Seit dem 01.01.2010 gelten die neuen Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes verbindlich für alle Unternehmen. Das Bilanzmodernisierungsgesetz zielt auf die Anpassung der nationalen Rechnungslegungsvorschrift an internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, US-GAAP) ab.
4. Abweichung zwischen Handels und Steuerbilanz nach dem BilMoG (1) Passivierungsverbot Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht Rückstellung für unterlassene Aufwand für Instandhaltung (Nachholung 4 - 12 Monate) Passivierungspflicht Passivierungspflicht Passivierungspflicht Rückstellung für unterlassene Aufwand für Instandhaltung (Nachholung 3 Monate) kein Ansatz Passivierungspflicht Passivierungspflicht Passive latente Steuern Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht Passivierungswahlrecht Mittelbare Pensionszusagen Erstellung eines eigenen Verzeichnisses Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht Sonderposten mit RL-Anteil kein Ansatz Aktivierungspflicht Aktivierungswahlrecht Aktive latente Steuern Aktivierunspflicht Aktivierungsverbot Aktivierungswahlrecht RAP für Zölle, Verbrauchs-steuern und USt auf Anzahlungen Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot Aktivierungswahlrecht Ingangsetzungs-/ Erweiterungsaufwand Aktivierungsverbot Aktivierunspflicht Verbot für Forschungskosten Aktivierungsverbot Aktivierung von Forschung und Entwickungskosten als HK Aktivierungsverbot Aktivierunspflicht Aktivierungsverbot Selbsterstellte immaterielle VG des AV Aktivierunspflicht Aktivierunspflicht Aktivierunswahlrecht Entgeldlich erworbenerGeschäfts- oder Firmenwert Saldierungsverbot Saldierungspflicht Saldierungsverbot; Ausnahme § 246 (1) S. 2,3 HGB Saldierung von Schulden mit Vermögen Steuerbilanz Handelsbilanz (künftig) Handelsbilanz (bisher) Sachverhalt
5. Abweichung zwischen Handels und Steuerbilanz nach dem BilMoG (2) Passivierungsverbot Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht Aufwandsrückstellung nach § 249 (2) HGB Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht Aktivierungswahlrecht HK: variable Material-, Fertigungsgemeinkosten, Werteverzehr AV Evtl. Zeitwert Bewertung mit dem Zeitwert Anschaffungskosten als Wertobergrenze Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente Bewertungseinheiten zulässig zur Absicherung finanzieller Risiken Zulässigkeit von Bewertungseinheiten Grundsatz der Einzelbewertung, Bewertungseinheiten nicht gesetzlich geregelt Bewertungseinheiten LIFO Beschräkung auf LIFO und FIFO z.B. LIFO, FIFO, HIFO, LOFO Bewertungsvereinfachung Abzinsung bei Laufzeit > 1 Jahr Zinsatz: 5,5% / 6% Abzinsung bei Laufzeit > 1 Jahr Zinsatz: Marktzins nur bei Zinsanteil Abzinsung Rückstellungen Preis- und Kostenverhältnisse am Stichtag, keine künftigen Preisänderungen Erfüllungsbetrag: Berücksichtigung von künftigen Preis- und Kostenverhältnissen Preis- und Kostenverhältnisse am Stichtag, keine künftigen Preisänderungen Bewertung Rückstellung Abschreibungsverbot Abschreibungsverbot Abschreibungswahlrecht Willkürabschreibung Abschreibungsverbot Abschreibungsverbot Abschreibungswahlrecht Wertschwankungen im UV Abschreibungsverbot Abschreibungsverbot (Wahlrecht für Finanzanlagen) Abschreibungswahlrecht (KapGes: nur Finanzanlagen) Vorübergehende Wertminderung AV 15 Jahre Nutzungsdauer weitreichendes Wahlrecht Abschreibung GoF Steuerbilanz Handelsbilanz (künftig) Handelsbilanz (bisher) Sachverhalt
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7. SAP Lösungsansätze für Parallele Rechnungslegung Bewertung unterschiedlich in SAP Ledgerlösung Kontenlösung Buchungskreismethode Spezial Ledger Zusätzliches Buch innerhalb der Finanzbuchhaltung zur reinen Berichtserstattung nach kundenindividuellen Anforderungen Zusätzlicher Buchungskreis neben der bilanzierenden Einheit in der Finanzbuchhaltung Zusätzliche Konten im gleichen Kontenplan zur Abbildung einer differenzierten Bewertung Nutzung verschiedener Ledger in der neuen Hauptbuchhaltung zur Abbildung einer parallelen Rechnungslegung Classic-GL New GL