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Gesetzloses Internet?
Tag der Kärntner Tourismuswirtschaft

Mag. Martin Sablatnig
Team Wirtschaftsrecht, Servicezentrum, Wirtschaftskammer Kärnten
11. März 2008
Agenda:


 Bewertungsplattformen – wie gehe ich
  rechtlich damit um?
 Was ist bei Vertragsabschlüssen im Internet
  zu beachten?
 Impressumspflichten
 Besondere Gefahren: „Die Internet-Abzocke“


 2
Grundthese


  „Wer  das Internet mit
  klassischem Recht
  kontrollieren will, hat es
  nicht verstanden!“

   3
Problemstellung

Das Internet ist ein weltweites Netz! Oft
versagt daher unser „klassisches Recht“.

Relevante Fragen:     Anwendbares Recht?
                      Gerichtsstand?
                      Beweisbarkeit?

Lösungsbeispiel: Die internen „Spielregeln“ von
                 Ebay
 4
Beispiel: „Negativer Eintrag“

 Sicht des Betroffenen:
  Sie werden von einem Kunden auf einer
  Bewertungsplattform „verrissen“ und wollen
  sich dagegen wehren.

 Sicht der Plattform:
  Es handelt sich um eine Kundenbewertung,
  die nur persönliche Erfahrungen darstellt.


 5
Gesetzliche Rahmenbedingungen


Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein
verfassungsmäßig garantiertes Recht und Basis
jeder demokratischen Gesellschaft!

Unterscheide:
Unwahre Tatsachenbehauptung - nicht
überprüfbares Werturteil


 6
Gesetzliche Rahmenbedingungen

Nicht überprüfbare Werturteile sind zulässig. Diese
lassen keinen Wahrheitsbeweis zu.
• Beispiel: „Das Essen hat mir nicht geschmeckt!“

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht zulässig.
• Beispiel: „Das Essen war verdorben!“

Achtung: Fließende Grenzen - Einzelfallentscheidung!




 7
Lösungsmöglichkeiten

 Rechtliche Möglichkeiten nur bei
  unwahren Tatsachenbehauptungen!

 Plattformbetreiber muss Identität des
  Bewerters nicht bekanntgeben (Datenschutz).

 Grundsätzliche Haftung des Plattform-
  betreibers, wenn er weiß, dass rechtswidrige
  Bewertungen verbreitet werden.

 8
Lösungsmöglichkeiten

 Sofortige Kontaktaufnahme mit Plattform-
  betreiber, wenn unwahre Tatsachen-
  behauptungen bekannt werden.

 Die Wirtschaftskammer unterstützt gerne!

 Rechtliche Schritte?
  Welches Recht, welcher Gerichtsstand
  und welcher AUFWAND?


 9
Vertragsabschlüsse im Internet

 Nicht nur „klassische“ Verträge sind gültig!
 Auch Vereinbarungen, die per E-Mail abge-
  schlossen werden, sind rechtlich bindend!
 Es gelten –zumindest- die allgemeinen
  Rechtsgrundsätze und Sonderbestimmungen.


Praxisproblem: Beweisbarkeit
Hoffnung: Digitale Signatur
 10
Impressumsvorschriften

Jede Homepage muss ein Impressum haben -
Verstöße können zu Strafen führen!


Beispiele für verpflichtende Angaben:
        Name – Firma
        Firmenbuchnummer
        Rechtsform
        Standort

11
Impressumsvorschriften - Lösung

Unser Tipp:
Verlinken Sie ihre Homepage mit dem
Firmen A-Z der Wirtschaftskammer - dann haben
Sie ein rechtlich korrektes Impressum mit
Zusatznutzen (Karte und Routenplaner)!

Wie geht das?
Ganz einfach mit Mitgliedsnummer und Pin-Code
auf wko.at einloggen...
12
Beispiel: „Die Internet-Abzocke“

Sie suchen und finden im Internet
Informationen und werden aufgefordert,
persönliche Daten anzugeben.

 Wenige Tage später flattert eine Rechnung
  ins Haus, weil es sich um ein kosten-
  pflichtiges Angebot gehandelt hat.



13
Beispiel: „Die Internet-Abzocke“

Bekommen auch Sie regelmäßig solche Mails?

 Unterstützen Sie uns bei Finanztransaktionen!
 Sie haben bei der (spanischen) Lotterie
  gewonnen!
 Sie sind Erbe eines Millionenvermögens in
  Afrika!
 Ihre Bank braucht persönliche Kontodaten


14
Wie schütze ich mich?

Geben Sie niemals persönliche Daten bekannt!

Beantworten Sie niemals solche Mails!

Nützlicher Link – aktuelle Watchlist:
www.ombudsmann.at

Wenden Sie sich bei Problemen sofort an Ihre
Wirtschaftskammer!

 15
Zum Abschluss:



...die traurige – aber leider
   wahre - Geschichte vom
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     den 16 italienischen
           Nonnen...
16

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Gesetzloses Internet

  • 1. Gesetzloses Internet? Tag der Kärntner Tourismuswirtschaft Mag. Martin Sablatnig Team Wirtschaftsrecht, Servicezentrum, Wirtschaftskammer Kärnten 11. März 2008
  • 2. Agenda:  Bewertungsplattformen – wie gehe ich rechtlich damit um?  Was ist bei Vertragsabschlüssen im Internet zu beachten?  Impressumspflichten  Besondere Gefahren: „Die Internet-Abzocke“ 2
  • 3. Grundthese „Wer das Internet mit klassischem Recht kontrollieren will, hat es nicht verstanden!“ 3
  • 4. Problemstellung Das Internet ist ein weltweites Netz! Oft versagt daher unser „klassisches Recht“. Relevante Fragen: Anwendbares Recht? Gerichtsstand? Beweisbarkeit? Lösungsbeispiel: Die internen „Spielregeln“ von Ebay 4
  • 5. Beispiel: „Negativer Eintrag“  Sicht des Betroffenen: Sie werden von einem Kunden auf einer Bewertungsplattform „verrissen“ und wollen sich dagegen wehren.  Sicht der Plattform: Es handelt sich um eine Kundenbewertung, die nur persönliche Erfahrungen darstellt. 5
  • 6. Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht und Basis jeder demokratischen Gesellschaft! Unterscheide: Unwahre Tatsachenbehauptung - nicht überprüfbares Werturteil 6
  • 7. Gesetzliche Rahmenbedingungen Nicht überprüfbare Werturteile sind zulässig. Diese lassen keinen Wahrheitsbeweis zu. • Beispiel: „Das Essen hat mir nicht geschmeckt!“ Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht zulässig. • Beispiel: „Das Essen war verdorben!“ Achtung: Fließende Grenzen - Einzelfallentscheidung! 7
  • 8. Lösungsmöglichkeiten  Rechtliche Möglichkeiten nur bei unwahren Tatsachenbehauptungen!  Plattformbetreiber muss Identität des Bewerters nicht bekanntgeben (Datenschutz).  Grundsätzliche Haftung des Plattform- betreibers, wenn er weiß, dass rechtswidrige Bewertungen verbreitet werden. 8
  • 9. Lösungsmöglichkeiten  Sofortige Kontaktaufnahme mit Plattform- betreiber, wenn unwahre Tatsachen- behauptungen bekannt werden.  Die Wirtschaftskammer unterstützt gerne!  Rechtliche Schritte? Welches Recht, welcher Gerichtsstand und welcher AUFWAND? 9
  • 10. Vertragsabschlüsse im Internet  Nicht nur „klassische“ Verträge sind gültig!  Auch Vereinbarungen, die per E-Mail abge- schlossen werden, sind rechtlich bindend!  Es gelten –zumindest- die allgemeinen Rechtsgrundsätze und Sonderbestimmungen. Praxisproblem: Beweisbarkeit Hoffnung: Digitale Signatur 10
  • 11. Impressumsvorschriften Jede Homepage muss ein Impressum haben - Verstöße können zu Strafen führen! Beispiele für verpflichtende Angaben:  Name – Firma  Firmenbuchnummer  Rechtsform  Standort 11
  • 12. Impressumsvorschriften - Lösung Unser Tipp: Verlinken Sie ihre Homepage mit dem Firmen A-Z der Wirtschaftskammer - dann haben Sie ein rechtlich korrektes Impressum mit Zusatznutzen (Karte und Routenplaner)! Wie geht das? Ganz einfach mit Mitgliedsnummer und Pin-Code auf wko.at einloggen... 12
  • 13. Beispiel: „Die Internet-Abzocke“ Sie suchen und finden im Internet Informationen und werden aufgefordert, persönliche Daten anzugeben.  Wenige Tage später flattert eine Rechnung ins Haus, weil es sich um ein kosten- pflichtiges Angebot gehandelt hat. 13
  • 14. Beispiel: „Die Internet-Abzocke“ Bekommen auch Sie regelmäßig solche Mails?  Unterstützen Sie uns bei Finanztransaktionen!  Sie haben bei der (spanischen) Lotterie gewonnen!  Sie sind Erbe eines Millionenvermögens in Afrika!  Ihre Bank braucht persönliche Kontodaten 14
  • 15. Wie schütze ich mich? Geben Sie niemals persönliche Daten bekannt! Beantworten Sie niemals solche Mails! Nützlicher Link – aktuelle Watchlist: www.ombudsmann.at Wenden Sie sich bei Problemen sofort an Ihre Wirtschaftskammer! 15
  • 16. Zum Abschluss: ...die traurige – aber leider wahre - Geschichte vom englischen Pfarrer und den 16 italienischen Nonnen... 16