser Stift hat
üblicherweise eine Strichbreite von ca. 1,8 cm. Im professionellen Einsatz fin-
det dieser Stift zur Markierung von Frachtgut bzw. zur Beschriftung von Preis-
schil-dern seine Verwendung. Sinnvolle Anwendungen im Privatbereich sind
nicht nachvollziehbar. In der Graffiti-Szene werden auch Nachfüllsätze für die-
se Stifte angeboten, die die Kosten für die Jugendlichen geringer halten.
Bei Szene-Mitgliedern ist dieser Stift äußerst verbreitet, da er auf jedem Unter-
grund schreibt und unauffällig mitgeführt werden kann. Gleichzeitig ist er aber
von der Schriftbreite so auffällig, daß er auch zum taggen an einer Hauswand
geeignet ist. Es wurden auch Stifte festgestellt, die über eine Strichbreite von 8
cm verfügen und so flach gehalten sind, daß man sie bequem in der Hosenta-
sche mitführen kann.
Ebenso typisch ist das Mitführen von Tag-Vorlagen, Einweghandschuhen,
Staubmasken, vorgefertigten Skizzen und/oder das Vorhandensein von Tags
bzw. Lackantragungen auf der Kleidung oder mitgeführten Gegenständen
(Rucksäcken etc.).
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Die Sprayer- Szene

Die Graffiti-Szene ist wieder im unmittelbaren Zusammenhang zur Rap- und
Hip-Hop-Szene zu sehen, nachdem die letzten Jahre Tendenzen darauf hindeu-
teten, daß sich die Szene weitgehend verselbständigen würde.
Die Jugendlichen selbst sehen sich als etwas Besonderes, als eine Art Künstler-
Elite. Aus diesem Grund sind sie eine im Kern geschlossene Gruppe junger
Menschen, die sich in der Regel untereinander kennen.
Es ist bei Gesprächen und in den Artikeln aller Sprayer- und Hip-Hop-Magazi-
ne deutlich herauszuhören, daß keinerlei Unrechtsbewußtsein bezüglich der ent-
stehenden Sachbeschädigungen besteht, ja daß die Leute froh sein sollen, daß
so bunte Farbkleckse den grauen Alltag verschönern.

Es existieren diverse bekannte Crews, die in der Szene besonders anerkannt
sind. Die Aufnahme in eine dieser Crews ist, wenn überhaupt, nur dann mög-
lich, wenn sich der betreffende Sprayer bewährt hat, er also mit seinem Style
zur Gruppe paßt und kein Toy (Anfänger) mehr ist. Die Anfänger und weniger
Begabten schließen sich deshalb zu eigenen Crews zusammen, die aber erfah-
rungsgemäß ihre Tags in einem relativ engen Bereich sprayen (eigene und di-
rekt benachbarte Stadtteile, jedoch nur sehr selten flächengreifend). Die be-
kannten Crews sprayen dagegen in der gesamten Stadt oder Region (In Mann-
heim sind dies z.B. die Crews „RHC“, „ROE“ (beide inzwischen aufgelöst),
„NCS“, „SAA“, „BAO“, „JOF“, sowie die Einzelsprayer „CHAT“, „STRONG“,
„LOLIPOP“ etc., die bereits seit Jahren tätig sind.).
Es existieren feste Regeln, die von allen Sprayern beachtet werden.
Es darf zum Beispiel kein Sprayer das Tag eines anderen benutzen. Falls ein
Sprayer ein Tag übernehmen möchte, weil der ursprüngliche Besitzer es nicht
mehr verwendet, muß er ihn zunächst um Erlaubnis fragen. Dies geht sogar so
weit, daß ein nicht mehr aktuelles Tag (in Mannheim z.B. „KRONE“) auch
dann nicht gesprayt werden darf, wenn man es lediglich in stilisierter Form in
sein eigenes Tag einbringen möchte.
Auf Pieces oder Tags von anderen Sprayern darf nicht direkt gesprayt (gecros-
sed) werden, es sei denn, daß sich dieses alte Tag schon sehr lange an der Ört-
lichkeit befindet.

Üblich ist auch nach einem gewissen, nicht definierten Zeitablauf, das Über-
streichen einer besprayten Wand, um einen neutralen Untergrund für neue Wer-
ke zu erhalten.
Es ist aus der Szene bekannt, daß bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln,
wie auch beim Verrat an die Polizei, harte Maßnahmen ergriffen werden. Es
wird von Fällen berichtet, in denen aussagewillige Sprayer bedroht oder sogar
zusammengeschlagen wurden. Ähnliche Vorgänge sind auch als Folge von
                                                                              7
Überspray-aktionen bekannt geworden. Diese Straftaten (Bedrohung, Körper-
verletzung etc.) werden bei der Polizei nicht angezeigt, vielmehr breitet sich bei
Nachfragen durch die Ermittlungsbeamten ein Mantel des Schweigens über die
Szene. Sachdienliche Hinweise sind auch vom Geschädigten selbst nicht zu er-
warten.
Dieses übliche „Sozialverhalten“ innerhalb der Sprayer-Szene, verschiebt die
vom Jugendlichen früher gelernten Werte und Normen derart, daß er in seiner
späteren Entwicklung nur noch schwer zu ihnen zurückfindet (Pädagogik, Kap.
4.2.2, S. 87, 88; Psychologie, Kap. 10.1, 10.1.1, 10.1.3, 10.1.4, ab S. 334)

Ziel der Sprayaktionen ist nicht nur die Zugehörigkeit zu einer anerkannten
Gruppe und die Entfaltung der künstlerischen Ader, sondern auch das Erzielen
eines sogenannten Kicks durch Sprayen an besonders gefährlichen Orten, wie
Hauptverkehrsstraßen, Bahnhöfen oder auf stark frequentierten öffentlichen
Plätzen und die damit zusammenhängende Anerkennung (Fame) durch die
Gruppe bzw. die gesamte Szene.
Legale Sprayaktionen, wie sie z.B. vom jeweiligen Jugendamt angeboten wer-
den, sehen die Sprayer lediglich als prima Möglichkeit, auch einmal bei Tag zu
üben und die Farben in aller Ruhe auswählen zu können.
Wie aber auch in szeneinternen Schreiben zu lesen ist „...brauchen die Behör-
den gar nicht zu glauben, daß sie mit ihren paar legalen Wänden die Kids davon
abbringen auch illegal zu sprayen - wo bliebe da der Kick?“. Ein legales Piece
bringt nunmal nur wenig Fame, auch wenn es noch so künstlerisch gefertigt
wurde. Less danger - less fame (wenig Gefahr - wenig Ruhm).

Üblicherweise treffen sich die Sprayer gegen Abend. Die eigentlichen Aktionen
werden erfahrungsgemäß zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr durchgeführt.

Bei größeren geplanten Aktionen werden gewöhnlich die Utensilien zu einer
unverdächtigen Tageszeit in der Nähe des zu besprühenden Objekts gelagert,
um bei möglichen Kontrollen zur Nachtzeit nicht gleich mit einem gefüllten
Rucksack oder durch die mitgeführten Gegenstände aufzufallen. Inzwischen
werden auch die Räumlichkeiten der Graffiti-Ermittlungsgruppe observiert, ob
an diesem Tag ein Einsatz durchgeführt wird. Die Sprayer kommunizieren un-
tereinander in der Regel mit Handys oder sogenannten Pagern.

Erfahrene Sprayer werden selten ein großes Piece in einer Nacht fertigstellen.
Sie kommen in unregelmäßigen Abständen zu der betreffenden Örtlichkeit und
sprayen nur Bruchteile des Ganzen, um nie länger als wenige Minuten vor Ort
zu sein. Dies erschwert das Antreffen auf frischer Tat erheblich. Eine längerfris-
tige, ständige Observation dieser Örtlichkeit wäre jedoch unverhältnismäßig, da
sich die Fertigstellung solch eines Pieces über mehrere Wochen hinziehen kann.

Es hat sich in den letzten Jahren auch eingebürgert, daß vermehrt Cannabispro-
dukte sowie LSD (Trips) und XTC-Pillen bei den Treffen konsumiert werden.
                                                                                8
Ob innerhalb der Graffiti-Szene aber ein höherer Prozentsatz als in anderen
Gruppierungen Betäubungsmittel konsumiert ist fraglich.
Speziell der Haschisch- und Marihuanakonsum hat sich in den letzten Jahren so
stark verbreitet, daß keine spezielle Abgrenzung zur Graffiti-Szene mehr mög-
lich ist. Bei den im Rahmen der Ermittlungsgruppe durchgeführten Durchsu-
chungen bei Verdächtigen Sprayern wurden in nahezu allen Fällen Betäubungs-
mittel oder zumindest benutzte Konsumutensilien aufgefunden.
Es ist hinlänglich bekannt, daß über 90 % aller Jugendlichen im Alter zwischen
14 und 18 Jahren schon Kontakt oder Erfahrungen mit illegalen Betäubungsmit-
teln hatten und diese zu einem hohen Prozentsatz auch gelegentlich bzw. regel-
mäßig konsumieren.




                    Begleiter s c h einungen

Innerhalb der Szene ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Gewaltbereit-
schaft zu verzeichnen. Während es vor wenigen Jahren noch die Ausnahme war,
daß Sprayer bewaffnet auf Tour gehen, ist es zwischenzeitlich fast üblich, eine
Schreckschußwaffe, Tränengasspray oder eine Schlag- bzw. Stichwaffe mit sich
zu führen.
Diese werden auch vermehrt eingesetzt, um die Entdeckung der eigenen Person
zu verhindern oder um Rivalitäten innerhalb verschiedener Crews zu bereinigen
(Beispiele: Bürger, die Sprayer entdeckten und sie von ihrem Vorhaben abbrin-
gen wollten, wurden mit Tränengas aus einer Schreckschußwaffe beschossen /
Zwei Crews wollten an der gleichen Örtlichkeit sprayen, wobei es zu einer
Schlägerei unter Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen kam / Eine Crew über-
sprayte die Tags der anderen Crew - mit demselben Ergebnis).

                                                                              9
Ein weiterer Aspekt ist die nicht zu unterschätzende Suchtgefahr. Im Ex-
tremsport spricht man oft von sogenannten Adrenalin-Junkies, also Menschen
die süchtig sind nach dem Kick durch schlagartig freigesetztes Adrenalin.
Es ist medizinisch einwandfrei nachgewiesen, daß die hierbei unter extremem
Streß hervorgerufene Endorphin-Ausschüttung süchtig macht.
Dieser Gruppe sind auch die Sprayer zuzuordnen. Während bei Anfängern noch
kleine Aktionen für den Kick ausreichen, brauchen erfahrenere Sprayer schon
eine größere Herausforderung, wie eine Autobahnbrücke, oder andere stark fre-
quentierte Örtlichkeiten, um in die entsprechende Streßsituation zu kommen,
die für die Endorphinausschüttung ausreicht.

Aus diesem Grund läßt sich die Szene nicht deutlich eindämmen, indem die Ge-
meinde Flächen zum legalen Besprühen freigibt. Diese Flächen werden genutzt,
um auch einmal ein schönes Piece in aller Ruhe anzufertigen. Der befriedigende
Kick fehlt hierbei jedoch, weshalb viele Teilnehmer der legalen Sprühaktionen
parallel dazu auch illegal sprayen. Hierbei verwenden sie aber ein anderes Tag
als bei den legalen Aktionen.

Da jedoch das Einkommen eines Schülers bzw. Jugendlichen der betreffenden
Altersgruppe bei weitem nicht ausreicht, um die notwendigen Grundstoffe
(Lackspray, Lackstifte etc.) im erforderlichen Umfang zu finanzieren, sind La-
dendiebstähle ein durchaus probates Mittel, um sich die Stifte oder das Spray zu
besorgen, durch die sie wiederum die Aktionen durchführen können, die ihre
Sucht befriedigen.
Man kann hier durchaus von einer Art Beschaffungskriminalität sprechen, die
ebenfalls einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden hervorruft. Wer sich
vor Augen hält, daß ein durchschnittlich aktiver Sprayer etwa 2 - 3 mal wö-
chentlich unterwegs ist und dabei jeweils mindestens eine Dose Lackspray bzw.
einen Lackstift verbraucht, kann abschätzen, wieviel Geld solch ein „Hobby“
kostet.
(Eine sehr billige Dose Sprühlack kostet schon ca. 6 - 10 DM, ein Lackstift mit
einer Strichbreite von 1,8 cm ca. 20 - 25 DM).
In Mannheim sind Fälle bekannt, bei denen Sprayer u.a. beim Einbruchdiebstahl
von bis zu 200 Spraydosen gefaßt wurden.




        Psy chologis c h e und Soziale Aspekte

Wie bereits erwähnt, sind Sprayer in keine spezielle soziale Kategorie einzuord-
nen. Auffällig ist jedoch ein übereinstimmendes Sozialverhalten, das sich umso
mehr gleicht, je tiefer sich der Sprayer in der Szene befindet.

                                                                              10
Der Jugendliche kapselt sich auch durch sein Kommunikationsverhalten von
seiner Familie langsam ab. Durch die häufigen nächtlichen Streifzüge beginnen
die Jugendlichen ihren Eltern oder Vertrauenspersonen immer mehr zu ver-
heimlichen. Die Lüge wird zum alltäglichen Kommunikationsmittel und dient
den Jugendlichen als einfachstes Mittel der Problemvermeidung
Bei Beschuldigtenvernehmungen in Anwesenheit der Eltern ist oft zu beobach-
ten, daß diese Elternteile zunächst erbost sind über die Vorwürfe, die man ihren
Kindern macht. Wenn man sie dann mit den Fakten konfrontiert (mehrfaches
nächtliches Aufgreifen / Mitführen von Sprayerutensilien / Antreffen auf fri-
scher Tat beim Sprayen) sind sie schockiert, wie die Jugendlichen sie über einen
längeren Zeitraum notorisch über ihren Aufenthalt belogen bzw. mit welcher
Raffinesse sie ihr Tun verheimlicht haben.
Zu diesem Zeitpunkt hat auch nur noch ein sehr geringer Teil der Eltern einen
Einfluß auf die Jugendlichen. Antworten wie „Halt Du Dich da raus, das geht
Dich garnichts an“, „Das kapierst Du ja eh nicht!“, „Ich mache, was ich will“
von zum Teil 15jährigen gegenüber ihren Eltern zeugt von keiner hohen Bin-
dung an die Familie. Die Szene ist in diesem Stadium die Ersatzfamilie des Ju-
gendlichen.

Dieses mit üblichem pubertärem Verhalten zu erklären, wäre zu einfach. Sicher-
lich ist die hormonelle Umstellung und die damit verbundenen seelischen Pro-
bleme der Jugendlichen mit beeinflussend; entscheidend ist jedoch, daß sie aus
den verschiedensten Gründen allein in dieser Art der illegalen Beschäftigung
ihre Bestätigung finden und so ihren Status in der Gesellschaft feststellen wol-
len.

Während der „herkömmliche“ pubertierende Jugendliche dies in der gesamten
Gesellschaft praktiziert, beschränkt sich der Sprayer auf die Graffiti-Szene, was
stark an das Sozialverhalten in amerikanischen Street-Gangs erinnert.
Wer also an den heißesten Stellen taggt, oder das coolste Piece macht, der hat
die Anerkennung. Dies wird auch von den Freundinnen der Sprayer beeinflußt,
die über den Grad der Anerkennung ihres Freundes auch ihre Stellung in der
„Sprayer-Gesellschaft“ finden. (Psychologie, Kap. 10.1.4, S. 339,340; Kap.
10.2.2, S. 342)

Es ist auffällig, daß Sprayer, die aus der Szene ausscheiden, oftmals Probleme
mit der sozialen Struktur der wirklichen Gesellschaft haben, die sich doch viel-
schichtiger und kompromißbezogener darstellt, als es der Jugendliche in der
Graffiti-Szene gewohnt war.
Durch die überwiegend nächtlichen Aktionen sind die Jugendlichen in der
Schule unausgeschlafen und können sich nicht konzentrieren, weshalb sie zu-
nehmend auch schulisch ins Abseits geraten.

Ein weiterer Aspekt ist ein fehlendes Unrechtsbewußtsein seitens der Jugendli-
chen. Sie sehen sich eher als Künstler, nicht als Straftäter. Es ist ihnen zwar be-
                                                                                11
kannt, daß ihr Tun verboten ist, was aber für sie nur den Reiz der Sache aus-
macht. Daß es sich hier um ein sozial schädliches Verhalten handelt, wird von
ihnen zumeist nicht erfaßt.
Die Uneinsichtigkeit der Sprayer, bzw. das Unverständnis, anderen Menschen
einen Schaden zugefügt zu haben, läßt deutliche Schlüsse darauf zu, wie selbst-
verständlich diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen Straftaten begehen,
ohne einen kritischen oder moralischen Gedanken daran zu verschwenden.

Mit verantwortlich sind sicherlich auch die Medien, die Graffiti im Allgemeinen
als Kunst anpreisen und nur sehr selten einen Unterschied zwischen legalen und
illegalen Sprayern machen. In gleichem Maße sind auch die Verkehrsbetriebe
des ÖPNV beteiligt, die, wie in früheren Jahren in Mannheim geschehen, die er-
mittelten Täter nicht zum Schadensersatz heranzogen, sondern sie gegen Bezah-
lung legal Straßenbahnen besprühen ließen. Diese Umstände sind in der Szene
bekannt und einer Entwicklung des Unrechtsbewußtseins nicht gerade förder-
lich.
Es ist zu beobachten, daß sich innerhalb der Jugend ein weitgehender Mangel
an Verantwortungsbewußtsein und ein Widerstand gegen sozial adäquates Ver-
halten regt. Einziges Ziel scheint der eigene Erfolg und Spaß zu sein, ohne
Rücksicht auf die Folgen innerhalb der Gesellschaft. Hieraus resultieren Aussa-
gen die sich wie folgt anhören: „Ob Graffiti verboten ist oder nicht ist mir egal,
solange ich meinen Fun (Spaß) dabei habe.“ „ Die Hausbesitzer sollen froh sein,
daß wir ihre Häuser verschönern. Ich verstehe garnicht, was die gegen Graffiti
haben.“ „Bei Graffiti geht es vor allem um den Fame (Ruhm) und den kriegt
man nicht beim legalen Sprayen. Schon deshalb werden wir mit dem Street
Bombing nie aufhören.“

Auch die bislang bei Ersttätern angewandte Verurteilungspraxis zeigte wenig
Wirkung auf die Täter. Durch die zeitlich sehr verzögerten Verfahren ist ein di-
rekter Bezug zur Tat nicht mehr vorhanden. Auch führt die Verfahrensweise,
die verhängten Arbeitsauflagen sowohl in ihrer Art der Leistung, als auch im
zeitlichen Termin selbst wählen zu dürfen, zu einem Empfinden, das mit Strafe
nichts mehr zu tun hat. Es ist gängige Meinung in der Szene, daß man, einmal
ertappt, „ja eh keine richtige Strafe bekommt“, und es deshalb ja garnicht so
schlimm sein kann, was man da getan hat.
Schon aus diesem Grund wäre es wünschenswert, auch unter Berücksichtigung
des Alters, eine „spürbare“ Strafe zu verhängen. (z.B. 4 Tage Jugendarrest, aus-
gesetzt auf 1 Jahr Bewährung, sind im Augenschein des Sprayers wie ein Frei-
spruch, da ihm selbst keine Nachteile entstehen.)



                    Rechtliche Grundlagen

Bei GRAFFITI muß zunächst in zwei Sparten differenziert werden:
                                                                               12
Legale Graffiti          Der Sprayer wurde vom Eigentümer des besprayten
                         Objekts beauftragt, bzw. er erlaubt das Besprayen /
                         Bemalen des Objektes.
                         Es besteht kein Handlungsbedarf durch Vertreter
                         oder Institutionen von Strafverfolgungsbehörden.

Illegale Graffiti        Der Sprayer besprüht/bemalt das Objekt ohne
                         Einverständnis oder gegen den Willen des Eigentü-
                         mers (Geschädigten). Diesem entsteht durch die Ver-
                         unreinigung ein zivilrechtlicher Schaden, wenn das
                         Objekt in seiner Substanz beschädigt wird.
                         In diesem Fall liegt ein Fall von Sachbeschädigung
                         durch Farbschmiererei (Graffiti) nach §§ 303, 304
                         StGB vor.

Es handelt sich hier um ein nicht notwendiges Strafantragsdelikt; d.h. die Straf-
verfolgung erfolgt nicht nur auf Antrag des Geschädigten, sondern auch bei Be-
gründung des öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft.
Die Tat ist im Falle des § 303 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
oder Geldstrafe und in Fällen des § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschä-
digung) mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Die Hauptschwierigkeit bei diesem Deliktfeld besteht darin, einen konkreten
Nachweis für die Täterschaft und den entstandenen Schaden zu erbringen.
Hierbei ist besonders zu beachten, ob die verunreinigte Fläche mit einfachen
Mitteln zu reinigen ist (z.B. Glasflächen) - in diesem Fall ist eine Sachbeschädi-
gung nicht begründbar.
Es ist unabdingbar, eine genaue fotografische Tatortaufnahme zu betreiben, so-
wie über eine Geschädigtenermittlung die genaue Schadenshöhe festzustellen
und einen Strafantrag für jeden konkreten Tatort zu erheben. Bei der Überle-
gung, daß der „durchschnittliche Sprayer“ etwa zweimal die Woche unterwegs
ist und hierbei mehr oder weniger häufig seine Tags hinterläßt, wird schnell
klar, daß eine umfassende Aufklärung der Taten auch nur eines Sprayers eines
erheblichen Ermittlungsaufwandes bedarf. Speziell die zeitliche Zuordnung ist
gewöhnlich nur auf einzelne Monate möglich, was aber vor Gericht als Indiz
ausreicht.

Ein Tag kann einem bestimmten Sprayer bereits dann gerichtsverwertbar zuge-
ordnet werden, wenn es z.B. als Übungsvorlage in Heften oder auf Gegenstän-
den gefunden wird, die zum persönlichen Besitz des Jugendlichen gehören und
fast ausschließlich von ihm benutzt werden (z.B.: Klassenarbeitsheft, Stuhl im
Klas-senzimmer, Möbel, Kleidung oder Hefte im persönlichen Bereich des Ju-
gendlichen).


                                                                               13
Aufgefundene Spraydosen, Sprühköpfe, Fotos und Lackstifte sind keine Bewei-
se, aber deutliche Hinweise auf eine mögliche Täterschaft.



              Mögliche Ermittlungs an s ä tze

Zu Beginn der Ermittlungen in der Graffiti-Szene stellt sich zunächst folgendes
Problem:
Es werden sehr viele unterschiedliche Tags an den unterschiedlichsten Tatorten
registriert. Eine Zuordnung bzw. Ermittlungsansätze scheinen nicht möglich.
Es bietet sich in solch einem Fall an, eine Tatortkarte von einem genau definier-
ten Gebiet anzulegen, in welche die festgestellten Tags eingetragen werden.
Über die nun sichtbar werdende Ausdehnung können bereits Schlußfolgerungen
bezüglich der möglichen Gruppenzusammensetzung und Mobilität der einzel-
nen Sprayer gezogen werden.
In diesem Stadium bietet es sich an, in den örtlichen Schulen nach eben diesen
Tags zu suchen. Erfahrungsgemäß hinterlassen die Sprayer ihre Tags auch ver-
stärkt in ihrer Schule, auf den dortigen Toiletten und in ihrem Klassenzimmer.
Über eine Analyse der Auffindeörtlichkeiten kann so die Anzahl der Verdächti-
gen stark eingeschränkt werden.
Der nächste Schritt ist die Befragung der Klassenlehrer, bei welchen Schülern
ihnen Tags in den Heften oder Ordnern aufgefallen sind. Da es sich hier auch
um Klassenarbeitshefte handelt, die sich unter Verschluß des Klassenlehrers be-
finden, kann so bereits eine Nachschau durchgeführt und einzelne Tags den
Schülern zugeordnet werden.
Das Auffinden eines speziellen Tags in einem Klassenarbeitsheft, das nur einem
Schüler zugänglich ist, genügt in der Regel zur erfolgreichen Beantragung eines
Durchsuchungsbeschlußes bei dem verdächtigten Jugendlichen.
Aufgrund der Besonderheiten in der Szene (Jedes Tag wird ausschließlich von
einem Sprayer verwendet) ist somit ein erster Indizienbeweis für die Täterschaft
erbracht. Jedes gleichlautende Tag oder Piece ist nun dem Verdächtigen zuzu-
ordnen.

Das Antreffen der Sprayer auf frischer Tat bildet eher die Ausnahme und ist
ohne sofortige fotografische Erfassung des gesprayten oder getaggten Schrift-
zugs wenig effektiv, da die Sprayer nach ihrer Entlassung in einigen Fällen an
den Tatort zurückkehren und ihre Tags unkenntlich machen, um die Ermitllun-
gen bezüglich weiterer Tatorte unmöglich zu machen.
Weiterhin sind viele der „besseren“ Sprayer dazu übergegangen sogenannte
Burners oder Freestyles, also Bilder ohne Vorlage zu sprayen. Wenn also z.B.
eine Gruppe Sprayer mit entsprechenden Utensilien angetroffen wird und sich
in der Nähe frische Graffiti befindet, ist eine definitive Zuordnung nahezu un-
möglich.

                                                                               14
Ist von anderer Stelle ein Hinweis erfolgt, der sich auf eine bestimmte Person
bezieht, kann durch die Überprüfung seiner Wohnumgebung und insbesondere
seiner Schule, sowie der üblichen Treffpunkte ein Anfangsverdacht erhärtet
werden, der im Verlauf der Ermittlungen zur Überführung des Jugendlichen
führen kann.

Ein sehr effektiver Ermittlungsansatz ist ein Fall von Ladendiebstahl, bei dem
ein Jugendlicher Farbspray oder Lackstifte entwendet. Die anschließende Haus-
durchsuchung führt erfahrungsgemäß zum Auffinden weiterer Hinweise und
Beweismittel in Sachen Sachbeschädigung durch Farbschmiererei. Ist in solch
einem Fall die grundsätzliche Tatorterfassung bereits erfolgt, kann das Verfah-
ren in Sachen Diebstahl sehr schnell um den Tatbestand der Sachbeschädigung
erweitert werden.

In den vergangenen Monaten hat sich allerdings gezeigt, daß die Black-Books
nicht mehr zu Hause, sondern in einem Versteck bzw. bei Personen aufbewahrt
werden, die selbst nicht in den Kreis der Verdächtigen geraten können (unbetei-
ligte Dritte). Das Auffinden eines Black-Books bei einer Wohnungsdurchsu-
chung ist somit eher auf einen Zufall zurückzuführen.

Die Bildung einer Ermittlungsgruppe bei einem verstärkten Auftreten dieses
Deliktfeldes ist anzuraten, da ein unkundiger Beamter kaum in der Lage ist, ein
Tag zu entschlüsseln bzw. wiederzuerkennen.
Ebenso ist für eine effektive Verfolgung der Überblick über die Gesamtlage, die
örtlichen Szenestrukturen sowie der lokalen Verteilung einzelner Crews not-
wendig.
Eine ständige Ermittlungsgruppe in dieser Sache wäre wünschenswert, dürfte
allerdings in vielen Dienstbezirken aufgrund der Personallage nicht zu verwirk-
lichen sein.
Am Beispiel Berlin, das eine ständige Ermittlungsgruppe unterhält, ist die Ef-
fektivität einer solchen dauerhaften Einrichtung erkennbar. Die Beamten verfü-
gen über Insiderkenntnisse, die es ihnen ermöglichen, einen bestimmten Täter-
kreis in relativ kurzer Zeit zu ermitteln, da die grundsätzliche Datenerfassung
nicht mehr für jeden einzelnen Fall erstellt werden muß. So gelang es ihnen im
Jahr 1996 eine Aufklärungsquote von 68,1 % aller Sachbeschädigungen durch
Graffiti zu erreichen. Ebenso ist in Berlin seit Einrichtung der Gemeinsamen Er-
mittlungsgruppe GiB (Graffiti in Berlin) ein starker Rückgang der Graffitiszene
und eine zunehmende Verlagerung ins Umland zu verzeichnen. (Dt. Polizei,
8/97, S. 21)

In Mannheim ist seit Einrichtung der Ermittlungsgruppe Graffiti die Anzahl der
neu gesprayten Tags bedeutend zurückgegangen, was auch aufgrund von Infor-



                                                                              15
mationen aus der Szene darauf zurückzuführen ist, daß die Sprayer wissen, daß
sie es jetzt mit Spezialisten zu tun haben und sich nicht mehr sicher sein kön-
nen, ob sie bereits im Blickpunkt stehen oder nicht.
Wie von der Mannheimer Verkehrsgesellschaft zu erfahren ist, gingen die Sach-
beschädigungen in den -inzwischen videoüberwachten- Straßenbahnen seit Ein-
richtung der Ermittlungsgruppe von ca. 30 % auf 0,97 % zurück.
Als Arbeitsmittel sind moderne Datenbankprogramme notwendig, da eine Tat-
ort- und Täterverwaltung auf herkömmlichem (schriftlichem) Weg sehr zeitrau-
bend und unübersichtlich ist.
Eine effektive Auswertung der gesammelten Daten ist ohne entsprechende
Computerunterstützung aufgrund der Datenmasse praktisch nicht durchführbar.




              Möglichkeiten zur Prävention

Um Farbschmierereien dieser Art dauerhaft vorzubeugen, ergeben sich vielfälti-
ge Möglichkeiten.

                                                                             16
Die Prävention sollte an allen Stellen gleichzeitig einsetzen, um eine größtmög-
liche Effektivität zu erzielen. Hierzu werden alle Stellen der öffentlichen Diens-
te am Bürger benötigt. Prävention nur durch Strafverfolgungsbehörden würde
zu keinem dauerhaften Erfolg führen.
Folgende Maßnahmen könnten in ihrer Allgemeinheit zu einer Eindämmung
dieser Flut von Sachbeschädigungen dienen:

• Früherziehung im Kindesalter
  Im Kindesalter werden die ersten wesentlichen Grundlagen zum späteren So-
  zialverhalten der Jugendlichen gelegt. Eine Erziehung, die darauf abzielt, mit
  den anderen Mitgliedern der Gesellschaft auch in Problemsituationen gewalt-
  frei und harmonisch umzugehen, vermeidet im späteren Leben sowohl den
  gedankenlosen Umgang mit fremdem Eigentum, als auch ein aggressives
  Verhalten gegenüber seiner Umwelt.
  Leider sind viele Eltern mit diesem Erziehungsgrundsatz überfordert, was
  sich deutlich in dem sozial abweichenden Verhalten der Jugendlichen mani-
  festiert, weshalb es auch verstärkt das Ziel der Kindergärten und Schulen sein
  sollte, auf solch einen gewaltfreien sozialverträglichen Umgang hinzuwirken.
  Der diesbezügliche Erziehungsauftrag ist also von so hoher Wichtigkeit, daß
  seine Umsetzung in der Realität noch weiter forciert werden sollte. (Pädago-
  gik, Kap. 2.3.2, S. 44, 45; Psychologie, Kap. 8.3.3, S. 290)

• Anbieten von alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten
  In der Entwicklung der Jugendlichen werden ihnen von vielen Seiten Erleb-
  nisangebote gestellt. Es existiert aber eine Altersgruppe, die hierbei etwas
  stiefmütterlich behandelt wird: die 10 - 16jährigen sind keine Kinder mehr
  und noch keine jungen Erwachsenen. Für sie sind nur wenige Erlebnisange-
  bote vorhanden. Wohl auch deshalb rekrutiert sich aus dieser Altersgruppe
  der Sprayernachwuchs.
  Es sollten daher Programme entwickelt werden, die speziell diesen Kindern
  Erlebnisräume und Reize bietet, in denen sie auf sozial verträgliche Weise
  ihre Bestätigung finden können, um so ihre individuelle Persönlichkeit zu
  entwickeln. Somit kann ein Beitritt zu einer von der gesellschaftlichen Ge-
  meinschaft abgetrennten „Szenegemeinschaft“, wie auch der Graffiti-Szene,
  vermieden werden. (Pädagogik, Kap. 4.2.4, S. 91, 92)

• Sensibilisierung der Eltern und Lehrer
  Eltern und Lehrer, also die Personen, die den gesellschaftlichen Erziehungs-
  auftrag an den Jugendlichen wahrnehmen, sollten durch Berichterstattungen
  in den allgemeinen Medien oder durch spezielle Schulungen (bei den Lehrern
  / Erziehern) eingehend über die Graffiti-Problematik informiert werden.
  Durch das Verständnis der Hintergründe und das Wissen, an welchen Kriteri-
  en erkannt werden kann, ob sich ein Jugendlicher möglicherweise schon in
  der Szene befindet, können bereits im familiären oder pädagogischen Rah-

                                                                               17
men Schritte eingeleitet werden, die eine spätere Strafverfolgung vermeiden
  und den Jugendlichen auf einen sozial verträglichen Weg zurückführen.
  Graffiti-Workshops, wie sie z.T. von den Schulen angeboten werden, sind bei
  den Schülern zwar sehr beliebt, dienen aber der unmittelbaren Werbung für
  Graffiti, was dem Jugendlichen den Zugang zu dieser Szene sehr erleichtert,
  da für diese Workshops oft erfahrene Sprayer der Gemeinde als „Ausbilder“
  herangezogen werden.

• Aufklärung der Jugendlichen über die Folgen der Taten - Anregungen
  zu Schutzaktionen
  Im Rahmen von Veranstaltungen (Schulfeste, Straßenfeste, Aktionstage, Dis-
  co-Veranstaltungen, Schulprojekttage etc.) können die Jugendlichen auf die
  Gefahren des Graffiti-Sprayens hingewiesen werden. Eine Einstellungsände-
  rung bzgl. Graffiti bei den betroffenen, bzw. eine Einstellungsfestigung bei
  den nicht involvierten Jugendlichen kann am effektivsten und beständigsten
  durch Gruppeneinflüsse erreicht werden.

  Schlagworte für entsprechende Veranstaltungen könnten z.B. sein:
  Umweltschädliche Inhaltsstoffe der Lackstifte / -sprays, Umwelt- und Ge-
  sundheitsschäden durch die notwendigen Lösungsmittel, Verdeutlichung der
  Schadenshöhen durch Graffiti, Verdeutlichung der straf- und zivilrechtlichen
  Folgen.
  Eine weitere Präventionsmöglichkeit in diesem Rahmen sind Projekttage, die
  von Schulen angeboten werden. Warum nicht einmal ein Projekt unter dem
  Motto: „Patenschaft für unsere Straßenbahnlinie - Vermeidung von Beschädi-
  gungen und Pflege zur Erhaltung meines Verkehrsmittels“. (Psychologie,
  Kap. 10.3.1, S. 345)

  Das Bewußtsein um die Schwierigkeiten bei der Beseitigung von Schäden
  und die gleichzeitige Entwicklung von sozialem Engagement wirkt von sich
  aus dem Besprayen oder Verunstalten des „geschützten“ Objekts entgegen.

• Ausbildung und Einsatz von Streetworkern
  Der Einsatz von Streetworkern hat sich bereits in vielen Bereichen der Ju-
  gendarbeit bewährt. Diese Sozialarbeiter werden von den Jugendlichen aner-
  kannt, da sie mit ihnen in ihrer Welt leben und das entsprechende Verständ-
  nis für ihre spezifischen Probleme haben.
  Durch diese Anerkennung ist es den Streetworkern möglich, mehr Einfluß
  auf das Verhalten der Jugendlichen zu nehmen als sonst jemand. Da die Graf-
  fiti-Szene sich in ihren Grundsätzen von der „normalen“ Gesellschaft nicht
  verstanden sieht (was der Realität entspricht), ist dies die beste Möglichkeit,
  um die beiden Parteien einander näher zu bringen.
  Durch die Betreuung mittels Streetworkern werden die Jugendlichen auch in
  schwierigen Situationen (z.B. Strafverfolgung) nicht alleine gelassen, son-
  dern es können effektive Lösungen für die Probleme gefunden werden. Dies
                                                                               18
bietet ihnen den Rückhalt, den sie benötigen, um ihren Platz in der „norma-
  len“ Gesellschaft erarbeiten zu können. (Psychologie, Kap. 10.3.2, S. 346-
  347; Pädagogik, Kap. 12.4.2)

• Nachhaltige und effektive Verfolgung durch Behörden zur Abschre-
  ckung der aktiven Sprayer
  Die Bildung von Ermittlungsgruppen zur umfassenden Aufklärung der Sach-
  beschädigungen durch Farbschmiererei ist der erste Schritt in dieser Kette.
  Es wäre wünschenswert, wenn diese Ermittlungsgruppen eng mit der örtli-
  chen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um auch umfangreiche Ermitt-
  lungen (z.B.: größere Durchsuchungsaktionen) zeitlich schnell planen und
  durchführen zu können. Zeitliche Verzögerungen in den Maßnahmen können
  leicht zu Mißerfolgen führen, da die Szene untereinander diesbezüglich einen
  schnellen Informationsaustausch betreibt.
  Im weiteren Verlauf sollten die Jugendstrafkammern über die besonderen
  Umstände in diesem Deliktsbereich besser informiert werden, um durch ihre
  Verurteilungspraxis einen Abschreckungseffekt bei den Tätern und ihrem
  Umfeld erzielen zu können.
  Die ständige Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung und der daraus resultie-
  renden Strafen verunsichern die Graffiti-Szene und viele der Randgruppen
  werden von ihrem Tun ablassen. Der harte Kern wird zwar weiterbestehen,
  aber seine Aktionen auf ein ungefährlicheres Level bringen, was eine Ver-
  minderung der Fallzahlen zur Folge haben wird.

• Täter- / Opferausgleich
  Es sollte ein Täter- / Opferausgleich, zumindest für Erst- und Gelegenheitstä-
  ter angeregt werden, d.h. dem Jugendlichen sollte Gelegenheit gegeben wer-
  den, abgetrennt vom Strafverfahren, die Schmierereien beim Geschädigten
  selbst zu entfernen. Zum einen wirkt sich dies positiv auf das Strafverfahren
  aus, zum anderen erkennt der Jugendliche durch das Reinigen, wie schwer er
  das Objekt des Geschädigten beschädigt hat.

  Das seit 1998 in Ludwigshafen/Rhein angewandte Diversionsverfahren führt
  in hiesiger Szene nicht zu einem Präventionseffekt. Wie bereits aus Szene-
  kreisen bekannt wurde, wird das Verfahren nur als weiterer „Beweis“ aufge-
  faßt, daß die Polizei die Graffiti-Szene als weit verwerflicher darstellt, als
  selbst Gerichte und Staatanwaltschaften dies sehen.

• Vermeidung von Angriffsflächen / Anbringen von „Opferschichten“ /
  Verwendung von graffitiresistenten Materialien
  Die Beseitigung der Farbschmierereien ist ein Problem, daß besondere
  Schwierigkeiten in sich birgt. Die Geschädigten neigen dazu, ihre normal
  verputzten und gestrichenen Häuser einfach überstreichen zu lassen, was sich
  immer wieder als wirkungslos erweist.

                                                                              19
Überstreichen ist zwecklos, da der Lack tief in den Untergrund eindringt und
    immer wieder sichtbar nach außen durchdringt.
    Bei der Planung von Neubauten und Modernisierungen sollte daher mehr dar-
    auf geachtet werden, daß keine Materialien im gefährdeten unteren Fassaden-
    bereich verwendet werden, die ein tiefes Eindringen des Lacksprays ermögli-
    chen (z.B.: Vermeidung von Sandstein zugunsten von Granit).
    Ist dies nicht zu vermeiden oder besteht bereits ein solcher Untergrund (auch
    gewöhnlicher Putz) kann die Verwendung sogenannter „Opferschichten“ in
    Erwägung gezogen werden. Diese Materialien versiegeln den Untergrund
    und ermöglichen ein einfaches Abwaschen der Schmiererei mit Wasser. Die
    Opferschicht wird allerdings hierbei zerstört und muß neu aufgebracht wer-
    den.
    Diese Opferschichten sind zwar sehr teuer, bringen aber das gewünschte Er-
    gebnis einer dauerhaften Entfernung, was ohne diese Materialien nur mit er-
    heblich höherem finanziellen und arbeitstechnischen Aufwand möglich wäre.
    Bei anderen Objekten (Straßen- /U-Bahnen, Zügen, Bussen etc.) werden be-
    reits mehrere Verfahren erprobt. Bei der Deutschen Bahn AG werden bislang
    die Züge mit aggressiven Lösungsmitteln gereinigt. Bei der neuen Zuggene-
    ration wird hierbei aber auch der Untergrund beschädigt, weshalb die Züge
    mit einer Folie beklebt wurden, die nach einem Beschmieren einfach abgezo-
    gen werden sollte. Leider war der Folienkleber zu stark, weshalb ein Ablösen
    nicht mehr möglich war. Ein ähnliches Verfahren wird bereits mehr oder we-
    niger erfolgreich in verschiedenen Städten bei den Fensterscheiben der öf-
    fentlichen Verkehrsmittel eingesetzt, um Schäden durch Beschmieren oder
    Scratchen (Einkratzen) zu verhindern.
    Es werden von der Industrie bereits Materialien entwickelt, die üblichen La-
    cken keine Haftung bieten und sie verlaufen lassen, was den Untergrund für
    einen Sprayer uninteressant macht.

•   Reinigungsaktionen durch die Städte und Gemeinden zur Motivations-
    hemmung der Sprayer (Beispiele: Cincinnati/Ohio/USA und
    Heidelberg/Deutschland)
    Die genannten Städte geben ein Beispiel, wie eine nachträgliche Maßnahme
    einen Präventionseffekt hat.
    Es ist dort das Ziel, kein Graffiti länger als 24 Stunden an dem betroffenen
    Objekt zu belassen, weshalb städtische Bedienstete unterwegs sind, um neu
    entstandene Graffitis sofort zu beseitigen. Bei den hier entstehenden Kosten
    bestehen mehrere Modelle. Zum einen übernimmt die Stadt alle Kosten, der
    Geschädigte muß nur sein Einverständnis zur Reinigung erteilen, zum ande-
    ren wird der Geschädigte anteilig an den Kosten beteiligt.
    Die Säuberung der Flächen in einem so kurzen Zeitraum nach der Entstehung
    hat den Effekt, daß es für die Sprayer sinnlos ist, ihre Tags zu hinterlassen, da
    kaum jemand die Möglichkeit hat, diese zu sehen. Die Folge hieraus ist, daß
    immer weniger Graffiti neu entsteht und die Sprayerszene sich aus den stän-
    dig gereinigten Bereichen zurückzieht. Durch die erfolgreiche Erprobung die-
                                                                                  20
ser Taktik in mehreren Städten, kann diese Verfahrensweise allgemein emp-
     fohlen werden.

     Sauberkeit ist immer noch die beste Prävention. Die Motivation an einer voll-
     kommen sauberen Stelle zu sprayen ist eindeutig geringer, als an einer ande-
     ren Örtlichkeit, an der sich offensichtlich auch andere Sprayer aufhalten und
     die Tags sehen können.



          Möglichkeiten effektiver repres s iv er
                      Maßnahmen

Repressive Maßnahmen erweisen sich dann als effektiv, wenn der Täter einen
Bezug zwischen Tat und Strafe herstellen kann und daraus einen Lerneffekt er-
zielt. Hierzu wären mehrere Änderungen der bestehenden Praxis nötig.

1.   Die zeitliche Dauer zwischen Anzeigenvorlage / Tatvorhalt, sowie Verhand-
     lung und Verurteilung der Tat sollte stark gekürzt werden. Kaum ein Jugend-
     licher kann noch einen direkten Bezug zur Tat herstellen, wenn die Verhand-
     lung erst 8 - 12 Monate nach der Anzeigenvorlage erfolgt.

2.   Der erhobene Zeigefinger und eine Ermahnung bzw. eine Einstellung des
     Verfahrens gegen Auflage anstelle einer Verurteilung bringt erfahrungsge-
     mäß keinen positiven Lerneffekt. Der Jugendliche sieht sich durch diese Pra-
     xis in seinem fehlenden Unrechtsbewußtsein bestätigt (Wenn ich nicht verur-
     teilt werde / ein mildes Urteil bekomme / kann es ja nicht so schlimm gewe-
     sen sein, was ich getan habe). Desweiteren sprechen sich die Urteile in der
     Szene herum und jeder Sprayer bildet sich seine Meinung dazu. Bei milden
     Strafen ist die Zahl der Sprayer natürlicherweise höher, die weiter bereit sind,
     das Risiko des Erwischtwerdens auf sich zu nehmen. Eine Abschreckung
     weiterer Täter findet so nicht statt. Selbst das Verhängen einer Freiheitsstrafe
     (i.d.R. mehrere Tage Jugendarrest, die dann zur Bewährung ausgesetzt wer-
     den) versprechen, wie unter psychologische Aspekte bereits beschrieben, nur
     wenig Erfolg, da keine persönliche Sanktionierung durchgeführt wird.

3.   Die Geschädigten sollten dazu angehalten werden, ihre Regreßforderungen
     gegenüber den Tätern durchzusetzen. Dies kann auch geschehen, indem sie
     die Jugendlichen z.B. gegen einen bestimmten Stundenlohn bei sich arbeiten
     lassen. Der Lohn der Arbeit wird zur Tilgung der Forderung verwendet. Dies
     dient zum einen dem Täter- / Opferausgleich und gibt gleichzeitig dem Ju-
     gendlichen eine Perspektive zur Tilgung der Regreßforderung. Bei Sachschä-
     den von mehreren 10.000 DM pro Täter könnte sonst leicht eine Resignation

                                                                                  21
entstehen, die sich destruktiv auf die Zukunft des Jugendlichen auswirken
     kann.

4.   Es sollte sichergestellt werden, daß z.B. bei Verhängung einer Geldstrafe
     nicht die Eltern für die Taten ihres Kindes aufkommen, sondern der Jugendli-
     che oder junge Erwachsene selbst zur Verantwortung gezogen wird.

Dies ist keine abschließende Aufzählung aller Möglichkeiten, deckt aber die
Be-reiche ab, die auf die überwiegende Zahl der Fälle angewendet werden kön-
nen.(vgl. auch Pädagogik, Kap. 6.3.4 - 6.3.6, S. 164 - 169, Kap. 9.3.1, S.246,
9.3.2, Punkt d, S. 250 f.)




                                Schlußwort
                                                                               22
Es bleibt zu wünschen, daß das Problemfeld Graffiti auch hierzulande nicht
noch größere Verbreitung findet.
Gegen ein gut gespraytes Piece an einer kargen Mauer ist, selbstverständlich
das Einverständnis des Besitzers vorausgesetzt, nichts einzuwenden; ja es er-
freut das Auge, einen künstlerischen Farbpunkt in einer tristen Umgebung
wahrzunehmen.

Dies ist aber nicht die Art Graffiti, um die es sich in diesem Bericht handelt. Je-
der wird schon einmal die Schmierereien gesehen haben, die alle Objekte verun-
stalten, auf denen sie angebracht werden.

Eine Resignation seitens der Geschädigten wäre der falsche Weg, dem Problem
zu begegnen. Es gibt Lösungsmöglichkeiten, die mittelfristigen Erfolg verspre-
chen.
Allerdings ist hierfür auch Einsatz von verschiedenster Seite notwendig.
Die Zukunft unserer Jugend und das Erscheinungsbild unserer Umwelt sollte
uns aber die zusätzliche Mühe wert sein. Letztendlich gilt es auch, einen erheb-
lichen volkswirtschaftlichen Schaden langfristig zu vermeiden.

Die Erkenntnisse dieses Berichts sind mit Sicherheit nicht abschließend. Die
Szene wird sich weiter verändern und neue Situationen werden sich ergeben,
neue Regeln und Verhaltensweisen innerhalb der Szene werden sich etablieren.
Aus diesem Grund ist es wichtig, mit der Arbeit an diesem Problem immer am
Puls der Zeit zu bleiben. Eine Kooperation der verschiedenen Stellen und Be-
hörden, sowie ein gegenseitiger Informations- und Nachrichtenaustausch wür-
den allen Beteiligten die Arbeit wesentlich erleichtern.

Es sollte nicht das alleinige Ziel sein, mit extremer Härte die Szene komplett
zerschlagen zu wollen.
Vernünftige und koordinierte Maßnahmen können eine Auflösung der Graffiti-
Szene von Innen erreichen, was auf Dauer eine Arbeitserleichterung auch in an-
deren Bereichen der Jugendarbeit zur Folge haben wird.




                          Quellenangaben
                                                                                23
• Psychologie, Hermann Hobmaier, Stam-Verlag, Köln-München, ISBN 3-8237-5005-4

• Pädagogik, Hermann Hobmaier, Stam-Verlag, Köln-München, ISBN 3-8237-5000-3

• Vandalismus-Der Kick des Zerstörens-, KHK Dirk Förster - Dipl.-Psych. Rolf Köthke,
  Deutsche Polizei 8/97

• Gespräch mit Dr. med. Grühn-Stauber, Polizeiärztin beim PP Mannheim

• Gespräche mit verschiedenen staatl. anerkannten Erziehern in Erziehungseinrichtungen


• Gespräche mit Studenten und Dozenten der Pädagogischen Hochschule Heidelberg


• Gespräch mit dem ehem. Betriebsleiter der Fa. Schmidt in Bruchsal (Fassadenschutz, Un-
  tergrundversiegelung)




                                                                                         24
Anhang

Szenebegriffe und ihre Bedeutung:

  Hinweis:      Nahezu alle Begriffe kommen aus dem englischen Sprachraum und
                werden daher englisch ausgesprochen. In ihrer Schreibform werden
                sie zum Teil eingedeutscht und einer phonetischen Schreibweise ange-
                paßt (Beispiel: engl. „Crew“, dt. „Kru“).
  Aerosol-Art   (wörtl.: Treibgas-Kunst) wird als Bezeichnung für Graffiti im Allge-
                meinen verwandt, bedeutet aber eigentlich eine künstlerische Arbeit
                mittels Spraydose.
    Base        Baseball-Mütze
    Battle      Wettstreit z.B.: zwischen zwei Crews die das beste Bild mit dem
                größten Fame „aussprayen“. Auch benutzt als „jemanden batteln“.
                Kann in nahezu jedem Zusammenhang verwendet werden, der mit
                Hip-Hop zu tun hat (Rap, Break-Dance etc.).
     Biten      etwas kopieren („abbeißen“), d.h. den Style oder Teile des Style eines
                anderen übernehmen.
  Black-Book    Vorlagenbuch der Sprayer. Es handelt sich gewöhnlich um ein DIN
                A4 großes Malbuch mit Kartoneinband. In diesem werden Vorlagen,
                vorzugsweise für Pieces gezeichnet und auch ausgemalt. Oftmals sind
                hier original- und detailgetreue Vorlagen existierender Pieces enthal-
                ten. Das Black-Book dient dem Sprayer als Nachweis für sein Können
                und wird deshalb bei entsprechenden Gelegenheiten herumgezeigt.
    Bomb        Tag mit breitem Strich. Ein Schreiben in einem Strich ist aufgrund der
                Breite nicht möglich, jedoch erfolgt das Ausmalen in derselben Farbe.
    Bubble      Tag in großflächiger Schreibweise, das bedeutet kein Schreiben in ei-
                nem Strich, sondern Buchstaben mit ausgemalter Innenfläche und
                Umrandung in anderer Farbe.
    Buffen      Das Reinigen einer mit Graffiti bemalten Fläche (ursprünglich nur bei
                Zügen (trains), die in der „Buffing-Station“ gereinigt werden)
    Burner      Aufsehenerregendes, besonders gut gelungenes Piece oder Bild.
     Can        Spraydose. Die Dosen werden von den Sprayern zum Teil gesammelt.
                In der Regel befinden sich auf den Dosen großflächige Aufkleber, auf
                denen die beinhaltete Farbe vermerkt ist (auch als Code, z.B.: GM =
                Grün-Metallic) Häufig verwendete (anerkannte) Marken sind z.B.:
                Belton, Aerosol Arts, Montana
     Cap        Sprühdüse für Farbspraydosen. Diese werden gewöhnlich gereinigt
                und wiederverwendet, da verschiedene Sprühbreiten benötigt werden.
                Auch für diese einzelnen Caps gibt es Bezeichnungen wie: Skinnycap
                                                                                   25
(schmal), Fatcap(breit), Softcap(weich und gleichmäßig) etc.
   Character        Köpfe oder Figuren, die in einem Piece verwendet werden können.
     Crew           siehe Posse
    Crossen         Übersprayen oder Übertaggen des Bildes oder Tags eines Anderen.
    Dissen          (eigentlich: englisch - to disrespect) jemanden verachten oder mit Ver-
                    achtung strafen.
     Edding         Permanent- oder Lackstift der gleichnamigen Firma, jedoch werden
                    auch die Produkte anderer Hersteller als Edding bezeichnet.

      Fame          (englisch für RUHM) bezeichnet die Anerkennung, die der Sprayer
                    für einzelne Aktionen oder die Gesamtheit seines Tuns aus der Szene
                    erhält.

    Fat-Cap         Sprühdüse, mit der die Farbe großflächig gesprayt und vernebelt wer-
                    den kann
     Fill-In        Muster oder Farbfläche, mit der das Innere der einzelnen Buchstaben
                    gestaltet wird.
     Finish         Ausschmückungen oder Farbeffekte, um Details oder den gesamten
                    Farbeindruck besser hervorzuheben.
    Freestyle       Piece, das ohne Vorlage gesprayt wird.

   Ghostwrite       Tag, das nur dem Sprayer selbst bekannt ist. Kein anderer Sprayer
                    weiß, wer dieses Tag verwendet.
  Hall of Fame      oftmals legale Örtlichkeit, an der die bekanntesten Sprayer der Stadt
                    ihre (auch illegalen) Pieces gemalt haben.
   Hardcore         Besonders gefährliche Sprayaktion, bei der die Gefahr, erwischt zu
                    werden, extrem hoch ist = Hardcore Action. (z.B.: Hauptverkehrsstra-
                    ßen oder Straßen- und U-Bahnen, die im Verkehr sind)
   Highlight        Umrandung des Piece in einer Kontrastfarbe, um es herauszuheben.
  Kamikaze-         Bilder oder Videofilme, auf denen die Sprayer beim Anfertigen illega-
 Fotos /-Videos     ler Graffiti zu erkennen sind.
      Line      Bahnlinie
     Mags       Zeitschriften, Magazine
Mail / Gruß-Tag Eine Nachricht oder ein Gruß an Freunde oder andere Sprayer, der in
                    Verbindung mit einem Tag, Piece oder ähnlichem Sprayzeichen ver-
                    wendet wird.
                    Vor dem Mail befindet sich i.d.R. eine Einleitung, wie z.B.: 4, 2, II,
                    IV, to, for, Zeichen (Pfeil), Doppelpunkt o.ä. Die nach dieser Einlei-
                    tung befindlichen Tags oder Namen sind lediglich Gruß-Tags und
                    nicht einem Sprayer als Individual-Tag zuzuordnen.
    Marker          Firmenübergreifender Begriff für Faser- / Lackstift, der zum taggen
                    benutzt wird.
  New-School        Alle neuen Stile, die nicht direkt vom New York Style abgeleitet wer-
                    den (z.B.: 3-D Bubble-Style, gewundene 3-D Styles etc.)
   Old-School       Die „Alte Schule“ - gemeint ist der New York-Style der späten 70er
                    und 80er Jahre, an dem sich der Hauptteil der Sprayer orientiert.
                    Ebenso wird hiermit der dazu typische Kleidungsstil bezeichnet. In
                    diesem Fall Skaterschuhe, Baggy- oder Cargo-Hosen, Shirt (Hemd)
                    und je nach Geschmack eine Mütze.
     Outline        Äußere Umrandungslinie des Piece. Diese wird zunächst als Groblinie
                                                                                        26
gesprayt um die Hintergrundfarbe der Buchstaben an der richtigen
                    Stelle aufbringen zu können (First Outline). Zum Ende des Sprayens
                    werden die Outlines nochmals mit starkem Kontrast nachgezogen, um
                    eine Unterscheidung der einzelnen Buchstaben zu gewährleisten.
     Panel          Seitenfläche des Zuges unterhalb der Fenster.
    Patches         Kleiner Aufkleber, auf dem ein Tag zumeist mit einem Edding aufge-
                    malt ist. In seltenen Fällen liegen gedruckte Exemplare vor.
                    Diese Patches werden an Stellen verwendet, wo selbst eine Hardcore-
                    Action zur unweigerlichen Entdeckung führen würde.

    Pics / Pix Pictures – Fotos. Es ist üblich, die Werke der Nacht in den nächsten
               Tagen bei Tageslicht zu fotografieren, um die Fotos bei seinen Be-
               kannten zeigen zu können.
     Piece     Bubble, bei dem im Bild eine Figur, oder zumindest ein Kopf inte-
               griert ist, zum Teil als Buchstabenersatz.
               Neuerdings verwendet die Szene auch für ein Bubble den Begriff
               „Piece“.
 Posse / Crew  auch: Krew, Cru, Kru
               Gruppen-Zusammenschluß verschiedener Sprayer unter Verwendung
               eines eigenen Gruppen-Tag.
               Ein gewisser Kreis von Sprayern kann verschiedene Gruppen-Tags
               haben, je nach Kombination der beteiligten Sprayer.
    Rocken     z.B. „eine Wand/die Line rocken“ - besprayen (sinngemäß: dort etwas
               bewegen)
   Roof-Top    Pieces oder Tags, die auf Dachvorsprüngen stehend gesprayt werden.
               Auch bei Außenseiten von Eisenbahnbrücken verwendet.
RTB / RTB-WC Engl.: Roof to Bottom – vom Dach bis zum Boden (bei Zügen; siehe
               auch Whole Car)
      Satt     Üblicher Ausdruck für „bekifft“ auch als Anmerkung an Pieces
    Schraffo   Wie Throw-Up, jedoch mit schraffierter Innenfläche.
   Scratchen   Einkratzen von Tags in lackierte Gegenstände, Holz oder Acrylglas.
               Diese Technik wird erst seit wenigen Jahren benutzt, verbreitet sich
               aber speziell in Großstädten sehr stark. Übliches Werkzeug hierfür
               sind gehärtete Stahldorne und Glasschneider.
    Shadow     Schattenzeichnung eines Pieces oder Throw-Up im 2-D Style, übli-
               cherweise dunkle Farbe.
     Silver    Bubble, bei dem die Fläche in silberner Farbe ausgemalt und in aller
               Regel mit blauer Farbe umrandet ist.
    Sketch /   Gezeichneter Entwurf. Im Sketch-Book befinden sich in der Regel nur
 Sketch-Book   eigene Vorlagen, die als Ideensammlung oder zum Üben dienen. Im
               Gegensatz zum Blackbook, das herumgezeigt wird.
Street Bombing Sprayer-Aktionen, die meistens bei Nacht durch die Straßen führen.
               Hierbei werden verschiedenste Örtlichkeiten zugebombt (vollge-
               sprayt). In der Regel ist solch eine Aktion von ihrem Weg her nach-
               vollziehbar, da häufig Halt gemacht und gesprayt / getaggt wird.
      Style    Eine bestimmte Art, die Schriftzeichen zu gestalten. An ihr orientiert
               sich der Sprayer und gestaltet sein Tag entsprechend.
               Mannheim ist z.B. bekannt für den „Wild-Style“, bei dem die Buch-
               staben sehr dynamisch entfremdet und ineinander verschachtelt sind.
               Hierbei werden an den Buchstabenenden oft Pfeilspitzen gesprayt.
      Tag      Erkennungszeichen der Sprayer - Jeder hat ein anderes. Es ist zu un-
                                                                                     27
terscheiden zwischen Gruppen- und Individual-Tags. Gewöhnlich ha-
                     ben die meisten Sprayer mehrere Tags.
                     Zur Darstellung wird die meist geschwungene, für den unbedarften
                     Beobachter nahezu unlesbare Sprayer- oder Taggerschrift verwendet.
                     Die verwendeten Worte und Buchstaben haben in der Regel keine Be-
                     deutung, bei Gruppen-Tags ergeben sich häufig mehrere Ableitungen
                     (z.B.: „IDC“ – 1. Invisible Doubt Crew, 2. Ich Der Chef, 3. InDepen-
                     dent Crew).
                     Desweiteren bestehen Gruppen-Tags aus zumeist drei Buchstaben,
                     während Individual-Tags keiner Regel folgen.
   Throw-Up          Bubble, das lediglich aus dem Rand besteht. Die Innenfläche ist nicht
                     ausgemalt.

       Toy       Mit dieser Bezeichnung versehen „gute/erfahrene“ Sprayer die Tags
                 von offensichtlichen Anfängern.
                 Im Szene-Sprachgebrauch der Begriff für Anfänger / Stümper.
Train /     Who- Zug oder Straßenbahn. Es ist das größte Ziel eines Sprayers einen gan-
 le Train / Win- zen Zug (Whole Train) zu sprayen, der dann mit dem eigenen Tag
                 oder Piece im ganzen Land herumfährt. Gemeint ist der ganze Zug,
    dow Down
                 also von der Lok bis zum letzten Wagen, möglichst als RTB (roof to
                 bottom), also vom Dach zum Boden.
                 Window Down bezeichnet das Sprayen an einem Zug ohne Einbezie-
                 hung der Fenster (also - unterhalb der Fenster) Das so entstandene
                 Werk ist ein sog. „Panel“
     Wrecken     (Stehlen) – üblicherweise im Zusammenhang mit Cans oder Markern.
                 Cans wrecken gehört lt. verschiedener Magazine ebenso zum Writer-
                 Alltag, wie das Sprayen selbst.
      Writer     allgemeine Bezeichnung für den Graffiti-Sprayer. Der Zusammenhang
                 wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, daß Graffiti das Anbrin-
                 gen eines Namens (Tags) auf einer Fläche ist, man also einen Namen
                 „schreibt“.
      Yard       Gelände, das zum Abstellen von Zügen benutzt wird. Beliebtes Aus-
                 flugsziel von Sprayern
   Zusätzliche   wie z.B. Ausrufezeichen, Punkte, Worte wie „one“, „forever“, „first“,
     Zeichen     „1st“ oder „ever“ sind lediglich Ausschmückungen des eigentlichen
                 Tags. Oft werden auch Jahreszahlen verwendet, die auf das Ent-ste-
                 hungsjahr hinweisen oder Teile der Postleitzahl des Ortes aus dem der
                 Sprayer stammt (z.B.: 68er - Sprayer aus Mannheim). Andere Zahlen
                 können Bestandteil des Tags sein (wie z.B.: „Taki138“ aus New York.
                 Hier bezeichnet die 138 die 138th Street, aus der der Sprayer kommt.
                 Weiteres Beispiel: „CAN2“ aus Wiesbaden/Mainz)




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Ein Problem unserer Zeit

  • 1. Polizeipräsidium Mannheim Ermittlungsgruppe Graffiti 3. erweiterte Auflage 10/1999 Graf - fiti Ein Problem unserer Zeit
  • 2. Ein Bericht zur Situation unter besonderer Berücksichtigung der sozialen und psychologischen Aspekte im Täterbild Durch das Verstehen der Hintergründe ist eine erfolgreichere Prävention, schnellere Aufklärung der begangenen Straftaten, sowie die Durchführung der effektiven repressiven Maßnahmen gegen die Täter möglich. POM Jürgen Willms, Ermittlungsgruppe GRAFFITI Mannheim Inhalt Vorwort Seite 2 Geschichtlicher Hintergrund der Graffiti-Szene Seite 3 Der Sprayer Seite 4 Die Sprayer-Szene Seite 5 Begleiterscheinungen Seite 8 Psychologische und Soziale Aspekte Seite 9 2
  • 3. Rechtliche Grundlagen Seite 11 Mögliche Ermittlungsansätze Seite 12 Möglichkeiten zur Prävention Seite 15 Möglichkeiten effektiver Repression Seite 19 Schlußwort Seite 21 Quellenangaben Seite 22 Anhang Seite 23 Vorwort Dieser Bericht ist eine Zusammenfassung der Erkenntnisse, die vom Autor seit 1994 bei nunmehr vier Ermittlungsgruppen des Polizeipräsidium Mannheim (Schmierfink II, Schmierfink III und GRAFFITI) gewonnen wurden. Es handelt sich hier nicht um eine umfassende und allgemeingültige Beschrei- bung der Graffiti-Szene, da, wie auch in anderen Kriminalitätsbereichen, lokale Unterschiede in Verhalten, Ausführung, Altersstruktur und Gruppendynamik zu verzeichnen sind. Viele ihrer Eigenheiten und Mechanismen sind aber für Sprayer in ganz Deutschland gültig. Die hier in Mannheim gewonnenen Erkenntnisse dürften daher auch für andere Städte und Gemeinden wichtige Einblicke liefern, da die Graffiti-Szene mit ih- ren typischen Strukturen und Eigenheiten nur im Verborgenen blüht und sich gegenüber der Öffentlichkeit lediglich als „Verbund künstlerisch interessierter und begabter Jugendlicher“ darstellt. Daß es sich bei dieser Szene um eine in ihren Dimensionen oft unterschätzte Bewegung handelt, wird erst klar, wenn man versucht eine umfassende Aufklä- rung in diesem Bereich durchzuführen. Allein in Mannheim wird die Zahl der aktiven Sprayer auf 800 - 1000 geschätzt. Diese Zahl basiert auf der Tatsache, 3
  • 4. daß Graffiti sich zu einem bedeutenden Teil der allgemeinen Jugendkultur ent- wickelt hat. Sehr viele, auch bereits sehr junge Kinder (z.T. Grundschüler), pro- bieren einfach mal aus, wie das ist. Sie testen, ob sie Talent dafür haben und ob sie auf diese Art Anerkennung (Respect) bekommen können. Viele geben es nach wenigen Versuchen wieder auf. Es kann bei der Mannheimer Szene von einem ständig aktiven Kern von ca. 50 - 80 Sprayern ausgegangen werden, die in etwa 5 - 10 verschiedenen Crews organisiert sind. Von diesen Sprayern geht die weitaus größte Zahl der Sachbeschädigungen aus. Der Bericht wird auch weitere Anhaltspunkte für die Arbeit in diesem Bereich liefern, da die Erfahrung gezeigt hat, daß die Jugendlichen gegenüber Men- schen mit Szene-Kenntnissen weitaus mehr aufgeschlossen sind, da sie die Um- stände ihres Lebensstils nicht erst noch umständlich erklären müssen (vgl. hier- zu Psychologie, Kap. 10.1.4 [Abwehrreaktion], S. 340; Kap. 10.3.2 [Attraktivi- tät und Glaubwürdigkeit des Senders/Kommunikators], S. 346, 347). In der folgenden Abhandlung werden zum Teil Szene-Begriffe verwendet, da eine ausführliche Erläuterung innerhalb des Textes zu unübersichtlich wäre. Zum besseren Verständnis ist als Anhang eine Zusammenfassung der hier be- kannten Szene-Sprache beigefügt, die z.B. auch das Erkennen der eigentlichen Tags und Pieces (Szene-Bezeichnung für die Schriftbilder) an den Tatorten er- leichtern soll. Ges c hi c htli cher Hintergrund der Graffiti-Szene Die Ursprünge dieser Subkultur liegen in den Ghettos amerikanischer Großstäd- te. In den frühen 70er Jahren beherrschten Gangs das Straßenbild dieser unter- privilegierten Gegenden. Die in den Gangs organisierten Jugendlichen, die auch „Homeboys“ genannt wurden, markierten die Bereiche ihrer Macht mit markanten Tags und Pieces, die sie mittels Farbspray an den Häuserwänden anbrachten. Mit der Zeit kamen immer häufiger Individual-Tags hinzu, die mitteilten, wel- ches Mitglied der Gang hier gesprayt hatte. In den frühen 80er Jahren entwickelte sich die sogenannte Rapper-Szene, die in- zwischen mit der Hip-Hop-Szene erweitert wurde. Rap und Hip-Hop sind Musikrichtungen, die zu Beginn ihrer Entstehung als Protest gegen das Leben in den Ghettos verstanden wurde. Dies wurde durch die sozialkritischen Texte, die vom Leben und oftmals vom Sterben im Ghetto 4
  • 5. handeln, stark verdeutlicht. Bekannte Vertreter dieser Musikart sind z.B.: Ice-T, Coolio, Notorious B.I.G. etc. Diese Musikszene verbreitete sich über die Städte hinaus und wurde zum Träger für die gesamte Ghetto-Subkultur inklusive der Graffiti-Szene. Auf diese Art gelangte diese ursprünglich amerikanische Erscheinung nach Eu- ropa und in die Bundesrepublik Deutschland. Allerdings entfällt, zumindest in den meisten Bereichen Europas, der Anspruch auf eine Ghetto-Subkultur. Rap und Hip-Hop sind hierzulande längst zu populä- ren Musikrichtungen geworden, wie auch die Graffiti-Szene, die sich nicht nur aus gesellschaftlich unterprivilegierten Bevölkerungsschichten rekrutiert. Dies verdeutlicht sich auch in den deutschen Hip-Hop- und Rap-Bands, wie z.B.: Die Fantastischen Vier, Rödelheim Hartreim Projekt etc., deren Texte von den Pro- blemen und sonstigen Gegebenheiten des deutschen Mittelstandsjugendlichen handeln. Eine politische Motivation ist, wie auch im Ursprungsland, nicht erkennbar. Der Sprayer Die folgende Charakterisierung des „typischen“ Sprayers ist eine Zusammenfas- sung der Erfahrungen, die in der Arbeit mit der Szene gewonnen wurde. In der Mehrzahl der Fälle treffen die Charakterisierungsmerkmale auf die Ju- gendlichen zu. Es handelt sich, entgegen anderslautender Meinungen, nicht aus- schließlich um männliche Jugendliche, wenn sie auch nach hiesigen Erfahrun- gen mit mehr als 90 % den Hauptteil der aktiven Szene ausmachen. Vorbilder Die Vorbilder dieser Jugendlichen sind in den Rappern und Sprayern der ameri- kanischen Großstädte, speziell New York, beheimatet. Hieraus bedingt sich die Nachahmung der ausdrucksstarken Bewegungen, wie sie in entsprechenden Musikvideos der New Yorker Rap- und Hip-Hop-Szene zu sehen sind. Ein be- tont cooles Verhalten ist „en vogue“. 5
  • 6. Altersstruktur Während in den letzten Jahren die Altersstruktur zwischen 14 und 20 Jahren lag, hat sich inzwischen eine Ausdehnung in beide Richtungen der Altersskala ergeben. Der Kern der Szene ist zwischen 17 und 23 Jahre alt. Die untere Gren- ze bewegt sich bei 10 Jahren. Die obere Grenze von etwa 25 Jahren bedingt sich durch den Eintritt in das Berufsleben mit seinen zeitlichen Zwängen bzw. das Verlassen der Schule mit dem gleichzeitigen Verlust der Gruppendynamik, die eben in diesem Umfeld herrscht. Diese umfassende Ausdehnung hat ihre Ursa- che in der wachsenden Etablierung von Graffiti als Teil der aktuellen Jugend- kultur, die mit immer größerem Tempo um sich greift. Noch ältere Sprayer sind nach hiesigen Erfahrungen auch durch ihr berufliches Umfeld Teil der Szene (Betreiber eines Plattenladens oder Zubehörhandels für Garffiti etc.). Bildungsgrad und soziales Umfeld Die Anhänger der Graffiti-Szene in Deutschland sind nicht einmal tendenziell einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht zuzuordnen. Sie stammen zum Teil aus sehr guten, angesehenen Familien und wohnen sowohl in gehobenen Wohn- vierteln, als auch in Gebieten, die als soziale Problemzonen gelten. Die Bil- dungsspanne reicht von Jugendlichen ohne Schulabschluß bis zum Abiturien- ten. Erkennungsmerkmale Generell sind die Sprayer auf dem neuesten Stand der Jugendmode. Zur Zeit (1998) ist dies die Hip-Hop-, Rap- und Skater-Mode, die sich durch überweite Hosen (Baggy oder Cargo) und Turnschuhe, sowie entweder sehr enge oder sehr weite Oberbekleidung auszeichnet. Ein durchaus übliches Bekleidungs- stück ist die Baseball-Mütze. Ein Sprayer ist selten ohne einen Rucksack unter- wegs, in dem er seine Spray- bzw. Schreibutensilien transportiert. Das Auffinden eines Lackstiftes z.B. der Marke EDDING 8700 (Jumbo Paint- marker) ist ein deutlicher Hinweis auf einen „Graffiti-Künstler“. Dieser Stift hat üblicherweise eine Strichbreite von ca. 1,8 cm. Im professionellen Einsatz fin- det dieser Stift zur Markierung von Frachtgut bzw. zur Beschriftung von Preis- schil-dern seine Verwendung. Sinnvolle Anwendungen im Privatbereich sind nicht nachvollziehbar. In der Graffiti-Szene werden auch Nachfüllsätze für die- se Stifte angeboten, die die Kosten für die Jugendlichen geringer halten. Bei Szene-Mitgliedern ist dieser Stift äußerst verbreitet, da er auf jedem Unter- grund schreibt und unauffällig mitgeführt werden kann. Gleichzeitig ist er aber von der Schriftbreite so auffällig, daß er auch zum taggen an einer Hauswand geeignet ist. Es wurden auch Stifte festgestellt, die über eine Strichbreite von 8 cm verfügen und so flach gehalten sind, daß man sie bequem in der Hosenta- sche mitführen kann. Ebenso typisch ist das Mitführen von Tag-Vorlagen, Einweghandschuhen, Staubmasken, vorgefertigten Skizzen und/oder das Vorhandensein von Tags bzw. Lackantragungen auf der Kleidung oder mitgeführten Gegenständen (Rucksäcken etc.). 6
  • 7. Die Sprayer- Szene Die Graffiti-Szene ist wieder im unmittelbaren Zusammenhang zur Rap- und Hip-Hop-Szene zu sehen, nachdem die letzten Jahre Tendenzen darauf hindeu- teten, daß sich die Szene weitgehend verselbständigen würde. Die Jugendlichen selbst sehen sich als etwas Besonderes, als eine Art Künstler- Elite. Aus diesem Grund sind sie eine im Kern geschlossene Gruppe junger Menschen, die sich in der Regel untereinander kennen. Es ist bei Gesprächen und in den Artikeln aller Sprayer- und Hip-Hop-Magazi- ne deutlich herauszuhören, daß keinerlei Unrechtsbewußtsein bezüglich der ent- stehenden Sachbeschädigungen besteht, ja daß die Leute froh sein sollen, daß so bunte Farbkleckse den grauen Alltag verschönern. Es existieren diverse bekannte Crews, die in der Szene besonders anerkannt sind. Die Aufnahme in eine dieser Crews ist, wenn überhaupt, nur dann mög- lich, wenn sich der betreffende Sprayer bewährt hat, er also mit seinem Style zur Gruppe paßt und kein Toy (Anfänger) mehr ist. Die Anfänger und weniger Begabten schließen sich deshalb zu eigenen Crews zusammen, die aber erfah- rungsgemäß ihre Tags in einem relativ engen Bereich sprayen (eigene und di- rekt benachbarte Stadtteile, jedoch nur sehr selten flächengreifend). Die be- kannten Crews sprayen dagegen in der gesamten Stadt oder Region (In Mann- heim sind dies z.B. die Crews „RHC“, „ROE“ (beide inzwischen aufgelöst), „NCS“, „SAA“, „BAO“, „JOF“, sowie die Einzelsprayer „CHAT“, „STRONG“, „LOLIPOP“ etc., die bereits seit Jahren tätig sind.). Es existieren feste Regeln, die von allen Sprayern beachtet werden. Es darf zum Beispiel kein Sprayer das Tag eines anderen benutzen. Falls ein Sprayer ein Tag übernehmen möchte, weil der ursprüngliche Besitzer es nicht mehr verwendet, muß er ihn zunächst um Erlaubnis fragen. Dies geht sogar so weit, daß ein nicht mehr aktuelles Tag (in Mannheim z.B. „KRONE“) auch dann nicht gesprayt werden darf, wenn man es lediglich in stilisierter Form in sein eigenes Tag einbringen möchte. Auf Pieces oder Tags von anderen Sprayern darf nicht direkt gesprayt (gecros- sed) werden, es sei denn, daß sich dieses alte Tag schon sehr lange an der Ört- lichkeit befindet. Üblich ist auch nach einem gewissen, nicht definierten Zeitablauf, das Über- streichen einer besprayten Wand, um einen neutralen Untergrund für neue Wer- ke zu erhalten. Es ist aus der Szene bekannt, daß bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln, wie auch beim Verrat an die Polizei, harte Maßnahmen ergriffen werden. Es wird von Fällen berichtet, in denen aussagewillige Sprayer bedroht oder sogar zusammengeschlagen wurden. Ähnliche Vorgänge sind auch als Folge von 7
  • 8. Überspray-aktionen bekannt geworden. Diese Straftaten (Bedrohung, Körper- verletzung etc.) werden bei der Polizei nicht angezeigt, vielmehr breitet sich bei Nachfragen durch die Ermittlungsbeamten ein Mantel des Schweigens über die Szene. Sachdienliche Hinweise sind auch vom Geschädigten selbst nicht zu er- warten. Dieses übliche „Sozialverhalten“ innerhalb der Sprayer-Szene, verschiebt die vom Jugendlichen früher gelernten Werte und Normen derart, daß er in seiner späteren Entwicklung nur noch schwer zu ihnen zurückfindet (Pädagogik, Kap. 4.2.2, S. 87, 88; Psychologie, Kap. 10.1, 10.1.1, 10.1.3, 10.1.4, ab S. 334) Ziel der Sprayaktionen ist nicht nur die Zugehörigkeit zu einer anerkannten Gruppe und die Entfaltung der künstlerischen Ader, sondern auch das Erzielen eines sogenannten Kicks durch Sprayen an besonders gefährlichen Orten, wie Hauptverkehrsstraßen, Bahnhöfen oder auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen und die damit zusammenhängende Anerkennung (Fame) durch die Gruppe bzw. die gesamte Szene. Legale Sprayaktionen, wie sie z.B. vom jeweiligen Jugendamt angeboten wer- den, sehen die Sprayer lediglich als prima Möglichkeit, auch einmal bei Tag zu üben und die Farben in aller Ruhe auswählen zu können. Wie aber auch in szeneinternen Schreiben zu lesen ist „...brauchen die Behör- den gar nicht zu glauben, daß sie mit ihren paar legalen Wänden die Kids davon abbringen auch illegal zu sprayen - wo bliebe da der Kick?“. Ein legales Piece bringt nunmal nur wenig Fame, auch wenn es noch so künstlerisch gefertigt wurde. Less danger - less fame (wenig Gefahr - wenig Ruhm). Üblicherweise treffen sich die Sprayer gegen Abend. Die eigentlichen Aktionen werden erfahrungsgemäß zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr durchgeführt. Bei größeren geplanten Aktionen werden gewöhnlich die Utensilien zu einer unverdächtigen Tageszeit in der Nähe des zu besprühenden Objekts gelagert, um bei möglichen Kontrollen zur Nachtzeit nicht gleich mit einem gefüllten Rucksack oder durch die mitgeführten Gegenstände aufzufallen. Inzwischen werden auch die Räumlichkeiten der Graffiti-Ermittlungsgruppe observiert, ob an diesem Tag ein Einsatz durchgeführt wird. Die Sprayer kommunizieren un- tereinander in der Regel mit Handys oder sogenannten Pagern. Erfahrene Sprayer werden selten ein großes Piece in einer Nacht fertigstellen. Sie kommen in unregelmäßigen Abständen zu der betreffenden Örtlichkeit und sprayen nur Bruchteile des Ganzen, um nie länger als wenige Minuten vor Ort zu sein. Dies erschwert das Antreffen auf frischer Tat erheblich. Eine längerfris- tige, ständige Observation dieser Örtlichkeit wäre jedoch unverhältnismäßig, da sich die Fertigstellung solch eines Pieces über mehrere Wochen hinziehen kann. Es hat sich in den letzten Jahren auch eingebürgert, daß vermehrt Cannabispro- dukte sowie LSD (Trips) und XTC-Pillen bei den Treffen konsumiert werden. 8
  • 9. Ob innerhalb der Graffiti-Szene aber ein höherer Prozentsatz als in anderen Gruppierungen Betäubungsmittel konsumiert ist fraglich. Speziell der Haschisch- und Marihuanakonsum hat sich in den letzten Jahren so stark verbreitet, daß keine spezielle Abgrenzung zur Graffiti-Szene mehr mög- lich ist. Bei den im Rahmen der Ermittlungsgruppe durchgeführten Durchsu- chungen bei Verdächtigen Sprayern wurden in nahezu allen Fällen Betäubungs- mittel oder zumindest benutzte Konsumutensilien aufgefunden. Es ist hinlänglich bekannt, daß über 90 % aller Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren schon Kontakt oder Erfahrungen mit illegalen Betäubungsmit- teln hatten und diese zu einem hohen Prozentsatz auch gelegentlich bzw. regel- mäßig konsumieren. Begleiter s c h einungen Innerhalb der Szene ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Gewaltbereit- schaft zu verzeichnen. Während es vor wenigen Jahren noch die Ausnahme war, daß Sprayer bewaffnet auf Tour gehen, ist es zwischenzeitlich fast üblich, eine Schreckschußwaffe, Tränengasspray oder eine Schlag- bzw. Stichwaffe mit sich zu führen. Diese werden auch vermehrt eingesetzt, um die Entdeckung der eigenen Person zu verhindern oder um Rivalitäten innerhalb verschiedener Crews zu bereinigen (Beispiele: Bürger, die Sprayer entdeckten und sie von ihrem Vorhaben abbrin- gen wollten, wurden mit Tränengas aus einer Schreckschußwaffe beschossen / Zwei Crews wollten an der gleichen Örtlichkeit sprayen, wobei es zu einer Schlägerei unter Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen kam / Eine Crew über- sprayte die Tags der anderen Crew - mit demselben Ergebnis). 9
  • 10. Ein weiterer Aspekt ist die nicht zu unterschätzende Suchtgefahr. Im Ex- tremsport spricht man oft von sogenannten Adrenalin-Junkies, also Menschen die süchtig sind nach dem Kick durch schlagartig freigesetztes Adrenalin. Es ist medizinisch einwandfrei nachgewiesen, daß die hierbei unter extremem Streß hervorgerufene Endorphin-Ausschüttung süchtig macht. Dieser Gruppe sind auch die Sprayer zuzuordnen. Während bei Anfängern noch kleine Aktionen für den Kick ausreichen, brauchen erfahrenere Sprayer schon eine größere Herausforderung, wie eine Autobahnbrücke, oder andere stark fre- quentierte Örtlichkeiten, um in die entsprechende Streßsituation zu kommen, die für die Endorphinausschüttung ausreicht. Aus diesem Grund läßt sich die Szene nicht deutlich eindämmen, indem die Ge- meinde Flächen zum legalen Besprühen freigibt. Diese Flächen werden genutzt, um auch einmal ein schönes Piece in aller Ruhe anzufertigen. Der befriedigende Kick fehlt hierbei jedoch, weshalb viele Teilnehmer der legalen Sprühaktionen parallel dazu auch illegal sprayen. Hierbei verwenden sie aber ein anderes Tag als bei den legalen Aktionen. Da jedoch das Einkommen eines Schülers bzw. Jugendlichen der betreffenden Altersgruppe bei weitem nicht ausreicht, um die notwendigen Grundstoffe (Lackspray, Lackstifte etc.) im erforderlichen Umfang zu finanzieren, sind La- dendiebstähle ein durchaus probates Mittel, um sich die Stifte oder das Spray zu besorgen, durch die sie wiederum die Aktionen durchführen können, die ihre Sucht befriedigen. Man kann hier durchaus von einer Art Beschaffungskriminalität sprechen, die ebenfalls einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden hervorruft. Wer sich vor Augen hält, daß ein durchschnittlich aktiver Sprayer etwa 2 - 3 mal wö- chentlich unterwegs ist und dabei jeweils mindestens eine Dose Lackspray bzw. einen Lackstift verbraucht, kann abschätzen, wieviel Geld solch ein „Hobby“ kostet. (Eine sehr billige Dose Sprühlack kostet schon ca. 6 - 10 DM, ein Lackstift mit einer Strichbreite von 1,8 cm ca. 20 - 25 DM). In Mannheim sind Fälle bekannt, bei denen Sprayer u.a. beim Einbruchdiebstahl von bis zu 200 Spraydosen gefaßt wurden. Psy chologis c h e und Soziale Aspekte Wie bereits erwähnt, sind Sprayer in keine spezielle soziale Kategorie einzuord- nen. Auffällig ist jedoch ein übereinstimmendes Sozialverhalten, das sich umso mehr gleicht, je tiefer sich der Sprayer in der Szene befindet. 10
  • 11. Der Jugendliche kapselt sich auch durch sein Kommunikationsverhalten von seiner Familie langsam ab. Durch die häufigen nächtlichen Streifzüge beginnen die Jugendlichen ihren Eltern oder Vertrauenspersonen immer mehr zu ver- heimlichen. Die Lüge wird zum alltäglichen Kommunikationsmittel und dient den Jugendlichen als einfachstes Mittel der Problemvermeidung Bei Beschuldigtenvernehmungen in Anwesenheit der Eltern ist oft zu beobach- ten, daß diese Elternteile zunächst erbost sind über die Vorwürfe, die man ihren Kindern macht. Wenn man sie dann mit den Fakten konfrontiert (mehrfaches nächtliches Aufgreifen / Mitführen von Sprayerutensilien / Antreffen auf fri- scher Tat beim Sprayen) sind sie schockiert, wie die Jugendlichen sie über einen längeren Zeitraum notorisch über ihren Aufenthalt belogen bzw. mit welcher Raffinesse sie ihr Tun verheimlicht haben. Zu diesem Zeitpunkt hat auch nur noch ein sehr geringer Teil der Eltern einen Einfluß auf die Jugendlichen. Antworten wie „Halt Du Dich da raus, das geht Dich garnichts an“, „Das kapierst Du ja eh nicht!“, „Ich mache, was ich will“ von zum Teil 15jährigen gegenüber ihren Eltern zeugt von keiner hohen Bin- dung an die Familie. Die Szene ist in diesem Stadium die Ersatzfamilie des Ju- gendlichen. Dieses mit üblichem pubertärem Verhalten zu erklären, wäre zu einfach. Sicher- lich ist die hormonelle Umstellung und die damit verbundenen seelischen Pro- bleme der Jugendlichen mit beeinflussend; entscheidend ist jedoch, daß sie aus den verschiedensten Gründen allein in dieser Art der illegalen Beschäftigung ihre Bestätigung finden und so ihren Status in der Gesellschaft feststellen wol- len. Während der „herkömmliche“ pubertierende Jugendliche dies in der gesamten Gesellschaft praktiziert, beschränkt sich der Sprayer auf die Graffiti-Szene, was stark an das Sozialverhalten in amerikanischen Street-Gangs erinnert. Wer also an den heißesten Stellen taggt, oder das coolste Piece macht, der hat die Anerkennung. Dies wird auch von den Freundinnen der Sprayer beeinflußt, die über den Grad der Anerkennung ihres Freundes auch ihre Stellung in der „Sprayer-Gesellschaft“ finden. (Psychologie, Kap. 10.1.4, S. 339,340; Kap. 10.2.2, S. 342) Es ist auffällig, daß Sprayer, die aus der Szene ausscheiden, oftmals Probleme mit der sozialen Struktur der wirklichen Gesellschaft haben, die sich doch viel- schichtiger und kompromißbezogener darstellt, als es der Jugendliche in der Graffiti-Szene gewohnt war. Durch die überwiegend nächtlichen Aktionen sind die Jugendlichen in der Schule unausgeschlafen und können sich nicht konzentrieren, weshalb sie zu- nehmend auch schulisch ins Abseits geraten. Ein weiterer Aspekt ist ein fehlendes Unrechtsbewußtsein seitens der Jugendli- chen. Sie sehen sich eher als Künstler, nicht als Straftäter. Es ist ihnen zwar be- 11
  • 12. kannt, daß ihr Tun verboten ist, was aber für sie nur den Reiz der Sache aus- macht. Daß es sich hier um ein sozial schädliches Verhalten handelt, wird von ihnen zumeist nicht erfaßt. Die Uneinsichtigkeit der Sprayer, bzw. das Unverständnis, anderen Menschen einen Schaden zugefügt zu haben, läßt deutliche Schlüsse darauf zu, wie selbst- verständlich diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen Straftaten begehen, ohne einen kritischen oder moralischen Gedanken daran zu verschwenden. Mit verantwortlich sind sicherlich auch die Medien, die Graffiti im Allgemeinen als Kunst anpreisen und nur sehr selten einen Unterschied zwischen legalen und illegalen Sprayern machen. In gleichem Maße sind auch die Verkehrsbetriebe des ÖPNV beteiligt, die, wie in früheren Jahren in Mannheim geschehen, die er- mittelten Täter nicht zum Schadensersatz heranzogen, sondern sie gegen Bezah- lung legal Straßenbahnen besprühen ließen. Diese Umstände sind in der Szene bekannt und einer Entwicklung des Unrechtsbewußtseins nicht gerade förder- lich. Es ist zu beobachten, daß sich innerhalb der Jugend ein weitgehender Mangel an Verantwortungsbewußtsein und ein Widerstand gegen sozial adäquates Ver- halten regt. Einziges Ziel scheint der eigene Erfolg und Spaß zu sein, ohne Rücksicht auf die Folgen innerhalb der Gesellschaft. Hieraus resultieren Aussa- gen die sich wie folgt anhören: „Ob Graffiti verboten ist oder nicht ist mir egal, solange ich meinen Fun (Spaß) dabei habe.“ „ Die Hausbesitzer sollen froh sein, daß wir ihre Häuser verschönern. Ich verstehe garnicht, was die gegen Graffiti haben.“ „Bei Graffiti geht es vor allem um den Fame (Ruhm) und den kriegt man nicht beim legalen Sprayen. Schon deshalb werden wir mit dem Street Bombing nie aufhören.“ Auch die bislang bei Ersttätern angewandte Verurteilungspraxis zeigte wenig Wirkung auf die Täter. Durch die zeitlich sehr verzögerten Verfahren ist ein di- rekter Bezug zur Tat nicht mehr vorhanden. Auch führt die Verfahrensweise, die verhängten Arbeitsauflagen sowohl in ihrer Art der Leistung, als auch im zeitlichen Termin selbst wählen zu dürfen, zu einem Empfinden, das mit Strafe nichts mehr zu tun hat. Es ist gängige Meinung in der Szene, daß man, einmal ertappt, „ja eh keine richtige Strafe bekommt“, und es deshalb ja garnicht so schlimm sein kann, was man da getan hat. Schon aus diesem Grund wäre es wünschenswert, auch unter Berücksichtigung des Alters, eine „spürbare“ Strafe zu verhängen. (z.B. 4 Tage Jugendarrest, aus- gesetzt auf 1 Jahr Bewährung, sind im Augenschein des Sprayers wie ein Frei- spruch, da ihm selbst keine Nachteile entstehen.) Rechtliche Grundlagen Bei GRAFFITI muß zunächst in zwei Sparten differenziert werden: 12
  • 13. Legale Graffiti Der Sprayer wurde vom Eigentümer des besprayten Objekts beauftragt, bzw. er erlaubt das Besprayen / Bemalen des Objektes. Es besteht kein Handlungsbedarf durch Vertreter oder Institutionen von Strafverfolgungsbehörden. Illegale Graffiti Der Sprayer besprüht/bemalt das Objekt ohne Einverständnis oder gegen den Willen des Eigentü- mers (Geschädigten). Diesem entsteht durch die Ver- unreinigung ein zivilrechtlicher Schaden, wenn das Objekt in seiner Substanz beschädigt wird. In diesem Fall liegt ein Fall von Sachbeschädigung durch Farbschmiererei (Graffiti) nach §§ 303, 304 StGB vor. Es handelt sich hier um ein nicht notwendiges Strafantragsdelikt; d.h. die Straf- verfolgung erfolgt nicht nur auf Antrag des Geschädigten, sondern auch bei Be- gründung des öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft. Die Tat ist im Falle des § 303 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe und in Fällen des § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschä- digung) mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die Hauptschwierigkeit bei diesem Deliktfeld besteht darin, einen konkreten Nachweis für die Täterschaft und den entstandenen Schaden zu erbringen. Hierbei ist besonders zu beachten, ob die verunreinigte Fläche mit einfachen Mitteln zu reinigen ist (z.B. Glasflächen) - in diesem Fall ist eine Sachbeschädi- gung nicht begründbar. Es ist unabdingbar, eine genaue fotografische Tatortaufnahme zu betreiben, so- wie über eine Geschädigtenermittlung die genaue Schadenshöhe festzustellen und einen Strafantrag für jeden konkreten Tatort zu erheben. Bei der Überle- gung, daß der „durchschnittliche Sprayer“ etwa zweimal die Woche unterwegs ist und hierbei mehr oder weniger häufig seine Tags hinterläßt, wird schnell klar, daß eine umfassende Aufklärung der Taten auch nur eines Sprayers eines erheblichen Ermittlungsaufwandes bedarf. Speziell die zeitliche Zuordnung ist gewöhnlich nur auf einzelne Monate möglich, was aber vor Gericht als Indiz ausreicht. Ein Tag kann einem bestimmten Sprayer bereits dann gerichtsverwertbar zuge- ordnet werden, wenn es z.B. als Übungsvorlage in Heften oder auf Gegenstän- den gefunden wird, die zum persönlichen Besitz des Jugendlichen gehören und fast ausschließlich von ihm benutzt werden (z.B.: Klassenarbeitsheft, Stuhl im Klas-senzimmer, Möbel, Kleidung oder Hefte im persönlichen Bereich des Ju- gendlichen). 13
  • 14. Aufgefundene Spraydosen, Sprühköpfe, Fotos und Lackstifte sind keine Bewei- se, aber deutliche Hinweise auf eine mögliche Täterschaft. Mögliche Ermittlungs an s ä tze Zu Beginn der Ermittlungen in der Graffiti-Szene stellt sich zunächst folgendes Problem: Es werden sehr viele unterschiedliche Tags an den unterschiedlichsten Tatorten registriert. Eine Zuordnung bzw. Ermittlungsansätze scheinen nicht möglich. Es bietet sich in solch einem Fall an, eine Tatortkarte von einem genau definier- ten Gebiet anzulegen, in welche die festgestellten Tags eingetragen werden. Über die nun sichtbar werdende Ausdehnung können bereits Schlußfolgerungen bezüglich der möglichen Gruppenzusammensetzung und Mobilität der einzel- nen Sprayer gezogen werden. In diesem Stadium bietet es sich an, in den örtlichen Schulen nach eben diesen Tags zu suchen. Erfahrungsgemäß hinterlassen die Sprayer ihre Tags auch ver- stärkt in ihrer Schule, auf den dortigen Toiletten und in ihrem Klassenzimmer. Über eine Analyse der Auffindeörtlichkeiten kann so die Anzahl der Verdächti- gen stark eingeschränkt werden. Der nächste Schritt ist die Befragung der Klassenlehrer, bei welchen Schülern ihnen Tags in den Heften oder Ordnern aufgefallen sind. Da es sich hier auch um Klassenarbeitshefte handelt, die sich unter Verschluß des Klassenlehrers be- finden, kann so bereits eine Nachschau durchgeführt und einzelne Tags den Schülern zugeordnet werden. Das Auffinden eines speziellen Tags in einem Klassenarbeitsheft, das nur einem Schüler zugänglich ist, genügt in der Regel zur erfolgreichen Beantragung eines Durchsuchungsbeschlußes bei dem verdächtigten Jugendlichen. Aufgrund der Besonderheiten in der Szene (Jedes Tag wird ausschließlich von einem Sprayer verwendet) ist somit ein erster Indizienbeweis für die Täterschaft erbracht. Jedes gleichlautende Tag oder Piece ist nun dem Verdächtigen zuzu- ordnen. Das Antreffen der Sprayer auf frischer Tat bildet eher die Ausnahme und ist ohne sofortige fotografische Erfassung des gesprayten oder getaggten Schrift- zugs wenig effektiv, da die Sprayer nach ihrer Entlassung in einigen Fällen an den Tatort zurückkehren und ihre Tags unkenntlich machen, um die Ermitllun- gen bezüglich weiterer Tatorte unmöglich zu machen. Weiterhin sind viele der „besseren“ Sprayer dazu übergegangen sogenannte Burners oder Freestyles, also Bilder ohne Vorlage zu sprayen. Wenn also z.B. eine Gruppe Sprayer mit entsprechenden Utensilien angetroffen wird und sich in der Nähe frische Graffiti befindet, ist eine definitive Zuordnung nahezu un- möglich. 14
  • 15. Ist von anderer Stelle ein Hinweis erfolgt, der sich auf eine bestimmte Person bezieht, kann durch die Überprüfung seiner Wohnumgebung und insbesondere seiner Schule, sowie der üblichen Treffpunkte ein Anfangsverdacht erhärtet werden, der im Verlauf der Ermittlungen zur Überführung des Jugendlichen führen kann. Ein sehr effektiver Ermittlungsansatz ist ein Fall von Ladendiebstahl, bei dem ein Jugendlicher Farbspray oder Lackstifte entwendet. Die anschließende Haus- durchsuchung führt erfahrungsgemäß zum Auffinden weiterer Hinweise und Beweismittel in Sachen Sachbeschädigung durch Farbschmiererei. Ist in solch einem Fall die grundsätzliche Tatorterfassung bereits erfolgt, kann das Verfah- ren in Sachen Diebstahl sehr schnell um den Tatbestand der Sachbeschädigung erweitert werden. In den vergangenen Monaten hat sich allerdings gezeigt, daß die Black-Books nicht mehr zu Hause, sondern in einem Versteck bzw. bei Personen aufbewahrt werden, die selbst nicht in den Kreis der Verdächtigen geraten können (unbetei- ligte Dritte). Das Auffinden eines Black-Books bei einer Wohnungsdurchsu- chung ist somit eher auf einen Zufall zurückzuführen. Die Bildung einer Ermittlungsgruppe bei einem verstärkten Auftreten dieses Deliktfeldes ist anzuraten, da ein unkundiger Beamter kaum in der Lage ist, ein Tag zu entschlüsseln bzw. wiederzuerkennen. Ebenso ist für eine effektive Verfolgung der Überblick über die Gesamtlage, die örtlichen Szenestrukturen sowie der lokalen Verteilung einzelner Crews not- wendig. Eine ständige Ermittlungsgruppe in dieser Sache wäre wünschenswert, dürfte allerdings in vielen Dienstbezirken aufgrund der Personallage nicht zu verwirk- lichen sein. Am Beispiel Berlin, das eine ständige Ermittlungsgruppe unterhält, ist die Ef- fektivität einer solchen dauerhaften Einrichtung erkennbar. Die Beamten verfü- gen über Insiderkenntnisse, die es ihnen ermöglichen, einen bestimmten Täter- kreis in relativ kurzer Zeit zu ermitteln, da die grundsätzliche Datenerfassung nicht mehr für jeden einzelnen Fall erstellt werden muß. So gelang es ihnen im Jahr 1996 eine Aufklärungsquote von 68,1 % aller Sachbeschädigungen durch Graffiti zu erreichen. Ebenso ist in Berlin seit Einrichtung der Gemeinsamen Er- mittlungsgruppe GiB (Graffiti in Berlin) ein starker Rückgang der Graffitiszene und eine zunehmende Verlagerung ins Umland zu verzeichnen. (Dt. Polizei, 8/97, S. 21) In Mannheim ist seit Einrichtung der Ermittlungsgruppe Graffiti die Anzahl der neu gesprayten Tags bedeutend zurückgegangen, was auch aufgrund von Infor- 15
  • 16. mationen aus der Szene darauf zurückzuführen ist, daß die Sprayer wissen, daß sie es jetzt mit Spezialisten zu tun haben und sich nicht mehr sicher sein kön- nen, ob sie bereits im Blickpunkt stehen oder nicht. Wie von der Mannheimer Verkehrsgesellschaft zu erfahren ist, gingen die Sach- beschädigungen in den -inzwischen videoüberwachten- Straßenbahnen seit Ein- richtung der Ermittlungsgruppe von ca. 30 % auf 0,97 % zurück. Als Arbeitsmittel sind moderne Datenbankprogramme notwendig, da eine Tat- ort- und Täterverwaltung auf herkömmlichem (schriftlichem) Weg sehr zeitrau- bend und unübersichtlich ist. Eine effektive Auswertung der gesammelten Daten ist ohne entsprechende Computerunterstützung aufgrund der Datenmasse praktisch nicht durchführbar. Möglichkeiten zur Prävention Um Farbschmierereien dieser Art dauerhaft vorzubeugen, ergeben sich vielfälti- ge Möglichkeiten. 16
  • 17. Die Prävention sollte an allen Stellen gleichzeitig einsetzen, um eine größtmög- liche Effektivität zu erzielen. Hierzu werden alle Stellen der öffentlichen Diens- te am Bürger benötigt. Prävention nur durch Strafverfolgungsbehörden würde zu keinem dauerhaften Erfolg führen. Folgende Maßnahmen könnten in ihrer Allgemeinheit zu einer Eindämmung dieser Flut von Sachbeschädigungen dienen: • Früherziehung im Kindesalter Im Kindesalter werden die ersten wesentlichen Grundlagen zum späteren So- zialverhalten der Jugendlichen gelegt. Eine Erziehung, die darauf abzielt, mit den anderen Mitgliedern der Gesellschaft auch in Problemsituationen gewalt- frei und harmonisch umzugehen, vermeidet im späteren Leben sowohl den gedankenlosen Umgang mit fremdem Eigentum, als auch ein aggressives Verhalten gegenüber seiner Umwelt. Leider sind viele Eltern mit diesem Erziehungsgrundsatz überfordert, was sich deutlich in dem sozial abweichenden Verhalten der Jugendlichen mani- festiert, weshalb es auch verstärkt das Ziel der Kindergärten und Schulen sein sollte, auf solch einen gewaltfreien sozialverträglichen Umgang hinzuwirken. Der diesbezügliche Erziehungsauftrag ist also von so hoher Wichtigkeit, daß seine Umsetzung in der Realität noch weiter forciert werden sollte. (Pädago- gik, Kap. 2.3.2, S. 44, 45; Psychologie, Kap. 8.3.3, S. 290) • Anbieten von alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten In der Entwicklung der Jugendlichen werden ihnen von vielen Seiten Erleb- nisangebote gestellt. Es existiert aber eine Altersgruppe, die hierbei etwas stiefmütterlich behandelt wird: die 10 - 16jährigen sind keine Kinder mehr und noch keine jungen Erwachsenen. Für sie sind nur wenige Erlebnisange- bote vorhanden. Wohl auch deshalb rekrutiert sich aus dieser Altersgruppe der Sprayernachwuchs. Es sollten daher Programme entwickelt werden, die speziell diesen Kindern Erlebnisräume und Reize bietet, in denen sie auf sozial verträgliche Weise ihre Bestätigung finden können, um so ihre individuelle Persönlichkeit zu entwickeln. Somit kann ein Beitritt zu einer von der gesellschaftlichen Ge- meinschaft abgetrennten „Szenegemeinschaft“, wie auch der Graffiti-Szene, vermieden werden. (Pädagogik, Kap. 4.2.4, S. 91, 92) • Sensibilisierung der Eltern und Lehrer Eltern und Lehrer, also die Personen, die den gesellschaftlichen Erziehungs- auftrag an den Jugendlichen wahrnehmen, sollten durch Berichterstattungen in den allgemeinen Medien oder durch spezielle Schulungen (bei den Lehrern / Erziehern) eingehend über die Graffiti-Problematik informiert werden. Durch das Verständnis der Hintergründe und das Wissen, an welchen Kriteri- en erkannt werden kann, ob sich ein Jugendlicher möglicherweise schon in der Szene befindet, können bereits im familiären oder pädagogischen Rah- 17
  • 18. men Schritte eingeleitet werden, die eine spätere Strafverfolgung vermeiden und den Jugendlichen auf einen sozial verträglichen Weg zurückführen. Graffiti-Workshops, wie sie z.T. von den Schulen angeboten werden, sind bei den Schülern zwar sehr beliebt, dienen aber der unmittelbaren Werbung für Graffiti, was dem Jugendlichen den Zugang zu dieser Szene sehr erleichtert, da für diese Workshops oft erfahrene Sprayer der Gemeinde als „Ausbilder“ herangezogen werden. • Aufklärung der Jugendlichen über die Folgen der Taten - Anregungen zu Schutzaktionen Im Rahmen von Veranstaltungen (Schulfeste, Straßenfeste, Aktionstage, Dis- co-Veranstaltungen, Schulprojekttage etc.) können die Jugendlichen auf die Gefahren des Graffiti-Sprayens hingewiesen werden. Eine Einstellungsände- rung bzgl. Graffiti bei den betroffenen, bzw. eine Einstellungsfestigung bei den nicht involvierten Jugendlichen kann am effektivsten und beständigsten durch Gruppeneinflüsse erreicht werden. Schlagworte für entsprechende Veranstaltungen könnten z.B. sein: Umweltschädliche Inhaltsstoffe der Lackstifte / -sprays, Umwelt- und Ge- sundheitsschäden durch die notwendigen Lösungsmittel, Verdeutlichung der Schadenshöhen durch Graffiti, Verdeutlichung der straf- und zivilrechtlichen Folgen. Eine weitere Präventionsmöglichkeit in diesem Rahmen sind Projekttage, die von Schulen angeboten werden. Warum nicht einmal ein Projekt unter dem Motto: „Patenschaft für unsere Straßenbahnlinie - Vermeidung von Beschädi- gungen und Pflege zur Erhaltung meines Verkehrsmittels“. (Psychologie, Kap. 10.3.1, S. 345) Das Bewußtsein um die Schwierigkeiten bei der Beseitigung von Schäden und die gleichzeitige Entwicklung von sozialem Engagement wirkt von sich aus dem Besprayen oder Verunstalten des „geschützten“ Objekts entgegen. • Ausbildung und Einsatz von Streetworkern Der Einsatz von Streetworkern hat sich bereits in vielen Bereichen der Ju- gendarbeit bewährt. Diese Sozialarbeiter werden von den Jugendlichen aner- kannt, da sie mit ihnen in ihrer Welt leben und das entsprechende Verständ- nis für ihre spezifischen Probleme haben. Durch diese Anerkennung ist es den Streetworkern möglich, mehr Einfluß auf das Verhalten der Jugendlichen zu nehmen als sonst jemand. Da die Graf- fiti-Szene sich in ihren Grundsätzen von der „normalen“ Gesellschaft nicht verstanden sieht (was der Realität entspricht), ist dies die beste Möglichkeit, um die beiden Parteien einander näher zu bringen. Durch die Betreuung mittels Streetworkern werden die Jugendlichen auch in schwierigen Situationen (z.B. Strafverfolgung) nicht alleine gelassen, son- dern es können effektive Lösungen für die Probleme gefunden werden. Dies 18
  • 19. bietet ihnen den Rückhalt, den sie benötigen, um ihren Platz in der „norma- len“ Gesellschaft erarbeiten zu können. (Psychologie, Kap. 10.3.2, S. 346- 347; Pädagogik, Kap. 12.4.2) • Nachhaltige und effektive Verfolgung durch Behörden zur Abschre- ckung der aktiven Sprayer Die Bildung von Ermittlungsgruppen zur umfassenden Aufklärung der Sach- beschädigungen durch Farbschmiererei ist der erste Schritt in dieser Kette. Es wäre wünschenswert, wenn diese Ermittlungsgruppen eng mit der örtli- chen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um auch umfangreiche Ermitt- lungen (z.B.: größere Durchsuchungsaktionen) zeitlich schnell planen und durchführen zu können. Zeitliche Verzögerungen in den Maßnahmen können leicht zu Mißerfolgen führen, da die Szene untereinander diesbezüglich einen schnellen Informationsaustausch betreibt. Im weiteren Verlauf sollten die Jugendstrafkammern über die besonderen Umstände in diesem Deliktsbereich besser informiert werden, um durch ihre Verurteilungspraxis einen Abschreckungseffekt bei den Tätern und ihrem Umfeld erzielen zu können. Die ständige Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung und der daraus resultie- renden Strafen verunsichern die Graffiti-Szene und viele der Randgruppen werden von ihrem Tun ablassen. Der harte Kern wird zwar weiterbestehen, aber seine Aktionen auf ein ungefährlicheres Level bringen, was eine Ver- minderung der Fallzahlen zur Folge haben wird. • Täter- / Opferausgleich Es sollte ein Täter- / Opferausgleich, zumindest für Erst- und Gelegenheitstä- ter angeregt werden, d.h. dem Jugendlichen sollte Gelegenheit gegeben wer- den, abgetrennt vom Strafverfahren, die Schmierereien beim Geschädigten selbst zu entfernen. Zum einen wirkt sich dies positiv auf das Strafverfahren aus, zum anderen erkennt der Jugendliche durch das Reinigen, wie schwer er das Objekt des Geschädigten beschädigt hat. Das seit 1998 in Ludwigshafen/Rhein angewandte Diversionsverfahren führt in hiesiger Szene nicht zu einem Präventionseffekt. Wie bereits aus Szene- kreisen bekannt wurde, wird das Verfahren nur als weiterer „Beweis“ aufge- faßt, daß die Polizei die Graffiti-Szene als weit verwerflicher darstellt, als selbst Gerichte und Staatanwaltschaften dies sehen. • Vermeidung von Angriffsflächen / Anbringen von „Opferschichten“ / Verwendung von graffitiresistenten Materialien Die Beseitigung der Farbschmierereien ist ein Problem, daß besondere Schwierigkeiten in sich birgt. Die Geschädigten neigen dazu, ihre normal verputzten und gestrichenen Häuser einfach überstreichen zu lassen, was sich immer wieder als wirkungslos erweist. 19
  • 20. Überstreichen ist zwecklos, da der Lack tief in den Untergrund eindringt und immer wieder sichtbar nach außen durchdringt. Bei der Planung von Neubauten und Modernisierungen sollte daher mehr dar- auf geachtet werden, daß keine Materialien im gefährdeten unteren Fassaden- bereich verwendet werden, die ein tiefes Eindringen des Lacksprays ermögli- chen (z.B.: Vermeidung von Sandstein zugunsten von Granit). Ist dies nicht zu vermeiden oder besteht bereits ein solcher Untergrund (auch gewöhnlicher Putz) kann die Verwendung sogenannter „Opferschichten“ in Erwägung gezogen werden. Diese Materialien versiegeln den Untergrund und ermöglichen ein einfaches Abwaschen der Schmiererei mit Wasser. Die Opferschicht wird allerdings hierbei zerstört und muß neu aufgebracht wer- den. Diese Opferschichten sind zwar sehr teuer, bringen aber das gewünschte Er- gebnis einer dauerhaften Entfernung, was ohne diese Materialien nur mit er- heblich höherem finanziellen und arbeitstechnischen Aufwand möglich wäre. Bei anderen Objekten (Straßen- /U-Bahnen, Zügen, Bussen etc.) werden be- reits mehrere Verfahren erprobt. Bei der Deutschen Bahn AG werden bislang die Züge mit aggressiven Lösungsmitteln gereinigt. Bei der neuen Zuggene- ration wird hierbei aber auch der Untergrund beschädigt, weshalb die Züge mit einer Folie beklebt wurden, die nach einem Beschmieren einfach abgezo- gen werden sollte. Leider war der Folienkleber zu stark, weshalb ein Ablösen nicht mehr möglich war. Ein ähnliches Verfahren wird bereits mehr oder we- niger erfolgreich in verschiedenen Städten bei den Fensterscheiben der öf- fentlichen Verkehrsmittel eingesetzt, um Schäden durch Beschmieren oder Scratchen (Einkratzen) zu verhindern. Es werden von der Industrie bereits Materialien entwickelt, die üblichen La- cken keine Haftung bieten und sie verlaufen lassen, was den Untergrund für einen Sprayer uninteressant macht. • Reinigungsaktionen durch die Städte und Gemeinden zur Motivations- hemmung der Sprayer (Beispiele: Cincinnati/Ohio/USA und Heidelberg/Deutschland) Die genannten Städte geben ein Beispiel, wie eine nachträgliche Maßnahme einen Präventionseffekt hat. Es ist dort das Ziel, kein Graffiti länger als 24 Stunden an dem betroffenen Objekt zu belassen, weshalb städtische Bedienstete unterwegs sind, um neu entstandene Graffitis sofort zu beseitigen. Bei den hier entstehenden Kosten bestehen mehrere Modelle. Zum einen übernimmt die Stadt alle Kosten, der Geschädigte muß nur sein Einverständnis zur Reinigung erteilen, zum ande- ren wird der Geschädigte anteilig an den Kosten beteiligt. Die Säuberung der Flächen in einem so kurzen Zeitraum nach der Entstehung hat den Effekt, daß es für die Sprayer sinnlos ist, ihre Tags zu hinterlassen, da kaum jemand die Möglichkeit hat, diese zu sehen. Die Folge hieraus ist, daß immer weniger Graffiti neu entsteht und die Sprayerszene sich aus den stän- dig gereinigten Bereichen zurückzieht. Durch die erfolgreiche Erprobung die- 20
  • 21. ser Taktik in mehreren Städten, kann diese Verfahrensweise allgemein emp- fohlen werden. Sauberkeit ist immer noch die beste Prävention. Die Motivation an einer voll- kommen sauberen Stelle zu sprayen ist eindeutig geringer, als an einer ande- ren Örtlichkeit, an der sich offensichtlich auch andere Sprayer aufhalten und die Tags sehen können. Möglichkeiten effektiver repres s iv er Maßnahmen Repressive Maßnahmen erweisen sich dann als effektiv, wenn der Täter einen Bezug zwischen Tat und Strafe herstellen kann und daraus einen Lerneffekt er- zielt. Hierzu wären mehrere Änderungen der bestehenden Praxis nötig. 1. Die zeitliche Dauer zwischen Anzeigenvorlage / Tatvorhalt, sowie Verhand- lung und Verurteilung der Tat sollte stark gekürzt werden. Kaum ein Jugend- licher kann noch einen direkten Bezug zur Tat herstellen, wenn die Verhand- lung erst 8 - 12 Monate nach der Anzeigenvorlage erfolgt. 2. Der erhobene Zeigefinger und eine Ermahnung bzw. eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage anstelle einer Verurteilung bringt erfahrungsge- mäß keinen positiven Lerneffekt. Der Jugendliche sieht sich durch diese Pra- xis in seinem fehlenden Unrechtsbewußtsein bestätigt (Wenn ich nicht verur- teilt werde / ein mildes Urteil bekomme / kann es ja nicht so schlimm gewe- sen sein, was ich getan habe). Desweiteren sprechen sich die Urteile in der Szene herum und jeder Sprayer bildet sich seine Meinung dazu. Bei milden Strafen ist die Zahl der Sprayer natürlicherweise höher, die weiter bereit sind, das Risiko des Erwischtwerdens auf sich zu nehmen. Eine Abschreckung weiterer Täter findet so nicht statt. Selbst das Verhängen einer Freiheitsstrafe (i.d.R. mehrere Tage Jugendarrest, die dann zur Bewährung ausgesetzt wer- den) versprechen, wie unter psychologische Aspekte bereits beschrieben, nur wenig Erfolg, da keine persönliche Sanktionierung durchgeführt wird. 3. Die Geschädigten sollten dazu angehalten werden, ihre Regreßforderungen gegenüber den Tätern durchzusetzen. Dies kann auch geschehen, indem sie die Jugendlichen z.B. gegen einen bestimmten Stundenlohn bei sich arbeiten lassen. Der Lohn der Arbeit wird zur Tilgung der Forderung verwendet. Dies dient zum einen dem Täter- / Opferausgleich und gibt gleichzeitig dem Ju- gendlichen eine Perspektive zur Tilgung der Regreßforderung. Bei Sachschä- den von mehreren 10.000 DM pro Täter könnte sonst leicht eine Resignation 21
  • 22. entstehen, die sich destruktiv auf die Zukunft des Jugendlichen auswirken kann. 4. Es sollte sichergestellt werden, daß z.B. bei Verhängung einer Geldstrafe nicht die Eltern für die Taten ihres Kindes aufkommen, sondern der Jugendli- che oder junge Erwachsene selbst zur Verantwortung gezogen wird. Dies ist keine abschließende Aufzählung aller Möglichkeiten, deckt aber die Be-reiche ab, die auf die überwiegende Zahl der Fälle angewendet werden kön- nen.(vgl. auch Pädagogik, Kap. 6.3.4 - 6.3.6, S. 164 - 169, Kap. 9.3.1, S.246, 9.3.2, Punkt d, S. 250 f.) Schlußwort 22
  • 23. Es bleibt zu wünschen, daß das Problemfeld Graffiti auch hierzulande nicht noch größere Verbreitung findet. Gegen ein gut gespraytes Piece an einer kargen Mauer ist, selbstverständlich das Einverständnis des Besitzers vorausgesetzt, nichts einzuwenden; ja es er- freut das Auge, einen künstlerischen Farbpunkt in einer tristen Umgebung wahrzunehmen. Dies ist aber nicht die Art Graffiti, um die es sich in diesem Bericht handelt. Je- der wird schon einmal die Schmierereien gesehen haben, die alle Objekte verun- stalten, auf denen sie angebracht werden. Eine Resignation seitens der Geschädigten wäre der falsche Weg, dem Problem zu begegnen. Es gibt Lösungsmöglichkeiten, die mittelfristigen Erfolg verspre- chen. Allerdings ist hierfür auch Einsatz von verschiedenster Seite notwendig. Die Zukunft unserer Jugend und das Erscheinungsbild unserer Umwelt sollte uns aber die zusätzliche Mühe wert sein. Letztendlich gilt es auch, einen erheb- lichen volkswirtschaftlichen Schaden langfristig zu vermeiden. Die Erkenntnisse dieses Berichts sind mit Sicherheit nicht abschließend. Die Szene wird sich weiter verändern und neue Situationen werden sich ergeben, neue Regeln und Verhaltensweisen innerhalb der Szene werden sich etablieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, mit der Arbeit an diesem Problem immer am Puls der Zeit zu bleiben. Eine Kooperation der verschiedenen Stellen und Be- hörden, sowie ein gegenseitiger Informations- und Nachrichtenaustausch wür- den allen Beteiligten die Arbeit wesentlich erleichtern. Es sollte nicht das alleinige Ziel sein, mit extremer Härte die Szene komplett zerschlagen zu wollen. Vernünftige und koordinierte Maßnahmen können eine Auflösung der Graffiti- Szene von Innen erreichen, was auf Dauer eine Arbeitserleichterung auch in an- deren Bereichen der Jugendarbeit zur Folge haben wird. Quellenangaben 23
  • 24. • Psychologie, Hermann Hobmaier, Stam-Verlag, Köln-München, ISBN 3-8237-5005-4 • Pädagogik, Hermann Hobmaier, Stam-Verlag, Köln-München, ISBN 3-8237-5000-3 • Vandalismus-Der Kick des Zerstörens-, KHK Dirk Förster - Dipl.-Psych. Rolf Köthke, Deutsche Polizei 8/97 • Gespräch mit Dr. med. Grühn-Stauber, Polizeiärztin beim PP Mannheim • Gespräche mit verschiedenen staatl. anerkannten Erziehern in Erziehungseinrichtungen • Gespräche mit Studenten und Dozenten der Pädagogischen Hochschule Heidelberg • Gespräch mit dem ehem. Betriebsleiter der Fa. Schmidt in Bruchsal (Fassadenschutz, Un- tergrundversiegelung) 24
  • 25. Anhang Szenebegriffe und ihre Bedeutung: Hinweis: Nahezu alle Begriffe kommen aus dem englischen Sprachraum und werden daher englisch ausgesprochen. In ihrer Schreibform werden sie zum Teil eingedeutscht und einer phonetischen Schreibweise ange- paßt (Beispiel: engl. „Crew“, dt. „Kru“). Aerosol-Art (wörtl.: Treibgas-Kunst) wird als Bezeichnung für Graffiti im Allge- meinen verwandt, bedeutet aber eigentlich eine künstlerische Arbeit mittels Spraydose. Base Baseball-Mütze Battle Wettstreit z.B.: zwischen zwei Crews die das beste Bild mit dem größten Fame „aussprayen“. Auch benutzt als „jemanden batteln“. Kann in nahezu jedem Zusammenhang verwendet werden, der mit Hip-Hop zu tun hat (Rap, Break-Dance etc.). Biten etwas kopieren („abbeißen“), d.h. den Style oder Teile des Style eines anderen übernehmen. Black-Book Vorlagenbuch der Sprayer. Es handelt sich gewöhnlich um ein DIN A4 großes Malbuch mit Kartoneinband. In diesem werden Vorlagen, vorzugsweise für Pieces gezeichnet und auch ausgemalt. Oftmals sind hier original- und detailgetreue Vorlagen existierender Pieces enthal- ten. Das Black-Book dient dem Sprayer als Nachweis für sein Können und wird deshalb bei entsprechenden Gelegenheiten herumgezeigt. Bomb Tag mit breitem Strich. Ein Schreiben in einem Strich ist aufgrund der Breite nicht möglich, jedoch erfolgt das Ausmalen in derselben Farbe. Bubble Tag in großflächiger Schreibweise, das bedeutet kein Schreiben in ei- nem Strich, sondern Buchstaben mit ausgemalter Innenfläche und Umrandung in anderer Farbe. Buffen Das Reinigen einer mit Graffiti bemalten Fläche (ursprünglich nur bei Zügen (trains), die in der „Buffing-Station“ gereinigt werden) Burner Aufsehenerregendes, besonders gut gelungenes Piece oder Bild. Can Spraydose. Die Dosen werden von den Sprayern zum Teil gesammelt. In der Regel befinden sich auf den Dosen großflächige Aufkleber, auf denen die beinhaltete Farbe vermerkt ist (auch als Code, z.B.: GM = Grün-Metallic) Häufig verwendete (anerkannte) Marken sind z.B.: Belton, Aerosol Arts, Montana Cap Sprühdüse für Farbspraydosen. Diese werden gewöhnlich gereinigt und wiederverwendet, da verschiedene Sprühbreiten benötigt werden. Auch für diese einzelnen Caps gibt es Bezeichnungen wie: Skinnycap 25
  • 26. (schmal), Fatcap(breit), Softcap(weich und gleichmäßig) etc. Character Köpfe oder Figuren, die in einem Piece verwendet werden können. Crew siehe Posse Crossen Übersprayen oder Übertaggen des Bildes oder Tags eines Anderen. Dissen (eigentlich: englisch - to disrespect) jemanden verachten oder mit Ver- achtung strafen. Edding Permanent- oder Lackstift der gleichnamigen Firma, jedoch werden auch die Produkte anderer Hersteller als Edding bezeichnet. Fame (englisch für RUHM) bezeichnet die Anerkennung, die der Sprayer für einzelne Aktionen oder die Gesamtheit seines Tuns aus der Szene erhält. Fat-Cap Sprühdüse, mit der die Farbe großflächig gesprayt und vernebelt wer- den kann Fill-In Muster oder Farbfläche, mit der das Innere der einzelnen Buchstaben gestaltet wird. Finish Ausschmückungen oder Farbeffekte, um Details oder den gesamten Farbeindruck besser hervorzuheben. Freestyle Piece, das ohne Vorlage gesprayt wird. Ghostwrite Tag, das nur dem Sprayer selbst bekannt ist. Kein anderer Sprayer weiß, wer dieses Tag verwendet. Hall of Fame oftmals legale Örtlichkeit, an der die bekanntesten Sprayer der Stadt ihre (auch illegalen) Pieces gemalt haben. Hardcore Besonders gefährliche Sprayaktion, bei der die Gefahr, erwischt zu werden, extrem hoch ist = Hardcore Action. (z.B.: Hauptverkehrsstra- ßen oder Straßen- und U-Bahnen, die im Verkehr sind) Highlight Umrandung des Piece in einer Kontrastfarbe, um es herauszuheben. Kamikaze- Bilder oder Videofilme, auf denen die Sprayer beim Anfertigen illega- Fotos /-Videos ler Graffiti zu erkennen sind. Line Bahnlinie Mags Zeitschriften, Magazine Mail / Gruß-Tag Eine Nachricht oder ein Gruß an Freunde oder andere Sprayer, der in Verbindung mit einem Tag, Piece oder ähnlichem Sprayzeichen ver- wendet wird. Vor dem Mail befindet sich i.d.R. eine Einleitung, wie z.B.: 4, 2, II, IV, to, for, Zeichen (Pfeil), Doppelpunkt o.ä. Die nach dieser Einlei- tung befindlichen Tags oder Namen sind lediglich Gruß-Tags und nicht einem Sprayer als Individual-Tag zuzuordnen. Marker Firmenübergreifender Begriff für Faser- / Lackstift, der zum taggen benutzt wird. New-School Alle neuen Stile, die nicht direkt vom New York Style abgeleitet wer- den (z.B.: 3-D Bubble-Style, gewundene 3-D Styles etc.) Old-School Die „Alte Schule“ - gemeint ist der New York-Style der späten 70er und 80er Jahre, an dem sich der Hauptteil der Sprayer orientiert. Ebenso wird hiermit der dazu typische Kleidungsstil bezeichnet. In diesem Fall Skaterschuhe, Baggy- oder Cargo-Hosen, Shirt (Hemd) und je nach Geschmack eine Mütze. Outline Äußere Umrandungslinie des Piece. Diese wird zunächst als Groblinie 26
  • 27. gesprayt um die Hintergrundfarbe der Buchstaben an der richtigen Stelle aufbringen zu können (First Outline). Zum Ende des Sprayens werden die Outlines nochmals mit starkem Kontrast nachgezogen, um eine Unterscheidung der einzelnen Buchstaben zu gewährleisten. Panel Seitenfläche des Zuges unterhalb der Fenster. Patches Kleiner Aufkleber, auf dem ein Tag zumeist mit einem Edding aufge- malt ist. In seltenen Fällen liegen gedruckte Exemplare vor. Diese Patches werden an Stellen verwendet, wo selbst eine Hardcore- Action zur unweigerlichen Entdeckung führen würde. Pics / Pix Pictures – Fotos. Es ist üblich, die Werke der Nacht in den nächsten Tagen bei Tageslicht zu fotografieren, um die Fotos bei seinen Be- kannten zeigen zu können. Piece Bubble, bei dem im Bild eine Figur, oder zumindest ein Kopf inte- griert ist, zum Teil als Buchstabenersatz. Neuerdings verwendet die Szene auch für ein Bubble den Begriff „Piece“. Posse / Crew auch: Krew, Cru, Kru Gruppen-Zusammenschluß verschiedener Sprayer unter Verwendung eines eigenen Gruppen-Tag. Ein gewisser Kreis von Sprayern kann verschiedene Gruppen-Tags haben, je nach Kombination der beteiligten Sprayer. Rocken z.B. „eine Wand/die Line rocken“ - besprayen (sinngemäß: dort etwas bewegen) Roof-Top Pieces oder Tags, die auf Dachvorsprüngen stehend gesprayt werden. Auch bei Außenseiten von Eisenbahnbrücken verwendet. RTB / RTB-WC Engl.: Roof to Bottom – vom Dach bis zum Boden (bei Zügen; siehe auch Whole Car) Satt Üblicher Ausdruck für „bekifft“ auch als Anmerkung an Pieces Schraffo Wie Throw-Up, jedoch mit schraffierter Innenfläche. Scratchen Einkratzen von Tags in lackierte Gegenstände, Holz oder Acrylglas. Diese Technik wird erst seit wenigen Jahren benutzt, verbreitet sich aber speziell in Großstädten sehr stark. Übliches Werkzeug hierfür sind gehärtete Stahldorne und Glasschneider. Shadow Schattenzeichnung eines Pieces oder Throw-Up im 2-D Style, übli- cherweise dunkle Farbe. Silver Bubble, bei dem die Fläche in silberner Farbe ausgemalt und in aller Regel mit blauer Farbe umrandet ist. Sketch / Gezeichneter Entwurf. Im Sketch-Book befinden sich in der Regel nur Sketch-Book eigene Vorlagen, die als Ideensammlung oder zum Üben dienen. Im Gegensatz zum Blackbook, das herumgezeigt wird. Street Bombing Sprayer-Aktionen, die meistens bei Nacht durch die Straßen führen. Hierbei werden verschiedenste Örtlichkeiten zugebombt (vollge- sprayt). In der Regel ist solch eine Aktion von ihrem Weg her nach- vollziehbar, da häufig Halt gemacht und gesprayt / getaggt wird. Style Eine bestimmte Art, die Schriftzeichen zu gestalten. An ihr orientiert sich der Sprayer und gestaltet sein Tag entsprechend. Mannheim ist z.B. bekannt für den „Wild-Style“, bei dem die Buch- staben sehr dynamisch entfremdet und ineinander verschachtelt sind. Hierbei werden an den Buchstabenenden oft Pfeilspitzen gesprayt. Tag Erkennungszeichen der Sprayer - Jeder hat ein anderes. Es ist zu un- 27
  • 28. terscheiden zwischen Gruppen- und Individual-Tags. Gewöhnlich ha- ben die meisten Sprayer mehrere Tags. Zur Darstellung wird die meist geschwungene, für den unbedarften Beobachter nahezu unlesbare Sprayer- oder Taggerschrift verwendet. Die verwendeten Worte und Buchstaben haben in der Regel keine Be- deutung, bei Gruppen-Tags ergeben sich häufig mehrere Ableitungen (z.B.: „IDC“ – 1. Invisible Doubt Crew, 2. Ich Der Chef, 3. InDepen- dent Crew). Desweiteren bestehen Gruppen-Tags aus zumeist drei Buchstaben, während Individual-Tags keiner Regel folgen. Throw-Up Bubble, das lediglich aus dem Rand besteht. Die Innenfläche ist nicht ausgemalt. Toy Mit dieser Bezeichnung versehen „gute/erfahrene“ Sprayer die Tags von offensichtlichen Anfängern. Im Szene-Sprachgebrauch der Begriff für Anfänger / Stümper. Train / Who- Zug oder Straßenbahn. Es ist das größte Ziel eines Sprayers einen gan- le Train / Win- zen Zug (Whole Train) zu sprayen, der dann mit dem eigenen Tag oder Piece im ganzen Land herumfährt. Gemeint ist der ganze Zug, dow Down also von der Lok bis zum letzten Wagen, möglichst als RTB (roof to bottom), also vom Dach zum Boden. Window Down bezeichnet das Sprayen an einem Zug ohne Einbezie- hung der Fenster (also - unterhalb der Fenster) Das so entstandene Werk ist ein sog. „Panel“ Wrecken (Stehlen) – üblicherweise im Zusammenhang mit Cans oder Markern. Cans wrecken gehört lt. verschiedener Magazine ebenso zum Writer- Alltag, wie das Sprayen selbst. Writer allgemeine Bezeichnung für den Graffiti-Sprayer. Der Zusammenhang wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, daß Graffiti das Anbrin- gen eines Namens (Tags) auf einer Fläche ist, man also einen Namen „schreibt“. Yard Gelände, das zum Abstellen von Zügen benutzt wird. Beliebtes Aus- flugsziel von Sprayern Zusätzliche wie z.B. Ausrufezeichen, Punkte, Worte wie „one“, „forever“, „first“, Zeichen „1st“ oder „ever“ sind lediglich Ausschmückungen des eigentlichen Tags. Oft werden auch Jahreszahlen verwendet, die auf das Ent-ste- hungsjahr hinweisen oder Teile der Postleitzahl des Ortes aus dem der Sprayer stammt (z.B.: 68er - Sprayer aus Mannheim). Andere Zahlen können Bestandteil des Tags sein (wie z.B.: „Taki138“ aus New York. Hier bezeichnet die 138 die 138th Street, aus der der Sprayer kommt. Weiteres Beispiel: „CAN2“ aus Wiesbaden/Mainz) 28