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Anfechtung im Insolvenzverfahren
1. Anfechtung im Insolvenzverfahren
Das Anfechtungsrecht der Insolvenzordnung berührt vor allem auch Gläubiger/Lieferanten,
welche vom Schuldner vermögenswerte Leistungen bezogen haben.
Die Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung wird v.a. in
Deutschland vermehrt durch Masseverwalter begehrt.
Oftmals reicht es bereits, dass innerhalb der letzten 10 Jahre vor Insolvenzeröffnung der
Lieferant mit dem Kunden eine Ratenvereinbarung getroffen hatte oder bspw.
Rücklastschriften beobachtet wurden.
Der objektive Sanierungseffekt durch die Unterstützung seitens des Lieferanten und die nach
der Hilfestellung durchgeführten weiteren ordentlich abgewickelten Geschäfte ist irrelevant.
Faktura
Überfälligkeit
Ratenplan
Sanierung
Insolvenz
Anfechtung
rückwirkend bis 10
Jahre in
Deutschland bzw.
Österreich bis 2
Jahre)